“Bild am Sonntag” treibt Keil zwischen Arm und ganz Arm

Es ist schon beeindruckend, wie die “Bild”-Medien es immer wieder hinbekommen, grausig ungenau und fehlerhaft über Flüchtlinge und Asylbewerber zu berichten. Gerade erst wieder, am Samstagabend bei Bild.de …

Screenshot Bild.de - Während sie auf Bamf-Bescheid wartete - Flüchtlingsfamilie bekam monatlich 7300 Euro
Screenshot Bild.de - Flüchtlingsfamilie kassierte 7300 Euro im Monat

… und gestern in “Bild am Sonntag”:

Ausriss Bild am Sonntag - Weil Behörde Asylantrag zu spät bearbeitete - 7300 Euro im Monat für Flüchtlingsfamilie

“BamS”-Autor Lars Petersen hat den Text geschrieben und er scheint sich wirklich große Mühe gegeben zu haben, möglichst viel Irreführendes und Falsches darin unterzubringen.

Was in den Überschriften erstmal nicht klar wird: Es handelt sich bei der “Flüchtlingsfamilie” nicht etwa um eine Frau, einen Mann und ein Kind oder eine vierköpfige Familie, sondern um eine Mutter mit neun Kindern. Die 7300 Euro verteilen sich also auf zehn Personen.

Diese zehnköpfige Familie hat am 21. März 2017 einen Bescheid vom Landratsamt Leipzig bekommen, in dem ihr staatliche Leistungen gewährt werden: in der Summe eben für etwas mehr als 7300 Euro pro Monat. Der Bescheid tauchte, über welche Wege auch immer, vor einigen Tagen im Internet auf, drehte die große Runde durch den flüchtlingsfeindlichen Kosmos und landete anscheinend auch bei “BamS”-Autor Petersen.

Die 7300 Euro, die Bild.de und “Bild am Sonntag” plakativ in ihre Titelzeilen gepackt haben, dürften — sofern der Bescheid nicht gefälscht ist — stimmen. Doch schon die Worte “bekam” und “kassierte” in den Bild.de-Überschriften sind bedenklich. Man kann sie schließlich so verstehen, dass die Flüchtlingsfamilie die ganze Summe bar ausgezahlt bekommen oder dass der Staat sie ihr in dieser Höhe überwiesen hat. Doch weder das eine noch das andere stimmt. Tatsächlich hat die Familie deutlich weniger (Bar-)Geld pro Monat bekommen. Der Landkreis Leipzig hat eine Pressemitteilung zu dem im Internet aufgetauchten Bescheid herausgegeben. Darin steht unter anderem:

Die Bescheide des Amtes sind so aufgebaut, dass eine Gesamtsumme zwar berechnet wird, aber die Kosten für die Unterbringung in einem Asylwohnheim nicht an die Bewohner geht. Die Kosten für die Unterbringung einer zehnköpfige Familie in einer Gemeinschaftseinrichtung können monatlich durchaus über 4000 Euro betragen. Darin sind dann bereits alle Nebenkosten enthalten, ähnlich einem Studentenwohnheim oder einer anderen möblierten Unterkunft. Zudem ist auch die soziale Grundbetreuung enthalten. Diese Summe bekommt die Familie nicht ausbezahlt, der Betrag wird von der ausgewiesenen Gesamtsumme abgezogen.

Zur Verfügung, konkret als Barscheck, steht jedoch nur ein wesentlich kleinerer Betrag. Dieser entspricht dem Sozialhilfesatz, der allgemein bekannt sein dürfte. Es kommt hier auch kein Kindergeld hinzu!

(Hervorhebungen im Original.)

Also gerade mal Sozialhilfe-Niveau (wie viel das genau ist — dazu später mehr) und die Unterbringung in einer “Gemeinschaftseinrichtung”.

Die Pressemitteilung des Landratsamts Leipzig zitiert Lars Petersen in seinem Text sogar. Er und seine Redaktion wissen also, dass die Flüchtlingsfamilie nie 7300 Euro pro Monat ausbezahlt bekommen hat, sondern ein Großteil schon vorher abgezogen wurde. Dass die Überschrift diesen Umstand in ihrer verkürzten Form nicht wiedergibt, ist ziemlich problematisch, denn es handelt sich bei dem Bild.de-Artikel um einen “Bild plus”-Inhalt. Dadurch erfahren nur Abonnenten, dass die Frau und ihre Kinder nicht monatlich 7300 Euro bar auf die Hand bekommen haben. Und auch die meisten Leute, die unter dem Facebook-Post der “Bild”-Redaktion (bis jetzt über 7700 Mal geliket, über 2700 Mal geteilt, über 2400 Mal kommentiert) wütende Kommentare hinterlassen haben, dürften diesen Fakt nicht kennen. Dort wird schon “ein neuer Führer” gefordert, es werden Ausländer als Feindbilder gepflegt (“Und wieder werden Ausländer bevorzugt”) und die Armen gegen die ganze Armen ausgespielt (“Tja und hier Sammeln unsere Leute Pfandflaschen . Du darfst eben alles sein , nur nicht Deutscher.”).

Man kann nun streiten, wie fahrlässig die Formulierungen “bekam” und “kassierte” in den Schlagzeilen sind. Im Text wird es dann jedenfalls richtig abenteuerlich. Direkt am Anfang schreibt Petersen:

Weil ihr Asylverfahren länger als 15 Monate dauerte, bekam eine zehnköpfige Flüchtlingsfamilie monatlich 7300 Euro vom Staat.

Und ein paar Sätze später:

Grund für den hohen Betrag: Nicht nur die Anzahl der Familienmitglieder, sondern auch die langsame Bearbeitung des Falls im Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF).

Das ist irreführend. Die Dauer der “Bearbeitung des Falls im Bundesamt für Migration und Flüchtlinge” ist nicht das entscheidende Kriterium für die Höhe der staatlichen Leistungen. Das Asylbewerberleistungsgesetz regelt in Deutschland, wann Asylbewerbern welche Gelder und welche Leistung zustehen. Für den Fall der zehnköpfigen Familie, über die Lars Petersen schreibt, ist Paragraph 2 wichtig:

Abweichend (…) ist das Zwölfte Buch Sozialgesetzbuch auf diejenigen Leistungsberechtigten entsprechend anzuwenden, die sich seit 15 Monaten ohne wesentliche Unterbrechung im Bundesgebiet aufhalten und die Dauer des Aufenthalts nicht rechtsmissbräuchlich selbst beeinflusst haben.

Durch diesen Paragraphen erhalten Asylbewerber, die sich seit 15 Monaten in Deutschland befinden, eine sogenannte “Analogleistung”, deren Höhe sich am “Zwölften Buch Sozialgesetzbuch”, der Sozialhilfe, orientiert. Wer zu den “Leistungsberechtigten” zählt, steht in Paragraph 1 des Asylbewerberleistungsgesetzes. Und dort sind nicht nur diejenigen aufgezählt, deren Asylverfahren länger als 15 Monate dauern, sondern zum Beispiel auch Asylbewerber, deren Anträge bereits abgelehnt wurden und die sich nur mit einer Duldung in Deutschland aufhalten. Mal rein theoretisch: Wäre das “BaMF” beim Asylantrag der zehnköpfigen Familie, über die Petersen berichtet, schneller gewesen und hätte den Antrag beispielsweise schon nach acht Monaten abgelehnt und eine Duldung ausgesprochen, würden der Familie nach insgesamt 15 Monaten in Deutschland ebenfalls Leistungen in Höhe von 7300 Euro zustehen. Das Tempo des Bundesamtes ist dabei irrelevant.

Nicht nur irreführend, sondern völlig falsch ist folgende Behauptung von Lars Petersen:

Laut Paragraf 2 Asylbewerberleistungsgesetz steht Flüchtlingen, die länger als 15 Monate auf ihren Bescheid warten und sich in der Zeit nichts zuschulden haben kommen lassen, Sozialhilfe zu. Dann erhöhen sich die staatlichen Leistungen auf das Doppelte

15 Monate auf den Bescheid warten und, zack!, “die staatlichen Leistungen” verdoppeln sich? Nein, sie steigen in einem viel geringeren Maße. An dieser Stelle muss man sich das Asylbewerberleistungsgesetz noch etwas genauer anschauen. Und man sollte der Übersicht halber drei Fälle unterscheiden:

Fall 1: eine Person, die innerhalb der ersten 15 Monate in Deutschland in einer Aufnahmeeinrichtung lebt.
Fall 2: eine Person, die innerhalb der ersten 15 Monate in Deutschland außerhalb einer Aufnahmeeinrichtung lebt, zum Beispiel in einer Gemeinschaftseinrichtung.
Fall 3: eine Person, die länger als 15 Monate in Deutschland und außerhalb einer Aufnahmeeinrichtung lebt, zum Beispiel in einer Gemeinschaftseinrichtung.

Für Fall 1 beschreibt Paragraph 3, Absatz 1 des Asylbewerberleistungsgesetzes die “Grundleistungen”. Diese setzen sich aus dem “notwendigen Bedarf” (Nahrung, Unterkunft, Heizung, Kleidung und so weiter) und dem “notwendigen persönlichen Bedarf” (Handykosten, S-Bahn-Tickets, mal ins Kino gehen und so weiter) zusammen. Der “notwendige Bedarf” soll in der Regel durch Sachleistungen gedeckt werden — zum Beispiel ein Bett und Essen in der Aufnahmeeinrichtung oder Kleidung aus einer Ausgabestelle. Der “notwendige persönliche Bedarf” wird häufig in Form eines Taschengeldes in bar ausgezahlt. Für einen alleinstehenden Erwachsenen etwa sind das aktuell 135 Euro im Monat, für einen Jugendlichen zwischen 14 und 17 Jahren 76 Euro.

In Paragraph 3, Absatz 2 des Asylbewerberleistungsgesetzes geht es um Fall 2:

Bei einer Unterbringung außerhalb von Aufnahmeeinrichtungen (…) sind (…) vorrangig Geldleistungen zur Deckung des notwendigen Bedarfs nach Absatz 1 Satz 1 zu gewähren.

Das heißt: Der Erwachsene, der innerhalb der ersten 15 Monate in Deutschland zum Beispiel in einer Gemeinschaftseinrichtung lebt, bekommt nicht nur die 135 Euro für den “notwendigen persönlichen Bedarf” ausbezahlt, sondern auch Bargeld für den “notwendigen Bedarf”. Das sind 219 Euro pro Monat extra. Insgesamt bekommt ein alleinstehender Flüchtling innerhalb der ersten 15 Monate in Deutschland also monatlich 354 Euro vom Staat, wenn er außerhalb einer Aufnahmeeinrichtung lebt. Dazu werden unter anderem auch noch Kosten für die Unterkunft übernommen.

Die zehnköpfige Flüchtlingsfamilie, über die die “Bild”-Medien berichten, dürfte im März 2017 von Fall 2 zu Fall 3 gewechselt sein: Sie waren schon vorher in einer Gemeinschaftsunterkunft untergebracht, allerdings waren sie nun berechtigt, die “Analogleistung” zu beziehen, weil sie sich seit 15 Monaten in Deutschland aufhielten. Bei dieser Änderung sollen sich laut Lars Petersen “die staatlichen Leistungen auf das Doppelte” erhöhen. Das ist Nonsens. Stattdessen steigt die Summe bei einem alleinstehenden Erwachsenen von bisher 354 Euro auf 416 Euro. Auch hier kommt noch die Übernahme der Kosten für die Unterkunft hinzu, die — wie in der Pressemitteilung des Landratsamts Leipzig zu lesen ist — mitunter recht hoch sein können.

So viel zu dem Unfug, den Lars Petersen (der vor einem Monat übrigens schon Unfug über Flüchtlinge in Deutschkursen verbreitet hat) in seinem Text unterbringen konnte. Ganz am Ende zitiert der “BamS”-Autor noch Kai Wegner, der für die CDU im Bundestag sitzt:

Der Berliner Bundestagsabgeordnete Kai Wegner (45, CDU) fordert nun eine Gesetzesänderung: “Es ist ein Skandal, dass unsere Sozialhilfe manchen Flüchtlingsfamilien Einkünfte ermöglicht, von denen Normalverdiener nur träumen können. Hier fehlt mir jedes Verständnis. Die Gesetze müssen schnellstmöglich angepasst werden. Das Asylbewerberleistungsgesetz muss für das gesamte Verfahren gelten — egal, wie lang es dauert.”

Noch einmal extra für Wegner:

Das Asylbewerberleistungsgesetz gilt bereits “für das gesamte Verfahren”. Es handelt sich nur um unterschiedliche Paragraphen. Die 7300 Euro sind nicht die monatlichen “Einkünfte” der zehnköpfigen Flüchtlingsfamilie. Es handelt sich um die Summe, die der Staat für sie im Monat ausgibt, zum größten Teil für eine Unterkunft. Jede deutsche Mutter mit neun Kindern im selben Alter würde als Sozialhilfeempfängerin genauso viel und dieselben Leistungen bekommen wie die Flüchtlingsfamilie. Es handelt sich hier schließlich um die Sicherung des Existenzminimums, die jeder Person zusteht, ob sie nun aus Afghanistan oder aus Arnsberg stammt. Und die Familie, über die Lars Petersen schreibt, lebte sicher nicht in Saus und Braus. Sie lebte zu dem Zeitpunkt, als der Bescheid ausgestellt wurde, in einer Gemeinschaftsunterkunft und auf Sozialhilfe-Niveau. Das ist wahrlich das komplette Gegenteil von allem, auf das man neidisch sein könnte.

  • Die Kollegen von “Mimikama” haben die Sache mit dem Bescheid vom Landkreis Leipzig schon sehr früh aufgeklärt, lange bevor sie in den “Bild”-Medien aufgetaucht ist.

Mit Dank an Florian K., Theo H., Heiko und @gegenRechts84 für die Hinweise!

Koch geht – Kellner bleibt, Twitter-Polizei, Schweizer Totalversagen

1. “Bild”-Chefin sagt tschö
(taz.de, Peter Weissenburger)
Das Modell Doppelspitze war einmal: Die „Bild“-Chefredakteurin Tanit Koch hat den internen Machtkampf verloren und verlässt Axel Springer. Übrig bleibt Julian Reichelt als Boss von Print und Online. Tanit Koch hatte sich am Freitag mit deutlichen Worten von den Mitarbeitern verabschiedet: „Wenn zwei Menschen professionell nicht harmonieren, lässt sich das eine Zeitlang durch Kompromisse ausgleichen. 2017 war davon geprägt, bis meine Kompromissbereitschaft an ihre Grenzen gelangte.“
Weitere Lesetipps: Medienkennerin Ulrike Simon kommentiert den Vorgang auf Horizont.net mit “Es war an der Zeit”, und Martin Kaul schreibt Tanit Koch seinen zweiten Brief: “An meine Brieffreundin Tanit”.

2. Was steckt hinter der Twitter-Amnestie der Frankfurter Polizei?
(netzpolitik.org, Matthias Monroy)
Das Verhalten der Polizei auf Twitter wird teils überschwänglich gelobt, teils heftig kritisiert. Letzteres liegt daran, dass das polizeiliche Auftreten auf Twitter häufig undurchsichtig und ungeregelt scheint. Einige Social-Media-Teams würden ohne Rechtsgrundlage und Verfahrensregelungen agieren, so Matthias Monroy auf netzpolitik.org. Monroy hat einschlägige Erfahrungen: Er wurde von der Polizei Frankfurt auf Twitter blockiert. Ein Vorgang, der von Rechtsexperten als Eingriff in die Informationsfreiheit bewertet wird.

3. Wie die FAZ Äpfel mit Birnen vergleicht
(stefan-fries.com)
Die „FAZ“ spricht in Zusammenhang mit dem öffentlich-rechtlichen Rundfunk gerne von „Staatsfunk“ und „Zwangsgebühr“. Dieser Sprachgebrauch sei nach der Einschätzung von Stefan Fries zurückgegangen, die Artikel zum Thema seien dennoch tendenziös. So hätte „FAZ“-Medienredakteur Michael Hanfeld mit falschen Zahlen operiert und den Eindruck erweckt, der ARD-Vorsitzende Ulrich Wilhelm fordere unverschämt viel Geld.

4. Sabotage am Förderband der Realität
(republik.ch, Anja Conzett & Simon Schmid & Christof Moser & Constantin Seibt)
Als “die Geschichte eines Totalversagens” beschreibt “Republik” die Vorgänge um die altehrwürdige Schweizerische Depeschenagentur SDA. Der Streik dort zeige die ganze Misere der Schweizer Verlage. Der Artikel erzählt die spannende Geschichte des Niedergangs nach, bei der man lernen kann, wie man es nicht machen sollte: „Sparen ohne Strategie, ohne Leidenschaft und Investitionen. Ausdünnung der eigenen Produkte und Marken. Auflösung der Reserven. Angriff auf die eigenen Grundlagen wie Redaktionen, Glaubwürdigkeit, systemrelevante Institutionen wie SRG oder SDA. Und dann der erbitterte Kampf aller gegen alle um ein paar Franken, Vorteile oder Werbeanteile.” Weiterer Lesetipp: “‘Wir sind die Hauptakteure gegen Fake-News'” (Medienwoche, Adrian Lobe) mit einem “Blick in den Maschinenraum” von weltweit führenden Nachrichtenagenturen wie AP, AFP, dpa, “Reuters” und “Xinhua”.

5. Journalistik: Zeitschrift für Journalismusforschung
(journalistik.online)
“Journalistik” nennt sich eine neue Publikation zum Thema Journalismus. Die Herausgeber schreiben im Editorial: “Anders als in den angelsächsischen Ländern, wo es eine ganze Reihe von Zeitschriften für “journalism studies” gibt und sogar wissenschaftliche Spezialorgane u. a. für Geschichte des Journalismus, journalistische Berufsethik oder literarischen Journalismus, fehlt den deutschsprachigen Ländern bisher eine Fachzeitschrift der Journalistik, die das Profil der Disziplin schärft. Deutschsprachige Journalismusforscherinnen und -forscher sind auf kommunikationswissenschaftliche Zeitschriften ohne Berufsbezug oder auf Praxisjournale angewiesen. Um diese Lücke zu füllen, starten wir die Zeitschrift “Journalistik”.”

6. Spanien empört sich über einen ironischen Text
(faz.net, Hans-Christian Rößler)
Ein britischer Autor hat in der „Sunday Times“ ironisch über die Spanier gewitzelt. „Kommen Sie immer zu spät, außer ein Stier greift Sie an“, lautete seine erste Empfehlung. Andere, meist klischeebefrachtete Weisheiten über die Spanier folgten, zusammen mit dem Ratschlag , seine Landsleute sollten dort ihre „angelsächsischen Vorstellungen von Höflichkeit, Diskretion und Anstand vergessen“. Der darauf einsetzende Shitstorm war immens: Nach einer vergeblichen Klarstellung hätte sich der Autor nicht mehr anders zu helfen gewusst, als sein Twitter-Konto zu löschen.

Gilt Robert Wagner wirklich als Verdächtiger? Nicht von Interesse!

Schaut man sich die Überschriften verschiedener deutscher und österreichischer Medien zu den neuesten Entwicklungen zum Tod von Schauspielerin Natalie Wood an, könnte man ja fast meinen, dass ihr früherer Ehemann Robert Wagner offiziell als Verdächtiger gilt:

Screenshot Bild.de - Todesfall von Ehefrau Natalie Wood - Ehemann Robert Wagner gilt jetzt als verdächtig
(Bild.de)
Screenshot morgenpost.de - Ermittlungen - Todesfall Natalie Wood – Ehemann gilt als verdächtig
(Morgenpost.de)
Screenshot Bunte.de - Hollywood-Star Natalie Wood - 36 Jahre nach ihrem mysteriösen Tod: Jetzt wird ihr Witwer verdächtigt
(Bunte.de)
Screenshot Derwesten.de - Todesfall Natalie Wood nach 36 Jahren vor schockierender Wende - Ehemann gilt als verdächtig
(DerWesten.de)
Screenshot heute.at - TV-Star Robert Wagner
(Heute.at)

Nur: Wagner gilt nicht offiziell als verdächtig — egal, wie viele Redaktionen das behaupten.

Seit 2011 gibt es neue Ermittlungen zum Tod von Schauspielerin Natalie Wood, die 1981 unter bislang nicht endgültig geklärten Umständen ums Leben kam. Lange ging die Polizei von einem Unfall aus, inzwischen ist der Fall als “verdächtiger Tod” eingestuft. Der US-Sender CBS hat gestern ein Interview mit einem Sheriff veröffentlicht, in dem dieser über Robert Wagner sagt:

As we’ve investigated the case over the last six years, I think he’s more of a person of interest now.

Wagner gelte als die letzte Person, die Wood vor deren Verschwinden gesehen hat. Aber: “Person of interest” bedeutet nicht automatisch, dass Wagner als Verdächtiger gilt. Den Begriff benutzen die Ermittlungsbehörden in den USA für Personen, bei denen sie vermuten, dass diese Informationen besitzen, die für einen Fall hilfreich sein könnten. Es ist nicht ausgeschlossen, dass aus einer “person of interest” ein Verdächtiger wird. Nur ist man als “person of interest” nicht automatisch Verdächtiger.

Und dass Robert Wagner überhaupt als “person of interest” gilt, sei nun auch nicht so neu, berichtet jedenfalls “NBC News”:

A sheriff’s department spokesperson told NBC News that Wagner has remained a person of interest, and there has been no change in the status of the case. An investigation into Wood’s death was reopened in 2011 after police sought to interview witnesses about claims of foul play, but it was never classified as a criminal case and no one has ever been charged.

Mit Dank an James B. und @Dabo_612 für die Hinweise!

AfD-Netzpolitik-Karaoke, Lob dem Lob, Unterirdischer Fernsehpreis

1. Karaoke im Landtag: Wie ein AfD-Politiker einen Artikel von uns als seine eigene Rede verkaufte
(netzpolitik.org, Ingo Dachwitz)
Im Schweriner Landtag hat ein AfD-Abgeordneter einen alten Artikel von netzpolitik.org vorgetragen und dabei so getan, als ob es seine eigenen Gedanken seien. Anscheinend, ohne auch nur annähernd zu wissen, wovon er da gerade spricht: „Er liest die komplette Rede ab — und zwar so, als würde er den Text zum ersten Mal sehen. Was der AfD-Politiker eigentlich sagen will, weiß er offenbar selbst nicht recht. Dem NDR sagt er später, er habe den Redeauftrag „kurzfristig“ übernommen — zwei Tage vorher. Ein Mitarbeiter habe den Text für ihn geschrieben. „Dumm gelaufen“ sei das.“

2. Tendenziöse Berichterstattung
(1ppm.de, Johannes Mirus)
Im „Spiegel“ erschien ein Artikel über Manipulation in der Marktforschung: “Wie Umfragen gefälscht und Kunden betrogen werden”
. Die Autoren hatten sich bei ihrer Recherche u.a. an den Unternehmensberater Johannes Mirus gewandt, der höchst unzufrieden damit ist, was der „Spiegel“ aus seinen Aussagen gemacht habe: „Leider nicht das erste Mal, dass ich mich als Stichwortgeber missbrauchen lasse, um Berichterstattung zu untermauern, die genau das Gegenteil von dem fördert, was ich für richtig halte. Ich muss dringend lernen, bei Gesprächen mit der Presse vorsichtiger zu werden und auch mal ein Gespräch abzulehnen bzw. zu beenden.“

3. Auf das Lob
(deutschlandfunk.de, Silke Burmester)
Silke Burmester ruft in ihrer Kolumne zum Lob auf: “Schreiben Sie mal eine Mail oder einen Brief an den Journalisten, die Journalistin, den oder die Sie am meisten schätzen. Schreiben Sie, rufen Sie an und sagen Sie, wie wichtig Ihnen diese Arbeit ist, wie fröhlich Sie diese macht oder wie sehr sie Sie berührt. Sagen Sie, was man einem Menschen sagt, der Aufmunterung vertragen kann.”

4. Ach Gottchen, RB Leipzig
(journalist-magazin.de, Matthias Daniel)
„Ach Gottchen, RB Leipzig“ seufzt „journalist“-Chefredakteur Matthias Daniel und meint damit die Autorisierungspraxis des Fußballclubs. Diese habe ein tolles Interview mit Ralf Rangnick, dem Sportdirektor des Fußballklubs RB Leipzig, kaputt gemacht. Daniel: „Das ganze Ärgernis Autorisierung fängt ja schon damit an, dass in der Regel gar nicht mehr der Gesprächspartner selbst sein Interview autorisiert, sondern PR-Berater oder Pressestellen schrauben an den Manuskripten herum, bis alles Lebendige herausgequetscht ist.“

5. Kritik am Königshaus ist tabu
(de.ejo-online.eu, Johanna Mack)
Es ist schlecht bestellt um die Pressefreiheit in Jordanien. Laut Verfassung herrscht in Jordanien Meinungs- und Redefreiheit. Dennoch könnten Journalisten wegen ihrer Aussagen verhaftet und sogar vor ein Militärgericht gestellt werden. Besonders empfindlich ist man, wenn es um das Königshaus geht: Kritik an der königlichen Familie sowie „die Verletzung arabisch-islamischer Werte“ seien verboten. Auch Berichte über Korruption würden mit hohen Geldstrafen geahndet werden können.

6. Reschke: “Froh, dass der Fernsehpreis nicht übertragen wurde”
(ndr.de, Anja Reschke, Video, 3:06 Minuten)
Anja Reschke mit einem Video-Kommentar über die Verleihung des Deutschen Fernsehpreises. Es ist einfach nur … Ach, seht selbst …

Hier treffen Sie Julian Reichelt: Wo er isst! Wo er feiert! Wo er wohnt!

Die Überschrift ist natürlich völliger Quatsch.

Aber man stelle sich das mal vor: Irgendein Holzkopf kommt auf die Idee, die Namen und Adressen all der Restaurants zu veröffentlichen, in die Julian Reichelt gern zum Mittagessen geht. Oder eine Liste rauszubringen mit den Clubs, in denen der “Bild”-Oberchef regelmäßig feiert. Oder, noch schlimmer, ein Foto samt Ortsbeschreibung von dem Haus zu posten, in dem Reichelt im Penthouse wohnt.

Julian Reichelt würde sich vermutlich heftig beschweren, immerhin passte ihm schon die Veröffentlichung einer groben Schätzung seines Gehalts nicht, weil das seine Familie in Gefahr bringe. Julian Reichelt würde sich völlig zu Recht beschweren, und wir würden ihm zustimmen, auch wenn es Julian Reichelt ist.

Zum Glück passiert sowas ja nicht so häufig, weil genügend Leute Anstand haben und die Privatsphäre anderer Menschen respektieren, auch von den Personen, die prominent in der Öffentlichkeit stehen. Außer die Leute von “Bild” und ihr Chef Julian Reichelt — die haben diesen Anstand offenbar nicht.

Seit drei Tagen gibt es eine neue Serie bei “Bild”, Bild.de und “Fußball Bild”. “Kosmos der Klubs” ist ihr Titel, und sie soll der Leserschaft verraten, “wo Sie die Spieler Ihres Vereins treffen können”. In Folge 1 ging es um den FC Bayern München …

Screenshot Bild.de - Hier treffen Sie die Spieler in München - Warum die Bayern-Stars diesen Wellblechbunker lieben - Wo die Spieler essen gehen, wo sie feiern, in welchen Stadtteilen sie wohnen

… in Folge 2 um Eintracht Frankfurt …

Screenshot Bild.de - Wo Sie die Frankfurt-Profis treffen können - Hier feiern die Eintracht-Stars ihre Siege - Wo sie feiern, wo sie essen, wo sie shoppen

… heute dann in Folge 3 um den HSV:

Screenshot Bild.de - Pizza für 7,50 Euro - Diesen Italiener liebt HSV-Trainer Hollerbach - Wo die Stars feiern, wo sie essen, wo sie shoppen

Und weil es insgesamt 18 Bundesligavereine gibt, ist zu befürchten, dass uns noch mindestens 15 weitere Folgen erwarten.

Neben längst Bekanntem (die Fußballer aus München gehen häufig in die Praxis von Dr. Müller-Wohlfahrt, wenn sie verletzt sind — oho!) veröffentlichen die “Bild”-Medien im “Kosmos der Klubs” auch Dinge, die bisher sicher nicht jeder wusste und die vielleicht auch nicht jeder wissen sollte: Wo der neue HSV-Trainer Bernd Hollerbach öfters Pizza isst. Wo Jérôme Boateng “super-zarte Steaks” verdrückt. Die Lieblings-Discos der Spieler des FC Bayern. Zu welchem Inder Alex Meier häufig geht. In der Folge über Eintracht Frankfurt zeigt die Redaktion ein Foto eines Hochhauses und schreibt dazu: “Auch hier wohnen Spieler.”

Bei Bild.de kommt man an diese Informationen nur, wenn man ein “Bild plus”-Abo hat. Oder anders gesagt: Julian Reichelt und seine Mitarbeiter versuchen, mit dem Privatleben anderer Menschen Kasse zu machen.

Mit Dank an @koeppenjan für den Hinweis!

CDU-Fahndung, Kryptobetrug auf Facebook, Angst vor der Mediathek

1. Berliner CDU-Fraktion nutzte Fahndungsfoto illegal für Überwachungswerbung
(netzpolitik.org, Markus Reuter)
Wer am lautesten nach Sicherheit und Überwachung ruft, nimmt es manchmal mit den Gesetzen selbst nicht so genau, schreibt Markus Reuter auf „netzpolitik.org“. Ein aktuelles Beispiel sei die Berliner CDU-Fraktion. Diese habe Gesetze übertreten, um für mehr Videoüberwachung zu werben und unerlaubt ein Bild einer „BVG“-Überwachungskamera verwendet. Die BVG hat dafür wenig Verständnis („Die CDU hat sich strafbar gemacht“). Daraufhin hätten die CDU und auch ein Abgeordneter die Bilder aus allen Online-Veröffentlichungen gelöscht. Das gedruckte Heft, in dem man das Bild illegal nutzt, um das Volksbegehren für mehr Videoüberwachung zu bewerben, wurde aber offenbar weiter verbreitet.

2. Schluss mit kryptischer Werbung für Kryptowährung
(zeit.de, Eike Kühl)
Beim Thema Kryptowährungen ist viel Abzocke im Spiel. Viele dubiose Anbieter nutzen den Bitcoin-Hype aus, um ordentlich Kasse zu machen und schalten dazu fragwürdige Anzeigen auf Facebook. Dies wird von Facebook nun unterbunden. Eike Kühl erklärt den Zusammenhang und die Interessenlagen.

3. Im Kampf für die eigene Wahrheit
(faktenfinder.tagesschau.de, Stefanie Dodt)
Der rechte Medienaktivist James O’Keefe ist für seine fragwürdigen Methoden bekannt. Mit dem “Project Veritas” will er etablierte Journalisten vorführen, indem er verdeckte Ermittler aus seinem Mitarbeiterstab auf sie ansetzt. Diese versuchen das Vertrauen der Person zu erschleichen und sie im privaten Umfeld in Gespräche über Politik zu verwickeln. Die Mitarbeiter sind mit versteckten Kameras ausgerüstet, die Aufnahmen landen im Netz… Weitere Informationen im Medienmagazin „Zapp“. Dort erzählt O`Keefe wie er arbeitet, wer sein Idol ist – und wer sein Feindbild: die übermächtigen Medien.

4. Die Mediatheken gefährden die Filmwirtschaft
(zeit.de, Alfred Holighaus)
Aktuell entscheiden die Ministerpräsidenten der Länder darüber, ob ARD und ZDF ihre Mediatheken weiter ausbauen dürfen. Was für den Zuschauer ein Fortschritt wäre, erfüllt die Filmproduzenten mit Sorge. Alfred Holighaus, Präsident der „Spio“, der Spitzenorganisation der Filmwirtschaft, sieht darin gar den Niedergang des deutschen Films: „Wer ARD und ZDF einen Ausbau ihrer Mediatheken auf Kosten der Filmproduzenten, ihrer Co-Finanziers und der Urheber erlaubt, trägt dazu bei, dass deutsche Film- und Fernsehproduktionen schlechter werden.“ Es geht dabei, wie sollte es anders sein, um Geld.

5. Autoritäre Logik
(taz.de, Christian Mihr)
Die Organisation „Reporter ohne Grenzen“ hat Verfassungsbeschwerde gegen das neue BND-Gesetz eingereicht. RoG-Geschäftsführer Mihr: „Das neue Gesetz für den Bundesnachrichtendienst folgt einer autoritären Logik: Es dreiteilt das Menschenrecht auf Pressefreiheit abhängig von der Nationalität. Deutsche sollen angeblich nicht überwacht werden, EU-Bürger nur mit Einschränkungen, und der Rest der Welt ist vogelfrei. Sonderrechte für Journalisten? Gibt es gar nicht.“

6. Ich habe einen Tag Kika geguckt, um herauszufinden, warum Alice Weidel ihn abschaffen will
(vice.com, Lisa Ludwig)
Lisa Ludwig hat sich einen Tag „Kika“ angeschaut, um herauszufinden, worin eine eventuelle Bedrohung liegen könnte. Eine Bedrohung, die vor allem von der Fraktionsvorsitzenden der AfD, Alice Weidel, wahrgenommen wird. Nach einem ganzen Tag vor der „Kika“-Glotze konstatiert Lisa Ludwig: „Wenn dieser Sender irgendwann mal abgeschaltet wird, dann nicht, weil er seiner jungen Zuschauerschaft abwaschbare Wohlfühlwerte wie Freundschaft oder eine positive Lebenseinstellung vermittelt. Das wirkliche Problem, liebe Alice Weidel, sind nicht die wenigen Kinder mit Migrationshintergrund, die zwischen den ganzen weißen Mittelschichts-Kids gezeigt werden. Das wirkliche Problem sind diese verdammten singenden Tiere.“

Gomringer-Gedicht: Wer ist hier der Tugendterrorist?

“Stoppt die neuen Tugendterroristen!” fordert der Chefredakteur der “Welt am Sonntag”, Peter Huth, in einem Kommentar, er wittert “Sprachpolizei” und ruft zum Kulturkampf auf:

Der Versuch, Sprache um jeden Preis zu politisieren, Kunst dadurch zu brechen und in ein Korsett aus Political Correctness zu stopfen, ist in Wirklichkeit ein Generalangriff auf unsere Kultur und damit auf unsere Freiheit.

Screenshot Welt.de - Sprachpolizei - Stoppt die neuen Tugendterroristen

Es geht um die Sache mit dem Gomringer-Gedicht, das an der Fassade der Berliner Alice Salomon Hochschule aufgemalt ist und das nach intensiven Diskussionen über einen unterstellten sexistischen Charakter, schulinternen Partizipationsprozessen und einer demokratischen Entscheidung des dafür zuständigen Gremiums jetzt durch andere, alle paar Jahre wechselnde Gedichte ersetzt werden soll.

All das, was Theaterautor, Blogger und Marketingexperte Johannes Kram schon so gemacht hat, würde nicht in diese Box passen. Deswegen hier unvollständig und im Schnelldurchlauf: Nicht nur, aber auch wegen seiner Medien-Kampagne ist Guildo Horn zum “Eurovision Song Contest” gekommen. Den sogenannten “Waldschlösschen-Appell” gegen Homophobie in Medien hat er initiiert. Sein “Nollendorfblog” bekam eine Nominierung für den “Grimme Online Award”. Und mit “Seite Eins — Theaterstück für einen Mann und ein Smartphone” hat er Boulevard-Kritik auf die Bühne gebracht. Dafür ein herzliches Dankeschön vom BILDblog.

Tugendterrorismus! Echt jetzt?

Angenommen, der Begriff “Tugendterrorismus” wäre nicht dafür da, eine Debatte zu beenden, sondern eine zu führen, angenommen, er wäre kein Kampfbegriff, sondern ein Argument, wofür könnte es stehen?

Angenommen, es wäre so, dass es nicht nur Kunstfreiheit gibt, sondern auch die Freiheit jedes Einzelnen, ob Privatperson, Gruppe oder Institution, mit welcher Kunst er oder sie sich schmücken möchte.

Angenommen, weder Sexismus noch Tugend noch Kunst wären Dinge, die in einer offenen Gesellschaft fest definiert sind, sondern einer permanenten Entwicklung, einer permanenten Auseinandersetzung bedürfen.

Angenommen, es gäbe Dinge, die für die einen nicht sexistisch sind, es für die anderen aber sehr wohl sein könnten. Angenommen, eher jüngere Menschen könnten auf Sexismus eine andere Perspektive haben als eher ältere. Und viele Frauen eher eine andere als viele Männer.

Angenommen, die demokratische Entscheidung einer Hochschule darüber, wie sie mit Kunst und Sexismus umgehen möchte, wäre eine Entscheidung darüber, wie sie mit Kunst und Sexismus umgehen möchte, und nicht darüber, wie die Gesellschaft Kunst oder Sexismus zu betrachten hat.

Angenommen, es gäbe diese Freiheit. Und nicht eine festgelegte Tugend, die eine Abweichung direkt zum “Generalangriff auf unsere Kultur und damit auf unsere Freiheit” erklärt. Und angenommen, wirklich nur mal ganz kurz angenommen, “Tugendterrorist” wäre ein Begriff, der wirklich etwas diskutieren wollte.

Wer wäre dann der Tugendterrorist?

Selbstenthüllung, Kinderbastelstunde, Schelte und Replik zur Causa “Wedel”

1. Matthias Matussek enthüllt selbst erfundenen Skandal der Flüchtlingspolitik
(uebermedien.de, Stefan Niggemeier)
Es ist eine Entwicklung, die einen etwas ratlos macht: Matthias Matussek, der früher in leitenden Positionen bei „Spiegel“ und „Welt“ tätig war, scheint dauerhaft ins Verschwörungslager gewechselt zu sein. Aktuell verbreitet er die Behauptung, hinter der Aufnahme von Flüchtlingen stecke in Wahrheit ein groß angelegtes und lang geplantes Programm des Bevölkerungsaustausches in Mitteleuropa. Natürlich von den Medien absichtlich verschwiegen oder um es im Matussekschen-Lügenpresse-Deutsch auszudrücken: „Diese öffentlich verifizierbaren Fakten werden uns seitens der -vermeintlich- mehrheitlich qualitätsorientiert arbeitenden Traditions-Verlage und der öffentlich-rechtlichen Sender seit längerem überwiegend vorenthalten, trotz höchstrichterlich geschützter Meinungsbildungsfreiheit und deren Grundvoraussetzung eines mehrheitlich qualitätsorientierten Journalismus.“ Der Medienjournalist Stefan Niggemeier hat sich mit Matusseks Argumentation auseinandergesetzt und erklärt die Denkfehler und falschen Schlüsse (und wird deswegen von Matussek auf Twitter auf eine verstörend peinliche Art angegangen).

2. “Man kommt sich vor wie in einem Krimi”
(deutschlandfunk.de, Brigitte Baetz, Audio, 6:19 Minuten)
Dass die systematischen Dopingpraktiken in Russland aufgedeckt werden konnten, ist vor allem einem Whistleblower zu verdanken: Grigori Rodschenkow, dem ehemaligen Leiter des russischen Dopingkontrolllabors. Der hat nämlich spektakulär die Seiten gewechselt und ausgepackt. Nun hat die Deutschlandfunk-Journalistin Andrea Schültke den Kronzeugen Rodschenkow interviewt. Die Bedingungen dafür waren schwierig: Der Whistleblower fürchtet um sein Leben und befindet sich im Zeugenschutzprogramm in den USA. Zwei seiner früheren Kollegen sollen ums Leben gekommen sein, “einer unter mysteriösen Umständen“.

3. Medien 2018: Eine Scheinwende und das Ende des Videowahns
(universal-code.de, Christian Jakubetz & Thomas Knüwer)
Wenn zwei Medienexperten aufeinandertreffen: Christian Jakubetz hat sich mit Thomas Knüwer über die zukünftigen Entwicklungen auf dem Medienmarkt unterhalten. Geht der Video-Boom zu Ende? Erleben Facebook und Snapchat ein eher ungemütliches Jahr? Und fallen deutsche Zeitungsverlage auf eine „Scheinwende“ herein? Das unterhaltsame Gespräch liegt als Transkript zum Lesen und als Audiomitschnitt zum Mitnehmen und Anhören vor.

4. Die Hass-Produktionsstrasse: Innenansichten aus einer rechten Trollfabrik.
(fearlessdemocracy.org, Kai Heiderich)
Kai Heiderich beschreibt anhand konkreter Beispiele wie in rechten Zirkeln Bilder von politischen Gegnern für Hetzkampagnen manipuliert werden und kommentiert. : „…diese Form von Digital-Mobbing/Manipulation ist kollektives Storytelling. Es wirkt wie eine Kinderbastelstunde, bei der sich die lieben Kleinen ihre selbstgemalten Machwerke zeigen und dann austauschen. Nur dass die malenden Kinder die sind, die Lügenpresse schreien, während sie es selbst komplett in Ordnung finden, den Hass durch Bildmanipulationen weiter zu schüren.“

5. Einspruch, Herr Fischer! Die Replik einer Jura-Professorin auf die Medientribunal-Schelte im Fall Wedel
(meedia.de, Elisa Hoven)
Der frühere Bundesrichter und „Zeit“-Kolumnist Thomas Fischer hat unlängst die Berichterstattung der „Zeit“ im Fall Dieter Wedel kritisiert. Von einem „selbsternannten Geheim-Tribunal“ war die Rede und und Fehlern in der Beweiswürdigung und Beweisführung. Dem widerspricht nun Elisa Hoven, Jura-Dozentin an der Universität Köln und freie Autorin der „Zeit“. Der Tenor: Fischer ziehe falsche Schlüsse, da er von falschen Prämissen ausgehe. In der Kommentarsektion treffen die unterschiedlichen Ansichten der Juristen dann direkt aufeinander.

6. Die Algorithmen nerven, ich will die Chronologie zurück!
(futurezone.at, Claudia Zettel)
Claudia Zettel ist genervt von der Auswahl an Beiträgen, die die Sozialen Netzwerke ihr in der Timeline ausspielen und wünscht sich die Chronologie zurück: „Ich weiß schon, die Firmen und ihre Geschäftsmodelle und der Kampf um die Aufmerksamkeit und eigentlich soll doch das alles unser Leben besser machen, usw. Und dann könnte man noch Listen erstellen und dann könnte man diesen oder jenen Work-around versuchen. Aber am Ende ist es doch so: Die Algorithmen schlagen zurück. Da kann ich noch so oft meinen Facebook-Feed auf “Most Recent” stellen, wenn ich das nächste Mal komme, zeigt man mir doch wieder die sogenannten “Top Stories” an.“
Weiterer Lesetipp: “Das Blumenkübelnetzwerk” (“SZ”, Eike Kühl) über Facebooks Absicht den Nutzern mehr Lokalnachrichten anzuzeigen, „weil sie das fröhlicher stimme“.

Turnschuh-Mata-Haris, Trojaner, Geheimer Hass im Netz

1. Der Feind in meinem Turnschuh
(zeit.de, Eike Kühl)
Die Betreiber der Fitnesstracking-App „Strava“ haben eine globale Heatmap mit Daten von User-Läufen der letzten drei Jahre veröffentlich. Was da grafisch so eindrucksvoll daherkommt, betrachten Sicherheitsforscher und Militärexperten als mögliches Sicherheitsrisiko. So hat sich Nathan Ruser, Student der Internationalen Sicherheit im australischen Canberra, die Gebiete wie Syrien, Irak und Afghanistan näher angeschaut und dabei viele Einträge entdeckt, die auf Camps von Hilfsorganisationen und bekannte und weniger bekannte Militärstützpunkte hinweisen. Doch damit nicht genug: „Schnell begannen weitere Nutzer auf Twitter, die Heatmap zu analysieren. Sie fanden einen einzelnen Radfahrer in der als Area 51 bekannten US-Air-Force-Basis in Nevada. Sie fanden Jogger in der Nähe eines Staudamms in Syrien, wo die USA mutmaßlich einen Stützpunkt aufbaut. Der Journalist Jeffrey Lewis vom Onlinemagazin The Daily Beast entdeckte Strava-Nutzer auf dem Gebiet eines lange Zeit geheim gehaltenen Raketenkommandos in Taiwan.“

2. Der geheime Hass im Netz
(faz.net, Alexander Davydov)
Hass und Hetze sind ein ernstes Problem bei Facebook, doch wenn dies öffentlich sichtbar geschieht, kann wenigstens reagiert werden: Sei es durch Gegenrede, dem Melden von Äußerungen oder gar einer Strafanzeige. Die Konsequenz daraus: Viele Rechte haben zum wechselseitigen Austausch geschlossene Facebook-Gruppen gegründet. Dort hetzen sie dann ungeniert gegen Flüchtlinge und Juden, leugnen den Holocaust, warnen vor einer „muslimischen Invasion“ oder rufen zum Mord an Politikern auf. Alexander Davydov hat sich in die Welt der Hetzgruppen begeben, in denen auch die Namen von AfD-Politikern auftauchen.

3. Pressekodex reloaded Warum der alte besser war.
(fair-radio.net, Sandra Müller)
Wann soll man die Herkunft von Tatverdächtigen nennen? Zu dieser Frage existierte im Pressekodex eine eigene Richtlinie. Danach sollten Herkunft und Nationalität von Tatverdächtigen nur genannt werden, wenn dies bei der Tat eine Rolle gespielt hat. Im Kodex-Deutsch: „wenn für das Verständnis des berichteten Vorgangs ein begründbarer Sachbezug besteht“. Letztes Jahr hat der Presserat diesen „Sachbezug“ gestrichen. Entscheidend ist jetzt, ob „öffentliches Interesse“ besteht. Einige JournalistInnen und WissenschaftlerInnen haben ihre Bedenken gegen die Formulierung in einem Offenen Brief geäußert. „Fair Radio“ hat daraus eine Petition bei change.org gemacht, in der die Rückkehr zur alten Fassung gefordert wird.

4. “Wenn man einen Staatstrojaner hat, dann ist alles verloren”
(deutschlandfunk.de, Stefan Koldehoff, Audio, 8:47 Minuten)
Dank „Staatstrojaner“ können heimlich Inhalte aus Mobiltelefonen oder Computern ausgelesen werden. Der „Deutschlandfunk“ hat sich mit dem freien Journalisten und Referenten für Informationsfreiheit bei den „Reportern ohne Grenzen“ Daniel Moßbrucker darüber unterhalten, was der offenbar schon stattfindende Einsatz des “Staatstrojaners” konkret für Journalistinnen und Journalisten bedeutet.

5. Solidarität mit dem Kika!
(taz.de, Jürn Kruse)
Jörn Kruse fordert in der „taz“ Solidarität mit dem Kinderkanal „Kika“. Aus einem „Kika“-Beitrag zum Thema Brüste hätten „Bild“ und „B.Z.“ eine plumpe Anti-ARD-ZDF-Kampagne gemacht: „Liebe KollegInnen, ich habe einen schlimmen, schlimmen Verdacht: Kann es sein, dass es euch gar nicht um das Wohlergehen unserer lieben kleinen Kinder geht, sondern nur darum, gegen den öffentlich-rechtlichen Rundfunk zu schießen?“

6. „Goldene Blogger“: Preise für Journalist Gutjahr und Bloggerin Hingst
(tagesspiegel.de)
In Berlin wurden die besten Blogs mit dem „Goldenen Blogger“ ausgezeichnet. Jury-Mitglied Daniel Fiene: „Wenn man sich näher mit dem Netz beschäftigt, bekommt man eine Art Depression. Man hat den Eindruck, überall gibt es nur Fake News und Hate Speech. Wir zeigen, dass es auch gute Seiten gibt.“

Umstrittene Buh-Rufe, Fake Pornos, Plumper Verschwörungs-Schmöker

1. Buhrufe gegen Trump
(blog.tagesschau.de, Kai Gniffke)
„Bild“-Oberchef Julian Reichelt echauffierte sich auf Twitter: “Die @tagesschau hilft ein bisschen nach, damit Buh-Rufe gegen Trump lauter und deutlicher zu hören sind. Klare Grenzüberschreitung bei einer Nachrichtensendung, lieber @KaiGniffke. Und schwer vorstellbar, dass Sie dasselbe bei Applaus getan hätten.“ Der angesprochene Kai Gniffke (Erster Chefredakteur von „ARD-aktuell“ und „EinsExtra“) hat im Blog der „Tagesschau“ auf den Vorwurf von Wahrheitskämpfer Reichelt geantwortet.

2. Machtkampf um die Urheberschaft
(taz.de, Jens Mayer)
Die Macher des „Deutschen Fernsehpreis“ hatten zur Preisverleihung gebeten. Dabei wurde an viele gedacht: Regisseure, Produzenten, Redakteure, Schauspieler… Eine Berufsgruppe wurde jedoch übergangen: Die der Autoren. Angeblich aus „Platzmangel“. Die Einladungspolitik rief Proteste hervor. Die Teilnahme an einer Festveranstaltung ist das eine, die verweigerte Anerkennung und Missachtung der Kreativen das andere. Drehbuchautorin Annette Hess: „Ich habe gerade von einem erfolgreichen Kollegen gehört, dass ein Produzent allerorts fälschlich behauptet, die Idee zu einer Serie sei von ihm. Und gleichzeitig hat er dem Autoren geraten, keine Interviews zu geben. Mit sehr fadenscheinigen Begründungen. Es ist ein Machtkampf um die Urheberschaft, da darf man sich nichts vormachen.“

3. Auf Fake News folgt Fake Porn
(zeit.de, Eike Kühl)
Die Entwicklungen im Bereich der künstlichen Intelligenz sind rasant, was einige Porno-Enthusiasten für sich nutzen. Mittels Software lassen sich beispielsweise Gesichter von Pornodarstellern durch die von Prominenten ersetzen. Das Ergebnis nennt sich dann „Deepfake“ und findet als Videoclip Verbreitung in entsprechenden Foren. „Zeit“-Autor Eike Kühl: „Pornografie mag einmal mehr der Katalysator für eine neue Technik sein und FakeApp die Spielerei eines Enthusiasten. Doch die Implikationen von maschinellem Lernen, neuronalen Netzwerken und künstlicher Intelligenz sind weit größer, wenn es um gefälschte Inhalte geht. Nach der Schrift und dem Foto muss im Zeitalter von Fake News und “alternativen Fakten” immer häufiger auch die Authentizität von Ton- und Videoaufzeichnungen hinterfragt werden.“ Philipp Walulis hat sich in einem sehenswerten Video (6:49 Minuten) ebenfalls mit dem Thema beschäftigt.

4. Verschwörungstheorien bedrohen die Demokratie
(sueddeutsche.de, Alex Rühle)

Seit zwei Wochen steht ein angebliches Enthüllungsbuch des Kopp-Verlags im Sachbuchbereich auf dem dritten Platz der Spiegel-Bestsellerliste. Das „plumpe Buch voller scheinlogischer Argumente“ sei ein Symptom für eine tief liegende gesellschaftliche Krise, so Alex Rühle in der „Zeit“. Und in der Tat: Was man dort an pyramidalem Freimaurer-Verschwörungsunfug zu lesen bekommt, lässt einem die Haare zu Berge stehen.

5. Der “pseudo-kritische” Böhmermann
(detektor.fm, Philipp Weimar, Audio, 8:29 Minuten)
Worin unterscheiden sich Satiresendungen wie „Die Anstalt“, das „Neo Magazin Royal“ und die „heute show“? Welches Format hat den größeren politischen Einfluss? Zwei Sozialwissenschaftler haben dafür 154 Sendungen mit mehr als 1.600 Beiträgen untersucht und ausgewertet. „Vor allem die „heute-Show“ hat uns überrascht. Denn sie hat hinsichtlich des Politik-Gehalts tatsächlich noch mehr Gewicht als „Die Anstalt“. Warum das „Neo Magazin Royal“ eher pseudo-kritische Satire bringt und dennoch nicht die schlechtere Sendung ist, erklärt der Mitautor der Studie, Dennis Lichtenstein, im Gespräch mit „detektor.fm“.

6. „Öffnen Sie Ihre Herzen und Ihre Geldbörsen!“
(uebermedien.de, Boris Rosenkranz)
Der Dresdner Semperopernball war für den „MDR“ ein voller Erfolg: Die Live-Übertragung soll einen Marktanteil von stolzen 21,6 Prozent gehabt haben. Rund drei Millionen Zuschauer sollen mit Live-Übertragung und Wiederholung erreicht worden sein. Boris Rosenkranz hat eine dreiminütige Zusammenfassung des Ball-Spektakels geschnitten, aus der man einen Wettbewerb unter Freunden machen kann: Wer schafft es länger zuzusehen, ohne sich mit Grausen abzuwenden oder sich die Ohren mit Watte zuzustopfen. (Der “6vor9”-Kurator hat im ersten Anlauf gerade mal zwei Minuten geschafft.)

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