Nein, das Waterboarding im Verhör von Chalid Scheich Mohammed durch die CIA fand nicht während der Präsidentschaft von Barack Obama statt. Obama war es, der als US-Präsident im April 2009 interne Papiere des Geheimdienstes veröffentlichte, die unter anderem belegten, dass Chalid Scheich Mohammed 183 Mal durch Waterboarding, also das simulierte Ertrinken, gefoltert wurde. Das Ganze fand, wie man unter anderem bei “Spiegel Online” nachlesen kann, im März 2003 statt. Damals war George W. Bush Präsident der Vereinigten Staaten. Dessen Nachfolger Obama ordnete noch im ersten Monat seiner ersten Amtszeit ein Verbot von Waterboarding und weiteren Foltermethoden an.
In den Kommentaren unter dem sonst lesenswerten Text von Fischer zum “rechtsstaatlichen Desaster um Sami A.” haben recht früh Nutzer auf den Fehler hingewiesen. Passiert ist nichts.
Mit Dank an Florian R. für den Hinweis!
Nachtrag, 23. August: In den Kommentaren unter Thomas Fischers Artikel hat jemand auf Leser-Kritik geantwortet, der laut Usernamen Thomas Fischer ist. Er geht dort auch auf den Vorwurf zum 183-fachen Waterboarding ein — einen eigenen Fehler kann der Autor aber offenbar nicht erkennen:
Mit “Obama” ist natürlich das System Guantanamo gemeint, wo der Scheich mutmaßlich immer noch lebt.
“natürlich”.
Aber auch das ergibt nicht so richtig Sinn. Abgesehen davon, dass das 183-fache Waterboarding nicht in Guantanamo, sondern in einem CIA-Gefängnis in Polen stattgefunden haben soll, bleibt es dabei, dass Barack Obama zur Zeit der von Fischer angesprochenen Folter gegen Chalid Scheich Mohammed noch längst nicht im Amt war.
Mit Dank an @Fotobiene und Anonym für die Hinweise!
Nachtrag 2, 23. August: “Spiegel Online” hat den Satz aus dem Text gestrichen und am Ende des Artikels — im Sinne der Transparenz — diese Anmerkung veröffentlicht:
Anmerkung der Redaktion: In einer früheren Version dieses Artikels hieß es, Chalid Scheich Mohammed sei während der Amtszeit von US-Präsident Barack Obama 183 Mal der Wasserfolter unterzogen worden. Tatsächlich geschah dies 2003 in der Amtszeit von George W. Bush.
1. Rechte Propaganda-Plattform sucht Asyl in Sachsen (tagesspiegel.de, Matthias Meisner)
Das rechte Internetportal “JouWatch” hat seinen Sitz von Thüringen nach Sachsen verlegt. Einer der Gründe: Das Finanzamt Jena wollte anscheinend die Gemeinnützigkeit prüfen, eine Aberkennung hätte sich negativ auf den Betrieb der Plattform auswirken können. In Sachsen erhofft man sich wohl ein angenehmeres Klima.
2. Verwischte Grenzen (deutschlandfunk.de, Stefan Fries, Audio, 8:21 Minuten)
Der ehemalige Mitherausgeber und Chefredakteur des “Focus” ist auch mit 81 Jahren noch recht fleißig: In seinem alten Blatt schreibt Helmut Markwort jede Woche das “Tagebuch”. Gleichzeitig kandidiert er bei den bayerischen Landtagswahlen für die FDP. Das Verlagshaus Burda sieht darin keinen Interessenkonflikt. Der Erlanger Medienethiker Prof. Schicha empfiehlt Markwort zumindest eine Schreibpause.
3. BGH – ZDF muss formulierte Erklärung eines polnischen Gerichts nicht veröffentlichen (wbs-law.de)
In einer ZDF-Doku aus dem Jahr 2013 über die Befreiung verschiedener Konzentrationslager wurden die Lager Majdanek und Auschwitz als “polnische Vernichtungslager” bezeichnet. Nachdem die Formulierung von der polnischen Botschaft beanstandet wurde, änderte das ZDF den Text seinerzeit in “deutsche Vernichtungslager auf polnischem Gebiet”, veröffentlichte eine Korrekturnachricht und bat bei einem ehemaligen Häftling um Entschuldigung, der sich deswegen beschwert hatte. Dies ging dem ehemaligen KZ-Häftling jedoch nicht weit genug. Er wollte mit Hilfe eines polnischen Gerichts das ZDF dazu zwingen, eine vorformulierte Erklärung zu veröffentlichen. Wozu das ZDF jedoch nicht verpflichtet ist, wie jetzt der Bundesgerichtshof entschied. Dies würde gegen das Recht auf freie Meinungsäußerung sowie gegen die Medienfreiheit verstoßen.
4. Im Zeichen des Hashtags (sueddeutsche.de, Carolin Werthmann)
Eine im Auftrag des Hamburger Hans-Bredow-Instituts durchgeführte Studie hat untersucht, inwieweit das Stimmungsbild auf Twitter dem der Bevölkerung ohne Twitter-Account entspricht. Das Ergebnis ist relativ ernüchternd: Twitterdiskurse würden nicht repräsentieren, was die Allgemeinheit im Netz bewegt, und schon gar nicht, was Menschen ohne Internetzugang beschäftige. “SZ”-Autorin Carolin Werthmann: “Dennoch können die Hashtag-Debatten eine andere Funktion erfüllen: Indem sie extreme Standpunkte aufzeigen, sind sie ein Seismograf für radikale Trends und Positionen.”
5. Journalist erhält Strafbefehl wegen Veröffentlichung von Zyto-Akte (deutsche-apotheker-zeitung.de, Hinnerk Feldwisch-Drentrup)
Im Prozess um den Bottroper Zyto-Apotheker soll ein Journalist Teile einer Strafakte ins Internet gestellt haben. Dies könnte für ihn unangenehme Folgen haben: Die Staatsanwaltschaft hat Strafbefehl gegen ihn beantragt, den das Amtsgericht Essen nun erlassen hat. Wissenschaftsjournalist Hinnerk Feldwisch-Drentrup erklärt den Fall, bei dem es auch um Prozesstaktik geht. Heikel sei zudem, dass der Journalist mehrfach kritisch über die Staatsanwaltschaft berichtet hatte, die gegen ihn ermittelte.
6. Her mit meinen Daten! (spiegel.de, Markus Böhm & Angela Gruber & Judith Horchert)
Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) räumt Nutzern umfassende Auskunftsrechte gegenüber Websitebetreibern ein. Beim “Spiegel” haben zwei Redakteurinnen und ein Redakteur die Probe aufs Exempel gemacht und Facebook, Netflix sowie Onlinehändler angeschrieben. Man ahnt, dass es sich um viele Daten handeln wird, aber ist dennoch überrascht: Allein die Antwort von Netflix auf die Datenabfrage umfasste 450 PDF-Seiten. Überrascht ist man jedoch auch von des “Spiegels” eigenem Umgang mit Daten.
(Und ja, auch hier im BILDblog gibt es noch Werbetracker, aber damit ist dank Euch bald Schluss.)
Manchmal ist “Bild”-Chef Julian Reichelt auch zuvorkommend. Denn eigentlich hätten wir zu seinem besorgniserregenden Tweet von gestern Abend erstmal den passenden Paragrafen aus dem Strafgesetzbuch raussuchen müssen, um ihm die Falschheit seiner Überlegungen zeigen zu können. Reichelt war aber so freundlich, diesen Paragrafen, der ihm widerspricht, als vermeintliches Argument selbst mitzuliefern:
Natürlich sind “‘Träume’ von Gefährdern” vom deutschen Rechtsstaat geschützt, wie Träume jeder anderen Person vom deutschen Rechtsstaat geschützt sind. Das zeigt auch Paragraf 89a des Strafgesetzbuchs, den Reichelt in seinem Tweet verlinkt und der ziemlich klar regelt, wann es sich um eine strafbare “Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat” handelt. In Absatz 2 steht dazu:
Absatz 1 ist nur anzuwenden, wenn der Täter eine schwere staatsgefährdende Gewalttat vorbereitet, indem er
1. eine andere Person unterweist oder sich unterweisen lässt in der Herstellung von oder im Umgang mit Schusswaffen, Sprengstoffen, Spreng- oder Brandvorrichtungen, Kernbrenn- oder sonstigen radioaktiven Stoffen, Stoffen, die Gift enthalten oder hervorbringen können, anderen gesundheitsschädlichen Stoffen, zur Ausführung der Tat erforderlichen besonderen Vorrichtungen oder in sonstigen Fertigkeiten, die der Begehung einer der in Absatz 1 genannten Straftaten dienen,
2. Waffen, Stoffe oder Vorrichtungen der in Nummer 1 bezeichneten Art herstellt, sich oder einem anderen verschafft, verwahrt oder einem anderen überlässt oder
3. Gegenstände oder Stoffe sich verschafft oder verwahrt, die für die Herstellung von Waffen, Stoffen oder Vorrichtungen der in Nummer 1 bezeichneten Art wesentlich sind.
Das Träumen von einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat wird in dem Paragrafen, den Julian Reichelt zum Beweis der Strafbarkeit vom Träumen von einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat anführt, nicht erwähnt.
Nach der Reicheltschen Selbstwiderlegung bleiben noch die “terroristischen Planspiele”, von denen er schreibt. Diesen Ausdruck hat allerdings nicht eine andere Person in die Debatte eingebracht, sondern Reichelt selbst.
Harald Staun schrieb in der “Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung” mit Bezug auf einen Reichelt-Text, der am vergangenen Freitag in “Bild” erschienen ist:
Besonders schlimm aber findet Reichelt das bekannte Dilemma, dass der Rechtsstaat auch jene schützt, die ihn verachten, solange sie nicht gegen die Gesetze verstoßen. Er schützt auch jene Menschen, die “das Bier in der Kneipe und die Bikinis an den Stränden” verachten, seien es Weintrinker, Kulturtouristen oder Islamisten. Und er verbietet nicht einmal, davon zu träumen, Busse, Bahnen oder Verlagshäuser in die Luft zu sprengen. Doch einen Rechtsstaat, der nicht schon böse Absichten bestraft, würde Reichelt gerne abschaffen
Reichelt ärgerte sich bei Twitter über Stauns Text und wandelte dabei innerhalb von zwei Sätzen das Träumen in “Planspiele” um:
Nur haben Harald Staun und die “FAS” nie von “Planspielen” gesprochen — diese Umdeutung stammt allein von Julian Reichelt.
In den Antworten auf seinen Tweet von gestern versuchen andere Twitter-Nutzer, Julian Reichelt zu erklären, was bei seinen Überlegungen alles schiefläuft. Aber ob ihn überhaupt interessiert, was für einen Unsinn er verzapft?
1. Der Printjournalismus ist lebendig (sueddeutsche.de, Heribert Prantl)
“SZ”-Chefredaktionsmitglied Heribert Prantl beschäftigt sich in seiner “politischen Wochenvorschau” mit Vergangenheit, Gegenwart und Zukunft des Printjournalismus. Prantl plädiert für ein gleichberechtigtes Nebeneinander von Print und Online, ist aber immer noch sehr in der Papier-Denke verhaftet. Was sich unter anderem in Sätzen wie diesen zeigt: “Weil es das Internet, also bessere und schnellere Methoden bloßer Informationsvermittlung gibt, kann die gedruckte Zeitung sich auf anderes konzentrieren: auf Analyse, Hintergrund, Kommentierung, Sprachkraft, Gründlichkeit und Tiefgang — auf all das, was sich in der Hetze der Echtzeit im Internet nicht leisten lässt.” Eine Argumentation, die auf Twitter sogleich für Stirnrunzeln sorgte.
2. Schlechter Rat von der Münchner Polizei (lawblog.de, Udo Vetter)
Die Polizei München hat eine aktive Social-Media-Mannschaft. Auf Twitter versorgt das Polizei-Team mehr als 450.000 ihr folgende Bürgerinnen und Bürger mit Presseberichten, Fahndungsmitteilungen und sonstigen Infos. Außerdem beantwortet sie Rückfragen und gibt Tipps. Tipps, deren Befolgung jedoch jede Menge juristischen Ärger bedeuten kann, wie Strafrechtler und Lawblogger Udo Vetter erklärt.
3. Präsident Erdogan hat sich verzockt (spiegel.de, Maximilian Popp)
Fast eineinhalb Jahre saß die Journalistin Mesale Tolu in der Türkei im Gefängnis, dann durfte sie monatelang das Land nicht verlassen. Jetzt die erlösende Nachricht: Tolu darf endlich ausreisen. Maximilian Popp hält den Fall für eine Bankrotterklärung des Rechtsstaats, die zeige, dass Präsident Erdogans Geiseldiplomatie kaum noch wirke. Am Ende seiner Betrachtungen zitiert Popp einen amerikanischen Analysten, der Ankaras Politik folgendermaßen zusammenfasst: “Du entlässt die einen Gefangenen, um den diplomatischen Schaden zu begrenzen, den du durch die Verhaftung der anderen angerichtet hast.”
4. “So beantworte ich keine Fragen, so arbeiten Verschwörungstheoretiker” (zeit.de, Alina Schadwinkel)
Am 13. September erscheint ein Dokumentarfilm in Deutschlands Kinos, der bereits jetzt für heftige Diskussionen sorgt. In David Sievekings Film “Eingeimpft” geht es um die Impfentscheidung. “Zeit Online” hat mit der Wissenschaftlerin Cornelia Betsch gesprochen, die unter anderem zu Risikowahrnehmung und -kommunikation am Beispiel der Impfentscheidung forscht. Es geht darum, welche Schwächen der Film hat, welche Auswirkungen er haben könnte und welche Maßnahmen zur Maserneliminierung beitragen könnten.
Weiterer Lesetipp: Wer sich darüberhinaus mit dem Thema beschäftigen will, kann dies beim “Science Media Center” tun. Dort gibt es zahlreiche Stellungnahmen von Experten, die sich den Film bereits angeschaut haben: Dokumentation “Eingeimpft” und eine Art wissenschaftliche Rezension.
5. GlobaLeaks: Darknet-Postfach leicht gemacht (get.torial.com, Stefan Mey)
“GlobaLeaks” will Whistleblower mit Darknet-Technologie schützen. Stefan Mey stellt die Software vor, die das Einrichten von geschützten Postfächern erlaubt. Etwa 20 solcher kleinen “Darknet-Wikileaks” gebe es derzeit. Darunter seien auch Gemeinschaftspostfächer von afrikanischen Medien sowie von Redaktionen in Frankreich und den Niederlanden.
6. Nicht mit Journalismus zu verwechseln (deutschlandfunk.de, Matthis Jungblut, Audio, 4:34 Minuten)
Sportdokumentationen stehen bei Streamingdiensten wie Netflix und Amazon Prime hoch im Kurs. Viele der Produktionen seien inszeniert, glorifizierten Sport und Protagonisten und hätten wenig mit Journalismus zu tun, so Sebastian Uhrich, Professor für Sportbetriebswirtschaftslehre an der Sporthochschule Köln. Doch es gibt auch Ausnahmen.
Der Bamf-Skandal hat Deutschland wochenlang in Atem gehalten: Beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge wird gepfuscht, vielen Flüchtlingen wird der Schutzstatus in Deutschland gewährt, obwohl er ihnen nicht zusteht? So lauteten die Schlagzeilen.
Jetzt stellt sich heraus: Dieser Eindruck täuscht offenbar
Die Redaktion bezieht sich dabei auf einen Artikel der “Süddeutschen Zeitung”, die berichtet, dass von den etwa 43.000 abgeschlossenen Prüfverfahren im ersten Halbjahr 2018 lediglich 307 dazu führten, dass das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf) “den Geflüchteten den bereits gewährten Schutzstatus wieder entzog.” Also: Nur in 0,7 Prozent der untersuchten Fälle musste das Bamf eine positive Entscheidung revidieren. Bei den anderen 99,3 Prozent war der positive Bescheid korrekt.
Dass der “Bamf-Skandal” Deutschland “wochenlang in Atem gehalten” habe, wie Bild.de es heute schreibt, ist eine interessante Zusammenfassung. Eigentlich müsste es heißen: Die Angelegenheit hat Teile Deutschlands wochenlang wutschnaubend von Behördenversagen, unfassbarem Betrug und mafiösen Strukturen beim Bamf schreien lassen — alles, ohne Prüfungen wie die nun abgeschlossene abzuwarten. Ganz vorn dabei bei dieser Empörung: die “Bild”-Medien.
Heinz Buschkowsky, der frühere Bezirksbürgermeister von Berlin-Neukölln, durfte in “Bild” und bei Bild.de beispielsweise davon schwadronieren, dass es sich bei den Bamf-Missständen um “organisierte Kriminalität” handele. Die “Bild”-Chefreporter Peter Tiede und Hans-Jörg Vehlewald fragten in “Bild”: “Leben wir eigentlich in einer BAMFNANEN-Republik?” Und dann gab es noch, neben vielen weiteren Artikeln, diese “Bild”-Titelgeschichte:
Oben bedrohliche ISIS-Kämpfer, unten die düstere Prophezeiung, dazu die Schlagzeile auf Seite 1 mit Ausrufezeichen. Und im Text:
Im dramatischen Asyl-Chaos in der Bremer BAMF-Außenstelle kommt nun auch noch heraus: Seit dem Jahr 2000 haben in der Skandal-Behörde mindestens 115 “nachrichtendienstlich relevante Personen” einen Schutzstatus in Deutschland erhalten!
Darunter sollen auch 46 Islamisten sein, bei denen nicht ausgeschlossen werden könne, dass es sich um “terroristische Gefährder” handele.
Jaja, das kann “nicht ausgeschlossen werden” — wenn man im Sinne einer knalligen und verkaufsträchtigen Titelgeschichte die Prüfung des Verfassungsschutzes nicht abwarten möchte. Dort hat man nämlich 18.000 Personen, die von der Bremer Bamf-Außenstelle seit dem Jahr 2000 Asyl erteilt bekommen haben, überprüft. Ergebnis: ein Gefährder, wie das WDR-Magazin “Monitor” berichtet.
Tatsächlich tauche in einer Antwort des Bundesinnenministeriums auch die Zahl 46 auf. Allerdings handele es sich dabei um sogenannte “Kontakt- und Umfeldpersonen”, die bei der Prüfung aufgefallen seien. Das können auch völlig unbescholtene Geschwister, Eltern, Geschäftspartner, sogar Nachbarn sein.
1. Am Rande einer Demonstration: Polizei nimmt Personalien von Journalisten auf (flurfunk-dresden.de)
Ein Team der ZDF-Sendung “Frontal 21” ist am Rande des Besuches von Bundeskanzlerin Angela Merkel in Dresden von der Polizei bei der Arbeit aufgehalten worden. Arndt Ginzel, einer der betroffenen Journalisten, schildert bei Facebook den Vorgang (inklusive Video) so: “Eigentlich wollten wir für #ZDF Frontal21 nur am Rande des Besuchs der Kanzlerin in Dresden drehen. Doch dann fühlten sich einige Pegida-AfD-Anhänger von unseren Dreharbeiten gestört und forderten die Polizei auf, einzuschreiten. Die sächsischen Beamten kamen dem nach und plötzlich befanden wir uns in einer polizeilichen Maßnahme. Etwa 45 min dauerte das Ganze. Polizeibeamte machen sich zur Exekutive der Pegida-Bewegung. Zeitungsjournalisten aus Dresden berichten von ähnlichen Vorfällen.”
Weitere Lesetipps: Bei der “Frankfurter Rundschau” kommentiert Katja Thorwarth: “Tatsächlich scheinen Teile der sächsischen Polizei vom Pegida-Geist schon so weit durchdrungen, dass sie sich zu Helfern der rechten Pöbler machen und das geltende Recht zu Ungunsten des Rechtsstaates auslegen.”
Der sächsische Ministerpräsident Michael Kretschmer (CDU) meinte in einer Stellungnahme auf Twitter, die Polizisten seien “die einzigen Personen”, die “seriös aufgetreten” seien. Dies wiederum kommentiert der Jurist Thomas Stadler in seinem Blog: “Man fragt sich unweigerlich, welches Maß an rechtsstaatliche Gesinnung wohl erforderlich oder auch hinderlich ist, um in Sachsen das Amt des Ministerpräsidenten bekleiden zu können. Wenn die Feinde der Grundrechte jetzt schon Ministerpräsident eines Bundeslandes sein können und auch keine Scheu mehr empfinden, diese Haltung öffentlich kund zu tun, dann ist in einem freiheitlich-demokratischen Rechtsstaat eine Grenze überschritten. Und zwar deutlich.”
2. “Asyl” nicht mehr ohne “Irrsinn” denken (uebermedien.de, Stefan Niggemeier)
Viel Geld und Reichweite habe “Bild” ihre “menschliche, empathische Haltung in der Flüchtlingskrise” nach Angaben von “Bild”-Chef Julian Reichelt gekostet. Sowohl das Geld als auch die Reichweite will man sich wohl gut verzinst zurückholen: Sei geraumer Zeit stehen Flüchtlinge unter Generalverdacht und kommen fast nur noch als Betrüger, Verbrecher und Terroristen im Blatt vor. Stefan Niggemeiers Analyse über den Kurs von Chefredakteur Reichelt ist jetzt auch für Nicht-Abonnenten frei lesbar.
3. Der Tötungsfall in Offenburg (blog.tagesschau.de, Kai Gniffke)
Ein somalischer Asylbewerber hat offenbar in Offenburg einen 51-jährigen Hausarzt aus ungeklärten Motiven mit einem Messer erstochen. In der “Tagesschau” kam die tödliche Messerattacke nicht vor. Im hauseigenen Blog erklärt Chefredakteur Kai Gniffke, warum man den Fall nicht in die Sendung gehoben hat: Man könne nicht über jeden Mordfall berichten. Anders liege der Fall, wenn Asylbewerber überproportional an Tötungsdelikten beteiligt wären. “Das ist, soweit wir es recherchieren können, nicht der Fall. Deshalb haben wir uns gegen die Berichterstattung entschieden.”
4. Keine AfD-Kritik unter wir-sind-afd.de (lto.de, Pia Lorenz)
Der Blogger Nathan Mattes hat die Website wir-sind-afd.de aufgesetzt, auf der er allerlei Zitate von AfD-Politikern zusammenträgt. Der AfD gefällt das gar nicht, sie ist deshalb gegen den Blogger vor Gericht gezogen. Nun sieht es so aus, als ob die Partei auch in zweiter Instanz Erfolg haben wird. Doch aufgeben will Initiator Mattes nicht, auch weil seine juristische Kriegskasse dank vieler Spenden gut gefüllt ist.
5. Facebook sperrt Lamya Kaddor, weil sie eine Hassmail zitiert (t-online.de, Lars Wienand)
Facebook hat die “T-Online”-Kolumnistin Lamya Kaddor gesperrt, weil sie aus einer Hassmail zitiert hat. Obwohl klar erkennbar gewesen sei, dass es sich um ein Zitat handelte, folgte sogar noch eine zweite Sperre. Chefredakteur Florian Harms kommentiert auf Twitter: “Facebook, das ist eine Farce! Ihr habt euren Laden nicht im Griff.”
6. Stirb langsam (facebook.com/topfvollgold)
“Stirb langsam” hat bei “die aktuelle” mittlerweile acht Folgen. Statt Bruce Willis in der Hauptrolle: Prince Philip, Duke of Edinburgh und Prinzgemahl der britischen Königin Elisabeth II.
In Offenburg soll gestern ein Mann einen Arzt in dessen Praxis mit einem Messer erstochen haben. Bei Bild.de erzählten sie auf der Startseite diese falsche Geschichte dazu:
Der vermeintliche Umstand, dass die Tochter vor Ort gewesen ist, macht den ohnehin schon dramatischen Fall noch dramatischer. Das findet auch Bild.de-Autorin Stephanie Keber:
Am Donnerstagmorgen stürmte ein Mann (26) in eine Hausarztpraxis in Offenburg (Baden-Württemberg), tötete einen Mediziner und dessen Assistentin mit einem Messer. Schrecklich: Die Tochter (10) des Arztes war dabei, als ihr Vater in den Räumen der Praxis starb.
Dass auch die Assistentin getötet wurde, stimmt nicht — sie wurde verletzt und musste ins Krankenhaus. Diese Stelle hat Bild.de inzwischen korrigiert.
Doch zurück zu der Tochter. Dass die ebenfalls in der Praxis gewesen sein soll, berichteten auch anderen Medien. Darunter “Focus Online”:
Sie alle beziehen sich dabei auf die “Bild”-Medien.
Da der mutmaßliche Täter aus dem Ausland stammt, interessiert sich auch die AfD für den Fall. Ein Landtagsabgeordneter der Partei startete noch gestern einen Demo-Aufruf, unter anderem mit der Behauptung:
Anlass ist der feige Mord […] an einem deutschen Arzt vor den Augen seiner 10-jährigen Tochter
Woher die Partei die Information mit der Tochter hat, wird nicht direkt klar. Da aber nur Bild.de und die von Bild.de abschreibenden Redaktionen dieses Detail erwähnten, dürfte auch die AfD es von dort haben.
Das Portal “Baden online” berichtet heute* von der Pressekonferenz der zuständigen Staatsanwaltschaft. Dort ging es auch um die angebliche Anwesenheit der Tochter:
Entgegen diverser Berichte hat die Staatsanwaltschaft keine Hinweise darauf, dass sich Familienangehörige während der Tat in der Praxis aufgehalten haben, sagte [Staatsanwaltschaftsleiter] Schäfer. Unter anderem die AfD Ortenau behauptet auf einem Flyer, dass der Arzt vor den Augen seiner Tochter getötet worden sein soll. Das war den Ermittlern zufolge nicht so.
Mit Dank an Fabian für den Hinweis!
*Nachtrag, 18. August: “Baden online” hat den verlinkten Beitrag in der Zwischenzeit überarbeitet. Daher findet man die oben zitierte Passage nicht mehr in dem Artikel. Stattdessen heißt es dort nun:
Falsch waren Medienberichte und Kommentare in den sozialen Medien, denen zufolge die zehnjährige Tochter des Hausarztes die Tat beobachtet haben soll. Es gebe keine Anhaltspunkte dafür, dass die Tat unter den Augen eines Angehörigen stattgefunden habe, betonte Schäfer. Tatsächlich scheint sich das Kind aber in unmittelbarer Nähe des Tatorts befunden zu haben.
1. Prominent präsentiert – Hayalis Nebentätigkeiten (ndr.de, Robert Bongen & Sinje Stadtlich, Video, 7:35 Minuten)
Die ZDF-Journalistin Dunja Hayali ist seit vielen Jahren das prominente Gesicht des “Morgenmagazins” und hat inzwischen auch eine eigene Talkshow. Darüberhinaus moderiert sie Firmen-Events und PR-Veranstaltungen von Industrie und Privatwirtschaft. Letzteres lässt sich aus Sicht von Kritikern schwer mit journalistischer Unabhängigkeit unter einen Hut bringen. “Zapp” ist der Sache nachgegangen und hat auch Hayali zu Wort kommen lassen, und das ist einigermaßen verstörend: Hayali bildet sich tatsächlich ein, dass ihre bezahlten und von den Auftraggebern unter Marketing-Gesichtspunkten ausgeschlachteten PR-Auftritte und Moderationen “kritischer und unabhängiger Journalismus” seien.
2. “Der schmutzige Krieg gegen die freie Presse muss aufhören” (sueddeutsche.de)
Gestern wehrten sich Hunderte amerikanische Zeitungen mit Leitartikeln gegen Donald Trumps fortgesetzte Angriffe. Die “Süddeutsche” hat einige Pressestimmen zusammengestellt, darunter auch solche, die sich nicht an der Aktion beteiligten.
3. Wenn die Frauenzeitschrift zur Werbebroschüre wird (deutschlandfunk.de, Silke Burmester)
“Deutschlandfunk”-Kolumnistin Silke Burmester hat selbst in Redaktionen von Frauenzeitschriften gearbeitet und weiß insofern um die Nähe der Magazine zu Mode-, Gesundheits- und Kosmetikindustrie. Trotzdem ist sie spürbar entsetzt, wie “Brigitte” in einem pseudo-seriösen Beitrag eine Sonnencreme belobhudelt, die zudem in einem Test schlecht abgeschnitten habe. Burmester kommentiert: “Man kann das alles so machen. Man kann seinen Namen an die Industrie verkaufen. Aber dann soll man das bitte auch sagen und nicht länger behaupten, man würde journalistische Produkte erstellen. Einfach auf den Titel schreiben: “Von der Industrie gekauft, Inhalte unter Einflussnahme erstellt” — und alles wäre gut.”
4. Facebooks halbherziger Kampf gegen den Hass (spiegel.de)
Myanmar (auch als Burma oder Birma bekannt) hat über 50 Millionen Einwohner, von denen viele auf Facebook sind: Das Soziale Netzwerk sei nach einem “Reuters”-Bericht der dominierende Internetdienst des Landes. Ein Dienst, um den sich Facebook jedoch wenig kümmere. Rassismus und Gewaltaufrufe gegen muslimische Minderheiten wie die Rohingya seien an der Tagesordnung. Dass die Hass-Posts teilweise über Jahre stehenbleiben, liegt an der personellen Unterversorgung: Facebook habe nur drei Vollzeitangestellte, die Burmesisch sprechen und von Dublin aus arbeiten. Diese drei Menschen sollen die problematischen Inhalte von 18 Millionen burmesischen Facebook-Nutzern prüfen.
5. Tamedia-Roboter ersetzt SDA-Sportredaktion (tageswoche.ch, Gabriel Brönnimann)
Die nationale Nachrichtenagentur der Schweiz, die altehrwürdige Schweizer Depeschenagentur SDA, erlebt ein schweres 125. Jahr ihres Bestehens mit Personalabbau, Streik und umstrittenen Dividendenausschüttungen. Nun geht der SDA ein wichtiger Großauftrag verloren: Das Medienhaus Tamedia hat den Bezug der Sport-Nachrichten gekündigt, für die bislang 18 Agentur-Journalisten zuständig waren. Deren Arbeit soll bei Tamedia anscheinend möglichst ein Computerprogramm (“Tadam”) übernehmen.
6. „Resozialisiert euch selber!“ (taz.de, Christoph Mackinger)
Seit über einem Monat erzählt ein Inhaftierter auf Youtube von seinem Knastalltag in der Berliner JVA Tegel. Natürlich ist das Ganze streng verboten, und Handys sind generell nicht erlaubt. Trotzdem veröffentlicht der Knast-Youtuber immer wieder kleine Filmchen. Was auch ein Licht auf die Wirksamkeit des Handyverbots wirft: In Berlin seien letztes Jahr rund 1300 Handys beschlagnahmt worden — bei rund 4.000 Inhaftierten.
Das Oberverwaltungsgericht Münster hat gestern entschieden: Sami A., vor gut einem Monat nach Tunesien abgeschoben, muss zurück nach Deutschland geholt werden.
In der “Bild”-Ausgabe von heute und bei Bild.de ist dazu ein Kommentar der gesamten Redaktion erschienen:
Darin heißt es unter anderem:
In über einem Jahr hat die Bundesregierung es nicht geschafft, einen Mechanismus zu schaffen, um Terroristen wie Sami A. rechtssicher in ihre Heimat zurückzuschicken.
Ein Land, das diejenigen, die es auslöschen und mit Terror überziehen wollen, jahrelang auf Kosten der Steuerzahler aushält, dann auf Kosten der Steuerzahler im Privatjet ausfliegt und dann auf Kosten der Steuerzahler im Privatjet wieder zurückholt, damit sie hier wieder — vom Steuerzahler bezahlt — ihr Unwesen treiben können, das gibt es nur ein einziges Mal auf der Welt. Und dieses Land heißt Deutschland.
Natürlich gelte im Rechtsstaat Deutschland das letzte Wort der Gerichte, natürlich müsse dieser Staat dem Urteil im Fall Sami A. folgen. Doch:
Es ist sehr wahrscheinlich, dass Osama bin Ladens Leibwächter bald wieder deutschen Boden betreten und umgehend seinen Antrag auf Hartz IV stellen wird. Ein Propaganda-Fest für alle Radikalen im Land, das Merkel, ihr Innenminister Horst Seehofer und der zuständige Minister in NRW zu verantworten haben.
“Das Land, das Terroristen zurückholt” — diesen Wahlkampfslogan bekommt die AfD in Bayern von der Bundesregierung geschenkt. (…)
Wenn Sami A. zurückkehrt, kann man das durchaus als Sieg des Rechtsstaats bezeichnen. Aber auch als schreckliche Niederlage für die Handlungsfähigkeit unseres Staates. All die Versprechen, dass Deutschland Gefährder, Kriminelle, Vorbestrafte bald konsequent abschieben wird, kann kein Mensch mehr ernsthaft glauben.
Es gehört schon ein bisschen Aufwand und Wille dazu, den eigenen Leserinnen und Lesern Urteile von Gerichten, die viele Leute vielleicht nicht verstehen können oder wollen, zu erklären. Bei den “Bild”-Medien gibt es diesen Willen offenbar nicht. Stattdessen hohlen Populismus und falsche Fakten.
Die Redaktion erklärt den Vorgang zu einer “schrecklichen Niederlage für die Handlungsfähigkeit unseres Staates”. Dabei ist die Rückholung — ob sie nun wirklich stattfinden oder an der tunesischen Staatsanwaltschaft scheitern wird, die noch gegen Sami A. ermittelt — das genaue Gegenteil davon. Der Vorgang zeigt, dass der Rechtsstaat funktioniert, auch wenn ihn manch einer auszutricksen versucht. Er zeigt, dass Gerichte unabhängig entscheiden, auch wenn Politiker öffentlich Druck ausüben. Und er zeigt, dass der Rechtsstaat für alle gilt, auch für jene, die als Gefährder geführt werden, auch für jene, die die “Bild”-Redaktion als “Terroristen” bezeichnet, obwohl sie mindestens rechtlich gesehen keine sind.
Genau das müsste man den Leserinnen und Lesern erklären: Dass der Rechtsstaat für jeden gilt; dass jeder das gleiche Recht auf einen fairen Prozess hat, unabhängig von politischer Einstellung und Ideologie, und egal wie unliebsam die jeweilige Person sein mag.
Man müsste den Leserinnen und Lesern erklären, dass sich die Stärke eines Staates auch darin zeigt, wie er mit seinen Feinden umgeht: Ob er ihnen dieselben Rechte und Verfahren zugesteht wie allen anderen; dass es dabei unerheblich sein muss, wer die politische Macht gerade innehat.
Man müsste den Leserinnen und Lesern erklären, dass es im Interesse jeder Bürgerin und jedes Bürgers ist, dass das genau so bleibt; dass es für jeden nur Vorteile hat, wenn Gerichte unabhängig und nur auf Grundlage des Gesetzes entscheiden; dass Behörden und Ministerien sich nicht einfach über Gerichtsentscheidungen hinwegsetzen können; und dass es zu solchen Entscheidungen wie der des Oberverwaltungsgerichts (OVG) Münster kommt, wenn sie es doch tun.
Man müsste den Leserinnen und Lesern erklären, dass die Entscheidung des OVG nicht bedeutet, dass Sami A. in Zukunft nicht abgeschoben werden kann; dass es darum auch gar nicht ging; dass sein Asylantrag weiter als abgelehnt gilt, dass aber auch weiterhin ein Abschiebeverbot besteht; dass es in der Entscheidung des OVG auch nicht darum ging, ob Sami A. gefährlich ist oder nicht, ob er Leibwächter Osama bin Ladens war oder nicht, ob er Terrorist ist oder nicht oder ob ihm im Falle einer Abschiebung Folter droht; dass es um die Fragen ging, ob die Abschiebung rechtswidrig war, ob Behörden einem Gericht Informationen vorenthalten und ob sie sich über eine Gerichtsentscheidung hinweggesetzt haben.
Man müsste den Leserinnen und Lesern erklären, dass bisher eine Abschiebung unter anderem auch daran gescheitert ist, dass es noch immer keine offizielle Zusicherung aus Tunesien gibt, dass Sami A. dort nicht gefoltert wird; dass die einzige Aussage in diese Richtung vom tunesischen Minister für Menschenrechte stammt, erschienen in “Bild”; dass das dem Verwaltungsgericht Gelsenkirchen verständlicherweise nicht als Zusicherung reichte.
Man müsste den Leserinnen und Lesern erklären, dass Sami A. kein verurteilter Terrorist ist; dass Ermittlungen der Bundesanwaltschaft gegen ihn wegen des Verdachts auf Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung eingestellt wurden, weil die Ergebnisse dieser Ermittlungen nicht für eine Anklageerhebung reichten.
Man müsste den Leserinnen und Lesern erklären, dass nicht endgültig bewiesen ist, dass Sami A. Leibwächter Osama bin Ladens war; dass dieser Vorwurf vor allem auf der Aussage eines anderen Mannes beruht, bei dem Ermittler schon früh Zweifel hatten, ob seine Geschichte in allen Punkten stimmt.
Vielleicht interessieren sich die “Bild”-Leute auch deswegen nicht für eine solche Aufklärung der eigenen Leserschaft, weil sie mit ihrer Berichterstattung der vergangenen Monate Beteiligte sind. Mit dem Druck, den ihre Schlagzeilen auf Politiker und Behörden ausübten, sorgten auch sie dafür, dass der Fall Sami A. für alle so groß wurde, dass derart überstürzt gehandelt wurde.
Statt aufzuklären, schreiben die “Bild”-Medien dann Sätze wie diesen:
“Das Land, das Terroristen zurückholt” — diesen Wahlkampfslogan bekommt die AfD in Bayern von der Bundesregierung geschenkt.
Genau genommen ist es natürlich nicht die Bundesregierung, die der AfD den Wahlkampfslogan mit dem falschen “Terroristen” schenkt, sondern “Bild”. Und es sind die “Bild”-Mitarbeiter, die das alles als “Propaganda-Fest für Radikale” bezeichnen.
Welche “Radikalen” meinen sie damit? Jene, die die Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Münster für ihre Stimmungsmache als “schreckliche Niederlage für die Handlungsfähigkeit unseres Staates” auslegen? Das macht die Redaktion ja schon selbst.
Mit Dank an Johannes K. und Thomas für die Hinweise!
“Wir haben alle in den letzten Jahren etwas zu oft und auch zu dankbar über Shitstorms berichtet”, erklärte Julian Reichelt am 28. Dezember 2016 — und verkündete darum groß:
Wenn wir nach dem Begriff Shitstorm bei BILD suchen, zeigt die Google-Suche mehr als 2500 Treffer: Die Links führen zu Artikeln mit Zeilen wie “Neid Shitstorm bei ‘Das ProSieben Auswärtsspiel'” oder “Mindestlohn-Tweet löst Shitstorm aus.”
Zwei von vielen Beispielen, bei denen wir uns selbstkritisch fragen: Sind eine Handvoll negativer Kommentare immer gleich ein Shitstorm? Wir finden: Nein!
Deshalb schafft BILD den Begriff Shitstorm im Jahr 2017 ab.
Und weil “Bild” ein Ehrenblatt ist, das zu seinem Wort steht, hat die Redaktion den Begriff seitdem auch nie wieder ben…
Der Shitstorm lies nicht lange auf sich warten (sic!)
Als Fia-Präsident Jean Todt auf Twitter Fotos aller zehn Wagen postet und dazu schreibt „Viel Erfolg all diesen wunderbaren neuen Autos“, erntet er einen heftigen Shitstorm
Am Freitag hatte es nach dem Bekanntwerden seines Wechsels noch einen Shitstorm („Schäm dich!“, „sofortige Freistellung“) in den sozialen Netzwerken gegeben.