Hochspannung, 200 Anzeigen wegen “Umweltsau”, Influencer-Leim

1. Leipzig unter Hoch­span­nung
(lto.de, Markus Sehl)
Am heutigen Mittwoch verhandelt das Bundesverwaltungsgericht das Vereinsverbot gegen “linksunten.indymedia”. Kritiker sähen das Vorgehen des Staats gegen die Internetseite als Gefahr für die Meinungs- und Pressefreiheit. Markus Sehl schreibt zu den Hintergründen des Verfahrens.

2. Wegen “Umweltsau”-Lied: 200 Anzeigen bei der Staatsanwaltschaft eingegangen
(rnd.de)
Unglaublich, aber wahr: Wegen des läppischen WDR-Satire-Liedchens von der Oma, die als “Umweltsau” im Hühnerstall Motorrad fährt, sind bei der Staatsanwaltschaft Köln rund 200 Anzeigen eingegangen.
Zum Hintergrund siehe auch den Kommentar von David Hugendick von Ende Dezember: Nationalheiligtum deutsche Oma (zeit.de).

3. Freiheit für Osman Kavala
(reporter-ohne-grenzen.de)
Die 30. Große Strafkammer zu Istanbul hat es so beschlossen: Der türkische Verleger und Kulturmäzen Osman Kavala muss nach mehr als zwei Jahren weiter in Untersuchungshaft bleiben. Reporter ohne Grenzen, Amnesty International, die Akademie der Künste, der Börsenverein des Deutschen Buchhandels, die Deutsche Journalistinnen- und Journalisten-Union, das KulturForum TürkeiDeutschland und das PEN-Zentrum Deutschland fordern seine sofortige Freilassung. Zuvor hatte dies bereits der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte getan — vergeblich.

4. Haben Zeitungsleser für Journalismus jemals gezahlt?
(indiskretionehrensache.de, Thomas Knüwer)
Thomas Knüwer fragt sich: “Haben die Menschen früher WIRKLICH für den Journalismus gezahlt — oder haben sie für die Dienstleistung gezahlt (und tun das immer noch), eine Auswahl von Nachrichten auf Papier zu drucken und ihnen am Morgen in den Briefkasten zu stecken?” Knüwer tippt auf Letzteres und hat dafür gute Argumente.

5. Was nicht ins Heldenepos passt
(sueddeutsche.de, Jürgen Schmieder)
Nach dem Unfalltod des US-Basketballstars Kobe Bryant verlinkte eine Reporterin einen Artikel aus dem Jahr 2016, der sich mit Vergewaltigungsvorwürfen gegen den Sportler beschäftigt. Daraufhin erhielt die Journalistin Morddrohungen und wurde von ihrem Arbeitgeber, der “Washington Post”, zwangsbeurlaubt.
Zur allgemeinen Thematik “Über Tote darf man nicht schlecht sprechen, oder vielleicht doch?” siehe auch “die Gewissensfrage” von Rainer Erlinger aus dem Jahr 2010 (sueddeutsche.de).

6. Medienaufseherin geht Influencer auf den Leim
(uebermedien.de, Boris Rosenkranz)
Lust auf eine fette Portion Fremdschämen mit einer Prise WTF? Dann bitte lesen, wie und was die Direktorin der Bremischen Landesmedienanstalt Cornelia Holsten alles so in ihrem Podcast bespricht. Und mit wem sie da so spricht.

Digitaler Nachlass, Leid und Gefahr in Krisengebieten, 150.000 Verfahren?

1. Was pas­siert mit meinem Face­book-Profil, wenn ich sterbe?
(lto.de, Hasso Suliak)
Die meisten Menschen kümmern sich nicht um ihren digitalen Nachlass und verdrängen das unangenehme Thema. Die Juristin Magdalena Naczinsky ist Mitautorin der Studie “Der digitale Nachlass – Eine Untersuchung aus rechtlicher und technischer Sicht”. Sie empfiehlt, zur Vereinfachung eine Liste der bestehenden Nutzerkonten samt Zugangsdaten zu hinterlassen. Aber Achtung: “Auf keinen Fall sollte eine solche Auflistung in einem Testament erfolgen, da sonst bei der Testamentseröffnung Unbefugte Kenntnis von den Zugangsdaten erlangen können. Wir empfehlen deshalb, dass der Nutzer die Zugangsdaten auf einem verschlüsselten lokalen Datenträger, also zum Beispiel einem USB-Stick, sichert.” Zur Verschlüsselung eigne sich bereits kostenlose Software. Naczinsky weiter: “Der Datenträger ist so mit einem Masterpasswort gesichert, das bei einer Vertrauensperson, etwa einem Notar, hinterlegt ist. Den Datenträger bewahrt der Erblasser selbst auf und im Testament erfolgt lediglich ein Hinweis darauf, wo Datenträger und Masterpasswort hinterlegt sind.”

2. 150.000 neue Verfahren durch Gesetz gegen Hasskriminalität erwartet
(zeit.de)
Das Gesetz gegen Hasskriminalität ist nicht nur datenschutzrechtlich umstritten, sondern erfordert auch deutlich mehr juristisches Personal als zuvor. Der Deutsche Richterbund rechnet mit bis zu 150.000 neuen Verfahren pro Jahr, für deren Bewältigung bundesweit etwa 400 zusätzliche Staatsanwältinnen und Staatsanwälte sowie Strafrichterinnen und -richter nötig seien. “Der Rechtsstaat ist gefordert, der Spirale von Hass und Gewalt klare Grenzen zu setzen. Ohne deutlich mehr Personal und eine weitergehende Spezialisierung in der Justiz wird es aber nicht gehen”, so Bundesgeschäftsführer Sven Rebehn.

3. So tickt der chinesische Podcastmarkt
(horizont.net, Constantin Buer & Vincent Kittmann)
Bei “Horizont” berichten Constantin Buer und Vincent Kittmann einmal im Monat über die neuesten Entwicklungen im Podcast-Business. In der aktuellen Ausgabe geht es um den chinesischen Audiomarkt und dessen Besonderheiten, um die sogenannten “Branded Podcasts” von Unternehmen und um die Frage, wie allumfassend und zielgenau Spotify seine Podcasts zukünftig vermarkten will.

4. Was Kurt Tucholsky schmutzig fand
(sudelblog.de, Friedhelm Greis)
Vor knapp zwei Wochen druckte die “taz” eine Glosse von Kurt Tucholsky aus dem Jahr 1922 über “das, was heute Hate Speech heißt”. Tucholsky-Kenner Friedhelm Greis schreibt im “Sudelblog”, dass diese Hasskommentare und Morddrohungen auf eine “klassische Fake-News-Kampagne” reaktionärer Blätter zurückgingen. Tucholsky habe wegen dieser Verleumdungen den Satz geprägt: “Im übrigen gilt ja hier derjenige, der auf den Schmutz hinweist, für viel gefährlicher als der, der den Schmutz macht.” Ein Satz, der heute sinnentstellend im AfD-Umfeld verwendet werde, um sich etwa gegen Kritik an Ausländerfeindlichkeit zu immunisieren.

5. Unterwegs im Ausland 2: Leid und Gefahr in Krisengebieten
(anchor.fm, Levin Kubeth, Audio: 1:06:52 Stunden)
Der “Spiegel”-Reporter und Kriegsberichterstatter Christoph Reuter ist ein profunder Kenner des Nahen und Mittleres Ostens (Empfehlung des Kurators: Christoph Reuters Buch “Die schwarze Macht: Der ‘Islamische Staat’ und die Strategen des Terrors”). Im Medienpodcast “Unter zwei” hat sich Levin Kubeth mit Reuter über die gefährliche und spannende Arbeit in den Krisenregionen dieser Welt unterhalten. Technischer Hinweis: Der Link oben ist nur eine Möglichkeit, den Podcast zu hören. Das Gespräch kann auch über die üblichen Podcast-Player oder Spotify angehört werden.

6. Chronik: Januar 2020
(54books.de)
Die Literaturkritiker und -kritikerinnen von “54books” kommentieren die Mediengeschehnisse und Kulturereignisse des vergangenen Monats. Eine lesenswerte und abwechslungsreich durchmischte Chronik, in der es unter anderem um die Ereignisse beim WDR, Beethovens Geburtstag und den “Großschriftsteller” Uwe Tellkamp geht.

Kim Jong-uns Tante und Wikipedia-Absätze tauchen wieder auf

Es ist nicht nur so, dass Kim Kyŏng-hŭi, die Tante des nordkoreanischen Diktators Kim Jong-un, wieder aufgetaucht sein soll:

Screenshot Bild.de - Sie wurde für tot gehalten - Tante von Diktator Kim taucht nach sechs Jahren wieder auf

Auch Passagen aus dem Wikipedia-Artikel über Kim Kyŏng-hŭi sind wieder aufgetaucht — bei Bild.de. Dort schreibt ein anonymer Autor heute über das Leben der Politikerin, die nun wieder lebendig bei einer Veranstaltung gesessen haben soll, obwohl verschiedene Medien, darunter Bild.de, schon vor Jahren meldeten: “DIKTATOREN-TANTE TOT”. Für ihren aktuellen Text hat sich die Bild.de-Redaktion ganz offensichtlich, aber ohne Quellennennung, bei Wikipedia bedient:

Bild.de Wikipedia
Kims Tante begann ihre politische Karriere 1971 im Demokratischen Frauenverband Nordkoreas. Sie ist Abgeordnete der Obersten Volksversammlung und seit 1987 Leiterin der Abteilung für Leichtindustrie beim Zentralkomitee der Partei der Arbeit Koreas (PdAK). Mitglied des ZK ist sie seit 1988. 1972 heiratete sie Jang Song-thaek, der – wie sie – General war und vom 7. Juni 2010 bis zum Dezember 2013 als stellvertretender Vorsitzender der Nationalen Verteidigungskommission fungierte.

Ihre einzige Tochter Jang Kum-song (1977–2006) studierte in Paris, wo sie sich das Leben nahm.
Kim Kyŏng-hŭi begann ihre politische Karriere 1971 im Demokratischen Frauenverband Nordkoreas. 1976 wurde sie stellvertretende Vorsitzende des Ausschusses für internationale Kontakte beim ZK der PdAK. Sie ist Abgeordnete der Obersten Volksversammlung und seit 1987 Leiterin der Abteilung für Leichtindustrie beim Zentralkomitee der Partei der Arbeit Koreas (PdAK). Mitglied des ZK ist sie seit 1988.

1972 heiratete sie Jang Song-thaek, der wie sie General war und vom 7. Juni 2010 bis zum Dezember 2013 als stellvertretender Vorsitzender der Nationalen Verteidigungskommission fungierte.
Daneben war er Leiter der Verwaltungsabteilung der PdAK. Ihre einzige Tochter Jang Kum-song (1977–2006) studierte in Paris, wo sie sich das Leben nahm.

(Hervorhebungen durch uns.)

Was würde “Bild”-Chef Julian Reichelt dazu noch mal sagen, wenn man so frech klaut?

Screenshot eines Tweets von Julian Reichelt - So sieht es aus, wenn Focuso nline und der digitale Hühnerdieb Daniel Steil

Dazu auch:

Organisierte Kriminalität, bitte hier entlang!

Nach BILD-Informationen sollen die libanesischen Clans mit Hilfe von tschetschenischen Gruppen mehrfach versucht haben, Capital Bra aufzulauern und zu finden.

schrieb Bild.de im vergangenen November. Es gehe “um Millionen”, “die Polizei sieht eine konkrete Gefahr für den Rapper.” Die Überschrift des Artikels damals:

POLIZEI: RAPPER IN LEBENSGEFAHR
Kriminelle Clans bedrohen Capital Bra

Die “libanesischen Clans” und die “tschetschenischen Gruppen” hätten den erfolgreichen Musiker allerdings nicht finden können, schreibt Bild.de noch.

Das könnte sich jetzt ändern — dafür haben die “Bild”-Medien gesorgt:

Screenshot Bild.de - Rap-Star Capital Bra ist umgezogen - Versteckt er sich hier etwa vor den Clans?

Online und in der entsprechenden Regionalausgabe der gedruckten “Bild” verrät die Redaktion Capital Bras neuen Wohnsitz. Bild.de teasert:

Das ist mal ein “capitaler” Neuzugang!

Derzeit gibt ER in der deutschen Musikszene den Ton an wie kein Zweiter: Was Capital Bra (25) rappt, geht in den Charts auf Platz 1, seine Konzerte sind ausverkauft.

Wie BILD erfuhr, ist der Rap-Star umgezogen (…). Erfahren Sie mit BILDplus, wo und wie Capital Bra jetzt wohnt — und was die Gründe für sein Umzug sein könnten!

Die “Bild”-Medien nennen nicht nur das Bundesland und die Stadt; sie schreiben auch, welches Bundesamt direkt um die Ecke des Hauses liegt, in dem Capital Bra nun wohnen soll. Und damit man das dann auch wirklich findet, veröffentlichen sie noch ein Foto davon. Außerdem nennen sie den bürgerlichen Namen des Rappers, und Bild.de zeigt eine Aufnahme des Klingelschildes, auf dem der Nachname zu sehen ist.

Sollte sich Capital Bra dort tatsächlich “vor den Clans” verstecken, kann er sich dank “Bild” und Bild.de ein neues Versteck suchen.

Dazu auch:

Mit Dank an Olli D. für den Hinweis!

Koalition der Klimawandelleugner, Untertitel für Pornos, Gelber Stern

1. Koalition der Klimawandelleugner
(spiegel.de, Susanne Götze & Annika Joeres)
Neue Rechte und Klimawandelleugner haben eine Medienkampagne gegen mehr Klimaschutz in Deutschland gestartet. Zu den “Kooperationspartnern” der Initiative würden der ultra-konservative CDU/CSU-Flügel “Werteunion”, der rechtslastige Arbeitgeberverband DAV sowie AfD-, CDU- und FDP-Mitglieder und ehemalige Abgeordnete gehören. Die CDU habe sich trotz mehrfacher Nachfrage nicht zu der Kampagne und der Rolle der “Werteunion” äußern wollen: “Man darf spekulieren, dass die Parteispitze darauf hofft, mit der Werteunion und dem Grenzgänger Maaßen AfD-nahe Wähler holen zu können. Auch wenn die Gruppe von Präsidium und Vorstand der CDU nicht anerkannt wird.”

2. Was ist ein Mensch wert: Sat.1 trommelt für “Big Brother”
(dwdl.de, Alexander Krei)
“DWDL” berichtet über die fragwürdige Ankündigung der neuen “Big Brother”-Staffel (Sat.1) und wird dafür selbst kritisiert: “Wie unbedarft muss man eigentlich sein, um so einen geschichtsvergessenen, faschistoiden Schund unkommentiert zu vermelden?”, fragt Till Räther auf Twitter. “DWDL” veröffentlichte später am Tag noch einen Kommentar von Redakteur Alexander Krei zur “Big Brother”-PR-Strategie. Auch Rainer Leurs, Redaktionsleiter bei “RP Online”, kommentiert die Marketing-Kampagne des Fernsehsenders: “Mit gelbem Stern entscheiden, ‘was ein Mensch wert ist’ & ‘Follow the Leader’ als Titelsong — die Provokation ist so obvious, dass ich nicht an eine Panne glauben kann. Bei der Geschmacklosigkeit dürfte der Social-Media-Aufschrei Teil des Plans gewesen sein. Eklig ist das.” Und Anna Aridzanjan fällt nur noch ein: “Ob diese Marketingleute in der Geschichtsstunde Kreide holen waren habe ich gefragt”.

3. Untertitel für Pornos
(taz.de, Denis Gießler)
Für viele klingt es zunächst wie ein Witz: Der gehörlose New Yorker Yaroslav Suris habe laut ABC News mehrere Online-Pornoplattformen wegen fehlender Untertitel verklagt. Suris stütze sich dabei auf den Americans with Disabilities Act, der US-Amerikaner mit Behinderungen seit 1990 bundes- und staatsübergreifend vor Diskrimierung schützen soll. Es wären nicht die USA, wenn es dabei nicht auch um jede Menge Geld gehen würde — in Form von Strafzahlungen, aber auch als Schadensersatz.

4. Der Deutsche Podcastpreis ist eine Fehlkonstruktion
(uebermedien.de, Daniel Bouhs)
Mitte März soll erstmals der Deutsche Podcastpreis verliehen werden. Unter den Initiatoren befinden sich öffentlich-rechtliche Radiosender, aber auch privatwirtschaftliche Podcast-Schwergewichte wie Amazon und Spotify. Im Vorfeld regt sich allerlei Kritik: Podcasts hätten sich mit dem Label “nominiert” schmücken können, über die “Crowd-Jury” sei wenig bekannt und das Auswahlverfahren sei überfordernd. Daniel Bouhs kommentiert: “So ehrenhaft der Versuch auch sein mag, unter dem Stichwort ‘Crowd’ alle zu umarmen: Engere Kriterien und eine Vorjury wären nur fair, um Brillantes verlässlich identifizieren und so tatsächlich allen eine Chance bieten zu können. Die Nominierten, erst recht die Prämierten, hätten es dann wirklich verdient.”

5. “Und morgen bist du tot!”
(zeit.de, Hasnain Kazim)
Was macht es mit einem, wenn man über einen längeren Zeitraum und nahezu täglich Hassnachrichten und Morddrohungen erhält? Es lohnt sich, dem für seine Deutlichkeit bekannten Journalisten Hasnain Kazim zuzuhören. Nicht nur, weil sein persönliches Erleben so erschütternd ist, sondern weil die Angriffe auf ihn in gewisser Weise auch Angriffe auf die Gesellschaft sind: “Manchmal erkennen mich Leute auf der Straße. ‘Sind Sie nicht …?’ Oder: ‘Ich kenne Sie doch!’ Ich freue mich darüber, es ist ja eine Form der Anerkennung. Aber in letzter Zeit hat sich ein Unbehagen eingeschlichen. Ich weiche unweigerlich zurück, wenn fremde Leute auf mich zukommen. Was, wenn sie mir etwas antun wollen? Dann wieder ärgere ich mich darüber, dass ich so misstrauisch geworden bin. Es zeigt, dass die Drohungen mich verändern.”

6. Die vier Gesichter unserer Internetprofile
(sz-magazin.sueddeutsche.de, Marc Baumann)
Die US-amerikanische Country-Sängerin Dolly Parton veröffentlichte eine Bildcollage, die zeigen sollte, wie unterschiedlich wir uns auf Plattformen wie Linkedin, Facebook, Instagram und Tinder darstellen. Damit war die “Dolly Parton Challenge” geboren, der sich nun unzählige Promis, mal mehr und mal weniger lustig, anschließen.

Zitat-Erfindungen sind das Rückgrat von “Bild”-Überschriften

Wer etwas verkaufen will, braucht ein Verkaufsargument. Sowas hier zum Beispiel:

Screenshot Bild.de - Unionsfraktionschef Brinkhaus im Interview - Nackensteak-Esser sind das Rückgrat unserer Gesellschaft

Da will man doch unbedingt möglicherweise eigentlich gar nicht wissen, wie Unionsfraktionschef Ralph Brinkhaus auf diese bemerkenswerte Aussage kommt. Doch dafür muss man ein “Bild plus”-Abo abschließen.

Wer sich eins besorgt, sieht dann recht schnell: Den Satz “Nackensteak-Esser sind das Rückgrat unserer Gesellschaft” hat Brinkhaus nie gesagt, zumindest nicht in dieser Form. Und die Idee, über “Nackensteak-Esser” zu sprechen, kam auch nicht von ihm: “Bild am Sonntag”-Chefreporterin Miriam Hollstein und “Bild”-Parlamentsbüroleiter Ralf Schuler haben das Nackensteak, mit Bezug auf den CDU-Politiker Ole von Beust, ins Spiel gebracht. Sie fragen:

Hamburgs früherer CDU-Bürgermeister Ole von Beust sagt: “Die CDU gilt immer noch als die Partei des Verbrennungsmotors, des Schweinenackensteaks und des Arbeitens bis zum Umfallen.” Er meinte das nicht als Kompliment. Was halten Sie davon?

Worauf Brinkhaus antwortet:

“Ich schäme mich nicht dafür, dass ich die Leute vertrete, die mit einem Verbrennungs­motor unterwegs sind, ­Nackensteak essen und fleißig sind. Diese Leute sind das Rückgrat unserer Gesellschaft. Und mit ihnen zusammen und nicht gegen sie möchten wir als Union in die Zukunft gehen.”

(Man hätte sich natürlich schon denken können, dass die sprachlich ziemlich ungelenke Konstruktion “Nackensteak-Esser” von jener Redaktion stammt, die auch “Dumm-Aussage” und “Clever-Foul” schreibt.)

Nach demselben Prinzip hätten die “Bild”-Medien aus Brinkhaus’ Aussage auch das — ebenso nicht gefallene — Zitat “Fleißige Menschen sind das Rückgrat unserer Gesellschaft” für ihre Überschrift basteln können. Aber damit kann man vermutlich nicht so schön Abos verkaufen.

Bei Twitter reichte “BamS”-Reporterin Miriam Hollstein noch Brinkhaus’ “ganzen Satz” nach:

Dass eine Überschrift einen “#Servicetweet” benötigt, ist in der Regel kein gutes Zeichen. Auf derartige Kritik entgegnet Hollstein allerdings souverän, dass das “gequirlter Unsinn” sei:

Sowieso: Wie kommt man eigentlich auf die irre Idee, dass ein als wörtliches Zitat gekennzeichnetes wörtliches Zitat wirklich ein wörtliches Zitat ist?

Man solle erstmal “mehr als nur die Überschrift” lesen, bevor man seine Meinung zur Überschrift “rausblökt”, so Hollstein:

Was ein etwas drolliges Argument ist bei einem Artikel, für den man erstmal ein Abo abschließen muss, um erfahren zu können, dass die “Bild”-Medien sich für eine verkaufsträchtige Schlagzeile ein Zitat ausgedacht haben.

Fetisovpreis, Zombie kehrt zurück, Erfinder des “Maus-Journalismus”

1. Keine unabhängigen Medien beim «grössten Jounalismuspreis der Welt»
(medienwoche.ch, Benjamin von Wyl)
Benjamin von Wyl berichtet über die Verleihung der Fetisov Journalism Awards in Luzern, den angeblich “größten Journalismuspreis der Welt”. Bei der Verleihung des von allerlei Seltsamkeiten geprägten Preises musste er jedoch draußen bleiben, man habe kurzfristig seine Akkreditierung widerrufen. Überhaupt scheint sich der Veranstalter recht medienscheu gegeben zu haben: “Bei der Verleihung der Fetisov Journalism Awards, die der russische Milliardär Gleb Fetisov gestiftet hat, waren keine unabhängige Berichterstatter willkommen. Dem Vernehmen nach seien die geladenen Gäste durch die Tiefgarage ins Luzerner Hotel Schweizerhof geschleust worden. Schweizer Journalist*innen waren — soweit bekannt — keine darunter.”
Zum Hintergrund unbedingt lesenswert: Ein russischer Milliardär stiftet sich den größten Journalismuspreis der Welt (medienwoche.ch, Herwig G. Höller & Benjamin von Wyl).

2. Ein Zombie kehrt zurück
(taz.de, Christian Rath)
Die Verlage versuchten schon einmal und relativ erfolglos via gesetzlichem Leistungsschutzrecht etwas vom großen Google-Kuchen abzubekommen. Auch das neue Leistungsschutzrecht werde ihnen wohl nur minimale Einnahmen bringen, prognostiziert Christian Rath, der rechtspolitische Korrespondent der “taz”.

3. Das sind die Nominierten für die Goldenen Blogger 2019
(die-goldenen-blogger.de)
Am 9. März dieses Jahres findet in Berlin die Verleihung des Influencer-Awards Die Goldenen Blogger statt. Der Hauptpreis wird entweder an den Youtuber Rezo, die Journalistin Samira El Ouassil oder das Faktencheck-Blog “Volksverpetzer” gehen. Es lohnt jedoch auch ein Blick auf die anderen Nominierten — insgesamt gibt es 18 Kategorien mit jeweils drei Nominierungen.

4. “Als Korrespondent ist man oft ein Übersetzer”
(fachjournalist.de, Florian Beißwanger)
Der “Fachjournalist” hat mit Dominique Eigenmann gesprochen, der als Deutschland-Korrespondent für den Schweizer “Tages-Anzeiger” arbeitet. In dem Interview geht um Eigenmanns Korrespondentenleben in Berlin, die Unterschiede zwischen Schweizer und deutschen Medien und die Frage, wie er seine Themen findet: “Ich versuche bei vielen Themen jene Aspekte aufzugreifen, die für ein Schweizer Publikum von Interesse oder von Belang sind. Die deutsche Debatte um eine neue Regelung der Organspende beispielsweise war für mein Schweizer Publikum auch deswegen interessant, weil in der Schweiz dieselbe Entscheidung bald ansteht — und die Abstimmung vermutlich anders ausgeht.”

5. Was wird aus der “Morgenpost”?
(sueddeutsche.de, Peter Burghardt)
In Hamburg machen sich derzeit viele Menschen Sorgen um das Fortbestehen der “Hamburger Morgenpost”. Es gebe Gerüchte, dass Eigentümer DuMont die jüngste Modernisierung nur mit Blick auf einen baldigen Verkauf durchgeführt habe: “Die digitale Transformation und der Umzug dienten einzig und allein dazu, die Braut hübsch zu machen”, so “Mopo”-Betriebsratsvorsitzende Nina Gessner auf einer Demo. Mittlerweile seien allerlei Solidaritätsbekundungen von Hamburger Promis eingetrudelt, die sich ebenfalls eine weiterhin eigenständige “Morgenpost” wünschen.

6. Der Erfinder des “Maus-Journalismus”
(deutschlandfunk.de, Michael Borgers)
Seit 1971 erklärt der inzwischen 80-jährige Armin Maiwald den kleinen und großen Zuschauern der “Sendung mit der Maus” (WDR) die Welt. Michael Borgers preist ihn im Deutschlandfunk als Erfinder des “Maus-Journalismus” und lobt Maiwald für seine Vorbildfunktion für viele Journalistinnen und Journalisten.

“ISIS-Gefährder” ist man, wenn “Bild” das sagt

Vergangene Woche Dienstag entschied das Bundesverwaltungsgericht, dass Ahmet K. nicht abgeschoben werden darf, jedenfalls nicht nach Paragraph 58a des Aufenthaltsgesetzes. Das niedersächsische Innenministerium ordnete im April 2019 per Verfügung die Abschiebung des Mannes in die Türkei an, da dieser von den Behörden als islamistischer Gefährder eingestuft wurde. Für einen solchen Fall bietet der Paragraph eine Art Abschiebeschnellweg. K. ging dagegen juristisch vor und bekam Recht. In einer Pressemitteilung schreibt das Gericht:

Auch unter Berücksichtigung der von der Behörde nach Ergehen des Eilbeschlusses und der daraufhin erfolgten Entlassung aus der Abschiebungshaft vorgelegten Erkenntnisse hält der Senat für den maßgeblichen Zeitpunkt der heutigen mündlichen Verhandlung die Verfügung für rechtswidrig. Eine Gefahr i.S.d. § 58a AufenthG kann auch dann vorliegen, wenn der Ausländer zwar nicht selbst — gar vollständig oder nachhaltig — ideologisch radikalisiert ist, er sich jedoch von Dritten im Wissen um deren ideologische Zwecke für entsprechende Gewalthandlungen “einspannen” lässt. Auch nach diesem konkretisierten Maßstab gelangt der Senat in der Gesamtschau bei umfassender Würdigung des Verhaltens des Klägers, seiner Persönlichkeit, seiner nach außen erkennbaren oder geäußerten inneren Einstellung und seiner Verbindungen zu anderen Personen und Gruppierungen zu der Bewertung, dass die festgestellten Tatsachen im Ergebnis nicht die Bewertung tragen, dass aktuell von dem Kläger mit der gebotenen Wahrscheinlichkeit eine nach § 58a AufenthG erforderliche besondere Gefahr für die Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland oder terroristische Gefahr ausgeht.

Damit bestätigte das Gericht einen Beschluss vom 25. Juni 2019. Damals hatte das Bundesverwaltungsgericht “Zweifel an der der Gefahrenprognose des Beklagten zugrunde gelegten Hinwendung des Klägers zum radikal-extremistischen Islamismus.” Oder anders gesagt: Ahmet K. ist kein Gefährder, den man nach Paragraph 58a des Aufenthaltsgesetzes abschieben kann.

Das Bundeskriminalamt (BKA) glaubt auch nicht, dass K. Islamist ist. Die Behörde hat eine Risikoanalyse zu dem 29-Jährigen angefertigt. Das als Verschlusssache eingestufte Papier liegt dem NDR-Duo Angelika Henkel und Stefan Schölermann, das sich schon lange und ausführlich mit dem Fall beschäftigt, vor. Henkel und Schölermann schreiben dazu:

Das Bundeskriminalamt geht — wie das Bundesverwaltungsgericht — von keiner islamistischen Haltung des 29-Jährigen aus. Damit widerspricht es der Einschätzung der Göttinger Polizei. Die Kontakte zu Islamisten in der Stadt beruhten demnach nicht auf politischer Überzeugung. So schreiben es vier Beamte, die [K.] aufgrund der vom niedersächsischen Innenministerium zusammengetragenen Informationen in dem Papier bewertet haben. (…)

Hinweise auf eine eigene Radikalisierung sehen die Beamten nicht: Trotz zahlreicher polizeilicher Maßnahmen sei kein dezidiertes Feindbild vorhanden, ein Hass auf die westliche Gesellschaft sei ebenso wenig erkennbar wie eine Verbindung zur Terrormiliz “Islamischer Staat” (IS).

Und jetzt zu den “Bild”-Medien.

Wie bezeichnen “Bild” und Bild.de einen Mann, von dem laut Gericht nicht die “erforderliche besondere Gefahr für die Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland oder terroristische Gefahr ausgeht” und von dem das BKA sagt, es gebe keine Verbindung zum sogenannten “Islamischen Staat”?

Ausriss Bild-Titelseite - Obwohl der Innenminister ihn für eine Bedrohung hält - Gericht verbietet Abschiebung von ISIS-Gefährder!
Ausriss Bild-Zeitung - Irres Urteil! ISIS-Gefährder zu ungefährlich für Abschiebung
Ausriss Bild-Zeitung - Rocker warfen ISIS-Gefährder raus - Weil er ihnen zu brutal war - aber abgeschoben wird Ahmet K. nicht
Ausriss Bild-Zeitung - Gericht verhinderte seine Abschiebung - Hier führt der ISIS-Gefährder seinen Hund spazieren
(Alle Unkenntlichmachungen in diesem Beitrag durch uns.)

Das ist gleich dreifach problematisch: Da wird ein Mann auf der Titelseite, im Blatt und online wiederholt als “ISIS-Gefährder” dargestellt, bei dem laut Bundesverwaltungsgericht und Bundeskriminalamt weder der Teil vor dem Bindestrich noch der danach stimmen soll. Außerdem schreibt die “Bild”-Redaktion damit ein weiteres (falsches) Kapitel in ihrer langen Erzählung von der deutschen Kuscheljustiz, die jetzt sogar schon in “irren Urteilen” Abschiebungen von “ISIS-Gefährdern” “verbietet” (wobei das Urteil ja gerade nicht gefällt wurde, obwohl K. “ISIS-Gefährder” ist, sondern weil er nicht “ISIS-Gefährder” zu sein scheint). Und drittens: Der “Bild”-Leserschaft wird einmal mehr vermittelt, dass in Deutschland scheinbar überhaupt nichts klappt in Sachen Abschiebung und dass ein vermeintlicher Gefährder nun einfach so durchs Land spazieren kann. Die AfD und sehr rechte Facebook-Gruppen haben dieses gefundene Fressen längst verbreitet:



Dabei ist das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts, das im Fall von Ahmet K. so entschieden hat, “obwohl der Innenminister ihn für eine Bedrohung hält”, vor allem eines: ein Zeichen, dass Rechtsstaat und Gewaltenteilung funktionieren.

Polizeiliche Schuldumkehr, WhatsApp vom Prinzen, Bolsanaros Rache

1. Schuldzuweisung statt Opferschutz
(netzpolitik.org, Daniel Laufer)
Wegen einer Morddrohung habe sich die Streamerin Powny an die Bremer Polizei gewandt. Der zuständige Beamte habe sie nicht ernst genommen und mit unpassenden Bemerkungen bedacht. Die Bremer Polizei habe immerhin reagiert: “Das geschilderte Verhalten des aufnehmenden Beamten entspricht nicht unserem Verständnis von einer bürgernahen Polizeiarbeit”, so die Polizeisprecherin: “Wir arbeiten intensiv an der Aufklärung des Sachverhaltes.” Der beschuldigte Beamte sei bis zur Klärung “von seinen derzeitigen Aufgaben mit Bürgerkontakt entbunden”.

2. Oh Lord
(sueddeutsche.de, Cathrin Kahlweit & Laura Hertreiter)
Für viele überraschend, gibt Tony Hall, Generaldirektor der BBC, seinen Posten als einer der mächtigsten Medienmanager der Welt ab. Der Sender erlebe gerade schwierige Zeiten: Teile der Politik würden ihn wegen seiner angeblich unverhältnismäßigen Brexit-Kritik boykottieren. Premier Boris Johnson stelle sogar das komplette Finanzierungsmodell der BBC infrage. Cathrin Kahlweit und Laura Hertreiter erklären Hintergründe und Zusammenhänge.

3. kontertext: Online-Zeitungen – die grosse Versuchung
(infosperber.ch, Rudolf Walther)
Anhand der Beispiele “Guardian” und “Independent” beschreibt Rudolf Walther, welche positiven und negativen Folgen eine Schwerpunktverlagerung aufs Digitale haben kann. Die “taz” könne demnächst vor einem ähnlichen Umbruch stehen: “Die hohen und tendenziell steigenden Vertriebskosten und die Unwägbarkeiten der Vertriebssysteme, deren Träger unrentable Regionen lieber heute als morgen ‘vergessen’ lassen würden, sowie der unabsehbaren Kosten und Zumutungen der Postzustellung könnten die Geschäftsführung in Zukunft zu einem radikalen Schnitt zwingen.”

4. Rache liegt in der Luft
(taz.de, Simon Sales Prado)
Der US-amerikanische Journalist Glenn Greenwald wurde international berühmt, als er als Erster die Snowden-Papiere einsah und darüber im “Guardian” berichtete. Seit einigen Jahren lebt und arbeitet Greenwald in Brasilien und veröffentlichte dort unter anderem belastende Dokumente gegen die rassistische und neoliberale Bolsonaro-Regierung. Die könnte sich nun rächen wollen: Die brasilianische Bundesstaatsanwaltschaft klage Greenwald wegen “Cyberkriminalität” an.

5. Schon drei Journalisten seit Jahresbeginn getötet
(reporter-ohne-grenzen.de)
Laut Reporter ohne Grenzen sind im Irak seit Jahresbeginn bereits drei Journalisten getötet worden: “Über die Proteste und das brutale Vorgehen der Sicherheitskräfte zu berichten, ist für irakische Journalistinnen und Journalisten im Irak inzwischen lebensgefährlich.”

6. Wenn der Kronprinz dir ein Video schickt
(spiegel.de, Patrick Beuth)
Wenn einem jemand wie der saudische Kronprinz Mohammed bin Salman per WhatsApp ein Video zuschickt, muss er es nicht unbedingt gut mit einem meinen: IT-Forensiker haben herausgefunden, dass auf diese Weise womöglich das Handy des Amazon-Milliardärs und Besitzers der “Washington Post” Jeff Bezos gehackt wurde. Die saudische Botschaft in den USA habe die Vorwürfe als “absurd” zurückgewiesen. Nun sollen weitere Untersuchungen folgen.

Künasts Teil­er­folg, Verklagter Seehofer, Täuschende Politwerbung

1. Künast mit Teil­er­folg gegen Hass­pos­tings im Netz
(lto.de, Markus Sehl)
Die Grünen-Politikerin Renate Künast hat einen juristischen Teilerfolg erzielt: Das Landgericht Berlin ist zu der (späten) Einsicht gekommen, dass bestimmte Äußerungen über Künast keinen Sachbezug haben, sondern Beleidigungen sind. Darunter so hübsche Aussagen wie “Schlampe”, “Drecks Fotze” und “Diese hohle Nuß gehört entsorgt, aufe Mülldeponie, aber man darf ja dort keinen Sondermüll entsorgen”. Die Bezeichnung “Stück Scheisse” sei ebenfalls eine Beleidigung, jedoch keine Formalbeleidigung, da im Nachsatz ein “Sachzusammenhang” hergestellt werde. Nun ja.

2. Die E-Mails des Ministers: Wir verklagen Innenminister Seehofer
(fragdenstaat.de, Arne Semsrott)
Es geht um nichts weniger als eine Grundsatzfrage: Bezieht sich das Informationsfreiheitsgesetz auch auf E-Mails von Ministern? Das Transparenzportal “FragDenStaat” verklagt Innenminister Horst Seehofer, nachdem dieser sich weigere, E-Mails aus einem bestimmten Zeitraum herauszugeben. Hintergrund ist eine Pressekonferenz im Juni 2018, in der der Minister von einem Artikel gesprochen habe, den er im Internet gelesen habe und in dem “die Bundesrepublik Deutschland so richtig ironisch eine Hinrichtung erfährt.” In der ersten Instanz seien für die Klage rund 2.000 Euro fällig, die man auch über Spenden abdecken wolle.

3. Die “Mopo” vor ungewisser Zukunft
(deutschlandfunk.de, Axel Schröder, Audio: 5:24 Minuten)
Die “Hamburger Morgenpost” ist schwer angeschlagen: Dramatischer Auflagenschwund, ein reduzierter Mitarbeiterstab und über all dem die Sorge, von Eigentümer DuMont abgewickelt beziehungsweise verkauft zu werden. Deutschlandfunk-Landeskorrespondent Axel Schröder hat das Hamburger Traditionsblatt mit der über 70-jährigen Geschichte besucht.

4. Neonazis verprügeln deutschen Korrespondenten
(reporter-ohne-grenzen.de)
Als Thomas Jacobi, freier Korrespondent für die Deutsche Welle, über eine Neonazi-Demo in Athen berichten wollte, wurde er brutal angegriffen und verprügelt. Dabei sei sein Handy zerstört und das Aufnahmegerät geraubt worden. Die anwesende Polizei sei nicht eingeschritten. Der Vorstandssprecher der Reporter ohne Grenzen kommentiert: “Rechtsextreme Angriffe auf die Medien werden in Griechenland viel zu oft ignoriert. Die Regierung muss dafür sorgen, dass die Polizei Journalistinnen und Journalisten auf Demonstrationen besser schützt und dass derartige Angriffe wirksam verfolgt werden.”

5. Native Advertising bei Tamedia: Politwerbung mit Täuschungspotenzial
(medienwoche.ch, Nick Lüthi)
Der Schweizer Medienkonzern Tamedia übertreibt es mit dem Native Advertising derart, dass sich sogar die eigenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter per offenem Brief (PDF) dagegen aussprechen. Die Verschleierung von kommerziellen Inhalten schade der Glaubwürdigkeit der Medien. “Medienwoche”-Redakteur Nick Lüthi schreibt dazu: “Der kurzfristige Nutzen liegt auf der Hand: Werbung bringt Geld. Doch langfristig riskiert der Verlag, seinen Medien zu schaden.”

6. Wir dürfen Twitter und Facebook nicht dem Mob überlassen!
(journalist.de, Nicole Diekmann)
In der empfehlenswerten Serie “Mein Blick auf den Journalismus” kommt diesmal die couragierte ZDF-Hauptstadtjournalistin Nicole Diekmann zu Wort. Diekmann wünscht sich mehr Social-Media-Kompetenz in den Redaktionen: “Wenn an Wahlabenden in Sendungen Sätze fallen wie ‘Hat bei Facebook getwittert’, können wir ‘diese jungen Leute’ noch so sehr becircen — sie nehmen uns nicht für voll.”

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