Auf der “Bild”-Titelseite ist heute wieder alles ganz aufgeregt:
Deutschland drohe “EIN KLINGELSCHILD-CHAOS”, weil Vermieter aufgrund der europäischen Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) womöglich bald überall im Land die Klingelschilder abschrauben müssten. Dieselbe Alarmstufe bei Bild.de:
Wie die “Bild”-Medien auf den “Datenschutz-Irrsinn” kommen? Mit einem Zitat, das der Zitatgeber so nicht gegeben haben will, falschen Fakten zur DSGVO und viel, viel Biegerei.
Henrik Jeimke-Karge und Kai Weise schreiben gleich zu Beginn ihres Artikels:
“Er gehört zu mir wie mein Name an der Tür …” Damit kann bald Schluss sein!
Schuld daran ist die Europäische Datenschutzgrundverordnung (DSGVO).
Zwei Sätze weiter sind sich die beiden “Bild”-Autoren zwar schon nicht mehr ganz so sicher (“Ob darunter auch ein Name auf einem Klingelschild fällt, ist unklar.”), aber dennoch: “Schuld daran ist” für sie erstmal die EU.
Nun gibt es seit einigen Tagen schon Diskussionen darüber, ob Klingelschilder unter die DSGVO fallen. Rechtsanwalt und Datenschutzexperte Niko Härting hat sich bereits vor zwei Tagen die Mühe gemacht, das Thema aufzudröseln. In einem lesenswerten Beitrag bei “CRonline” geht er der Frage nach, ob öffentlich einsehbare Namen auf Klingelschildern mit Blick auf die DSGVO problematisch sein könnten. Seine Antwort in Kurzform: nein. Das eine habe mit dem anderen nichts zu tun. Entscheidend sei dabei, ob die Daten (in diesem Fall: die Namen auf den Klingelschildern) Teil einer “strukturierten Sammlung” und ob sie “nach bestimmten Kriterien zugänglich sind”.
Härting schreibt dazu:
Das Haus, in dem ich wohne, ist “old school”, was die Klingelschilder angeht. Sie sind in Messing geprägt und so angeordnet, dass man nicht erkennen kann, wer in welchem Stockwerk wohnt. Es fehlt somit an jeder “Struktur”. Datenschutzrechtliche Fragen stellen sich nicht. Das Datenschutzrecht bleibt vor der Tür.
Wenn die Klingelschilder so angeordnet sind, dass sich das jeweilige Stockwerk des Bewohners erkennen lässt, fehlt es zwar nicht an einer “Struktur”. Wohl aber stellt sich die Frage einer weitergehenden “Zugänglichkeit”. (…) Eine Datenauswertung, die über die Informationen hinausgeht, die sich aus den Klingelschildern selbst ergeben, wird durch die Beschilderung nicht ermöglicht. Auch hier fehlt es demnach an einem “Dateisystem”, das die Anforderungen des Art. 4 Nr. 6 DSGVO erfüllt. Das Datenschutzrecht bleicht auch hier außen vor.
Eine Ausnahme gebe es, wenn die Klingelschilder nicht analog angebracht seien, sondern “auf einem Monitor sichtbar”. Dann finde die DSGVO Anwendung.
Zu einem ähnlich klaren Ergebnis kommen der Datenschutzexperte Thomas Schwenke, der frühere Bundesbeauftragte für den Datenschutz Peter Schaar, die aktuelle Bundesbeauftragte für den Datenschutz Andrea Voßhoff, die Stiftung Datenschutz, der Spitzenverband der Wohnungswirtschaft GdW und die EU-Kommission.
Nur die “Bild”-Medien, Henrik Jeimke-Karge und Kai Weise sind der Meinung, die DSGVO sei am “KLINGELSCHILD-CHAOS” schuld. Sie haben ja auch diese Ankündigung des Immobilien-Eigentümerverbandes “Haus & Grund”:
Deshalb will der wichtige Immobilien-Eigentümerverband Haus & Grund seinen 900 000(!) Mitgliedern nun empfehlen, die Namensschilder bei vermieteten Wohnungen abzuschrauben!
“Nur so können sie sicher sein, nicht gegen die DSGVO zu verstoßen”, sagt Kai Warnecke, Präsident von Haus & Grund, zu BILD.
Wir haben bei Haus & Grund nachgefragt, ob man wirklich “seinen 900 000(!) Mitgliedern nun empfehlen” wolle, “die Namensschilder bei vermieteten Wohnungen abzuschrauben”. Die Antwort von Pressesprecher Alexander Wiech: Die Empfehlung sei so nicht gegenüber “Bild” angekündigt worden. Man fordere “nicht auf, Klingelschilder abzumontieren.” Stattdessen wolle man die Mitglieder warnen, dass es irgendwann mal soweit kommen könne.
Daraufhin haben wir bei “Bild” nachgefragt, ob die Redaktion dabei bleibe, dass Haus & Grund ein Empfehlung an die vielen Mitglieder gegenüber den “Bild”-Autoren angekündigt habe. Sprecher Christian Senft antwortete uns, dass er uns dringend empfehle, unsere Recherche bei Haus & Grund noch einmal zu verifizieren: “Diese haben nichts relativiert und stehen voll zu der Geschichte und dem Zitat. Sie haben Ihnen nur gesagt, dass sie diese Empfehlung bisher noch nicht ausgesprochen haben, weil sie noch nicht dazu gekommen sind.” Also, noch mal nachgefragt bei Haus & Grund: Alexander Wiech sagt uns noch einmal, dass man keine Empfehlung gegenüber “Bild” angekündigt habe, sondern davon gesprochen habe, die Mitglieder sensibilisieren zu wollen.
Das hat Haus & Grund übrigens auch gegenüber anderen Medien so gesagt — etwa gegenüber “Zeit Online”, gegenüber dem WDR, gegenüber der “Hannoverschen Allgemeinen”.
Inzwischen hat Haus & Grund, nach der Klarstellung durch die Bundesdatenschutzbeauftragte, eine Pressemitteilung rausgegeben, in der der Verband schreibt: “Bundesdatenschutzbeauftragte: Mieternamen an Klingelschildern sind zulässig”.
Nachtrag, 17:40 Uhr: Wir haben die Überschrift von “Klingelingeling, hier kommt der Fake-News-Mann” in “Klingelingeling, hier kommt der Bullshit-Mann” geändert. Der Begriff “Fake News” war für diesen Fall nicht passend.