Archiv für August 8th, 2018

Im Namen des Volkszorns

Es ist schwierig mit der “Bild”-Redaktion und dem Rechtsstaat. Der heutige Kommentar im Blatt handelt vom Urteil im Prozess gegen eine Mutter, die gemeinsam mit ihrem Lebensgefährten den eigenen Sohn missbraucht und an Pädophile verkauft hat. “Bild”-Ressortleiter Christian Stenzel schreibt:

Ausriss Bild-Zeitung - Kein Urteil im Namen des Volkes

Was muss man in Deutschland tun, um nicht mehr aus dem Gefängnis herauszukommen?

Seit gestern wissen wir: Als Mutter den eigenen Sohn zu missbrauchen und an Kinderschänder aus ganz Europa zu verhökern, reicht nicht. Es wird nicht einmal die Höchststrafe verhängt.

15 Jahre Haft wären laut Gesetz möglich gewesen. Nur 12 Jahre hat die Horror-Mutter von Staufen bekommen. Die Milde des Richters mag vom Gesetz gedeckt sein — wütend macht sie trotzdem. Aus drei Gründen besonders.

1.) Zugutegehalten wird Berrin T., dass sie ein zögerliches Geständnis abgelegt hat. Leugnen hätte sie aber auch kaum können — sie hat den Missbrauch selbst auf Film festgehalten!

2.) Die Horror-Mutter ist nicht vorbestraft.

Rechtlich ist sie vielleicht eine Ersttäterin. Doch kann jemand nach dem gesunden Menschenverstand ein Ersttäter sein, der sein Kind 19-fach missbraucht? Sie konnte ja auch nicht zuvor verurteilt werden. Warum nicht? Weil Jugendämter gepennt haben, ersten Hinweisen auf Missbrauch nicht nachgegangen sind.

3.) Sicherungsverwahrung war laut Gesetz nicht möglich, Wiederholungsgefahr bestünde auch nicht.

Der Gesetzgeber sollte darüber nachdenken, ob das Gesetz für Fälle wie in Staufen angepasst werden muss.

Wer tat, was Berrin T. tat, sollte das Gefängnis nie wieder verlassen dürfen. Ich bin kein Richter. Aber ich bin sicher: Das Urteil von Freiburg ist kein Urteil im Namen des Volkes.

“Bild”-Chef Julian Reichelt hat Stenzels Kommentar komplett bei Twitter gepostet und dazu wiederholt:

Screenshot eines Tweets von Julian Reichelt - Die Täterin von Staufen hat nicht einmal die Höchststrafe bekommen. Sie habe ein Recht auf Resozialisierung, so der Richter. Wenn unsere Gesetze es nicht hergeben, solche Menschen für immer wegzusperren, sollte die Politik die Gesetze ändern.

Ja, der Missbrauch macht wütend. Und man kann sich definitiv darüber wundern, dass das Freiburger Landgericht darauf verzichtet hat, gegen Berrin T. die Höchststrafe von 15 Jahren zu verhängen, die für den besonders schweren Fall des sexuellen Missbrauchs von Kindern vorgesehen ist. In seiner Urteilsbegründung nannte der Vorsitzende Richter Gründe, die zur Strafmilderung führten, darunter das abgelegte Geständnis. Dennoch kann man sich der Frage anschließen, die Heribert Prantl bei Süddeutsche.de stellt:

Wann, wenn nicht in diesem Fall, soll denn bitte die Höchststrafe verhängt werden?

Einen wichtigen Punkt erwähnen Stenzel in seinem Kommentar und Reichelt in seinem Kommentar zum Kommentar interessanterweise überhaupt nicht: Im Prozess von Freiburg wurde jemand “für immer weggesperrt”, die Gesetze geben es also bereits her. Der Lebensgefährte von Berrin T., der ebenfalls angeklagt war, bekam zwölf Jahre Gefängnis mit anschließender Sicherungsverwahrung. Der Unterschied zwischen den beiden Angeklagten: Der Lebensgefährte war bereits vorbestraft wegen sexuellen Missbrauchs. Das Gericht entschied daher, dass von ihm als Wiederholungstäter auch weiter eine Gefahr für die Allgemeinheit ausgeht. Für Berrin T. hingegen hat ein Gutachter festgelegt, dass sie nicht pädophil veranlagt sei. Daher sehe man keine Wiederholungsgefahr. Ihr stehe unter anderem deswegen die Chance auf Resozialisierung zu.

Wofür plädiert Christian Stenzel stattdessen in seinem Kommentar? Ein Strafmaß nach dem “gesunden Menschenverstand”? Gesetze und Urteile dem wutgeladenen Bauch nach? “Im Namen des Volkes” heißt nicht: im Namen des Volkszorns.

Aber noch mal zurück zur Resozialisierung: Dass die im Fall von Berrin T. kaum klappen wird, dafür wird die “Bild”-Redaktion schon sorgen, so, wie sie häufig dafür sorgt, dass die Resozialisierung von Straftätern nicht klappt. Sie legt damit heute schon los, indem sie die verurteilte Frau, anders als viele andere Medien, im Blatt und online ohne Verpixelung zeigt.

Wer in Deutschland ein Recht auf Resozialisierung hat, entscheidet laut “Bild” immer noch “Bild” und nicht so ein Pillepalle-Verein wie ein Gericht.

Ach, und eine Bitte noch, Christian Stenzel und “Bild”: Überlegen Sie doch mal, ob Ihnen nicht ein anderer Begriff als das unsägliche Wort “Kinderschänder” einfällt. Warum das im Sinne der Opfer dieser schrecklichen Taten ist, können Sie hier nachlesen.

Reporter-Legende Leyendecker, Trüpels “Zitat”, Stuss-Legende Wagner

1. Hans Leyendecker: Ein Journalist blickt zurück
(ndr.de, Daniel Bouhs)
Investigativ-Journalist Hans Leyendecker kann auf ein bewegtes Reporterleben zurückblicken. Er war an der Enthüllung einiger Skandale beteiligt, darunter die Flick-Parteispendenaffäre und die “Traumschiff-Affäre” um den damaligen Ministerpräsidenten von Baden-Württemberg Lothar Späth. Im Gespräch mit “Zapp” schaut Leyendecker selbstkritisch und distanziert auf seine Recherchen bei “Spiegel” und “Süddeutscher Zeitung” zurück. Hier gehts zum kompletten Interview (17:48 Minuten).

2. Helga Trüpel und das Zitatrecht
(ipcl-rieck.com, Corinna Bernauer & Lars Rieck)
Das ist fast ein wenig lustig: Die Europaabgeordnete Helga Trüpel hat für die EU-Urheberrechtsreform gestimmt und danach stolz ein Foto eines “FAZ”-Artikels getwittert. Hat sie damit selbst eine Urheberrechtsverletzung begangen oder war dies durch das Zitatrecht gedeckt? Letzteres wäre nur bei wissenschaftlichen Werken gestattet und auch dort nur im erforderlichen Umfang. Der Tweet mit dem Artikelfoto war daher wohl nicht vom Zitatrecht des §51 UrhG gedeckt. Weiteres pikantes Detail: Ein Uploadfilter, wie ihn Frau Trüpel will, hätte vermutlich ihren eigenen Post gelöscht.

3. Über 1.000 nichteuropäische Nachrichtenseiten haben Europa aufgrund der DSGVO geblockt, darunter 1/3 der größten 100 US-Newspublisher
(neunetz.com, Marcel Weiss)
Die seit dem 25. Mai dieses Jahres geltende Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) verlangt von deutschen und europäischen Website-Betreibern, sich genauer mit dem Datenschutz zu beschäftigen und die Besucher über die Verwendung der Daten aufzuklären. Viele Nachrichtenpublisher außerhalb Europas haben sich die Sache leicht gemacht und ihre Präsenz für europäische Besucher gesperrt. Der Brite Joseph O’Connor hat mehr als 1000 Nachrichtenseiten ermittelt, die in Europa geblockt sind.

4. Hyperlokal, hypersozial
(taz.de, Miriam Heinbuch)
Haben Straßenmagazine in Deutschland mittelfristig eine Chance oder geraten sie in den Sog des allgemeinen Zeitungssterbens? Der Sozialforscher Ronald Lutz beobachtet die Entwicklung seit Längerem und ist skeptisch, was das Vertriebskonzept der Straßenzeitungen angeht: “Ich glaube, diese Tradition hat auch irgendwann ein Ende, hat auch eine Grenze erreicht, gerade im Zeitalter der Digitalisierung.”

5. Freien-Streik: So wird’s gemacht
(freischreiber.de)
Es kommt nicht oft vor, dass sich freie Journalistinnen und Journalisten einer Zeitung zusammentun und für bessere Bedingungen streiken. Bei der “Eßlinger Zeitung” war dies der Fall und das mit Erfolg: Das Zeilenhonorar sowie Reise- und Aufwandspauschalen wurden deutlich angehoben. Der Berufsverband freier Journalistinnen und Journalisten “Freischreiber” hat sich mit den Kollegen getroffen, um das Geheimnis ihres Streik-Erfolgs zu ergründen.

6. «Was auf meinem Grabstein stehen soll? Lieber du wärst tot als ich»
(verlag.baz.ch, Michael Bahnerth & Erik Ebneter)
Die “Basler Zeitung” hat sich mit Franz Josef Wagner unterhalten, der für seine in eine “Bild”-Kolumne (“Post von Wagner”) gegossenen wirren Gedanken irgendwas zwischen berühmt und berüchtigt ist. Das Gespräch hat stolze dreieinhalb Stunden gedauert. In die Niederschrift des Interviews sind einige biografische Informationen über Wagner eingebettet, der als Chef eines Revolverblatts Schlagzeilen-Pretiosen dichtete wie “Angeber-Wessi mit Bierflasche erschlagen. Ganz Bernau ist glücklich, dass er tot ist”. Empfehlenswert für alle, die das Phänomen Wagner schon öfter kopfschüttelnd bestaunten.