Um 6 Minuten vor 9 Uhr erscheinen hier montags bis freitags handverlesene Links zu lesenswerten Geschichten aus alten und neuen Medien. Tipps gerne bis 8 Uhr an [email protected].
1. “Wolfgang Blau: Auch das schärfste Urheberrecht würde den Verlagen nicht helfen” (stefan-niggemeier.de, Wolfgang Blau)
Stefan Niggemeier dokumentiert eine Rede des Chefredakteurs von “Zeit Online”, Wolfgang Blau: “Wer glaubt, die letzten zehn Jahre seien transfomativ und herausfordernd gewesen, sollte sich darauf einstellen, dass mit der jetzt einsetzenden Nutzungsverlagerung ins mobile Netz noch viel dramatischere Entwicklungen, Umsatz– und Auflageneinbußen bevorstehen als in den letzten Jahren. Das Urheberrecht wird das nicht aufhalten können. Und: Würde Google nicht existieren, ginge es den Verlagen keinen Deut besser.”
2. “Mit Sex und iPhone: Wie der Burda-Verlag Google News austrickst” (xoomix.de, Bernd Kling)
Berichte von Focus.de sind bei den bei Google News zu findenden Berichten über das iPhone 5 an vorderster Stelle zu finden: “Bei genauem Hinsehen zeigt sich, dass die Burda-Publikation ihre beiden News im Wechsel tagelang immer wieder mit neuem Datum und Zeitpunkt bei Google News einlieferte. Wohl wissend, dass Googles Algorithmen bei News die Aktualität besonders stark gewichten und diese zunächst am angegebenen Zeitpunkt der Veröffentlichung festmachen.”
4. “Coming-out der Verkäufer” (carta.info, Jürgen Drommert)
Jürgen Drommert kommentiert Statements aus den Verkaufsabteilungen von Gruner+Jahr und Axel Springer.
5. “The Kate Middleton topless photos are the grossest invasion of privacy” (newstatesman.com, Steven Baxter, englisch)
Die der französischen Ausgabe von “Closer” veröffentlichten Nacktfotos von Kate Middleton: “Imagine walking around with a normal pocket camera, asking to take photos of someone on the beach. You wouldn’t. Because you’d feel like a pervert. Because you would be. Add on a long lens and a hide, though, and suddenly this behaviour somehow becomes acceptable – acceptable enough for a magazine to pay for your dirty photos.”
Vor rund drei Wochen starb Neil Armstrong, der erste Mensch auf dem Mond.
Seine Familie ließ sich auf der Website der NASA mit den Worten zitieren:
For those who may ask what they can do to honor Neil, we have a simple request. Honor his example of service, accomplishment and modesty, and the next time you walk outside on a clear night and see the moon smiling down at you, think of Neil Armstrong and give him a wink.
“Bild” übersetzte das mit:
“Wer sich fragt, wie er Neil eine Ehre erweisen kann: Das nächste Mal, wenn ihr an einer sternenklaren Nacht draußen seid und der Mond auf euch herunter strahlt, denkt an Neil Armstrong und winkt ihm zu.”
Das war falsch, denn “give him a wink” heißt: “zwinkert ihm zu”.
Wir hatten das damals aufgeschrieben, als Bild.de den Fehler schon heimlich korrigiert hatte.
Am Freitag nun wurde Armstrong mit militärischen Ehren auf dem Atlantik bestattet. Bild.de berichtet groß darüber.
Der Artikel endet mit diesem Absatz:
Auf der Nasa-Internetseite veröffentlichten die Angehörigen eine Botschaft: “Wer sich fragt, wie er Neil eine Ehre erweisen kann: Das nächste Mal, wenn ihr an einer sternenklaren Nacht draußen seid und der Mond auf euch herunterstrahlt, denkt an Neil Armstrong und winkt ihm zu.”
“Zeit Online” schreibt über das Bundesligaspiel zwischen der Spielvereinigung Greuther Fürth und dem FC Schalke 04 (0:2) am gestrigen Abend:
Schalkes neuer Mann Affelay bemühte sich zwar sehr, wie schon beim 0:3 zum Saisonauftakt gegen den FC Bayern München, wirkte er aber oft überfordert.
Dieser Satz ist bemerkenswert, enthält er doch gleich vier Fehler: Erstens hat Schalke beim Saisonauftakt nicht gegen den FC Bayern München gespielt, sondern gegen Hannover 96. Zweitens ging dieses Spiel nicht 0:3 verloren, sondern endete 2:2 unentschieden. Drittens war Ibrahim Afellay beim Saisonauftakt noch gar nicht dabei, sondern wechselte erst ein paar Tage später, am Ende der Transferperiode, zum FC Schalke. Und viertens sahen andere Medien Afellay gestern nichtunbedingt “überfordert”.
Wie kann so ein Satz passieren?
Nun, der ganze Text bei “Zeit Online” ist eine Art Remix des dpa-Berichts zum Spiel. Da lautete die Passage aber etwas anders:
Die Gäste machten zu wenig aus ihrem großen Potenzial, auch wenn der Niederländer Affelay viele gute Ideen hatte.
Der Neuling mühte sich zwar redlich, wirkte aber wie schon beim 0:3 zum Saisonauftakt gegen den FC Bayern München oft überfordert.
Das ist sprachlich etwas gemein, denn wenn man nur halb über Fußball informiert ist, könnte man meinen, mit “der Neuling” sei Ibrahim Afellay gemeint. “Der Neuling” ist aber die Spielvereinigung Greuther Fürth, die gerade zum ersten Mal in die erste Bundesliga aufgestiegen ist.
Das wird auch deutlich, wenn man die nachfolgenden Sätze bei dpa liest:
Viele Fehlpässe störten den Spielaufbau, gefährliche Angriffe waren eine Seltenheit. Daran änderte auch die späte Einwechslung des langjährigen Schalkers Gerald Asamoah nichts mehr.
Diese Sätze stehen genauso bei “Zeit Online”, hinter dem Satz mit den vier Fehlern. Dort ergeben sie zwar gar keinen Sinn, aber das ist an dieser Stelle dann wohl auch egal.
Mit Dank an vanTOM.
Nachtrag/Korrektur, 14.25 Uhr: In der ersten Fassung dieses Eintrags hatten uns von der konsequenten Falschschreibung von Afellays Nachnamen bei dpa (“Affelay” statt “Afellay”) anstecken lassen.
Nachtrag, 18.25 Uhr: “Zeit Online” hat den Artikel (inzwischen unter diesem Link erreichbar) überarbeitet.
Der betreffende Satz lautet jetzt unmissverständlich:
Greuther Fürth mühte sich zwar redlich, wirkte aber wie schon beim 0:3 zum Saisonauftakt gegen den FC Bayern München oft überfordert.
Unter dem Artikel steht dieser Hinweis:
Update: Eine frühere Version des Textes enthielt Fehler über den Schalker Neuzugang Ibrahim Afellay und seine spielerische Leistung. Der Artikel wurde deshalb überarbeitet.
Unsere Gesellschaft wäre ohne Sex nicht denkbar. Damit meinen wir gar nicht, dass die Menschheit ausstürbe, wenn sie sich nicht fortpflanzte, sondern: Artikelserien über “Nippelblitzer”, Klickstrecken mit Playmates und versehentlich an die Öffentlichkeit geratene Privatfotos irgendwelcher Prominenter. Der Online-Journalismus wäre arm dran ohne diese Themen, die die schlichtesten Triebe ihrer Leser (-innen ja wohl eher weniger) ansprechen sollen.
Und doch gibt es Menschen, denen alles Sexuelle fremd ist. Die kein Bedürfnis haben, sich unscharfe Fotos von halbnackten Promibrüsten anzusehen, oder selbst sexuell aktiv zu werden. Diesem Thema Asexualität hat “Spiegel Online” heute einen Artikel gewidmet.
Darin diese Passage:
Auch in Deutschland war das bis zur Scheidungsreform 1977 möglich: Die “Verweigerung des ehelichen Verkehrs” war ein Scheidungsgrund, bei dem der enthaltsame Ehepartner die Schuld zu tragen hatte – etwa durch Zahlung von Unterhalt oder Verlust von Ansprüchen. Die Vorstellungen von Sexualität in der Ehe mögen sich gewandelt haben, doch noch heute beschreibt ein Gesetz den Beischlaf als eheliche Pflicht. “Die Eheschließung als in aller Regel Ausdruck der tiefen Zuneigung und Sympathie, die die Eheleute füreinander empfinden, schließt die ‘Verpflichtung’ der Partner zur Geschlechtsgemeinschaft (…) ein”, heißt in Paragraph 1353 des Bürgerlichen Gesetzbuchs. “Eine Leugnung dieser Rechtspflicht ist nicht gerechtfertigt.”
Kleines Problem: Die zitierte Formulierung “Die Eheschließung als in aller Regel Ausdruck der tiefen Zuneigung und Sympathie, die die Eheleute füreinander empfinden, schließt die ‘Verpflichtung’ der Partner zur Geschlechtsgemeinschaft (…) ein” steht nicht in § 1353 des BGB, auch nicht in früheren Versionen des Gesetzes.
Und der einzige Treffer bei Google ist der “Spiegel Online”-Artikel:
Wir haben bei der Autorin nachgefragt, wo sie auf diese Formulierung gestoßen ist.
Eine Antwort haben wir bisher nicht erhalten, aber “Spiegel Online” hat die Passage entfernt und den Artikel mit einem Hinweis versehen:
Anmerkung der Redaktion: In einer früheren Version des Textes hieß es, in Paragraf 1353 des Bürgerlichen Gesetzbuchs stehe, die Eheschließung “schließt die Verpflichtung der Partner zur Geschlechtsgemeinschaft (…) ein”. Dies ist nicht der Fall. Wir bitten, den Fehler zu entschuldigen.
Wir wüssten allerdings immer noch gern, wo diese Passage herkam.
Mit Dank an Dennis.
Nachtrag, 20.35 Uhr: “Spiegel Online” hat die Anmerkung um eine Quellenangabe ergänzt:
Die Passage stammt aus dem Erman-Kommentar zum BGB (2008).
Heute haben wir mal ein kleines Rätsel für Sie. Also, aufgepasst: Wovon handelt dieser Artikel? Erschienen ist er vor zwei Wochen im “Zeit Magazin”:
Schon eine Idee? Nein? Okay, dann helfen wir ein bisschen.
Das Foto stammt von dem international erfolgreichen Blogger und Fotografen Todd Selby, der es während der Fahrt durch die Wüste Gobi geschossen hat. Der Teaser, links oben im Bild, lautet folgendermaßen:
Der Blogger Todd Selby reiste mit der Bahn von der ältesten Luxusmetropole zur neuesten: Von Paris nach Shanghai
Jetzt denken Sie bestimmt, es geht um den “Blogger Todd Selby”. Oder um dessen Reise “von Paris nach Shanghai”.
Aber nein, der Artikel handelt von: Louis Vuitton.
Anders als der Teaser, die Titelzeile und die optische Aufmachung des Artikels vermuten lassen, handelt der Text keineswegs von Selbys Reise. Die wird nämlich lediglich im zweiten Absatz des Textes beschrieben — genauer gesagt in nur drei Sätzen.
Im restlichen Artikel geht es weder um den Blogger noch um die Zugfahrt, sondern im Grunde nur um drei Dinge: die “Megamarke” Louis Vuitton, deren neue Herbstkollektion und um China als Wachstumsmarkt für Luxusgüter. Luxusgüter wie die von Louis Vuitton.
Es ist übrigens nicht so, dass Todd Selby die Reise von sich aus in Angriff genommen hätte, er tat es im Auftrag des Mode-Unternehmens, wie auch der Einstieg in den Artikel verrät:
Das verträumte Bahnfahren ist das modische Thema der Herbstkollektion von Louis Vuitton, dem Modehaus, das einst den Koffer erfand, wie wir ihn heute kennen. Deshalb schickte die Marke den Fotografen Todd Selby auf die Reise von Paris nach Shanghai, wo das Unternehmen gerade seinen bislang größten Shop in China eröffnete.
Über die Fahrt über die Kontinente erfährt der Leser dann aber – abgesehen von der Information, dass Selby die Reise “sehr romantisch” fand – nichts mehr.
Stattdessen weiß das “Zeit Magazin” zum Beispiel solche Dinge zu berichten:
1992 eröffnete Louis Vuitton in Peking den ersten Laden. Da dachte man hier noch, China sei ein Land, in dem man gebratene Hunde isst. […] Heute gibt es in China 44 Louis-Vuitton-Läden. Bevor der Bewohner eines beschaulichen Industriestaates wie Deutschland die Namen der chinesischen Riesenstädte zum ersten Mal hört, hat Louis Vuitton dort schon einen Laden eröffnet […].
Oder solche:
Denn die chinesischen Kundinnen sind innerhalb weniger Jahre von Bling-Bling-Frauen zu Modekennerinnen geworden. Sie wissen genau, was Luxus ist, zum Beispiel ein eigens angefertigtes Köfferchen fürs Teeservice.
Oder solche:
Für die Präsentation seiner Herbstkollektion besann sich Marc Jacobs, der Kreativdirektor des Hauses, auf die Anfänge der Traditionsmarke und stellte das Thema des Reisens in den Mittelpunkt der Inszenierung. Er ließ den lebensgroßen Nachbau einer Dampflok über den Laufsteg fahren. […] Es war eine Kollektion, wie nur Marc Jacobs sie hinbekommt, denn niemand ringt dem Luxus so viel modische Relevanz ab wie er.
Wenn das “Zeit Magazin” also über Louis Vuitton und die neue Herbstkollektion berichten will – warum nimmt es dann diesen Umweg und suggeriert, der Artikel handele von der Reise des Bloggers? (Die Dachzeile der Online-Version des Artikel lautet übrigens: “Bahnreise”.)
Wir haben beim “Zeit Magazin” nachgefragt, warum nicht schon im Inhaltsverzeichnis oder im Teaser auf den tatsächlichen Inhalt des Textes hingewiesen wurde. Silvie Rundel, Sprecherin der “Zeit”, antwortete uns:
Das hätte man ohne weiteres tun können. Die Kollegen beim ZEITmagazin haben stattdessen die spektakulären Bilder des Bloggers Todd Selby in den Vordergrund gestellt.
Das wäre natürlich auch ein netter Ausgleich dafür, dass Selbys Reise im Artikel selbst dann doch eher in den Hintergrund gerät.
Weiter schrieb sie:
In dem Beitrag beschäftigt sich das ZEITmagazin mit der Herbstkollektion des Designers Marc Jacobs für das Modehaus Louis Vuitton, die in Shanghai gezeigt wurde und die das Reisen in den Mittelpunkt stellt. Teil dieser Inszenierung ist neben der Kollektion der Nachbau einer alten Dampflok und eine Fotodokumentation von Todd Selby. Von all dem erzählt das ZEITmagazin in seiner Geschichte, in Bild und Text.
… womit es sich selbst zu einem Teil dieser Inszenierung gemacht hat, denn so landete Louis Vuitton dank der Todd-Selby-Aktion großflächig im redaktionellen Teil des “Zeit Magazins”.
Allerding spielt der Konzern nicht nur im redaktionellen Teil eine Rolle: Auf der Rückseite des “Zeit Magazins” findet sich nämlich eine ganzseitige Anzeige des Parfüms “Miss Dior”, das zur Parfümsparte des Hauses “Christian Dior” gehört. Die wiederum ist eine hundertprozentige Tochter der Aktiengesellschaft LVMH. Und LVMH ist die Abkürzung für: Moët Hennessy – Louis Vuitton.
Die Sprecherin der “Zeit” erklärte uns gegenüber, zwischen dem Artikel und der Anzeige gebe es “nicht den geringsten” Zusammenhang.
Um 6 Minuten vor 9 Uhr erscheinen hier montags bis freitags handverlesene Links zu lesenswerten Geschichten aus alten und neuen Medien. Tipps gerne bis 8 Uhr an [email protected].
1. “DSDS: Pensionist klagt RTL nach Verspottung” (kurier.at, Ricardo Peyerl)
Ein österreichischer Rentner klagt erfolgreich gegen die RTL-Sendung “Deutschland sucht den Superstar”, in der er als “Monster” dargestellt wurde: “RTL zahlte freiwillig 9000 Euro Entschädigung und fand das ‘äußerst großzügig bemessen’. Mithilfe seines Anwalts Josef Wegrostek klagt Herbert P. im Landesgericht Korneuburg nun weitere 21.000 Euro Schmerzensgeld ein.”
2. “taz-Korrektor: ‘Ein durch und durch niederschmetternder Job'” (blogs.taz.de/hausblog, Friederike Gräff)
Robert Matthies berichtet von seiner Arbeit als Korrektor bei der “taz”: “Ich habe zwei Wochen lang die Fehler gezählt, die ich herausgenommen habe. Im Durchschnitt waren es bis zu 100 pro Ausgabe, also 25 Fehler pro Seite. Es ist eine unsichtbare, aber wesentliche Arbeit, die das Korrektorat da macht, gemeinsam mit den Chefs vom Dienst.”
3. “Ausführlich: #azonline mag #Wikipedia! #stich #duden” (twitlonger.com, NewsMän)
Eine Analyse eines Artikels zum Tod des Politikers Otto Stich: “Eigentlich wollte ich nur über die vielen Tippfehler und die inhaltlichen Fehler schreiben. Dabei fiel mir aber auf, dass ein nicht kleiner Teil des Artikels von Wikipedia übernommen wurde.”
5. “Rederepublik Deutschland: Sind die Online-Medien schuld?” (security-informatics.de)
Eine Auswertung von Sprachhandlungs- und Kommunikationsverben in einem Vergleich der Printarchive von “Zeit” und “Spiegel” sowie dem Archiv von “Spiegel Online”: “In allen Gazetten schreiben Journalistinnen und Journalisten darüber, was Menschen darüber sagen, was andere, mutmaßlich noch wichtigere, Menschen geäußert haben. War das schon immer so? Oder ist das eine Folge des Online-Journalismus mit seiner auf Aktualität getrimmten Kultur, in der jede Äußerung schon eine Meldung wert ist, ohne in größere Nachrichtenzusammenhänge eingebettet zu werden?”
6. “Vier Wochen Asyl – Ein Selbstversuch mit Rückkehrrecht” (ardmediathek.de, Video, 29:03 Minuten)
Journalisten des RBB leben während vier Wochen in einem Asylbewerberheim, unter den gleichen Bedingungen wie die Asylbewerber. “Es kommt uns vor, als wären es Monate gewesen. Das Erlebte geht nah.”
Wir wissen nicht, was “Bild”-Redakteure an der Stelle, an der bei anderen Menschen ein Herz schlägt, tragen — vielleicht ein Stück Kohle, vielleicht aber auch irgendein spezielles Organ, das ihnen hilft Empörung zu heucheln, wie heute auf Seite 3:
Reporter Nils Mertens (Steuerzahler) ist empört:
Dieses Foto empört jeden Steuerzahler! BILD erzählt die Geschichte dazu:
Kurz bevor ein BILD-Leser das Foto machte, holte sich die obdachlose Frau beim Jobcenter Lebensmittelgutscheine ab.
Laut “Bild” bekommt die Frau dafür jedoch weder Tabak noch Alkohol und wendet daher einen Trick an:
Mit den Bons kauft sie 113 Flaschen Mineralwasser (je 19 Cent plus 25 Cent Pfand). In einem Einkaufswagen schiebt sie die Flaschen nach draußen – und schüttet den Inhalt in den Rinnstein.
Mit den leeren Flaschen kehrt sie in den Supermarkt zurück um sich das Pfand (28,25 Euro) in bar abzuholen. Mit dem Geld will sie Alkohol und Zigaretten kaufen. Doch der Filialleiter schickt sie samt Flaschen weg, erteilt Hausverbot.
Wegen sage und schreibe 50 Euro (!) zieht “Bild” also auf einer dreiviertel Seite über eine Person her, die wohl zu den Ärmsten der Armen gehört, zeigt ein Foto der Dame, auf dem sie klar zu identifizieren ist, und stellt sie dann auch noch in Blockwartmanier zur Rede:
BILD fand die Sozialhilfeempfängerin, stellte sie zur Rede: “Ich lebe seit drei Jahren auf der Straße”, sagt Kerstin S. (43), die mit ihren beiden Hunden Chicco (18) und Berry (10) unterwegs ist. “In meinem Leben ist wohl einiges schiefgegangen. Ich habe mich ans Jobcenter gewendet, weil ich mein Portemonnaie verloren hatte.”
Selbst den Kommentatoren auf Bild.de war das zu viel. Während manch einer auf die Dreistigkeit von Kerstin S. schimpft, finden sich auch überraschend viele Kommentare, die in etwa diesen Tenor haben:
“BILD fand die Sozialhilfeempfängerin, stellte sie zur Rede: ”
Das ist wohl kaum die Aufgabe einer Boulevardzeitung… also manchmal nimmt sich diese Zeitung etwas zu viel raus.
Immer auf die kleinsten, Gratuliere Bild.de.
Keine Angst liebe BILD Leser, diese Gutscheine bekommt man nicht
geschenkt! Sie werden vom nächsten ALG abgezogen!!
Alles nur die übliche primitive Hetze gegen Arbeitslose! Statt Solidarität
wird die Bevölkerung absichtlich gegeneinander ausgespielt!!
BILD ist natürlich ganz vorne dabei!!
Woher weiß Bild das alles so genau? Ist wieder etwas vorgesehen wofür man die Bürger gegen Hartz IV Opfer aufbringen muss?
Im Übrigen sind auch Hartz IV Opfer Steuerzahler. Oder sind diese z. B. von der MwSt. ausgenommen?
Ich frage mich was die BILD mit diesem Artikel bezweckt. Soll hier etwas Hass geschürt werden?
Wie moralisch verkommen muss man eigentlich sein, um sich über solch eine arme Seele und eine vermeindliche ‘Zweckentfremdung’ von knapp 50,- Euro zu empören zu können, derweil man die größten Abzocker, Steuerhinterzieher und windigen Geschäftemacher hoch in den grünen Klee schreibt? Weshalb hat sich BILD nicht einfach den Platz für diesen Beitrag gespart und statt dessen für eine Werbeanzeige genutzt, deren Erlös man hätte der armen Frau spenden können? Darüber hätten sie dann berichten können. Aber so: Pfui! Sich derart am Leid anderer zu weiden ist einfach nur schäbig.
Sich derart am Leid anderer zu weiden, mag schäbig sein, aber es ist sicherlich einträglicher als das Entleeren von Wasserflaschen.
Am 17. August war es im Berliner Vergnügungslokal “Artemis” zu einer Schießerei gekommen. Jetzt wurde ein Tatverdächtiger verhaftet.
Der Bericht dazu in der Berliner “Bild”-Ausgabe sieht so aus:
Bei Bild.de ist er ein bisschen länger: Der Leser erfährt, dass die “B.Z.” gemeldet hatte, Spezialkräfte des Landeskriminalamtes hätten den Tatverdächtigen “aus seiner Wohnung im Stadtteil Prenzlauer Berg” geholt, dass sich der Mann “zusammen mit drei anderen Männern” am 17. August “in dem bekannten Etablissement mit den Liebesdamen vergnügt” habe, dass er sich über den zu hohen Preis beschwert und mit einer umgebauten Schreckschusspistole auf den Wachdienst geschossen habe, dass drei Sicherheitsleute ins Krankenhaus mussten.
Der Text geht weiter:
Der Club liegt am Autobahndreieck Funkturm der A100 in Berlin. Auf 4000 Quadratmeter gibt es hier “erotische Wellness pur”. Benannt nach der griechischen Göttin der Jagd verwöhnen pro Schicht rund 60 Mädchen ihre Freier.
Hier gibt es feste Regeln: Eintritt 80 Euro, wer betrunken ist, darf nicht rein. Im Club selbst dürfen maximal drei alkoholische Getränke (Whisky oder Wodka) verzehrt werden – ausgenommen Champagner. Nicht-alkoholische Getränke sind im Preis enthalten.
Der Besucher sollte duschen, bekommt einen Bademantel – und kann sich dann ins Vergnügen stürzen: Es gibt zwei Kinos, einen Pool, Sauna und Haman, Tanz-Shows an der Stange und Table-Dance. Außerdem Frühstück- und Abendbüffets.
Das “Artemis” hat 361 Tage im Jahr geöffnet, von 11 Uhr bis 5 Uhr morgens, nur am 24., 25. und 31. Dezember, sowie am 1. Januar ist es geschlossen.
Für den Satz “Reservierung unter … , Kreditkartenzahlung möglich” war dann offenbar kein Platz mehr.
Um 6 Minuten vor 9 Uhr erscheinen hier montags bis freitags handverlesene Links zu lesenswerten Geschichten aus alten und neuen Medien. Tipps gerne bis 8 Uhr an [email protected].
2. “Als Burda mal einen Kopierer verkaufte” (blog-cj.de, Christian Jakubetz)
Christian Jakubetz kommentiert “die Beseitigung eines Interessenskonflikts”, den Verkauf von Nachrichten.de durch die Hubert Burda Media: “So wahnsinnig vielfältig und leistungsfähig und damit für den Informationsfluss im Netz unverzichtbar, wie die Befürworter der geschützten Leistung gerne sagen, sind die Verlage womöglich gar nicht. Im Fall iPhone 5 jedenfalls haben weite Teile der deutschen Verlagslandschaft im Wesentlichen eine Leistung erbracht, die aus dem fehlerfreien Kopieren einer Meldung in ein CMS besteht. Und mal weitergedacht – und Google hätte all diese hübschen Meldung nicht indexiert: Was genau bitte würde uns fehlen?”
3. “82.000-Euro-Klage wegen Blog-Post” (blog.limesoda.at, Philipp Pfaller)
Philipp Pfaller gewinnt einen Rechtsstreit gegen die Branchenklick GmbH: “Ich als Beklagter hatte eigentlich nichts zu gewinnen. Im nun eingetretenen besten Ausgang musste ich nichts zahlen. Trotzdem bin ich stolz, wenigstens einen kritischen Artikel vor der Löschung bewahrt und damit vielleicht einen Präzedenzfall für mutige BloggerInnen geschaffen zu haben.”
4. “Wenn der Hitlergruß zu sehen ist, gehen unsere Filme am besten weg” (planet-interview.de, Natascha Mahle) Andrea Röpke, freie Journalistin mit Schwerpunkt Rechtsextremismus, im Interview: “Ja, in den Medien und auch der breiten Öffentlichkeit wird immer davon ausgegangen, dass Frauen in die Szene nur reinrutschen, weil sie die Freundin eines Rechten sind und sie auch fast nichts über dessen Ansichten wissen. Es fällt uns schwer, einzugestehen, dass Frauen fanatisch sein können, dass sie die Strategien der Nazis ganz bewusst mittragen und mit dieser Einstellung sogar in sensiblen Bereichen wie Schulen und Kindergärten arbeiten. Unter dem Deckmantel der lieben, weichen, sozialen Frau, den die Öffentlichkeit bereitwillig gibt, breiten sich die Neonazistinnen ungeniert aus.”
5. “Erkennen Sie die Erkennungs-Melodie?” (stefan-niggemeier.de)
Während das Redesign des Tagesschau-Intros durch eine falsche “Bild”-Titelgeschichte (“ARD entsorgt tagesschau-Melodie”, BILDblog berichtete) in den Medien großes Echo hervorrief, blieb die letzte grundsätzliche Änderung der Melodie weitgehend unbemerkt.
6. “Einhornkacke” (volkerstruebing.wordpress.com)
Volker Strübing hat eine Schreibblockade: “Ich öffne Textverarbeitung oder Notizbuch und, schwupps, laufen tausend Männchen durch meinen Kopf und brüllen durcheinander.”
Man kann kaum den Fernseher einschalten, ohne wenigstens auf einem Sender Schwarz-Weiß-Bilder von Fackelaufmärschen, Feldzügen und Konzentrationslagern zu sehen. Adolf Hitler dürfte im Jahr 2012 mehr Air Time haben als 1940 im staatlichen Rundfunk. Das bedeutet aber nicht, dass die Menschen bestens über den Nationalsozialismus informiert sind. Nicht einmal Journalisten sind es.
stern.de berichtete gestern auf seiner “Investigativ”-Seite darüber, “wie Rechtsextremisten mit Android-Apps und coolen QR-Codes (sic!) auf junge Technik-Fans zielen”:
Aus dem “Google Play”-Store für Smartphones und Tablet-Computer mit dem populären Android-Betriebssystem fischten die BKA-Experten einige Apps, “bei denen ein rechtsgerichteter Hintergrund nahe liegt”: Da lässt sich zum Beispiel der Menühintergrund mit “Nazi Zombies” dekorieren, das Handy weckt seinen Besitzer auf Wunsch mit einer Hitler-Rede oder die indizierte Hetzschrift “Mein Kampf” lässt sich als E-Book auf englisch, russisch oder spanisch herunterladen.
Auch, wenn manche Journalisten es nicht glauben wollen: “Mein Kampf” ist in Deutschland weder “verboten” noch “indiziert”.
Da Adolf Hitler bis zuletzt in München gemeldet war, ging sein Vermögen nach seinem Tod am 30. April 1945 an den Freistaat Bayern über – inklusive des Urheberrechts an “Mein Kampf”. Das bayerische Finanzministerium hat sich einer neuen Drucklegung des Textes bisher verweigert. Dieses Urheberrecht läuft am 31. Dezember 2015 aus, am Ende des 70. Jahres nach Hitlers Tod, danach ist das Buch gemeinfrei. Es gibt aber Pläne der bayerischen Landesregierung, das Werk dann in einer kommentierten Ausgabe als Schulbuch auf den Markt zu bringen.
Mit Dank an Sascha.
Nachtrag, 12.50 Uhr: stern.de hat den Fehler transparent im Artikel und auf Twitter korrigiert:
Korrektur: Hitlers “Mein Kampf” ist nicht indiziert, wie wir schrieben: stern.de/1892817.html Dank an @bildblog für den Hinweis