Bei einem Unfall auf dem Nürburgring sind vergangene Woche zwei Testfahrer eines Reifenherstellers ums Leben gekommen. Die “Bild”-Redaktion versuchte daraufhin, mit Details des tödlichen Unfalls ein paar “Bild-plus”-Abos zu verkaufen. Auf der Bild.de-Startseite lockte sie die potenzielle Käuferschaft mit diesem Teaser:
Zwei Testfahrer starben bei Erprobungsfahrten auf dem Nürburgring.
Für wen die Männer auf der bekanntesten Rennstrecke der Welt unterwegs waren, was für ein Auto sie fuhren, lesen Sie mit BILDplus.
Dass die “Bild”-Medien Todesfälle und schwere Unfälle zum Ankurbeln des eigenen Abo-Geschäfts nutzen, istnunwahrlichnichtüberraschend, aber doch immer wieder abstoßend.
1. Hilfe, mein Interviewer brummt! (uebermedien.de, Stefan Niggemeier)
Nach dem MDR-“Sommerinterview” mit dem rechtsextremen thüringischen AfD-Politiker Björn Höcke gab es die Diskussion, ob man jemandem wie Höcke medial Platz geben sollte (siehe die “6 vor 9” von vergangenem Freitag). Und wenn ja, dann wäre die Frage: wie? Nach Sichtung des Interviews hat Stefan Niggemeier noch eine weitere Frage – und auch eine klare Antwort: Die Gesprächsführung des MDR-Moderators zeige, “dass es ein viel elementareres Problem gibt als die gerade mal wieder heftig diskutierte Frage, ob und wie man am besten ein Interview mit Björn Höcke führen sollte. Nämlich: Wie man überhaupt ein Interview führt. Kurz gesagt: So nicht.”
2. Artikel über Rammstein-Sänger von SZ und NDR: Lindemann erwirkt weitere einstweilige Verfügungen (tagesspiegel.de)
Till Lindemann und dessen Anwälte haben vor dem Landgericht Hamburg einstweilige Verfügungen gegen Artikel des NDR und der “Süddeutschen Zeitung” (nur mit Abo lesbar) erwirkt. Unter dem NDR-Beitrag, der bei tagesschau.de erschienen ist, steht nun: “Das Gericht untersagte auf Antrag des Rammstein-Musikers Till Lindemann, von sexuellen Handlungen zu schreiben, denen die Frauen nicht zugestimmt hätten. Die Redaktion von tagesschau.de hat sich dazu entschieden, die Passagen zunächst entsprechend anzupassen. Der NDR prüft Rechtsmittel.” Einem Twitter-Thread zufolge stehe für die Redaktion der “SZ” bereits fest, dass sie Rechtsmittel gegen die einstweilige Verfügung einlegen wird. Das beteiligte NDR-Rechercheteam betont zu der Entscheidung des Landgerichts: “Große Teile der Berichterstattung bleiben auch nach den Verfügungen online.”
3. Drei Schüsse auf die Pressefreiheit (taz.de, Knut Henkel)
Vergangene Woche wurde der ecuadorianische Präsidentschaftskandidat Fernando Villavicencio erschossen. Villavicencio war lange als Journalist tätig und “dank seiner investigativen Recherchen, vor allem im hochkorrupten Ölsektor, alles andere als beliebt bei den Eliten”, schreibt Knut Henkel. Der Artikel schlägt einen Bogen zur allgemeinen Lage der Pressefreiheit in Ecuador.
Weiterer Lesehinweis: Anders als im oben verlinkten Artikel zu lesen ist, wurde inzwischen doch nicht die Umweltaktivistin Andrea González Náder, sondern der Journalist Christian Zurita von Villavicencios Partei als Ersatzkandidat nominiert.
4. Journalisten trotzen den Gefahren (reporter-ohne-grenzen.de)
Bald jährt sich die Machtübernahme der Taliban in Afghanistan zum zweiten Mal. Die Organisation Reporter ohne Grenzen erinnert daher “an das Schicksal und den Widerstand afghanischer Journalistinnen und Journalisten. Sie recherchieren trotz schwierigster Bedingungen vor Ort weiter oder informieren die Bevölkerung aus dem Exil.”
5. MDR setzte Belieferung der “Tagesschau” mit Regional-News aus (dwdl.de, Alexander Krei)
Für mehr als zwei Wochen soll es laut einer Recherche der “Mitteldeutschen Zeitung” (nur mit Abo lesbar) in der App und auf der Website der “Tagesschau” keine Regionalnachrichten aus Thüringen, Sachsen und Sachsen-Anhalt gegeben haben. Grund dafür sei ein Streit zwischen der in Hamburg angesiedelten Redaktion ARD-aktuell und dem MDR. Alexander Krei schreibt bei “DWDL” dazu: “Im April hatte ARD-aktuell damit begonnen, die für ‘tagesschau.de’ zugelieferten Texte der Landesrundfunkanstalten nicht mehr als externe, sondern als eigene Beiträge zu kennzeichnen. Seither werden die Leserinnen und Leser nicht mehr zur jeweiligen Landesrundfunkanstalt weitergeleitet, sondern bleiben im ‘Tagesschau’-Angebot – was der MDR-Führung offenbar nicht gefällt, weil sie dadurch eine Schwächung des eigenen Angebots fürchtete.” Inzwischen könne man bei tagesschau.de wieder Neuigkeiten aus den drei Bundesländern finden.
6. Libanesische Regierung will »Barbie«-Vorführung verbieten (spiegel.de)
Der weltweit irre erfolgreiche Film “Barbie” sollte eigentlich Ende des Monats auch im Libanon in die Kinos kommen. Dieses Vorhaben stoppte nun aber der libanesische Kulturminister Mohammed Mourtada: “Barbie” mache “Werbung für Homosexualität und Geschlechtsumwandlung” und verstoße gegen die “moralischen und religiösen Werte”.
Weiterer Lesehinweis: Auch in Kuwait wurde “Barbie” verboten, aufgrund von “Ideen und Überzeugungen, die der kuwaitischen Gesellschaft und öffentlichen Ordnung fremd” seien, teilte der fürs Kino zuständige Zensurausschuss mit.
Hurra, Wochenende – und damit mehr Zeit zum Hören und Sehen! In unserer Wochenendausgabe präsentieren wir Euch eine Auswahl empfehlenswerter Filme und Podcasts mit Medienbezug. Viel Spaß bei Erkenntnisgewinn und Unterhaltung!
***
1. Vom Umgang mit Hintergrundgesprächen (deutschlandfunk.de, Ann-Kathrin Büüsker, Audio: 49:05 Minuten)
Wie läuft das eigentlich, wenn Journalistinnen und Journalisten auf der einen Seite und Politikerinnen und Politiker auf der anderen zu Hintergrundgesprächen zusammenkommen? Was bedeutet es, wenn ein Gespräch “unter drei” läuft? Und wieso kann schon die Frage maßgeblich sein, wer zu dem Treffen überhaupt eingeladen hat? Im “Politikpodcast” des Deutschlandfunks (Dlf) sprechen Katharina Hamberger, im Dlf zuständig für die Berichterstattung über CDU/CSU und das Bundesinnenministerium, Stephan Detjen, Leiter des Hauptstadtstudios, Johannes Kuhn, der die Partei Die Linke und die Digitalisierungspolitik journalistisch bearbeitet, und Ann-Kathrin Büüsker, Klimakorrespondentin und zuständig für die FDP, über die nötige Nähe zur Politik und die genauso nötige Distanz. Ein interessanter Blick hinter die Kulissen der Politikberichterstattung – zum Glück “unter eins”, also: Alles, was das Quartett bespricht, ist zur Veröffentlichung bestimmt.
2. Brauchen wir gemeinnützigen Journalismus? (br.de, Nina Landhofer, Audio: 30:21 Minuten)
Journalismus kann in Deutschland nicht gemeinnützig sein, zumindest aktuell nicht. Journalistische Projekte, die als gemeinnützig gelten wollen, müssen derzeit noch einen Umweg gehen, beispielsweise über zusätzliche Bildungsarbeit. Aber bräuchte es für eine vielfältige Medienlandschaft nicht einen gemeinnützigen, spendenbasierten Journalismus? Darüber spricht Nina Landhofer mit Susanne Stiefel von der gemeinnützigen “Kontext:Wochenzeitung”, mit Grünen-Politikerin Tabea Rößner, die dafür sorgte, dass das Thema gemeinnütziger Journalismus im aktuellen Koalitionsvertrag zu finden ist, und mit der Journalistin Maryse Sulimma, die Einblicke in den gemeinnützigen Journalismus in den USA liefert, wo alles schon deutlich besser klappt.
3. Das Millionengeschäft mit OnlyFans & Co. (ardmediathek.de, Video: 32:07 Minuten)
In der Doku-Serie “Money Maker” werden Menschen porträtiert, die auf unterschiedlichste Weise Geld verdienen. Dieses Mal ist es eine Person, die sich selbst folgendermaßen vorstellt: “Hi, ich bin Bonny und ich ziehe mich für Geld aus und habe damit in den letzten zwei Jahren über eine Million gemacht.” Bonny Lang produziert Inhalte für Plattformen wie OnlyFans. In dem Beitrag geht es aber nicht nur ums große Abkassieren, sondern auch um die möglichen negativen Folgen ihres Geschäftsmodells.
4. Kinderfernsehen unter der Lupe: Wunsch und Realität (laeuft-programmschau.podigee.io, Alexander Matzkeit, Audio: 19:08 Minuten)
Wie sollte Kinderfernsehen aussehen? Was wünschen sich die Eltern? Und wie ist Kinderfernsehen momentan tatsächlich? Eine neue Studie (PDF) habe “Elternwünsche ans Kinderfernsehen und die Realität in den Sendern miteinander abgeglichen”. Alexander Matzkeit spricht mit Maya Götz, die die Studie durchgeführt hat, über die Erkenntnisse.
5. Bibliothek früher und heute: Von der Bücherei zum “Dritten Ort” (buecherrausch.podigee.io, Marcus Anhäuser, Audio: 34:17 Minuten)
In der letzten Folge von “BücherRausch”, des Podcasts der Städtischen Bibliotheken Dresden, schaut sich Marcus Anhäuser die Entwicklung der Bibliothek in den vergangenen Jahrzehnten an – vom Aufbewahrungsort für Bücher hin zum sogenannten Dritten Ort, der Ausgleich zu Beruf und Zuhause bieten soll. Anhäuser blickt zum Beispiel auf die Veränderung beim Verhältnis zwischen Bibliothek und Publikum: War die Bibliothek in der DDR noch Teil des staatlichen Systems, der nicht kritisiert werden durfte, gebe es heute eine Begegnung auf Augenhöhe.
6. New York: PR und Charity (rbb-online.de, Ortrun Schütz, Audio: 39:45 Minuten)
Der Podcast “Banksy – Rebellion oder Kitsch” nähert sich in neun Folgen dem Kunstphänomen Banksy. Diese Folge handelt davon, wie es dem Streetart-Künstler “auf einzigartige Art und Weise gelingt, politischen Aktivismus und PR für sein eigenes Werk miteinander zu verbinden.” Ortrun Schütz zeigt anhand einer Kunstaktion in New York, wie der PR-Weg von Social Media über klassische Medien hin zu einem “wahren Banksy-Hype” funktioniert.
1. Wem wollte Eduard Zimmermann Angst machen und warum? (uebermedien.de, Stefan Niggemeier)
Gestern Abend lief im ZDF die knapp eineinhalbstündige Doku “Diese Sendung ist kein Spiel – Die unheimliche Welt des Eduard Zimmermann”. Stefan Niggemeier hat sie sich angeschaut: “Wenn man den Film von Regina Schilling über ‘Aktenzeichen XY ungelöst’ beim Wort nimmt, war die legendäre ZDF-Sendung womöglich ein groß angelegtes Propagandaprojekt, mit dem Eduard Zimmermann die Frauen dazu bringen wollte, ‘brav zuhause zu bleiben'”. Niggemeier findet, der Film sei “brillant komponiert, voller unglaublicher Sendungsszenen vor allem aus den Sechziger- und Siebzigerjahren, die die Autorin mit den gesellschaftlichen und politischen Entwicklungen in der Bundesrepublik kontrastiert und mit persönlichen Anmerkungen versieht. Er hat nur einen Haken: Er überzeugt mich nicht.”
Weiterer Lesetipp: Die Kritik bei “DWDL” zu Schillings Doku liest sich so, als sei Autor Alexander Krei durchaus von ihr überzeugt.
2. Einladung an alle? (mdr.de, Ralf Heimann)
Björn Höcke, rechtsextremer thüringischer AfD-Landessprecher, war vor zwei Tagen für das jährliche Sommerinterview beim MDR. Ralf Heimann geht in der Medienkolumne “Altpapier” (die ebenfalls beim MDR erscheint) der “immer wieder gestellten Frage” nach: “Muss das denn sein?” Eine Antwort darauf sei kompliziert, schreibt Heimann und versucht, eine zu finden.
3. Neues Klima im Journalismus: Viele Wege in die Krise (taz.de, Adefunmi Olanigan)
Eines sei klar, schreibt Adefunmi Olanigan in der “taz”: “Klima gehört zur Berichterstattung. Das Bewusstsein für das Thema ist in vielen Redaktionen gewachsen, auch durch die Klimabewegung.” Nur wie berichten die unterschiedlichen Medien über Klima, mit welcher Infrastruktur: mit eigenen Klimaressorts, mit regelmäßigen Themenschwerpunkten, mit ressortübergreifenden Teams? Olanigan beleuchtet unterschiedliche, derzeit praktizierte Ansätze verschiedener Redaktionen.
4. Koordinierter Vertrauensverlust (cemas.io, Lea Frühwirth)
“Wenn die Gefahren von Desinformation thematisiert werden, geht es oftmals nur in einer kurzfristigen Betrachtung darum, dass Menschen falsche Behauptungen für wahr erachten und dass hieraus unmittelbare Probleme entstehen”, schreibt Lea Frühwirth im Blog des Centers für Monitoring, Analyse und Strategie CeMAS: “Zur umfassenden Betrachtung von Desinformation gehört jedoch auch der Blick auf ihre langfristigen Auswirkungen auf die Demokratie.”
Frühwirth erklärt anhand verschiedener Beispiele und Untersuchungen, warum Desinformation “ein konstanter Stressfaktor für demokratische Gesellschaften” ist.
5. Strafaussetzung zur Bewährung nach Absprache zu “mild”? (community.beck.de, Henning Ernst Müller)
Ein, so der Vorwurf, zu mildes Urteil des Amtsgerichts Regensburg in einem Vergewaltigungsfall sorgte jüngst für wütende Kommentare und hitzige Debatten in klassischen wie Sozialen Medien. Zieht eine Entscheidung eines Gerichts derartige Reaktionen nach sich, lohnt es immer, sich differenzierte Einschätzungen von Juristen anzusehen. Zum Fall aus Regensburg erklärt Juraprofessor Henning Ernst Müller in seinem Beitrag unter anderem, was aus seiner Sicht durchaus für eine Bewährungsstrafe spricht. Und er wirft exemplarisch einen Blick auf die Berichterstattung der “Welt” zum Gerichtsurteil: “In diesem ausführlichen Beitrag wird die 6-monatige Untersuchungshaft nicht erwähnt. Das ist, Verzeihung, liebe Journalisten der ‘Welt’, eine schon grobe Verzerrung der Wirklichkeit.” Müllers Text ist bereits eine Woche alt, aber immer noch sehr lesenswert.
6. Lang lebe das Hack (zeit.de, Moritz Hürtgen)
Moritz Hürtgen hat sich heldenhaft in die Flut aus Werbeprospekten gestürzt, sei es von Aldi, Lidl, Hit oder Edeka: “Auch ich hatte das auflagenstärkste deutsche Printprodukt bisher unterschätzt. Zu Unrecht, wie ich heute zugeben muss. Wenn etwas mit 25 bis 30 Millionen Exemplaren pro Ausgabe gedruckt wird (Bild-Auflage mal 25 bis 30), dann kommt man irgendwann einfach nicht mehr daran vorbei. Dann ist die Diskursmacht zu groß.” Hürtgens erste Erkenntnis “nach ein paar Stunden Lektüre”: “Hier lebt das Hackfleisch noch!”
In der heute erschienenen Ausgabe der “Zeit” gibt es ein großes Interview mit Wirtschaftsminister Robert Habeck (online nur mit Abo lesbar). “Zeit”-Chefredakteur Giovanni di Lorenzo fragt den Grünen-Politiker unter anderem:
Sie sind über Monate fast täglich angegriffen worden. Auch durch eine Zeitung, die selten “Heizungsgesetz” geschrieben hat, sondern stark personalisiert: “Habecks Heiz-Hammer”. Hat so ein Dauerfeuer Auswirkungen auf Ihr Leben?
Habecks Antwort:
Ja, aber anders, als man vermuten würde. Das, was ich im Moment mache, ist das Beste, was ich in meinem bisherigen politischen Leben gemacht habe. Es bedeutet mir richtig viel, und ich bin stolz darauf. Ich habe immer viel gearbeitet, aber noch nie so viel wie in den letzten zwei Jahren. Ich weiß, wofür ich das tue. Es gibt null Hadern, null Zaudern, null Bedauern, gar nichts. Ich bin ganz verschmolzen mit der Aufgabe, die ich im Moment habe.
Robert Habecks Antwort, es gebe “null Bedauern, gar nichts”, bezieht sich ganz offensichtlich auf die Auswirkungen seines Berufs und der damit verbundenen (medialen) Angriffe, denen er ausgesetzt ist, auf sein Leben. Habeck spricht über seine persönliche Situation.
Und was macht die Redaktion dieser “einen Zeitung” daraus? Bei Bild.de auf der Startseite:
“Bild” reißt Robert Habecks Aussage aus dem persönlich gemeinten Kontext und verknüpft das fehlende Bedauern neu mit “Wirtschaftskrise und Heiz-Debatte”. Die Redaktion hinter dem von Giovanni di Lorenzo so beschriebenen “Dauerfeuer” feuert weiter.
Bei Twitter teasert “Bild” den eigenen Artikel wortgleich an. Das funktioniert. Die Followerschaft drischt in den Kommentar wütend auf den angesichts von “Wirtschaftskrise und Heiz-Debatte” so arrogant und ignorant wirkenden Habeck ein.
In Österreich und Slowenien gab es Ende vergangener Woche nach heftigen Regenfällen schwere Überschwemmungen. Die “Bild”-Redaktion berichtete am Montag im Blatt darüber, unter anderem mit diesem Foto:
Im harmlosesten Fall ist auf dem Bild eine zerstörte Lebensgrundlage einer Person oder einer Familie zu sehen, ein weggeschwemmtes Zuhause. Im schlimmsten Fall gab es dort Tote oder Verletzte. Mindestens sechs Menschen sind in Slowenien im Zusammenhang mit dem Unwetter ums Leben gekommen.
Welche eine Frage zur Situation im Katastrophengebiet ist für die “Bild”-Redaktion wohl von so zentraler Bedeutung, dass sie unbedingt in der Überschrift des Artikels gestellt werden muss?
Es ist leider wenig überraschend: Wer sich regelmäßig zuallererst um “unseren Urlaub” sorgt, wenn in südeuropäischen Urlaubsregionen die Wälder brennen, sorgt sich natürlich auch zuallererst um “unseren Urlaub”, wenn in mitteleuropäischen Urlaubsregionen Wassermassen durch die Straßen jagen.
Eine Antwort auf die Frage nach “unserem Urlaub in Österreich” gibt es im “Bild”-Artikel übrigens nicht. Nicht mal das.
Lesetipp: In der “Süddeutschen Zeitung” schreibt Cornelius Pollmer sehr lesenswert über die “journalistische Reiseantrittsverunsicherung” in der “Bild”-Berichterstattung:
Nun lässt sich der Boulevard oft ganz gut aushalten, wenn beim Lesen niemand zu Schaden kommt. Bei Feuern und Fluten allerdings kommen durchaus Menschen zu Schaden und die Frage sei in Gedanken kurz erörtert, wie angemessen es ist, zunächst Wohl und Wehe deutscher Jahresurlauber zu erörtern, wenn irgendwo die Hütte brennt oder eben absäuft.
In der gedruckten “Bild” von heute gibt es ein Suchspiel. Die Redaktion hat eine Korrektur versteckt:
Nicht gefunden? Da unten, zwischen “Faesers Anti-Clan-Plan” und Scholz’ Provence-Urlaub:
Gut, die Redaktion hat das jetzt lieber nicht “Korrektur” genannt oder sonst ein Wort gewählt, das darauf hindeuten könnte, dass in ihrer Berichterstattung irgendwas richtig schiefgelaufen ist. Und auch bei Bild.de nennen sie es lieber “Transparenzhinweis”:
Transparenzhinweis: In der ersten Fassung des Artikels hieß es, dass die Kosten bei einer zweimaligen Verlängerung noch höher ausfallen könnten. In der Rahmenvereinbarung ist festgestellt, dass das maximale Auftragsvolumen auch im Falle einer Verlängerung auf 150 000 Euro festgesetzt ist.
Damit ist immerhin ein Aspekt korrigiert. All die anderen Einseitigkeiten und Auslassungen, über die wir vergangene Woche berichtet haben, thematisiert die “Bild”-Redaktion hingegen nicht. Keine Erklärung, was “maximales Auftragsvolumen” genau bedeutet (dass nämlich nur einzelne Einsätze über Stunden- oder Tagessätze bezahlt werden – es sich also nicht um ein Festgehalt handelt -, und dieses “maximale Auftragsvolumen” von 150.000 Euro überhaupt nicht ausgeschöpft werden muss). Keine genauere Beschreibung, wer alles fotografiert werden soll (nämlich nicht nur Bundesumweltministerin Steffi Lemke, sondern auch die Staatssekretäre und die Parlamentarischen Staatssekretäre des Ministeriums). Und kein Wort in der Korrektur dazu, auf wie viele Jahre sich diese maximale Summe von 150.000 Euro verteilt (nämlich auf maximal vier).
Auch in einem Tweet, den die “Bild”-Redaktion heute ungewöhnlicherweise ebenfalls veröffentlicht hat, fehlen diese Details und Differenzierungen. Praktisch: So können sich all die Halbinformierten (die zugegebenermaßen vielleicht auch gar nicht besser und differenzierter informiert sein wollen) in den Kommentaren unter dem Tweet noch einmal über die Politikerinnen und Politiker ohne “jedes Maß an Anstand” aufregen.
Man muss den Artikel von “Bild”-Autor Dirk Hoeren über Bundesumweltministerin Steffi Lemke einmal komplett lesen, um zu verstehen, wie tendenziös und einseitig und falsch er ist. Am vergangenen Samstag schrieb Hoeren in der “Bild”-Bundesausgabe:
Plant Umweltministerin Steffi Lemke (55) eine Zweit-Karriere – als Fotomodell?
In einer Ausschreibung sucht ihr Ministerium gerade einen Fotografen. Er soll die Grüne auf offiziellen Terminen begleiten – und sie zusätzlich im Rahmen von Porträt-Shootings in Szene setzen.
“Ein oder zweimal jährlich kann ein großes Porträtshooting beauftragt werden”, heißt es in der Ausschreibung. Darin solle die Ministerin “in einem aufwändigeren Aufnahmeprozess fotografisch stärker inszeniert werden”. Die Fotos sollen “in mindestens drei verschiedenen Umgebungen, unterschiedlichen Lichtverhältnissen, mit wechselnder Bekleidung” geschossen werden. “Eine Visagistin/Ein Visagist ist einzuplanen.”
Dauer der Shootings: “vier bis sechs Stunden”.
Den Auftragswert schätzt das Grünen-Ministerium auf 150 000 Euro. Bei zweimaliger Verlängerung um je ein Jahr würden sich die geschätzten Kosten sogar auf 300 000 Euro summieren.
Der Präsident des Bundes der Steuerzahler, Reiner Holznagel (47), sieht den Aufwand kritisch.
“Es ist den Steuerzahlern kaum zu vermitteln, dass sie auch für Visagisten und Hairstylisten von Politikern aufkommen sollen”, sagt Holznagel zu BILD. Im Zweifel müsse dafür “privat bezahlt werden”.
Überschrift:
Fangen wir beim Geld an.
Was die “Bild”-Leserschaft an keiner Stelle erfährt und nach dem Lesen des Artikels auch nicht ahnen kann: Die 150.000 Euro sind kein festgelegtes Honorar, das auf jeden Fall gezahlt wird, egal wieviel der Fotograf oder die Fotografin arbeitet. Es handelt sich stattdessen um das maximale Auftragsvolumen für den vertraglich festgelegten Zeitraum (dazu gleich noch mehr). So steht es auch in der “Rahmenvereinbarung”, die das Ministerium zur Ausschreibung veröffentlicht hat. Wir haben beim Ministerium nachgefragt, wie die letztendliche Höhe des Honorars zustande kommt. Die Antwort:
Die Vergütung erfolgt pro tatsächlichem Einsatz in Abhängigkeit vom Zeitbedarf nach gestuften Stundensätzen bzw. einem Tagessatz.
Was da so pro Jahr zusammenkommt? Auch darauf haben wir eine Antwort bekommen:
Die Brutto-Ausgaben im Jahr 2022 beliefen sich auf rund 9.700 €. Im laufenden Jahr betragen die bisherigen Ausgaben gut 8.800 €.
Also: bezahlt wird pro Einsatz. Und mit den Summen, die in der jüngsten Vergangenheit vom Ministerium pro Jahr ausgegeben wurden, käme man nicht ansatzweise an das maximale Auftragsvolumen von 150.000 Euro ran.
Sowieso wirft Dirk Hoeren im “Bild”-Artikel die Summen völlig durcheinander. Wenn er schreibt: “Den Auftragswert schätzt das Grünen-Ministerium auf 150 000 Euro. Bei zweimaliger Verlängerung um je ein Jahr würden sich die geschätzten Kosten sogar auf 300 000 Euro summieren”, ist das schlicht falsch. Erstens weil eben nicht pauschal, sondern pro Auftrag bezahlt wird, siehe oben. Und zweitens: Aus der bereits erwähnten “Rahmenvereinbarung” wird klar, dass sich der Maximalwert von 150.000 Euro auf den Zweijahresvertrag und die zweimalige Verlängerung um jeweils ein Jahr bezieht:
Das maximale Auftragsvolumen (Höchstwert) beträgt über die Gesamtlaufzeit des Vertrags (inkl. Verlängerungsoptionen) 150.000 € netto.
Es geht also um 150.000 Euro für vier Jahre, rechnerisch 37.500 Euro pro Jahr. Und wie gesagt: Zuletzt wurde diese Summe bei weitem nicht erreicht. Die Verdopplung der Kosten auf 300.000 Euro bei einer möglichen Vertragsverlängerung, die Dirk Hoeren bei “Bild” ins Spiel bringt, hat er sich ausgedacht.
Bei zweimaliger Verlängerung um je ein Jahr würden sich die geschätzten Kosten sogar auf das Vielfache summieren.
Das ist aber genauso falsch. Noch einmal: Es bleiben auch bei einer Verlängerung maximal 150.000 Euro.
Was die beauftragte Person für das Honorar leisten soll, wird im “Bild”-Artikel stark einseitig beschrieben. In dem Text geht es fast ausschließlich um “‘ein großes Porträtshooting'” für Steffi Lemke. Nur an einer Stelle wird auch erwähnt, dass der Fotograf oder die Fotografin “die Grüne auf offiziellen Terminen begleiten” soll. Schaut man in die “Leistungsbeschreibung” der Ausschreibung, wird klar: Es geht hauptsächlich (“Grundlegende Anforderungen”) um Terminbegleitung und nur zusätzlich (“Optionale Leistungen”) um Porträtaufnahmen. Bei “Bild” wird dieses Verhältnis komplett umgedreht.
Und nicht nur bei der Frage, was und wie fotografiert werden soll, lässt Dirk Hoeren großzügig die Aspekte weg, die nicht in seine Erzählung passen, sondern auch bei der Frage, wer alles fotografiert werden soll. In der “Leistungsbeschreibung” ist von der “Hausleitung” des Ministeriums die Rede, die bei Terminen begleitet werden soll. Und die umfasst neben Steffi Lemke auch die Staatssekretäre und die Parlamentarischen Staatssekretäre. Bei “Bild” liest es sich hingegen so, als würde das ganze, viele Geld nur für die Bundesministerin draufgehen.
Dieser ganze “Bild”-Spin fand noch weitere Verbreitung, weil andere Redaktionen ihn dankbar abgeschrieben haben: die “Epoch Times” zum Beispiel, “De24Live” oder das Krawallportal “Nius” um den geschassten “Bild”-Chefredakteur Julian Reichelt. Manche Redaktionen haben ihn aber auch noch irrer weitergedreht. Die “Weltwoche” etwa titelt: “‘Für vier bis sechs Stunden’: Grüne Umweltministerin sucht einen Fotografen für 150.000 Euro”, und “Focus Online” schreibt von “150.000-Euro-Portaitshootings”.
Man kann es natürlich völlig daneben finden und darüber diskutieren, dass Bundesministerien Steuergelder für Fotoaufträge ausgeben. Aber dann sollte man in der Diskussion wenigsten fair sein und sich an die Fakten halten.
Im Görlitzer Park in Berlin soll es eine Gruppenvergewaltigung gegeben haben. Die Ermittlungen dazu laufen, die Polizei hat bisher zwei Verdächtige festgenommen. Die mutmaßliche Tat soll sich bereits im Juni dieses Jahres ereignet haben, öffentlich bekannt wurde sie erst vergangene Woche. Die “Bild”-Redaktion erklärte den Görlitzer Park jedenfalls vor wenigen Tagen zu:
Dass die Dachzeile “ALLEIN DIESES JAHR ACHT VERGEWALTIGUNGEN!” so nicht stimmt, wird bereits beim Lesen des ersten Absatzes desselben Artikels klar:
Er ist Berlins Horror-Park: Allein acht Vergewaltigungen und sexuelle Übergriffe gab es von Januar bis Ende Juni im Görlitzer Park.
Also: bisher “acht Vergewaltigungen und sexuelle Übergriffe” im Görlitzer Park im Jahr 2023 laut “Bild”. Diese Zahl taucht in aktuellen Berichten der Redaktion immerwieder auf:
Allein von Januar bis Ende Juni gab es im Görlitzer Park acht schwere Taten unter dem Stichwort “Vergewaltigung/sexuelle Nötigung/sexueller Übergriff”
Laut einer aktuellen Polizeistatistik gab es von Januar bis Ende Juni im Görlitzer Park acht schwere Taten unter dem Stichwort “Vergewaltigung/sexuelle Nötigung/sexueller Übergriff”.
Doch auch das ist falsch.
Die Polizeistatistik, die die “Bild”-Redaktion erwähnt, findet man in einer Antwort der Berliner Senatsverwaltung für Inneres und Sport (PDF) auf eine Anfrage der Linken-Politiker Niklas Schrader und Ferat Koçak. Darin geht es um “Neue Entwicklungen am sogenannten kriminalitätsbelasteten Ort ‘Görlitzer Park/Wrangelkiez'”. Tatsächlich findet man in der Statistik die acht Fälle von “Vergewaltigung/sexuelle Nötigung/sexueller Übergriff”, die sich von Januar bis einschließlich 26. Juni ereignet haben sollen. Aber längst nicht alle im Görlitzer Park.
Die Bezeichnung “kriminalitätsbelasteter Ort” (“kbO”) geht auf eine Einordnung der Berliner Polizei zurück, die in der Stadt insgesamt sieben solcher Gebiete als Kriminalitäts-Hotspots sieht. Dort gelten für die Beamten besondere Befugnisse. Sie können beispielsweise verdachtsunabhängige Kontrollen durchführen. Der Name “kbO Görlitzer Park/Wrangelkiez” deutet ja schon an, dass das Gebiet, um das es in der Polizeistatistik geht, nicht nur den Görlitzer Park umfasst. Dieser ist etwa 140.000 Quadratmeter groß; die gesamte von der Polizei Berlin als “kbO Görlitzer Park/Wrangelkiez” deklarierte Fläche umfasst aber mehr als 300.000 Quadratmeter. Wo genau die Grenzen verlaufen, verrät die Berliner Polizei aus taktischen Gründen nicht. Auf jeden Fall gehört aber ein beachtlicher Teil des belebten Wrangelkiezes, in dem es viele Wohnhäuser, Hostels und Firmen gibt, zum “kbO”.
Unter den acht Fällen von “Vergewaltigung/sexuelle Nötigung/sexueller Übergriff” befinden sich laut Polizeistatistik sechs Vergewaltigungen oder versuchte Vergewaltigungen. Dazu hat “taz”-Redakteur Erik Peter bei der Polizei genauer nachgefragt. Mit dem Ergebnis:
Einzig die mutmaßliche Gruppenvergewaltigung aus dem Juni fand tatsächlich im Görlitzer Park statt. Sie ist zudem die einzige der registrierten Vergewaltigungen, die im öffentlichen Raum geschah.
In den fünf anderen Fällen vergewaltigten die mutmaßlichen Täter demnach in Privaträumen im umliegenden Kiez: Laut der Polizei kam es demnach zu einer versuchten Vergewaltigung in einem Gewerbebetrieb, zwei Vergewaltigungen in Hostels sowie zwei Vergewaltigungen in Wohnhäusern. Nähere Auskünfte zu den Ermittlungsständen gab die Polizei mit Verweis auf laufende Ermittlungsverfahren nicht.
Natürlich macht der Ort einer Vergewaltigung diese nicht weniger schrecklich. Aber wenn die “Bild”-Redaktion schreibt: “Allein acht Vergewaltigungen und sexuelle Übergriffe gab es von Januar bis Ende Juni im Görlitzer Park”, ist das grob falsch. Sie heizt damit eine eh schon hitzige Debatte mit falschen Behauptungen weiter an.
Es gibt die verschiedensten Varianten: Ein Mensch stirbt, die “Bild”-Redaktion besorgt sich ein Foto der Person, berichtet über den Fall, und die Familie des oder der Verstorbenen wehrt sich juristisch gegen die Berichterstattung. Oder: Ein Mensch stirbt, “Bild” veröffentlicht ein Foto, das aber eine völlig anderePersonzeigt, und die beschwert sich anschließend. Oder: Ein Mensch stirbt, “Bild” berichtet, niemand wehrt sich, weil niemand die Nerven und die Kraft dazu aufbringen kann oder weil die möglichen Rechtsmittel nicht bekannt oder zu kostspielig sind oder weil niemand es mitbekommen hat oder auch weil die Familie mit der Berichterstattung einverstanden ist.
Am vergangenen Freitag kam eine neue Variante hinzu, die uns so bisher noch nicht begegnet ist:
Ein Mann stirbt, “Bild” will berichten und erstellt einen entsprechenden Bild.de-Beitrag, die Witwe macht aber schon vor der Veröffentlichung klar, dass sie damit nicht einverstanden ist, die “Bild”-Redaktion erfährt das ganz offensichtlich auch, und dann wird der Artikel doch veröffentlicht, mit unverpixeltem Foto des Verstorbenen (die Unkenntlichmachung stammt von uns).
Auf unsere Anfrage, warum der Artikel bei Bild.de publiziert wurde, obwohl die Familie des Verstorbenen dies offenbar nicht wollte, antwortete uns eine “Bild”-Sprecherin:
Wie am internen Hinweis in der Überschrift und der Dachzeile zu erkennen, wurde der Artikel versehentlich publiziert. Es handelt sich um einen bedauerlichen Fehler, der sehr schnell bemerkt wurde. Der Artikel war am frühen Morgen des 28. Julis für wenige Minuten online, wurde umgehend depubliziert und seither nicht erneut veröffentlicht.
Zu unseren weiteren Fragen, warum sich der Artikel überhaupt noch im Redaktionssystem befunden hat, obwohl die Witwe sich so deutlich geäußert hatte, ob die “Bild”-Redaktion noch auf irgendeine Entwicklung bei der Geschichte gewartet hat, beispielsweise dass die Frau doch noch einer Veröffentlichung zustimmt, und warum Bild.de ein unverpixeltes Foto des Mannes verwendet hat, bekamen wir keine Antwort.