Wenn die “Bild”-Medien über die vermeintlich hohen Hartz-IV-Bezüge mancher Familien berichten, sammelt sich mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit in den dazugehörigen Facebook-Kommentaren die Wut: “Wenn ich sowas lese! Wozu gehe ich überhaupt noch arbeiten?” oder “Da werd’ ich morgen dran denken, wenn um 5 Uhr der Wecker klingt!” ist dann häufig zu lesen. Manchmal richtet sich der Ärger gegen den Staat, manchmal gegen die Hartz-IV-Empfänger, manchmal beides.
Für Hartz IV flossen 2017 insgesamt rund 46 Milliarden Euro/Jahr, 416 Euro/Monat für einen Single plus Miete und Heizung. Eine vierköpfige Familie bezieht (je nach Miethöhe) bis zu 2500 Euro. Wer arbeitet und Steuern zahlt, muss deutlich über 3000 Euro brutto verdienen, um dasselbe zu haben.
Dass Hans-Jörg Vehlewald, Larissa Krüger, Peter Tiede und Ralf Schuler in ihrem Beispiel die zwei Worte “bis zu” verwenden, ist ausgesprochen trickreich. Möglicherweise kennt das “Bild”-Autorenteam eine vierköpfige Familie, die 2500 Euro Hartz-IV-Leistungen im Monat bezieht. Die Regel ist das ganz sicher nicht.
Jeder der zwei erwachsenen Partner bekommt aktuell 374 Euro — zusammen also 748 Euro. Dazu kommen im “Bild”-Beispiel zwei Kinder. Nehmen wir einen für “Bild” günstigen Fall: Die Kinder sind 15 und 17 Jahre alt. Dann bekommt die Familie pro Monat pro Kind 316 Euro (wären die Kinder beispielsweise beide jünger als sechs Jahre, gäbe es je Kind nur 240 Euro). Die gesamte Familie bekommt monatlich also 1380 Euro Hartz-IV-Regelleistungen. Allerdings, und das erwähnt das “Bild”-Autorenteam nicht, wird das Kindergeld von insgesamt 388 Euro pro Monat, das der Familie für die zwei Kinder zusteht, als Einnahme komplett angerechnet. Dadurch verringern sich die monatlichen Hartz-IV-Regelleistungen auf 992 Euro.
Hinzu kommen die vom Jobcenter anerkannten Wohnkosten. Für eine vierköpfige Familie betrugen diese deutschlandweit im Juli dieses Jahres im Schnitt 672,30 Euro für 76,46 Quadratmeter (Excel-Tabelle, Tabelle 2b). Natürlich gibt es in den verschiedenen Bundesländern und je nach Stadt- oder Landlage deutliche Unterschiede bei der Höhe der anerkannten Mietkosten.
Durchschnittlich erhält eine vierköpfige Familie also Leistungen in Höhe von 1664,30 Euro pro Monat. Das ist ein gutes Stück entfernt von den 2500 Euro, von denen Vehlewald, Krüger, Tiede und Schuler sprechen. Hinzu kommt bei beiden Beispiel-Familien, ob nun Hartz-IV-empfangend oder arbeitend und steuerzahlend, Kindergeld für zwei Kinder in Höhe von 388 Euro.
Mit diesem Durchschnittswert kann man nur nicht so geschmeidig einen Keil in die Gesellschaft treiben wie mit der “bis zu”-Behauptung der “Bild”-Redaktion.
Wie schafft man es, mit nur einem Artikel gleich zweimal danebenzuliegen, rechtes Wutvolk und noch rechtere Hetzer zu füttern und der AfD eine Grundlage für eine faktisch falsche Anfrage im Parlament zu liefern? So:
Gunnar Schupelis füllt im Springer-Boulevardblatt “B.Z.” regelmäßig eine Aufreger-Kolumne. Titel: “Mein Ärger”. Schupelius’ Ärger basiert in diesem Fall auf zwei Zahlen, die für ihn nicht zusammenpassen wollen. Am Dienstag schrieb er:
Auch in Berlin sind viele Straftäter auf freiem Fuss, die eigentlich hinter Gitter gehören. Auf eine Anfrage der B.Z. teilte [Berlins] Justizsenator Dirk Behrendt (Grüne) mit, aktuell würden 1633 Personen per Haftbefehl gesucht.
Schupelius fragte in der Sache auch noch bei Berlins Innensenator Andreas Geisel (SPD) nach. Dieser verwies allerdings auf den Justizsenator. Schupelius:
Beide Senatoren stehen nun allerdings im Verdacht, nicht die Wahrheit oder nicht die ganze Wahrheit gesagt zu haben. Denn nach Angaben der Bundesregierung liegt die Zahl der nicht vollstreckten Haftbefehle in Berlin bei 8585 (Stichtag: 31. März 2018).
Das sind knapp 7000 mehr als von Justizsenator Behrendt angegeben. Wer also sagt die Wahrheit? Das konnten wir trotz intensiver Nachfragen bisher nicht vollständig klären.
Das Duell, das Gunnar Schupelius ausruft: Berlins Justizsenator vs. Bundesregierung. 1633 Haftbefehle vs. 8585 Haftbefehle.
Ein bisschen was konnte Schupelius dazu aber doch klären: Während sich der Justizsenator bei seiner Antwort auf das sogenannte MESTA-System bezieht, die Mehrländer-Staatsanwaltschafts-Automation, stammen die Zahlen der Bundesregierung aus dem bundesländerübergreifenden System INPOL-Z. Schupelius:
Befinden sich also im MESTA-System der Staatsanwälte ganz andere Angaben als im INPOL-Z der Polizei und wenn dem so wäre, warum?
Erstmal: ja. Und “warum” das so ist: Die Zahl aus der MESTA, die Berlins Justizsenator Behrendt genannt hat (1633 Haftbefehle), bezieht sich auf per Haftbefehl gesuchte Personen, gegen die ein Prozess stattfinden soll. Sie sind also erstmal nur Tatverdächtige, die noch nicht verurteilt sind, aber in Untersuchungshaft sollen. Das passt auch ziemlich gut zu dem, was Schupelius laut Vorspann seines eigenen Textes gefragt hatte:
Gunnar Schupelius fragt sich, warum so viele tatverdächtige Straftäter frei herumlaufen, obwohl ein Haftbefehl gegen sie vorliegt.
Die Zahl aus INPOL-Z, die die Bundesregierung nennt (8585 Haftbefehle), hat Schupelius offenbar aus einer Antwort auf eine Kleine Anfrage der Grünen (PDF, Seite 3). Allerdings, und das steht eindeutig in dieser Antwort, bezieht sich INPOL-Z auf einen viel größeren Personenkreis als MESTA:
Die Gesamtzahl der zum Stichtag 31. März 2018 im Polizeilichen Informationssystem (INPOL-Z) verzeichneten Fahndungsnotierungen mit dem Zweck der Festnahme aufgrund einer Straftat, zur Strafvollstreckung, Unterbringung oder Ausweisung sowie zur Festnahme entwichener Strafgefangener belief sich [deutschlandweit] auf 175 397.
Neben den Tatverdächtigen also auch Leute, die schon verurteilt sind, aber ihre Haftstrafe nicht angetreten haben; Leute, die in einer Psychiatrie untergebracht werden sollen; Leute, die wegen Straftaten ausgewiesen werden sollen. Kurzum: viel mehr Leute. Daher die große Differenz zwischen den Angaben des Berliner Justizsenators und der Bundesregierung.
Für Gunnar Schupelius’ Ärger gibt es allerdings noch einen weiteren Grund. Am Ende seines Textes schreibt er:
Justizsenator Behrendt konnte nicht sagen, wie viele religiös motivierte Straftäter aktuell in Berlin gesucht werden. Es sind genau 3151. Das steht im polizeilichen System INPOL-Z. Hat Behrendt in diese Statistik gar nicht reingeschaut?
Weiß in diesem Senat eine Hand überhaupt noch, was die andere tut?
Hier hat der “B.Z.”-Kolumnist endgültig alles durcheinandergebracht.
Die Zahl, die Schupelius nennt, stammt ebenfalls aus der Antwort der Bundesregierung (PDF, Seite 4). Nur: Sie bezieht sich nicht, wie er schreibt, auf Berlin, sondern auf ganz Deutschland. Und: Betrachtet man sie näher, sieht man, dass sie sich bemerkenswert zusammensetzt.
Eine religiös motivierte Straftat gehört in der INPOL-Z-Statistk zur PMK, der politisch motivierten Kriminalität. Laut Antwort der Bundesregierung wurden zum Stichtag 26. März 2018 deutschlandweit 4411 Personen im PMK-Zusammenhang per Haftbefehl gesucht (neben “religiöse Ideologie” auch: “links”, “rechts”, “ausländische Ideologie”, “Spionage/Proliferation/Landesverrat” sowie “nicht zuzuordnen”). Jeder dieser 4411 Fälle ist in der Antwort der Bundesregierung aufgelistet (ab Seite 7), unter anderem aufgeschlüsselt nach “Grund des Haftbefehls”, “dem HB zugrunde liegendes Delikt” und PMK-“(Phänomen)Bereich”.
In den Zeilen 295 bis 3055 der Tabelle findet man in der Spalte “(Phänomen)Bereich”, mit wenigen Ausnahmen, nur “PMK religiöse Ideologie”. Und bei fast allen von ihnen steht als “Grund des Haftbefehls”: “SIS II / Interpol-Rotecke”. Als “dem HB zugrunde liegendes Delikt” ist notiert: “Haftbefehl ausländischer Behörden — Delikt unbekannt”. Das sieht dann zum Beispiel so aus:
Das heißt: Der Großteil der 3151 Haftbefehle für “religiös motivierte Straftäter” (noch mal: in ganz Deutschland, nicht nur in Berlin), die Schupelius nennt, sind keine deutschen Haftbefehle. Es sind internationale Haftbefehle, entweder aus dem Schengener Informationssystem, kurz SIS II, oder von einem anderen Interpol-Mitgliedsstaat.
Bei einem “Red Notice” beziehungsweise einer Rotecke von Interpol läuft das beispielsweise so: Ein Interpol-Mitgliedsstaat hat einen nationalen Haftbefehl gegen Person X und gibt dazu eine Ausschreibung an Interpol. Interpol leitet diese Ausschreibung dann an die zuständigen Behörden in allen anderen Mitgliedsstaaten weiter. In Deutschland ist das das Bundeskriminalamt, also die Behörde, bei der auch das INPOL-Z-System angesiedelt ist, auf das sich Schupelius bezieht. Der Vermerk “SIS II / Interpol-Rotecke” bedeutet also erstmal nur, dass die jeweilige Person weltweit — auch in Deutschland, aber nicht nur in Deutschland — von irgendeinem anderen Staat gesucht wird. Warum auch immer — “Delikt unbekannt”.
Wie problematisch und fragwürdig Interpol-Rotecken sein können und dass sie von autoritären Regimen und Despoten gern als Repressionsmittel eingesetzt werden, kann man hier und hier und hier und hier und hier nachlesen.
Schupelius’ Text (von dem eine abgespeckte Version auch in der Berlin-Ausgabe der “Bild”-Zeitung erschien) und die Fehler darin drehten vergangene Woche die große Social-Media-Runde, wie das Analyse-Tool “CrowdTangle” zeigt:
Die “Bild”-Redaktion verbreitete den Beitrag unter ihren knapp 2,5 Millionen Fans bei Facebook. AfD-Abgeordnete teilten ihn, genauso AfD-Kreisverbände, AfD-Stadtverbände, “BadenWürttemberg freiheitlich-patriotisch-traditionsbewusst”, “Viktor Orban Fanclub”, “Aus Liebe zu Deutschland”, “Reale Verschwörungen!”, “Völker dieser Welt erheben sich !!”, “Die Patrioten für Deutschland” und so weiter. Der zornige Gunnar Schupelius und die “B.Z.” haben ihnen allen mit falschen Fakten neues Futter für ihre Stimmungsmache gegen Staat und Politik geliefert.
Schupelius’ Fehler schafften es sogar ins Berliner Abgeordnetenhaus. Marc Vallendar von der AfD nutzte sie dort am vergangenen Donnerstag in der Fragestunde des Parlaments (ab Minute 42:02):
Nach Angaben des Justizsenators werden derzeit in Berlin 1633 Personen mit Haftbefehl gesucht. Nach Angaben des Bundesinnenministeriums belief sich die Zahl der nicht vollstreckbaren Haftbefehle in Berlin per 31. März dieses Jahres aber auf 8585, darunter allein 3151 Personen, die wegen religiös motivierter Straftaten gesucht werden. Ich frage den Senat: Wie ist diese erhebliche Differenz von fast 7000 Personen zu erklären?
Antwort: siehe oben.
Nachtrag, 20. November: Das BKA hat inzwischen auf eine Anfrage von uns geantwortet. Wir wollten wissen, warum fast alle Haftbefehle mit dem Grund “SIS II / Interpol-Rotecke” dem Bereich “PMK religiös motiviert” zugeordnet sind. Die Antwort der Behörde:
Bei diesen Fahndungsnotierungen handelt es sich überwiegend um Red Notices, die für Mitglieder des so genannten Islamischen Staates ausgestellt wurden. Nach dem militärischen Sieg über den IS sind viele Kämpfer geflohen, unter anderem auch ins europäische Ausland. Entsprechend hoch ist die Zahl der internationalen Fahndungsnotierungen. Daher handelt es sich bei dem weit überwiegendem Teil der dem Phänomenbereich PMK -religiöse Ideologie- zugeordneten Haftbefehlen um Interpol-Rotecken anderer Staaten zu Personen, die sich an Kampfhandlungen in Jihad-Gebieten beteiligt haben sollen.
Bei Süddeutsche.de schreiben sie gerade auf der Startseite zu den Entwicklungen rund um den Brexit in Großbritannien:
Im Artikel greift Korrespondentin Cathrin Kahlweit das angebliche Twitter-Verhalten von Mays angeblichem Ehemann noch einmal auf:
Selbst Mays Ehemann Philip war am Tag nach der Sensationsnachricht negativ gestimmt. Er twitterte, dies werde “ein langer Tag”. Wahrscheinlich war der Kurznachrichtendienst der einzige Weg, auf dem er seine Frau im Westminster-Chaos erreichen konnte.
Es gibt tatsächlich einen Tweet, in dem so etwas steht, sogar von heute:
Das Wort “Parody” könnte ein entscheidender Hinweis sein. Das gilt übrigens auch für diesen Account, liebe “Süddeutsche”.
Mit Dank an Fabian P. für den Hinweis!
Nachtrag, 23:24 Uhr: Die Redaktion von Süddeutsche.de hat auf unseren Hinweis reagiert und den Text korrigiert. Im Sinne der Transparenz steht am Ende des Artikels nun dieser Hinweis:
In einer früheren Version des Textes wurde ein Tweet zitiert, den wir dem Ehemann von Theresa May zugeordnet haben. Dabei handelte es sich jedoch um einen Satire-Account. Deshalb haben wir die Passage gelöscht.
Und auch auf der Startseite ist der falsche Hinweis auf Theresa Mays Ehemann nun verschwunden.
Julian Reichelt war auch mal Schüler. Der heutige “Bild”-Chef besuchte als Jugendlicher ein Gymnasium in Hamburg-Othmarschen. Dort, am Gymnasium Othmarschen, war Reichelt bereits Chefredakteur — der Schülerzeitung. Darüber hatten Isabell Hülsen und Alexander Kühn unter anderem in ihrem Reichelt-Portrait im “Spiegel” geschrieben.
Diesen Text hat auch Johann Aschenbrenner gelesen, der in gewisser Weise Julian Reichelts Nachfolger ist, als aktueller Chefredakteur der Schülerzeitung am Gymnasium Othmarschen. Zusammen mit seiner Mitschülerin Emma Brakel und seinem Mitschüler Arvid Bachmann hat Aschenbrenner “Bild”-Chef Reichelt im Axel-Springer-Hochhaus in Berlin besucht. Herausgekommen ist ein lesenswertes Interview, das meilenweit entfernt ist vom despektierlichen Prädikat “Schülerzeitungsniveau”:
Aschenbrenner, Brakel und Bachmann haben einige schöne Details in Julian Reichelts Büro und Arbeitsalltag beobachtet. Und Reichelt äußert in dem Gespräch einige bemerkenswerte Dinge.
Er sieht “Bild” beispielsweise “natürlich in einer Liga” mit der “Washington Post” und der “New York Times”:
Wir sind da, wo die “Post” oder die “New York Times” sind, oder umgekehrt: Die sind da, wo wir sind. In dieser Liga halten wir uns, auch durch strategisch kluge Entscheidungen, wie zum Beispiel die Umsetzung von Paid-Content.
Er glaubt beispielsweise nicht, dass “Bild” Stimmung mache, und meint, dass “Bild” auch nicht Stimmung machen sollte. Aschenbrenner, Brakel und Bachmann halten dagegen:
Schlagzeilen schaffen Stimmungen. Die “BILD”-Zeitung beruft sich häufig darauf, was dann auf der Seite 2 steht. Wenn man die Schlagzeile “Islam-Rabatt” liest, dann kreiert das doch eine gewisse Stimmung. Sie sind sich der Bedeutung der Eins doch sicher bewusst?
Reichelt antwortet, dass solche Schlagzeilen “eine tiefe innere Wahrheit und Berechtigung” hätten. Dieses Geschwafel nimmt Johann Aschenbrenner in einem gesonderten Text auseinander:
Mitglieder der Jungen Union (JU) haben am vergangenen Freitag in einer Berliner Kneipe das sogenannte Westerwaldlied gesungen. Eine Videoaufnahme zeigt Vertreter der CDU-Nachwuchsverbände aus Limburg und Rheingau-Taunus beim Grölen des einst bei der Wehrmacht sehr beliebten Textes. Deutsche Soldaten hatten das Westerwaldlied im Zweiten Weltkrieg unter anderem bei ihren Einmärschen in Luxemburg, Holland und Frankreich gesungen. Dass die JUler den Wehrmachtsschlager am 9. November, dem 80. Jahrestag der Reichspogromnacht, anstimmten, sorgt für zusätzliches Entsetzen, auch wenn das Singen des Liedes nicht verboten ist.
Die zufällig anwesende jüdische Künstlerin Mia Linda Alvizuri Sommerfeld war eine der ersten, die ihr Handy zückte, um das bittere Treiben aufzuzeichnen. Ihre Aktion sorgte nach Angaben des “Tagesspiegels” dafür, dass die Gruppe das “Westerwaldlied” (mit den für sich genommen harmlosen Zeilen: “Heute wollen wir marschier’n/einen neuen Marsch probier’n/in dem schönen Westerwald/ja da pfeift der Wind so kalt”) intonierte.
2012, da war die Wehrmachtstradition des Westerwaldliedes lange bekannt, brachte “Bild am Sonntag” einen Sampler mit den “größten Oktoberfest-Hits” auf den Markt. Auf CD 2, zwischen “Ich War Noch Niemals In New York”, gesungen von Willi Herren, und “Das geht ab” von den Atzen, findet man das Lied “Oh — du schöner Westerwald (Eukalyptusbonbon)”:
Das Volksmusik-Trio Heidis Erben singt dort unter anderem:
Heute wollen wir marschier’n
einen neuen Marsch probier’n
in dem schönen Westerwald
ja da pfeift der Wind so kalt
Und auch sonst ist der Text des Songs auf dem “BamS”-Sampler deckungsgleich mit dem des beliebten Wehrmachtsliedes. Einzige Ausnahme: Ballermann-Größe Mickie Krause ruft zwischendurch immer mal wieder “Eukalyptusbonbon”.
Wie schreibt Bild.de gleich noch mal? Was für ein “bitteres Treiben”.
Entweder kennen die Leute bei “Auto Bild”, einem Magazin über Autos und das Autofahren (“EUROPAS NR. 1”), die Straßenverkehrs-Ordnung nicht oder sie kennen den Unterschied zwischen einem Nebelscheinwerfer und einer Nebelschlussleuchte nicht:
Das ist eine der Antworten in der Service-Rubrik “Fragen an die Redaktion” in der aktuellen “Auto Bild”-Ausgabe. Und sie ist schlicht falsch: Die Nebelschlussleuchte darf man nur dann verwenden, wenn die Sichtweite weniger als 50 Meter beträgt. Andernfalls gibt es ein Verwarnungsgeld von 20 Euro. Den Nebelscheinwerfer darf man auch schon bei Regen, Schneefall oder leichterem Nebel einschalten. Die Straßenverkehrs-Ordnung regelt das in Paragraph 17, Absatz 3:
Behindert Nebel, Schneefall oder Regen die Sicht erheblich, dann ist auch am Tage mit Abblendlicht zu fahren. Nur bei solcher Witterung dürfen Nebelscheinwerfer eingeschaltet sein. Bei zwei Nebelscheinwerfern genügt statt des Abblendlichts die zusätzliche Benutzung der Begrenzungsleuchten. An Krafträdern ohne Beiwagen braucht nur der Nebelscheinwerfer benutzt zu werden. Nebelschlussleuchten dürfen nur dann benutzt werden, wenn durch Nebel die Sichtweite weniger als 50 m beträgt.
Im bayerischen Waldkraiburg hat eine fünfköpfige Familie eine Kündigung für ihre Wohnung erhalten, bis zum 20. November soll sie raus. Das allein ist noch nicht unbedingt der Stoff, der bei der Bild.de-Redaktion für Interesse sorgt. Nimmt man aber den Beruf der beiden Eltern dazu, sieht das schon ganz anders aus:
Die Dreifach-Eltern, die ihre Brötchen als “Vika Viktoria” und “Bayernsepp” mit Pornos verdienen, haben die fristlose Kündigung für ihre Vier-Zimmer-Wohnung (100 qm) bekommen!
Die Vorwürfe des Vermieters: Ruhestörung und gewerbliche Nutzung. “Wir haben nicht lauter Sex als andere Mieter im Haus auch”, rechtfertigt sich Christian L. (37, gelernter Koch). “Und wenn das Hochladen von Clips schon als gewerbliche Nutzung gilt, dürfte ja auch kein YouTuber in seiner Wohnung arbeiten.”
Nun kann man von dem Vorgehen des Vermieters halten, was man will. Dass “Vika Viktoria” und “Bayernsepp” ihre Videos, mit denen sie ihr Geld verdienen, in der privaten Wohnung drehen, könnte aber tatsächlich ein Problem sein, erklärt bei Bild.de Ulrich Ropertz vom Deutschen Mieterbund:
Grundsätzlich habe der Vermieter aber nicht ganz unrecht: “Jede Tätigkeit, mit der Geld verdient wird, kann als gewerbliche Nutzung ausgelegt werden, die eine Kündigung dann rechtfertigt, wenn es hierdurch zu Beeinträchtigungen für die Nachbarn kommt.”
Bleibt noch die Frage, wie der Vermieter überhaupt rausfinden konnte, was seine Mieter hinter der Wohnungstür so treiben.
Das Paar aus dem oberbayerischen Waldkraiburg (23 000 Einwohner) lernte sich vor 17 Jahren kennen — und begann 2017, zusammen erotische Clips zu drehen und sie im Internet zu teilen. Inzwischen lebt die Familie davon: SIE bekam als “Vika Viktoria” kürzlich den Venus-Award für die beste Newcomerin. ER spielt als “Bayernsepp” vorzugsweise den Klempner oder den Hausmeister. (…)
Dann werden die Rolladen wieder heruntergelassen — die 4-Zimmer-Wohnung (100 qm) verwandelt sich in ein Porno-Set
Das ist wirklich praktisch: Bei Bild.de schaffen sie mit dem einen “Bild plus”-Artikel die Grundlage für den nächsten.
Bei FAZ.net gibt es die Rubrik “Wie erkläre ich’s meinem Kind?”, die Redaktion verspricht dort “einfache Antworten auf kniffelige Fragen”. Zum Beispiel: “Warum wir eine Gänsehaut bekommen”. Oder: “Wann die Menschen zu lesen begannen”. Die aktuellste Ausgabe der “einfachen Antworten” hat FAZ.net bei Twitter gestern Abend so angekündigt:
Die Reichspogromnacht, bei der “es ein bisschen wie bei jeder Prügelei auf dem Schulhof” gewesen sein soll? Ein Nazi-Verbrechen mit vielen Todesopfern, Verhaftungen Unschuldiger, brennenden Synagogen und zerstörten Geschäften jüdischer Mitbürger, bei dem “es ein bisschen wie bei jeder Prügelei auf dem Schulhof” gewesen sein soll? Die FAZ.net-Redaktion hat den Tweet später aus guten Gründen gelöscht und “für die verkürzte Darstellung und den ungewollten Vergleich” um Verzeihung gebeten (wobei wir uns durchaus fragen, was an einem Vergleich von Schulhofprügeleien und Novemberpogrom eine “verkürzte Darstellung” sein soll und wie ein “ungewollter Vergleich” in einem per Hand verfassten Tweet landet).
Tweet gelöscht, um Entschuldigung gebeten — also wieder alles in Ordnung? Leider nicht. Denn erstens findet man den grausigen Vergleich noch immer auf FAZ.net.* Und zweitens ist der dazugehörige Text zwar längst nicht so schlimm wie die Ankündigung bei Twitter, diskussionswürdig ist er trotzdem.
Im Artikel von Julia Schaaf geht es hauptsächlich um Gruppendynamiken, um Mitläufer und Mittäter und um die Frage, “warum Gewalt ansteckend sein kann”. So steht es auch in der Überschrift:
Schon klar: Schaafs Text richtet sich an Kinder und muss allein daher etwas vereinfachen. Zur Veranschaulichung hätte sie sicher einige konkrete Beispiele finden können. Etwa die Ausschreitungen rund um den G20-Gipfel, wo wohl auch Menschen an Plünderungen teilgenommen haben, die vermutlich nicht mit dieser Absicht ins Hamburger Schanzenviertel gefahren sind und sich erst vor Ort dazu entschieden haben mitzumachen. Oder die Prügeleien bei Fußball-Welt- beziehungsweise -Europameisterschaften.
Stattdessen wählte Schaaf die Reichspogromnacht. Und da liegt bereits das Problem: Die Wahl dieses Beispiels für eine Erläuterung des Phänomens Gruppendynamik reduziert eines der schlimmsten Verbrechen der deutschen Geschichte auf diesen Teilaspekt. Dadurch verschiebt sich der Fokus bei der Betrachtung der Reichspogromnacht im Artikel. Schaaf schreibt, “dass sich unter die plündernden Horden ganz normale Jugendliche mischten” — ihr Hauptthema lautet schließlich: Gruppendynamik. Doch das trifft den Kern nicht: Die Reichspogromnacht war eine staatlich organisierte Aktion, landesweit konzertiert, propagandistisch vorbereitet, antisemitisch motiviert, mit einer menschenverachtenden Ideologie versehen. Gruppendynamiken haben bestimmt auch eine Rolle gespielt, aber nicht die entscheidende.
So bleibt auch im Artikel der unglückliche Dreiklang: Reichspogromnacht – Gruppendynamik – Schulhofkeilerei. Im überarbeiteten Teaser heißt es bei FAZ.net:
In Gruppen kann es manchmal passieren, dass selbst friedliche Menschen brutal werden. Das ist vor achtzig Jahren passiert, und ab und zu passiert es heute sogar auf dem Schulhof.
*Nachtrag, 13:42 Uhr: Die Redaktion von FAZ.net hat reagiert und nun auch diese Stelle aktualisiert.
Um den Zustand der Dauererregung in “Bild” und bei Bild.de aufrechtzuerhalten, müssen die Redaktionen auch mal auf kleinere Aufreger und Skandale zurückgreifen. Was bei den kleinen Aufregern aber genauso gilt wie bei den großen: Die Mitarbeiter der “Bild”-Medien arbeiten ausgesprochen schlampig, lassen entscheidende Infos weg und biegen sich die Sache so, dass es zum Skandal/Skandälchen reicht.
“DAS BÖSE AUGE” war gestern auch großes Thema in der Stuttgart-Ausgabe der “Bild”-Zeitung:
Die Stadt Stuttgart hat im Stadtbezirk Sillenbuch ein neues Fernrohr aufgestellt. Es steht an einem neu gestalteten Platz, der nach einem ehemaligen Ortsvorsteher, benannt ist. Der Mann war auch Winzer. Daher wollte das Stuttgarter Gartenamt durch das Fernrohr den Blick auf die umliegenden Weinberge ermöglichen.
Soweit die Idee. Laut “Bild”-Medien aber werde das Rohr von Spannern missbraucht. Denn der Johann-Heinrich-Strauß-Platz befindet sich in einem Wohngebiet. In einer Bildunterschrift schreiben “Bild” und Bild.de zum Beispiel:
Das neue Fernrohr steht mitten in einem Wohngebiet in Stuttgart-Sillenbuch, wo sich die Anwohner jetzt vor neugierigen Blicken fürchten
Im Artikel heißt es:
Aber was sucht dieses Teleskop mitten in einem Stuttgarter Wohngebiet? Das böse Auge von Sillenbuch — es zieht Spanner an!
Spanner, Angst und Furcht in Sillenbuch!
Der Haken: Rund ums Rohr gibt’s fast nur Wohngebäude zu sehen. Hinter Gardinen huschen die Menschen in Deckung, haben Angst vor den neugierigen Blicken aus dem Teleskop.
Die “Bild”-Medien haben sogar eine Anwohnerin gefunden, die erzählt:
“Ständig sehe ich Leute am Rohr, die in Richtung Häuser blicken. Meine Fenster sind zum Glück hinter Büschen.”
Das klingt ja alles so, als würden aktuell reichlich Spanner ihr Unwesen treiben und in die umliegenden Häuser glotzen können.
Wir haben bei der Stadt Stuttgart und beim Stuttgarter Gartenamt nachgefragt. Es kann durchaus sein, dass Leute an dem Fernrohr standen. Dass sie aktuell in die Häuser gucken können, sei hingegen ausgeschlossen. Und das auch schon seit gut eineinhalb Wochen. Die Linse sei seitdem nämlich durch Mitarbeiter der Stadt absichtlich unscharf gestellt worden. Man habe das Fernrohr Anfang September installiert, allerdings komplett verpackt, da es noch nicht verwendet werden sollte, solange es nicht so fixiert wurde, dass man ausschließlich auf die Weinberge schauen kann. Diese Verpackung sei unerlaubterweise von irgendjemandem entfernt worden — woraufhin das Gartenamt das Fernrohr unscharf gestellt habe. Gestern sei es dann komplett abgebaut worden. Nächste Woche sollen die Bauteile eintreffen, die für die Fixierung notwendig seien. Dann werde das Fernrohr wie geplant aufgebaut und fixiert werden.
“DAS BÖSE AUGE VON STUTTGART” ist also vor allem ein extrem blindes und inzwischen abmontiertes Auge, das sich für Spanner schon länger überhaupt nicht lohnt. Deutlich ergiebiger als ein Blick durch das Fernrohr in Sillenbuch wäre da schon ein Besuch bei Bild.de. So sah die Startseite gestern rund um die Fernrohr-Geschichte aus:
Der Bio-Müll werde in Deutschland “immer noch stiefmütterlich behandelt”, schreiben sie heute bei Bild.de, und das sei ärgerlich, denn:
Egal, ob Bananenschalen oder welke Schnittblumen, Essensreste oder Gartenabfälle — Bio-Abfälle sind wertvoll.
Rund die Hälfte des anfallenden Restmülls bestehe “aus Stoffen, die eigentlich in der Bio-Tonne entsorgt werden könnten”, schreibt die Redaktion. Damit sich das bessert, gibt sie jetzt mal ein bisschen Nachhilfe:
Richtig getrennt ließe sich der Bio-Abfall verdoppeln. Aber was ist richtig? BILD sortiert für Sie vor.
Na, dann mal los.
In der Regel können Sie Folgendes aber immer in der Bio-Tonne entsorgen:
(…) Küchenkrepp und Papiertaschentücher und -servietten
(Alle Hervorhebungen im Original.)
Alles klar, ist notiert. Und was gehört “nie in den Bio-Müll”?
Achtung: In Bio-Gasanlagen stören auch kompostierbare Tüten und müssen vor Ort aussortiert werden. (…) Außerdem gehören auch diese Sachen nie in den Bio-Müll:
(…) Papier, Pappe, Papierhandtücher, Papiertaschentücher, Servietten (außer kleine Mengen an nicht bunt bedrucktem Zeitungspapier zum Umwickeln von Speiseresten etc.)
Auch bei völlig richtigen Erkenntnissen schaffen sie es bei Bild.de, dämliche Fehler zu produzieren.
Mit Dank an Hauke G. für den Hinweis!
Nachtrag, 15:31 Uhr: Bei Bild.de haben sie offenbar noch einmal in die redaktionseigene Abfallfibel geschaut und meinen nun: “Papiertaschentücher und -servietten” gehören nicht in den Bio-Müll. In der Liste der Dinge, die man “immer in der Bio-Tonne entsorgen” könne, sind sie verschwunden. In der Auflistung mit den Abfällen, die “nie in den Bio-Müll” gehören, sind sie weiterhin zu finden. Ob das nun endgültig korrekt ist, ist allerdings auch wieder fraglich. Die Stadt Frankfurt am Main beispielsweise listet unter der Frage “Was gehört in die Biotonne?” auch auf: