Die “Berliner Morgenpost” berichtet heute über den Handel mit illegalen Zigaretten in der Hauptstadt. Ein Sprecher des Zollfahndungsamts Berlin-Brandenburg erklärt:
“Inzwischen liegt der Anteil der gefälschten Ware aus illegalen Fabriken, die in der Region angeboten wird, bei 90 Prozent”
Bei so einem Satz kann man am frühen Morgen schon mal durcheinanderkommen. Blöd nur, wenn man gerade bei der Deutschen Presse-Agentur im Dienst ist. Die fasste den “Morgenpost”-Artikel so zusammen:
Im Text behauptet die dpa:
Etwa 90 Prozent der Zigaretten, die in Berlin auf dem Schwarzmarkt verkauftt werden, kommen aus illegalen Fabriken in der Region.
Unterschied bemerkt? Einmal nicht richtig hingeschaut und schwupps!, gibt es in Brandenburg illegale Zigaretten-Fabriken.
Der Tippfehler (“verkauftt”) wurde von den meistenMedien, diedieseMeldungübernommenhaben, zwar korrigiert, am Inhalt zweifelte aber offenbar niemand. Selbst bei der “Berliner Morgenpost”, auf deren (richtigem) Artikel die (falsche) dpa-Meldung beruhte, erschien der Text im Newsticker.
Inzwischen hat die dpa eine Berichtigung veröffentlicht (Nachtrag, 7. Januar: die Berichtigung erschien wenige Minuten nach der ursprünglichen Meldung), die Überschrift lautet jetzt: “Illegale Zigaretten kommen überwiegend aus illegalen Fabriken”. Irgendwelche Folgen hatte diese Berichtigung aber nicht mehr.
Im Jahr 1995 fragte der Limonadenhersteller Bluna in seiner Werbung: “Sind wir nicht alle ein bißchen Bluna?”. Im Jahr 2013 zeigte sich, dass viele Journalisten, wenn schon nicht Bluna, dann zumindest ein bisschen bekloppt sind.
Ach, vielleicht muss man das ja doch einfach noch einmal erzählen, wie das war damals, an jenem Samstagabend im Februar 1973, als Carmen Thomas als erste Frau zum zweiten Mal “Das aktuelle Sportstudio” im ZDF moderierte und dort, druckfrisch, die “Bild am Sonntag” des darauffolgenden Tages in die Kamera hielt, die unter der Überschrift “Charme allein genügt nicht, Frau Thomas!” bereits vor der Sendung einen Verriss gedruckt hatte, in dem der “BamS”-Autor behauptete, die Sendung, in der Thomas “irrsinnig nervös, unsicher vor der Kamera” gewesen sei, “mit einem lachenden und einem weinenden Auge” gesehen zu haben.
Auf jeden Fall aber sollte man sich noch einmal daran erinnern, wie Carmen Thomas vier Sendungen bzw. fünf Monate später mal versehentlich (und von der Öffentlichkeit nahezu unbemerkt) den Fußballverein Schalke 04 “Schalke 05” genannt hatte, woraufhin die “Bild”-Zeitung zwei Wochen später auf der Titelseite behauptete, die Moderatorin sei “im ZDF-Sportstudio gescheitert”, und um ihren “05”-Versprecher ein ziemliches Gewese gemacht wurde, das ihr Leben veränderte.
Doch warum schreiben wir das jetzt alles noch einmal auf?
Weil einem Moderator in der Schweiz neulich der gleiche Fehler passiert ist.
Und viele Medien behaupten jetzt:
Vor 40 Jahren hat in Deutschland eine Frau deswegen sogar den Job verloren.
Am 21. Juli 1973 hatte Thomas beim ZDF-Sportstudio ebenso von Schalke 05 gesprochen. In der damaligen Zeit der Todesstoß für ihre Karriere in der Männerwelt des Sports.
Dabei hat Carmen Thomas erst vor ein paar Wochen in einem Interview mit “Focus Online” erklärt:
Ich habe das “Sportstudio” noch anderthalb Jahre weitermoderiert. Aber die Lüge hält sich bis heute, dass ich damals nach dem Versprecher raus gewesen wäre.
Der Axel Springer-Verlag muss 10.000 Euro Geldentschädigung an zwei Sechsjährige zahlen, wie das Landgericht Köln in dieser Woche entschieden hat. Es ging dabei um einen angeblichen Fall von “Samenraub”, über den “Bild” und Bild.de am Anfang des Jahres groß berichtet hatten.
Die Zwillinge, deren Eltern inzwischen getrennt leben, wurden durch eine künstliche Befruchtung gezeugt. Nach der Trennung hatte der Vater die Geburtsklinik verklagt — mit der Begründung, er habe nicht zugestimmt, dass sein Sperma für die künstliche Befruchtung verwendet wird. Die Einwilligungserklärung habe er nie selbst unterschrieben, gab er an.
Bei Bild.de las sich das dann so:
Mit “DAS” waren die Zwillinge gemeint, die Bild.de groß in einem Foto zeigte. Wie sich später herausstellte, stammte es von einer Danksagungskarte, die die Mutter nach der Geburt der Kinder an ausgewählte Personen geschickt hatte.
Drei Tage später fragte Bild.de:
Darunter erneut das Foto der Zwillinge, diesmal aber mit verpixelten Gesichtern. Daneben ein Foto des Vaters.
Ein Fall von Samenraub sorgte Anfang der Woche für Aufsehen. Die Ex von Peter (40, Name geändert) fälschte seine Unterschrift. Sie erschummelt sich damit sein Sperma aus einer Samenbank, lässt sich befruchten und bekommt Zwillinge.
Wenige Tage später wurde die “Samenraub”-Klage abgewiesen. Die Behauptung des Vaters, seine Unterschrift auf der Einwilligungserklärung sei gefälscht worden, kauften ihm die Richter nicht ab. (Diese Nachricht war Bild.de übrigens nur noch eine kleine Tickermeldung wert.)
Schon während des Prozesses hatte die Mutter der Zwillinge begonnen, sich juristisch gegen die Berichterstattung von Bild.de zu wehren. Sie erwirkte unter anderem ein Verbot der Behauptung, dass sie die Unterschrift ihres Mannes gefälscht habe.
Auch gegen die Veröffentlichung des Fotos ging sie im Namen ihrer Kinder vor. Bild.de gab darauf hin zwar eine Unterlassungserklärung ab, aber nur gegenüber der Mutter — und nur aus urheberrechtlichen Gründen. Eine Verletzung des Persönlichkeitsrechts der Kinder wollte das Portal aber nicht zugeben und lehnte eine entsprechende Erklärung ab.
Per einstweiliger Verfügung wurde die Veröffentlichung des Fotos Ende Februar dann erneut untersagt. Diesmal willigte Bild.de ein und gab eine Abschlusserklärung ab. Mit dem aktuellen Urteil des Landgerichts Köln wurde den Kindern beziehungsweise deren Mutter jetzt auch eine Geldentschädigung zugesprochen.
Die Richter werteten die Berichterstattung von Bild.de als “schwerwiegenden Eingriff in das allgemeine Persönlichkeitsrecht”. Die Veröffentlichung des Fotos, das einen “rein privaten Moment” zeige, verletze das Recht der Kläger am eigenen Bild (Kläger sind die Zwillinge, vertreten durch ihre Mutter). Daran ändere auch die Verpixelung nichts. In der Urteilsbegründung heißt es:
Wer die Kläger kennt, wird sie auch trotz der Verpixelung erkennen können; wer sie nicht kennt, dem ist jedenfalls über die Zuordnung zu dem jeweils daneben abgebildeten Vaters eine Identifikation möglich.
Die Veröffentlichung sei schon deshalb rechtswidrig, weil weder die Kinder noch deren gesetzliche Vertreter eingewilligt hätten.
Zudem würden die Kinder “ohne jedes begründetes Berichterstattungsinteresse an ihrer Person” in den Zusammenhang mit dem angeblichen “Samenraub” gebracht, “als dessen ‘Ergebnis’ sie dargestellt werden”, befand das Gericht. Diese persönlichkeitsrechtsverletzende Berichterstattung wiege um so schwerer, als sie geeignet sei, “die ungestörte Entwicklung des Verhältnisses der Kläger zu ihrer Mutter zu beeinträchtigen, der [von Bild.de] – zu Unrecht – ‘Samenraub’ vorgeworfen wurde”.
Marcel Leeser, der Anwalt der Kinder, geht davon aus, dass in der Berichterstattung bewusst die Unwahrheit verbreitet wurde, …
[…] weil BILD zwischen der mündlichen Verhandlung im sog. “Samenraub-Fall” am OLG Hamm und der Urteilsverkündung wider besseres Wissen und hartnäckig noch von einem “Samenraub” sprach […], obwohl nach der Beweisaufnahme und den Hinweisen des Gerichts für den anwesenden BILD-Journalisten klar war, dass die künstlichen Befruchtungen mit Zustimmung des Vaters stattgefunden hatten und daher kein “Samenraub” vorlag.
Wenn jemand im Internet die Geschichte vom toten Hund erzählt, dann wird sie in der Regel so eingeleitet:
Tja, ich weiss nicht 100%ig, ob diese Geschichte wirklich stimmt, aber ich wollte sie Euch nicht vorenthalten … mein Chef erzählte sie mir und es soll sich um Bekannte von ihm handeln.
War gestern bei einer Weiterbildungskollegin und die hat mir eine Story erzählt, die ich euch nicht vorenthalten möchte. Sie ist wirklich passiert und kein Witz!
Im Kern ist die dann folgende Geschichte immer gleich: Sie handelt von irgendwem, der irgendwann mal in irgendeiner Stadt einen Spaziergang mit seinem Hund gemacht hat. Vor dem Eingang eines Kaufhauses fiel der Hund plötzlich und bedauerlicherweise tot um. Schock, Trauer – und die Frage: Wohin mit dem toten Tier? Irgendjemand besorgte aus dem Kaufhaus einen Karton, der Hund wurde darin verstaut, es gab eine kurze Ablenkung und schwupps! hatte ein Dieb den Karton samt Hund geklaut. Armer Hund, Pech für den Dieb, hihi.
Seit mindestens zwölf Jahren wird diese Geschichte erzählt — in den verschiedensten Varianten. Mal ist es ein Dackel, mal ein Schäferhund, mal ein Berhardiner; mal spielt die Geschichte in Düsseldorf, mal in Frankfurt, mal in Siegen; mal vor einem Eletronik-Laden, mal vor einem Einkaufszentrum, mal vor einer Mode-Boutique. Und nicht nur hierzulande: Auch in Österreich taucht die Story vom geklauten toten Hund seit Jahren immer wieder auf.
Beweise gibt es allerdings nie. Keine Polizeiberichte, keine Überwachungsvideos, keine Fotos. Mit den Betroffenen selbst hat noch nie jemand gesprochen, alles beruht immer nur auf den Aussagen eines Bekannten einer Freundin der Cousine einer Arbeitskollegin. Aber: “wirklich passiert, kein Witz!”
2010 schaffte es eine Version der Geschichte sogar in die “Süddeutschen Zeitung”. Der Autor schrieb:
Manche Geschichten klingen unglaublich und leiden sehr darunter, dass sie in verschiedenen Versionen kursieren. Nun haben allerdings ein paar Freunde in Feldkirchen gerade eine Geschichte zum besten gegeben, die angeblich verbürgt sein soll, wegen einer gewissen emotionalen Delikatesse aber nicht ganz exakt auszurecherchieren ist.
Er hätte auch schreiben können:
Tja, ich weiss nicht 100%ig, ob diese Geschichte wirklich stimmt, aber ich wollte sie Euch nicht vorenthalten …
In der “SZ”-Version spielt die Geschichte in München vor einem Einkaufszentrum. Hund tot, Karton geklaut.
Es war nicht das erste Mal, dass der tote Hund in der Presse auftauchte. Schon sechs Jahre zuvor hatte die “Badische Zeitung” über einen solchen Fall berichtet. Tatort seinerzeit: Frankfurt, Messegelände. Die “taz” hörte im gleichen Jahr von einem Fall in Speyer, vor dem Media Markt. Vergangenes Jahr schilderte die “Rheinischer Post” einen Fall aus Düsseldorf, Königsallee.
Und weil der “Süddeutschen Zeitung” die Geschichte offenbar so gut gefällt, hat sie gestern gleich noch eine Version erzählt:
Diesmal: München, Residenzstraße. Vor einem teuren Modegeschäft fällt ein Mops tot um. Und so weiter.
Eine Quelle für die Geschichte hat der Autor nicht angegeben. Spontan hätten wir ja auf die Cousine des Bekannten einer Freundin getippt.
Auf Nachfrage erklärte uns die “SZ”, es gebe gleich zwei Quellen: Und zwar erstens eine Bekannte der Hundebesitzerin. Und zweitens die Angestellten aus dem Modegeschäft. Die hätten versichert, dass zumindest der erste Teil der Geschichte (toter Hund wird eingepackt) wahr sei, das sei ja in ihrem Geschäft passiert. Und der Rest stimme auch, schließlich sei die Dame, deren toter Mops gestohlen wurde, die Schwiegermutter einer ehemaligen Mitarbeiterin. (Wir waren nah dran.)
Selbst wenn die Geschichte vom toten Hund diesmal tatsächlich stimmen sollte, wäre sie schon mindestens ein halbes Jahr alt. Laut “SZ” soll der Diebstahl “irgendwann in der ersten Jahreshälfte” geschehen sein.
Bei der Münchner Polizei hat man allerdings noch nie etwas von dem Fall gehört.
Der Schauspieler Paul Walker ist vor zwölf Tagen bei einem Autounfall ums Leben gekommen. “Ausgerechnet” bei einem Autounfall, wie die Medien gerne betonen, weil sie darin wahlweise eine “traurige”, “grausame”, “tragische” bzw. “dramatische” Ironie des Schicksals erkennen — Walker war nämlich vor allem durch seine Rolle in Auto-Action-Filmen bekannt geworden.
Viele Medien hatten sich bis zum Zeitpunkt des Unfalls nicht sonderlich für den Schauspieler interessiert, ab und an vielleicht bei Filmpremieren über ihn geschrieben und als er mal “mit nacktem Oberkörper gutpositioniertund proportioniert im nassen Sand” lag. In der Regel aber war er ihnen ziemlich egal.
Vor zwölf Tagen hat sich das geändert. Seitdem versorgen sich soziale und klassische Medien gegenseitig mit immer neuen Geschichten, zeitweise gibt es fast stündlich “neue tragische Details” zu Paul Walker, dem “Todes-Crash”, dem “Todes-Porsche”, dem “Todesbaum” und dem “Todeskampf”. Auf allen Kanälen, rund um die Uhr: Paul Walker. “Rest in Peace” kommentieren dann Leute unter den heimlich geschossenen Paparazzi-Fotos von trauernden Angehörigen.
Eine der am häufigsten zitierten Quellen in diesen Tagen, schon das ist bezeichnend, ist das US-Promi-Klatsch-Portal “TMZ”, dessen Meldungen auch von eher seriösendeutschenMedien in Windeseile übersetzt und veröffentlicht werden – ob sie stimmen oder nicht. Die Nachricht etwa, dass Walker bei einem illegalen Autorennen gestorben sei, machte schnellüberalldieRunde, stellte sich später aber als falsch heraus.
Und während sich die deutsche “Huffington Post” irgendwann schon ganz metamäßig fragte, “wieso über Paul Walker mehr getwittert und ge-facebooked wird wie [sic!] über die Dritte Welt”, haben sich die Leute bei Bild.de offenbar vorgenommen, jedes Gerücht, jedes Foto, jedes traurige Detail, das sich irgendwo auftreiben lässt, mit einem eigenen Artikel zu würdigen.
25 Artikel hat das Portal seit dem Unfall über Paul Walker veröffentlicht, zwei davon im kostenpflichtigen “Bild Plus”-Bereich, die meisten prominent beworben auf der Startseite. Dazu zahllose “Schockbilder von der Unfallstelle”, Videos, Klickstrecken, Infografiken.
1. Dezember:
2. Dezember:
3. Dezember:
4. Dezember:
5. Dezember:
6. Dezember:
7. Dezember:
8. Dezember:
9. Dezember:
11. Dezember:
Eine nicht enden wollende Flut von Spekulationen, Belanglosigkeiten und Sätzen wie:
Der Tod kommt an den unspektakulärsten Orten. Selbst bei einem Hollywoodstar. Selbst bei einem wie Paul Walker (40), der alles hatte und den alle liebten.
Am dritten Tag nach seinem Tod bekam er eine eigene Bild.de-Themenseite, zwei Tage später schrieb das Portal über den Mann, den es bis dato kaum beachtet und den ein Teil der Leser vermutlich nicht mal gekannt hatte:
Hollywood hat eine neue Legende. Paul Walker.
Vor ein paar Tagen stellte Bild.de dann besorgt fest, dass mittlerweile ein “irrer Fan-Kult um Paul Walker” entstanden sei. Die Frage nach den möglichen Ursachen wird dabei natürlich nicht beantwortet, sie wird nicht mal gestellt. Stattdessen gibt es die nächste importierte “TMZ”-Klatschgeschichte: Ein Mann hatte angeblich versucht, “sechs Stück verkohlte Baumrinde” vom Unfallort im Internet zu versteigern.
Bild.de fragt:
Wie makaber ist das denn?
Während Familie, Fans und Freunde um den bei einem Autounfall tödlich verunglückten Schauspieler Paul Walker († 40) trauern, gibt es Menschen, die daraus Profit schlagen wollen.
Die Beschwerdeausschüsse des Presserats haben vergangene Woche zum vierten und letzten Mal in diesem Jahr getagt und anschließend fünf öffentliche Rügen, eine nicht-öffentliche Rüge, 18 Missbilligungen und 21 Hinweise ausgesprochen.
Die “Maßnahmen” des Presserates:
Hat eine Zeitung, eine Zeitschrift oder ein dazugehöriger Internetauftritt gegen den Pressekodex verstoßen, kann der Presserat aussprechen:
einen Hinweis
eine Missbilligung
eine Rüge.
Eine “Missbilligung” ist schlimmer als ein “Hinweis”, aber genauso folgenlos. Die schärfste Sanktion ist die “Rüge”. Gerügte Presseorgane werden in der Regel vom Presserat öffentlich gemacht. Rügen müssen in der Regel von den jeweiligen Medien veröffentlicht werden. Tun sie es nicht, dann tun sie es nicht.
Die nicht-öffentliche Rüge erging an Bild.de. Das Portal hatte darüber berichtet, dass eine Landtagsabgeordnete in eine psychiatrische Klinik eingewiesen worden war. Bild.de nannte den Namen der Frau sowie den Hintergrund der Erkrankung und verstieß damit nach Ansicht des Presserats gegen Ziffer 8 des Pressekodex, die besagt, dass körperliche und psychische Erkrankungen zur Privatsphäre gehören.
Eine öffentliche Rüge bekam Bild.de für einen Artikel über die Therapie bei vorzeitigem Samenerguss. Dabei hatte die Redaktion laut Presserat “umfangreich” PR-Material “wörtlich übernommen und nicht entsprechend gekennzeichnet”, außerdem wurden Preis und Name des Medikaments genannt. Der Presserat sah darin einen Verstoß gegen das Schleichwerbungsverbot und die Sorgfaltspflichten im Umgang mit PR-Material (Ziffer 7). Details zu diesem Fall gibt es beim “Medien-Doktor”.
Daneben erhielt Bild.de zwei Missbilligungen — eine, weil die Redaktion gegen die Sorgfaltspflicht verstoßen hatte (Ziffer 2), und eine für die Spekulation über die Hintergründe eines Suizids (Ziffer 8) — sowie einen Hinweis wegen einer falschen Bildunterschrift.
Zwei weitere Hinweise gingen an die gedruckte “Bild”-Zeitung (Verstoß gegen die Sorgfaltspflicht sowie unzureichende Anonymisierung einer Person).
Der “Dingolfinger Anzeiger” und die Modellbauzeitung “RC-Freizeit” wurden gerügt, weil sie die redaktionelle Berichterstattung von Anzeigenaufträgen abhängig gemacht hatten (Ziffer 7).
Die “Leipziger Volkszeitung” kassierte eine Rüge für einen Kommentar, in dem Demonstranten der NPD und der “Antifa” als “brauner und roter Abschaum” bezeichnet wurden. Der Begriff “Abschaum” sei eine Verletzung der Menschenwürde und damit ein Verstoß gegen Ziffer 9 des Pressekodex, erklärte der Presserat.
Gerügt wurde schließlich auch die “Junge Freiheit” für die Überschrift “Zigeuner können Sozialhilfe bekommen”. In dem Artikel ging es um eine Entscheidung des Landessozialgerichts NRW, nach der Einwanderer aus Rumänien und Bulgarien Anspruch auf Hartz IV-Leistungen haben. Dass sich diese Entscheidung auch auf Schweden, Luxemburger und alle anderen EU-Bürger in Deutschland bezog, verschwieg das Blatt allerdings. Mit der Überschrift habe die Zeitung “suggeriert, das Gericht habe eine Sonderregelung für eine bestimmte ethnische Minderheit im Sozialrecht geschaffen”, argumentierte der Presserat. Für die “willkürliche Heraushebung dieser Minderheit” habe der Ausschuss “keinen sachlichen Grund” gesehen. Sie wirke diskriminierend.
Wie die “willkürliche Heraushebung” von Minderheiten in solchen Fällen bei “Bild” und Bild.de funktioniert, können Sie übrigens hier nachlesen.
Nachtrag, 0.40 Uhr: Das Projekt “Medien-Doktor” hatte sich im September ausführlich mit dem Bild.de-Artikel zum vorzeitigen Samenerguss auseinandergesetzt und Beschwerde beim Presserat eingereicht. Näheres zu dem Fall gibt es hier.
Die Veranstalter einer Ausstellung in Nürnberg sind gegen die Berichterstattung der “Bild”-Zeitung vorgegangen.
In der Ausstellung, die an die Opfer der NSU-Verbrechen erinnern soll, werden unter anderem Bilder aus den privaten Fotoalben der Familien gezeigt. Die Veranstalter haben ausdrücklich darauf hingewiesen, dass es nicht erlaubt sei, diese Aufnahmen abzufotografieren und zu veröffentlichen. Eine Genehmigung dafür könnten nur die Angehörigen der Mordopfer geben.
Die “Bild”-Zeitung hatte, wie uns die Veranstalter auf Anfrage mitteilten, keine solche Genehmigung — druckte die Fotos in ihrer Nürnberger Ausgabe aber trotzdem:
Auch bei Bild.de werden die Bilder gezeigt:
(Alle Unkenntlichmachungen von uns.)
Die Abmahnung durch die Veranstalter blieb bislang ohne Erfolg: Der Artikel ist nach wie vor online.
Wir haben bei der Pressestelle der Axel Springer AG nachgefragt, warum die Fotos trotz fehlender Genehmigung veröffentlicht wurden. Sie teilte uns mit, dass sie sich grundsätzlich nicht zu “Redaktionsinterna” äußere.
Der Chef der indischen Bundespolizei steht derzeit massiv in der Kritik. Auf einer Konferenz hatte er seine Haltung gegenüber Sportwetten zum Ausdruck bringen wollen: Diese sollten legalisiert werden, weil ein Verbot schwer durchzusetzen sei.
Wenn man das Verbot von Sportwetten nicht durchsetzen kann, ist es, als würde man sagen: “Wenn man eine Vergewaltigung nicht verhindern kann, sollte man sie genießen”.
(Übersetzung von uns.)
Ohne Frage ein wirklich dummer Vergleich.
Aber mit Dummheit kennen sich deutschsprachige Medien ja aus. Und so wurde aus dem Zitat heute das hier:
Dass damit die Aussage des Polizeichefs ziemlich verzerrt wird, hat bislang nur “RP Online” gemerkt – und die Überschrift transparent in “Polizeichef sorgt mit Vergewaltigungs-Vergleich für Proteste” umgeändert.
Mit Dank an Marc B.
Nachtrag, 19.45 Uhr: Bild.de, Welt.de, Hna.de und “Focus Online” haben ihre Überschriften geändert.
Nachtrag, 14. November: Bis auf Heute.at haben sich jetzt auch die anderen Medien mehr oder weniger korrigiert.
Heute ist Martinstag. Mancherorts wird dieser Gedenktag schon etwas früher begangen, zum Beispiel in Hessen, genauer: in Bad Homburg. Dort sind die Kinder und Eltern einer Kita schon am Donnerstag mit ihren Laternen durch die Straßen gezogen. Dabei war im Grunde alles so wie immer. Bis auf die Tatsache, dass der Umzug diesmal von vielen Medien begleitet wurde — und von Polizisten.
Denn im Vorfeld des Umzuges hatte es eine heftige Diskussion und sogar Drohungen gegenüber den Kita-Mitarbeitern gegeben. Auslöser der Aufregung war ein Bericht in der “Taunus Zeitung”, dem Lokalteil der “Frankfurter Neuen Presse”.
Der verkündete am 30. Oktober:
Der Autor beruft sich darin auf “etliche Eltern”, von denen aber nur ein Vater und eine Mutter zu Wort kommen, beide anonym. Der Vater sagt, es sei “irgendwie eine Durchmischung von Festen”. Und die Mutter behauptet, ihr sei gesagt worden, die Bezeichnung “Sonne-Mond-und-Sterne-Fest” sei “politisch korrekter”.
Zwar wird auch der Stadtsprecher zitiert, der sagt, es gebe keinerlei religiöse Hintergründe für diese Bezeichnung, doch dem wurde offenbar keine große Bedeutung beigemessen. Nicht von der “Taunus Zeitung” — und erst recht nicht vom islamfeindlichen Hetzblog “Politically Incorrect”, das noch am selben Tag schrieb:
Von “empörten Eltern” ist dann die Rede und von “Speichelleckerei auf Kosten unserer Traditionen und Werte” und davon, dass “nichts Christliches mehr stattfindet in unseren Kindertagesstätten, Schulen oder auch auf öffentlichen Plätzen”. Der Text endet mit den Kontaktdaten der Kita.
Unter dem Artikel brach innerhalb weniger Minuten ein Sturm der Entrüstung los. Über 150 Kommentatoren warnten vor der “Islamisierung” Deutschlands, forderten den “Widerstand der deutschen Eltern und Bürger” und warfen der Kita-Leitung (im Ernst!) Rassismus vor.
Die Kommentarfunktion wurde kurz darauf “wegen zahlreicher menschenverachtender Kommentare” geschlossen.
Was der “T-Online”-Bericht allerdings nicht erwähnt: Die Stadt hatte der Darstellung der “Taunus Zeitung” noch am Abend zuvor vehement widersprochen:
Darin heißt es, der Name des Festes sei, anders als von der Zeitung behauptet, “niemals offiziell geändert worden, auch wenn von Eltern und Beschäftigten umgangssprachlich ein anderer Name verwendet wird.” Dies gehe “auf ein vergangenes Martinsfest” zurück, “bei dem eine Suppe mit Sonnen, Monden und Sternen als Einlage ausgegeben worden war.”
Die Bezeichnung habe sich dann verselbstständigt und sei intern noch heute gebräuchlich:
Die Kindertagesstätte selbst kündigt den Termin intern unterschiedlich an, in einigen Jahren als St.-Martins-Fest, in diesem Jahr zum Beispiel als Sonne-Mond-und-Sterne-Fest in Verbindung mit einem Martinsfeuer.
Die Stadt teilt mit, weder die Kita-Leitung noch die Verwaltung habe gegenüber Eltern weltanschauliche Gründe für die Bezeichnung geltend gemacht. Es sind von keiner dieser Stellen Aussagen über eine “politisch korrekte” Namenswahl gemacht worden.
Schließlich hält die Stadt fest:
Die Kindertagesstätte Leimenkaut wird auch weiter St. Martin feiern – und wenn jemand das als “Sonne-Mond-und-Sterne-Fest” bezeichnen möchte, darf er das auch weiterhin tun.
Klingt nach einem versöhnlichen Ende, mit dem eigentlich alle zufrieden sein könnten. Aber nein — jetzt ging’s erst richtig los.
“Politically Incorrect” schoss nochmal nach und zeigte sich “in keinster Weise” überzeugt von den Argumenten der “rückgratlosen Gutmenschen”. Erneut stimmten die Kommentatoren wutschnaubend zu. Und erneut endete der Text mit der E-Mail-Adresse eines Stadt-Mitarbeiters — eine Masche, die genau das bewirkte, was sie bewirken sollte: Kita-Leitung und Stadt erhielten Hunderte von anonymen Mails, in denen die Verantwortlichen beleidigt und bedroht wurden: “Wir werden Eure Hütte verbrennen. Wir werden Euch niederschlagen”, zitierte der Sozialdezernent später daraus.
Inzwischen hatten auch andere Medien Wind von der Sache bekommen. Und obwohl viele von ihnen auch auf die Stellungnahme der Stadt eingingen, wurde in den meisten Überschriften und Anreißern trotzdem suggeriert, die Kita hätte das Fest offiziell umbenannt oder gar abgeschafft:
Jene Leute, die beim Streifzug durch die Medien nur die Überschriften und Teaser lesen (und das sind erfahrungsgemäß nicht gerade wenige), mussten also davon ausgehen, dass die Kita das Fest tatsächlich offiziell umbenannt hat. Darunter auch einige Journalisten, die selbst mehrere Tage nach der Stellungnahme der Stadt in ihrenArtikeln ohne jede Einschränkung behaupteten, die Kita feiere aus Gründen der politischen Korrektheit “statt Sankt Martin ein ‘Sonne-Mond-und-Sterne-Fest'”.
Die Folge: Auch von den Lesern der seriösen Medien wurde die Kita in unzähligen Kommentaren und Leserbriefen attackiert — oder aber in Stellungnahmen von Politikern, die plötzlich überall auftauchten. So bezeichnete ein CDU-Politiker es als “absoluten Unsinn”, dass die Kita den St. Martinsumzug “nur noch ‘Sonne-Mond-und-Sterne-Fest’ nennen” wolle. Das sei “mehr als eine Farce” und eine “hirnrissige Idee” und so weiter. Ein weiterer CDU-Mann warf der Stadt vor, den Vorfall “herunterzuspielen” und bescheinigte den “Wortschöpfern” ein “zerrüttetes Verhältnis zu Glaube und christlicher Tradition”.
Die “Taunus Zeitung” beharrte weiter auf ihrer ursprünglichen Darstellung und schrieb von einem “fragwürdigen Auftritt” des Stadtrats Dieter Kraft (Grüne), der bei einer “emotionalen Ansprache” einen “Journalisten der Taunus Zeitung öffentlich an den Pranger” gestellt habe. Die Suppen-Geschichte wollen die Journalisten der “Taunus Zeitung” der Stadt einfach nicht glauben — auch nicht die Alternativversion, wonach der Name “Sonne-Mond-und-Sterne-Fest” sich auf das bekannte Kinderlied “Laterne, Laterne, Sonne, Mond und Sterne” beziehe. Andererseits bleibt der einzige Beleg für die Theorie, dass die Kita dem Fest aus politischer Korrektheit einen neuen Namen geben wollte, weiterhin nur die anonyme Behauptung einer einzelnen Mutter.
Wessen Version nun stimmt, lässt sich wohl nicht abschließend klären. Der Laternen-Umzug der Kita hat jedenfalls vor ein paar Tagen wie geplant stattgefunden — inklusive Medienrummel und Polizeischutz. Zum Glück blieb alles friedlich.
Dieser Fall erinnert ein wenig an die Geschichte, in der es vor zwei Monaten hieß, Berlin-Kreuzberg wolle Weihnachten verbieten: Damals erzählten die Zeitungen nur die halbe Wahrheit, die Politiker polterten gleich los, und die rechte Ecke hatte genug Stoff, um “Christenhasser!” zu schreien und Stimmung gegen Ausländer zu machen.
Um es gar nicht so weit kommen zu lassen, täten Journalisten, Politiker, Kirchenvertreter und Leser also gut daran, sich bei solchen Debatten in Zukunft gründlich zu informieren — und vielleicht einfach mal ein bisschen entspannt zu bleiben. So wie die Eltern, deren Leserbrief die “Taunus Zeitung” einen Tag vor dem Laternen-Umzug der Bad Homburger Kita abgedruckt hat:
Wir feiern in dieser Woche mit der Kita Leimenkaut und hoffentlich allen Kindern wie geplant – und nebenbei wie in jedem Jahr seit unsere Kinder die Einrichtung besuchen – Sankt Martin mit den dazugehörigen Liedern, Laternenumzug, Martinsfeuer, aber ohne Pferd, denn das erlaubt die Versicherung nicht. Welchen Titel die Veranstaltung dabei trägt, spielt keine Rolle und ändert am Inhalt nichts. Und am Abend essen wir eine gute selbstgemachte Suppe, vielleicht sogar mit Nudeln in Form von Sonnen, Monden und Sternen, denn das mögen unsere Kinder gerne.
Mit Dank auch an Thomas, Kevin S., Erik G. und Johnny K.