Bei Bild.de gibt’s eine neue Funktion. Die Leser können jetzt, wie bei Buzzfeed, unter ausgewählten Artikeln eine Reaktion anklicken. “Mood Tagging” nenne man das, wie Bild.de-Chef Julian Reichelt erklärt, und so sieht das Ganze aus:
Das abgebildete Voting stammt übrigens aus diesem Artikel:
Normalerweise stimmen wir den Kommentaren der “Bild”-Leserschaft ja eher nichtsounbedingt zu. Diesmal allerdings …
So sehen sehr, sehr viele der fast 400 Kommentare aus.
Die Fotos (der trauernde Vater sowie ein Facebook-Foto seines verstorbenen Sohnes) sind übrigens auch in der gedruckten „Bild“ erschienen. Wir haben beim Axel-Springer-Verlag nachgefragt, ob für die Veröffentlichung eine Erlaubnis vorlag — eine Antwort haben wir nicht bekommen.
Wenn sich Prominente mit der Klatschpresse zoffen und dann solche Gegendarstellungen erwirken …
…, dann wirkt das oft albern, fast ein bisschen lächerlich. Aber wenn man sich die juristischen Scharmützel hinter den Kulissen mal genauer anschaut, wird schnell klar, dass solche Auseinandersetzungen für die Beteiligten vor allem eins sind: bitterer Ernst. Für die einen geht’s um ein knallhartes, rentables Geschäft, für die anderen um die Verteidigung ihrer informationellen Selbstbestimmung.
Günther Jauch ist da ein gutes Beispiel. Dazu muss man zunächst wissen, dass Jauch eines der beliebtesten Opfer der Klatschpresse ist: Alles, was er sagt (oder irgendwann mal gesagt hat), und alles, was andere über ihn sagen (oder mal gesagt haben), und auch alles andere, was sich mit viel Fantasie und wenig Skrupel irgendwie mit ihm in Verbindung bringen lässt, wird von den bunten Blättern gnadenlos zu Geschichten verwurstet.
Wenn irgendwo in Potsdam mehrere Frauen von einem Unbekannten belästigt wurden, dann heißt es:
(Weil sie in Potsdam wohnt.)
Wenn Günther Jauch im Fernsehen erzählt, dass er früher mal die Schauspielerin Karin Dor toll fand, dann heißt es:
Wenn ein (fiktiver!) Roman erscheint, in dem der Protagonist plant, Günther Jauch zu entführen, dann heißt es:
Und wenn ein Freund von Günther Jauch stirbt, dann heißt es:
Jauch lässt sich diese Attacken aber nicht einfach gefallen, sondern geht konsequent dagegen vor.
Das wissen auch die Redaktionen, darum sind viele der Artikel schon extra so formuliert, dass sie juristisch kaum angreifbar sind; glattgebügelt von den Rechtsabteilungen der Verlage. Denn wenn Familie Jauch und ihre Anwälte etwas finden, gegen das sie sich wehren können, dann tun sie das, und zwar rigoros.
Wenn ein Blatt fälschlicherweise behauptet, Jauch habe schon als Kind auf dem Weinberg seiner Großeltern gespielt, dann geht er dagegen vor. Wenn ein Blatt fälschlicherweise behauptet, Jauchs Ehefrau sei Diplom-Psychologin, dann geht sie dagegen vor. Wenn ein Blatt fälschlicherweise behauptet, Jauch habe von der “FAZ” ein Werbe-Honorar bekommen, dann geht er dagegen vor.
Auf die Frage, warum er sich so hartnäckig gegen die Berichte wehrt, sagt er:
Aus zwei Gründen. Erstens hat jeder Mensch eine Privatsphäre und ein Recht darauf, dass die geachtet wird. Das möchte ich, im Rahmen des juristisch Möglichen, auch für meine Familie und für mich in Anspruch nehmen. Und zweitens ärgert es mich, dass dort ununterbrochen Menschen getäuscht werden. Denen wird in der Schlagzeile etwas versprochen, das, wenn man es dann im Inneren nachliest, überhaupt nicht gehalten wird. Zu dem Zeitpunkt hat die Oma dann aber schon 1,50 Euro oder noch mehr ausgegeben. Ich werde also benutzt, um Leute reinzulegen und gleichzeitig das Vermögen von denjenigen, die diesen Dreck produzieren, noch zu vermehren — und da habe ich mir irgendwann mal gesagt: Ne! Dazu trägst du nicht auch noch bei, indem du dich nicht wehrst.
Manchmal müssen die Blätter die Gegendarstellungen der Promis sogar auf dem Cover abdrucken — die von den Guttenbergs zum Beispiel oder diese oder diese. Oder diese:
Auch die Gegendarstellung zum vermeintlichen “Entführungs-Drama” erschien, nachdem sich Jauch erfolgreich gegen die Schlagzeile gewehrt hatte, auf dem Titelblatt (für eine größere Version bitte draufklicken):
Das war im März. Interessanterweise ist die Gegendarstellung vor zwei Wochen ein zweites Mal erschienen. Das Oberlandesgericht Karlsruhe hatte das Blatt zum erneuten Abdruck verdonnert, weil die erste Gegendarstellung zu klein war.
Gegendarstellungen sollen nämlich, so schreiben es die Gerichte vor, die Aufmerksamkeit des Lesers in gleicher Weise wecken wie die ursprüngliche Berichterstattung. Darum müssen sie im gleichen Teil der Zeitschrift abgedruckt werden und in Aufmachung, Schriftbild usw. gleichwertig sein.
In diesem Fall hatte das Landgericht Baden-Baden angeordnet, dass die Gegendarstellung genauso groß sein müsse wie die ursprüngliche Schlagzeile “Günther Jauch – Entführungs-Drama”. Die Redaktion packte aber den sogenannten “Redaktionsschwanz” (“Herr Jauch hat recht …”) mit in den Gegendarstellungs-Kasten, dadurch wurde die Schrift insgesamt kleiner.
Jauch ging dagegen vor, das Blatt wehrte sich, Jauch bekam recht. Also erschien die Gegendarstellung erneut, diesmal ohne den Redaktionsschwanz:
Das ist alles so bekloppt, da passt es natürlich, dass die Unterlagen zu dem Fall (PDF) über weite Teile klingen wie das Drehbuch zu einem schlechten Gerichtssketch:
Im Anschluss daran trägt der Gläubiger nunmehr vor, bei Bemessung der Originalgröße (ohne Verkleinerung) und unter Zugrundelegung der Flächenberechnungsmethode des Oberlandesgerichts Karlsruhe (14. Senat) weise die Erstmitteilung eine Fläche von 47,94 cm² und die Gegendarstellung eine Fläche von 27,83 cm² (mit Richtigstellung 36,40 cm²) auf (Anl. Ast. 10). Bei einer Flächenberechnung nach einem Rechteck exakt um die Textstelle weise die Ausgangsmitteilung eine Fläche von 68,4 cm² und die Gegendarstellung 40,58 cm² auf. Die Schuldnerin führt nach dem Hinweis des Senats vom 21.07.2014 zuletzt aus, die Fläche der Gegendarstellung betrage ohne Einrechnung der Leerflächen und der Richtigstellung nach der Nettoberechnungsmethode 2683,161 mm², die der Erstmitteilung 4831,0528 mm². Dabei seien jeweils die Zwischenräume ober- bzw. unterhalb der Buchstaben …
Manchmal wird es aber noch abstruser. Die “Closer” zum Beispiel musste jüngst eine Gegendarstellung von Jauch dreimal (!) hintereinander drucken, weil die Redaktion es nicht hinbekommen hatte (oder nicht hinbekommen wollte), sich an die Vorgaben des Gerichts zu halten.
Kurz vorab, falls Sie die Inhalte und Methoden der “Closer” nicht kennen: Sagt Ihnen der “Nacktfoto-Skandal” um Herzogin Kate noch was? Damals hatte ein Paparazzo die Frau von Prinz William aus großer Entfernung fotografiert, wie sie (halb-)nackt auf einem Privatgrundstück in der Sonne lag. Mit genau solchen Dingen verdient die “Closer” ihr Geld. Die Fotos wurden zwar vom französischen Schwesterblatt gedruckt, aber auch die deutsche Ausgabe, die im Bauer-Verlag erscheint, ist ein Rumpelblatt sondergleichen.
Sie ist im Grunde eine schlimme Mischung aus Regenbogenblatt und Boulevardzeitung. Medienanwalt Christian Schertz, der auch Günther Jauch vertritt, bezeichnet sie als “das aggressivste Printobjekt, was Verletzungen von Persönlichkeitsrechten angeht”. Die “Closer” zeigt Paparazzi-Fotos, die selbst “Bild” oder “die aktuelle” nicht drucken würden, und verletzt, so Schertz, “nahezu wöchentlich Persönlichkeitsrechte meiner Mandanten”. Aktuell schlachtet das Blatt die privaten SMS von Cora und Ralf Schumacher aus (was für “Bild” und andere Medien wiederum ganz praktisch ist, weil sie daraus dann eigene Titelgeschichten basteln können, ohne sich selbst die Finger schmutzig zu machen).
Anfang des Jahres berichtete die “Closer” in ihrer ulkigen Rubrik “Leute heute … und gestern” folgendermaßen über Günther Jauch:
Das linke Foto zeigt ihn allerdings nicht beim Radio, sondern bei der Moderation einer ZDF-Sendung. Jauch wehrte sich gegen die falsche Behauptung und erwirkte eine Gegendarstellung, die die “Closer” ein paar Wochen später abdrucken musste. Allerdings hat sich das Blatt dabei diesen kleinen Spaß erlaubt:
Jauchs Anwälte gingen auch dagegen vor, und das Landgericht Hamburg folgte ihrem Antrag.
Die Richter kritisierten zum Einen die Linien im Hintergrund (weil sie vom Text ablenken und die Lesbarkeit erschweren würden), vor allem aber natürlich den “Hinweis”, der eine “unzulässige Glossierung” darstelle:
Sie entwertet die Gegendarstellung, indem sie den Antragsteller in einem Aufzug zeigt, der jedenfalls zum Schmunzeln einlädt.
Dem Leser erscheine durch diese Darstellung der Gegendarstellungsanspruch von Jauch “als übertrieben bzw. sogar als lächerlich”.
Also erschien die Gegendarstellung ein paar Ausgaben später erneut — und zwar so:
Die Linien sind weg, der Hinweis nicht. Nur das Foto ist kleiner, die Überschrift nicht mehr kursiv und der Text ein bisschen umformuliert. Jauchs Anwälte gingen erneut dagegen vor, und das Landgericht Hamburg folgte ihnen auch diesmal:
Der neben der Gegendarstellung abgedruckte Hinweis ist eine unzulässige Glossierung. Sie entwertet die Gegendarstellung […].
Danach wollte die “Closer” zwar immer noch nicht klein beigeben und legte noch Beschwerde beim Hanseatischen Oberlandesgericht ein, doch auch dort gaben die Richter Jauch recht:
Auch der von der Schuldnerin vorgenommene erneute Abdruck der Gegendarstellung war nicht geeignet, den titulierten Anspruch des Gläubigers auf Veröffentlichung der Gegendarstellung zu erfüllen […].
Also musste die “Closer” die Gegendarstellung ein drittes Mal drucken. Diesmal hielt sie sich dann auch endlich an die Vorgaben und ließ den Hinweis weg.
In den USA hat eine Vierjährige in der Kita Heroin verteilt, weil sie dachte, in den Tütchen seien Süßigkeiten.
Klingt schon irgendwie faul, aber laut Angaben der Delaware State Police soll sich die Geschichte tatsächlich so abgespielt haben. Zusammengefasst: Mutter gibt Kind falschen Rucksack mit, Kind verteilt Heroin, nix passiert, alle wohlauf, Mutter festgenommen.
Wo man diese Geschichte auch liest, sie klingt immer gleich. Nur an einer Stelle gehen die Angaben der deutschen Medien seltsam auseinander: Wenn es darum geht, wie viel Heroin in dem Rucksack war.
A total of 249 bags of heroin weighing 3.735 grams was located in the backpack.
Das ist natürlich ein bisschen knifflig. Aber es hilft schon mal sehr, wenn man weiß, dass im Englischen der Punkt in der Regel als Dezimaltrennzeichen eingesetzt wird und nicht, wie hierzulande, als Tausendertrennzeichen. Anders gesagt: “3.000 grams”, liebe Medien, heißt eben nicht dreitausend Gramm.
3,7 Kilo waren es also mit Sicherheit nicht. Und was die 249 Tütchen angeht: Gemeint ist nicht, dass jedes davon 3,7 Gramm wiegt, sondern das Gesamtgewicht. Das wird auch deutlich, wenn man sich andereArtikel in US-Medien dazu anschaut:
the backpack contained 3.375 grams of heroin
police say a total of 3.735 grams of heroin were found
the backpack contained nearly 250 packets of heroin, totalling nearly four grams
Fast vier Gramm. Nicht weniger, nicht mehr, und erst recht keine vier Kilo. Das hat uns auch die zuständige Lokalreporterin von “Delaware Online” nochmal bestätigt.
Im Gegensatz zu den deutschen Journalisten haben viele Leser den Fehler bemerkt und in den Kommentaren darauf hingeweisen, doch die meisten Redaktionen haben nicht darauf reagiert.
Ein Positiv-Beispiel gibt es aber doch: Die Online-Ausgabe der “Welt” hat ihren Artikel nach einem Leser-Hinweis geändert. In der ersten Version hieß es, die Beamten hätten …
mehr als 3,7 Kilogramm Heroin in dem Rucksack gefunden.
Inzwischen steht dort aber:
In den Tütchen befanden sich nach Polizeiangaben jeweils 3,7 Gramm Heroin, insgesamt befanden sich also knapp über 900 Gramm Rauschgift in dem Rucksack.
Naja. Aber versucht haben sie’s.
Mit Dank an Johannes S.
Nachtrag, 13. Oktober: Wir haben zur Sicherheit auch noch bei der Delaware State Police nachgefragt. Sergeant Paul G. Shavack, Leiter der Presseabteilung, bestätigte uns, dass die 249 Tütchen insgesamt 3,7 Gramm enthielten.
Was für einen gewaltigen Einfluss Icahn hat, demonstrierte er eindrucksvoll Mitte der Woche. Er kündigte auf Twitter lediglich an, dass er einen interessanten Brief an Cook schreiben werde. Sofort stieg die Aktie um mehr als zwei Prozent. Icahn ist an Apple mit 0,9 Prozent beteiligt. Sein Aktienpaket von etwa 53 Millionen Dollar war somit rund 100 Millionen Dollar wertvoller als zuvor.
Logisch! Denn wenn 0,9 Prozent 53 Millionen Dollar wert sind und das Ding um zwei Prozent steigt, macht das insgesamt also … drei im Sinn … 153 Millionen!
Aber bevor Sie jetzt groß rumrechnen: Mit den Zahlen hat der Fehler (vermutlich) gar nichts zu tun.
Das Aktienpaket von Icahn umfasstnämlich nicht 53 Millionen Dollar, sondern 53 Millionen Aktien — mit einem Gesamtwert von etwa 5,3 Milliarden Dollar. Und zwei Prozent von 5,3 Milliarden sind tatsächlich rund 100 Millionen. Kurzum: Wenn man im zitierten Absatz das erste “Dollar” durch “Aktien” ersetzt, dann stimmt’s. Anscheinend hat sich n-tv.de also nicht verrechnet, sondern verschrieben. Macht die Sache zwar nicht richtiger, aber zumindest weniger peinlich.
Mit Dank an Yannick.
Nachtrag, 11. Oktober: n-tv.de hat den Fehler transparent korrigiert.
Jean Todt, der Präsident des Automobilverbandes FIA und langjährige Freund von Michael Schumacher, hat im französischen Fernsehen vor ein paar Tagen ein kurzes Interview zu Schumachers Gesundheitszustand gegeben.
Viele deutsche Medien berichten heute darüber, und zwar vor allem so:
(“Spiegel Online”)
(“Focus Online”)
(N-tv.de)
(Bunte.de)
(Web.de)
(T-online.de)
(Express.de)
Auch viele, vieleandereMedienzitierendiesenSatz, selbst in Großbritannien und Italien kursiert er schon. Allerdings: Jean Todt hat ihn in dem Interview nie gesagt. Im Gegenteil: Er bemühte sich sogar, der Frage nach dem “normalen Leben” so gut es geht auszuweichen.
Übersetzt lautet das Gespräch so:
Reporter: Wie geht es ihm heute? Jean Todt: Heute? Er kämpft. Und wir hoffen, dass die Dinge besser werden. Schnell. Reporter: Kann er seine Bewegungen kontrollieren? Kann er sprechen? JT: Ich will nicht ins Detail gehen, weil es zu persönlich ist. Ich glaube, dass das Wichtigste ist, dass er lebt, dass seine Familie bei ihm ist und dass es besser wird, aber wir müssen ihm Zeit geben. Wir müssen ihn in Ruhe lassen. Reporter: Ich werde die Frage anders formulieren. Wird er je wieder zu einem normalen Leben zurückfinden? JT: Er wird wahrscheinlich nie wieder F1 fahren. Reporter: Sie können ein normales Leben haben, ohne F1-Auto zu fahren. JT: Wir können nur hoffen.
Wo das falsche Zitat ursprünglich herkommt, lässt sich nur schwer nachvollziehen; einige Medien verweisen auf einen Artikel bei motorsport-magazin.com, andere auf “Spiegel Online”. Wie auch immer: Die “sensationelle Prognose von Jean Todt” (Bunte.de), die jetzt durch die europäischen Medien geistert, hat es in Wahrheit gar nicht gegeben.
Mit Dank an Basti, Hendrik L., Nils M. und Carsten P.
Nachtrag, 22.15 Uhr: “Spiegel Online” hat den Artikel transparent korrigiert. Demnach beruhte der Fehler auf einer falschen Übersetzung der australischen Nachrichtenagentur GMM.
Als wir vor ein paar Tagen darüber berichteten, wie die “Bild”-Zeitung Stimmung gegenAsylbewerber macht, schrieb uns ein Leser, dass auch andere Medien gezielt Panik verbreiten würden:
apropos Angstmache vor “Flüchtlingsflut”:
da machen auch Blätter wie die Frankfurter Allgemeine Zeitung mit, indem sie bspw. Statistiken manipulativ so ausschneiden, dass die aktuellen Zahlen herausstechen.
Konkret meint er eine Infografik, die vor gut drei Wochen bei Faz.net erschienen ist:
Ein ganz ähnliches Diagramm taucht derzeit auch in anderen Medien auf, etwa im aktuellen “Spiegel”* …
(Hier sind die Zahlen insgesamt niedriger, weil der “Spiegel” nur die Erstanträge zählt, Faz.net aber Erst- und Folgeanträge.)
… auf den Webseiten der “Welt” …
… oder der “Berliner Zeitung”* …
… und auch die dpa* hat eine Grafik im Angebot:
Sie alle bilden den Zeitraum von 1995 bis heute ab. Das ist zwar nicht falsch, aber: 1992 gab es mehr als doppelt so viele Asylanträge wie 1995. Auch 1991 und 1993 war die Zahl viel größer. In der Infografik werden diese Jahre aber weggelassen, wodurch der Balken für das aktuelle Jahr im Vergleich zu den anderen deutlich höher ist.
Wenn man die Grafik aber beispielsweise um fünf Jahre nach hinten ausdehnt, sieht sie nicht mehr so aus …
Dass die Medien nur den Ausschnitt ab 1995 zeigen, muss natürlich nicht gleich böse Absicht sein (wir vermuten eher, dass sie einfach auf die aktuelle Statistik des BAMF zurückgegriffen haben, dort werden nämlich ebenfalls nur die Zahlen ab 1995 aufgelistet), aber mit ein bisschen mehr Recherche und ein paar zusätzlichen Zahlen hätten sie erstens eine bessere Einordnung und zweitens weniger Futter für Manipulationsvorwürfe geliefert.
Mit Dank an Christian K.
Nachtrag/Korrektur, 19.05 Uhr: Einige Leser haben uns darauf hingewiesen, dass man in diesem Zusammenhang auch den “Asylkompromiss” beachten muss. Diese im Mai 1993 beschlossene Neuregelung des Asylrechts hatte unter anderem zur Folge, dass es schwieriger wurde, sich auf das Grundrecht auf Asyl zu berufen. *Wichtig ist außerdem: Bei Infografiken, die nur die Erstanträge abbilden, können die Jahre vor 1995 nicht als Vergleich herangezogen werden. Das BAMF differenziert in seiner Statistik nämlich erst seit 1995 zwischen Erst- und Folgeanträgen.
Bei einer solchen Nachricht reiben sich Boulevardjournalisten natürlich die Hände: Das Landgericht Paderborn hat angeordnet, einen Sexualstraftäter, der sich an mehreren Kindern vergangen hatte und deshalb seit 19 Jahren hinter Gittern sitzt, aus der Forensischen Psychiatrie zu entlassen — obwohl ihn die Ärzte und externen Gutachter immer noch für gefährlich halten.
Für die “Bild”-Zeitung erwartungsgemäß ein großer …
(Ausriss aus der Dienstagsausgabe.)
Und sie ist nicht die einzige, die den Fall kritisch sieht. Das Besondere an dem “Bild”-Artikel ist aber, dass er den Eindruck erweckt, als sei die Klinik selbst verantwortlich dafür, dass der Mann freikommen soll.
Das Blatt schreibt:
Ein Gutachter warnt, “dass der Betroffene bei unüberwachter Bewegungsfreiheit sexuelle Kontakte zu Jungen herstellen werde”.
Warum darf er trotzdem raus? Das Gesetz schreibt vor, dass Bernd B. testweise auch unbegleitete Ausgänge gestattet werden müssen. ABER: 1995 hatte ein Freigänger in Lippstadt ein Kind ermordet. Nach Bürgerprotesten wurde festgelegt, dass Patienten für Freigänge in eine andere Stadt gebracht werden müssen.
Um Bernd B. In eine andere Stadt zu bringen, hatte die Klinik aber kein Personal! Der Täter blieb eingeschlossen. “Das ist rechtswidrig”, sagt sein Anwalt Carsten Ernst.
Und schwupps — ist die Klinik schuld, weil sie angeblich nicht genug Personal hat:
Diese Darstellung sei jedoch “hochgradiger Quatsch”, sagte uns Karl Donath, der Sprecher des Klinik-Trägerverbandes LWL auf Nachfrage. Es gebe keinen Personalmangel. Das sei der “Bild”-Zeitung vor Erscheinen des Artikels auch bekannt gewesen. Trotzdem habe sie die wohl lancierte Behauptung gebracht.
Er erklärte weiter:
“Der Dreh- und Angelpunkt ist nicht der nicht vorhandene Personalmangel, sondern dass die Justiz die Freiheitsrechte von Untergebrachten im Einzelfall höher bewertet als verbleibende Sicherheitsbedenken auf Seiten der Behandler. Die Justiz muss diesen sogenannten Verhältnismäßigkeits-Grundsatz umso höher bewerten, je länger der Patient schon im Maßregelvollzug ist.”
Für die im “Bild”-Artikel genannten Lockerungsmaßnahmen (unbegleiteter Ausgang in einer anderen Stadt) herrsche in der Klinik, so der Sprecher, “erst recht kein Personalmangel, weil wir dafür extra Geld bekommen.” Im Übrigen sei der unbegleitete Ausgang “kein zielloses Umherstromern, sondern erfolgt unter zeitlicher Kontrolle und mit festen Regeln und Zielen.”
All das verschweigt die “Bild”-Zeitung einfach, was den Klinik-Sprecher aber offenbar nicht allzu sehr überrascht:
“Wenn Fakten eine vorgefertigte Geschichte kaputtzumachen drohen, dann werden sie in manchen Fällen eben einfach umgedeutet oder beiseitegeschoben. Das ist kein neues Phänomen bei Boulevardmedien, nicht nur bei der ‘Bild’-Zeitung.”
Seit einigen Tagen schwirren viele Fotos durchs Internet, auf denen zu sehen sein soll, mit was für selbstgebauten Panzerfahrzeugen die Kurden gegen die Terrormiliz “Islamischer Staat” kämpfen. Ob die Fotos echt sind oder vielmehr: ob sie das zeigen, was behauptet wird, lässt sich nur schwer überprüfen — was Bild.de gestern allerdings nicht davon abgehalten hat, ohne große Zweifel die “Panzer-Parade der Kurden-Kämpfer” zu veröffentlichen:
Zehn Fotos sind dort zu sehen, darunter auch dieses hier:
Nun ist die Karre zwar kein Baufahrzeug, sondern (wie man sieht) ein Tankwagen, aber gut. Viel wichtiger scheint uns da eher die Tatsache, dass der Truck ganz bestimmt kein “selbstgebastelter Panzer” der kurdischen Kämpfer sein kann. Er stammt nämlich aus dem Film “Mad Max 2”:
Nachdem wir gestern Abend auf den Fehler hingewiesen hatten, wurde die Bildunterschrift schnell geändert. Jetzt steht dort:
Einige Leser haben vermutet, dass diese Bildunterschrift schon immer dort stand und wir uns nur einen Scherz erlaubt hätten, denn so dämlich seien ja nicht mal die Leute von “Bild”. Aber: doch. Sindsie.
Übrigens stammt die “Panzer-Parade” gar nicht von Bild.de selbst. Das Portal hat sie von der britischen “Dailymail” übernommen, die zwei Tage zuvor exakt die gleichen Fotos präsentiert hatte. Auch das Mad-Max-Bild war dabei, unter dem die “Dailymail” schreibt:
Strong resemblance: The converted Kurdish vehicles look similar to the heavily-armoured lorries in the 1979 dystopian action film Mad Max (pictured)
Aber das hat der zuständige Artikel-Kopierer von Bild.de wohl leider übersehen.
Mit Dank an Heiko W., Dominik von R. und Christoph L.