Presserat hält “Galgenmann”-Fotos für unzulässig

Ja, da freute er sich, der Online-Chef der „Bild“-Zeitung:

Äh, ja.

In der Geschichte ging es um einen Mann, der auf einer „Pegida“-Demo einen selbstgebauten Galgen getragen hatte („Reserviert“ für Angela Merkel und Sigmar Gabriel). „Bild“ hatte den Mann kurz darauf zu Hause besucht, dabei offenbar heimlich in seiner Wohnungstür fotografiert und die Fotos groß in der Print-Ausgabe und bei Bild.de veröffentlicht (BILDblog berichtete).

Darüber haben wir uns beim Deutschen Presserat beschwert. Der sieht es — anders als Julian Reichelt suggeriert — so wie wir:

Die Mitglieder des Beschwerdeausschusses sind mehrheitlich der Ansicht, dass die Beschwerde begründet ist. Die Verwendung der Fotos, die den Mann in seiner Wohnungstür zeigen, verstoßen gegen Ziffer 8, Richtlinie 8.8 des Pressekodex.

Der Ausschuss halte es zwar für presseethisch zulässig, „den Betroffenen auch an seiner Wohnungstür mit den Äußerungen, die er auf der Demonstration getätigt hat, zu konfrontieren“, heißt es in der Begründung. Aber:

Die Veröffentlichung heimlich angefertigter Bildaufnahmen hält er hingegen für unzulässig. (…) Auch die politischen Umstände des Sachverhalts oder die mögliche strafrechtliche Relevanz der Äußerungen des Betroffenen auf der Demonstration rechtfertigen ein heimliches Vorgehen nach Ansicht der Ausschussmehrheit nicht.

Die “Maßnahmen” des Presserates:

Hat eine Zeitung, eine Zeitschrift oder ein dazugehöriger Internetauftritt gegen den Pressekodex verstoßen, kann der Presserat aussprechen:

  • einen Hinweis
  • eine Missbilligung
  • eine Rüge.

Eine “Missbilligung” ist schlimmer als ein “Hinweis”, aber genauso folgenlos. Die schärfste Sanktion ist die “Rüge”. Gerügte Presseorgane werden in der Regel vom Presserat öffentlich gemacht. Rügen müssen in der Regel von den jeweiligen Medien veröffentlicht werden. Tun sie es nicht, dann tun sie es nicht.

Der Presserat sprach deshalb einen „Hinweis“ gegen „Bild“ und Bild.de aus. Julian Reichelt hatte zwar noch wortreich argumentiert …

Wir betrachten es als eine unserer herausragenden Aufgaben, politischen Bewegungen und Einzelpersonen, die Deutschland offenkundig aus dem grundgesetzlichen Rahmen herausreißen wollen, konsequent entlarvende Recherche und Berichterstattung entgegen zu setzen. Es wäre gefährlich, Berichterstattung auf das Umfeld zu beschränken, in dem sich radikale Bewegungen und Einzelpersonen nach Belieben inszenieren können. (…)

Es ist (leider) ein historisch belegtes Phänomen, dass sich in radikalen Organisationen soziale Außenseiter sammeln und durch das gemeinsame Auftreten den Eindruck von Stärke, Entschlossenheit, Tatkraft und vor allem gesellschaftlicher Legitimation zu erwecken. In der Masse treten sie quasi als Stimme der schweigenden Mehrheit auf. Die These der „schweigenden Mehrheit“, der Denk- und Redeverbote gehört zu ihrem ideologischen Standard-Repertoire.

Wir halten es daher für zwingend geboten, journalistisch gerechtfertigt und als Lehre aus der Geschichte unumgänglich, die Träger einer solch Staats- und Grundgesetzfeindlichen Ideologie in ihrem banalen Alltag zu konfrontieren und zu zeigen und den Kontext ihres Gedankenguts abseits choreographierter Flaggen- und Fackelzüge zu dokumentieren.

Ob die Fotos heimlich aufgenommen wurden, wollte Reichelt dem Presserat aber nicht verraten.

Inzwischen hat Bild.de die Fotos gelöscht.