1. Springer-Verlag bestätigt zwei Gespräche zwischen Döpfner und Merz über AfD
(spiegel.de)
Nach wochenlangen Spekulationen im Berliner Regierungsviertel habe der Axel-Springer-Verlag zwei direkte Treffen zwischen Konzernchef Mathias Döpfner und Friedrich Merz bestätigt. Laut einem Bericht des “Stern” (nur mit Abo lesbar) habe das erste Treffen Ende 2024 stattgefunden und zu einem tiefen Zerwürfnis zwischen dem damaligen Oppositionsführer Merz und Döpfner geführt. Gerüchte aus dem Podcast “Wenn Sie wüssten…” des “Redaktionsnetzwerk Deutschland”, laut dem Döpfner Merz zu einer Kooperation mit der AfD gedrängt und ihm gedroht habe, habe der Springer-Verlag zurückgewiesen. Beim “‘Welt’-Wirtschaftsgipfel” zu Beginn dieses Jahres soll Friedrich Merz, inzwischen Kanzler, im Springer-Hochhaus die schärfsten Schlagzeilen des Verlags über sich laut vorgelesen haben. Die Stimmung sei von Teilnehmern als “eisig” beschrieben worden.
2. ZAK: Medienrecht gilt auch für KI-Suchmaschinen und Chatbots
(dwdl.de, Timo Niemeier)
Die Kommission für Zulassung und Aufsicht (ZAK) der Landesmedienanstalten habe erstmals formelle Bescheide gegen die KI-Angebote von Google (AI Overviews) und Perplexity erlassen und damit einen wegweisenden Präzedenzfall geschaffen. Gestützt auf ein neues Rechtsgutachten stelle die ZAK klar, dass KI-generierte Antworten als eigene redaktionelle Inhalte der Anbieter zu werten seien und das Haftungsprivileg des Digital Services Act für sie nicht greife. Gegen den Beschluss könnten die Anbieter nun Rechtsmittel einlegen.
3. EU-Experten wollen ein Social-Media-Verbot bis 13. Ja, und jetzt?
(zeit.de, Lisa Hegemann)
Lisa Hegemann kommentiert das derzeit diskutierte Social-Media-Verbot für Kinder bis 13 Jahren: “Wer ein besonders scharfes Schwert zieht, sollte zwei Grundregeln beachten: Er sollte sich erstens sicher sein, dass das Schwert das angemessene Werkzeug für den vorgesehenen Zweck ist. Und zweitens, dass er bei der Nutzung nicht versehentlich irgendetwas kaputthaut, das er gar nicht kaputthauen wollte.”
4. Doping-Pranger im Netz rechtlich unbedenklich
(lto.de)
Wie “Legal Tribune Online” berichtet, dürfen nationale Anti-Doping-Behörden die Namen von überführten Profisportlerinnen und -sportlern im Internet veröffentlichen. Die DSGVO stehe laut einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs einem solchen “Doping-Pranger” grundsätzlich nicht entgegen, da die Bekämpfung von Doping dem Gemeinwohl diene. Die Richter hätten klargestellt, dass Namen sowie Dauer und Grund einer Sperre weder schutzbedürftige Gesundheitsdaten noch strafrechtliche Daten darstellen, solange der genaue Wirkstoff nicht genannt wird.
5. Er sicherte ab, wo andere Muffensausen bekamen
(taz.de, Steffen Grimberg)
Der NDR-Justiziar Klaus Siekmann geht in den Ruhestand. In der “taz” bedankt sich Steffen Grimberg für dessen Wirken: “Klaus Siekmann hat über 30 Jahre lang Recherchen von ‘Panorama’ bis STRG_F nicht nur ermöglicht und abgesichert, sondern quasi mitgemacht. Immer mit dem Ziel, herauszuholen, was geht. Hohe Risiken hat er dabei in Kauf genommen und Generationen von Journalist*innen beigebracht, wie Verdachtsberichterstattung geht, ohne hinterher auf die Mütze zu kriegen.”
6. Vertical Drama: Deutsche Anbieter und der Hype
(medientage.de, Petra Schwegler)
Petra Schwegler kommentiert den aktuellen Trend um das “Vertical Drama”, speziell fürs Handy gedrehte Serien im Hochkantformat: “Es geht nicht darum, das klassische Kino oder das große TV-Drama abzuschaffen, sondern Geschichten radikal aus der Perspektive eines scrollenden Publikums zu denken. Was auf dem großen Bildschirm an den Jungen vorbeiläuft, könnte dann funktionieren, wenn der Daumen dieser Zielgruppe zum wichtigsten Werkzeug der Unterhaltung gemacht wird.”
