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Kurz korrigiert (26)

Bild.de wirbt derzeit für berichtet derzeit über den Wiederaufbau des Berliner Stadtschlosses und berichtet deshalb u.a. dies:

Und es stimmt: Am 3. Februar 1945 wurde das Schloss zerstört. “Aber”, so heißt es auf der Website des Fördervereins Berliner Stadtschloss e.V. (von dem Bild.de obiges Foto hat), “das riesige Bauwerk war weniger zerstört als z.B. das Charlottenburger Schloss. In seinen Mauern stand es, zwar ausgebrannt, dennoch festgefügt da.”

Und deshalb zeigt das von Bild.de ausgewählte Foto vom Schloss, anders als Bild.de suggeriert, auch nicht wirklich die Zerstörung vom 3. Februar 1945, sondern – laut Förderverein – die “Sprengung weiterer Abschnitte der Südfassade bei Portal II” im Auftrag der DDR-Führung im Herbst 1950.

Mit Dank an Mortimer G. für den Hinweis.

Nachtrag, 9.11.2005:
Mittlerweile hat der DDR-Beauftragte von Bild.de seinen Dienst angetreten und die sinnentstellende Fotobeschriftung entsprechend korrigiert:

“Jetzt” V

Sex schützt vor Erkältung

So stand es gestern auf der Titelseite von “Bild”. Und weiter:

“London – Ohne Schnupfen, Husten & Co durch den Herbst? Zweimal Sex pro Woche hilft! Forscher der Uni Pennsylvania (USA) fanden jetzt heraus: Paare mit diesem Sexrhythmus haben das stabilste Immunsystem. (…)”

Nun wissen wir leider nicht, warum diese “Bild”-Meldung mit dem Wort London anfängt, wenn es sich doch eigentlich um eine US-Studie handelt. Was wir hingegen wissen, ist, dass die Forscher den Zusammenhang zwischen Sexualverhalten und Immunsystem mitnichten “jetzt” herausgefunden haben. All das, was da gestern, am 5.11.2005 also, über die Studie “The Effect of Sexual Behavior on Immune System Function” auf der Titelseite von “Bild” stand, ist seit über fünfeinhalb Jahren, genauer gesagt, mindestens seit dem 1.2.1999 bekannt.

Und davon, dass Sex vor Erkältung schützen soll, hat man auch im Hause “Bild” nicht erst gestern gehört.

Mit Dank an Peter K. für den Hinweis.

PS: Auch Fahrstuhlmusik kann vor Erkältung schützen! Zumindest haben das die Forscher aus Pennnsylvania ebenfalls “jetzt” [sic] herausgefunden.

Was es noch nie gab

“Bild” wirbt heute für berichtet heute über den “King Kong”-Film von Peter Jackson, der bald anläuft. Und “Bild” schreibt:

“BILD zeigt exklusiv die ersten faszinierenden Fotos.”

Und es mag stimmen, dass genau diese vier Fotos, die “Bild” heute “Exklusiv-Fotos!” bzw. “BILD-Exklusiv-Fotos!” nennt, andernorts tatsächlich bislang nicht zu finden waren. (Zum Teil ziiiemlich ähnliche finden sich im offiziellen “King Kong”-Trailer.)

Nicht stimmt hingegen, wie “Bild” eins der Fotos betextet:

Das gab’s noch nie: Dinosaurier greifen King Kong an – ein Mix aus "Jurassic Park" und "Indiana Jones" mit den Tricks aus "Herr der Ringe"

Denn bereits 48 Jahre vor “Indiana Jones”, 60 Jahre vor “Jurassic Park” und 72 Jahre vor Erscheinen der heutigen “Bild”, genauer gesagt also 1933 im allerersten “King Kong”-Film, auf den sich der Remake-Regisseur Jackson ausdrücklich bezieht, wurde King Kong von Dinosauriern angegriffen. Und das gab’s wirklich noch nie, weil “King Kong” doch damals laut IMDb “der erste Dinosaurier-Film der Welt”* war.

Mit Dank an Thomas C. und Sebastian S. für die Hinweise.

*) Nachtrag, 5.11.2005:
Offenbar gab’s nicht einmal das noch nie, weil (anders als bei IMDb behauptet) vor 1933 schon andere Dinosaurier-Filme gedreht worden waren – insbesondere “The Lost World” aus dem Jahr 1925.

Mit nachträglichem Dank an Richard J., Peter E., Harald G. und Ron.

Die Effenberg-Symbiose

Dies ist die erstaunliche Geschichte von Jan Mendelin, einem glücklichen Mann, der es geschafft hat, gleichzeitig eine Art Manager des Fußballers Stefan Effenberg zu sein und regelmäßig in der “Bild”-Zeitung als scheinbar unabhängiger Journalist über Stefan Effenberg zu schreiben. Erzählt hat sie gestern das NDR-Medienmagazin “Zapp” in einem Schleichwerbe-Special.

Mendelin war früher Redakteur bei RTL. Der “Spiegel” berichtet, 1999 habe der damals 26-jährige als Reporter den Sportler kennengelernt und schnell Freundschaft geschlossen. Schon im ersten Interview habe Mendelin nach fünf Minuten bewundernd festgestellt: “Stefan, Sie sind ja total unkompliziert.”

Ab Herbst 2002 taucht Mendelin in den Medien in einer veränderten Rolle auf. In einem Interview mit “Bild am Sonntag” am 10. November 2002 spricht Effenberg unter anderem über die Trennung von seiner Frau:

“BamS”: Ihre Frau Martina war auch Ihre Managerin. Wer macht das heute?

Effenberg: Ich habe jetzt einen Koordinator — Jan Mendelin. Der kümmert sich auch um meine Memoiren, die im nächsten Jahr rauskommen.

Die “Berliner Zeitung” schreibt wenige Tage später, Mendelins Aufgabe bestehe “vor allem darin, Medienanfragen abzublocken”.

Mendelin schreibt mit und für Effenberg dessen Biographie, die im Frühling 2003 exklusiv von “Bild” vorabgedruckt wird: “Jetzt knallt’s täglich In BILD! Skandal- Fußballstar Stefan Effenberg (34) rechnet ab. (…) Effe so intim wie nie.” Seine Geschäftsbeziehung zu Effenberg wird von vielen Medien diskutiert; sie ist auch kein Geheimnis: Mendelins Name steht mit auf dem Buchcover.

Jan MendelinNun könnte man glauben, dass ihn das disqualifizert, gleichzeitig in der Rolle als scheinbar unabhängiger Journalist über Effenberg zu berichten. Nicht für “Bild”. Am 7. Februar 2004 führt Mendelin mit einem anderen Autor zusammen für “Bild” ein “Interview” mit seinem eigenen Schützling: “EFFE – Abrechnung mit dem FC Arrogant”. Am 8. September 2004 ist Mendelin der Autor eines großen “Bild”-Interviews: “Effenberg & Frau Strunz exklusiv in BILD: Warum wir uns trennen”. Am 20. April 2005 “interviewt” Mendelin Effenberg für “Bild” und setzt davor den einleitenden Satz: “Die Fans in Gladbach lieben ihn”. Am 29. Juni 2005 schreibt Mendelin in “Bild”: “Effes Frau will mehr Geld für die Kinder: Unterhalts-Klage gegen Strunz”. Am 22. Juli 2005 “interviewt” Mendelin für “Bild” Effenbergs Eltern, am 25. Juli 2005 “berichtet” er für “Bild” über Effenbergs Abschiedsspiel.

Zur Höchstform läuft Mendelin in seiner Doppelrolle auf, als Effenberg wegen Polizistenbeleidigung angeklagt wird. “Zapp” zeigt, wie Mendelin als Berater Effenbergs vor und im Gerichtssaal nicht von dessen Seite wich. Gleichzeitig schrieb er für “Bild” die Artikel über den Prozess, z.B.: “Effes Arschloch-Prozess”, “Effe — Das Urteil ist eine Unverschämtheit”, “Effe spuckt Gift und Galle”.

All das widerspricht der Ziffer 7 des Pressekodex, in der es heißt:

Die Verantwortung der Presse gegenüber der Öffentlichkeit gebietet, dass redaktionelle Veröffentlichungen nicht durch private oder geschäftliche Interessen Dritter oder durch persönliche wirtschaftliche Interessen der Journalistinnen und Journalisten beeinflusst werden.

Es widerspricht auch fundamental den angeblich bei der Axel Springer AG geltenden “journalistischen Leitlinien”.

Und was sagt der Verlag zu den Vorwürfen? Offiziell nichts. “Zapp” berichtet, der “Bild”-Sprecher habe ausrichten lassen, man wisse nichts von einer Geschäftsverbindung zwischen Mendelin und Effenberg.

Danke auch an Thomas C.

Nachtrag, 5. November. Wir haben am Donnerstagmittag den “Bild”-Pressesprecher gebeten, uns zu sagen, ob Mendelin auch in Zukunft für “Bild” über Effenberg berichten wird. Wir haben keine Antwort erhalten.

Nachtrag, 30. November. Inzwischen haben wir vom “Bild”-Pressesprecher die Zusage bekommen, noch in diesem Jahr eine Antwort auf unsere Fragen zu erhalten.

Nachtrag, 5. Januar. Tatsächlich hat uns der “Bild”-Pressesprecher noch 2005 geantwortet. Am 24. Dezember teilte er uns mit:

1. Wir haben Ihre Vorwürfe gegen Hr. Mendelin geprüft. Daraus hat sich für uns nach wie vor kein Nachweis für eine Geschäftsbeziehung zwischen ihm und Effenberg ergeben. Als was ihn verschiedene Medien, egal aus welchem Verlag, bezeichnen, sagt ja noch nichts über einen wirklichen Tatbestand aus. Da werden Sie mir sicherlich zustimmen.

Zudem liegt uns eine Eidesstattliche Erklärung von Hr. Mendelin vor. Für uns gibt es keinen Anlaß daran zu zweifeln.

2. Wie bereits erwähnt ist Hr. Mendelin freier Autor, insofern kann ich Ihnen nicht sagen ob, wann oder über was er das nächste Mal für BILD schreibt.

Wir bleiben an der Sache dran.

Peinlicher Ausrutscher

“It’s very strange.”
(Madonna)

“People get very upset about the fact that I decided to study a spiritual belief system. It’s very strange. I may as well have announced that I’ve joined the Nazi party, hat die Musikerin Madonna offenbar in einem Interview mit dem britischen Magazin “Attitude” gesagt, weil sie es seltsam findet, wie sehr sich die Leute über ihre Beschäftigung mit der Kabbala aufregen – grad so, als hätte sie ihren Beitritt in die Nazi-Partei bekanntgegeben. Nun kann man das, was Madonna gesagt hat, paraphrasieren. Oder man übersetzt’s ins Deutsche. Deutschsprachige Medien haben sich für Letzteres entschieden. “Es ist, als ob ich einer Nazi-Party beigetreten wäre!” oder “Ich hätte genauso gut bekannt geben können, dass ich einer Nazi-Partei beigetreten wäre”, lauten gängige Übersetzungen.

Und man kann das so stehen lassen. Oder aber man macht, wie “Bild”, Madonna deshalb zum “Verlierer” des Tages, zitiert sie, wie “Bild”, aus unerfindlichen Gründen mit einem O-Ton, den sie so nie gesagt hat (“Es wäre weniger kontrovers, wenn ich der Nazi-Partei beiträte.”), nennt das falsche Zitat, wie “Bild”, anschließend “einen peinlichen Ausrutscher” und schreibt:

BILD meint: Erst denken, dann reden!”

BILDblog meint das auch.

Nachtrag, 4.11.2005:
Wir haben uns geirrt. Madonna hat den Satz offenbar doch genau so gesagt, wie “Bild” ihn aufgeschrieben hat. Tut uns leid!

Mit Dank an Alexander S. für den sachdienlichen Hinweis.

Bild.de und die Schleichwerbung

Vor drei Wochen baten wir Mathias Döpfner, den Vorstandsvorsitzenden der Axel Springer AG, um eine Erklärung, warum er öffentlich die Vermischung von redaktionellen und kommerziellen Inhalten “brandgefährlich” nennt, genau diese Vermischung aber das Geschäftsmodell der Springer-Tochter Bild.T-Online zu sein scheint. Unser zentrales Beispiel war der Erotik-Bereich von Bild.de, in dem journalistische Inhalte nicht von Werbung zu unterscheiden waren.

Seitdem hat sich in diesem Bereich von Bild.de etwas geändert. Genau genommen ist dies hinzugekommen:

Konzernsprecherin Edda Fels sagt, das habe nichts mit unserem Offenen Brief zu tun, auf den wir im übrigen keine Antwort erwarten sollten. Sie sagt außerdem, sie wolle nicht auf unsere konkreten Beispiele eingehen, aber einige grundsätzliche Dinge klären: Obwohl die Internetfirma Bild.T-Online AG nur eine 63-Prozent-Tochter des Springer-Konzerns sei, fühle sie sich den “publizistischen Richtlinien” Springers mitsamt dem Trennungsgebot von Redaktion und Werbung verpflichtet. Andererseits müsse man auch dem speziellen Nutzungsverhalten im Internet Rechnung tragen. Hier würden andere “Spielregeln” gelten, was aber keine Ausrede zu einer Vermischung von Redaktion und Werbung darstellen solle.

Das ist vage, es gibt aber auch Konkreteres: Am 20. September gab die Axel Springer AG bekannt, man habe die Organisationsstruktur von Bild.T-Online so geändert, dass sie “noch stärker” eine “konsequente Trennung von Redaktion und werblichen Inhalten” reflektiere. Das soll nach den Worten von Fels auch beinhalten, dass es nun keine Bild.de-Redakteure mehr gibt, die sowohl werbliche als auch redaktionelle Texte schreiben. Die “technische Umsetzung” der neuen Richtlinien für die Trennung von Redaktion und Werbung sei aber schwierig, und es könne noch einige Zeit dauern, bis sie vollständig sei.

Fakt ist: Anders als noch vor zwei Wochen lässt einen das Erotik-Portal von Bild.de nicht mehr in dem Glauben, es gehe hier um irgendwie geartete redaktionelle Inhalte. Fakt ist auch: Noch sind lange nicht alle werblichen Links wie vorgeschrieben (und angeblich angestrebt) als solche gekennzeichnet.

Dass Bild.de, wie es aussieht, gerade ein bisschen mehr Wert auf eine Trennung von Redaktion und Werbung legt, soll auch mit dem neuen Vorstandsvorsitzenden zusammenhängen: Gregor Stemmle, der von “Bild” kommt, führt seit 1. Juni das Unternehmen. Und auch das Urteil des Berliner Landgerichtes gegen einen typischen Schleichwerbefall bei Bild.de dürfte eine Rolle spielen. Schließlich ist die Trennung nicht nur guter Stil, sondern gesetzlich vorgeschrieben.

Und wir fassen zusammen: Falls Mathias Döpfner es ernst meint mit seiner Warnung vor der “brandgefährlichen” Vermischung kommerzieller und redaktioneller Inhalte, ist das offenbar nicht nur ein Appell an andere, sondern nicht zuletzt auch an sein eigenes Haus.

PS: Aktuell informiert Bild.de über eine finnische Studie, wonach “ungerechte Chefs” angeblich das Leben verkürzen. Zum Thema hat Bild.de einen Kasten “Ihr Recht” mit vier Links eingebaut (Ausriss links). Die ersten beiden sind reine Werbelinks, der dritte führt zu einem offensichtlich durch kommerzielle Interessen desselben Werbepartners inspirierten redaktionellen Beitrag, der vierte zu einem redaktionellen Text. Zu unterscheiden sind sie nicht.

Nachtrag, 1. November. Vier Tage lang hatte der lustig gemischte Werbe-Redaktions-Kasten auf der Seite gestanden. Am Tag, nachdem wir darüber berichteten, ist er entfernt worden. Wenn der Weg zu einem Online-Angebot Bild.de, das dem Gesetz und den behaupteten eigenen Ansprüchen genügt, darüber führt, dass erst jeder einzelne Verstoß öffentlich gemacht werden muss, wird es ein langer Weg.

Ausgebeutet: Der gute Ruf von “Bild”

"taz"-Werbespot
Kommt ein schmerbäuchiger Mann im Feinripp-Unterhemd zum Kiosk. Sagt: “Gib ma Zeitung.” Sagt der Kiosk-Besitzer: “Is aus”, und schiebt ihm eine “taz” rüber. Sagt der Feinripp-Typ: “Wat is dat denn?”, blättert lustlos in dem Papier, stöhnt: “Mach mich nich fertig, du.” Bedrohliche Pause. Endlich greift der Kiosk-Besitzer unter die Ladentheke und gibt ihm eine “Bild”. Erleichterung. Alle grölen.

Ein anderer Tag. Der Feinripp-Schmerbauch geht wieder zum Kiosk. “Gib ma ‘taz'”, sagt der Mann. Fassungsloses Schweigen am Kiosk. Endlich prustet der Schmierbauch los. Alle lachen über seinen Witz.

Slogan: “taz ist nicht für jeden. Das ist OK so.”

Die Axel Springer AG hat die “tageszeitung” aufgefordert, diesen Kino-Spot nicht mehr zeigen zu lassen. Die Anwälte erklärten, es handle sich um eine “Rufausbeutung der Marke ‘Bild'” und um “unzulässige vergleichende Werbung”. Die “taz” will die ihr gesetzte Frist einfach verstreichen lassen.

Nachtrag, 1. November. Die “F.A.Z.” berichtet, Springer habe am Montag eine einstweilige Verfügung gegen die “taz”-Werbung erwirkt. Sie zitiert den “Bild”-Sprecher Tobias Fröhlich mit den Worten: “Unsere Leser werden hier in einer Weise herabgesetzt und herabgewürdigt, die wir nicht akzeptieren können. Wir stellen uns vor unsere Leser.”

Nachtrag, 4. November. Die “taz” bestätigt heute, dass sie den Spot vorläufig nicht mehr zeigen darf. Sonst droht ihr ein Ordnungsgeld von bis zu 250.000 Euro. Sie will gegen die einstweilige Verfügung gerichtlich vorgehen.

Nein, die spinnen nicht

Die Geschichte ist peinlich, in der Tat. Da hatte offenbar das offizielle Internet-Portal der Hansestadt Bremen in ihrem Online-Tourismusführer lauter veraltete Etablissements empfohlen: Diskotheken, die es seit Jahren nicht mehr gibt, Biergarten-Lokale, die gar keinen Biergarten haben – und dort, wo angeblich die leckersten Bratkartoffeln in ganz Bremen zu finden sind, hat längst eine Schwulenkneipe aufgemacht.

Die Bremer “Bild”-Redaktion hat’s gemerkt und am Montag einen Artikel draus gemacht:

Und womöglich stimmt das sogar mit den veralteten Adressen. Dafür spricht, dass sie inzwischen allesamt nicht mehr im “GastroNavigator” der offiziellen Bremen-Website zu finden sind. Falsch ist das, was “Bild” da aufgeschrieben hat, trotzdem. Heißt es doch in dem Artikel:

“Die Seiten sind von der Bremer Touristik-Zentrale (BTZ) zusammengestellt worden.”

Und das, obwohl sie gar nicht von der Bremer Touristik-Zentrale (BTZ) zusammengestellt wurden, wie man wiederum ganz leicht auf der offiziellen Bremen-Website nachlesen kann, wo es nämlich heißt:

“Die Bereichsredaktion Tourismus wird von bremen.online betreut.”

Um es also mit den Worten des BTZ-Geschäftsführers Peter Siemering zu sagen: “Alles, was inhaltlich auf die BTZ bezogen wird, ist falsch.”

PS: Der “Bild”-Artikel über die vermeintlichen “Patzer der BTZ” endet mit den Worten:

“Liebe Tourismus-Zentrale,
vielleicht solltet Ihr mal regelmäßig die Adressen auf Eurer Homepage kontrollieren. Dann kommen vielleicht auch bald mehr Touristen in die Stadt.”

Und vielleicht, liebe “Bild”-Redaktion, solltet Ihr mal die Artikel in Eurer Zeitung richtig recherchieren. Dann kommen vielleicht auch bald weniger Einträge wie dieser zustande.

Mit Dank an Wolfgang L. für Hinweis und Scan.

“Wie gesagt: ‘Bild’ lügt”

Wir müssen noch einmal auf die “Bild”-Meldung zum Thema “Vogelgrippe – Politiker werden zuerst geimpft” zurückkommen. Nicht etwa, dass sich an unserer ersten Einschätzung, es handele sich dabei zusammengefasst um einen grob irreführenden, sinnentstellenden Artikel, irgendwas geändert hätte – im Gegenteil: Es ist noch schlimmer, als angenommen.

Der Sprecher des Gesundheitsministeriums (BMGS), Klaus Vater, erklärt uns nämlich auf unsere Nachfrage hin, dass auch ihm kein “Notfallplan von Bund und Ländern” (“Bild”) bekannt ist, in dem die Behauptung zu finden wäre, Arznei-Vorräte würden vor allem an (von “Bild” nicht weiter spezifizierte, zugleich aber spekulativ als “Minister und Staatssekretäre” gedeutete) “Entscheider” ausgegeben. Mehr noch habe er selbst – zunächst in einer telefonischen, dann sogar in einer schriftlichen Antwort an “Bild” (die uns im Wortlaut vorliegt) – mitgeteilt, dass im Falle einer Grippe- oder Vogelgrippe-Welle von einer “Extrawurst für Politiker”, wie “Bild” es nennt, keine Rede sein könne. Vielmehr gebe es “für den Leitungsbereich des BMGS einschließlich Ministerin keine bevorzugte Versorgung”.

In einer Pressemitteilung wird der Ministeriums-Sprecher noch deutlicher. Darin heißt es:

“Bild lügt. Weder bei einer Verteilung von Grippemitteln wie Tamiflu noch bei eventuellen Impfaktionen mit einem neuen Impfstoff würde die Spitze des Bundesgesundheitsministeriums einschließlich der Ministerin bevorzugt behandelt. (…)

Wie gesagt: ‘Bild’ lügt.”

  

Auszüge aus dem “Influenzapandemieplan (Teil II)”

1.2 Ziele des Pandemieplans

Der Plan soll einerseits Eckpunkte für die notwendigen Maßnahmen zur Vorbereitung auf eine Pandemie vorgeben und andererseits Richtlinien für das fachlich-organisatorische Management in der Frühphase und während des eingetretenen Pandemiefalls bereitstellen. Es sollen damit folgende Ziele erreicht werden:

  • die Reduktion der Morbidität und Mortalität in der Gesamtbevölkerung,
  • die Sicherstellung der Versorgung erkrankter Personen,
  • die Aufrechterhaltung essentieller, öffentlicher Dienstleistungen,
  • die zuverlässige und zeitnahe Information für politische Entscheidungsträger, Fachpersonal, die Öffentlichkeit und die Medien.

Wichtig ist zur Minimierung der Gesamt-Morbidität und -Mortalität auch die Aufrechterhaltung einer adäquaten Gesundheitsversorgung und der öffentlichen Ordnung. Essentielle Dienstleistungen wie die Versorgung mit Trinkwasser und Nahrungsmitteln, Energie, die Kommunikation und Information, das Transportwesen und nicht zuletzt die innere und äußere Sicherheit, insbesondere auch das Gesundheitswesen sind durch pandemiebedingten Personalausfall gefährdet. Daher muss der Influenza-Prophylaxe der entsprechenden Berufsgruppen ein besonderer Stellenwert eingeräumt werden.

4 Rechtliche Aspekte

[…] Die Frage der Priorisierung bestimmter Bevölkerungsgruppen bei der Prophylaxe setzt aufgrund der Einschränkung des Gleichbehandlungsgrundsatzes im Grundgesetz das Vorliegen sachlicher Gründe, wie z. B. der Aufrechterhaltung der Patientenversorgung und der Öffentlichen Ordnung, voraus. […]

6.2.3 Impfstrategie im Pandemiefall

Ziel der Impfprävention im Rahmen einer Pandemie ist der möglichst rasche und vollständige Impfschutz der gesamten Bevölkerung vor dem pandemischen Virus. Jedoch wird auch bei deutlich beschleunigter Impfstoffproduktion und Zulassung zunächst nicht ausreichend Impfstoff für die gesamte Bevölkerung zur Verfügung stehen. Hieraus ergibt sich die Notwendigkeit einer Priorisierung der zu impfenden Gruppen. Dies empfiehlt auch die WHO in ihrem Pandemieplan von 1999. Die Kriterien für eine Priorisierung müssen klar und transparent sein und begründet werden. Die Entscheidungen müssen bundesweit nach einer einheitlichen Praxis gefällt und im gesellschaftlichen Konsens getroffen werden.

Eine Prioritätensetzung kann prinzipiell unter verschiedenen Gesichtspunkten erfolgen:
1. politisch-sozialer Aspekt: Impfung von
(1) dem in der Akutmedizin beschäftigten medizinischen und Pflegepersonal, nachrangig aber auch sonstiges medizinisches und Pflegepersonal.
(2) Beschäftigten, die für die öffentliche Ordnung wichtig sind,
(3) Berufstätigen.

Ziel hierbei ist die Aufrechterhaltung der medizinischen Versorgung und der staatlichen Infrastruktur sowie der Minimierung der wirtschaftlichen Folgen einer Pandemie.

[…] Ziel einer Prioritätenliste muss eine Impfstoffverteilung sein, die den höchsten Nutzen für die Minderung der Morbidität und Mortalität verspricht. Dies kann am ehesten durch ein funktionierendes Gesundheitswesen erreicht werden. Die Expertengruppe ‘Influenza-Pandemieplanung’ am RKI hat sich dafür ausgesprochen, dass der Aufbau eines ausreichenden Immunschutzes im Falle sehr knapper Impfstoffressourcen prioritär für das Personal im (akuten) ambulanten und stationären medizinischen Versorgungsbereich gewährleistet werden soll. Dafür gibt es drei Begründungen:

(1) durch den ständigen Kontakt zu erkrankten Patienten, Kollegen und Besuchern besteht für diese Berufsgruppe eine erhöhte Gefahr einer Influenzainfektion,
(2) durch ihre eigene Infektion kann die Influenza auf Personen mit erhöhtem Risiko, Kollegen sowie Angehörige und andere Bevölkerungsgruppen übertragen werden.
(3) Der letztendlich krankheitsbedingte Ausfall gefährdet nicht nur die medizinische Versorgung von Influenzakranken, sondern auch von Kranken, die nicht Influenza-infiziert sind und den Arzt aufsuchen oder in ein Krankenhaus eingeliefert werden. Zum medizinischen Personal zählen in Deutschland insgesamt etwa 3,8 Millionen Personen.

An zweiter Stelle stehen die Berufsgruppen zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Infrastruktur und Sicherheit, deren Arbeitsfähigkeit für die Allgemeinheit besonders wichtig ist. Zu dieser Berufsgruppe zählen in Deutschland bundesweit ca. 3,1 Millio-nen Menschen. Die Reihenfolge, in der diese Berufsgruppe geimpft werden kann, hängt von der Menge der verfügbaren Impfstoffdosen ab. Auf Landesebene kann im Bedarfsfall bei einer Pandemie eine weitere Priorisierung innerhalb dieser Berufsgruppen erfolgen. Insgesamt müssten zur Sicherstellung der medizinischen Versorgung und Aufrechterhaltung der essentiellen Infrastruktur ca. 7 Millionen Personen vorrangig geimpft werden. Dies entspricht 8,5% der Gesamtbevölkerung.

7.2.1 Prioritäre Gruppen

[…] Solange kein Impfstoff zur Verfügung steht und bis ein Immunschutz aufgebaut werden kann, können besonders gefährdete und exponierte Berufsgruppen durch eine ausreichende und frühzeitige Prophylaxe vor einer Infektion geschützt werden (Langzeitprophylaxe). V.a. für die Funktionsfähigkeit des Gesundheitswesens und die Gewährleistung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung wäre die Prophylaxe der Beschäftigten sinnvoll und wünschenswert. Krankenhaus- und Pflegepersonal haben durch die Versorgung Erkrankter nicht nur ein erhöhtes Krankheitsrisiko, sondern stellen auch eine nicht zu unterschätzende Infektionsquelle dar. Dies ist bei der Influenza von besonderer Bedeutung, da bereits vor Beginn der klinischen Symptomatik ein Infektionsrisiko bestehen kann. Das Medizinpersonal ist entscheidend für die Aufrechterhaltung der medizinischen Versorgung aller übrigen Bereiche. Bei einer Influenzapandemie ist ohnehin mit extremen Personalengpässen zu rechnen, so dass ein Ausfall des medizinischen Personals möglichst zu vermeiden ist. Selbst wenn diese Beschäftigten unmittelbar keiner höheren Gefährdung unterliegen, an der Krankheit zu sterben, sind andere Patienten mittelbar durch eine fehlende Krankenversorgung gefährdet. Gleiches gilt für den Bereich der Sicherstellung der öffentlichen Ordnung. Ein erhöhter Ausfall an Sicherheits- und Ordnungspersonal (Polizei/Berufsfeuerwehr) durch hohen Krankenstand ohne die Möglichkeit einer Umschichtung gefährdet das öffentliche Leben. Die Bund-Länder-Arbeitsgruppe hatte sich deshalb dafür ausgesprochen, dass langfristig als Teil der Strategie auch eine Bevorratung für die Prophylaxe der Beschäftigten im Gesundheitswesen im Bereich der öffentlichen Sicherheit und Ordnung angestrebt werden sollte. Nach den Modellrechnungen des RKI (vgl. Kap 2.5) könnten bei einer Therapie aller Erkrankten mit antiviralen Arzneimitteln je nach Erkrankungsrate ca. 90.000-300.000 Hospita-lisierungen und ca. 24.000 bis 80.000 Todesfälle verhindert werden (Erkrankungsrate zwischen 15 und 50%). Eine zusätzliche Prophylaxe für die priorisierten Berufsgruppen könnte neben der Aufrechterhaltung der Arbeitsfähigkeit ca. 5,2-17,3 Millionen Arztkonsultationen und weitere ca. 18.000-60.000 Hospitalisierungen sowie ca. 4.800-16.000 Todesfälle vermeiden.

Quelle: “Nationaler Influenzapandemieplan (Teil II): Analysen und Konzepte für Deutschland – Ein Bericht der Expertengruppe ‘Influenza-Pandemieplanung’ am Robert Koch-Institut”

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