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12 680 Euro für jeden Asylbewerber? “Bild” rechnet schon wieder falsch

Besonders ärgerlich an der falschen “Bild”-Titelzeile von gestern ist, dass sich die Zahl der vermeintlichen 30.000 “spurlos verschwundenen” abgelehnten Asylbewerber kaum noch einfangen lässt. “Bild” berichtet groß, andere Medien springen auf, in den Sozialen Netzwerken wird die Ziffer verbreitet, ein paar Politiker wiederholen sie — die 30.000 bekommt man aus Diskussionen über abgelehnte Asylbewerber nicht mehr raus, egal, wie weit sie von der tatsächlichen Zahl entfernt ist.

Bereits vorgestern hatte “Bild” eine andere Zahl in die Welt gesetzt, für die das genauso gelten dürfte — ebenfalls zum Thema Asyl und ebenfalls falsch. Es geht um das Geld, das der Staat für jeden leistungsberechtigten Asylbewerber ausgibt.

Schon in der Überschrift klingt es dramatisch:

Ausriss Bild-Zeitung - Kosten für Asylbewerber sind 2016 regelrecht explodiert

Larissa Krüger, dieselbe “Bild”-Autorin, die gestern auch schon die falschen 30.000 errechnet hat, schreibt (online hinter der Bezahlschranke):

Die staatlichen Leistungen für Asylbewerber sind im Jahr 2016 um 73 Prozent gegenüber dem Vorjahr gestiegen — obwohl die Zahl der Leistungsempfänger im gleichen Zeitraum von 974 551 auf 728 239 gesunken ist. (…)

Demnach zahlten Bund, Länder und Gemeinden im Jahr 2016 netto mehr als 9 Milliarden Euro (9,234 Milliarden) nach dem Asylbewerberleistungsgesetz. 2015 waren es noch rund 5,2 Milliarden.

Krüger hat dann die 9,234 Milliarden Euro für 2016 durch die 728.239 Leistungsempfänger für 2016 geteilt und kommt zu dem Ergebnis:

Im Schnitt wurden laut den jetzt vorliegenden Zahlen 2016 pro Leistungsbezieher 12 680 Euro ausgegeben — etwas mehr als 1000 Euro/Monat.

Mehr als 1000 Euro pro Monat? Eine wunderbare Vorlage für all jene, die gern sagen: “Die Flüchtlinge kriegen hier alles, und wir kriegen nix!”

Nur sind die 12.680 Euro pro Jahr zu hoch angesetzt. Wie viel zu hoch, können wir nicht exakt beziffern, denn das Zahlenmaterial, das Larissa Krüger hier vorlegt, lässt die Rechnung gar nicht zu, die sie damit anstellt. Das war schon bei den falschen 30.000 verschwundenen abgelehnten Asylbewerbern so, und ist in diesem Fall auch so.

Erstmal zu den 9,234 Milliarden Euro. Da schreibt die “Bild”-Autorin selbst in ihrem Artikel:

Kosten seien zudem wegen Überlastung im Jahr 2015 erst für 2016 verbucht worden.

Ein Teil der 9,234 Milliarden Euro wurde also gar nicht 2016 für leistungsberechtigte Asylbewerber ausgegeben, sondern bereits 2015, aber erst 2016 verbucht. Die Zahl der Ausgaben für 2016 ist in der Statistik also zu hoch, die für 2015 zu niedrig. Die “regelrechte Explosion” der “Kosten für Asylbewerber” im Jahr 2016, die “Bild” in der Überschrift beschwört, ist schlicht und einfach auch auf Verwaltungsabläufe und einen Stau bei den Abrechnungen zurückzuführen.

Das Statistische Bundesamt schreibt in einer “Vorbemerkung” des Zahlenmaterials, mit dem Larissa Krüger arbeitet (PDF, Seite 5):

Eine nach § 3 Absatz 2 BstatG durchgeführte Qualitätsuntersuchung zeigt, dass die hohe Zunahme von Schutzsuchenden im Zeitraum August 2015 bis März 2016 und die damit verbundene Arbeitsbelastung in den Berichtsstellen, keine zeitgerechte Buchung von Ausgaben zuließen. Viele Ausgaben wurden daher erst (nachträglich) in 2016 verbucht. Die Statistik der Ausgaben und Einnahmen nach dem AsylbLG ist somit für das Jahr 2015 untererfasst und für 2016 übererfasst.

Und dann zu den 728.239 Leistungsempfängern. Diese Zahl stammt aus derselben Statistik (PDF, Seite 8: 728.239 Leistungsempfänger, Seite 23: 9,234 Milliarden Euro) des Statistischen Bundesamtes. Während sich die Ausgaben von 9,234 Milliarden Euro aber auf einen Zeitraum beziehen (das Jahr 2016, mit eingerechneten Ausgaben von 2015), handelt es sich bei der Anzahl der Leistungsempfänger um eine Zahl zu einem Stichtag, dem 31. Dezember 2016. All diejenigen, die in den Monaten Januar bis November 2016 irgendetwas vom Staat bezahlt bekommen haben, aber im Dezember 2016 nichts mehr, sind in dieser Zahl nicht berücksichtigt. Sie gibt also nicht alle Leistungsempfänger im Jahr 2016 an, für die die Milliarden von Euro ausgegeben wurden.

Larissa Krüger teilt eine zu hohe Zahl, die sich auf einen Zeitraum bezieht, durch eine zu niedrige Zahl, die sich auf einen Stichtag bezieht. Das Ergebnis kann nicht sauber sein.

Deswegen schreibt das Statistische Bundesamt in der bereits erwähnten “Vorbermerkung” auch:

Für das Berichtsjahr 2016 wurde festgestellt, dass trotz Rückgangs der Empfängerzahlen, die Ausgaben nach dem AsylbLG stark gestiegen sind. Bei der Interpretation der Ergebnisse ist jedoch zu beachten, dass die Statistiken der Empfänger von Leistungen nach dem AsylbLG und die Statistik der Ausgaben und Einnahmen nach dem AsylbLG nicht unmittelbar vergleichbar sind. So werden die Ausgaben und Einnahmen für das gesamte Berichtsjahr, die Empfänger jedoch zum Stichtag 31.12. erfasst. Eine Berechnung der pro Kopf Ausgaben ist somit nur eingeschränkt möglich und kann nur einen Annährungswert darstellen.

Auf Nachfrage sagte man uns beim Statistische Bundesamt, dass man Larissa Krüger explizit mitgeteilt habe, dass das Berechnen eines Pro-Kopf-Wertes mit diesem Zahlenmaterial keinen Sinn mache. Die “Bild”-Autorin hat es dann trotzdem getan.

30 000 Asylbewerber verschwunden? “Bild” errechnet völligen Unsinn

Es ist noch gar nicht so lange her, da wollte sich die “Bild”-Redaktion als Speerspitze der deutschen Willkommenskultur inszenieren. Den Slogan “Wir helfen” ließ sie damals Politiker auf Pappschildern hochhalten und Fußballprofis auf deren Ärmeln tragen.

Es ist noch gar nicht so lange her, aber es hat sich seitdem viel geändert. Auch und vor allem ist die Berichterstattung von “Bild” und Bild.de über Flüchtlinge und Asylbewerber eine ganz andere geworden. Die “Bild”-Medien meinen, sie seien nur ehrlich, sprächen nur Wahrheiten aus und Probleme an. Aber das ist falsch. “Bild” und Bild.de bringen immer wieder auch völlig falsche Informationen und Zahlen in Umlauf. Heute etwa mit dieser Titelgeschichte:

Ausriss Bild-Zeitung - 30000 abgelehnte Asylbewerber spurlos verschwunden!

Schon im Anreißer auf Seite 1 klingt es dramatisch:

Neuer, unfassbarer Behördenskandal: Von gut 30 000 abgelehnten, sofort ausreisepflichtigen Asylbewerbern wissen die Behörden nicht, wo sie stecken. Zum Teil haben sie Deutschland wohl einfach verlassen — oder sind hier untergetaucht.

Auf Seite 2 breitet Autorin Larissa Krüger den “ABTAUCH-SKANDAL” dann so richtig aus:

Ausriss Bild-Zeitung - Der Abtauch-Skandal - 30000 abgelehnte Asylbewerber sind spurlos verschwunden

Das darf doch nicht wahr sein. BILD deckt die nächste Behörden-Panne im Zusammenhang mit der Flüchtlingskrise auf.

Regierung und Behörden wissen nicht, wo gut 30 000 abgelehnte und vollziehbar ausreisepflichtige Asylbewerber derzeit sind.

In Deutschland — warum auch immer — untergetaucht? Außer Landes? Keine Ahnung!

Nur: “Bild” deckt hier gar nichts auf. Außer die eigene Ahnungslosigkeit und die eigene Unfähigkeit, die richtigen Zahlen rauszusuchen.

Krüger schreibt:

Die Fakten: Laut Bundesregierung waren Ende Dezember 2016 genau 54 437 Personen vollziehbar ausreisepflichtig (inzwischen sind es rund 65 000). Aber laut Statistischem Bundesamt bezogen im Jahr 2016 nur 23 617 dieser Personen Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz. Über den Verbleib des Restes von 30 820 Personen (Stichtag 31.12.2016) haben die Behörden und Statistiker KEINE Informationen.

Die zwei Zahlen von der Bundesregierung beziehungsweise dem Statistischen Bundesamt mögen stimmen. Aber sie passen nicht zueinander. Denn die 54.437 vollziehbar ausreisepflichtigen Personen, die die Bundesregierung nennt, sind nicht nur Asylbewerber, sondern auch andere Ausländer, die ausreisepflichtig sind, zum Beispiel Urlauber mit abgelaufenen Visa. Diese Gruppe ist — Überraschung — gar nicht in der Lage, Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz zu bekommen, und kann daher auch nicht in den Zahlen des Statistischen Bundesamts auftauchen (oder dort fehlen).

Und es sind nicht nur ein paar wenige visalose Urlauber, die Larissa Krüger in ihrer Apfel-Birnen-Rechnung übersieht. Das Bundesinnenministerium schreibt uns in einer Stellungnahme zum heutigen “Bild”-Bericht:

Die Differenz zwischen der Zahl der Leistungsberechtigten nach dem Asylbewerberleistungsgesetz und der Zahl der im Ausländerzentralregister (AZR) erfassten ausreisepflichtigen Ausländer ohne Duldung lässt nicht den Schluss zu, dass sich die genannte Personengruppe allein aus abgelehnten Asylbewerbern zusammensetzt.

So verkennt der Artikel schon grundsätzlich, dass es sich überhaupt nur bei etwa 49 % aller im AZR als ausreisepflichtig registrierten Ausländer um Personen handelt, zu denen auch die Ablehnung eines Asylantrages im AZR eingetragen ist.

51 Prozent der Personen, die Krüger in ihre Asylrechnung einbezieht, gehören dort überhaupt nicht rein, weil sie nicht abgelehnte Asylbewerber sind, sondern beispielsweise Urlauber ohne Visa. Das heißt: Statt mit 54.437 Personen müsste die “Bild”-Autorin mit 26.674 Personen rechnen. Diese Zahl passt auch viel besser zu der Statistik, die das Statistische Bundesamt heute rausgegeben hat und nach der 28.000 Schutzsuchende am Stichtag 31. Dezember 2016 vollziehbar ausreisepflichtig waren.

Statt um 30.820 geht es also lediglich um 3057* Personen. Und auch das dürfte noch nicht die endgültige Anzahl “spurlos verschwundener” abgelehnter Asylbewerber sein, wie “Bild” sie nennt. Denn nicht alle ausreisepflichtigen abgelehnten Asylbewerber beziehen Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz. Wenn der Betroffene etwa selbst über ein ausreichendes Vermögen verfügt, oder Angehörige zum Unterhalt verpflichtet sind, tauchen diese Personen nicht in der Statistik auf, die Larissa Krüger herangezogen hat.

Dazu kommt, dass auch die Verantwortlichen im Statistischen Bundesamt sagen, dass ihre Zahl, die Krüger für die Rechnung genutzt hat, dafür nicht taugt. Gudula Geuther vom “Deutschlandfunk” hat mit ihnen gesprochen (Audio, 2:57 Minuten). So notieren zum Beispiel die Kommunen, die die Gelder auch an die ausreisepflichtigen abgelehnten Asylbewerber auszahlen, nicht immer deren genauen aufenthaltsrechtlichen Status dazu. Die Zahl der 23.617 ausreisepflichtigen Leistungsempfänger nach dem Asylbewerberleistungsgesetz dürfte tatsächlich also noch mal etwas höher sein, was die Differenz noch mal etwas kleiner werden lassen dürfte als 3057.

Oder in Kurzform und ohne die vielen Zahlen und Rechnungen: Die heutige Schlagzeile von “Bild” ist kompletter Unsinn, auf wenn die Kollegen von Larissa Krüger das Zahlenwirrwarr für eine “tolle Recherche” halten.

Krügers Geschichte hat bereits eine ordentliche Populisten- und Hetzerrunde gedreht. Bei Bild.de ist sie hinter der Bezahlschranke gestartet

Screenshot Bild.de - Der Abtauch-Skandal - 30000 abgelehnte Asylbewerber sind spurlos verschwunden

… von dort aus in Facebook-Gruppen wie dem “Viktor Orban Fanclub Deutschland” gelandet …

Screenshot Facebook des Postings in der Gruppe Viktor Orban Fanclub Deutschland

… und bei faktenfeindlichen Anheizern wie Claus Strunz …

Screenshot Facebook des Postings von Claus Strunz

… und David Berger:

Screenshot Facebook des Postings von David Berger

“Wir helfen”, haben “Bild” und Bild.de mal behauptet. Heute helfen sie vor allem rechten und noch rechteren Gruppen mit Vorlagen für deren Stimmungsmache.

*Nachtrag, 18:46 Uhr: Durch einen Rechenfehler unsererseits war in einer früheren Version von 4146 Personen die Rede. Tatsächlich ist die Differenz zwischen der “Bild”-Zahl und der Zahl, die die Statistiken wirklich hergeben, noch größer.

Nachtrag, 22:14 Uhr: Die Geschichte geht weiter: Bild.de behauptet nun, Kanzleramtschef Peter Altmaier bestätige den “Bild”-Bericht. Dabei sagt Altmaier nur, dass niemand wisse, wie viele abgelehnte Asylbewerber verschwunden sind.

Nachtrag, 4. November: Inzwischen sieht auch die “Bild”-Redaktion ein, dass es nicht 30.000 verschwundene abgelehnte Asylbewerber sind.

Mesale Tolu, Fotojournalismus, Keine Haselnüsse für Aschenbrödel

1. Mesale Tolu muss in Untersuchungshaft bleiben
(faz.net, Michael Martens & Rüdiger Soldt)
Seit mehr als fünf Monaten befindet sich die deutsche Journalistin Mesale Tolu in türkischer Untersuchungshaft. Der Antrag ihrer Anwälte, sie wenigstens bis zum Urteil auf freien Fuß zu setzen, wurde nun vom türkischen Gericht abgelehnt. Tolu bleibt bis zur Fortsetzung der Verhandlung am 18. Dezember in Haft. Ihr drohen bis zu 15, nach anderen Einschätzungen sogar bis zu 20 Jahre Haft.
Weitere Lesetipps: “In der Türkei beginnt der Prozess gegen Mesale Tolu” von der “SZ” sowie der BR-Bericht “‘Erdogans Geisel’ muss vor Gericht”, in dem auch Mesale Tolus Vater zu Wort kommt.

2. Leipziger Abhörskandal: 360 Gespräche mit Berufsgeheimnisträgern belauscht
(lvz.de)
Bei ihren Ermittlungen im Umfeld des Fussballklubs „Chemie Leipzig“ hat die sächsische Justiz mehr als 360 Gespräche mit Berufsgeheimnisträgern abgehört. Allein 130 Mal soll ein Journalist der „Leipziger Volkszeitung“ (“LVZ”) von den Behörden belauscht worden sein, während er mit Vertretern des Fußball-Regionalligisten sprach. “LVZ”-Chefredakteur Jan Emendörfer: „Wir waren schon entrüstet, als wir von dem Vorgang hörten. Aber jetzt, diese hohe Zahl an abgehörten Telefonaten, steht erst recht in keinem Verhältnis zum Ermittlungsgegenstand.“

3. Fotojournalisten zwischen den Fronten
(deutschlandfunk.de, Ralf Hutter, Audio, 5:11 Minuten)
Der Fotojournalist Ralf Hutter denkt anlässlich der G20-Diskussion an seine Erfahrungen mit der Polizei bei einer Demo beim Kohlekraftwerk Schwarze Pumpe in Brandenburg zurück und fragt: “Wie normal ist es, dass die Polizei ohne Not Journalisten belästigt, oder gar schädigt? Und inwieweit ist es erlaubt, dass ein Journalist Menschen bei einer Gesetzesübertretung begleitet und so selbst das Gesetz bricht, sei es beim Eindringen auf ein Privatgelände oder beim Überschreiten einer Staatsgrenze?”

4. Gesundheitsjournalismus: Gegen das schlechte Image
(de.ejo-online.eu, Heini Maksimainen)
Heini Maksimainen ist eine finnische Journalistin, die sich auf Gesundheitsthemen spezialisiert hat. Mit ihrer Studie zur Qualität im Gesundheitsjournalismus will sie zeigen, wie man verantwortungsvollen und glaubwürdigen Journalismus im Bereich Gesundheit macht, der von vielen gelesen und zudem in den sozialen Medien geteilt wird. Ihre Erkenntnisse gibt sie in zehn praktischen Tipps weiter.

5. Der rechnende Reporter
(sueddeutsche.de, Sebastian Jannasch)
Vor drei Jahren sorgte der Begriff “Roboterjournalismus” noch für weltweite Schlagzeilen. Mittlerweile ist er in bestimmten Segmenten bereits Realität geworden. So lässt die US-Nachrichtenagentur “AP” beispielsweise Quartalsberichte von Unternehmen vollautomatisch in Meldungen umwandeln. Hierzulande plant ein Viertel der befragten Verlage, Roboterjournalismus zu nutzen. Am besten ließe sich das zur Zeit bei Börsenberichten, Wetterprognosen und Sportnachrichten umsetzen.

6. Warum falsche Termine für “Aschenbrödel” im Netz kursieren
(morgenpost.de, Lars Wienand)
Viele Medien verbreiteten geradezu euphorisch die neuen Sendetermine für den Kult-Märchenfilm “Drei Haselnüsse für Aschenbrödel” im Internet. Das Problem: Es handelt sich um die Sendetermine des vergangenen Jahres, welche die Medien falsch von einer privaten Website übernommen hatten. “Morgenpost”-Autor Lars Wienand: “Das ist wie eine Einladung zum Ball, und dann entpuppt sich die Tanzpartnerin als fiese, in die Jahre gekommene Stiefschwester der Traumfrau.” Nachtrag, 11:48 Uhr: Felix Beilharz, auf dessen Website weihnachtsfilme.de die Verwirrung um die “Aschenbrödel”-Sendertermine zurückzuführen ist, hat sich zu der ganzen Sache geäußert: “#Aschenbrödelgate — Wie ich einmal aus Versehen Fake News produziert habe”.

“Bild” lässt Angst wachsen

Die Menschen in Deutschland haben weniger Angst. Das zeigt eine repräsentative Umfrage, die die “R+V”-Versicherung jedes Jahr durchführen lässt und die den Namen “Die Ängste der Deutschen” trägt. Nach 20 Sorgen fragt die Studie regelmäßig — bei 18 von ihnen sind die aktuellen Werte niedriger als im vergangenen Jahr. Nur in den Kategorien “Schadstoffe in Nahrungsmitteln” und “Naturkatastrophen” gab es jeweils einen Zuwachs.

Ganz vorne liegen die Ängste vor Terrorismus (71 Prozent), politischem Extremismus (62), Spannungen durch Zuzug von Ausländern (61), finanziellen Folgen der EU-Schuldenkrise für die Steuerzahler (58) und den bereits erwähnten Schadstoffen in Nahrungsmitteln (58). Der Durchschnittswert aller Ängste beträgt 46 Prozent und damit sechs Prozentpunkte weniger als im vergangenen Jahr.

Die “Bild”-Zeitung, die seit jeher Angst verkauft, hat die Ergebnisse der Ängste-Umfrage genommen und heute eine Extra-Seite zum Thema veröffentlicht:

Übersicht über Bild-Seite mit sechs Artikel - BILD-Report - Innere (Un-)Sicherheit

Im Teaser steht:

Anschläge, Wohnungseinbrüche, rechtsfreie Räume — die innere Un-Sicherheit in Deutschland wächst! Erst gestern wurde bekannt: Vor nichts haben die Bürger mehr Angst als vor Terrorismus! BILD sagt, welche Missstände es gibt.

Egal, dass in der “R+V”-Studie vornehmlich sinkende Werte zu finden sind — “Bild” lässt “die innere Un-Sicherheit” und die Angst der Menschen wachsen.

Die Redaktion nennt in den einzelnen Artikeln auf der Seite Personen, die für die angebliche “Un-Sicherheit” verantwortlich seien: neben Ausländern, Linksautonomen und Drogendealern auch Richter:

Ausriss Bild-Zeitung - Gerichte denken zuerst an Täter

Unter dieser Populismus-Überschrift geht es ähnlich weiter:

Beide Fälle erschütterten Deutschland: Frank S. (46) stach Kölns heutiger Oberbürgermeisterin Henriette Reker mit einem Messer in den Hals. Hussein K. (laut Gutachten älter als 22) ermordete die Studentin Maria L.

Trotz des breiten öffentlichen Interesses ordneten Strafgerichte an: Medien müssen auf Fotos der Angeklagten “die Gesichtszüge unkenntlich” machen. Aus Sorge um die Prangerwirkung, um die Persönlichkeitsrechte …

Die Informationsfreiheit der Bürger? Kommt erst an zweiter Stelle …

In “Die Ängste der Deutschen” wurde nicht nach der Angst vor in Boulevardzeitungen unkenntlich gemachten Angeklagten gefragt. Daher gibt es auch keine Zahlen, wie viele Menschen in Deutschland eine “innere Un-Sicherheit” verspüren, weil Redaktionen von Richtern dazu aufgefordert werden, einer bisher nicht verurteilte Person Persönlichkeitsrechte zuzugestehen. Die Verpixelung von Gesichtern dürfte jedenfalls nicht zu den Ur-Ängsten zählen.

Was die “Bild”-Redaktion in ihrem Ärger über richterliche Anordnungen zur Unkenntlichmachung der “Gesichtszüge” ständig vergisst: Das Zeigen eines Angeklagten, der ganze mediale Rummel rund um einen Prozess kann zu milderen Urteilen führen, weil Richter die Verletzungen von Persönlichkeitsrechten und die Vorverurteilungen bei der Wahl des Strafmaßes manchmal einberechnen. Sie könnten die Anordnungen in den beiden genannten Fällen also auch im Interesse der Prozesse und angemessener Strafen erlassen haben.

Doch mit solchen Überlegungen beschäftigen sich die “Bild”-Mitarbeiter gar nicht erst, schließlich haben sie ein Zitat vom Bundesverfassungsgericht gefunden, das ihre Position vermeintlich stärkt:

Dabei entschied das Bundesverfassungsgericht: “Bei schweren Gewaltverbrechen ist ein über bloße Neugier und Sensationslust hinausgehendes Informationsinteresse an näherer Information über die Tat und ihren Hergang, über die Person des Täters (…) anzuerkennen.”

Nun steht dort erstmal nichts über Fotos von Angeklagten. Und auch sonst passt das Urteil des Bundesverfassungsgerichts, aus dem die Aussage stammt, sensationell schlecht in die “Bild”-Argumentation. Denn in der Begründung, die die Redaktion zitiert, steht zwei Absätze später:

Handelt es sich im Übrigen um ein noch laufendes Ermittlungsverfahren, so ist im Rahmen der Abwägung auch die zugunsten des Betroffenen streitende, aus dem Rechtsstaatsprinzip folgende Unschuldsvermutung zu berücksichtigen (…). Bis zu einem erstinstanzlichen Schuldspruch wird insoweit oftmals das Gewicht des Persönlichkeitsrechts gegenüber der Freiheit der Berichterstattung überwiegen. Eine individualisierende Bildberichterstattung über den Angeklagten eines Strafverfahrens kann allerdings dann gerechtfertigt sein, wenn sich der Betreffende nicht beziehungsweise nicht mehr mit Gewicht auf sein allgemeines Persönlichkeitsrecht berufen kann, etwa wenn er sich in eigenverantwortlicher Weise den ihm gegenüber erhobenen Vorwürfen in der medialen Öffentlichkeit auch im Wege der individualisierenden Berichterstattung gestellt hat (…).

… was weder der eine Angeklagte noch der andere Angeklagte, die “Bild” als Beispiele nennt, getan hat.

“Bild” wählt ein Zitat aus einem Urteil, um Richtern zu zeigen, dass das Bundesverfassungsgericht etwas ganz anderes sagt als diese, dabei sagt das Bundesverfassungsgericht in dem Urteil das, was die Richter sagen.

Chinas Klarnamenzwang, Instagram-Schleichwerbung, Scharlatanmagazin

1a. BILDblog braucht Deine Hilfe — unterstütze uns bei Steady
(bildblog.de)
Hier beim BILDblog sieht es finanziell nicht gut inzwischen etwas besser aus. Das ist großartig, aber immer noch knapp kalkuliert. Um BILDblog eine solidere Basis zu geben, brauchen wir Deine Unterstützung. Es fehlen nur wenige hundert Euro, und das nächste Ziel ist erreicht. Zur Belohnung erhält jeder Unterstützer exklusiv einmal in der Woche einen Newsletter mit Hintergrundinfos, Werkstattberichten und den schönsten Anfeindungen von “Bild”-Oberchef Julian Reichelt. Unterstütze uns bei Steady (monatlich oder jährlich per Lastschrift, Paypal oder Kreditkarte), und wir erreichen gemeinsam das nächste Ziel!
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1b. Klarnamenpflicht: China verbietet anonyme Kommentare
(netzpolitik.org, Johannes Steiling)
Nach Angaben des Aktivistennetzwerks „Global Voices“ werden chinesische Nutzer von Anfang Oktober an keine Möglichkeit mehr haben, anonyme Kommentare auf den meisten Websites zu hinterlassen. Danach müssen Webseiten einen Mechanismus zur Identitätsfeststellung einrichten oder die Kommentarfunktion ihrer Website abschalten. Diese Authentifizierungsdienste sind für kleinere Anbieter finanziell nicht tragbar, so dass insgesamt mit einem deutlichen Kommentarrückgang zu rechnen ist. Außerdem arbeite China bereits seit 2014 an der Implementierung eines Einstufungsprogramms für Bürger mit umfassenden Informationen zu sozialem Verhalten und Kreditwürdigkeit.

2. Facebook blockiert Werbeanzeigen von Seiten, die wiederholt Falschmeldungen teilen
(de.newsroom.fb.com, Satwik Shukla & Tessa Lyons)
Facebook verbietet Werbetreibenden Anzeigen zu schalten, die Geschichten und Inhalte bewerben, deren Wahrheitsgehalt von unabhängigen Faktenprüfern bereits angezweifelt wurden. Nun will man einen Schritt weitergehen: Wenn Seitenbetreiber wiederholt bereits angezweifelte Inhalte teilen, dürfen sie nicht länger Werbeanzeigen auf Facebook schalten. Dies sei „ein weiterer Schritt, damit Menschen verlässlichere Informationen auf Facebook sehen können.“ Ganz verscherzen will man es sich mit den notorischen Falschmeldern und potentiellen Werbekunden jedoch nicht: „Unterlassen die Seiten die weitere Verbreitung von Falschmeldungen, wird diese Einschränkung wieder aufgehoben.“

3. Instagram-Schleichwerbung: „#ad“-Kennzeichnung eher unzureichend
(flurfunk-dresden.de)
Es könnte ein Urteil mit Signalwirkung sein: Das Oberlandesgericht Celle hat die Kennzeichnung “#ad” bei einem Schleichwerbungs-Posting für die Drogeriekette Rossmann auf Instagram als unzureichend beurteilt. Bei Zuwiderhandlung droht Rossmann ein Ordnungsgeld von bis zu 250.000 Euro. Das komplette Urteil gibt es unter: “Zur Kennzeichnungspflicht gesponsorter Posts bei Instagram mittels Hashtag zur Vermeidung von Schleichwerbung, OLG Celle, Urt. v. 08.06.2017, Az.: 13 U 53/16”

4. Das sind die 20 größten Podcast-influencer Deutschlands
(omr.com, Torben Lux & Martin Gardt)
Die Macher sprechen selbst von einer „wenig repräsentativen Liste der wichtigsten Menschen im Podcast-Business“ und in der Tat: Auf der Liste fehlen Podcast-Größen wie Holger Klein (“Wrint”) und Stefan Schulz und Tilo Jung (“Aufwachen-Podcast”/“Jung & Naiv”). Dennoch bietet die ausführlich kommentierte Liste viele Anregungen zum Weiterforschen und Reinhören.

5. Smartphone-Journalist versus TV-Team
(de.ejo-online.eu, Panu Karhunen)
Ein Feldversuch in Finnland hat ergeben, dass Journalisten mit mobilen Journalismus-Techniken näher an die Menschen und eine Story herankommen als mit traditionelleren Mitteln: Ein Smartphone-Journalist konnte mehr Passanten dazu bewegen, an einer Umfrage teilzunehmen, als ein zweiköpfiges Fernsehteam. Der Feldversuch hätte aber auch einen Nachteil des mobilen Journalismus zutage gefördert: mangelnde Glaubwürdigkeit. So hätten einige der Passanten gesagt, dass sie „richtigen“ Fernsehteams eben doch mehr vertrauen.

6. Scharlatanerie auf Hochglanz
(medienwoche.ch, Antonio Fumagalli)
Das Magazin „Herzstück“ verspricht „Inspirationen für Leib und Seele“. Antonio Fumagalli hat sich für die „Medienwoche“ durch das Magazin gelesen. Er lobt das Layout, aber die Lektüre sei ein Kampf gewesen…

Schmähvokabel Staatsfunk, Sicherheitsrisiko Seibert, Trend

1. “Liebesbrief” an die FAZ-KollegInnen
(deutschlandfunk.de, Brigitte Baetz)
„Deutschlandfunk“-Autorin Brigitte Baetz hat den Kollegen von der „FAZ“ einen öffentlichen Brief zukommen lassen. Anlass ist die von der Zeitung wiederholt verwendete Vokabel vom „Staatsfunk: 
„Immer wieder druckt Ihr dieses böse Wort vom Staatsrundfunk. Wo es doch in Deutschland seit dem Fall der Mauer gar keinen mehr gibt. Denn – glaubt es oder nicht – der Rundfunk ist in unserem demokratischen Land staatsfern organisiert. Das will die Verfassung so – und die Richter am Bundesverfassungsgericht erst Recht. Und irgendwie verstehen wir nicht, warum Ihr das nicht versteht.“
Auch der Journalist Stefan Fries kritisiert anhand von Beispielen die regelmäßig auftretenden „Staatsfunk“-Schmähungen. Diese seien fern von Meinungsäußerung und hätten Methode: „Es handelt sich in der Permanenz dieser Zuschreibungen vielmehr um eine Kampagne gegen die öffentlich-rechtlichen Medien.“

2. Risiko für die Meinungsfreiheit
(taz.de, Pascal Beucker)
Pascal Beucker kommentiert in der „taz“ den Entzug der Akkreditierungen einiger G20-Journalisten. Von keinem der vor dem G20-Gipfel beschuldigten Journalisten sei eine Gefahr ausgegangen. Das Sicherheitsrisiko hätte vielmehr an anderer Stelle bestanden: „Wenn also jemand im Zusammenhang mit dem Hamburger G20-Gipfel als „Sicherheitsrisiko“ eingeschätzt werden kann, dann neben dem Bundeskriminalamt wohl vor allem das Bundespresseamt mit seinem Leiter Seibert. Denn dessen fragwürdiges Agieren war und ist ganz sicher ein Risiko für die Presse- und Meinungsfreiheit.“

3. Nicht auszurechnen
(sueddeutsche.de, Hans Hoff)
Als es in der „Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung“ hieß, der Rundfunkbeitrag würde von € 17,50 auf € 21 steigen, war die Empörung groß. Dabei liegt dem die Modellrechnung zugrunde, was passieren würde, wenn man den Beitrag Jahr für Jahr fix um jeweils 1,75 Prozent anhöbe. Dann wäre er 2029 nämlich glatte 20 Prozent teurer. Die Idee, den Beitrag an einen Index zu koppeln, sei jedoch längst nicht beschlossene Sache und werde auch intern kritisch gesehen. Wie und ob die Idee einer Indexierung weiterverfolgt wird, werde sich erst beim Treffen der Intendanten im September erweisen. „Bis dahin wird der Beitragserhöhungszirkus noch an manchem Ort seine Zelte aufschlagen und immer wieder laut und “exklusiv” mit den 21 Euro für 2029 trommeln. Hereinspaziert!“

4. Artikel zwischen Werbung
(detektor.fm, Lucas Kreling & Benjamin Fredrich)
Das „Katapult Magazin“ hat nachgezählt wie hoch der Werbeanteil bei deutschen Printmagazinen ist. Das Ergebnis: In Zeiten sinkender Auflagen ist Werbung noch dichter geworden und macht beim Spitzenreiter „Zeit Magazin“ ein Viertel aus. Danach kämen die Finanzmagazine „brand eins“ und die „Wirtschaftswoche“. Hier würden die Werber einkommensstarke Leser erwarten und besonders gern inserieren. „detektor.fm“-Moderator Lucas Kreling hat mit Benjamin Fredrich vom „Katapult-Magazin“ über Anzeigen in Zeitschriften, Zielgruppen und die Toleranz der Leser gesprochen.

5. „Aufreger lassen sich nicht planen“
(fr.de, Danijel Majic & Leo Fischer)
„Titanic“-Redakteur Leo Fischer wurde jüngst vom „Zeit-Magazin“ gebeten, für eine Woche als „Gast-Twitterer“ zu fungieren. Eine Ehre, die vor ihm schon „viele führende Journalisten“ innehatten. Nach einigen satirisch eher harmlosen Tweets drehte Fischer auf und meldete den Tod des Ex-Fußballprofis Mehmet Scholl und einen Atomangriff auf die nordkoreanische Hauptstadt Pjöngjang. Im Interview plaudert er über seinen anschließenden Rauswurf, Medien und Medienmacher, brennende Autos und dickmachende Burger. Zum Abschied gibt er dem Interviewer von der „Frankfurter Rundschau“ noch seine persönliche Wertung über dessen Arbeitgeber mit auf den Weg: „Ich vergleiche die FR gerne mit Monica Lierhaus. Erst sehr beliebt, dann eine schreckliche Katastrophe. Doch nach und nach kommt sie wieder auf den Damm, fängt wieder von vorne an und macht allen Leuten Hoffnung.“

6. Wohin sich die Welt bewegt
(herrfischer.net, Martin Fischer)
Vor einem Jahr hat Martin Fischer den Social-Bot @liegtimtrend eingerichtet, der automatisch alles twittert, was Medienberichten zufolge „im Trend“ liegt. Zeit für eine Zwischenbilanz …

Angebliche Rufmordkampagne, Wahlkampf-Youtuber, Altpapier

1. “Enthüllungsbuch”: Maschmeyer rehabilitiert?
(daserste.ndr.de, Kristopher Sell)
Ein ehemaliger AWD-Mitarbeiter behauptet, eine mediale Schmutzkampagne gegen seinen ehemaligen Arbeitgeber betrieben zu haben. Vor einigen Jahren habe er zahlreiche Redaktionen mit Insider-Informationen aus dem AWD versorgt, darunter auch Journalisten von “Panorama – die Reporter”, “Stern”, “SZ” und “Spiegel”. Im Gegenzug sei er von einem damaligen Konkurrenten des AWD mit mehreren tausend Euro monatlich honoriert worden. Ziel der Aktion sei es gewesen, AWD-Chef Carsten Maschmeyer zu schaden. Panorama-Autor Kristopher Sell kommentiert: “Offensichtlich soll der Eindruck erweckt werden, als hätten sich verschiedene Redaktionen, darunter auch Panorama, gegen Maschmeyer und dessen AWD instrumentalisieren lassen und ungerechtfertigte Beschuldigungen verbreitet. Dem kann und muss entschieden widersprochen werden.” Außerdem lenkt er den Blick auf den Kern der AWD-Kritik: “Das Buch kann nicht von den noch immer real existierenden Opfern des Systems AWD ablenken: Tausenden Menschen, die von Carsten Maschmeyer und seinen Verkäufern um ihre Ersparnisse, teilweise um ihre Altersversorgung gebracht und damit ins Unglück gestürzt worden sind.”
Weiterer Hörtipp: Opfer einer Rufmordkampagne? Kristopher Sell im Gespräch mit Henning Hübert (Audio: 5 Minuten)
Weiterer Lesetipp: Gerhard Hensel über wirtschaftliche Rufmordkampagnen im digitalen Zeitalter: Fake-News im Unternehmens-Einsatz: Wenn es für Marken ganz plötzlich gefährlich wird.

2. Umfrage unter Branchen-Experten: Sollten Robotertexte gekennzeichnet werden? Ja, sagen die meisten Befragten.
(presseportal.de)
Wenn Verlage computergenerierte Texte verwenden, dann handelt es sich meist um Sportergebnisse, Börsendaten oder Wetternews. Es ist jedoch damit zu rechnen, dass fortschreitende Technik auch computergenerierte Texte in anderen Feldern ermöglicht. Da stellt sich die Frage nach der Kennzeichnung: Sollen maschinell erstelle Beiträge auch als solche benannt werden? Das Medienmagazin “journalist” hat sich in der Branche umgehört.

3. “Ich möchte mich ungern instrumentalisieren lassen”
(spiegel.de, Markus Böhm)
Erfolgreiche Youtuber haben das, was sich Politiker sehnlichst wünschen: Zugang zu jungen Menschen. Da liegt es nahe, dass sich die Kanzlerin in der Hochphase des Wahlkampfs gleich mit vier Webstars zum Interview trifft: Das Quartett kommt auf drei Millionen Youtube-Abonennten. “Spiegel”-Autor Markus Böhm hat bei verschiedenen Youtube-Stars nachgefragt, wie ihr Umgang mit der Bundestagswahl aussieht, darunter auch Deutschlands beliebtestem Macher von Gamingvideos “Gronkh”.

4. Programmieren als Königsdisziplin
(message-online.com, Louise Sprengelmeyer & Mira Taylor)
Sollten Journalisten auch programmieren können? Bei Datenjournalisten liegt dies auf der Hand, aber auch für klassische Onlineredakteure kann es sich lohnen. Fünf Journalisten und Programmierer berichten über die Erfahrungen aus einem Einsteigerworkshop im Coden.

5. Wie eine unsaubere Hundestory der „Krone“ weltweit viral ging
(kobuk.at, Hans Kirchmeyr)
“Kobuk” geht einer Titelgeschichte der österreichischen “Krone” nach, die es zu weltweiter Verbreitung in islamfeindlichen Kreisen gebracht habe: Eine “somalischen Asylantin” hätte eine Wienerin wegen ihrer “unreinen Hunde” brutal angegriffen, so dass die Hundehalterin mit schweren Verletzungen ins Krankenhaus eingeliefert werden musste. “Kobuk”-Autor Kirchmeyr geht nach seinen Nachfragen bei der Landespolizei eher von einem anderer Geschehen aus: “Ein nicht angeleinter Hund ohne Beißkorb lief auf eine Frau zu, die ausgeprägte Angst vor Hunden hat (was übrigens auch an wilden Hunden in Somalia liegen kann). Die Hundehalterin lief dem Hund hinterher, um ihn zurückzuholen. In einer Panikreaktion dürfte sich die Frau so an diese geklammert haben, dass beide stürzten und sich die Hundehalterin am Knie schwer verletzte.”

6. Pro und contra und quo vadis
(evangelisch.de)
Beim renommierten Medien-Watchblog “Altpapier” teilen sich vier Journalisten die Aufgabe, von Montag bis Freitag die gedruckte und digitale Medienlandschaft zu kommentieren. Doch die Zukunft des “Altpapiers” ist ungewiss: Am Freitag ist leider vorerst Schluss. Wer per E-Mail informiert werden möchte, ob, wie und wann es weitergeht, kann bei den Machern seine Mail-Adresse hinterlegen. Wer den Autoren außerdem bei der Verbesserung ihrer Medienkolumne helfen möchte, kann an einer schnell beantwortbaren 15-Fragen-Umfrage teilnehmen. Der “Freitag” diskutiert die Zukunft des “Altpapiers” mit einem Pro und Contra-Artikel: Ist das “Altpapier” noch wichtig? Wir vom BILDblog antworten: “Ja, natürlich!” und wünschen den Kollegen alles Gute und uns allen ein baldiges Comeback.

Prioritätenfrage, Trumps Kriegserklärung, Daur-Werbesendung

1. Setzen die Netzaktivisten die richtigen Prioritäten?
(wolfgangmichal.de)
Wolfgang Michal überlegt, ob die Gegner des Netzwerkdurchsetzungsgesetzes auf dem richtigen Weg waren: “Statt darüber nachzudenken, ob eine private Medienholding, die zwei Milliarden Kleinsender unter ihrem Dach versammelt, wirklich so groß und so privat bleiben kann, arbeiteten sich die meisten Netzaktivisten an den unausgegorenen Paragraphen des NetzDG ab und stilisierten das Gesetz zum Totengräber der Meinungsfreiheit. Sie waren blind für die Prioritäten. Sie haben sich auf den Berliner Politikbetrieb und dessen Paragraphen-Output konzentriert, während das eigentliche Problem von ihnen wie eine lässliche Fußnote behandelt wurde. Die Argumentation der Netzaktivisten wäre stimmiger gewesen, wenn sie die Demokratisierung der sozialen Netzwerke ganz oben auf ihre Agenda gesetzt hätten.”

2. «Es ist eine Kriegserklärung»
(tagesanzeiger.ch, Walter Niederberger & Robert Rosenthal)
Der US-Journalist und Leiter des “Center for Investigative Reporting” Robert Rosenthal sagt, Donald Trump strebe “die totale Kontrolle der Nachrichtenlage an”. Die Attacke auf CNN sei Teil einer systematischen Kampagne. Im Interview stellt er seinen Landsleuten darüber hinaus ein erschütterndes Zeugnis aus: “Die Amerikaner wissen kaum mehr, was in der Welt läuft. Sie reisen nicht, sie sind provinziell und sie sind, um ein in den USA selten gebrauchtes Wort zu brauchen, nationalistisch. Niemand scheint es zu kümmern, dass wir fast konstant irgendwo Krieg führen. Mit Trump ist wieder eine weisse, nationalistische Bewegung gross geworden, die von der Angst lebt.”

3. Maas schlägt digitales Antidiskriminierungsgesetz vor
(zeit.de, Patrick Beuth)
Justizminister Heiko Maas hat auf einer Veranstaltung seines Ministeriums gleich drei Neuerungen vorgeschlagen: Ein “digitales Antidiskriminierungsgesetz”, um zu verhindern, dass Teile der Bevölkerung durch Softwareentscheidungen benachteiligt werden, ein Transparenzgebot für Algorithmen und die Gründung einer Digitalagentur, einer Art staatlicher Algorithmenaufsicht. Mit einer schnellen Einführung sei jedoch nicht zu rechnen und schon gar nicht in dieser Legislaturperiode.
Weiterer Lesetipp: Max Biederbeck auf “Wired” — “Jetzt will er die Algorithmen: Das „Wie“ bleibt der Justizminister schuldig”

4. Rocco und seine Brüder installieren „Walk of Shame“ vor Axel Springer Haus in Berlin
(urbanshit.de)
Die Aktionsgruppe “Rocco und seine Brüder” hat vor dem Axel Springer Haus in Berlin einen „Walk of Shame“ installiert. Auf dem Boden montierte Tafeln prangern Arbeitsweise und Methoden von “Bild” an. Ein 4 1/2 Minuten langes Video dokumentiert die Aktion und erklärt die Beweggründe für die Aktion.

5. Crowdsourcing im Journalismus: Der Nutzer, dein Freund und Helfer
(fachjournalist.de, Bernd Oswald)
Crowdsourcing als Chance für den Journalismus: Bernd Oswald hat sich die verschiedenen Bereiche angeschaut, in denen Journalisten und Nutzer zum beiderseitigen Vorteil zusammenarbeiten können und nennt gelungene Beispiele. Crowdsourcing stärke die Leser-Marken-Bindung, so sein Fazit: “Engagierte Leser verbringen mehr Zeit mit dem Medium und wahrscheinlich teilen sie Beiträge, an denen sie mitwirken, auch häufiger. Noch wertvoller für Journalisten können Hinweise für oder sogar die Mitarbeit der Nutzer bei der Recherche sein. Damit das klappt, muss eine Redaktion ihre Community pflegen und glaubwürdig zeigen, dass die Mitarbeit der Nutzer gewünscht ist.”

6. Die Daur-Werbesendung
(manager-magazin.de, Bianca Lang)
Das “Manager Magazin” hat mit einer der erfolgreichsten Instagrammerinnen Deutschlands gesprochen, der 22-jährigen Caro Daur. Sie hat etwa eine Million Follower, ihr Jahresumsatz wird auch auf eine Million geschätzt. Geld, das von der Modeindustrie kommt, die damit Caro Daurs “Content” entlohnt oder um es in ihren Worten zu sagen: “Der Content ist meine Persönlichkeit, der durch mein Umfeld und meine Tätigkeit geformt wird.”

Merkel-Selfie, Brandbrief, Anschlagsalltag

1. Syrischer Flüchtling will nicht weiter klagen
(zeit.de)
Der syrische Flüchtling Anas Modamani machte ein Selfie mit Angela Merkel, das um die ganze Welt ging. Auf Facebook wurde es jedoch oft für Hetze, falsche Anschuldigungen und Hasskommentare missbraucht. Daraufhin verklagte Modamani Facebook mit dem Ziel, das Netzwerk möge die verleumderischen Bildposts löschen und darauf basierende Inhalte gar nicht erst zuzulassen. Der Prozess ging verloren, Berufung will er nicht einlegen. Ein weiterer Prozess sei, abgesehen vom finanziellen Risiko, gefährlich für seine Familien in Syrien und in Deutschland.

2. Internationale Medienmacher schreiben Brandbrief an Donald Trump
(horizont.net, David Hein)
Der Weltverband der Zeitungen und Nachrichtenmedien hat sich in einem offenen Brief an Donald Trump gewandt. Trump schade mit seinen fortdauernden Angriffen auf die Medien deren Ansehen und Arbeit. Insgesamt haben über 40 Chefredakteure und Geschäftsführer von Verlagen und Newssites den Brief unterschrieben.

3. Fake News und die PR: Was nun?
(treibstoff.newsaktuell.de)
Die “dpa”-Tochter “news aktuell” bietet ein kostenloses Whitepaper zum Download an: „Die große Falle: Was das Phänomen Fake News für Kommunikation und PR bedeutet“. Das Dokument behandelt die Probleme der medialen Vertrauenskrise durch Fake News und erklärt, was PR-Leute tun können, wenn ihr Unternehmen und ihre Marke durch Falschinformationen in eine Schieflage geraten.

4. Gestörtes Verhältnis zu Medien
(djv.de, Hendrik Zörner)
Nachdem es bei den vergangenen AfD-Parteitagen zu Einschränkungen der journalistischen Berichterstattung kam, meldet sich der Deutsche Journalisten-Verband zu Wort. Es müsse klargestellt werden, dass der AfD-Bundesparteitag im April auf jeden Fall medienöffentlich durchgeführt werde. Der DJV-Bundesvorsitzender Frank Überall: „Wenn die AfD glaubt, Journalismus auf das Abschreiben ihres Parteiprogramms reduzieren zu können, hat sie die in der Verfassung garantierte Pressefreiheit nicht verstanden.“

5. Urheberrechts-Richtlinie: Die EU will Copyright-Verstöße stärker filtern als Terror-Propaganda
(netzpolitik.org, Joe McNamee)
Joe McNamee, geschäftsführender Direktor der NGO European Digital Rights (EDRi), warnt vor der neuen EU-Urheberrechtslinie. Die vorgeschlagenen Maßnahmen für das Urheberrecht gingen weit über das hinaus, was die EU gegen terroristische Online-Inhalte vorgeschlagen hätte.

6. … und nun zu weiteren Nachrichten
(taz.de, Simone Schlindwein, Karim El-Gawhary, Thomas Ruttig, Susanne Knaul)
Auslandskorrespondenten der “taz” erzählen von Orten, an denen der Terror zum Alltag gehört. Simone Schlindwein meldet sich aus dem Kongo, Karim El-Gawhary berichtet aus Kairo, Thomas Ruttig, aus Kabul und Susanne Knaul aus Jerusalem. Die Kurzberichte machen nachdenklich. Man erfährt etwas über das jeweilige Land, was sich auch auf die Sichtweise auf die Vorgänge im eigenen Land auswirkt. Simone Schlindwein, die im Kongo mit allgegenwärtigen Terrortaten und Massakern konfrontriert ist, drückt es so aus: “Man soll und darf Leichen nicht gegeneinander aufrechnen. Doch stellen Sie sich mal vor, das würde jeden Tag in Europa passieren – was wäre dann in den Medien los? Journalisten würden die Öffentlichkeit mit Drama terrorisieren, um die Einschaltquoten hochzujazzen. Dabei ist es genau das, was die mutmaßlichen Terroristen wollen – und die Medienwelt arbeitet ihnen brav zu.”

Freundliche Volksverhetzer, Millionäre-Check, Kommentare-Quiz

1. Keine Zeit für den Fascho-Check
(taz.de, Dinah Riese)
Eine verurteilte Volksverhetzerin postet bei Instagram ein Foto von sich mit einer Cola in der Hand und hinterlässt einen freundlichen Spruch. Das Social-Media-Team des Hamburger Brauseherstellers antwortet nett zurück, ohne zu wissen, um wen es sich auf dem Foto handelt — und bekommt dafür ordentlich Online-Haue. Dinah Riese fragt: Zu Recht? Zu Unrecht? “Gehört es zu den grundlegenden Kompetenzen von Social-Media-Redakteur*innen, Mitglieder der rechten Szene zu erkennen?”

2. Zahal, Dschihad und anderes
(juedische-allgemeine.de, Daniel Killy)
Die Vorwürfe, die Daniel Killy bei der “Jüdischen Allgemeinen” in Richtung “DRadio Wissen” schickt, haben es in sich: Der Sender habe einen Beitrag über zwei junge Jüdinnen verhindert, weil er nicht Israel-kritisch genug gewesen sei. “DRadio Wissen” hat inzwischen auf die Anschuldigungen geantwortet: Anders als die “Jüdische Allgemeine” suggeriere, “wurde der fragliche Beitrag nicht aus inhaltlichen, sondern aus handwerklichen Gründen von der Redaktion abgelehnt.”

3. Deutsche rechnen mit Fake News — und informieren sich vor allem im Fernsehen
(horizont.net, Marco Saal)
In einer “Exklusivumfrage zur Bundestagswahl” hat “Horizont” herausfinden lassen, auf welchem Wege sich die Deutschen zu politischen Themen informieren (Junge: Internet, Alte: Fernsehen). In die Überschrift hat es allerdings ein anderes Umfrage-Thema geschafft: “Fake News”. “Deutsche rechnen mit Fake News”, steht über dem Text von Marco Saal. Das stimmt schon, aber nicht die Mehrheit, sondern 44 Prozent. Der größere Teil der Befragten, 51 Prozent, glaubt hingegen, dass Falschmeldungen im Bundestagswahlkampf keine Rolle spielen werden (wobei man die Gleichsetzung von “Fake News” und “Falschmeldungen” durch “Horizont” sicher kritisch sehen kann).

4. Millionäre lieben Deutschland — und wandern nicht aus
(indiskretionehrensache.de, Thomas Knüwer)
“Tausende Millionäre verlassen Deutschland”, schreibt das “Manager Magazin”. “Business Insider” alarmt: “Massen-Auswanderung”. Und “Sputnik” fragt in freudiger Endzeitstimmung: “Sinkt das Schiff?” Thomas Knüwer hat sich die Zahlen, die eine südafrikanische Beratungsgesellschaft namens “New World Wealth” veröffentlicht hat, und aus denen einige Medien in Deutschland Artikel gebaut haben, genauer angeschaut. Er klingt selbst ein wenig überrascht, wie viele Zweifel er “mit nur einer Viertelstunde googlen” erzeugen konnte.

5. Wie die Medien zu Parteien wurden
(wolfgangmichal.de)
Wolfgang Michal beobachtet, dass Medienunternehmen “zu politisch-idealistischen Kampfgruppen” würden, “die die Richtung der Politik bestimmen wollen und können”: “So wurden die großen Medien, die ‘dem Internet’ vor Jahren noch erzählten, was guter und verantwortungsvoller Journalismus ist (nämlich professionelle Zurückhaltung), im Verlauf eines knappen Jahrzehnts zu Parteien, die für die gute Sache kämpfen — so wie politische Parteien, Internet-Konzerne oder NGOs seit jeher für sich in Anspruch nehmen, für die gute Sache zu kämpfen: To Make The World A Better Place.” Das sei “nicht die schlechteste Entwicklung”, findet Michal.

6. Haben Sie’s gelesen?
(sueddeutsche.de, Silke Bigalke)
Nun gibt es hier im BILDblog keine Kommentarfunktion. Aber wenn es sie gäbe, und Sie kommentieren wollten, dann müssten Sie erstmal eine Frage beantworten, die mit diesem Blogpost zu tun hätte. Zum Beispiel: Wie heißt die südafrikanische Beratungsfirma, deren Zahlen Thomas Knüwer hinterfragt? So macht es jedenfalls das norwegische Technik-Blog “NRKbeta”, das zum staatlichen Sender “NRK” gehört: Wer kommentieren will, muss vorher drei simple Fragen beantworten, die sich auf den Text beziehen, den man kommentieren möchte. Das soll Hitzköpfe ausschließen, die nur rumpöblen wollen. Und funktioniert in den ersten Testwochen recht gut.

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