Suchergebnisse für ‘rechnen’

Kurz korrigiert (71)

Unter der Überschrift “Darüber schmunzelt Deutschland” gibt Bild.de heute Nachhilfe in deutschem Strafrecht.

"Wer Falschgeld in Umlauf bringt, muß mit einer Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr oder einer Geldstrafe rechnen."

Doch anders als Bild.de behauptet, muss niemand, der Falschgeld in Umlauf bringt, mit einer Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr oder einer Geldstrafe rechnen, sondern — je nach dem — entweder mit einer “Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr”, einer “Freiheitsstrafe nicht unter zwei Jahren”, einer “Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren” bzw. einer “Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren” oder mit einer “Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe”.

Mit Dank an Holger B. für den Hinweis

Nachtrag, 17.30 Uhr: Bild.de hat den Fehler korrigiert. Nun heißt es dort, wer Falschgeld in Umlauf bringe, müsse “mit einer Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu zehn Jahren oder einer Geldstrafe rechnen”.

neu  

Betr.: Verbrecherorganisation

“Bild” berichtet ja heute über “Gotteslästerung in Deutschland” und “erklärt” ihren über elf Millionen Lesern, “was deutsche Gerichte als ‘Blasphemie’ (…) beurteilen”. Und heute mittag hatten wir ja schon darauf hingewiesen, dass ein Fall, in dem jemand in Griechenland angeklagt und freigesprochen wurde, nicht dazuzählt.

Das ist aber leider noch nicht alles. Denn unter der Zwischenüberschrift “Das ist verboten” heißt es außerdem:

“Christliche Kirchen dürfen nicht als ‘Verbrecherorganisation’ bezeichnet werden, so ein Urteil des Landgerichts Göttingen von 1985.”

Doch auch das ist falsch*. Christliche Kirchen dürfen sehr wohl als “Verbrecherorganisation” bezeichnet werden, sogar als “größte Verbrecherorganisation aller Zeiten”, und ein entsprechendes Urteil stammt zwar aus dem Jahr 1985, jedoch nicht vom Landgericht Göttingen, sondern vom Amtsgericht Bochum.

Und für alle, die das jetzt noch genauer wissen wollen, war’s nämlich so: Im November 1984 wurde in ein paar deutschen Städten ein Flugblatt verteilt, das ein Bochumer Medizinstudent verantwortete und in dem sich das “Kommitee zur Abschaffung von §166 StGB” kritisch damit auseinandersetzte, dass ein Mitglied des “Internationalen Vereins zur Verbreitung der Lebensfreude e.V.” wegen des Verteilens von Aufklebern mit den Aufschriften “Lieber eine befleckte Verhütung als eine unbefleckte Empfängnis” sowie “Masochismus ist heilbar” in Göttingen zu einer Geldstrafe von 400 D-Mark verurteilt worden war. In dem Flugblatt hieß es u.a. dazu: “(…) wer über die Machtpolitik der Kirche aufklärt und beim Namen nennt, daß sie die größte Verbrecherorganisation aller Zeiten ist, die einen in der Geschichte einmaligen Rekord an Folter und Mordopfern aufweist – 22 Millionen allein während der Kreuzzüge – (…) muss mit hohen vom Staat verhängten Strafen rechnen.” Im Zuge der Ermittlungen gegen den Studenten fanden drei Hausdurchsuchungen bei ihm statt. Doch nachdem es dem Kirchenkritiker Karlheinz Deschner mit einem 30-seitigen Gutachten offenbar gelungen war, dem Gericht glaubhaft zu machen, dass es sich bei der christlichen Kirche tatsächlich um die größte Verbrecherorganisation aller Zeiten handeln könnte, endete die mündliche Verhandlung im Oktober 1985 nach wenigen Stunden mit einem Freispruch.

Und eigentlich sollte eine Zeitung wie “Bild”, die immer wieder die Nähe zur Katholischen Kirche sucht und deren Chefredakteur und Herausgeber selbst bekennender Katholik ist, sowas wissen (oder in einem Buch nachlesen), statt ihren über elf Millionen Lesern die Unwahrheit zu erzählen* nur die halbe Wahrheit zu erzählen.

Mit Dank auch an Zeljko K. für den Hinweis!

*) Nachtrag, 8.2.2006:
Wir müssen uns korrigieren: Auch im Fall der in Göttingen zu 400 D-Mark Strafe verurteilten Birgit Römermann ging es nicht nur um die oben erwähnten Aufkleber, sondern ebenfalls um ein Flugblatt mit der Äußerung: “Sieht man sich die Geschichte der Kirchen an, ist man Mitglied einer der größten Verbrecherorganisationen der Welt. Hexenverfolgungen, 6 Millionen Frauen verbrannt, Völkermorde, Religionskriege, Kreuzzüge, Unterdrückung und Verarschung des Volkes durch alle Jahrhunderte, Judenverfolgung, Segnung von Waffen, Verteufelung der Lust und und und, um nur einige Beispiele zu nennen.” Und auch in der Bezeichnung “Verbrecherorganisation” erkannte das Landgericht Göttingen 1984 (!) einen Verstoß gegen § 166 StGB. Insofern stimmt, was “Bild” behauptet. Allerdings entschied ein anderes Gericht ein Jahr später in einem anderen Fall anders. Die Frage, ob die Bezeichnung “Verbrecherorganisation” verboten ist oder nicht, hängt also im Einzelfall u.a. davon ab, ob sie den öffentlichen Frieden stören kann oder nicht.

Allgemein  

Kurz korrigiert (40/41)

Toll, dass “Bild” (wie andere auch) extra einen Artikel angefertigt hat, in dem “Bild” den WM-Ball von Adidas als den “besten WM-Ball aller Zeiten” preist. Schade nur, dass “Bild” (anders als andere) behauptet, der neue Ball habe “einen Durchmesser von 69 Zentimetern” (siehe Symbolfoto rechts), wo er doch als ordinärer Fußball einen Durchmesser von knapp 22 Zentimetern hat, wie sich aus dessen Umfang von ca. 69 Zentimetern voll easy errechnen lässt.

Und wie “Bild” darauf kommt, dass der Ball “in den deutschen Nationalfarben schwarz-rot-gold gehalten” sei, ist uns angesichts des auch in “Bild” gezeigten schwarz-weiß-goldenen Balls (laut Fifa von den “traditionellen Farben der deutschen Nationalmannschaft” und der “Farbe des FIFA WM-Pokals” inspiriert) schlicht schleierhaft.

Mit Dank an Magnus G. und Andreas R. für die Hinweise.

Nachtrag, 12.12.05:
In der Bild.de-Version des “Bild”-Artikels wurde mittlerweile nachgebessert. Dort heißt es nun:

“Der neue Ball hat einen Umfang von 69 Zentimetern, ist zwischen 441 und 444 Gramm schwer. Er ist in den Farben schwarz-weiß-gold gehalten (…).”

Mit Harry Potter kennt “Bild” sich aus

Am 31. Dezember 1999 erschien in der amerikanischen Zeitschrift “People” ein Interview mit der Schriftstellerin J. K. Rowling. Darin sagte sie, dass sie das letzte Kapitel des letzten “Harry Potter”-Buches schon geschrieben habe. Sie überarbeite das zwar ständig, aber im Moment laute das letzte Wort “scar”.

Nicht einmal sechs Jahre später hatte Bild.de Wind von dieser Neuigkeit bekommen:

Obwohl top-secret, sickerte das letzte Wort des Buches bereits durch: "scar", "Wunde..."

Tja: Anscheinend haben nicht nur “top-secret” und “durchsickern” bei “Bild” eine andere Bedeutung, sondern auch “scar”, das man landläufig mit “Narbe” übersetzt. Es ist für Harry Potter ein relativ unspektakuläres Wort, denn eine Narbe trägt er seit dem ersten Band auf der Stirn.

Nach mehreren Stunden hat Bild.de heute abend die Übersetzung von “scar” schließlich korrigiert. Und vielleicht erbarmt sich dort auch noch jemand des Darstellers von Harry Potter und ändert die Schreibweise seines Namens von “Daniel Ratcliff” in “Daniel Radcliffe“. Dass jemand den ganzen anderen Quatsch korrigiert, damit ist ja nicht zu rechnen.

Danke an die vielen Hinweise!

Nachtrag, 23.15 Uhr: Der Name ist nun korrigiert worden.

  

Auszüge aus dem “Influenzapandemieplan (Teil II)”

1.2 Ziele des Pandemieplans

Der Plan soll einerseits Eckpunkte für die notwendigen Maßnahmen zur Vorbereitung auf eine Pandemie vorgeben und andererseits Richtlinien für das fachlich-organisatorische Management in der Frühphase und während des eingetretenen Pandemiefalls bereitstellen. Es sollen damit folgende Ziele erreicht werden:

  • die Reduktion der Morbidität und Mortalität in der Gesamtbevölkerung,
  • die Sicherstellung der Versorgung erkrankter Personen,
  • die Aufrechterhaltung essentieller, öffentlicher Dienstleistungen,
  • die zuverlässige und zeitnahe Information für politische Entscheidungsträger, Fachpersonal, die Öffentlichkeit und die Medien.

Wichtig ist zur Minimierung der Gesamt-Morbidität und -Mortalität auch die Aufrechterhaltung einer adäquaten Gesundheitsversorgung und der öffentlichen Ordnung. Essentielle Dienstleistungen wie die Versorgung mit Trinkwasser und Nahrungsmitteln, Energie, die Kommunikation und Information, das Transportwesen und nicht zuletzt die innere und äußere Sicherheit, insbesondere auch das Gesundheitswesen sind durch pandemiebedingten Personalausfall gefährdet. Daher muss der Influenza-Prophylaxe der entsprechenden Berufsgruppen ein besonderer Stellenwert eingeräumt werden.

4 Rechtliche Aspekte

[…] Die Frage der Priorisierung bestimmter Bevölkerungsgruppen bei der Prophylaxe setzt aufgrund der Einschränkung des Gleichbehandlungsgrundsatzes im Grundgesetz das Vorliegen sachlicher Gründe, wie z. B. der Aufrechterhaltung der Patientenversorgung und der Öffentlichen Ordnung, voraus. […]

6.2.3 Impfstrategie im Pandemiefall

Ziel der Impfprävention im Rahmen einer Pandemie ist der möglichst rasche und vollständige Impfschutz der gesamten Bevölkerung vor dem pandemischen Virus. Jedoch wird auch bei deutlich beschleunigter Impfstoffproduktion und Zulassung zunächst nicht ausreichend Impfstoff für die gesamte Bevölkerung zur Verfügung stehen. Hieraus ergibt sich die Notwendigkeit einer Priorisierung der zu impfenden Gruppen. Dies empfiehlt auch die WHO in ihrem Pandemieplan von 1999. Die Kriterien für eine Priorisierung müssen klar und transparent sein und begründet werden. Die Entscheidungen müssen bundesweit nach einer einheitlichen Praxis gefällt und im gesellschaftlichen Konsens getroffen werden.

Eine Prioritätensetzung kann prinzipiell unter verschiedenen Gesichtspunkten erfolgen:
1. politisch-sozialer Aspekt: Impfung von
(1) dem in der Akutmedizin beschäftigten medizinischen und Pflegepersonal, nachrangig aber auch sonstiges medizinisches und Pflegepersonal.
(2) Beschäftigten, die für die öffentliche Ordnung wichtig sind,
(3) Berufstätigen.

Ziel hierbei ist die Aufrechterhaltung der medizinischen Versorgung und der staatlichen Infrastruktur sowie der Minimierung der wirtschaftlichen Folgen einer Pandemie.

[…] Ziel einer Prioritätenliste muss eine Impfstoffverteilung sein, die den höchsten Nutzen für die Minderung der Morbidität und Mortalität verspricht. Dies kann am ehesten durch ein funktionierendes Gesundheitswesen erreicht werden. Die Expertengruppe ‘Influenza-Pandemieplanung’ am RKI hat sich dafür ausgesprochen, dass der Aufbau eines ausreichenden Immunschutzes im Falle sehr knapper Impfstoffressourcen prioritär für das Personal im (akuten) ambulanten und stationären medizinischen Versorgungsbereich gewährleistet werden soll. Dafür gibt es drei Begründungen:

(1) durch den ständigen Kontakt zu erkrankten Patienten, Kollegen und Besuchern besteht für diese Berufsgruppe eine erhöhte Gefahr einer Influenzainfektion,
(2) durch ihre eigene Infektion kann die Influenza auf Personen mit erhöhtem Risiko, Kollegen sowie Angehörige und andere Bevölkerungsgruppen übertragen werden.
(3) Der letztendlich krankheitsbedingte Ausfall gefährdet nicht nur die medizinische Versorgung von Influenzakranken, sondern auch von Kranken, die nicht Influenza-infiziert sind und den Arzt aufsuchen oder in ein Krankenhaus eingeliefert werden. Zum medizinischen Personal zählen in Deutschland insgesamt etwa 3,8 Millionen Personen.

An zweiter Stelle stehen die Berufsgruppen zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Infrastruktur und Sicherheit, deren Arbeitsfähigkeit für die Allgemeinheit besonders wichtig ist. Zu dieser Berufsgruppe zählen in Deutschland bundesweit ca. 3,1 Millio-nen Menschen. Die Reihenfolge, in der diese Berufsgruppe geimpft werden kann, hängt von der Menge der verfügbaren Impfstoffdosen ab. Auf Landesebene kann im Bedarfsfall bei einer Pandemie eine weitere Priorisierung innerhalb dieser Berufsgruppen erfolgen. Insgesamt müssten zur Sicherstellung der medizinischen Versorgung und Aufrechterhaltung der essentiellen Infrastruktur ca. 7 Millionen Personen vorrangig geimpft werden. Dies entspricht 8,5% der Gesamtbevölkerung.

7.2.1 Prioritäre Gruppen

[…] Solange kein Impfstoff zur Verfügung steht und bis ein Immunschutz aufgebaut werden kann, können besonders gefährdete und exponierte Berufsgruppen durch eine ausreichende und frühzeitige Prophylaxe vor einer Infektion geschützt werden (Langzeitprophylaxe). V.a. für die Funktionsfähigkeit des Gesundheitswesens und die Gewährleistung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung wäre die Prophylaxe der Beschäftigten sinnvoll und wünschenswert. Krankenhaus- und Pflegepersonal haben durch die Versorgung Erkrankter nicht nur ein erhöhtes Krankheitsrisiko, sondern stellen auch eine nicht zu unterschätzende Infektionsquelle dar. Dies ist bei der Influenza von besonderer Bedeutung, da bereits vor Beginn der klinischen Symptomatik ein Infektionsrisiko bestehen kann. Das Medizinpersonal ist entscheidend für die Aufrechterhaltung der medizinischen Versorgung aller übrigen Bereiche. Bei einer Influenzapandemie ist ohnehin mit extremen Personalengpässen zu rechnen, so dass ein Ausfall des medizinischen Personals möglichst zu vermeiden ist. Selbst wenn diese Beschäftigten unmittelbar keiner höheren Gefährdung unterliegen, an der Krankheit zu sterben, sind andere Patienten mittelbar durch eine fehlende Krankenversorgung gefährdet. Gleiches gilt für den Bereich der Sicherstellung der öffentlichen Ordnung. Ein erhöhter Ausfall an Sicherheits- und Ordnungspersonal (Polizei/Berufsfeuerwehr) durch hohen Krankenstand ohne die Möglichkeit einer Umschichtung gefährdet das öffentliche Leben. Die Bund-Länder-Arbeitsgruppe hatte sich deshalb dafür ausgesprochen, dass langfristig als Teil der Strategie auch eine Bevorratung für die Prophylaxe der Beschäftigten im Gesundheitswesen im Bereich der öffentlichen Sicherheit und Ordnung angestrebt werden sollte. Nach den Modellrechnungen des RKI (vgl. Kap 2.5) könnten bei einer Therapie aller Erkrankten mit antiviralen Arzneimitteln je nach Erkrankungsrate ca. 90.000-300.000 Hospita-lisierungen und ca. 24.000 bis 80.000 Todesfälle verhindert werden (Erkrankungsrate zwischen 15 und 50%). Eine zusätzliche Prophylaxe für die priorisierten Berufsgruppen könnte neben der Aufrechterhaltung der Arbeitsfähigkeit ca. 5,2-17,3 Millionen Arztkonsultationen und weitere ca. 18.000-60.000 Hospitalisierungen sowie ca. 4.800-16.000 Todesfälle vermeiden.

Quelle: “Nationaler Influenzapandemieplan (Teil II): Analysen und Konzepte für Deutschland – Ein Bericht der Expertengruppe ‘Influenza-Pandemieplanung’ am Robert Koch-Institut”

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Von Katzen und dummen Menschen

Gestern berichtete “Bild”:

… und okay-okay, im letzten Absatz, ganz am Ende ihrer Berichterstattung hat “Bild” im Vornamen der darin zitierten Tierschützerin “Annelise Krauß” ein “e” vergessen. Aber selbst Anneliese Krauß findet das nicht so schlimm. Allerdings steht ihr Name natürlich nicht nur zum Spaß in “Bild”. Zitiert wird sie dort – und zwar wie folgt:

‘Das ist so schlimm wie grausame Tierversuche’, wettert Annelise Krauß vom Tierschutzverein Dresden.”

Und das sei nun wirklich “Quatsch”, sagt Krauß, wenn man sie fragt. Weil sie nämlich den von “Bild” zitierten Satz weder gewettert noch gesagt habe. Im Gegenteil: “Das wäre ja auch idiotisch,” sagt Krauß, “denn wenn es um tote Tiere geht, dann ist das ja kein Problem des Tierschutzes!” Zusammenfassend sagt uns die Tierschützerin über die Erfindung von Christian Koch (der laut “Bild” ja “aus Katzen Benzin machen” kann):

“Von unserer Seite ist daran nichts auszusetzen.”

Und genau so habe sie das im Übrigen auch zu “Bild” gesagt. (Aber, so Krauß weiter, wenn “der Herr Helfricht”, also einer der Autoren des “Bild”-Artikels, sie anrufe, dann wisse sie schon aus Erfahrung, dass hinterher Sachen in “Bild” stünden, die sie so gar nicht gesagt habe. Das gehe in Dresden schließlich schon über zehn Jahre so, so Krauß. — Und soviel vielleicht nur zum letzten Absatz des obigen Artikels.)

Kommen wir zum Rest, dem Eigentlichen, also darum, dass “Dr. Christian Koch (55) aus Kleinhartmannsdorf (Sachsen)”, wie es in “Bild” heißt, “aus Katzen Benzin machen” könne: Denn dass die “Benzin”-Überschrift Unsinn ist, verrät schließlich schon der dazugehörige “Bild”-Text selbst, weil darin nur von “Bio-Diesel” oder “Diesel” die Rede ist… Tatsächlich aber hat Koch offenbar eine ungewöhnliche und effektive Alternativmethode zur Treibstoffgewinnung entwickelt: die katalytische drucklose Verölung (KDV), über die beispielsweise schon der MDR im Mai 2003, 3sat im Juli 2004, die “Welt” im Januar 2005, die “Pirmasenser Zeitung” im Juli, der RBB vergangene Woche oder auch RTL berichteten. Und all diesen Berichten ist eines gemein: dass sie dem Gegenstand, über den sie (durchaus auch kritisch) berichten, gerecht werden.

“Bild” indes nennt Kochs Erfindung einen “Spezialreaktor” und schreibt Sätze wie diesen:

“Die Katzen-Kraft lässt sich theoretisch exakt berechnen: Aus einem ausgewachsenen 13-Pfund-Kater könnten 2,5 Liter Sprit entstehen, vier Miezen würden für 100 Kilometer reichen, für eine Tankfüllung wären 20 tote Katzen erforderlich.”

Und fragt man einfach mal nach bei dem “Mann, der (Stuben-)Tiger in den Tank packen kann” (“Bild”), antwortet Christian Koch, der “Bild”-Bericht habe “nichts mit der Wahrheit zu tun” und sei “zudem grenzenlos dumm”. Koch weiter:

“Wie kann man mit gekochtem tierischen Material Auto fahren? Wasser würde jeden Motor sofort zum Stillstand bringen. Hier wird an die niedrigsten Instinkte von dummen Menschen appelliert, um eine wertvolle Entwicklung zu verunglimpfen. (…) Mir zu unterstellen, dass ich mit Tierkadavern herumhantiere, ist kriminell. Das ist nicht im geringsten der Inhalt der Entwicklung und kann deshalb nur als gezielte Verleumdung angesehen werden.”

Auf der Website von Kochs Firma heißt es zudem inzwischen:

Mit Dank an Jan S. für die Anregung.
 
Nachtrag, 12:15:
“Bild” hat die Sache mit der “Katzen-Kraft” heute noch einmal aufgegriffen:

Darf man aus Katzen wirklich Benzin machen?

Doch wenn es jetzt etwas vorsichtiger als gestern heißt, dass Christian Koch “theoretisch auch aus Katzen” Bio-Diesel herstellen “könnte”, wenn jetzt nicht Koch, sondern ein Konkurrent die gestern von “Bild” aus der Luft gegriffene Skandalisierung zurechtrücken darf, wenn nun auch die gelassene Position der Tierschützer weniger sinnenstellend als gestern wiedergegeben wird und sich im heutigen “Bild”-Bericht immerhin ein einziger halbwegs sinnvoller Satz (“Die Diskussion ist überflüssig”) wiederfindet, dann macht das alles den Nonsens von gestern weder ungeschehen noch besser — und sei es nur deshalb, weil es “Bild” offenbar immer noch nicht gelingen will, zwischen “Benzin” (Überschrift) und “Diesel” (Text) zu unterscheiden…

Mehr dazu hier und hier.

Ein erbärmliches Leben

In der heutigen “Bild am Sonntag” fehlt ein Satz. Er lautet: “Andreas Türck, bitte tun Sie uns alle einen Gefallen und beenden ihre traurige Existenz.”

Dieser Satz steht nicht da. “Bild am Sonntag”-Autor Stefan Hauck hat ihn nicht hingeschrieben. Aber wenn man seinen langen Text über den Fernsehmoderator Türck liest, könnte man auf den Gedanken kommen, dass dieser Satz nur zufällig fehlt.

Das Urteil im Vergewaltigungs- Prozess gegen Andreas Türck soll erst am 8. September fallen. “Bild am Sonntag” richtet schon heute über ihn. Türcks 36 Jahre nennt Stefan Hauck ein “erbärmliches Leben”: Türck sei ein Mensch mit sehr wenig Talent. Die “Summe seiner Begabungen” reichte nicht aus, es zu mehr zu bringen, als zu einer kurzen, schäbigen Fernsehkarriere. Bald wäre er höchstens im “Dschungelcamp” noch aufgetaucht, und Leute wie Hauck, der seit Jahren die Großen und Wichtigen für “Bild am Sonntag” interviewt, hätten sich nicht mehr mit ihm auseinandersetzen müssen.

Doch dann kam die Anklage wegen Vergewaltigung und brachte Türck noch einmal in die Schlagzeilen. Allerdings ist es im Moment alles andere als sicher, dass Türck schuldig gesprochen wird. “Zweifel an Türcks Schuld mehren sich”, schrieb die “F.A.Z.” am Freitag. Auch die “Bild am Sonntag” scheint mit einem Freispruch zu rechnen. Nur ändert das für sie nichts an der Schuld Türcks, in einem ganz anderen als dem juristischen Sinne:

Nun ist es aber so, daß Andreas Türck auf seinem Rückweg in die vorhersehbare Bedeutungslosigkeit dann doch etwas Unvorhersehbares tat. Und deshalb sitzt er nicht im “Dschungelcamp”, sondern als Angeklagter auf einem blauen Polsterstuhl im Saal 165 C des Frankfurter Landgerichts.

Auch deshalb muß man kein Mitleid empfinden.

Es gibt zwei Möglichkeiten, diese Sätze zu deuten. Entweder will “Bild am Sonntag”-Autor Hauck sagen, dass er sicher ist, dass Türck die Frau vergewaltigt hat, ganz egal, ob man ihm das nachweisen kann und er von einem Gericht verurteilt wird. Für diese Möglichkeit spricht Haucks Formulierung, dass Türck “etwas Unvorhersehbares tat”. Im Klartext hieße dies: “Andreas Türck ist ein Vergewaltiger”. Oder “Bild am Sonntag”-Autor Hauck will sagen, dass Türck ein so verkommener Mensch ist, dass er es verdient hat, für einen Vergewaltiger gehalten zu werden, selbst wenn er keiner ist. Für diese Möglichkeit spricht Haucks Formulierung, dass man kein Mitleid mit ihm empfinden müsse. Im Klartext hieße dies: “Andreas Türck ist so schlimm wie ein Vergewaltiger.”

Was wirft die “Bild am Sonntag” Andreas Türck vor, außer dass seine Karriere größer und länger gewesen sei, als ihm nach der “Summe seiner Begabungen” zustand? Dass er sich angeblich gerne in Lokalen “im Halbschatten der Gesellschaft” aufhielt, weil es “wenigstens hier Menschen gab, die ihn für eine große Nummer beim Fernsehen hielten”. Dass er angeblich Mädchen imponierte, “die Kaufhausmode tragen und ganz ernsthaft ‘Party machen’ sagen, wenn man sie fragt, was sie sich als ihre Zukunft vorstellen”. Und dass er, der Untalentierte, ernsthaft geglaubt hat, “sein Ticket in die Fernsehwelt wäre eine Dauerkarte”.

Im Grunde sagt Stefan Hauck zu Andreas Türck, dass er — ganz egal, ob er im September freigesprochen wird oder nicht — es nicht verdient hat, jemals wieder auf die Beine zu kommen. Oder “ins Licht”, wie Hauck es nennt. Dass ihm dieser Platz in der Öffentlichkeit nicht zusteht — nicht einmal als (möglicherweise zu unrecht) Angeklagter. Haucks Artikel ist eine einzige wütende Anklage: Wie kann Andreas Türck es wagen, ihn, den “BamS-Autor”, noch einmal mit seiner erbärmlichen Existenz zu behelligen?

Anke Engelke und der Müll

Wenn Anke Engelke das Haus verlässt, um die Mülltonne hereinzuholen, sich mit Freunden zu treffen oder Einkaufen zu gehen, muss sie damit rechnen, fotografiert zu werden. Denn es gibt Zeitungen wie “Bild”, die Geld für solche Fotos zahlen. Sie bestücken damit Rubriken wie die des “Bild”-Kolumnisten Daniel Cremer (“Köln klatscht”). In der Ausgabe vom 8. Juli 2005 waren dort drei Fotos von Anke Engelke abgebildet, die vor ihrer Haustür entstanden waren. Cremer verfasste dazu folgenden Text:

Schwangerschafts-Gymnastik mal anders. TV-Star Anke Engelke (39) gehört zur Sorte der aktiven werdenden Mütter.

Wir sehen, wie die hochschwangere Komikerin brav einkaufen geht (von wegen man soll nicht schwer tragen) und auch noch die geleerte Mülltonne auf ihren angestammten Platz rollt.

Nun könnte man fragen, ob uns all das etwas angeht. Oder aber, ob man solche Paparazzi-Fotos nach deutschem Recht überhaupt zeigen darf. Die Antwort auf die zweite Frage ist relativ eindeutig Nein. 1999 entschied das Bundesverfassungsgericht, dass auch Top-Prominente (“absolute Personen der Zeitgeschichte”) einen Anspruch auf Privatsphäre haben und dass diese Privatsphäre sich nicht auf ihre eigene Wohnung beschränkt.

Eine Person der Zeitgeschichte hat, wie jedermann, das von Dritten zu respektierende Recht, sich an Orten außerhalb des eigenen Hauses zurückzuziehen, an denen sie für sich allein oder jedenfalls von einer breiten Öffentlichkeit abgeschieden sein will. Sie kann dies auch an Orten tun, die für jedermann frei zugänglich, also öffentlich sind.

Zwischen dem Informationsinteresse der Öffentlichkeit und dem Schutz der Privatsphäre müsse abgewogen werden, so das Gericht. Im konkreten Fall damals (es ging um Caroline von Monaco) sei es um “bloße Neugier und Sensationslust sowie ein bloßes Interesse an Unterhaltung” gegangen.

Solche Motive, insbesondere das bloße Unterhaltungsinteresse der Leser, das hier an rein privaten Vorkommnissen aus dem Leben der Klägerin befriedigt werden soll, können aber, wie in der Rechtsprechung stets betont worden ist, nicht als schützenswert anerkannt werden.

Dieses Urteil des höchsten deutschen Gerichts fiel, wie gesagt, schon 1999. Das sogenannte “Caroline-Urteil” des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte von 2004, gegen das viele Verleger und insbesondere die “Bild”-Zeitung massiv gekämpft haben, hat diese Rechtsprechung nur noch verschärft.

“Bild” aber veröffentlicht munter Fotos aus dem Privatleben von Anke Engelke, die nur das Unterhaltungsinteresse der Leser bedienen. Doch das ist nicht das eigentlich Merkwürdige an dieser Geschichte. “Bild” hatte nämlich zwei Monate zuvor schon einmal Fotos aus dem privaten Alltag von Anke Engelke veröffentlicht. Nachdem ihr Anwalt intervenierte, gab die Axel Springer AG, in der “Bild” erscheint, eine Unterlassungserklärung ab und verpflichtete sich rechtsverbindlich, die Fotos nicht mehr zu veröffentlichen oder zu verbreiten.

Umso erstaunlicher, dass “Bild” kurz darauf die neuen Paparazzi-Fotos von Engelke am Mülleimer brachte. Als der Anwalt erneut protestierte, gab Axel Springer erneut eine Unterlassungserklärung ab. Treuherzig erklärte der Verlag (“mit freundlichen kollegialen Grüßen”), dass die verschiedenen Fotoserien “aus unterschiedlichen Zeiten der Schwangerschaft” stammten und somit einen ganz anderen Fall darstellten.

Aus Sorge, dass “Bild” dieses Spiel unendlich so weitertreiben könnte, erwirkte Engelkes Anwalt am Dienstag vor dem Landgericht Berlin eine einstweilige Verfügung gegen Springer. Die untersagt es dem Verlag jetzt grundsätzlich, “Bildnisse aus dem privaten Alltag der Antragstellerin zu veröffentlichen (…), wie in BILD Köln am 8. Juli 2005 geschehen”.

“Bild” will gegen diese Verfügung vorgehen. “Bild”-Sprecher Tobias Fröhlich betonte gegenüber der “Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung”, sein Blatt habe das Recht, solche Aufnahmen von Engelke in “privaten Situationen” zu zeigen:

Anke Engelke ist einer unserer populärsten TV-Stars und eine absolute Person der Zeitgeschichte, deshalb möchten wir natürlich auch weiterhin über sie als Star, aber auch über sie als Mensch berichten. Zudem hat Anke Engelke ihren neuen Liebhaber im Fernsehen präsentiert und auch aus ihrer Schwangerschaft nie ein Geheimnis gemacht.

Fröhlich sagt, “Bild” werde sich juristisch gegen das Verbot wehren, Anke Engelke auch beim Mülltonnenreinholen zu zeigen — “im Interesse unserer Leser”.

Auf Täuschung angelegt

Gestern hat die “Bild”-Zeitung ihren Lesern erklärt, was eine “Lüge” ist.

Lüge: bewußt falsche, auf Täuschung angelegte Aussage
(Definition laut Duden)

Sie hat es aber, natürlich, nicht bei der Theorie belassen, sondern die Technik gleich mal in der Praxis ausprobiert. In einem Artikel über die angeblichen “5 Lügen der Linkspartei” heißt es:

BILD hat nachgerechnet: Die Wahlversprechen [der] Linkspartei kosten unbezahlbare 90 Milliarden Euro!

Das ist eine interessante Neudefinition des Wortes “nachrechnen”. Die drei beteiligten “Bild”-Redakteure haben die Zahlen nämlich einfach aus dem Wahlprogramm der angeblich verlogenen Linkspartei abgeschrieben. “Nachrechnen” heißt nach “Bild”-Definition also soviel wie: “ungeprüft übernehmen”.

BILD enttarnt fünf unbezahlbare Wahl-Lügen von Lafo, Gysi & Co.

“Enttarnen”? Richtig, “enttarnen” heißt bei “Bild”: aufschreiben, was für jeden nachlesbar im Entwurf des Wahlprogramms steht. Denn nicht nur die Forderungen nach höherem Kindergeld, einer Mindestrente, Steuerfreiheit für Renten und niedrigeren Steuern für Geringverdiener stehen sämtlich für jeden nachlesbar im Steuerkonzept der Linkspartei [PDF-Datei]. Dort steht auch, was jede einzelne Maßnahme nach Angaben der Linkspartei (und ungeprüft übernommen nachgerechnet von “Bild”) kosten würde. Und dort steht sogar an exakt derselben Stelle (Seite 13, siehe Ausriss rechts), wie die Linkspartei diese Wahlversprechen gegenfinanzieren will — aber beim Abschreiben der anderen Zahlen müssen die “Bild”-Redakteure ausgerechnet diesen Teil komplett übersehen haben. Sonst könnten sie ja nicht so massiv den Eindruck erwecken, die Linkspartei hätte überhaupt keine Vorschläge zur Finanzierung (über deren Sinnhaftigkeit man natürlich streiten darf).

Bleiben noch zwei “Lügen”. Eine davon ist die Forderung nach einer Erhöhung des Arbeitslosengeldes II (“Hartz IV”), deren Kosten nicht erst “Bild” auf 3 Milliarden Euro geschätzt hat und zu der die konkreten Finanzierungsvorschläge der Linkspartei tatsächlich vage sind. In diesem Zusammenhang bezeichnet “Bild” auch die Forderung nach einer längeren Bezugsdauer von Arbeitslosengeld I als “Lüge” — dies fordert allerdings auch die Union.

Und schließlich ist da noch die “Investitions”-“Lüge”. “Bild” schreibt:

Die Linkspartei verspricht 30 Mrd. Euro staatliche Investitionen in Bildung, Kultur, Umwelt und öffentlichen Nahverkehr.

Nein, verspricht sie nicht. Im Entwurf für das Wahlprogramm [PDF-Datei] heißt es lediglich:

Würde Deutschland einen solchen Anteil seines Sozialprodukts wie die USA für öffentliche Investitionen aufwenden, wären das 30 Milliarden Euro mehr im Jahr als gegenwärtig.

(Liebe “Bild”-Redakteure, diese fremden Wörter darin, das sind Konjunktive.)

Schließlich fragt “Bild”:

Sind die Deutschen einfach nur leichtgläubig? Laut Emnid kommt die Linkspartei schon auf 11 bis 12 Prozent!

Tja, sind die Deutschen einfach nur leichtgläubig? Laut Media Analyse lesen sogar über 18 Prozent der Bevölkerung “Bild”!

Vielen Dank an André K. für den Hinweis!

Xishuangbanna und Engesohde

Anlässlich des 70. Geburtstags von “Monopoly” lüftet “Bild” insgesamt “10 echte Monopoly-Geheimnisse”.

Geheimnis Nr. 4 lautet:

“Wußten Sie..?
…daß insgesamt über 200 Millionen Exemplare verkauft worden sind (…)? Die Fläche aller Spielbretter aneinandergelegt ergibt eine Fläche größer als Asien. (…)”

Und wir müssen gestehen, das wussten wir nicht – was aber möglicherweise daran liegt, dass es nicht stimmt: Denn laut “Bild” ist dieses Asien dann entweder nicht größer als Bühlerzell, Bendorf (genauer gesagt, Bendorf und die VG Vallendar) oder das Ganlan Becken von Xishuangbanna, oder ein einzelnes Monopolyspielbrett ist ungefähr so groß wie der Stadtfriedhof Engesohde.

Mit Dank an Sebastian P. und Elmar G. fürs Vorrechnen.
 
Nachtrag, 13:00 (mit Dank an Joachim K. und Andreas G.):
Dass “Bild” den falschen Asien-Vergleich womöglich ungeprüft von einer Monopoly-Werbewebsite abgeschrieben haben könnte, macht die Sache nicht besser. Im Gegenteil.

Nachtrag, 15:30 (mit Dank an Lukas S. und Daniel D.):
Der Asien-Vergleichsbeauftragte von “Bild” hat seinen Dienst angetreten und das falsche “Geheimnis” geändert. Jetzt heißt es bei Bild.de:

“Wußten Sie..?
…daß insgesamt mehr als 250 Millionen Exemplare verkauft worden sind? Alle Spielbretter aneinandergelegt ergeben eine Strecke, die dreimal länger als der Umfang der Erde ist (250 Millionen Stück x 0,50 Meter Spielfeldbreite = 125 Millionen Meter oder 125.000 Kilometer. Das ist mehr als dreimal soviel wie der Erdumfang von 40.076,592 Kilometern).”

PS: Schade nur, dass der Asien-Vergleichbeauftragte nicht zufälligerweise auch Papst-Experte ist. Denn dann hätte er bestimmt auch an dieser Meldung was korrigiert, oder?

Nachtrag, 16:17 (mit Dank an Stefan B.):
Ach ja: Und dass das “Monopoly-Geheimnis” Nr. 8 so stimmt, darf offenbar ebenfalls bezweifelt werden.

Nachtrag, 16:44:
Jetzt hat auch der Papst-Beauftragte von “Bild” seinen Dienst angetreten und diese Papst-Sache geändert.

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