Suchergebnisse für ‘rechnen’

Allgemein  

Happiger Unsinn

Vorgestern berichtete “Bild”-Stuttgart über den “Streit um die geplante Akademie für Darstellende Kunst” in Ludwigsburg:

"Streit um Luxus-Uni: Ein Student würde uns 71 000 Euro im Jahr kosten"

71.000 Euro pro Student und Jahr!? Das ist in der Tat “happig”, wie “Bild” einen “Insider” zitiert. Oder besser: Das wäre happig, wenn es denn stimmte. Allerdings macht “Bild” dafür eine etwas sonderbare, vermeintlich “interne”, Rechnung auf:

Denn nach internen Berechnungen auf Grundlage des bisherigen Konzepts (vier Studiengänge à 7 Schüler und zwei Mio. Euro Unterhaltskosten/Jahr) würde allein ein Student die Landeskasse mit 71 000 Euro/Jahr belasten!

“Bild” hat also offenbar einfach zwei Millionen Euro durch 28 Studenten geteilt. Da kommen dann wirklich 71.428 Euro pro Student zusammen. Aber das ist natürlich Unsinn: Zwar soll es tatsächlich vier verschiedene Studiengänge an der Akademie geben, wie uns eine Sprecherin bestätigt (Bühnenbild/Kostüm, Regie, Dramaturgie und Schauspiel), allerdings dauern die auch je vier Jahre. Folglich befänden sich spätestens im fünften Jahr vier Jahrgänge à “vier Studiengänge à 7 Schüler” an der Akademie.

Wenn schon, müsste “Bild” also mit 112 Studenten pro Jahr (4×4×7) rechnen und käme auf rund 18.000 Euro.* Von einer “Luxus-Uni” zu sprechen fiele dann schon etwas schwerer. Insbesondere da sogar der von “Bild” zitierte “Insider” meint, ein Student koste sonst “im Schnitt 20.000 Euro”.

*) Die verantwortliche Filmakademie Baden-Württemberg rechnet übrigens in einer gestern herausgegebenen “Richtigstellung” mit 80 Studenten pro Jahr und kommt in ihrer auf 20 Jahre angelegten Zählung auf 14.219 Euro, weil die Akademie für Darstellende Kunst in den ersten sieben Jahren komplett von der Landesstiftung finanziert werde und die Landeskasse damit überhaupt nicht belaste. Für die Jahre 8 bis 20 werden Kosten von 1,75 Mio. Euro pro Jahr angesetzt.

Mit Dank an Christian G. für den sachdienlichen Hinweis.

Sie können noch jemanden anrufen!

Das Verhältnis zwischen der “Bild”-Zeitung und Günther Jauch ist eingermaßen zerrüttet. Mit Dieter Bohlen ist “Bild” dagegen bestens befreundet. Insofern kommt die heutige Bild.de-Schlagzeile vielleicht nicht ganz überraschend:

Pop-Titan Dieter Bohlen verdrängt
Quiz-König Günther Jauch

Und es stimmt ja: In der kommenden Fernsehsaison soll die Samstagsausgabe von “Wer wird Millionär” häufiger ausfallen — sowohl für Eventshows, als auch während der vier Monate, in denen “Deutschland sucht den Superstar” läuft. So ähnlich steht das auch bei Bild.de, nur steht dahinter die Frage:

4 Monate Zwangspause für Jauch?

— was doch eine erstaunliche Formulierung ist, wenn man bedenkt, dass Jauch während dieser Zeit montags und freitags “Wer wird Millionär” und mittwochs “Stern-TV” moderiert.

Weiter schreibt Bild.de:

Ein anderer Grund [für die Verschiebung] könnte die Einschaltquote der Quizshow sein: Mit rund sieben Millionen Zuschauern am Samstagabend ist die Quote zwar immer noch gut, dennoch hat sich die einstige Zuschauerzahl der Sendung fast halbiert.

Rechnen wir das einmal nach: Wenn die Show jetzt samstags rund sieben Millionen Zuschauer hat und das fast einer Halbierung gegenüber früher entspricht, müsste sie früher samstags im Schnitt etwa 13 Millionen Zuschauer gehabt haben.

Keine einzige Samstags-Sendung von “Wer wird Millionär” erreichte je 13 Millionen Zuschauer. Von den 169 Samstags-Sendungen in der “Wer wird Millionär”-Geschichte erreichten nur sechs 11 Millionen Zuschauer. Die meisten Zuschauer hatte “Wer wird Millionär” in der Saison 2000/2001: damals sahen samstags im Schnitt 9,09 Millionen Menschen die Show. In der aktuellen Saison waren es bisher 6,65 Millionen. Das entspricht einem Rückgang von gut einem Viertel.

Die mit Abstand meistgesehene Samstags-Sendung von “Wer wird Millionär” hatte 12,3 Millionen Zuschauer. Sie lief am 2. Dezember 2000 und war keine ganz typische Sendung. Am Morgen dieses Tages hatte “Bild” mit einer Schlagzeile aufgemacht, die vorab verriet, was am Abend zu sehen sein würde:

Jauchs erster Millionär

Vielen Dank an den Popkulturjunkie für die Zahlen!

  

Vom Risiko, ein “BILD-Leser-Reporter” zu sein

Das Presserecht ist unübersichtlich. Was ist erlaubt und was nicht? “Mehr noch als in anderen Rechtsgebieten verbieten sich pauschale Aussagen”, sagt der Berliner Medienanwalt Markus Hennig. Die “Bild”-Zeitung hat ihre Leser, die sie seit zwei Wochen mit Geld als “Leser-Reporter” anzuwerben versucht, über die Fallstricke nicht aufgeklärt — auch nicht über das juristische und finanzielle Risiko, das die Amateur-Fotografen eingehen.

Die “Bild”-Zeitung fordert neuerdings ihre Leser auf, selbst “Paparazzi zu spielen”. In der Beschreibung, welche Motive sie sich wünscht, schreibt sie u.a.: “Blitzte für Sekunden der Busen eines prominenten Stars unter der Bluse hervor?” Dürfte “Bild” solche Fotos überhaupt veröffentlichen?

Hennig: Die Veröffentlichung einer — versehentlich! — entblößten Brust ist in der Regel eine Verletzung der Intimsphäre und unzulässig. Es kommt aber darauf an: Ein so genanntes “Medienluder”, das sich öfters schon enthüllt oder in provozierenden Posen gezeigt hat, wird unter Umständen eine Veröffentlichung hinnehmen müssen, Angela Merkel dagegen nicht. Trägt ein Star auf einer medial beachteten Veranstaltung ein Kleid, bei dem ein Verrutschen quasi programmiert ist, wird die Veröffentlichung eher zulässig sein. Anders etwa, wenn die Prominente beim Supermarkteinkauf ihr Kind auf dem Arm trägt und das dann am Ausschnitt der Mutter zieht. Ist die Aufmachung des Fotos besonders herabsetzend (etwa Großaufnahme nur der Brustwarze mit sexistischem Kommentar) kann eine solche Veröffentlichung auch dann von der Betroffenen angegriffen werden, wenn das Foto an sich veröffentlicht werden darf.

“Bild” fragt weiter: “Wurden Sie Zeuge eines Großbrandes oder eines Unfalls?” Welches rechtliche Risiko geht man ein, wenn man an einer Unfallstelle das Foto-Handy zückt, um aufregende Bilder zu machen?

Hennig: Der Brand einer U-Bahn, eine Massenkarambolage usw. kann als zeitgeschichtliches Ereignis fotografiert und verwertet werden. Allerdings geht man das Risiko ein, das allgemeine Persönlichkeitsrecht von Menschen zu verletzen, die deutlich erkennbar oder mehr als “Beiwerk” in der Bildkomposition sind. Es drohen dann im Fall der Veröffentlichung Unterlassungsansprüche, was bei Abmahnung durch Rechtsanwälte teuer werden kann. Deshalb sollten Fotos von Unfallbeteiligten nur dann veröffentlicht werden, wenn mit einer Einwilligung zu rechnen ist (Betroffene posieren, erheben keinen Einwand).

Insbesondere bei der Veröffentlichung von Aufnahmen von Verletzten, panikverzerrten Gesichtern usw. setzt man sich bei fehlender Einwilligung auch der Gefahr von Geldentschädigungsansprüchen aus, da derart entstellende Aufnahmen regelmäßig als schwerwiegende Rechtsverletzung angesehen werden.

Angenommen, die “Bild”-Zeitung veröffentlicht ein Foto, das gegen das Recht am eigenen Bild verstößt. Macht sie sich damit strafbar? Oder der Fotograf? Oder beide?

Hennig: Grundsätzlich ist eine persönlichkeitsrechtsverletzende Foto-Veröffentlichung nach § 33 Kunsturhebergesetz mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr bedroht. Die Tat wird nur auf Antrag verfolgt. In der Praxis spielt diese Vorschrift des Nebenstrafrechts aber kaum eine Rolle.

Unter bestimmten zusätzlichen Voraussetzungen droht tatsächlich die Strafverfolgung, die wichtigsten Fälle sind die Formalbeleidigung durch ein veröffentlichtes herabsetzendes Foto oder die “Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs durch Bildaufnahmen” etwa mittels einer erschlichenen Aufnahme in der Wohnung des Betroffenen.

Strafbar machen sich grundsätzlich Fotograf und die im Impressum gemäß Pressegesetz benannten verantwortlichen Redakteure.

“Bild” nennt ja auch die Namen und Wohnorte der Hobby-Fotografen. Müssen die im Fall einer juristischen Auseinandersetzung damit rechnen, dass Anwälte auch bei ihnen direkt vor der Tür stehen?

Hennig: Ja, denn “Störer” im Sinne des Persönlichkeitsrechts ist auch der Fotograf, der sein Foto zur Veröffentlichung an die Zeitung weitergibt.

Ist nicht eigentlich all das, was jemand auf der Straße sieht und mit seinem Foto-Handy fotografiert, automatisch öffentlich und darf deshalb auch in “Bild” (oder sonstwo) veröffentlicht werden?

Hennig: Nein, denn grundsätzlich ist jeder gegen die Veröffentlichung seines Bildes geschützt, wenn er nicht einwilligt. Abgebildet als “Beiwerk” einer Landschaft, als nicht besonders hervorgehobener Teilnehmer einer Demonstration oder anlässlich eines zeitgeschichtlichen bedeutenden Ereignisses muss aber auch eine Privatperson unter Umständen eine Veröffentlichung hinnehmen, allerdings nur kontextbezogen — nicht Jahre später in einem anderen Zusammenhang. Bei Prominenten ist der Spielraum größer, hier kommt es auf die Situation und insbesondere den sonstigen Umgang mit den Medien an.

Was muss ein Promi machen, um deutlich zu signalisieren: Ich bin zwar in der Öffentlichkeit, will aber ungestört sein und nicht fotografiert werden?

Hennig: Grundsätzlich reicht — bei privaten Anlässen — das Aufsuchen einer örtlichen Abgeschiedenheit. Darunter versteht man einen Platz, an dem auch andere, fremde Menschen anwesend sein können (z. B. Restaurantbesucher, Wanderer im Wald), aber der Prominente sich eindeutig nicht in der Öffentlichkeit bewegt. Es genügt also die Ecke im Restaurant, der Fitnessclub oder eine nahezu leere Waldlichtung, das Separee muss es nicht unbedingt sein. Es gibt Ausnahmen, bei denen trotzdem fotografiert werden darf, die aber für den Laien schwierig zu beurteilen und auch unter Juristen immer wieder streitig sind. So könnte man argumentieren, dass der konservative Familienminister, der die Ehe als einzig moralische Beziehungsform propagiert und seine “Bilderbuch”-Familie medial inszenieren lässt, bei einem heimlichen Restaurantbesuch mit seiner Geliebten fotografiert werden dürfe.

Innerhalb einer “breiteren” Öffentlichkeit, also etwa beim Flohmarktbesuch, haben auch Prominente grundsätzlich das Recht, bei privatem Auftreten nicht fotografiert zu werden. Es kommt aber ganz entscheidend darauf an, wie prominent die Person ist, wie offen sie sonst mit der Presse umgeht und ob die Tätigkeit in einem Bezug zur Bekanntheit steht. Bislang nahm die deutsche Rechtsprechung an, eine sehr prominente Person darf zum Beispiel auch beim Fahrradfahren im Park abgelichtet werden, mag sie durch Sonnenbrille und Hut auch signalisieren, dass sie nicht erkannt werden will. Durch die Entscheidung des Europäischen Gerichtshof in Sachen Caroline von Hannover ist jedoch klar gestellt, dass hier bei rein privaten Anlässen ein strengerer Maßstab anzulegen ist.

Eines der Fotos, das “Bild” veröffentlicht hat, zeigt angeblich den urinierenden Fußballspieler David Odonkor. Darf “Bild” sowas zeigen? Darf ich sowas fotografieren?

Hennig: Es kommt auf die Umstände an — und darauf, wie viel auf dem Foto tatsächlich zu erkennen ist. Hat der Fußballer sich deutlich zurückgezogen und musste er wirklich einem dringenden Bedürfnis nachgeben, darf auch ein Mann, der durch ein Ereignis wie die WM große Bekanntheit erlangt hat, nicht in einer derart intimen Pose abgebildet werden. Hätte er aber z. B. öffentlich demonstrativ auf die italienische Flagge uriniert, kann er sich gegen eine Veröffentlichung nicht zur Wehr setzen. Zwischen diesen beiden Extremen gibt es, wie immer im Presserecht, einen gewissen Argumentationsspielraum.

Generell ist das Fotografieren anderer Menschen nicht per se verboten, solange der bereits benannte “höchstpersönliche Lebensbereich” nicht tangiert ist. Ein Prominenter muss jedoch stets damit rechnen, dass Fotos (wie das beim Urinieren) weitergegeben werden und könnte daher bereits vor der Weitergabe an die Zeitung präventiv Unterlassungsansprüche geltend machen. Gibt es genug Belege für eine so genannte “Verletzungsgefahr”, könnte das auch für den privaten Fotografen eine teure Abmahnung durch einen Rechtsanwalt bedeuten.

Zurück zum Eintrag

Wer tankt da so spät noch am Baggerloch…

Die “BamS” hat anscheinend tatsächlich ein paar Kronzeugen für ihre Behauptung gefunden, aufgrund der hohen Kraftstoffpreise könnten sich manche “sogar nicht mehr leisten, mit dem Auto in Urlaub zu fahren”.

Zum Beweis zitiert der groß aufgemachte “BamS-Report” (siehe Ausriss) unter anderem einen 45-jährigen Baggerfahrer aus Hamburg, der diesen Sommer mit seiner Familie keine “1500-Kilometer-Tour nach Ungarn” machen will, mit den Worten:

“(…) für Benzin für unseren alten Escort gehen locker 800 Euro drauf. Das kann doch nicht sein!”

Und in der Tat: Das kann nicht sein!

Denn 800 Euro entsprächen bei einem Literpreis von 1,42 Euro (“BamS”) einem Durchschnittsverbrauch des “alten Escort” (Baggerfahrer) von 18,8 l/100 km — bzw. über 20 l/100 km, wenn er die offenbar benötigten 563 Liter Urlaubsbenzin nicht kanisterweise an deutschen Tankstellen abzapfen, sondern auf der Reise einfach den (sogar laut “BamS”) wesentlich günstigeren tschechischen und ungarischen Treibstoff nachtanken würde…

Und dass die Baggerfahrer-Rechnung nicht stimmen kann, hätte eigentlich auch dem “BamS”-Autorenteam Silke Sperling, Jörg Diehl, Roman Eichinger, Holger Karkheck, Alexandra Kemna, Carsten Paulun, Burkhard Uhlenbroich und Uwe Wojtuschak auffallen können: Schließlich wäre eine ebenfalls von der “BamS” herbeizitierte Kölner Monteursfamilie bei der Fahrt mit ihrem Escort [!] ins ähnlich weit entfernte Kroatien nur “auf knapp 400 Euro Benzinkosten für die Hin- und Rückfahrt gekommen”. Und der Stralsunder Hafenmeister, der sich in diesem Jahr lieber auf Rügen erholt, hätte nach eigenen Angaben für eine Fahrt ans ebenfalls ähnlich weit entfernte Mittelmeer sogar nur “locker 150 Euro für Benzin ausgeben müssen”. Wofür der gute Mann das viele, teure “Benzin” gebraucht hätte, lässt die “Bild am Sonntag” allerdings offen: Laut “BamS” ist er “Mercedes-Diesel-Fahrer”.

PS: “BamS”-Familie H. aus Leipzig (2 Erwachsene., 2 Kinder unter 6) hingegen, die sich in diesem Jahr die 250 Euro Spritkosten für den Nord- oder Ostseeurlaub sparen will, hätte natürlich auch mit der Bahn fahren können: Hin- und Rückreisen nach Norddeich Mole, Westerland, Heiligendamm oder Baabe gibt’s nämlich auf www.bahn.de schon für unter 120 Euro (ohne BahnCard).

Mit Dank an Udo H., Jens G., Marvin F., Christian L., Manfred H., Matthias T., Ralf S., Ronny K., Fritz K. und Dennis S. fürs Rechnen.

Magermilchmädchen von morgen

Huch:

Was “Bild” uns heute mit dieser Seite-2-Überschrift sagen will, ist: In Zukunft werden ganze Generationen weniger Geld aus der gesetzlichen Rentenkasse herausbekommen, als sie eingezahlt haben.

Und wie kommt “Bild” zu dieser Prognose?

Aufhänger des Artikels ist ein “Welt”-Artikel. Darin sagt Hans-Jürgen Papier, der Präsident des Bundesverfassungsgerichts, es könne verfassungswidrig sein, “wenn das eingezahlte Kapital regelhaft bei weitem das übersteigt, was der einzelne später an Leistungen erhält”. Wohlgemerkt: Papier sagt — anders als der flüchtige “Bild”-Leser glauben könnte — nicht, dass dies so kommen wird. Er spricht von den Konsequenzen, falls es so kommt.

Aber die “Bild”-Zeitung weiß ja schon, was kommt. Sie druckt eine Tabelle, über der es heißt: “Soviel Rente gibt es pro 100 Euro Rentenbeitrag”. Daneben steht: “Hier sehen Sie, ob Sie ein Gewinner oder Verlierer sind”. Männer und Frauen sollen anhand ihres Jahrgangs erfahren können, mit wieviel Auszahlungen sie je 100 Euro Einzahlungen rechnen können.

Und für eine grobe Abschätzung, wie seriös die “Bild”-Tabelle ist, genügt es vielleicht schon, sich vor Augen zu halten, dass sie sich Vorhersagen zutraut für Menschen, die die nächsten 34 Jahre noch nicht einmal geboren sind und voraussichtlich im Jahr 2107 in Rente gehen werden.

Und bevor man dann noch in Panik gerät, weil ja auch die Kinder und Kindeskinder irgendwann im Alter von irgendwas leben müssen, lohnt es sich, auf die Quelle für “die BILD-Tabelle” zu schauen: Errechnet wurden die Zahlen laut “Bild” vom “Institut für Wirtschaft und Gesellschaft Bonn” von Meinhard Miegel, der auch das “Deutsches Institut für Altersvorsorge” berät, eine Lobbyorganisation von Banken und Versicherungen zur Förderung der privaten Altersvorsorge.

Andere Quellen kommen zu Prognosen, die von denen, die “Bild” distanzlos übernimmt, massiv abweichen. Die Zeitschrift “Finanztest” hat in ihrer Mai-Ausgabe ebenfalls nachgerechnet und kam zu dem Ergebnis, dass von einer “Minus-Rente” keineswegs die Rede sein könne:

Die nominalen Renditen werden drastisch sinken, doch bleiben nach derzeitigem Rentenrecht voraussichtlich immer positiv für alle, die bis 2070 in Rente gehen.

“Finanztest” weist aber auch darauf hin, dass so weit in die Zukunft reichende Prognosen grundsätzlich “sehr problematisch” seien. “Bild” weist nicht einmal darauf hin, dass es sich überhaupt um Prognosen handelt.

Danke an Holger R. für den Hinweis!

Balla, balla

Bild.de berichtet seit gestern unter Berufung auf eine aktuelle Meldung der britischen Boulevardzeitung “Daily Mirror”, der Fußballer Michael Ballack habe “seine Namensrechte an den FC Chelsea abgetreten” — und zwar für “25 000 Pfund (45 000 Euro) pro Woche”.

Und das ist zunächst mal insofern seltsam, als 25.000 britische Pfund umgerechnet eigentlich nicht einmal 37.000 Euro sind.

Am Ende des Ballack-Artikels steht dann aber auch noch dies:

“Für die Europäische Union, die gerade über eine Gehaltsobergrenze im Fußball diskutiert, ist Ballacks Gehaltsvolumen völlig balla, balla!

Jose Luis Arnaut, der sich bei der EU mit diesem Thema beschäftigt: ‘Ich bin sehr betroffen. Sport und besonders Fußball sind derzeit nicht in einer guten Verfassung.'”

Und das ist nun insofern seltsam, als sich das “Ich bin sehr betroffen”-Zitat von Jose Luis Arnaut, anders als Bild.de suggeriert, gar nicht auf Ballacks “balla, balla”-Gehalt beziehen kann. Der Arnaut-O-Ton stammt ursprünglich aus dem Vorwort einer Studie, die, nun ja, bereits am Vortag des “Mirror”-Gerüchts veröffentlicht worden war.

Mit Dank an Christiane B. und Jörg W. für die Hinweise.

Wer früher stirbt, ist länger tot

Schon wahr: Statistiken kann man leicht falsch interpretieren, und die Sterbetafeln, die das Statistische Bundesamt regelmäßig veröffentlicht, haben es ganz besonders in sich.

Aber immerhin hat sich die “Bild”-Zeitung über eine Woche Zeit gelassen, bis sie gestern aus der aktuellen Veröffentlichung des Amtes eine größere Seite-1-Geschichte machte. Und ein kurzer Moment des Nachdenkens hätte gereicht, die eigene Interpretation der Zahlen in Zweifel zu ziehen.

So alt werden Sie* - *rein statistisch

Unter dieser Überschrift veröffentlichte “Bild” eine Tabelle, die so beginnt:

Hmmm… “Bild” sagt den 75- bis 76-jährigen Männern voraus, dass sie etwa 64 Jahre alt werden? Und die heute 70-jährigen Männer können laut “Bild” damit rechnen, vor drei Jahren gestorben zu sein? Und die Frauen des Jahrgangs 1933 können sich schon mal darauf einstellen, in den nächsten Wochen das Zeitliche zu segnen?

Das stimmt natürlich nicht, nicht einmal “*rein statistisch”. Was die “Bild”-Zeitung trotz einwöchiger Zeit zum Nachdenken nicht verstanden hat, ist dies: Die Tabelle gibt die Lebenserwartung der Menschen des jeweiligen Jahrgangs zum Zeitpunkt ihrer Geburt an. Es handelt sich um eine sogenannte “Generationensterbetafel”. Im Jahr 1930 geborene Jungen wurden danach im Schnitt gut 64 Jahre alt. Diejenigen Männer dieses Jahrgangs, die den Zweiten Weltkrieg überlebten, hatten aber natürlich schon eine wesentlich höhere Lebenserwartung. Und diejenigen, die allen Widrigkeiten zum Trotz heute noch leben, also annährend 76 sind, haben (auch rein statistisch) beste Chancen, noch 77 und älter zu werden.

Die “Bild”-Überschrift “So alt werden Sie” hätte zu einer ganz anderen Rechnung des Statistischen Bundesamtes gepasst: der “Periodensterbetafel”. Sie gibt an, mit wieviel weiteren Lebensjahren Menschen eines bestimmten Alters zu einem bestimmten Zeitpunkt rechnen können. Die gute Nachricht für alle heute 76-Jährigen lautet: Sie haben (rein statistisch) noch über neun Jahre Leben vor sich.

Und hätten also nicht, wie “Bild” ihnen prognostiziert, seit zwölf Jahren tot sein müssen.

Doch am heutigen Samstag treibt die “Bild”-Zeitung den Unsinn auf die Spitze: “Überlisten Sie die BILD-Tabelle: So verlängern Sie Ihr Leben!”, titelt sie. Und “Bild”-Autorin Friderike Stüwert behauptet:

Die Lebensdauer-Tabelle des Statistischen Bundesamtes — unzählige Deutsche hat sie erschreckt (BILD berichtete). Wer 1945 geboren wurde, hat danach z. B. als Mann nur noch sechs Jahre (Durchschnitt).

Nein, hat er nicht. Auch nicht “*rein statistisch”, auch nicht “(Durchschnitt)”. Er hatte zwar zum Zeitpunkt seiner Geburt eine Lebenserwartung von 67 Jahren. Aber wie alle Mitglieder dieses Jahrgangs, die noch nicht gestorben sind, kann er heute damit rechnen, noch 20 Jahre zu leben.

Gibt es niemanden bei “Bild”, der das versteht?

Danke an Alexander S. für den Hinweis und Mayweather für die Inspiration.

Mit “Bild”-Schlagzeilen Versicherungen verkaufen

Und da die “Bild”-Zeitung auch heute wieder erhebliche redaktionelle Energie auf ihre zunehmend groteske Renten-Lügen-Kampagne verwendet, stellt sich wieder einmal und immer drängender die Frage: Warum machen die das? Um sich als Kämpfer für den kleinen Mann darzustellen und die Auflage zu steigern?

Nicht nur.

Alles spricht dafür, dass die “Bild”-Kampagne den Verkauf privater Rentenversicherungen ankurbeln soll. Besonders deutlich wird die Vermischung redaktioneller und werblicher Inhalte heute im Online-Angebot von “Bild”. Dort stehen im Artikel “Rente ist nicht sicher: Müssen wir uns wirklich so belügen lassen?”, der von der gedruckten “Bild”-Zeitung übernommen wurde, vier Kästen, die “Mehr zum Thema” versprechen (siehe Ausriss):

Der erste “Mehr zum Thema”-Kasten (“Fragen an Experten: Müssen wir uns wirklich so belügen lassen?”) führt tatsächlich zu weiteren redaktionellen Inhalten aus der “Bild” von heute: vier Zitate von Experten zum Thema.

Der zweite “Mehr zum Thema”-Kasten (“Egal ob Single oder Familie — das gibt’s vom Staat dazu”) führt tatsächlich zu einer entsprechenden Service-Tabelle — allerdings von der Allianz, die auch private Rentenversicherungen verkauft und ein “Partner” von Bild.T-Online ist. Es handelt sich dabei um eine Anzeige.

Der dritte “Mehr zum Thema”-Kasten (“Hier können Sie Ihre Riester-Rente berechnen”) führt unerwarteterweise direkt zum Internetangebot der Allianz. Dort heißt es: “Berechnen Sie mit dem RiesterRente Rechner Ihre ganz persönliche Allianz RiesterRente.” Das Unternehmen vermischt den landläufigen Namen für eine staatlich geförderte Form der freiwilligen Rentenversicherung (“Riester-Rente”) mit dem Namen für ein eigenes Angebot (“Allianz RiesterRente”). Diese “Allianz RiesterRente” hatte vor wenigen Monaten noch einen anderen Markennamen: Sie hieß “VolksRente” und war ein gemeinsames Angebot von Allianz und Bild.T-Online.

Der vierte “Mehr zum Thema”-Kasten schließlich trägt den Titel “Was Sie über Ihre Riester-Rente wissen müssen!” und ist der beste von allen. Wer auf ihn klickt, kommt zu einem Pop-Up mit 7 Fragen zum Thema. Alles deutet darauf hin, dass es sich hier um ein redaktionelles Angebot handelt: Das Pop-Up sieht aus wie die redaktionellen Pop-Ups bei Bild.de, es trägt das Logo von Bild.de, in der Titelzeile steht “Bild.T-Online.de”, es gibt kein Logo eines Versicherungsunternehmen und keinen Link zu irgendeiner Verkaufsseite. Was es allerdings gibt, sind Fragen und Antworten wie diese:

Erhalten auch Hausfrauen bzw. -männer die vollen Zulagen?

Ja, wenn der berufstätige Ehepartner eine Allianz Riester Rente hat, kann auch der — nicht berufstätige — Ehegatte einen eigenen Vertrag abschließen.

Oder diese:

Wie bekomme ich die Förderung?

Das ist für Sie ganz einfach: Es genügt eine Bevollmächtigung, alles weitere erledigt Ihr Fachmann von der Allianz oder der Dresdner Bank für Sie.

Und der Artikel, in den all das eingepasst ist, trägt — wie gesagt — die Überschrift: “Müssen wir uns wirklich so belügen lassen?”
 
Nachtrag, 14 Uhr: Bild.de hat die “Mehr zum Thema”-Kästen, die nicht auf redaktionelle Seiten, sondern auf diverse Werbeseiten verlinkten, aus dem “Bild”-Artikel entfernt. Stattdessen wurde ein neuer Kasten eingefügt, der auf eine (dem Bild.de-Layout allerdings recht ähnliche) Allianz-Anzeige verlinkt, und der Kasten selbst mit dem Wort “Anzeige” überschrieben (siehe Ausriss).

Die hohe Kunst der Desinformation

Dirk Hoeren, bei “Bild” für Renten-Lügen zuständig, demonstriert heute auf Seite 1 des Blattes die hohe Kunst der Desinformation. Unter der Überschrift “8377 Euro! Luxus-Pension für Bundestags-Präsidenten” schreibt er:

Gestern abend Spitzengespräch bei Bundestagspräsident Norbert Lammert (57/CDU, Foto) über die Neuordnung der Diäten und Pensionen für Abgeordnete. Lammert selbst hat ab 2009 einen Pensions-Anspruch von 8377,50 Euro.

Der erste Satz ist korrekt. Der zweite Satz ist korrekt. Schreibt man beide so hintereinander, entsteht ein Eindruck, der vollständig falsch ist. Der sich aber zufällig genau mit dem Eindruck deckt, den die “Bild”-Zeitung seit mehreren Tagen in einer Kampagne gegen Lammert zu erwecken versucht.

Richtig ist, dass Lammert gestern mit den Fraktionschefs darüber sprach, wie die Diäten und Pensionen der Bundestagsabgeordneten geregelt werden sollen. Er machte bei dieser Gelegenheit auch eigene Vorschläge. Den Zorn der “Bild”-Zeitung hatte sich Lammert nicht zuletzt dadurch zugezogen, dass er darauf bestand, diese Vorschläge zuerst mit den gewählten Volksvertretern zu besprechen und nicht zuerst mit dem selbsterklärten “LEITMEDIUM” der Republik.

Richtig ist vermutlich auch (wir haben das nicht überprüft), dass Lammert ab 2009 einen Anspruch auf mehrere Tausend Euro Pension haben könnte. Das kann man, wenn man weiß, wie es geht, immer schon selbst ausrechnen. Die Zahl als solche ist also keine Neuigkeit. Im Gegenteil: Sie stimmt nur, wenn die jetzige Pensions-Regelung beibehalten wird. Thema des Gesprächs bei Lammert war aber ja gerade die umstrittene Frage, ob diese Regelung beibehalten werden soll.

“Bild”-Redakteur Dirk Hoeren montiert die beiden bekannten und korrekten Tatsachen geschickt so, dass es aussieht, als sei die “Luxus-Pension” von Lammert ein Ergebnis des Spitzengesprächs bei Lammert. Das ist grober Unfug.

neu  

Freunde fürs Leben

Bild.de berichtet heute ausführlich über eine Studie, wonach verheiratete Männer länger leben als unverheiratete, Frauen durch die Ehe dagegen anscheinend ihre Lebenserwartung reduzieren. Und ergänzt:

Trotzdem überleben Ehefrauen ihre Partner meist um gute viereinhalb Jahre, da die durchschnittliche weibliche Lebenserwartung (91 Jahre in Deutschland) höher ist als die männliche (86 Jahre).

Komisch, nach der jüngsten Veröffentlichung des Statistischen Bundesamtes liegt die durchschnittliche Lebenserwartung rund zehn Jahre unter den “Bild”-Zahlen: Ein neugeborener Junge kann danach nur damit rechnen, 76 zu werden, ein Mädchen 82.

Wie kommt Bild.de auf die höheren Zahlen?

Vermutlich über die Freunde aus der Versicherungsbranche. Die “Allianz” hat nämlich vor einigen Monaten erklärt, die Deutschen schlössen zu niedrige private Rentenversicherungen ab, weil sie ihre Lebenserwartung dramatisch unterschätzten. Die “Allianz” beruft sich dabei auf die Daten der “Deutschen Aktuarvereinigung”, die von 86 Jahren bei Männern und 91 Jahren bei Frauen ausgeht.

Nur beziehen sich diese Zahlen nicht auf die Gesamtbevölkerung, sondern allein auf die Versicherten. Und da zum Beispiel Menschen, die aufgrund einer chronischen Krankheit von einer kurzen Lebensdauer ausgehen, natürlich weniger solcher Langzeit-Policen abschließen, ist die realistische Alterserwartung deutlich niedriger, als von der “Allianz” und von Bild.de angegeben.*

Nachtrag, 17.30 Uhr. Die Bild.de-Rechnung, dass Frauen ihren Ehemann im Durchschnitt um gute viereinhalb Jahre überleben, ist natürlich kompletter Unfug: Das hängt ja auch davon ab, wie groß der durchschnittliche Altersunterschied von Eheleuten ist. Und darüber geben die Statistiken über die Lebenserwartung keine Auskunft.

*) Der Vollständigkeit halber: Die realistische Alterserwartung ist allerdings höher als die offiziellen Zahlen vom Statistischen Bundesamt, was daran liegt, dass das den zu erwartenden medizinischen Fortschritt in den nächsten Jahren und Jahrzehnten nicht berücksichtigt.

Danke an Michael H., Uwe R. und Frohmut W.

Blättern:  1 ... 21 22 23 24 25