Suchergebnisse für ‘heute anonym’

Anderer Blick auf den Fall Assange, Binsen-Profilerin, Offener DW-Brief

1. “Vor unseren Augen kreiert sich ein mörderisches System”
(republik.ch, Daniel Ryser & Yves Bachmann)
Wer heute nur einen Text lesen will oder kann: Hier ist er! Der UNO-Sonderberichterstatter für Folter, Nils Melzer, erzählt von den Erkenntnissen seiner Untersuchung im Fall des “Wikileaks”-Gründers Julian Assange. Und die sind brisant, aufrüttelnd und verstörend. Seiner Meinung nach habe die schwedische Polizei die Vergewaltigungsvorwürfe herbei konstruiert: Beweise seien manipuliert, Aussagen umgeschrieben worden. Julian Assange werde bei einer Auslieferung in die USA kein rechtsstaatliches Verfahren bekommen. Assange werde auch jetzt nicht rechtsstaatlich fair behandelt, sondern auf verschiedene Weise psychologisch gefoltert. Melzer fragt: “Was ist die Rechts­grundlage dafür, jemandem das fundamentale Recht seiner eigenen Verteidigung zu verweigern? Warum wird ein ungefährlicher, nicht gewalt­tätiger Mann monatelang in Isolations­haft gehalten, wo doch die Uno-Standards jede Isolations­haft von mehr als 15 Tagen grundsätzlich verbieten? Keiner dieser Uno-Mitglieds­staaten hat eine Untersuchung eingeleitet, meine Fragen beantwortet oder auch nur den Dialog gesucht.”

2. Wohltäter, Streber, Freigeister
(faz.net, Tobias Rüther & Peter Körte & Andreas Lesti & Timon Karl Kaleyta & Harald Staun)
Einige Sportlerinnen und Sportler zieht es nach ihrer Sportkarriere in die Medien, zum Beispiel als Expertinnen und Experten hinter dem Mikro. Doch sind sie tatsächlich die besseren Fachleute? Die “FAZ” hat sich ein paar von ihnen näher angeschaut, darunter die ehemalige Biathletin Laura Dahlmeier (ZDF), den Ex-Skirennfahrer Felix Neureuther (ARD), die Ex-Fußballer Oliver Kahn (ZDF), Steffen Freund (RTL Nitro), Thomas Broich (ARD) und Dietmar Hamann (Sky), die Ex-Tennisspielerin Andrea Petkovic (ZDF) und den ehemaligen Zehnkämpfer Frank Busemann (ARD).

3. Grieger-Langer und die gefakte Kundenliste
(haufe.de, Ruth Lemmer)
“Suzanne Grieger-Langer nennt sich ‘Profilerin’ und zieht mit einer martialischen Show durch Deutschland, in der Binsenweisheiten über Persönlichkeit und Führung verbreitet werden. Sie findet zahlreiche Zuhörer, obwohl ihr Umgang mit der eigenen Vita und mit ihrer Kundenliste Zweifel an ihrer Kompetenz und Wahrheitsliebe aufkommen lassen.” Ruth Lemmer berichtet über eine, nennen wir es euphemistisch “schillernde”, Person, die berechtigte Kritik gerne mit Abmahnungen beantworten lässt.
Weitere Lesehinweise zum Hintergrund: Grieger-Langer: Profilerin mit Hang zur Lüge (mba-journal.de, Bärbel Schwertfeger). Und: Eine zweifelhafte Expertin fürs “Charakter-Profiling” (uebermedien.de, Bärbel Schwerdtfeger).

4. Sag zum Abschied leise Kamener Kreuz
(zeit.de, Nils Markwardt)
Nach über 50 Jahren hat der Deutschlandfunk (DLF) seine Stau- und Verkehrsmeldungen eingestellt. Nils Markwardt winkt dem Format zum Abschied zärtlich hinterher: “Die DLF-Verkehrsmeldungen waren (…) der Soundtrack des Franz-Josef-Wagner-Deutschlands: ein melancholisch-kitschiges Hörspiel über jene mystische ‘Mitte’, die in Talkshows und Leitartikeln unentwegt beschworen wird. Meldete die sonore Stimme Störungen bei Dettingen an der Iller und Erlangen-Frauenaurach oder Sperrungen auf A1 und B12, konnte sich der einfühlsame Hörer die Schicksale hinter dem zähfließenden Verkehr vorstellen: den genervten Pendler, der eigentlich zum Anstoß zu Hause sein wollte; die müde Truckerin, der im Laderaum langsam 200 Kilo Mett weggammeln; oder den hungrigen Schichtarbeiter, der auf eine Senfpeitsche an der Tanke hinfiebert.”
Hörtipp: Der Deutschlandfunk verabschiedet sich auf besondere Weise von den Staumeldungen: Auf Twitter verliest DLF-Chefsprecher Gerd Daaßen die schönsten Orte und Autobahnkreuze. (Video: 1:06 Minuten).
Weiterer Lesetipp: Torsten Kleinz beleuchtet einen anderen Aspekt: “Aus meiner Sicht ist diese Episode ein plastischer Beleg dafür warum DAB+ keine Chance hatte. Wenn man schon den Rundfunk digitalisiert, dann hätten die Verkehrsnachrichten an erste Stelle gehört. Statt alle Verkehrsnachrichten für alle auszustrahlen, könnte man ein Opt-In realisieren. Technisch ist das ohne weiteres möglich — man hat es halt nicht getan.”

5. Mehr als 250 Mitarbeitende kritisieren die Deutsche Welle für ihren Umgang mit Vorwürfen von Belästigung, Mobbing und Einschüchterung
(buzzfeed.com, Pascale Müller & Juliane Loeffler)
Von mehr als 250 Mitarbeitenden der Deutschen Welle (DW) ist die Rede, die sich in einem Offenen Brief an den DW-Intendanten Peter Limbourg gewandt haben. Es sind schwere Vorwürfe, die dort erhoben werden: “Wir glauben, dass Machtmissbrauch bei der Deutschen Welle allgegenwärtig ist”. Die “Buzzfeed”-Reporterinnen Pascale Müller und Juliane Loeffler erklären den Hintergrund des Beschwerdebriefs. Dem Artikel ist außerdem der Offene Brief im Original (in englischer und deutscher Sprache) beigefügt.
Weiterer Lesehinweis: Die “taz” konnte die Antwort der Geschäftsleitung einsehen: “Wenn sich offenbar mehr als 250 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter veranlasst sehen, sich anonym an den Intendanten zu wenden, scheint tatsächlich einiges nicht zu funktionieren” (taz.de, Peter Weissenburger).

6. Deutsches Fernsehballett vor dem Aus
(spiegel.de)
Das 1962 zu DDR-Zeiten gegründete Deutsche Fernsehballett steht vor dem Aus. Geschäftsführer Peter Wolf habe dem “Spiegel” gegenüber bestätigt, dass das Ensemble Ende 2021 aufgelöst werde. TV-Aufträge kämen nur noch vom MDR. Allein mit diesen Auftritten lasse sich die Gruppe mit 18 Tänzerinnen und Tänzern nicht finanzieren. 
Tipp des Kurators für einen nostalgischen Rückblick: Auf der Seite des Deutschen Fernsehballetts gibt es eine Zeitreise durch die vergangenen Jahrzehnte und eine Zusammenstellung von Videomitschnitten.

Kim Jong-uns Tante und Wikipedia-Absätze tauchen wieder auf

Es ist nicht nur so, dass Kim Kyŏng-hŭi, die Tante des nordkoreanischen Diktators Kim Jong-un, wieder aufgetaucht sein soll:

Screenshot Bild.de - Sie wurde für tot gehalten - Tante von Diktator Kim taucht nach sechs Jahren wieder auf

Auch Passagen aus dem Wikipedia-Artikel über Kim Kyŏng-hŭi sind wieder aufgetaucht — bei Bild.de. Dort schreibt ein anonymer Autor heute über das Leben der Politikerin, die nun wieder lebendig bei einer Veranstaltung gesessen haben soll, obwohl verschiedene Medien, darunter Bild.de, schon vor Jahren meldeten: “DIKTATOREN-TANTE TOT”. Für ihren aktuellen Text hat sich die Bild.de-Redaktion ganz offensichtlich, aber ohne Quellennennung, bei Wikipedia bedient:

Bild.de Wikipedia
Kims Tante begann ihre politische Karriere 1971 im Demokratischen Frauenverband Nordkoreas. Sie ist Abgeordnete der Obersten Volksversammlung und seit 1987 Leiterin der Abteilung für Leichtindustrie beim Zentralkomitee der Partei der Arbeit Koreas (PdAK). Mitglied des ZK ist sie seit 1988. 1972 heiratete sie Jang Song-thaek, der – wie sie – General war und vom 7. Juni 2010 bis zum Dezember 2013 als stellvertretender Vorsitzender der Nationalen Verteidigungskommission fungierte.

Ihre einzige Tochter Jang Kum-song (1977–2006) studierte in Paris, wo sie sich das Leben nahm.
Kim Kyŏng-hŭi begann ihre politische Karriere 1971 im Demokratischen Frauenverband Nordkoreas. 1976 wurde sie stellvertretende Vorsitzende des Ausschusses für internationale Kontakte beim ZK der PdAK. Sie ist Abgeordnete der Obersten Volksversammlung und seit 1987 Leiterin der Abteilung für Leichtindustrie beim Zentralkomitee der Partei der Arbeit Koreas (PdAK). Mitglied des ZK ist sie seit 1988.

1972 heiratete sie Jang Song-thaek, der wie sie General war und vom 7. Juni 2010 bis zum Dezember 2013 als stellvertretender Vorsitzender der Nationalen Verteidigungskommission fungierte.
Daneben war er Leiter der Verwaltungsabteilung der PdAK. Ihre einzige Tochter Jang Kum-song (1977–2006) studierte in Paris, wo sie sich das Leben nahm.

(Hervorhebungen durch uns.)

Was würde “Bild”-Chef Julian Reichelt dazu noch mal sagen, wenn man so frech klaut?

Screenshot eines Tweets von Julian Reichelt - So sieht es aus, wenn Focuso nline und der digitale Hühnerdieb Daniel Steil

Dazu auch:

Twitters Taktik, Frontstadt Cottbus, Kriegsreporter

1. Sechs Monate Twittersperre
(tomhillenbrand.de)
Es muss sich sehr frustrierend anfühlen: Der Autor Tom Hillenbrand wird von Twitter zu Unrecht gesperrt, bekommt vor einem deutschen Gericht Recht, erfährt aber trotzdem keine Gerechtigkeit. Das sich hinter seiner Dubliner Firmenadresse verschanzende Sozialen Netzwerk nehme die Einstweilige Verfügung aus Deutschland einfach nicht zur Kenntnis. Twittersperren-Opfer Hillenbrand kommentiert: “Meiner Ansicht nach ist der Gesetzgeber gefordert. Wenn eine Social-Media-Plattform hierzulande Kunden und Geschäft hat, müsste sie eine in Deutschland ansässige Dependance haben, die Korrespondenz entgegennimmt. Bei Fällen, die das NetzDG betreffen, ist das offenbar vorgeschrieben, bei Accountsperren wie meiner hingegen nicht.”

2. Der rbb und Cottbus
(ardaudiothek.de, Sebastian Schöbel, Audio: 25 Minuten)
In bestimmten Cottbusser Kreisen zählen die Reporterinnen und Reporter des rbb zum erklärten Feindbild. Dies äußert sich zum Beispiel bei flüchtlingsfeindlichen Demos, beim Ärger mit rechtsextremen Fußballfans oder beim Berichten über den Rückzug aus der Braunkohle. In der aktuellen Folge des Podcasts “Die erzählte Recherche” geht es um die schwierige Situation der regionalen Berichterstattung und die Frage: “Was passiert, wenn sich eine Stadt gegen einen Rundfunksender wendet?”

3. “Ich würde mich über AfD-Anhänger freuen”
(tagesspiegel.de, Thomas Gehringer)
Thomas Gehringer hat sich für den “Tagesspiegel” mit WDR-Talker Jürgen Domian unterhalten, der heute sein TV-Comeback feiert (WDR, 23:30 Uhr). Domian hat in den vergangenen beiden Jahrzehnten mehr als 20.000 Telefongespräche geführt und dabei unter anderem gelernt, dass Menschen “erschreckend abgründig sein können. Das habe ich vorher nicht so gesehen. Auf der anderen Seite habe ich gelernt, wie großartig Menschen sein können. Mutig, tapfer, Vorbilder für andere.”

4. Nein, “Zeit-Online”-Autor Christian Bangel forderte keinen “gezielten Völkermord durch Migration”
(correctiv.org, Till Eckert)
Hat “Zeit Online”-Autor Christian Bangel tatsächlich in einem Artikel den “Genozid am deutschen Volk” gefordert, wie die Website “Anonymous News” und ein ehemaliger Katzenkrimi-Autor, der schon mal wegen Volksverhetzung verurteilt wurde, behaupten? Natürlich nicht! “Correctiv”-Faktenchecker Till Eckert hat die Sache trotzdem noch mal aufgedröselt, zitiert die entsprechenden Passagen, erklärt die von beiden Seiten verwendeten Begriffe und zeigt, warum die Behauptung einfach nur falsch ist.

5. Kriegsreporter – Mythos und Wirklichkeit eines Berufsbildes
(de.ejo-online.eu, Martin Gerner)
Um den Beruf des Kriegsreporters beziehungsweise der Kriegsreporterin ranken sich vielerlei Mythen, doch die Wirklichkeit sieht oft anders aus. Martin Gerner erzählt, wie sich Kriegsberichterstattung tatsächlich abspielt. Dazu gehören auch die lokalen Reporter und Reporterinnen, die oftmals die schwere und gefährliche Vorarbeit übernehmen, deren Einsatz jedoch nicht angemessen gewürdigt werde: “Meinem Freund und Kollegen, dem afghanischen Fotojournalisten Massoud Hossaini, habe ich jahrelang nahegelegt, bei seiner renommierten Nachrichtenagentur auf gleichen Versicherungsschutz zu pochen. Er zögerte. Immer wieder. Erst als er den Pulitzer-Preis in den Händen hielt, traute er sich: “Jetzt werden sie mich wohl nicht vor die Tür setzen, wenn ich danach frage.””

6. Sind Memes nun illegal oder nicht?
(twitter.com/docupy, Video: 1:43 Minuten)
Ist das Anfertigen und Posten einer Mem-Bildtafel mit urheberrechtlich geschütztem Material legal oder illegal? Diese Frage hat der Youtuber Rezo Mitgliedern des Bundestages quer durch das Parteienspektrum gestellt. Es gab zwar Antworten, aber echte Sachkompetenz kann man wohl nur einer der Befragten attestieren …

“Bild live”: Das ist jetzt alles natürlich noch Spekulation

“Bild” will bald Fernsehen machen. Heute gab es einen Vorgeschmack darauf, was uns da erwarten könnte: Zum Terroranschlag in Halle (Saale) auf eine Synagoge sowie auf einen Dönerladen gab es bei Bild.de eine “Bild live”-Sendung. Wir haben uns das mal angeschaut.

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Im “Bild live”-Studio stehen Moderator Moritz Wedel und Redakteur Björn Stritzel, und der eine fragt den anderen: “Björn, was kannst Du uns zu den Tätern sagen?” Stritzel antwortet, er kenne noch keine Details, und das sei alles natürlich noch Spekulation — was eine hervorragende Zusammenfassung für die kommenden eineinhalb Stunden ist.

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Die Redaktion schaltet zu Michel Milewski. Der ist eigentlich Redakteur bei “Sport Bild” und dort zuständig für den Bereich eSports, aber jetzt ist er in Halle. Wedel leitet über mit: “Michel, Du warst Augenzeuge”.

Nee, war Milewski nicht, wie er selbst sagt, sondern in einem Café “100 Meter” vom Tatort entfernt. Er habe auch gar nichts mitbekommen und erst von dem Anschlag erfahren, als der Gastronom sagte, man solle in einen Raum ohne Fenster gehen.

Jetzt ist er aber wirklich vor Ort. Und hat auch was zu berichten: Das Sondereinsatzkommando sei nämlich gerade eingetroffen. Milewski gibt das alles durch und erzählt auch detailliert, wohin das SEK so geht und was es gerade macht. Dass das möglicherweise ziemlich hilfreiche Informationen für einen flüchtigen Täter sein könnten, hält ihn nicht davon ab weiterzuerzählen. Aber gerade hat er sowieso ganz andere Sorgen: “Jetzt muss ich leider ein bisschen Platz machen”.

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Weiter zur nächsten Schalte. Dieses Mal mit “Bild”-Chefreporter Frank Schneider, der davon erzählt, dass seine neuesten Informationen sagen, dass es einen Toten in der Synagoge gegeben habe und einen Toten auf der Straße. Dass nur ein paar Minuten später ein Polizeisprecher in einem Video, das Bild.de einspielt, sagt, dass es einen Toten in einem Dönerimbiss und einen Toten auf der Straße gegeben haben soll, und dass das alles nicht zusammenpasst, kümmert bei “Bild” offenbar niemanden. Hauptsache erstmal alles raus, was man so an Informationen hat.

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Moderator Weidel verkündet, es gebe jetzt Fotos und Videos, die Augenzeugen in den Sozialen Netzwerken verbreiten würden. Verifizieren könne man das alles nicht, aber zeigen — ja, warum eigentlich nicht?

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Als neueste Entwicklung blendet die “Bild”-Redaktion ein: “REPORTER DARF LOKAL NICHT VERLASSEN”.

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Jetzt kommt das bereits erwähnte Video mit dem Polizeisprecher. Ein Reporter konfrontiert ihn mit allen möglichen Gerüchten, die zu diesem Zeitpunkt so die Runde machen. Etwa: “Kann man schon etwas sagen: Handelt es sich da möglicherweise um, wie sacht man, ein Beziehungsdrama? Oder wir das als Terroranschlag eingestuft?” Oder: “Im Polizeifunk war eben zu hören, dass man ihn [den Täter] direkt vor sich hätte.”

Auf die Frage, ob der Anschlag dem jüdischen Friedhof galt, betont der Polizeisprecher noch mal, dass das alles Mutmaßungen seien: “Das ist Spekulation. Wir wissen noch nicht, warum weshalb diese Tat hier geschehen ist.”

Das alles wirkt eher wie ein Recherchegespräch, das zufällig mit dem Smartphone mitgefilmt wurde. Der Reporter notiert sich zwischendurch auch immer wieder die Aussagen des Polizisten. “Bild”-Reporter filmen sich selbst bei der Arbeit.

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Jetzt ist Björn Stritzel wieder im Studio und erzählt noch einmal genau dasselbe wie vorhin schon (man wisse natürlich noch nichts rein faktisch über die Täter). Nur scheint er dieses Mal etwas besser zum jüdischen Feiertag Jom Kippur informiert zu sein. Beim vorangegangenen Auftritt kam er dabei etwas ins Schwimmen (man möge ihn korrigieren).

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Nun ist wieder Michel Milewski von vor Ort dran. Das SEK habe jetzt eine Straße abgesperrt, ein Panzerwagen sei auch eingetroffen. Man vermute hier wohl einen weiteren Täter. Er sei auch schon recht weit weggeschickt worden. Aber keine Sorge, er versuche, wieder ein bisschen näher ranzukommen. Man könne es hoffentlich sehen, dass auf der Straße ein vollvermummter Polizist stehe und “an der Ecke” zwei weitere Spezialeinsatzkräfte.

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Bei Moderator Weidel sind es jetzt schon drei Tote, was aber auch nur ein Versprecher sein könnte. Währenddessen ist die Einblendung zu sehen: “AUFRUF DER POLIZEI — BITTE BEWAHREN SIE RUHE”.

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Die “Bild”-Redaktion hat vier, fünf verschiedene Videos, die sie immer und immer wieder abspielt — das ist der Fluch des Fernsehens in Breaking-News-Situationen: Es gibt eigentlich kaum etwas zu berichten, aber die Sendezeit muss irgendwie gefüllt werden. Zwischendurch gibt es die Schalten und Gespräche im Studio. Jetzt ist Polizeigewerkschafter Rainer Wendt am Telefon. Frage von Moderator Weidel: “Haben Sie Hintergrundinformationen vielleicht zu den möglichen Tätern oder zur Motivlage?”

Wendt antwortet, dass er die nicht habe. Da könnte man auch “nur spekulieren”, und dafür sei jetzt nicht der richtige Moment. Spätestens wenn Rainer Wendt neben einem wie ein besonnener Medienethiker wirkt, solltest man mal überlegen, ob das alles richtig läuft.

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Nächste Schalte zu Reporter Milewski, bei dem nun eine Anwohnerin steht, die aber nicht gezeigt werden und anonym bleiben möchte, “ja, aus Angst”, wie Milewski sagt.

Die Zeugin sagt, dass sie mit sowas wie dem Anschlag gerechnet habe. Warum, wird aber nicht so richtig klar. Auf die Frage des Reporters, ob das jetzt ein Grund für sie sei wegzuziehen, sagt sie: “Nein.” Dann ist die Anwohnerin, die aus Angst anonym bleiben möchte, auch schon wieder weg, und Michel Milewski erzählt noch schnell, wo und in welcher Straße die Frau arbeitet.

Wirklich Neues weiß der “Bild”-Reporter auch nicht zu berichten. Außer Schreie, die er während der Schalte hört. Aber warum es die gab, wisse er nun auch nicht.

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Im Studio steht jetzt Karl von Guttenberg, der bei “Bild” der Waffenkenner sei. Auf die Frage, was das denn für eine Waffe sei, mit der der Attentäter in einem Video zu sehen ist, sagt der Kenner: “Im Moment noch etwas schwer zu sagen.” Und zum Täter: Das könnte vielleicht ein Sammler sein, der die Waffe zu Hause hatte; vielleicht hat er sie auch selbst gebaut. Das sei jetzt noch völlig unklar.

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“Bild”-Chefreporter Frank Schneider spekuliert auch weiter: Es könnte sein, dass einer der Täter sich noch im Nahbereich aufhalte, sich vielleicht in einem Haus verschanzt habe. Vielleicht habe er sogar Geiseln genommen in einer der Wohnungen. Ja, vielleicht.

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Michel Milewski ist zwar wieder mit einer Schalte dran, aber richtige Neuigkeiten hat er immer noch nicht: Viel könne er leider gar nicht sagen. Es habe sich nicht viel geändert. Die größte Neuigkeit sei, dass ein zweiter Polizeihubschrauber im Einsatz ist.

Aber er nennt mal wieder einen Namen einer Straße, in der das SEK angeblich gerade alle Häuser durchsucht. Das passt auch gut zu einer Meldung im Liveticker bei Bild.de:

Screenshot Bild.de - SEK kurz vor Sturm einer Wohnung
(Unkenntlichmachung durch uns.)

Währenddessen bittet die Polizei Sachsen bei Twitter darum, “bitte keine Fotos und Videos von Einsatzkräften, deren Ausrüstung oder Standorten” zu verbreiten.

Plötzlich sagt ein Beamter zu Milewski: “Das ist hier ein Gefahrenbereich. Wenn Sie das geil macht hier …” Aber der “Bild”-Reporter sagt, dass er von der Presse sei, und muss während der Schalte seinen Presseausweis vorzeigen.

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Waffenexperte von Guttenberg ist weiterhin im Studio und sagt, er möchte jetzt nicht weiter spekulieren, aber es deute — und dann spekuliert er ein bisschen zur Munition und zur “Selbstladerszene”. Und er hat auch eine Theorie: Es könnte sich doch um einen “aus einem Hobby heraus entstandenen Anschlag” handeln.

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Die beste Nachricht verkündete Moderator Moritz Wedel um 15:26 Uhr. “Das soll’s gewesen sein mit unserer BILD-live-Sondersendung”.

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Nachtrag, 10. Oktober: Drüben bei “Übermedien” habe sie sich das gestrige Spekulationsfernsehen von n-tv angeguckt.

“Bild” und die Kinderporno-Ermittlungen (2)

Das Landgericht (LG) Köln hat die “konkrete identifizierende Verdachtsberichterstattung” der “Bild”-Medien über einen ehemaligen Profifußballer verboten. “Bild” und Bild.de hatten Anfang September exklusiv und riesengroß über einen “Kinderpornografie-Verdacht” berichtet. In der Pressemitteilung des Gerichts heißt es:

In Ihrem Beschluss hebt die Kammer (…) maßgeblich auf die durch die konkrete Gestaltung der Berichterstattung gegebene Vorverurteilung und den Umstand ab, dass es für eine derartige Verdachtsberichterstattung an einem Mindestbestand an Beweistatsachen fehle, die für die Richtigkeit des vermittelten Verdachts sprechen könnten.

Auch “Bild” berichtet heute online und in der gedruckten Ausgabe über die Gerichtsentscheidung:

Ausriss Bild-Zeitung - Verdacht der Verbreitung kinderpornographischer Schriften - Gericht verbietet Bild Berichte über M.
(Unkenntlichmachung durch uns.)

Die Redaktion schreibt dazu:

Das Landgericht Köln hat BILD mit einer einstweiligen Verfügung verboten, über die Ermittlungen gegen Ex-Fußball-Nationalspieler [M.] identifizierend zu berichten.

Bei Androhung einer Geldstrafe von bis zu 250 000 Euro — “oder einer Ordnungshaft bis zu 6 Monaten” — wird es BILD verboten, “über den Antragsteller im Zusammenhang mit einem Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft Hamburg wegen des Verdachts der Verbreitung kinderpornographischer Schriften in einer diesen durch Nennung seines Namens und Veröffentlichung seines Bildnisses identifizierenden Weise zu berichten”.

Aber verstößt “Bild” mit diesem Bericht über die einstweilige Verfügung nicht schon gegen die einstweilige Verfügung? Wir haben bei Medienrechtlern nachgefragt.

Zunächst stelle sich die Frage, ob die einstweilige Verfügung bereits ordnungsgemäß zugestellt wurde, erklärt Lucas Brost von der Kanzlei Höcker, denn erst dann sei sie für “Bild” bindend. Es sei beispielsweise denkbar, dass der Anwalt des früheren Fußballprofis die “Bild”-Redaktion vorab, etwa per E-Mail, über die Verfügung informiert hat, und “Bild” daher die Kenntnis habe. Allerdings, so Brost:

Für eine bereits erfolgte Zustellung könnte sprechen, dass die alten BILD-Beiträge offensichtlich bereits gelöscht wurden und die einstweilige Verfügung ausweislich der Pressemitteilung des LG Köln bereits am 19.09.2019 erlassen wurde.

Tatsächlich sind bei Bild.de alle alten Artikel zum Fall verschwunden.

Der Medienrechtler Dominik Höch sagt zum “Bild”-Bericht von heute:

BILD wird sich darauf berufen, dass es sich um einen Fall der sogenannten referierenden Berichterstattung handelt. Gerichte haben mehrfach entschieden, dass Medien über ein Verbot gegen sie selbst berichten dürfen, ohne gegen die einstweilige Verfügung zu verstoßen. Voraussetzung ist allerdings, dass für den Leser erkennbar ist, dass nur sachlich referiert wird, was nun untersagt wurde. Und: Es darf sich nicht um einen Vorwand handeln, um das Verbot zu umgehen und die Behauptung erneut aufzustellen.

Wäre er der Anwalt des Ex-Fußballers, so Höch, würde er ihm raten, “ein Ordnungsgeld wegen Verstoßes gegen die einstweilige Verfügung, so diese denn schon formal zugestellt ist, zu beantragen”:

Zwei Gründe: Alleine im Text der BILD wird fünfmal der konkrete Vorwurf (“Verbreitung kinderpornographischer Schriften”) erneut aufgestellt. Dazu kommt die eingeblendete Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft. Das geht weit über eine sachliche Mitteilung hinaus, was der BILD verboten wurde. Man hat den Eindruck, man wollte dem Antragsteller hier noch mal “einen mitgeben”. Zum Zweiten liefe der Anonymitätsschutz im Ermittlungsverfahren komplett leer, wenn auf diese Weise solche existenzvernichtenden Vorwürfe, deren Mitteilung gerade ein Gericht verboten hat, doch weiter ventiliert werden.

Auch Lucas Brost sieht in dem aktuellen “Bild”-Bericht einen Verstoß gegen die einstweilige Verfügung, “wenn wir die Zustellung annehmen”:

Denn das LG Köln hat in seiner Pressemitteilung festgestellt, dass es für eine identifizierende Berichterstattung an einem Mindestbestand an Beweistatsachen fehlt, das heißt auf Grund der derzeitigen Sach- und Rechtslage darf Herr [M.] unter Nennung seines Namens und der Ablichtung eines Bildnisses nicht mehr mit den Vorwürfen in Verbindung gebracht werden.

Die “Bild”-Redaktion kündigt in ihrem Bericht von heute an, dass sie gegen die einstweilige Verfügung juristisch vorgehen wolle. Dabei beruft sie sich auch auf eine Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft Hamburg, die darin ebenfalls den kompletten Namen des Verdächtigen genannt hatte. “Bild” schreibt:

Dennoch besonders bizarr: BILD wurde nun vom Kölner Landgericht verboten, über den Fall zu berichten, obwohl die Hamburger Staatsanwaltschaft selbst die Öffentlichkeit darüber informiert hatte!

Erstens hat der Bundesgerichtshof längst festgestellt, dass die Mitteilung einer Staatsanwaltschaft nicht einem Persilschein für Redaktionen gleichkommt:

Zwar ist in der höchstrichterlichen Rechtsprechung anerkannt, dass den Verlautbarungen amtlicher Stellen ein gesteigertes Vertrauen entgegengebracht werden darf. Dies beruht auf der Erwägung, dass Behörden in ihrer Informationspolitik unmittelbar an die Grundrechte gebunden sind und Amtsträger, wenn sie vor der Frage stehen, ob die Presse über amtliche Vorgänge informiert werden soll, die erforderliche Abwägung zwischen dem Informationsrecht der Presse und dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht vorzunehmen haben. (…) Daher ist regelmäßig die Annahme gerechtfertigt, dass eine unmittelbar an die Grundrechte gebundene, auf Objektivität verpflichtete Behörde wie die Staatsanwaltschaft die Öffentlichkeit erst dann unter Namensnennung über ein Ermittlungsverfahren unterrichten wird, wenn sich der zugrunde liegende Tatverdacht bereits einigermaßen erhärtet hat. Auch das entlastet die Medien allerdings nicht von der Aufgabe der Abwägung und Prüfung, ob im Übrigen nach den Grundsätzen der Verdachtsberichterstattung eine Namensnennung des Betroffenen gerechtfertigt ist.

Und zweitens ist der zeitliche Ablauf in dem Fall interessant: Die Hamburger Staatsanwaltschaft veröffentlichte ihre Pressemitteilung samt Namen des Verdächtigen im Laufe des 4. September. Da lag die “Bild”-Ausgabe mit Foto und Namen des Verdächtigen auf der Titelseite längst an allen Kiosken Deutschlands. Der erste identifizierende Bericht von Bild.de erschien bereits am Vorabend.

Mit Dank an die vielen Hinweisgeber!

“Bild” und die Kinderporno-Ermittlungen

Seit gestern berichten die “Bild”-Medien riesengroß über einen ehemaligen Profifußballer, gegen den wegen des Verdachts der Verbreitung von kinderpornografischen Materials ermittelt wird. Gut ein Dutzend Artikel und zwei Titelgeschichten hat “Bild” bereits dazu veröffentlicht, unter voller Namensnennung, mit vielen Fotos und Details aus den Ermittlungen. Zweifel an der Schuld des Mannes lässt das Blatt dabei nur wenige: Die Ermittler seien sich “sicher, dass [M.] über kinderpornografische Fotos verfügt”.

Oder wie es der “Postillon” gestern formulierte:

Mann (38) ohne Verfahren öffentlich hingerichtet

Düsseldorf (dpo) – Ein 38-jähriger Deutscher ist innerhalb der letzten Stunden ohne gerichtliches Verfahren öffentlich hingerichtet worden. Die für die öffentliche Hinrichtung nötige Aussetzung der Unschuldsvermutung wurde zuvor unrechtskräftig von Boulevard-Journalisten und mutmaßlichen Informanten von Staatsanwaltschaft oder Polizei beschlossen.

***

Gestern Abend wurde das Thema auch in der ARD-Sendung “Maischberger” angesprochen. Zu Gast war unter anderem FDP-Politiker und Rechtsanwalt Wolfgang Kubicki.

Maischberger: Es ist heute eigentlich zu früh, darüber zu reden, aber Sie haben vor der Sendung gesagt, dass Sie ihn kennen: [M.], der Mann, der heute auf der großen Titelseite einer sehr großen Zeitung in Deutschland …

Kubicki: Was ich unverschämt finde.

Maischberger: … wegen des Verdachts der Verbreitung von kinderpornografischem Material steht. Dann hat die Staatsanwaltschaft tatsächlich gesagt: Ja, es gibt ein Ermittlunsgsverfahren. Kann man das machen in dem Moment schon?

Kubicki: Nein. Der Begriff Unschuldsvermutung heißt, jemand ist so lange unschuldig, bis die Schuld durch ein gerichtliches Verfahren nachgewiesen ist. Das Problem — ich mache ja Wirtschafts- und Steuerstrafsachen, das ist einigermaßen harmlos –, aber wenn Sie als Vergewaltiger oder als Kinderschänder gebrandmarkt werden, auch wenn sich hinterher rausstellt, da ist nichts dran, das werden Sie in Ihrem Leben nie wieder los. Die Staatsanwaltschaft hat einen Anfangsverdacht bejaht. Sie ermittelt jetzt logischerweise, das muss sie tun, sie ist zur Legalität verpflichtet. Aber dass eine Zeitung so groß schon so tut, als sei das erwiesen, das zieht mir die Schuhe aus.

Über Kubickis Aussagen berichtet heute auch Bild.de. Und zwar so:

Screenshot BILD.de: Kubicki: [M.]-Ermittlungen sind eine "Unverschämtheit"

Auch im Text heißt es:

Die Ermittlungen gegen den Ex-Nationalspieler [M.], mit dem er persönlich bekannt ist, nennt Kubicki eine “Unverschämtheit!”

Denn: “Wenn Sie als Vergewaltiger oder als Kinderschänder gebrandmarkt werden — auch wenn sich hinterher herausstellt, da ist nichts dran: Das werden Sie in Ihrem Leben nie wieder los!”

So geht “Bild” mit Kritik an “Bild” um: Sie wird einfach weggelogen.

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“Immerhin”, schreibt der “Postillon” noch: “Nach der öffentlichen Hinrichtung soll nun in einem ordentlichen Gerichtsverfahren herausgefunden werden, ob die Anschuldigungen gegen den Hingerichteten gerechtfertigt waren.”

Vielleicht — hoffentlich — wird dabei auch die Rolle der “Bild”-Zeitung näher beleuchtet. Zum Beispiel die Frage, woher die Reporter genau wussten, wann und wo der Verdächtige von den Fahndern aufgegriffen wird (“Bild” war mit mehreren Leuten dabei und hielt dem Mann Kameras vors Gesicht).

Interessant auch die Frage, wie genau die Ermittlungen zustande kamen. “Bild” schrieb gestern:

Nach BILD-Informationen meldete sich vor drei Wochen eine Frau bei der Hamburger Polizei. Sie legte den Ermittlern mindestens 15 kinderpornografische Fotos vor, die ihr per WhatsApp geschickt worden sein sollen. Der mutmaßliche Absender der Bilder: [M.]. [Er] soll seit über einem Jahr eine Beziehung mit der Hamburgerin gehabt haben und vertraute ihr offenbar.

Die Staatsanwaltschaft erklärte gegenüber Medienvertretern später jedoch, dass nicht die Frau, sondern ein Tippgeber die Ermittlungen ins Rollen brachte:

Nach Angaben der Staatsanwaltschaft erhielt die Polizei von einer dritten Person den Hinweis, dass eine Frau kinderpornografische Dateien von dem Ex-Fußballer erhalten habe. Die Polizei habe die Frau daraufhin kontaktiert und als Zeugin befragt.

Nach unseren Informationen kam dieser Hinweis von: der “Bild”-Zeitung.

Auch der Sprecher der Hamburger Polizei teilte mit: “Die Bild-Zeitung ist an die Polizei Hamburg mit einem Sachverhalt herangetreten, bei dem sofort strafrechtliche Ermittlungen einzuleiten waren.”

Die “Bild”-Zeitung stößt also Ermittlungen an, über die sie selbst dann exklusiv berichtet, mit mutmaßlich durchgesteckten Infos aus Ermittlerkreisen und ohne große Rücksicht auf die Unschuldsvermutung. Da zieht es nicht nur Wolfgang Kubicki die Schuhe aus.

Mit Dank auch an den anonymen Hinweisgeber!

Kampf der “NZZ” gegen PC, Staatshumor, Klarnamenpflicht

1. Verteidigung der Missionarsstellung
(tagesanzeiger.ch, Andreas Tobler)
Andreas Tobler hat bei der “NZZ” so etwas wie ein eigenes Genre entdeckt: den Artikel gegen die “politische Korrektheit”. Allein im vergangenen Jahr seien in der “NZZ” über hundert dieser Anti-PC-Beiträge erschienen. Tobler kommentiert: “Gehegt und gepflegt wird das Phantasma der politischen Korrektheit nicht zuletzt, um sich ja nicht mit der schlichten Tatsache zu beschäftigen, dass Normalität schon immer einer gesellschaftlichen Aushandlung unterlag.”

2. Zuhause ist, wo die Männer sind
(tagesspiegel.de, Gerrit Bartels)
Das kommende Herbst- und Winterprogramm des Rowohlt-Verlags bestehe zu 90 Prozent aus Titeln von Männern, kritisiert Gerrit Bartels. Sein Unmut darüber mündet in einem langen Satz: “Man muss kein Feminist sein, um das seltsam und unbedacht zu finden, gerade in Zeiten, in denen der Verlag Klett-Cotta in seiner Vorschau bei der Ankündigung eines Buches von Lady Bitch Ray das “Trendthema Feminismus” entdeckt hat; in denen in den sozialen Medien alle halbe Jahre sorgfältig gezählt wird, wieviel Titel die Verlage von Frauen und Männern veröffentlichen; in denen, genau, das interessiert Verlage, junge Feministinnen nicht nur wie Stokowski, sondern auch wie Sophie Passmann oder Jagoda Marinic mit “Alte weiße Männer” und “Sheroes” gerade Bestseller veröffentlicht haben; in denen, auch das ist bekannt, Frauen mehr zu Büchern greifen als Männer, zu Belletristik überdies.”

3. Rezo-Video: Trend vom Lesen weg zum Vorlesen wie im Mittelalter
(infosperber.ch)
“Infosperber” greift ein “Deutschlandfunk”-Interview des Medienwissenschaftlers Christoph Engemann auf, das dieser anlässlich des Rezo-Videos (“Die Zerstörung der CDU”) gegeben hat. Wie ist diese Art der “Vorlesung” einzuordnen, was bedeutet dies für die Kommunikationskultur, und wie soll man darauf reagieren? Der Kommunikationswissenschaftler Martin Emmer erklärt, warum sich die CDU so schwer mit einer Reaktion tut: “Das ganze politische System ist stark formalisiert und strukturiert. Man kennt sich. Das war bisher eine gut geölte Maschine. Wenn da plötzlich irgendein Akteur aus dem Nichts kommt, den man auch nicht richtig einordnen kann, nicht ein Parteiakteur, keiner der für irgendwelche Interessengruppen steht, eher so ein Halbprominenter in einer bestimmten Generation, der sehr massiv, sehr fundiert und eben sehr gut sichtbar seine Meinung äussert — das irritiert die Politiker natürlich.”

4. Was soll der Müll
(freitag.de, Hannah Schlüter)
Hannah Schlüter beschäftigt sich mit dem erfolgreichen Genre der Aussteiger- und Reisefilme. Die Protagonisten seien oft Influencer oder würden es durch ihre Filme werden wollen: “Der blinde Fleck der Filme bleibt die eigene Herkunft, die ökonomischen Bedingungen, unter denen die Protagonisten auf ihre Reisen gehen können (und anschließend auf Kinotour durch Deutschland). Und der große Unterschied zwischen ihnen und den Leuten, die sie auf ihren Reisen treffen: Sie können am Ende wieder nach Hause. Sich doch wieder den Ballast eines Hauses gönnen und sesshaft werden.”

5. Das Problem heißt Hass
(taz.de, Johanna Roth)
CDU-Chefin Annegret Kramp-Karrenbauer hat eine Klarnamenpflicht im Internet gefordert. Eine derartige Pflicht wäre jedoch wenig hilfreich, findet “taz”-Redakteurin Johanna Roth: “Eine Klarnamenpflicht verhindert keine Hasskommentare. Facebook fordert seine User schon lange dazu auf, sich mit echten Namen zu registrieren, auch wenn eine entsprechende Verpflichtung im vergangenen Jahr für rechtswidrig erklärt wurde. Das hält Nutzer aber nicht davon ab, Beleidigungen und Morddrohungen zu posten. Das Problem heißt nicht Anonymität, das Problem heißt schlicht: Hass.”

6. Hoch lebe der Staatshumor
(heise.de, Wolf Reiser)
Wolf Reiser hat einen Artikel über die Humor- und Kabarettsendungen der öffentlich-rechtlichen Sender geschrieben und dabei reichlich Ohrfeigen verteilt. Den ARD-Satiriker Dieter Nuhr beschreibt er wie folgt: “Die Marke Nuhr ist eine seltsam konturlose Gestalt, ein wenig Disko-Türsteher, einem auch bei Lehrern beliebten Klassenclown, einem durchreisenden Jahrmarkt-Jakob und einer sprechenden Parkuhr.” Das ZDF mit seiner “heute show” kommt nur wenig besser weg: “Natürlich ist das frech, keck und oft auch richtig lustig, hat seinen Reiz wie eine gewisse Berechtigung und verärgert mitunter sogar ungelenke Parlamentarier, die sich für ein Drehverbot unter der Glaskuppel stark machen. Letztlich endet der Klamauk aber bei dem Bubenhumor im Pausenhof einer Waldorfschule, wo sich die Raucher von den Strebern trennen und sich als elitäre Sekte feiern.”
Nachtrag: Der Beitrag ist ein wildes Rumgebashe in viele möglichen Richtungen, manchmal auch in die falschen. Eine Leseempfehlung in den “6 vor 9” bedeutet nicht automatisch, dass der Kurator sich die Aussagen in den verlinkten Texten zu eigen macht. Dies gilt für diesen Text ganz besonders.

“Digitales Vermummungsverbot”, Seitenwechsler, Politisches Verfahren

1. Österreich bekommt “digitales Vermummungsverbot”
(sueddeutsche.de, Oliver Das Gupta)
Nach Informationen der “Süddeutschen Zeitung” will die österreichische Bundesregierung die Anonymität im Netz einschränken. Am Mittwoch würde sich das Kabinett in Wien mit einer entsprechenden Gesetzesvorlage befassen. Demnach könnten Nutzerinnen und Nutzer zwar weiterhin unter Pseudonym posten, sie müssten jedoch identifizierbar sein. Dem Vernehmen nach soll es auf eine Registrierungspflicht per Handynummer hinauslaufen.

2. Können aus Journalisten gute Pressesprecher werden?
(journalist-magazin.de, Robert von Heusinger)
Robert von Heusinger hat die Seiten gewechselt: Zwei Jahrzehnte war er Journalist, jetzt ist er Kommunikationschef. Beim DJV-Kongress “Brückenschlag” hat sich von Heusinger zu den Vor- und Nachteilen beider Tätigkeiten geäußert. In seiner Keynote erinnert er die Journalistinnen und Journalisten daran, “wie gut sie es doch hätten”, warum ein Wechsel in die PR aber dennoch lohnen könnte. Und das liest sich ganz unterhaltsam und lebensnah.

3. Die Ablehnung von “Gendersprache” – medial produziert
(scilogs.spektrum.de, Henning Lobin)
Henning Lobin kritisiert den Verein Deutsche Sprache, die “FAZ” und in Teilen das ZDF für ihre Stimmungsmache in Sachen geschlechtergerechter Sprache: “Die mediale Produktion von Ablehnung ist hier in Reinkultur zu besichtigen: Ein propagandistisch geschickt agierender Interessenverband, ein Netzwerk von Stiftungen und Unterstützenden im Vorfeld, eine als seriös angesehene Zeitung, die verdeckt Politik betreibt, und ein öffentlich-rechtlicher Sender, der es sich, anstatt zu recherchieren, mit Grobschlächtigkeit und witzelnder Verhöhnung leicht macht.”

4. Axel Springer reicht Urheberrechtsklage gegen Eyeo ein
(horizont.net, David Hein)
Der Springer-Konzern war mit seiner Klage gegen den führenden Adblocker-Anbieter Eyeo vor Gericht gescheitert und unternimmt nun einen weiteren juristischen Anlauf. Nachdem der Hebel “unlauterer Wettbewerb” nicht funktioniert hat, argumentiert man nun mit dem Urheberrecht: “Werbeblocker verändern die Programmiercodes von Webseiten und greifen damit direkt in das rechtlich geschützte Angebot von Verlagen ein”, erklärt Claas-Hendrik Soehring, Leiter Medienrecht bei Axel Springer: “Dadurch beschädigen sie langfristig nicht nur eine zentrale Finanzierungsgrundlage von digitalem Journalismus, sondern gefährden auf Dauer auch den offenen Zugang zu meinungsbildenden Informationen im Internet. Das werden wir nicht hinnehmen.” Bei “heise online” entgegnet Eyeo-Unternehmenssprecherin Laura Dornheim: “Es braucht nicht viel technisches Verständnis, um zu verstehen, dass es durch ein Browser-seitiges Plugin gar nicht möglich ist, irgendetwas auf Springers Servern zu modifizieren.”

5. Ermittlungsverfahren gegen Zentrum für politische Schönheit wird eingestellt
(netzpolitik.org, Markus Reuter)
Nur eine Woche nach Bekanntwerden des Ermittlungsverfahrens gegen die Künstler des “Zentrums für Politische Schönheit”, wurde das Verfahren eingestellt. Davor hatte die Staatsanwaltschaft 16 volle Monate gegen die Aktionskünstler ermittelt. Der Verdacht: “Bildung einer kriminellen Vereinigung”. Nun stellt sich zu allem Überfluss heraus, dass der ermittelnde Staatsanwalt ein Spender der AfD ist und es sich demnach um ein politisch motiviertes Verfahren gehandelt haben könnte.
Weiterer Lesetipp: Der Rechts-Staatsanwalt: “Gegen ein Künstlerkollektiv wird ermittelt, weil es eine Aktion gegen den AfD-Politiker Björn Höcke veranstaltete. Der Ermittler steht der AfD nahe. Wie neutral ist er?” (zeit.de, Christian Fuchs & Luisa Hommerich).

6. Barometer der medialen Welt
(taz.de, Steffen Grimberg)
Seit nunmehr 70 Jahren existiert der kirchliche Nachrichtendienst epd medien. Anlass für einige, zum Ende hin sogar sakrale, Lobesworte von Steffen Grimberg: “Auch heute ist epd medien unverzichtbares Barometer der medialen Welt und der Berichterstattung über sie. Ganze egal, wie viele meedias oder DWDLs noch kommen und gehen: Die immense Erfahrung (und das Archiv, siehe Grimme), die Unabhängigkeit (dank Kirchensteuer) und die unaufgeregte Professionalität von epd medien sind — wie so ziemlich alles, was in der Bibel steht — für die Ewigkeit. Amen.”

Bitte ausschneiden und aufhängen: “Indymedia” ist keine seriöse Quelle

Screenshot Welt.de - Attacke auf AfD-Politiker - Bekennerschreiben im Fall Magnitz aufgetaucht

… steht seit heute Mittag bei Welt.de. Und auch auf ihrem Twitter-Kanal lässt die Redaktion es so wirken, als wäre im Fall des am Montag angegriffenen AfD-Politikers Frank Magnitz ein Bekennerschreiben “aufgetaucht”, also so ein richtiges:

Screenshot eines Tweets der Welt-Redaktion - Bekennerschreiben im Fall Magnitz aufgetaucht

Das Problem dabei, und das kommt erst später im “Welt”-Text: Es gibt erhebliche Zweifel an der Authentizität des Schreibens, das von einer bisher unbekannten Gruppe namens “Antifaschistischer Frühling Bremen” stammen soll. Diese Zweifel liegen vor allem an der Quelle: Das “Bekennerschreiben” ist nämlich bei “Indymedia” aufgetaucht, wo jeder anonym solche Texte veröffentlichen kann. Noch einmal, weil Redaktionen das offenbar gerne vergessen: Jeder kann bei “Indymedia” unter irgendeinem Namen ein angebliches “Bekennerschreiben” veröffentlichen. Welt.de schreibt zur aktuellen (und inzwischen wieder gelöschten Veröffentlichung bei “Indymedia”) dennoch: “Es wurde von einer Antifa-Gruppe im Internet veröffentlicht”.

Wie falsch das sein kann, haben nun schon mehrere Fälle gezeigt. 2016 etwa tauchte nach zwei Sprengstoffanschlägen in Dresden, einer davon auf eine Moschee, bei “Indymedia” ein vermeintliches Bekennerschreiben einer Antifa-Gruppe auf, das sich als Fälschung entpuppte. Dennoch berichteten mehrere Medien, als wäre “Indymedia” eine ganz normale, seriöse Quelle. 2017, nach dem Anschlag auf den Mannschaftsbus des BVB, tauchte bei “Indymedia” ein vermeintliches Bekennerschreiben einer Antifa-Gruppe auf, das sich als Fälschung entpuppte. Und wieder berichteten Medien, als wäre “Indymedia” eine ganz normale, seriöse Quelle.

Nun taucht bei “Indymedia” also ein angebliches Bekennerschreiben zum Angriff auf AfD-Mann Magnitz auf, und Welt.de veröffentlicht eine Überschrift, als wäre “Indymedia” eine ganz normale, seriöse Quelle. (Man kann durchaus dafür plädieren, dass ein anonymes Posting auf “Indymedia” überhaupt “keinen Bericht wert” ist.)

Genauso die Redaktion von “Der Westen”:

Screenshot Derwesten.de - AfD-Politiker Magnitz schwer verletzt: Dieses Bekennerschreiben taucht jetzt im Netz auf

Kein distanzierendes “angeblich” in der Titelzeile (wie beispielsweise bei tagesschau.de und RTL.de), kein “Zweifel” (wie beispielsweise bei FAZ.net und stern.de). Als wäre es sicher, dass es sich um ein authentisches Bekennerschreiben handelt. Und als wäre “Indymedia” eine ganz normale, seriöse Quelle.

Goldkartoffel Reichelt, Selfie-Journalismus, Never ending Maaßen

1. Neue deutsche Medienmacher zeichnen “Bild”-Chefredakteur für “unterirdische” Berichterstattung aus
(deutschlandfunk.de)
“Bild”-Chef Julian Reichelt ist der erste Preisträger der “Goldenen Kartoffel”. Der Negativpreis wurde ihm von den “Neuen deutschen Medienmachern” für seine “unterirdische Berichterstattung über Aspekte unserer vielfältigen Einwanderungsgesellschaft” verliehen. BILDblog gratuliert!

2. Österreich: Rekordland bei Morden
(noemix.wordpress.com)
Wenn man den Schlagzeilen österreichischer, aber auch deutscher Medien wie “Focus Online” glaubt, ist Österreich das Rekordland bei Morden. Dabei ist es umgekehrt: Österreich ist das Land mit der niedrigsten Mordrate in ganz Europa. Michael Nöhrig erklärt das Phänomen.

3. Ein bisschen anonym? Wie Selfie-Journalismus Informanten gefährdet
(uebermedien.de, Peter Welchering)
Wenn Journalisten ihre anonym bleiben wollenden Informanten vor laufender Kamera befragten, reichte es früher, das Aussehen der Hinweisgeber oder Kronzeugen zu verändern und einen Stimmverzerrer einzusetzen. Dass dieser Schutz heute unzureichend ist, müssten Journalisten spätestens seit dem Frühjahr 2014 wissen. Da sei auf einer Forensiker-Tagung nämlich eine Methode bekannt geworden, schreibt Peter Welchering, mit der Ermittler durch Analyse der elektrischen Netzfrequenz vermummte und verkleidete Informanten enttarnen können, auch wenn deren Stimme verzerrt wurde. Deshalb lasse man Aussagen von Informanten vor der Kamera inzwischen häufig von Schauspielern nachstellen. In einem “Panorama”-Beitrag unterblieb dies, was am “Selfie-Journalismus” der Beitragsmacher liege: “Journalistische Arbeit wird zur Aufführung, die Enttarnung eines Informanten zum Kollateralschaden des Schauspiels.”

4. Presseteam der Polizei darf keine Demonstranten fotografieren
(sueddeutsche.de)
Das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen hat entschieden, dass die Polizei keine Demonstranten fotografieren darf, um die Aufnahmen später für PR-Zwecke zu verwenden: “Schon dass die Polizei Demonstranten wahrnehmbar fotografiert hatte, sei rechtswidrig, urteilten die Richter. Es dürfe bei Kundgebungen erst gar nicht der Eindruck von staatlicher Überwachung entstehen. Fotografierende Polizeibeamte könnten einschüchternd wirken und Demonstranten von der Ausübung ihres Grundrechts auf Versammlungsfreiheit abhalten.”

5. Maaßen wiederholt Medienschelte
(spiegel.de, Wolf Wiedmann-Schmidt)
Der (vielleicht irgendwann einmal) scheidende Verfassungsschutz-Präsident Hans-Georg Maaßen hat seine Kritik an der Berichterstattung der Medien bekräftigt und dem “Tagesschau”-Chef Kai Gniffke einen vierseitigen Brief zukommen lassen. Es sei ein “kritischer Blick” auf “die Maßstäbe der medialen Darstellung des Rechtsextremismus erforderlich”.

6. Eine Branche stirbt: Nur noch 600 Videotheken in Deutschland
(heise.de, Wolf von Dewitz & dpa)
Es gibt nur noch (oder soll man sagen immer noch?) 600 Videotheken in Deutschland. Von 2015 bis 2017 sank nach Angaben eines Branchenverbands die Kundenzahl von 4,8 Millionen auf 2,6 Millionen. Der Verband sehe vor allem die Piraterie und deren unzureichende Bekämpfung als Wurzel allen Übels.

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