Heute hat vor dem Oberlandesgericht in Celle der Prozess gegen zwei mutmaßliche „IS“-Rückkehrer begonnen. „Mitgliedschaft in terroristischer Vereinigung und Vorbereitung einer staatsgefährdenden Gewalttat“ lautet der Vorwurf, entsprechend groß ist das Interesse der Medien.
In einer Anordnung hatte das Gericht zuvor festgelegt, dass die Angeklagten nur verpixelt gezeigt werden dürfen. Die dpa hat sich daran gehalten und die Fotos nur mit Unkenntlichmachung veröffentlicht.
Inzwischen hat Bild.de das Foto ausgetauscht — und zeigt jetzt eins, auf dem der Mann noch besser zu erkennen ist.
(Der Vollständigkeit halber: Unkenntlichmachungen von uns.)
Nun könnte man argumentieren, dass sich der Angeklagte vor etwas mehr als zwei Wochen ja auch von der “Süddeutschen Zeitung” und dem NDR hat fotografieren und filmen lassen. Die Leute von “Bild” aber begründen die Missachtung der gerichtlichen Anordnung so:
Die blutigen Bilder seiner Kämpfer präsentiert ISIS regelmäßig im Internet, prahlt damit, rekrutiert neue Mitglieder. Doch stehen zwei dieser Kämpfer in Deutschland vor Gericht, sollen sie plötzlich unkenntlich gemacht werden? Da macht BILD nicht mit.
Mit Dank auch an Wolfram S., @RamisOrlu, Sebastian R., Bernhard W., Heinz B., Christian M. und Daniel!
Nachtrag, 16.55 Uhr: Inzwischen haben wir auch die sitzungspolizeiliche Anordnung des Gerichts gefunden (PDF). Darin steht:
Bei den Filmaufnahmen ist sicherzustellen, dass das Gesicht der Angeklagten vor der Veröffentlichung und vor einer Weitergabe der Aufzeichnungen an Fernsehveranstalter oder andere Medien durch ein technisches Verfahren anonymisiert wird und nur eine Verwendung in anonymisierter Form möglich ist.
Das habe der Senat aus Gründen des Persönlichkeitsschutzes entschieden, erklärte uns die Gerichtssprecherin, und dabei sei ihm durchaus bewusst gewesen, dass einer der Angeklagten bereits im Fernsehen zu sehen gewesen sei.
Und was hält das Gericht von der Veröffentlichung? Die Gerichtssprecherin: “Die Anordnung ist seit Wochen für jeden zugänglich. Mit der Veröffentlichung wurden die Auflagen nicht eingehalten.”
Auf die Frage, ob “Bild” nun mit Konsequenzen rechnen muss, verwies die Sprecherin auf einen weiteren Punkt in der Anordnung, in der es heißt:
Kommen akkreditierte Pressemitarbeiter den Aufforderungen nicht nach, so können ihre Presse- und Medienunternehmen die Akkreditierung verlieren. Darüber entscheidet der Vorsitzende.
Nachtrag, 18:40 Uhr. “Bild” ist nun tatsächlich vom Prozess ausgeschlossen worden. Das hat der Vorsitzende Richter entschieden, wie uns die Gerichtssprecherin bestätigte.
Nachtrag, 4. August: In der heutigen Ausgabe nennt “Bild” die Sache einen “Eklat vor Gericht”, und Bild.de-Chef Julian Reichelt beklagt sich erwartungsgemäß über den …
Nun will das Gericht die Persönlichkeitsrechte der Angeklagten schützen. Die Medien sollen diese Männer, die sich der schlimmsten Terrororganisation der Welt angeschlossen haben, nur gepixelt zeigen.
BILD hat sich dieser Anordnung widersetzt – und wurde deswegen vom Prozess ausgeschlossen. Mit Verlaub, Herr Richter Meier, damit schützen Sie die Falschen.
Wenn ISIS seine blutrünstigen Taten verübt, posieren die Täter mit abgeschlagenen Köpfen, um Angst und Schrecken zu verbreiten. Wenn die Terroristen sich aber vor einem deutschen Gericht für ihre Taten verantworten sollen, dürfen sie plötzlich nicht mehr erkannt werden? Das ist absurd!
BILD wird sich gegen diese Entscheidung wehren. Sie ist ein Angriff auf die Pressefreiheit!
Vergangene Woche hat der Presserat neben der Germanwings-Berichterstattung auch die “regulären” Beschwerden bearbeitet und im Anschluss (zusätzlich zu den zwei Rügen, sechs Missbilligungen und neun Hinweisen zu Germanwings) sechs Rügen, 26 Missbilligungen und 27 Hinweise ausgesprochen.
Am fleißigsten unjournalistisch unterwegs waren mal wieder die “Bild”-Medien und die der Regenbogenpresse.
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Eine Rüge bekam Bild.de für die Veröffentlichung eines Notruf-Mitschnitts aus den USA, in dem eine schwer verletzte Frau berichtet, dass sie schwanger sei und ihr der Bauch aufgeschnitten wurde:
(Inzwischen offline.)
Der Beschwerdeausschuss bewertete die Veröffentlichung als unangemessen sensationell (Verstoß gegen Ziffer 11):
Der über fünf Minuten lange Mitschnitt ermöglichte es den Hörern, am Leiden der Frau teilzunehmen. Ein Begleittext mit einer journalistischen Einordnung des Falls fehlte. Da die Frau auch mit Bild gezeigt wurde und sie bei dem Notruf ihren Vornamen, ihr Alter und ihre Adresse nennt, lag zudem eine Verletzung des Schutzes ihrer Persönlichkeit vor.
Dass ein Begleittext fehlte, ist übrigens so nicht ganz richtig. Im Video-Bereich von Bild.de erschien das Video zwar ohne eigenen Text, geschrieben hat das Portal über den Fall aber an anderer Stelle. Und da umso ausführlicher:
Darüber hat sich aber niemand beim Presserat beschwert.
„Bild“ und Bild.de erhielten außerdem fünf Missbilligungen.
Auf Bild.de war ein Artikel über einen Mann erschienen, der angeblich heimlich ein Mädchen gefilmt hatte und von dessen Vater daraufhin zu Tode geprügelt wurde. Im Artikel wurden beide Männer unverpixelt gezeigt, worin der Presserat einen Verstoß gegen Ziffer 8 (Schutz der Persönlichkeit) erkannte.
Ebenfalls gegen Ziffer 8 verstieß nach Ansicht des Presserats dieser Artikel:
… weil Bild.de die Gesichter der Opfer unverpixelt gezeigt hatte.
Auch in diesem Fall …
… verzichtete Bild.de auf eine Anonymisierung des Opfers, allerdings ist wohl davon auszugehen, dass eine Erlaubnis der Eltern vorlag (sie haben sich auch selbst von „Bild“ fotografieren lassen).
Eine Erlaubnis für das Zeigen des Täters hatte Bild.de aber offensichtlich nicht; der Presserat sprach erneut eine Missbilligung wegen Verstoßes gegen Ziffer 8 aus.
Missbilligt wurde zudem dieser Beitrag:
Das Video wurde zwar von der Mutter selbst veröffentlicht, dennoch erkannte der Presserat einen Verstoß gegen Ziffer 1 (Wahrhaftigkeit und Achtung der Menschenwürde).
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Die “Maßnahmen” des Presserates:
Hat eine Zeitung, eine Zeitschrift oder ein dazugehöriger Internetauftritt gegen den Pressekodex verstoßen, kann der Presserat aussprechen:
einen Hinweis
eine Missbilligung
eine Rüge.
Eine “Missbilligung” ist schlimmer als ein “Hinweis”, aber genauso folgenlos. Die schärfste Sanktion ist die “Rüge”. Gerügte Presseorgane werden in der Regel vom Presserat öffentlich gemacht. Rügen müssen in der Regel von den jeweiligen Medien veröffentlicht werden. Tun sie es nicht, dann tun sie es nicht.
Eine weitere Rüge sprach der Presserat gegen die „Ludwigsburger Kreiszeitung“ aus. Das Blatt hatte eine Polizeimeldung über einen Trickdiebstahl veröffentlicht. Darin stand, dass die Verdächtigen „vermutlich Sinti oder Roma“ seien. Der Beschwerdeausschuss bewertete das als diskriminierend und als „einen schwerwiegenden Verstoß gegen Ziffer 12 in Verbindung mit Richtinie 12.1 des Pressekodex“, in der steht:
In der Berichterstattung über Straftaten wird die Zugehörigkeit der Verdächtigen oder Täter zu religiösen, ethnischen oder anderen Minderheiten nur dann erwähnt, wenn für das Verständnis des berichteten Vorgangs ein begründbarer Sachbezug besteht.
Dieser Bezug fehlte nach Ansicht des Presserats in diesem Fall.
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Ebenfalls gerügt wurde die „Märkische Allgemeine“. Die Zeitung hatte drei Beiträge veröffentlicht, in denen den Lesern jeweils ein bestimmtes Produkt vorgestellt wurde (Notizbuch, Haarpflegemittel, Raumspray), inklusive Produktfotos und Preisnennung. In einem Fall wurde der vorgestellte Artikel zudem als „Wundermittel“ bezeichnet. Der Beschwerdeausschuss sah durch diese Angaben die Grenze zur Schleichwerbung nach Richtlinie 7.2 überschritten.
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Alle weiteren Rügen gingen diesmal wieder an die Regenbogenpresse.
Unter anderem an “Das neue Blatt“. Das Heft aus dem Bauer-Verlag hatte im vergangenen Jahr getitelt:
Die Geschichte ging so: Neulich ist mal eine Artistin im Düsseldorfer Varieté aus vier Metern Höhe gestürzt und hat sich verletzt. Helene Fischer macht bei ihrer Tour auch ein paar Kunststücke in luftiger Höhe. Ende.
Oder wie „Das neue Blatt“ zusammenfasst:
Sie will überraschen, das Publikum begeistern: Für ihre Fans gibt Helene Fischer alles! Dabei ist die Gefahr, sich zu verletzen oder dass Schlimmeres passiert, groß, wie ein schwerer Unfall zeigt. […] Ob Helene nach diesem Drama vernünftig wird?
Auch der Presserat wertete die Darstellung auf der Titelseite und in der Schlagzeile als „bewusst irreführend“ und als Verstoß gegen die Ziffern 1 (Wahrhaftigkeit) und 2 (Sorgfalt).
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Gleich zwei Rügen (ebenfalls wegen Verstößen gegen die Ziffern 1 und 2) kassierte der „Alles Gute Verlag“ — für einen identischen Artikel in zwei verschiedenen Heften. Beide hatten getitelt:
Diese Mehrfachverwurstung ist in der Regenbogenpresse übrigens üblich.
Die Informanten für die Story sind angeblich irgendwelche „Palastinsider“, die angeblich „von einer ausgewachsenen Depression“ bei Norwegens Prinzessin sprechen. Belege für eine tatsächliche Erkrankung liefern die Blätter nicht.
Das Foto auf dem Titel haben die Redaktionen noch dazu komplett aus dem Zusammenhang gerissen. Ja, sie weint auf dem Foto, aber nicht wegen der angeblichen „Schock-Diagnose“, sondern weil sie um die 77 Opfer trauert, die bei den Anschlägen in Norwegen am 22. Juli 2011 ums Leben kamen. Darunter auch Mette-Marits Stiefbruder, der auf der Insel Utøya erschossen wurde.
Die Fotos wurden bei einer Trauerfeier aufgenommen und werde seitdem immerwieder von den Regenbogenredaktionen missbraucht, um ihre Lügengeschichten zu illustrieren.
Apropos. Die „Freizeit direkt“ aus dem Deltapark-Verlag sieht zurzeit so aus:
Und der “Alles Gute Verlag” hat seinen soeben doppelt gerügten Artikel einfach noch ein drittes Mal rausgejagt. Die aktuelle “Freizeit heute” sieht so aus:
Der “Bild”-Zeitung fällt es schwer zu akzeptieren, dass auch Verbrecher Rechte haben. Vor allem das Recht auf informationelle Selbstbestimmung spricht sie ihnen regelmäßig ab. Der Presserat rügt diese Praxis immer wieder, was die Leute von “Bild” wiederum gerne mal zum Anlass nehmen, ihre Leser gegen den Presserat und diesen Täterschutzquatsch zumobilisieren.
Das alles ist nicht neu. Neu ist, dass die “Bild”-Macher in ihrem Kampf für das Zurschaustellendürfen von Tätern sogar die Eltern eines Mordopfers instrumentalisieren.
Im März 2014 ist im Norden Deutschlands eine junge Frau von einem 16-Jährigen getötet worden. Er wurde inzwischen wegen Mordes verurteilt. Die „Bild“-Medien berichteten damals unter anderem so über den Fall:
(Das große Foto zeigt den 16-Jährigen mit schwarzem Alibi-Augenbalken, ein Foto zeigt die Freunde des Opfers beim Trauern, eins das – unverpixelte – Opfer; drei weitere sind Screenshots aus Videos, auf denen Frauen zum Schein erwürgt werden.)
Und so:
„Bild“ veröffentlichte den Vornamen, den abgekürzten Nachnamen, den Wohnort und andere persönliche Details des Täters, zeigte ein Foto seines Elternhauses und druckte in der Hamburger Ausgabe ein unverpixeltes Portraitfoto von ihm.
Vor drei Monaten beschäftigte sich dann der Beschwerdeausschuss des Presserats mit der Berichterstattung und sprach eine öffentliche Rüge gegen „Bild“ aus. In der Begründung heißt es, das Blatt habe gegen Ziffer 8 des Pressekodex (Schutz der Persönlichkeit) verstoßen, denn:
Der Artikel berichtet über das abgeschlossene Strafverfahren und die erwiesene Schuld des Täters. Die schutzbedürftigen Interessen des Betroffenen sind jedoch durch die identifizierende Berichterstattung verletzt. Gemäß Richtlinie 8.3 des Pressekodex dürfen insbesondere in der Berichterstattung über Straftaten und Unglücksfälle Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres in der Regel nicht identifizierbar sein. Ein Fall, der eine Ausnahme rechtfertigen würde, liegt nach Auffassung des Ausschusses nicht vor. Bei der Tat handelt es sich zwar um eine schwere, nicht jedoch um eine außergewöhnlich schwere und in ihre Art und Dimension besondere Straftat gemäß Richtlinie 8.1 Abs. 2 des Presskodex.
Normalerweise versteckt “Bild” solche Rügen irgendwo klein im Blatt, in diesem Fall haben sie der Sache aber fast eine komplette Seite gewidmet. Und zwar so:
(Unkenntlichmachung von uns.)
Im Artikel fasst „Bild“ die Entscheidung des Presserats folgerndermaßen zusammen:
Ausgerechnet das Foto des MÖRDERS hätte nicht gezeigt werden dürfen, urteilt das Gremium. Die unglaubliche Begründung: Der Mordfall [L.] sei dafür einfach nicht besonders genug …
Dabei hätte das Gremium sehr wahrscheinlich auch das Fotos des OPFERS beanstandet, wenn dazu eine Beschwerde eingegangen wäre (was allerdings nicht passiert ist).
Aus der Begründung des Presserats gibt das Blatt nur einen einzigen (unvollständigen) Satz wieder:
Wörtlich schreibt der Presserat: „Bei der Tat handelt es sich zwar um eine schwere, nicht jedoch um eine außergewöhnlich schwere und in ihrer Art und Dimension besondere Straftat …“
Dass bei der Entscheidung aber — vor allem — die Minderjährigkeit des Täters eine Rolle gespielt hat, wird erst am Ende des vorletzten Absatzes erwähnt:
Zwei Mal schreibt BILD mit der Bitte um Erläuterung an den Presserat: Wie außergewöhnlich schwer und besonders muss ein Täter sein Opfer umbringen, dass der Presserat eine entsprechende Berichterstattung für zulässig hält? Und wie soll BILD den Eltern der toten [L.] die unglaubliche Begründung des Presserats erklären? Drei Wochen hört BILD nichts. Gestern Abend dann ein Fax. Die Vorsitzende des Beschwerde-Ausschusses verteidigt die Rüge: „Aus Sicht des Ausschusses war die Tat, so scheußlich sie war, nicht derart monströs, dass dahinter alle anderen Erwägungen, insbesondere des Jugendschutzes, zurückzutreten haben.“ Dass der Mörder erst 16 Jahre alt war, spreche gegen eine identifizierende Berichterstattung.
Bis dahin hat der empörte „Bild“-Leser aber sicher gar nicht mehr gelesen, denn es gab ja viel Wichtigeres zu tun:
Den Kasten hat “Bild” groß unter den Artikel gedruckt. Auch online werden die Leser heute dazu aufgerufen:
Inzwischen hat der Presserat eine Stellungnahme zu der „Bild“-Kampagne veröffentlicht. Darin wird noch einmal betont, dass das Alter des Täters „eine wichtige Grundlage der Entscheidung“ gewesen sei.
Weiter schreibt der Presserat, …
dass es bei Straftaten zwar in der Tat Kriterien gibt, die in Einzelfällen dafür sprechen können, dass identifizierende Berichterstattung ethisch vertretbar sein kann. Eines dieser Kriterien ist gemäß Richtlinie 8.1, dass es sich um eine außergewöhnlich schwere oder in ihrer Art und Dimension besondere Straftat handeln muss. Mord ist stets eine schwere Straftat, darüber gibt es keinen Zweifel. Jedoch rechtfertigt auch Mord nicht in jedem Fall die identifizierende Berichterstattung.
Mit Blick auf die in Frage stehende Tat ist der Presserat zu dem Ergebnis gekommen, dass diese, so verachtenswert, wie sie ist, die Identifikation des Täters für ein großes Publikum nicht ethisch rechtfertigt, da andere Kriterien der Ziffer 8 des Pressekodex dafür sprechen, dass er hätte anonymisiert werden müssen. Vor allem die Tatsache, dass der Täter erst 16 Jahre alt war, also deutlich noch ein Jugendlicher, sprach nach Ansicht des Ausschusses erheblich gegen eine identifizierende Berichterstattung.
Auch der Medienrechtler Dominik Höch betont auf BILDblog-Anfrage, dass das Alter des Täters eine entscheidende Rolle spiele:
Bei dem Täter handelt es sich um einen 16-Jährigen. Das heißt, dass in dem Fall ohne Wenn und Aber das Jugendstrafrecht gilt, die Verhandlung ist also nicht öffentlich. Da muss man die Frage stellen, warum die “Bild”-Zeitung das Recht haben soll, dieses Foto einem Millionenpublikum zu präsentieren, während der Lokalreporter vor Ort das nicht darf und selbst der Nachbar vom Prozess ausgeschlossen wird. Rechtlich ist das also ganz klar geregelt.
Darüber hinaus, so Höch, sei es „eine perfide Boulevardmethode“, die Leser in dieser Weise gegen den Presserat zu mobilisieren:
Am Ende der Leitung sitzt dann vermutlich eine Sekretärin, die sich den ganzen Tag von Anrufern beschimpfen lassen muss. Auf dieser Ebene sollte man Kritik am Presserat nicht spielen.
Jeder habe das Recht, öffentliche Entscheidungen wie die des Presserats zu kritisieren. Es gehe aber um das Wie. Und da habe die „Bild“-Zeitung heute „klar die Grenze des guten Geschmacks überschritten.”
Interessant ist übrigens der Zeitpunkt der Kampagne. „Bild“ hat sich genau den Tag ausgesucht, an dem der Presserat die Beratungen zur Berichterstattung überden Germanwings-Absturz begonnen hat.
Angesichts der laufenden Sitzung konnte uns der Presserat heute auch noch nicht genau sagen, wie viele Anrufe und Mails bereits bei ihm eingegangen sind. Nur soviel: Es seien „viele“.
Darunter aber nicht nur keifende „Bild“-Fans, wie wir unserem Posteingang (wir wurden in cc gesetzt) entnehmen durften:
Hiermit möchte ich Ihnen meine Meinung sagen: Vielen Dank!
Danke, dass Sie die Bild für die unangemessenen und Persönlichkeitsrechte verletzenden Artikel gerügt haben. Falls Sie nun viele Anrufe und Mails mit wütendem Protest im Sinne Diekmanns Wunsch erhalten, so möchte ich Ihnen schreiben, dass es viele Bürger gibt, die diese Rüge richtig verstehen und Sie die wütenden, Betroffenheit heuchelnden (Bild)Leser nicht ernst zu nehmen brauchen.
Mit Dank an die vielen, vielen Hinweisgeber!
Nachtrag, 3. Juni: Heute geht’s weiter:
„Bild“ präsentiert einige der „entsetzten“ Reaktionen auf die „schwer nachvollziehbare Entscheidung“:
Und, klar:
Und schließlich würfelt “Bild” die Aussagen des Presserats nochmal komplett durcheinander:
Der Presserat entschied: BILD hätte das Täter-Foto nicht zeigen dürfen. Begründung: Da der Killer zur Tatzeit erst 16 war, sei der Mord nicht „außergewöhnlich schwer“ und „monströs“ genug. Der Jugendschutz überwiege …
1. “Schluss damit!” (youtube.com, Video, 7:46 Minuten)
Nutzer BeHaind ist genervt vom Quotendruck bei YouTube. Er will zukünftig weniger boulevardeske Inhalte erstellen: “Dieses YouTube-Deutschland, was sich da gerade aufbaut, von dem möchte ich kein Teil mehr sein. (…) Ich möchte nicht mehr ‘masturbieren’ in den Titel schreiben müssen, damit ihr klickt. Denn wenn ihr nur deswegen klickt, dann klickt ihr bei mir aus den falschen Gründen.”
3. “Eine Frage des Zeitpunkts” (taz.de, Ferry Batzoglou)
Der stellvertretender Finanzminister der griechischen Regierung, Dimitris Mardas, klagt gegen “Bild”, und zwar “wegen Beleidigung seiner Persönlichkeit, verleumderischen Diffamierung und Beschimpfung auf ‘die Wiederherstellung der Wahrheit, seiner Ehre und seines Ansehens'”.
4. “So funktioniert Rufmordmaschine gegen Varoufakis” (infosperber.ch, Urs P. Gasche)
Urs P. Gasche geht Medienberichten nach, die vermeldet hatten, dass der griechische Finanzminister Yanis Varoufakis von ungenannten Quellen als “Spieler”, “Amateur” und “Zeitverschwender” bezeichnet wurde. “Varoufakis italienischer Minister-Kollege Pier Carlo Padoan hat in der Folge öffentlich dementiert, dass es diese Beleidigungen bei dem Treffen gegeben habe. Dieses Dementi hinterliess aber in den Medien keine grösseren Spuren. Daraus muss man schliessen, dass in den europäischen Medien von anonymen Quellen verbreitete Beleidigungen, zudem ohne mit Namen identifizierte Beleidiger, mehr zählen als der abweichende Bericht des italienischen Finanzministers, der sich mit Namen zitieren lässt.”
5. “‘Relevant ist, was die Masse der Menschen interessiert'” (meedia.de, Georg Altrogge)
Daniel Steil räumt ein, dass “Focus Online” mit “einigen Berichten” zur “Verwirrung über den Gesundheitszustand” von Michael Schumacher beigetragen hat. “Journalisten erklären häufig, was sie selbst für relevant erachten. Ob das immer mit dem Relevanzgedanken der meisten User übereinstimmt, bezweifle ich stark – unsere Userlab-Befragungen zeigen andere Ergebnisse. Grundsätzlich halte ich eher das für relevant, was die Masse der Menschen interessiert.” Siehe dazu auch “Sie haben bisher immer das falsche Online-Angebot gelesen!” (stefan-niggemeier.de).
Vorab eine kurze persönliche Anmerkung. Ich bin jetzt seit drei Jahren beim BILDblog und habe schon viele krasse Sachen gesehen. Aber die letzten Tage haben mich wirklich fertiggemacht. Gerade gestern*, als ich mitansehen musste, wie sich immer mehr Medien reflexartig und bar jeden Anstands auf einen Menschen und dessen Familie stürzten, habe ich mich so ohnmächtig und verzweifelt gefühlt wie lange nicht mehr. Dennoch, oder gerade deshalb, will ich versuchen, mich im Folgenden einigermaßen sachlich mit den Ereignissen auseinanderzusetzen, und ich hoffe sehr, dass diese ganze Tragödie wenigstens dazu führt, dass einige Journalisten ihr eigenes Handeln zumindest ein kleines bisschen überdenken.
***
Was in den vergangenen Tagen passiert ist, ist in weiten Teilen, in sehr weiten Teilen kein Journalismus mehr, sondern eine Jagd. Eine Jagd nach Informationen und Bildern, die für das Verständnis des Geschehens komplett irrelevant sind.
Um eines gleich ganz klar zu sagen: Selbstverständlich muss über ein solches Geschehen berichtet werden. Meinetwegen auch schnell und laut und in hoher Frequenz. Aber es gibt eine Grenze zwischen der Versorgung mit relevanten Informationen und dem Bedienen voyeuristischer Interessen. Diese Grenze wurde in den letzten Stunden und Tagen auf übelste Weise überschritten, und ich glaube, dass die allermeisten Journalisten ganz genau wissen, wann sie das tun — was es nur noch viel trauriger macht.
Ob die identifizierende Berichterstattung über den Co-Piloten eine solche Grenzüberschreitung ist, darüber sind sich die Medien bemerkenswert uneinig. Viele Journalisten diskutieren derzeit darüber, ob man seinen vollständigen Namen nennen und sein Foto unverpixelt zeigen darf und soll, einige Medien haben (was so gut wie nie vorkommt) Begründungen für ihre jeweiligen Entscheidungen veröffentlicht, das Portal watson.ch ließ sogar seine Nutzer darüber abstimmen, ob es den Namen nennen solle (die meisten stimmten für Nein, das Portal nennt ihn trotzdem), und Kai Biermann von „Zeit Online“ hat sich beim Presserat über sich selbst beschwert, um herauszufinden, ob er mit der Nennung des Namens gegen den Pressekodex verstoßen hat.
Ich persönlich finde, dass man durchaus auf die Identifizierung verzichten kann. Es macht für mich keinen Unterschied, ob ich einen Artikel lese, in dem der Mann zu erkennen ist, oder einen, in dem er anonym bleibt. Es lässt mich das Geschehen weder mehr noch weniger begreifen, darum kann man, finde ich, seine Identität auch weglassen.
„Spiegel Online“ siehtsah es ähnlich und schrieb gestern:
FAZ.net hingegen nennt seinen vollständigen Namen und zeigt sein Foto ohne Unkenntlichmachung. In der Begründung, die FAZ.net-Digitalchef Mathias Müller von Blumencron heute veröffentlicht hat, heißt es:
Es ist ein schrecklicher Unfall, ausgelöst durch das Verhalten des Kopiloten. Die Opfer und die Öffentlichkeit haben ein Recht darauf zu erfahren, wer das Unglück ausgelöst hat. […] Im Zentrum der Erklärung steht ein Mensch, genauer sein Kopf, sein möglicherweise irregeleitetes Gehirn. Das ist das Unerklärliche, was uns soviel Schwierigkeiten bereitet: Es ist die Psyche von Andreas [L.], die Unfassbares verursacht hat. Die Lösung ist nach gegenwärtigem Stand nur in der Person des Kopiloten zu finden. Wir müssen uns mit ihm beschäftigen, wir müssen ihn ansehen, wir dürfen ihn sehen.
Deshalb hat FAZ.NET das Foto von Andreas [L.] gezeigt.
Soll, wenn ich das richtig verstanden habe, heißen: Weil der Kopf des Co-Piloten des Rätsels Lösung ist, dürfen wir ihn uns auch angucken. Oder wie?
Dagegen klingt sogar die Begründung der „Bild“-Zeitung nachvollziehbar: Weil Andreas L. einen „Ritualmord“ begangen habe (ja, das steht da wirklich), mache ihn das zu einer Person der Zeitgeschichte, darum müsse er auch im Tod „hinnehmen, dass er mit seiner vollen Identität, seinem Namen und auch seinem Gesicht für seine Tat steht.“
Es kann durchaus sein, dass Gerichte das ähnlich bewerten würden; rechtlich gesehen ist es vermutlich in Ordnung, den Namen auszuschreiben. Medienanwalt Dominik Höch schreibt dazu in einem lesenswerten Beitrag:
Die Gerichte haben in der Vergangenheit entschieden, dass der Name des Betroffenen nicht tabu sein muss, wenn der Verdachtsgrad hoch genug ist und es um eine die Öffentlichkeit besonders berührende Angelegenheit geht. Beides dürfte hier vorliegen.
Er schreibt aber auch, dass man letztlich fragen müsse:
Welcher Mehrwert an Information ergibt sich durch die Namensnennung wirklich? Ist es wirklich zwingend ihn zu nennen?
Denn, und diesen Punkt vermisse ich in den meisten Diskussionen zu diesem Thema:
Durch die Nennung des Namens und des Wohnortes dürften [die Eltern und anderen Angehörigen des Co-Piloten] für eine Vielzahl von Personen erkennbar sein. Sie sind schuldlos an der Katastrophe und müssen nun neben dem Verlust des Kindes mit den neueren Erkenntnissen leben. Sie müssen außerdem erhebliche Anfeindungen befürchten; sie müssen eine – unzulässige – Durchleuchtung ihres Privatlebens durch Medien befürchten. Davor sind sie zu schützen. Ihr Allgemeines Persönlichkeitsrecht verleiht Ihnen das Recht auf Privatsphäre. Sie sind eigentlich – vereinfacht gesprochen – nicht Teil eines zeitgeschichtlichen Ereignisses. Das ist ein hohes Schutzgut.
Und dieses Schutzgut finde ich wichtiger als das Wissen um den Nachnamen des Mannes. Wenn ich zum Beispiel vom “Amokläufer Tim K.” spreche, wissen Sie sicher alle, wen ich meine und welche Geschichte dahinter steckt — ohne den vollen Namen zu nennen. Und wenn das den Angehörigen viel Leid erspart, dann kann ich getrost auf den Namen verzichten.
Es geht in diesem Fall aber nicht nur um das Ob. Sondern auch — und vor allem — um das Wie. “Bild” und “Express” zum Beispiel bezeichnen den Mann heute als “Amok-Piloten” und zeigen ihn, wie auch andere Medien, riesengroß auf der Titelseite (Ausrisse siehe ganz oben). Wenn man als Medium aber schon von einer “Amok”-Tat ausgeht, darf man, um Nachahmungstaten zu vermeiden, den Täter umso weniger in Postergröße auf der Titelseite abbilden. Schon nach dem Amoklauf in Winnenden zitierte der Presserat in einem Leitfaden für die Berichterstattung über Amokläufe (PDF) einen Psychologen mit den Worten, bei Berichten über den Täter sei Zurückhaltung geboten, weil eine gewisse Form der Berichterstattung mögliche Nachahmungstäter bestärken könne:
“Nicht den Täter und seine Motive in den Vordergrund rücken, sondern die Tat, keine Klischees fördern, keine Bilder vom Täter zeigen und keine Namen nennen”, sagte [Prof. Dr. Herbert] Scheithauer. Bei allem legitimen öffentlichen Interesse sollten sich Journalisten stets die Frage stellen, wie ihre Beiträge auf potenzielle Täter wirken könnten.
Auch im Fall des Co-Piloten besteht eine solche Nachahmungsgefahr. Prof. Dr. Thomas Bronisch vom Max-Planck-Institut für Psychiatrie sagte heute im “Mittagsmagazin”:
“Man muss damit rechnen, dass bei einem so spektakulären Ereignis es auch Nachahmer findet. Sicherlich ist es eine extreme Form, sich umzubringen, und es werden nur wenige bereit dazu sein, aber es könnte für manche doch dazu gereichen, diese Tat mit diesem spektakulären Aspekt durchzuziehen.”
Aber lassen wir den Punkt erst einmal beiseite.
Sofort nachdem bekannt geworden war, dass der Co-Pilot die Maschine möglicherweise absichtlich in den Berg geflogen hat, begaben sich ganze Heerscharen von Journalisten auf Spurensuche: Sie belagerten das Elternhaus des Mannes, befragten seine angeblichen Freunde („Spiegel Online“), Nachbarn (Stern.de), Bekannten („Focus Online“), Weggefährten („Passauer Neue Presse“), die Mutter einer ehemaligen Klassenkameradin (FAZ.net) und den Besitzer der Pizzeria in der Nähe seiner Zweitwohnung („Bild“), sie durchwühlten sein Umfeld, seine Facebookseite, seine Krankenakte.
Dagegen ist auch erstmal nichts zu sagen. Es kommt darauf an, wie die Medien dabei vorgehen und was sie daraus machen. Wenn aber eigentlich nichts dabei rauskommt, die Nicht-Erkenntnisse aber trotzdem mit übertriebener Bedeutung aufgeladen werden, wenn also beispielsweise FAZ.net schreibt …
„Das war ein lieber Junge“, sagte die Mutter einer Klassenkameradin gegenüber FAZ.NET. Ihre Tochter ist in Tränen aufgelöst und steht für Gespräche vorerst nicht zur Verfügung. „Er hatte gute familiäre Hintergründe“, sagt sie. Allerdings habe sich Andreas [L.] ihrer Tochter vor einigen Jahren anvertraut mit dem Hinweis, er habe in seiner Ausbildung eine Auszeit genommen: „Offenbar hatte er ein Burnout, eine Depression“. Die Tochter habe ihn zuletzt vor Weihnachten gesehen, da habe er ganz normal gewirkt.
… dann trägt das nicht zur Wahrheitsfindung bei, sondern heizt allenfalls die unsinnigen Spekulationen an.
Und ich frage mich jedes Mal: Werden die Ereignisse für mich als Leser in irgendeiner Art greifbarer, wenn ich erfahre, in welchem Haus der Co-Pilot gewohnt hat und was der Schwippschwager der Nachbarin eines Bekannten von ihm hielt? Wenn ich weiß, welche Musik er gerne hörte („Focus Online“), welche Marathon-Zeit er gelaufen ist („Bild“), welchen Beruf seine Eltern ausüben („Blick“) oder in welches Fastfood-Restaurant er am liebsten ging („Welt“)? Und die einzige Antwort, die ich jedes Mal finde, ist: Nein.
In einigen Fällen sind die so zutage geförderten Dinge aber nicht nur belang- und geschmacklos, sondern schlichtweg falsch. In vielen Medien wurde zum Beispiel dieses Foto veröffentlicht, das den Co-Piloten Andreas L. zeigen soll:
Tatsächlich zeigt es aber Andreas G., der mit der Sache gar nichts zu tun hat, wie das Portal tio.ch schreibt:
(Unkenntlichmachung des rechten Fotos von uns. Den Artikel haben wir per Google Translator übersetzt. Da im Original das Gesicht des „echten“ Co-Piloten zu erkennen ist, haben wir auf einen Link verzichtet.)
Neben der „Kronen Zeitung“ hat auch „Österreich“ das Foto heute auf der Titelseite abgedruckt (via Kobuk):
Hierzulande wurde das falsche Foto unter anderem von den „Tagesthemen“ und „ZDF heute“ veröffentlicht (immerhin: verpixelt), beide Redaktionen haben sich inzwischen dafürentschuldigt.
Was für Folgen eine solche Verwechslung haben kann, lässt sich heute in der „Rhein-Zeitung“ (Abo-Link) nachlesen. In einem Restaurant sei die Freundin von Andreas G. von Journalisten förmlich überfallen worden:
„Sie saß bei einem Geschäftsessen“, berichtet Andreas [G.] unserer Zeitung. „Plötzlich kommen 20 Journalisten rein und sie wird vor laufender Kamera mit der Frage bombardiert, wie sie sich fühlt, mit einem Mörder zusammen gelebt zu haben.“ Die Freundin ist offenbar so leicht nicht zu erschüttern: „Sie konnte dann schnell aufklären, dass ich gar nicht Pilot bin“, so der im Stromhandel tätige Deutsche. „Die Journalisten sind dann wieder weg.“
„Witwenschütteln“ nennt man diese furchtbare Praxis (hier ein eindrucksvoller Erfahrungsbericht zu diesem Thema, den wir heute auch bei „6 vor 9“ verlinkt haben), und die Freundin des falschen Piloten war nicht die einzige, die dermaßen von Reportern belästigt wurde. Vor allem die Mitschüler der bei dem Unglück gestorbenen Kinder aus Haltern am See haben in den letzten Tagen unglaubliche Dinge erlebt. In einem Post bei Facebook heißt es:
Wer zum Gedenken eine Kerze abstellen oder einen Moment an der Treppe zum Gymnasium innehalten möchte, fühlt sich wie im Zoo oder auf einem Laufsteg:
Vor einer Front aus teilweise über 50 Kameras wird jeder Emotionsausbruch von den geifernden Kameraleuten schnell eingefangen und geht kurz darauf um die Welt und wird von distanzierten Stimmen kommentiert.
Als ob man nicht sehen würde, dass es den Menschen hier schlecht geht!
Selbstverständlich besteht ein großes Interesse der Öffentlichkeit aufgrund der Dimension dieses Unglücks.
Die internationale Anteilnahme berührt uns natürlich sehr. Es tut gut, so viele Trost spendenden Stimmen aus der ganzen Welt zu lesen und zu hören.
In Momenten aber, in denen Eure Kollegen KINDERN GELD dafür anbieten, Informationen preiszugeben oder VORGEGEBENE SÄTZE in die Kameras zu sprechen ODER sich eine Fotografenmeute auf einen Mann stürzt, der vor Kummer in der Fußgängerzone zusammenbricht, WIRD HALTERN AM SEE ZUSAMMENHALTEN UND EUCH IN EURE SCHRANKEN VERWEISEN!
Dass Kindern Geld für Informationen angeboten wurde, ist uns von mehreren Quellen aus Haltern am See bestätigt worden. Die „Ruhrnachrichten“ schreiben außerdem:
Bürgermeister Bodo Klimpel berichtet von einer erschreckenden Situation am Bahnhof. Ein ausländisches Reporterteam soll dort einem Jugendlichen ein lukratives Honorar angeboten haben. Als Gegenleistung sollte der Schüler mit seinem Handy Aufnahmen von der internen, nicht-öffentlichen Trauerveranstaltung, die im Joseph-König-Gymnasium stattfindet, machen.
So bleibt für mich am Ende die — aus journalistischer Sicht — traurigste Erkenntnis aus diesem ganzen Unglück: Dass viele Journalisten, die ja eigentlich dazu beitragen sollten, dass wir die Welt besser verstehen und dass in Zukunft weniger schlimme Dinge passieren, im Moment viel eher damit beschäftigt sind, das Leid noch zu vergrößern.
Mit Dank auch an die vielen, vielen Hinweisgeber!
*Nachtrag, 29. März: Hier stand zunächst ein sprachliches Bild (der Co-Pilot sei “zum Abschuss freigegeben” worden), das von einigen Lesern zurecht kritisiert wurde, weil es natürlich nicht besonders glücklich gewählt war. Ich habe es daher gestrichen und bitte um Entschuldigung!
Was die „Bild“-Zeitung vom gestern beendeten Streik der Lokführer, pardon, vom gestern beendeten „MONSTER-STREIK“ der Lokführer hielt, dürfte spätestens seit der Telefonterrorkampagne gegen GDL-Chef Claus Weselsky klar gewesen sein.
(Unkenntlichmachung von uns.)
Am Donnerstag, pünktlich zum Beginn des Streiks, schoss „Bild“ dann mit einer ganzen Anti-Streik-Seite nach, auf der die wütenden Gegner und Opfer nochmal ordentlich rumwettern durften:
Die Lokführer-Gewerkschaft GDL hat zum bisher längsten Streik in der Bahn-Geschichte aufgerufen! Doch nicht alle folgen dem Aufruf: Einige sind Beamte, dürfen nicht streiken, andere Lokführer halten den Monster-Streik der GDL für völlig überzogen.
In BILD sagen vier von ihnen, warum sie heute zur Arbeit gehen – und den Streik bescheuert finden
Da wäre zum Beispiel ein Lokführer aus München, der sagt:
Dieser viertägige Streik ist voll daneben. Er trifft einfach zu viele Reisende, Familien, Pendler. Ich merke auch, dass ein Teil der GDL-Lokführer den Streik nicht mehr mitträgt, weil sie der Ausstand Lohn kostet. Ich bin für heute in der ICE-Bereitschaft eingesetzt und werde mit Sicherheit einen Zug fahren.
Was der Mann allerdings nicht sagt: Er ist gar kein Mitglied bei der GDL, sondern bei der konkurrierenden Gewerkschaft EVG, die überhaupt nicht mitgestreikt hat und den Tarifkonflikt stark kritisiert.
Auch zwei weitere, also insgesamt drei der vier interviewten Lokführer sind laut Gewerkschafts-Website Mitglied in der EVG und setzen sich unter anderem für die Eingliederung der Lokführer in die EVG ein. Es ist also keine Überraschung, dass sie nicht am Streik teilgenommen haben, dass sie ihn „voll daneben“ finden und auch sonst fleißig gegen die Konkurrenz von der GDL stänkern.
Und es ist keine Überraschung, dass die „Bild“-Zeitung diese Fakten auf ihrem Feldzug gegen Weselsky und den „MONSTER-STREIK“ ganz einfach verschwiegen hat.
Das “Kuchen-Gesetz”, über das sich die Journalisten so aufregen, ist die neue Lebensmittelverordnung, die ab dem 13. Dezember greifen soll. Und warum die so gaga ist, erklärt “Bild” auf der heutigen Titelseite so:
Schon wieder eine Gaga-Verordnung aus der EU, die vor allem Eltern richtig nerven wird!
Ab 13. Dezember gilt die neue Lebensmittelverordnung, wonach künftig auch bei lose angebotenen Lebensmitteln (Kuchen, Schnittchen, Salate) alle Inhaltsstoffe aufgeführt werden müssen. Heißt im Klartext: Wer z. B. Einen Kuchen für einen Basar oder ein Fest im Kindergarten oder in der Schule backt, muss künftig eine exakte Zutatenliste mitliefern.
Das wäre tatsächlich ziemlich bescheuert — wenn es denn stimmte. Tut es aber nicht.
Das ist – mal wieder – Quatsch. Neue Regeln zur Kennzeichnung von Lebensmitteln gibt es zwar ab Dezember – aber die gelten explizit nur für Unternehmen, und eben NICHT für Privatpersonen oder z.B. den Kuchenverkauf bei Wohltätigkeitsveranstaltungen.
Auch die SPD-Europaabgeordnete Susanne Melior stellt klar:
“Eltern können natürlich weiterhin in Kindergärten und Schulen selbstgemachtes Essen zu den Geburtstagsfeiern, Frühlingsfesten und Weihnachtsbasaren mitbringen. Keine Kaffeerunde in Seniorenheimen ist gefährdet. Wer gelegentlich privat oder ehrenamtlich Essen spendet, fällt nicht unter die Kennzeichnungspflicht der neuen Lebensmittelverordnung.”
Und wer es jetzt immer noch nicht glaubt: Hier (S. 2, Punkt 15) steht es schwarz auf weiß:
Das Unionsrecht sollte nur für Unternehmen gelten, wobei der Unternehmensbegriff eine gewisse Kontinuität der Aktivitäten und einen gewissen Organisationsgrad voraussetzt. Tätigkeiten wie der gelegentliche Umgang mit Lebensmitteln und deren Lieferung, das Servieren von Mahlzeiten und der Verkauf von Lebensmitteln durch Privatpersonen z. B. bei Wohltätigkeitsveranstaltungen oder auf Märkten und Zusammenkünften auf lokaler Ebene sollten nicht in den Anwendungsbereich dieser Verordnung fallen.
Das hätte auch der (anonyme) Verfasser des “Bild”-Artikels wissen können, und dafür hätte er nicht mal in das Dokument schauen müssen. Denn schon vor einer Woche gab das Bundeslandwirtschaftsministerium auf Anfrage des CDU-Bundestagsabgeordneten Christian Haase Entwarnung. Im “Westfalenblatt” sagte Haase:
“Ich habe mir dazu vom Bundeslandwirtschaftsministerium bestätigen lassen, dass ‘private’ Veranstaltungen, darunter auch Feuerwehrfeste oder das Seniorencafé, von der Kennzeichnungspflicht ausgenommen sind”
Und sogar “Bild” selbst hat gestern online berichtet, dass die Verordnung “nicht für Speisenzubereitungen durch Privatleute” gilt, die Kitas also weiter “krümeln dürfen”.
Im Streit um die “Kuchen-Verordnung” der EU hat sich jetzt die Vernunft durchgesetzt…
Viele Leser haben uns heute empört auf die Berichterstattung über ein Verbrechen in Norddeutschland hingewiesen. Es geht um diese Geschichte:
(Alle Unkenntlichmachungen von uns.)
Der Mann ist gestern festgenommen worden. Die Staatsanwaltschaft geht von einem Mord aus.
Unsere Hinweisgeber kritisieren nun vor allem, dass die Medien ein unverpixeltes Foto des mutmaßlichen Täters zeigen und seinen Klarnamen nennen, also identifizierend über ihn berichten. Auch unser erster Gedanke war: Das dürfen die doch nicht!
Aber: Sie dürfen es. Oder besser gesagt: Sollte der Mann rechtlich gegen die Berichterstattung vorgehen, stünden seine Erfolgschancen nur sehr schlecht.
Das liegt zum einen daran, dass er Politiker ist. Und für die gelten andere Maßstäbe als für Nicht-Politiker, denn: “Personen, die ein öffentliches Amt bekleiden oder eine herausgehobene gesellschaftliche Position innehaben, müssen sich bereits bei geringen Verfehlungen öffentlicher Kritik stellen.” So schreibt es der Medienrechtler Udo Branahl in seiner Einführung ins Medienrecht — und gibt dazu folgende Beispiele:
Über den Ladendiebstahl eines Landesministers darf zutreffend berichtet werden.
Auch ein Polizeibeamter, der als “Hüter von Recht und Ordnung” in besonderer Weise öffentlicher Kontrolle und Kritik ausgesetzt ist, muss die Nennung seines Namens selbst bei weniger schweren Delikten eher dulden als ein vergleichbarer Arbeiter oder Angestellter. (…)
Ein Mitglied des Gemeinderats kann sich gegen die Veröffentlichung eines Fotos, das zeigt, dass er während einer Ratssitzung “eingenickt” ist, nicht erfolgreich zur Wehr setzen.
Und wenn die Gerichte schon bei solch vergleichsweise kleinen Vorwürfen eine identifizierende Berichterstattung erlauben, würden sie es bei einem Mordverdacht wohl nicht anders sehen.
Aber was ist mit der Unschuldsvermutung? Auf Anfrage erklärte uns Udo Branahl: Wenn es so gewesen sei, wie es die Medien schildern — angeblich schoss der Mann aus Wut über seinen Steuerbescheid (niedrige Beweggründe), war während der Tat mit dem Opfer allein in einem Raum und wurde noch am Tatort festgenommen –, spreche einiges für die Täterschaft des Mannes, also auch in diesem Punkt hätte er vor Gericht wahrscheinlich keine guten Chancen.
Kurzum: Aus juristischer Sicht kann man den Medien zum jetzigen Zeitpunkt keinen großen Vorwurf machen.
Und der Pressekodex? Auch der gestattet in bestimmten Fällen die identifizierende Berichterstattung über Tatverdächtige. Voraussetzung ist aber ein erhebliches Informationsinteresse der Öffentlichkeit. Dafür, dass ein solches Interesse vorliegt, spricht zum Beispiel, wenn “eine außergewöhnlich schwere (…) Straftat vorliegt” oder “ein Zusammenhang bzw. Widerspruch besteht zwischen Amt (…) einer Person und der ihr zur Last gelegten Tat”. Beides trifft, wenn man der Darstellung der Medien glaubt, in diesem Fall zu. Auch halten sich die meisten Medien daran, den Mann als “mutmaßlichen” Täter zu bezeichnen, die Beschreibungen sind zudem überwiegend sachlich. Sollte sich der Presserat also demnächst mit den Artikeln befassen, wäre es nicht überraschend, wenn er zu dem Entschluss käme, dass kein Verstoß gegen den Kodex vorliegt.
Doch auch wenn die Berichterstattung weder gegen das Gesetz noch gegen den Pressekodex verstößt — ob man sie als Medium so prominent bringen muss, ist natürlich eine andere Frage.
Gerade die Verdachtsberichterstattung ist ein Gebiet, auf dem Journalisten extrem sorgfältig vorgehen müssen. Schon viel zu oft wurden Tatverdächtige von den Medien verurteilt, obwohlsie, wie sich dann später herausstellte, mit der Sache nichts zu tun hatten. Und selbst wenn sie etwas damit zu tun hatten und das sogar gestehen:
Ziel der Berichterstattung darf in einem Rechtsstaat nicht eine soziale Zusatzbestrafung Verurteilter mit Hilfe eines “Medien-Prangers” sein. (Pressekodex, Richtlinie 13.1)
Vor zwanzig Jahren war Mark Pittelkau noch nicht Chefreporter bei der “Bild”-Zeitung. Vor zwanzig Jahren, kurz nach der Wende, war er gerade volljährig, frisch im Westen, arbeitete als Kellner und wollte, wie er selbst erzählt, …
unbedingt Journalist werden. Als Kellner war das schwierig. Ich brauchte eine große Geschichte.
Und die bekam er. Mit Anfang Zwanzig gelang es ihm, den exilierten Erich Honecker in Chile zu treffen. Mehrere Tage lang besuchte er den ehemaligen DDR-Chef und dessen Frau in ihrem privaten Zuhause. Sie verbrachten Zeit miteinander, unterhielten sich, aßen gemeinsam, posierten für Fotos. Pittelkaus große Geschichte.
Sie war seine Eintrittskarte in die Welt der “Bild”-Zeitung. Das Blatt veröffentlichte die Geschichte kurz darauf, im Sommer 1993, als dreiteilige Serie.
“BILD zu Besuch bei Honecker”. Eine Homestory aus dem Exil.
“Bild” wurde nicht müde zu betonen, dass “Bild” damit etwas geschafft habe, was “bisher keinem gelang”; dass Honecker sich “Bild” zum exklusiven Foto stellte, dass er “Bild” exklusive Dinge erzählt habe. “Bild” feierte sich selbst. Dank Mark Pittelkau.
Pittelkau und “Bild” sind heute immer noch stolz auf diese Geschichte. Vor Kurzem, zum 20. Todestag von Honecker, erinnerten sie noch mal feierlich daran, dass “der BILD-Reporter Mark Pittelkau” ja “einer der letzten Gäste des DDR-Diktators” gewesen sei:
Und wie ist es dazu gekommen? Wie hat Mark Pittelkau, der 20-jährige Kellner ohne journalistische Erfahrung, den Ex-Chef der DDR dazu gebracht, in der “Bild”-Zeitung exklusiv die Hosen runterzulassen?
Indem er ihn nach Strich und Faden belog.
Oder, wie Pittelkau es damals formulierte: Mit einer “List”. Er schrieb Honecker mehrere Briefe, in denen er sich als Jungkommunist ausgab und sich eifrig bei Honecker einschleimte — und der fiel darauf rein. Nach und nach gewann Pittelkau das Vertrauen des 80-Jährigen. Bis er schließlich, im Juni 1993, nach Chile fliegen durfte.
Dort angekommen, spielte Pittelkau weiter den harmlosen Freund aus der Heimat. Er kaufte Blumen, sagte an der Tür sein “Sprüchlein vom Jungkommunisten aus Deutschland auf”, und Honecker empfing ihn “mit offenen Armen”.
„Ach, der junge Genosse aus Deutschland … Komm rein!“
So verschaffte sich Mark Pittelkau, der “liebe Genosse Mark Pittelkau”, Zugang zu den “letzten Geheimnissen” von Erich Honecker. So gelangte er auf die Terasse der Honeckers, in ihr Wohnzimmer, an ihren Esstisch. Fünf Tage lang, von Anfang bis Ende, hielt er seine Tarnung — seine Lüge — aufrecht. “Bild” war in Wahrheit also nicht “zu Besuch”, “Bild” ist eingedrungen und hat spioniert.
Sicher: Wallraff macht das auch immer — sich verkleiden, sich irgendwo einschleichen und dann stolz darüber berichten. Aber bei Wallraff geht es um wichtige Dinge. Um Missstände. Um Informationen, die unbedingt an die Öffentlichkeit gehören.
Bei Pittelkau ging es einzig und allein um Honeckers Privatsphäre. Darum, wie er lebt. Wie gesund oder krank er ist. Welche Marmelade er zum Frühstück mag. Wann er seine Mittagsschläfchen hält. Wie oft seine Kinder ihn besuchen. Was in seinem Einkaufskorb liegt. Welche Farbe sein Füller hat. Wie viele Zigaretten seine Frau raucht. Wie oft er pinkeln geht. Alles sorgfältig protokolliert und abgedruckt in der “Bild”-Zeitung. Aussagen zu Politik, zu Privatem, zum Gesundheitszustand, Größe, Gewicht, Adresse, Höhe der Rente, Länge des Rasens, Name des Pförtners — alles. Alles, was Mark Pittelkau in den fünf Tagen aufsaugen konnte.
Verdeckte Recherche ist im Einzelfall gerechtfertigt, wenn damit Informationen von besonderem öffentlichen Interesse beschafft werden, die auf andere Weise nicht zugänglich sind.
Auch deutsche Gerichte verlangen in der Regeln ein erhebliches Informationsinteresse der Öffentlichkeit, wenn es um die Verbreitung rechtswidrig erlangter Informationen geht.
Vielleicht ist das auch der Grund dafür, warum die Honecker-Serie damals anonym erschien. Über den Artikeln stand lediglich: “Von XXX”. (Und vielleicht ist das wiederum der Grund dafür, warum Pittelkau heute so erpicht darauf ist, den Ruhm für damals zu ernten, aber das nur am Rande.)
Jedenfalls dürfte auch Pittelkau gewusst haben, dass er seine Undercover-Recherche irgendwie legitimieren musste, dass sein Artikel einen triftigeren Grund brauchte als die bloße Sensationsgier der Leute. Er schrieb:
Ich wollte wissen: Ist [Honecker] wirklich so krank, wie seine Ärzte behaupten? Oder ist er ein fröhlicher Rentner, der sich auf unsere Kosten einen schönen Lebensabend macht?
Eine “List” im Sinne des Volkes also. Investigativjournalismus zum Schutze des Steuerzahlers.
Und es kann ja tatsächlich sein, dass die deutsche Öffentlichkeit damals unbedingt wissen musste, ob Honecker ihr Geld zum Fenster rauswirft. Aber muss man sich dafür tagelang in sein Leben einschleichen? Muss man eine ganze Artikelserie daraus machen und gnadenlos alles veröffentlichen, was man sieht und hört? Und muss man auch 20 Jahre später immer noch damit rumprahlen?
Pittelkau beantwortete die Frage, ob Honecker “wirklich so krank” sei, damals jedenfalls so:
Nach 5 Tagen verabschiede ich mich von den Honeckers. Erich hat einen festen, klammerhaften Händedruck. Für einen 80jährigen ist dieser Mann trotz seiner Krankheit zweifellos sehr rüstig. Zäh. Mumien sterben langsam.
Am Abend bummle ich allein durch die Gassen von Santiago. Aus kleinen Restaurants schwappt würziger Peperoni-Duft. Ich sehe Straßenmusikanten mit Gitarren und Mädchen in knappen Miniröcken.
Eine beschwingte Stadt. Sie lebt.
Aber oben auf dem Hügel der Millionäre stirbt ein Mann langsam vor sich hin.
Er ist traurig.
Er hat verloren.
Ich gehe in eine Bar und bestelle ein kaltes Bier. Ein Mädchen lächelt mich an.
Verdammt noch mal, das Leben ist so schön (vor 4 Jahren lebte ich noch hinter Honeckers Mauer).
ENDE
Pittelkau hatte damals immer wieder erwähnt, dass Honecker ein “greiser, grauer, krebskranker” Mann sei, dass sein Haus “langsam zu seiner Gruft” werde. Kein Skandal also, keine Verschwendung von Steuergeldern, nur ein sterbender Mann. Elf Monate später war Honecker tot. Und Pittelkau “Bild”-Reporter statt Kellner.
Mich ekelt das an. Dass Pittelkau dermaßen schamlos in die Privatsphäre einer ahnungslosen Familie eingedrungen ist. Und dass er heute immer noch so stolz, ja fast schon amüsiert davon erzählt. Als ginge es um einen Streich oder gar eine journalistische Heldentat — und nicht darum, zur bloßen Befriedigung der Leserneugier, zur Gewinnmaximierung der “Bild”-Zeitung und zum Antrieb der eigenen Karriere das Vertrauen eines alten Mannes zu missbrauchen und sein gesamtes Privatleben bis ins kleinste Detail an die Öffentlichkeit zu zerren.
Heute ist Martinstag. Mancherorts wird dieser Gedenktag schon etwas früher begangen, zum Beispiel in Hessen, genauer: in Bad Homburg. Dort sind die Kinder und Eltern einer Kita schon am Donnerstag mit ihren Laternen durch die Straßen gezogen. Dabei war im Grunde alles so wie immer. Bis auf die Tatsache, dass der Umzug diesmal von vielen Medien begleitet wurde — und von Polizisten.
Denn im Vorfeld des Umzuges hatte es eine heftige Diskussion und sogar Drohungen gegenüber den Kita-Mitarbeitern gegeben. Auslöser der Aufregung war ein Bericht in der “Taunus Zeitung”, dem Lokalteil der “Frankfurter Neuen Presse”.
Der verkündete am 30. Oktober:
Der Autor beruft sich darin auf “etliche Eltern”, von denen aber nur ein Vater und eine Mutter zu Wort kommen, beide anonym. Der Vater sagt, es sei “irgendwie eine Durchmischung von Festen”. Und die Mutter behauptet, ihr sei gesagt worden, die Bezeichnung “Sonne-Mond-und-Sterne-Fest” sei “politisch korrekter”.
Zwar wird auch der Stadtsprecher zitiert, der sagt, es gebe keinerlei religiöse Hintergründe für diese Bezeichnung, doch dem wurde offenbar keine große Bedeutung beigemessen. Nicht von der “Taunus Zeitung” — und erst recht nicht vom islamfeindlichen Hetzblog “Politically Incorrect”, das noch am selben Tag schrieb:
Von “empörten Eltern” ist dann die Rede und von “Speichelleckerei auf Kosten unserer Traditionen und Werte” und davon, dass “nichts Christliches mehr stattfindet in unseren Kindertagesstätten, Schulen oder auch auf öffentlichen Plätzen”. Der Text endet mit den Kontaktdaten der Kita.
Unter dem Artikel brach innerhalb weniger Minuten ein Sturm der Entrüstung los. Über 150 Kommentatoren warnten vor der “Islamisierung” Deutschlands, forderten den “Widerstand der deutschen Eltern und Bürger” und warfen der Kita-Leitung (im Ernst!) Rassismus vor.
Einen Tag später griff “T-Online” den Fall auf:
Die Kommentarfunktion wurde kurz darauf “wegen zahlreicher menschenverachtender Kommentare” geschlossen.
Was der “T-Online”-Bericht allerdings nicht erwähnt: Die Stadt hatte der Darstellung der “Taunus Zeitung” noch am Abend zuvor vehement widersprochen:
Darin heißt es, der Name des Festes sei, anders als von der Zeitung behauptet, “niemals offiziell geändert worden, auch wenn von Eltern und Beschäftigten umgangssprachlich ein anderer Name verwendet wird.” Dies gehe “auf ein vergangenes Martinsfest” zurück, “bei dem eine Suppe mit Sonnen, Monden und Sternen als Einlage ausgegeben worden war.”
Die Bezeichnung habe sich dann verselbstständigt und sei intern noch heute gebräuchlich:
Die Kindertagesstätte selbst kündigt den Termin intern unterschiedlich an, in einigen Jahren als St.-Martins-Fest, in diesem Jahr zum Beispiel als Sonne-Mond-und-Sterne-Fest in Verbindung mit einem Martinsfeuer.
Die Stadt teilt mit, weder die Kita-Leitung noch die Verwaltung habe gegenüber Eltern weltanschauliche Gründe für die Bezeichnung geltend gemacht. Es sind von keiner dieser Stellen Aussagen über eine “politisch korrekte” Namenswahl gemacht worden.
Schließlich hält die Stadt fest:
Die Kindertagesstätte Leimenkaut wird auch weiter St. Martin feiern – und wenn jemand das als “Sonne-Mond-und-Sterne-Fest” bezeichnen möchte, darf er das auch weiterhin tun.
Klingt nach einem versöhnlichen Ende, mit dem eigentlich alle zufrieden sein könnten. Aber nein — jetzt ging’s erst richtig los.
“Politically Incorrect” schoss nochmal nach und zeigte sich “in keinster Weise” überzeugt von den Argumenten der “rückgratlosen Gutmenschen”. Erneut stimmten die Kommentatoren wutschnaubend zu. Und erneut endete der Text mit der E-Mail-Adresse eines Stadt-Mitarbeiters — eine Masche, die genau das bewirkte, was sie bewirken sollte: Kita-Leitung und Stadt erhielten Hunderte von anonymen Mails, in denen die Verantwortlichen beleidigt und bedroht wurden: “Wir werden Eure Hütte verbrennen. Wir werden Euch niederschlagen”, zitierte der Sozialdezernent später daraus.
Inzwischen hatten auch andere Medien Wind von der Sache bekommen. Und obwohl viele von ihnen auch auf die Stellungnahme der Stadt eingingen, wurde in den meisten Überschriften und Anreißern trotzdem suggeriert, die Kita hätte das Fest offiziell umbenannt oder gar abgeschafft:
Jene Leute, die beim Streifzug durch die Medien nur die Überschriften und Teaser lesen (und das sind erfahrungsgemäß nicht gerade wenige), mussten also davon ausgehen, dass die Kita das Fest tatsächlich offiziell umbenannt hat. Darunter auch einige Journalisten, die selbst mehrere Tage nach der Stellungnahme der Stadt in ihrenArtikeln ohne jede Einschränkung behaupteten, die Kita feiere aus Gründen der politischen Korrektheit “statt Sankt Martin ein ‘Sonne-Mond-und-Sterne-Fest'”.
Die Folge: Auch von den Lesern der seriösen Medien wurde die Kita in unzähligen Kommentaren und Leserbriefen attackiert — oder aber in Stellungnahmen von Politikern, die plötzlich überall auftauchten. So bezeichnete ein CDU-Politiker es als “absoluten Unsinn”, dass die Kita den St. Martinsumzug “nur noch ‘Sonne-Mond-und-Sterne-Fest’ nennen” wolle. Das sei “mehr als eine Farce” und eine “hirnrissige Idee” und so weiter. Ein weiterer CDU-Mann warf der Stadt vor, den Vorfall “herunterzuspielen” und bescheinigte den “Wortschöpfern” ein “zerrüttetes Verhältnis zu Glaube und christlicher Tradition”.
Die “Taunus Zeitung” beharrte weiter auf ihrer ursprünglichen Darstellung und schrieb von einem “fragwürdigen Auftritt” des Stadtrats Dieter Kraft (Grüne), der bei einer “emotionalen Ansprache” einen “Journalisten der Taunus Zeitung öffentlich an den Pranger” gestellt habe. Die Suppen-Geschichte wollen die Journalisten der “Taunus Zeitung” der Stadt einfach nicht glauben — auch nicht die Alternativversion, wonach der Name “Sonne-Mond-und-Sterne-Fest” sich auf das bekannte Kinderlied “Laterne, Laterne, Sonne, Mond und Sterne” beziehe. Andererseits bleibt der einzige Beleg für die Theorie, dass die Kita dem Fest aus politischer Korrektheit einen neuen Namen geben wollte, weiterhin nur die anonyme Behauptung einer einzelnen Mutter.
Wessen Version nun stimmt, lässt sich wohl nicht abschließend klären. Der Laternen-Umzug der Kita hat jedenfalls vor ein paar Tagen wie geplant stattgefunden — inklusive Medienrummel und Polizeischutz. Zum Glück blieb alles friedlich.
Dieser Fall erinnert ein wenig an die Geschichte, in der es vor zwei Monaten hieß, Berlin-Kreuzberg wolle Weihnachten verbieten: Damals erzählten die Zeitungen nur die halbe Wahrheit, die Politiker polterten gleich los, und die rechte Ecke hatte genug Stoff, um “Christenhasser!” zu schreien und Stimmung gegen Ausländer zu machen.
Um es gar nicht so weit kommen zu lassen, täten Journalisten, Politiker, Kirchenvertreter und Leser also gut daran, sich bei solchen Debatten in Zukunft gründlich zu informieren — und vielleicht einfach mal ein bisschen entspannt zu bleiben. So wie die Eltern, deren Leserbrief die “Taunus Zeitung” einen Tag vor dem Laternen-Umzug der Bad Homburger Kita abgedruckt hat:
Wir feiern in dieser Woche mit der Kita Leimenkaut und hoffentlich allen Kindern wie geplant – und nebenbei wie in jedem Jahr seit unsere Kinder die Einrichtung besuchen – Sankt Martin mit den dazugehörigen Liedern, Laternenumzug, Martinsfeuer, aber ohne Pferd, denn das erlaubt die Versicherung nicht. Welchen Titel die Veranstaltung dabei trägt, spielt keine Rolle und ändert am Inhalt nichts. Und am Abend essen wir eine gute selbstgemachte Suppe, vielleicht sogar mit Nudeln in Form von Sonnen, Monden und Sternen, denn das mögen unsere Kinder gerne.
Mit Dank auch an Thomas, Kevin S., Erik G. und Johnny K.