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Günther Jauch und der Kampf gegen die Klatsch-Windmühlen

Wenn sich Prominente mit der Klatschpresse zoffen und dann solche Gegendarstellungen erwirken …

…, dann wirkt das oft albern, fast ein bisschen lächerlich. Aber wenn man sich die juristischen Scharmützel hinter den Kulissen mal genauer anschaut, wird schnell klar, dass solche Auseinandersetzungen für die Beteiligten vor allem eins sind: bitterer Ernst. Für die einen geht’s um ein knallhartes, rentables Geschäft, für die anderen um die Verteidigung ihrer informationellen Selbstbestimmung.

Günther Jauch ist da ein gutes Beispiel. Dazu muss man zunächst wissen, dass Jauch eines der beliebtesten Opfer der Klatschpresse ist: Alles, was er sagt (oder irgendwann mal gesagt hat), und alles, was andere über ihn sagen (oder mal gesagt haben), und auch alles andere, was sich mit viel Fantasie und wenig Skrupel irgendwie mit ihm in Verbindung bringen lässt, wird von den bunten Blättern gnadenlos zu Geschichten verwurstet.

Wenn irgendwo in Potsdam mehrere Frauen von einem Unbekannten belästigt wurden, dann heißt es:

(Weil sie in Potsdam wohnt.)

Wenn Günther Jauch im Fernsehen erzählt, dass er früher mal die Schauspielerin Karin Dor toll fand, dann heißt es:

Wenn ein (fiktiver!) Roman erscheint, in dem der Protagonist plant, Günther Jauch zu entführen, dann heißt es:

Und wenn ein Freund von Günther Jauch stirbt, dann heißt es:

Jauch lässt sich diese Attacken aber nicht einfach gefallen, sondern geht konsequent dagegen vor.

Das wissen auch die Redaktionen, darum sind viele der Artikel schon extra so formuliert, dass sie juristisch kaum angreifbar sind; glattgebügelt von den Rechtsabteilungen der Verlage. Denn wenn Familie Jauch und ihre Anwälte etwas finden, gegen das sie sich wehren können, dann tun sie das, und zwar rigoros.

Wenn ein Blatt fälschlicherweise behauptet, Jauch habe schon als Kind auf dem Weinberg seiner Großeltern gespielt, dann geht er dagegen vor. Wenn ein Blatt fälschlicherweise behauptet, Jauchs Ehefrau sei Diplom-Psychologin, dann geht sie dagegen vor. Wenn ein Blatt fälschlicherweise behauptet, Jauch habe von der “FAZ” ein Werbe-Honorar bekommen, dann geht er dagegen vor.

Auf die Frage, warum er sich so hartnäckig gegen die Berichte wehrt, sagt er:

Aus zwei Gründen. Erstens hat jeder Mensch eine Privatsphäre und ein Recht darauf, dass die geachtet wird. Das möchte ich, im Rahmen des juristisch Möglichen, auch für meine Familie und für mich in Anspruch nehmen. Und zweitens ärgert es mich, dass dort ununterbrochen Menschen getäuscht werden. Denen wird in der Schlagzeile etwas versprochen, das, wenn man es dann im Inneren nachliest, überhaupt nicht gehalten wird. Zu dem Zeitpunkt hat die Oma dann aber schon 1,50 Euro oder noch mehr ausgegeben. Ich werde also benutzt, um Leute reinzulegen und gleichzeitig das Vermögen von denjenigen, die diesen Dreck produzieren, noch zu vermehren — und da habe ich mir irgendwann mal gesagt: Ne! Dazu trägst du nicht auch noch bei, indem du dich nicht wehrst.

Manchmal müssen die Blätter die Gegendarstellungen der Promis sogar auf dem Cover abdrucken — die von den Guttenbergs zum Beispiel oder diese oder diese. Oder diese:

Auch die Gegendarstellung zum vermeintlichen “Entführungs-Drama” erschien, nachdem sich Jauch erfolgreich gegen die Schlagzeile gewehrt hatte, auf dem Titelblatt (für eine größere Version bitte draufklicken):

Das war im März. Interessanterweise ist die Gegendarstellung vor zwei Wochen ein zweites Mal erschienen. Das Oberlandesgericht Karlsruhe hatte das Blatt zum erneuten Abdruck verdonnert, weil die erste Gegendarstellung zu klein war.

Gegendarstellungen sollen nämlich, so schreiben es die Gerichte vor, die Aufmerksamkeit des Lesers in gleicher Weise wecken wie die ursprüngliche Berichterstattung. Darum müssen sie im gleichen Teil der Zeitschrift abgedruckt werden und in Aufmachung, Schriftbild usw. gleichwertig sein.

In diesem Fall hatte das Landgericht Baden-Baden angeordnet, dass die Gegendarstellung genauso groß sein müsse wie die ursprüngliche Schlagzeile “Günther Jauch – Entführungs-Drama”. Die Redaktion packte aber den sogenannten “Redaktionsschwanz” (“Herr Jauch hat recht …”) mit in den Gegendarstellungs-Kasten, dadurch wurde die Schrift insgesamt kleiner.

Jauch ging dagegen vor, das Blatt wehrte sich, Jauch bekam recht. Also erschien die Gegendarstellung erneut, diesmal ohne den Redaktionsschwanz:

Das ist alles so bekloppt, da passt es natürlich, dass die Unterlagen zu dem Fall (PDF) über weite Teile klingen wie das Drehbuch zu einem schlechten Gerichtssketch:

Im Anschluss daran trägt der Gläubiger nunmehr vor, bei Bemessung der Originalgröße (ohne Verkleinerung) und unter Zugrundelegung der Flächenberechnungsmethode des Oberlandesgerichts Karlsruhe (14. Senat) weise die Erstmitteilung eine Fläche von 47,94 cm² und die Gegendarstellung eine Fläche von 27,83 cm² (mit Richtigstellung 36,40 cm²) auf (Anl. Ast. 10). Bei einer Flächenberechnung nach einem Rechteck exakt um die Textstelle weise die Ausgangsmitteilung eine Fläche von 68,4 cm² und die Gegendarstellung 40,58 cm² auf. Die Schuldnerin führt nach dem Hinweis des Senats vom 21.07.2014 zuletzt aus, die Fläche der Gegendarstellung betrage ohne Einrechnung der Leerflächen und der Richtigstellung nach der Nettoberechnungsmethode 2683,161 mm², die der Erstmitteilung 4831,0528 mm². Dabei seien jeweils die Zwischenräume ober- bzw. unterhalb der Buchstaben …

Manchmal wird es aber noch abstruser. Die “Closer” zum Beispiel musste jüngst eine Gegendarstellung von Jauch dreimal (!) hintereinander drucken, weil die Redaktion es nicht hinbekommen hatte (oder nicht hinbekommen wollte), sich an die Vorgaben des Gerichts zu halten.

Kurz vorab, falls Sie die Inhalte und Methoden der “Closer” nicht kennen: Sagt Ihnen der “Nacktfoto-Skandal” um Herzogin Kate noch was? Damals hatte ein Paparazzo die Frau von Prinz William aus großer Entfernung fotografiert, wie sie (halb-)nackt auf einem Privatgrundstück in der Sonne lag. Mit genau solchen Dingen verdient die “Closer” ihr Geld. Die Fotos wurden zwar vom französischen Schwesterblatt gedruckt, aber auch die deutsche Ausgabe, die im Bauer-Verlag erscheint, ist ein Rumpelblatt sondergleichen.

Sie ist im Grunde eine schlimme Mischung aus Regenbogenblatt und Boulevardzeitung. Medienanwalt Christian Schertz, der auch Günther Jauch vertritt, bezeichnet sie als “das aggressivste Printobjekt, was Verletzungen von Persönlichkeitsrechten angeht”. Die “Closer” zeigt Paparazzi-Fotos, die selbst “Bild” oder “die aktuelle” nicht drucken würden, und verletzt, so Schertz, “nahezu wöchentlich Persönlichkeitsrechte meiner Mandanten”. Aktuell schlachtet das Blatt die privaten SMS von Cora und Ralf Schumacher aus (was für “Bild” und andere Medien wiederum ganz praktisch ist, weil sie daraus dann eigene Titelgeschichten basteln können, ohne sich selbst die Finger schmutzig zu machen).

Anfang des Jahres berichtete die “Closer” in ihrer ulkigen Rubrik “Leute heute … und gestern” folgendermaßen über Günther Jauch:

Das linke Foto zeigt ihn allerdings nicht beim Radio, sondern bei der Moderation einer ZDF-Sendung. Jauch wehrte sich gegen die falsche Behauptung und erwirkte eine Gegendarstellung, die die “Closer” ein paar Wochen später abdrucken musste. Allerdings hat sich das Blatt dabei diesen kleinen Spaß erlaubt:

Jauchs Anwälte gingen auch dagegen vor, und das Landgericht Hamburg folgte ihrem Antrag.

Die Richter kritisierten zum Einen die Linien im Hintergrund (weil sie vom Text ablenken und die Lesbarkeit erschweren würden), vor allem aber natürlich den “Hinweis”, der eine “unzulässige Glossierung” darstelle:

Sie entwertet die Gegendarstellung, indem sie den Antragsteller in einem Aufzug zeigt, der jedenfalls zum Schmunzeln einlädt.

Dem Leser erscheine durch diese Darstellung der Gegendarstellungsanspruch von Jauch “als übertrieben bzw. sogar als lächerlich”.

Also erschien die Gegendarstellung ein paar Ausgaben später erneut — und zwar so:

Die Linien sind weg, der Hinweis nicht. Nur das Foto ist kleiner, die Überschrift nicht mehr kursiv und der Text ein bisschen umformuliert. Jauchs Anwälte gingen erneut dagegen vor, und das Landgericht Hamburg folgte ihnen auch diesmal:

Der neben der Gegendarstellung abgedruckte Hinweis ist eine unzulässige Glossierung. Sie entwertet die Gegendarstellung […].

Danach wollte die “Closer” zwar immer noch nicht klein beigeben und legte noch Beschwerde beim Hanseatischen Oberlandesgericht ein, doch auch dort gaben die Richter Jauch recht:

Auch der von der Schuldnerin vorgenommene erneute Abdruck der Gegendarstellung war nicht geeignet, den titulierten Anspruch des Gläubigers auf Veröffentlichung der Gegendarstellung zu erfüllen […].

Also musste die “Closer” die Gegendarstellung ein drittes Mal drucken. Diesmal hielt sie sich dann auch endlich an die Vorgaben und ließ den Hinweis weg.

Ohne Sinn und Geschmack

Die meisten Menschen kennen Emma Watson als Hermine aus den Harry-Potter-Filmen. Seit Juni ist sie auch UN-Sonderbotschafterin für Frauen- und Mädchenrechte. In dieser Funktion hat sie am Samstag eine Rede vor den Vereinten Nationen gehalten und für die Initiative “HeForShe” geworben, die Männer dazu aufruft, sich für Frauenrechte einzusetzen.

Für ihre Rede hat Watson viel Zuspruch und Lob bekommen — aber auch Kritik von selbsternannten Männerrechtlern, die ihr den Einsatz für Feminismus und Geschlechtergerechtigkeit übelnehmen.

Eine ganz eigene Interpretation der Rede liefert dagegen die Schweizer Gratiszeitung “Blick am Abend”, deren Titelseite am Montag so aussah:

Im Artikel heißt es:

Dabei sieht ‘Hermine’ vor allem die Männer als Opfer: ‘Feminismus hat heute viel mit Männer-Hass zu tun’, mahnte sie am Samstag im UNO-Hauptquartier in New York. ‘Das muss aufhören!’ Feminismus gelte als aggressiv und unattraktiv. Watson wills richten.

Tatsächlich sagte Watson (das Redemanuskript als PDF):

[…] the more I have talked to about feminism the more I’ve realised that fighting for women’s rights has too often become synonymous with man-hating. If there is one thing I know for certain, it is that this has to stop.

Das Blatt schafft es also, Emma Watsons Botschaft ins Gegenteil zu verkehren: Aus einer feministischen Rede wird so ein fast schon anti-feministischer Appell.

Während der “Blick am Abend” Emma Watson das Wort im Munde herumdreht, gibt sich die Münchner “Abendzeitung” alle Mühe, ihren Ruf als — vergleichsweise — seriöse Boulevardzeitung zu demontieren. Am Montag schien es, als würden Nutzer des Imageboards “4chan” damit drohen, Nacktfotos von Watson zu veröffentlichen, angeblich als Reaktion auf deren Rede.

Für die “Abendzeitung” ein willkommener Anlass, sich um den Preis für die geschmackloseste Klickstrecke des Jahres zu bewerben und ihren Lesern “die schöne Emma nochmal angezogen” zu zeigen:

Wird Emma Watson das nächste Opfer des Nacktbilder-Skandals? Der Countdown für die Veröffentlichung läuft beriets [sic!]

fragt der Teaser speicheltriefend, und am Ende des Artikel wartet die umissverständliche Aufforderung an lüsterne Leser, die Zugriffszahlen der Webseite in die Höhe zu treiben: “Klicken Sie sich durch unser Bilderstrecke!”

Nur schade für die “Abendzeitung”, dass sie keine Klickstrecke mit der nicht mehr angezogenen Emma Watson präsentieren wird können. Mittlerweile hat sich nämlich herausgestellt, dass die vermeintliche Drohung von einer Marketing-Agentur* fingiert wurde, um Barack Obama unter Druck zu setzen, das Imageboard “4chan” zu schließen.

Den verlinkten Artikel hat “Spiegel Online” auf Facebook übrigens mit diesem geschmackvollen Post beworben:


Mit Dank an Katharina! “Spon”-Screenshot via @queerdenkerin.

*Nachtrag, 25. September: Felix hat uns darauf hingewiesen, dass die Bezeichnung “Marketing-Agentur” irreführend ist, “Spiegel Online” nennt Rantic deshalb “die elaborierte Schöpfung eines sehr ehrgeizigen Trolls.”

Presserat rügt blutige Berichterstattung

Im Juni druckte die “Bild”-Zeitung ein Foto, auf dem ein Mann stirbt. Blutüberströmt sitzt er auf dem Boden, ein Messer steckt in seinem Bauch, hinter ihm steht noch der mutmaßliche Täter.

Das Foto erschien in “Bild Hamburg”, auf Bild.de und riesengroß auf Seite 3 der Bundesausgabe:

Auf den weiteren Fotos ist zu sehen, wie sich Passanten um das Opfer kümmern und der mutmaßliche Täter, dessen Gesicht klar zu erkennen ist, festgenommen wird.

(Nachdem der Artikel erschienen war, haben wir uns übrigens mit dem Fotografen über die Bilder unterhalten. Seine Antworten können Sie hier nachlesen.)

Gestern hat sich der Presserat mit dem Fall beschäftigt und gegen “Bild” und Bild.de eine öffentliche Rüge ausgesprochen. Die Berichterstattung verstoße sowohl gegen Ziffer 8 (Schutz der Persönlichkeit) als auch Ziffer 11 (Sensationsberichterstattung) des Pressekodex. In der Pressemitteilung heißt es:

Der Vorgang des Sterbens wird in einem protokollarischen Detailreichtum geschildert, der nicht in öffentlichem Interesse liegt und somit unangemessen sensationell ist.

Auch bei anderen Artikeln der “Bild”-Medien war es vor allem die übertriebene Grausamkeit, die vom Presserat kritisiert wurde.

So erhielt Bild.de eine weitere Rüge für die Berichterstattung über eine Beziehungstat, bei der ein Mann seine Ehefrau erschossen hatte. In dem Artikel waren Porträtfotos des Opfers zu sehen, außerdem nannte die Redaktion den vollen Namen der Frau. Damit habe Bild.de zum Einen den Persönlichkeitsschutz der Frau verletzt, denn nach Richtlinie 8.2 des Pressekodex ist bei Verbrechen und Unglücken “das Wissen um die Identität des Opfers in der Regel unerheblich”.

Außerdem enthielt der Artikel ein Foto, das von einer Augenzeugin mit der Handykamera aufgenommen wurde. Es zeigt Täter und Opfer kurz vor der Tat auf einer Wiese sitzend, der Mann hält ein Gewehr in der Hand.

In der Kombination dieses Bildes mit dem direkt daneben platzierten Porträtfoto des Opfers sah der Beschwerdeausschuss eine unangemessen sensationelle Darstellung im Sinne der Ziffer 11 Pressekodex.

Als “unangemessen sensationell” bewertete der Presserat auch das Werk eines “Bild”-Zeichners, auf dem ein Mann zu sehen ist, der von einer Heuballen-Maschine “zerschreddert” wird (“Bild” liebt solche brutalen Zeichnungen). Kritisiert wurde neben der Illustration auch die Tatsache, dass das Opfer aufgrund persönlicher Details identifizierbar wurde. Das Gremium sprach daher eine Missbilligung gegen Bild.de aus.

Ebenso missbilligt wurde ein Bild.de-Artikel mit dem Titel:

Darin zeigt das Portal ein Foto, auf dem die Frau schwer verletzt auf der Straße liegt. Da sich die Geschichte in Peking ereignet hatte, habe kein ausreichendes öffentliches Interesse an dem Fall bestanden, befand der Presserat, und auch hier erkannte er eine “unangemessen sensationelle Darstellung”.

Genau wie bei einem weiteren Artikel, diesmal in der Print-Ausgabe. Darin hatte “Bild” ein Foto gedruckt, auf dem mehrere irakische Soldaten erschossen werden, das Blut spritzt aus ihren Köpfen. Mehr muss man wohl nicht dazu sagen.

Eine weitere Missbilligung bekam Bild.de für einen Artikel über den Soldaten Bowe Bergdahl. Er enthielt ein (offenbar von Facebook geklautes) Foto der Ex-Freundin des Mannes, an dem laut Presserat kein öffentliches Interesse bestand.

Insgesamt erhielten die “Bild”-Medien (wenn man die Rüge für Nicolaus Fests Hass-Kommentar und die Entscheidungen zur MH17-Berichterstattung mitzählt) drei Rügen, sechs fünf Missbilligungen und vier Hinweise.

Eine weitere Rüge ging an die Online-Ausgabe des “Tagesspiegel”, wo ein Original-Dokument erschienen war, das angeblich aus dem Büro des Vorsitzenden der Partei Die Linke stammte. Darin wurde aufgelistet, wer nach der Bundestagswahl eine Funktion in der neuen Fraktion haben und wer ausscheiden soll. Darüber hatte sich ein Mitarbeiter eines Regionalbüros beschwert, der in dem Papier als “zu schützende Person” namentlich genannt wird.

Der Ausschuss war der Ansicht, dass die Veröffentlichung des Namens des Betroffenen seine informationelle Selbstbestimmung verletzt. Weil er kein politisches Mandat ausübt und nicht öffentlich in Erscheinung getreten ist, durfte er nicht genannt werden.

Tagesspiegel.de habe Ziffer 2 verletzt, weil die Informationen vor der Veröffentlichung nicht sorgfältig genug auf ihren Wahrheitsgehalt geprüft wurden, heißt es in der Begründung.

Die “Maßnahmen” des Presserates:

Hat eine Zeitung, eine Zeitschrift oder ein dazugehöriger Internetauftritt gegen den Pressekodex verstoßen, kann der Presserat aussprechen:

  • einen Hinweis
  • eine Missbilligung
  • eine Rüge.

Eine “Missbilligung” ist schlimmer als ein “Hinweis”, aber genauso folgenlos. Die schärfste Sanktion ist die “Rüge”. Gerügte Presseorgane werden in der Regel vom Presserat öffentlich gemacht. Rügen müssen in der Regel von den jeweiligen Medien veröffentlicht werden. Tun sie es nicht, dann tun sie es nicht.

Die Zeitschrift “L.A. Multimedia” wurde gleich zweimal gerügt, weil sie “die Grenze zur Schleichwerbung” überschritten hatte (Verstoß gegen Ziffer 7). In den Artikeln ging es um den Einsatz moderner Medien im Schulunterricht. Der Ausschuss sah es “als erwiesen an, dass die redaktionelle Veröffentlichung durch geschäftliche Interessen des Unternehmens [ein Anbieter von Schulmedien] beeinflusst wurden”.

Einen ähnlichen Verstoß erkannte der Ausschuss bei einer Beilage der Zeitschrift “Diabetes Journal”. Das Heft bewarb ein Gerät für Diabetiker und habe damit die gebotene Trennung zwischen Werbung und Redaktion verletzt. Das Impressum enthielt zwar den Hinweis “Mit freundlicher Unterstützung von …”, doch das reiche nicht aus, befand der Presserat und sprach ebenfalls eine Rüge aus.

Nicht namentlich genannt wurde eine regionale Tageszeitung, die eine Missbilligung erhielt, weil sie mehrere Pressemitteilungen unter dem Kürzel eines Redakteurs abgedruckt hatte. Die Zeitung habe damit gegen Richtlinie 1.3 verstoßen, nach der Pressemitteilungen als solche gekennzeichnet werden müssen, wenn sie ohne Bearbeitung durch die Redaktion veröffentlicht werden.

Insgesamt verteilte der Presserat (die vorherigen Entscheidungen mitgerechnet) sieben Rügen, 24 Missbilligungen und 25 Hinweise.

Darf man das Gesicht eines mutmaßlichen Täters zeigen?

Viele Leser haben uns heute empört auf die Berichterstattung über ein Verbrechen in Norddeutschland hingewiesen. Es geht um diese Geschichte:




(Alle Unkenntlichmachungen von uns.)

Der Mann ist gestern festgenommen worden. Die Staatsanwaltschaft geht von einem Mord aus.

Unsere Hinweisgeber kritisieren nun vor allem, dass die Medien ein unverpixeltes Foto des mutmaßlichen Täters zeigen und seinen Klarnamen nennen, also identifizierend über ihn berichten. Auch unser erster Gedanke war: Das dürfen die doch nicht!

Aber: Sie dürfen es. Oder besser gesagt: Sollte der Mann rechtlich gegen die Berichterstattung vorgehen, stünden seine Erfolgschancen nur sehr schlecht.

Das liegt zum einen daran, dass er Politiker ist. Und für die gelten andere Maßstäbe als für Nicht-Politiker, denn: “Personen, die ein öffentliches Amt bekleiden oder eine herausgehobene gesellschaftliche Position innehaben, müssen sich bereits bei geringen Verfehlungen öffentlicher Kritik stellen.” So schreibt es der Medienrechtler Udo Branahl in seiner Einführung ins Medienrecht — und gibt dazu folgende Beispiele:

Über den Ladendiebstahl eines Landesministers darf zutreffend berichtet werden.

Auch ein Polizeibeamter, der als “Hüter von Recht und Ordnung” in besonderer Weise öffentlicher Kontrolle und Kritik ausgesetzt ist, muss die Nennung seines Namens selbst bei weniger schweren Delikten eher dulden als ein vergleichbarer Arbeiter oder Angestellter. (…)

Ein Mitglied des Gemeinderats kann sich gegen die Veröffentlichung eines Fotos, das zeigt, dass er während einer Ratssitzung “eingenickt” ist, nicht erfolgreich zur Wehr setzen.

Und wenn die Gerichte schon bei solch vergleichsweise kleinen Vorwürfen eine identifizierende Berichterstattung erlauben, würden sie es bei einem Mordverdacht wohl nicht anders sehen.

Aber was ist mit der Unschuldsvermutung? Auf Anfrage erklärte uns Udo Branahl: Wenn es so gewesen sei, wie es die Medien schildern — angeblich schoss der Mann aus Wut über seinen Steuerbescheid (niedrige Beweggründe), war während der Tat mit dem Opfer allein in einem Raum und wurde noch am Tatort festgenommen –, spreche einiges für die Täterschaft des Mannes, also auch in diesem Punkt hätte er vor Gericht wahrscheinlich keine guten Chancen.

Kurzum: Aus juristischer Sicht kann man den Medien zum jetzigen Zeitpunkt keinen großen Vorwurf machen.

Und der Pressekodex? Auch der gestattet in bestimmten Fällen die identifizierende Berichterstattung über Tatverdächtige. Voraussetzung ist aber ein erhebliches Informationsinteresse der Öffentlichkeit. Dafür, dass ein solches Interesse vorliegt, spricht zum Beispiel, wenn “eine außergewöhnlich schwere (…) Straftat vorliegt” oder “ein Zusammenhang bzw. Widerspruch besteht zwischen Amt (…) einer Person und der ihr zur Last gelegten Tat”. Beides trifft, wenn man der Darstellung der Medien glaubt, in diesem Fall zu. Auch halten sich die meisten Medien daran, den Mann als “mutmaßlichen” Täter zu bezeichnen, die Beschreibungen sind zudem überwiegend sachlich. Sollte sich der Presserat also demnächst mit den Artikeln befassen, wäre es nicht überraschend, wenn er zu dem Entschluss käme, dass kein Verstoß gegen den Kodex vorliegt.

Doch auch wenn die Berichterstattung weder gegen das Gesetz noch gegen den Pressekodex verstößt — ob man sie als Medium so prominent bringen muss, ist natürlich eine andere Frage.

Gerade die Verdachtsberichterstattung ist ein Gebiet, auf dem Journalisten extrem sorgfältig vorgehen müssen. Schon viel zu oft wurden Tatverdächtige von den Medien verurteilt, obwohl sie, wie sich dann später herausstellte, mit der Sache nichts zu tun hatten. Und selbst wenn sie etwas damit zu tun hatten und das sogar gestehen:

Ziel der Berichterstattung darf in einem Rechtsstaat nicht eine soziale Zusatzbestrafung Verurteilter mit Hilfe eines “Medien-Prangers” sein. (Pressekodex, Richtlinie 13.1)

Mit Dank an Anonym, Torsten K. und T.D.!

Entführungen, Pimmel, Robbie Williams

1. “Entführung: Journalisten als lukrative Opfer”
(ndr.de, Video, 5:38 Minuten)
Während sich die USA und Großbritannien weigern, Lösegelder für entführte Journalisten an Terrororganisationen zu zahlen, überweisen europäische Regierungen Gelder in Millionenhöhe.

2. “Robbie Williams ‘sick and violated’ after claims paparazzi stalked family to take pictures of daughter on holiday”
(independent.co.uk, Jenn Selby, englisch)
Robbie Williams empört sich auf Twitter über Ausschnitte aus deutschen Zeitungen. “The former Take That star said he felt ‘sick and violated’ after finding that German newspapers had published images of himself, his wife Ayda Field and his 18-month-old daughter Teddy in swimwear.”

3. “In 8 Schritten zur viralen Überschrift”
(journalist.de, Roy Peter Clark)
Roy Peter Clark gibt Tipps zum Verfassen von Schlagzeilen mit viraler Durchschlagskraft: “1. Empören Sie sich über Ungerechtigkeiten, 2. Seien Sie überrascht oder begeistert, 3. Benutzen Sie einen Motor, 4. Verwenden Sie Zahlen, 5. Sex, Promis, Wunderheilungen: Keine Angst vor klassischen Reizen, 6. Spielen mit der Sprache, 7. Stellen Sie abwegige und interessante Dinge nebeneinander, 8. Erzählen Sie die Geschichte in der Überschrift.”

4. “Das Ende des Journalismus”
(medienblog.blog.nzz.ch, Rainer Stadler)
Rainer Stadler schreibt über den Artikel “Hier gibts die grössten Pimmel!” (blickamabend.ch): “Es folgt eine 13-teilige Fotoreihe, geordnet nach der durchschnittlichen Grösse der Penisse in den verschiedenen Ländern. (…) Versehen sind die Zahlenwerte mit den Bildern prominenter Personen aus den jeweiligen Staaten, die gerade eine Gestik machen, die in der Bildlegende als Andeuten der Grösse eines Penis umgewertet wird.”

5. “Unter Druck”
(zeit.de, Klaus Raab)
Klaus Raab betrachtet deutsche Wochentitel: “Auch Printmedien folgen einem Quotenprinzip, das gilt nun nicht nur für Focus, Spiegel und Stern. Die verkaufte Auflage ist eine der Währungen, in denen Qualität gemessen wird, weil es keine rein publizistische Währung gibt. Und das hat ähnliche Folgen wie bei den Öffentlich-Rechtlichen. Der schnelle Quotenerfolg wird überbewertet, die längerfristige Entwicklung einer eigenen Identität wird unterschätzt.”

6. “Deutsche! Wehrt Euch!”
(wahrheitueberwahrheit.blogspot.de)
Wie “Focus Online” mit Bußgeldern für zu schnelles Fahren umgeht.

Sachsen, Trolle, Mindestlohn

1. “Im Krieg der Worte und der Bilder”
(falter.at, Ruth Eisenreich)
Die Reporter Richard C. Schneider, Cathrin Kahlweit und Wolfgang Bauer erzählen, wie sie damit umgehen, wenn sie mit drastischen Bildern konfrontiert werden. “Die Dinge sind oft schwierig. Auch sorgfältig recherchierende Journalisten sind nicht davor gefeit, durch Propaganda instrumentalisiert zu werden.”

2. “Live is life”
(kreuzer-leipzig.de, Juliane Streich)
Juliane Streich besucht “Die Wahl-Debatte”, ein Rededuell zwischen Stanislaw Tillich (CDU) und Rico Gebhardt (Die Linke) im Vorfeld der Landtagswahl in Sachsen: “Zwischen den beiden Politikern stehen die Chefredakteure der drei sächsischen Tageszeitungen und sind stolz, dass sie schaffen, was der Heimatsender MDR nicht hinbekam. Schließlich hatte sich Tillich immer geweigert, an einem TV-Duell teilzunehmen, so dass der Fernsehsender einknickte und jetzt ein Format sendet, bei dem Tillich von irgendwo, wo er es schön findet, zugeschaltet wird. (…) Ausverkauft, 450 Leser sollen hier sein. Doch wer sich umschaut, entdeckt in fast jeder Reihe leer gebliebene Plätze. Ein Großteil der Anwesenden scheinen Journalisten, Pressesprecher und Funktionäre der Dresdner Oberschicht zu sein.”

3. “Was bei Verleger Ippen als ‘grob illoyal’ gilt”
(zeitungszusteller.verdi.de)
Der Redaktionsleiter eines Anzeigenblattes wird fristlos entlassen, nachdem er ein Foto veröffentlicht, das ein Transparent mit der Aufschrift “Mindestlohn – auch für Zeitungszusteller” zeigt. Siehe dazu auch “Pressefreiheit in Witzenhausen ein Witz” (verdi.de, 12. August).

4. “Die Berichterstattung über Kai Diekmanns Tweets”
(mobilerocketscience.com, Mario Havanna)
Mario Havanna wertet aus, welche Tweets von “Bild”-Chefredakteur Kai Diekmann welche Storys ausgelöst haben.

5. “Lasst die Trolle verhungern”
(zeit.de, Jochen Wegner)
“Die Freiheit im Netz ist auch immer die Freiheit der Trolle”, bemerkt Jochen Wegner, Chefredakteur von Zeit.de: “Die Trolle in Schach zu halten, ohne die Freiheit zu opfern, ist so einfach wie mühsam: Wir müssen uns täglich selbst einmischen. Millionen von Menschen, die zivilisiert debattieren, die falschen Informationen richtige entgegensetzen, die Störer gelassen übergehen und bei seltsamen Spam-Wellen aufmerksam werden, sind unbesiegbar. Einem aufgeklärten digitalen Bürgertum ist keine Troll-Armee gewachsen.”

6. “Behind the Best Pictures From Ferguson, With Getty Photographer Scott Olson”
(nymag.com, Joe Coscarelli, englisch)
Fotograf Scott Olson gibt Auskunft über Fotos, die während der Unruhen in Ferguson entstanden sind.

Unverpixelte Propaganda

Nach der mutmaßlichen Enthauptung des US-Journalisten James Foley durch die Terrorgruppe “Islamischer Staat” haben sich die meisten deutschen Medien dazu entschlossen, das Video der Hinrichtung nicht zu zeigen, auch keine Ausschnitte davon.

Damit handeln sie so, wie es auch der Presserat empfiehlt, dessen Geschäftsführer Lutz Tillmanns im Gespräch mit der dpa zu einem respektvollen Umgang mit den Bildern aufgerufen hat:

Die Medien sollten zurückhaltend mit der Veröffentlichung von Fotos umgehen und sich nicht als Propagandainstrument der Terroristen missbrauchen lassen.

Und wenn sie die Bilder doch unbedingt zeigen wollen, etwa die Szenen kurz vor der Ermordung, dann sollte das Opfer dabei “auf jeden Fall unkenntlich gemacht werden”, sagt Tillmanns. “Wer Bilder veröffentlicht, auf denen der Journalist erkennbar wird, macht sich ethisch angreifbar”. Die Würde Foleys stehe im Mittelpunkt. Letztlich müsse sich aber jede Redaktion selber die Frage stellen, wie sie mit solchen Fotos konkret umgehen wolle.

“Spiegel Online” beantwortete sie so: “Die Bilder zu zeigen, wäre reine Propaganda für den IS” — darum zeige das Portal sie nicht. Weder Videoausschnitte noch Fotos. Ähnlich argumentieren auch die ARD, das ZDF, die “Süddeutsche Zeitung”, die “FAZ”, die “taz”, “Zeit Online”, RTL und die dpa. Selbst die Online-Portale von “Bild” und “Berliner Kurier” haben das Gesicht des Mannes verpixelt.

“Focus Online” nicht.

“Focus Online” haut mal wieder alles raus und zeigt in mehreren Artikeln sowohl Standbilder als auch Sequenzen des Videos vor der Enthauptung. Das Gesicht des Opfers ist in keinem Fall unkenntlich gemacht worden.

Dabei schreibt das Portal selbst:

Unterstützer riefen dazu auf, das Video nicht anzuschauen oder zu teilen

Der Satz steht, fettgedruckt, genau unter dem eingebetteten Video.

Mit Dank an Karsten B.

Nachtrag, 22. August: Wir haben gestern Abend bei “Focus Online” nachgefragt, warum das Portal die Bilder unverpixelt zeigt — eine Antwort haben wir bislang nicht bekommen. Inzwischen sind sie aber gelöscht worden.

Das “heute journal” hat vorgestern ebenfalls ein Standbild aus dem Video gezeigt, Claus Kleber moderierte es aber mit klarer Einordnung an. Er sagte:

Es gehört zu den perversen Praktiken dieser Milizen, Videos von solchen Gräueltaten als Propaganda zu nutzen. Deshalb zeigen wir davon allenfalls unbewegte Bilder, bei denen die Opfer verdeckt bleiben, um ihre Menschenwürde zu schützen.

Dieses eine Mal haben wir anders entschieden, weil wir die gefasste Haltung von James Foley angesichts seines Todes eine Würde ausstrahlt, die dem fanatischen Killer neben ihm unbegreiflich geblieben sein muss.

Auch “Spiegel Online”, FAZ.net und “Zeit Online” zeigen — entgegen ihren Ankündigungen — Standbilder aus dem Video. Zumindest indirekt. Sie haben ein Reuters-Video übernommen, in dem britische Zeitungen abgefilmt werden, die die Fotos gedruckt hatten. Das Gesicht Foleys ist nicht unkenntlich gemacht worden — weder von den englischen Zeitungen noch von Reuters noch von den deutschen Medien.

Danke an Christian S., Sascha, Christoph S. und Andreas!

B.Z., Bild  

Die düsteren Manga-Fantasien des Boulevards

Im November vergangenen Jahres wurde bei Berlin ein 14-jähriges Mädchen mit mehreren Messerstichen getötet. Der mutmaßliche Täter wurde kurz darauf festgenommen.

“Bild” berichtete damals — wie gewohnt — ohne Rücksicht auf die Persönlichkeitsrechte des Opfers …

… oder die des Verdächtigen:

(Alle Unkenntlichmachungen von uns.)

Die Fotos stammten offensichtlich von Facebook. Dem Verdächtigen spendierte “Bild” zwar einen schwarzen Augenbalken, nannte aber gleichzeitig so viele persönliche Informationen, dass sich an der Identifizierbarkeit kaum etwas geändert haben dürfte.

Beim Durchstöbern des Facebook-Profils des jungen Mannes stießen die Reporter aber noch auf etwas anderes, woraufhin die Berichterstattung (auch in der “B.Z.”) plötzlich eine ganz neue Stoßrichtung bekam — sie fanden nämlich: Manga-Zeichnungen.


“Bild” beschrieb den mutmaßlichen Täter fortan konsequent als “Manga-Killer” oder “Manga-Freak”, als “dicklichen” “Außenseiter”, als “Einzelgänger” und “versponnenen Sonderling”, der in einer “Wahn-Welt” lebe, wie man ja schon an den “brutalen Manga-Bildern” erkennen könne.

Die Freunde, die [M.] (20) zu Hause in seinem Jugendzimmer besuchen, haben riesige Kulleraugen und Kindchen-Gesichter. Sie kämpfen mit Schwertern, es geht um Leidenschaft und Tod. […]

In seiner Internet-Welt ist [M.] so wie seine Manga-Helden. Gut aussehend, groß, bewundert. Verlässt er das Haus seiner Eltern in einer Kleinstadt im [Kreis XY], schrumpft er wieder zum Außenseiter.

Und auf der anderen Seite das “bildschöne und intelligente” Mädchen, das “Kulleraugen-Girl”, das ausgesehen habe, “wie aus der Fantasie-Welt” des mutmaßlichen Täters entsprungen.

Vor allem auf diese angebliche “auffällige Ähnlichkeit” zwischen den Zeichnungen und dem mutmaßlichen Täter bzw. dem Opfer wiesen die Boulevardmedien immer wieder hin:

Das passt natürlich hervorragend: Der “Manga-Killer”, der sein Opfer wenige Wochen vor der Tat als “düstere Comic-Figur” zeichnet — mit Wunden, die später auch bei dem getöteten Mädchen gefunden werden.

Doch so sehr es sich die Medien auch wünschen: Es stimmt nicht. Die Bilder, die den Täter und das Opfer zeigen sollen, stammen aus dem Kunstportal “deviantArt” und wurden von einer Frau gezeichnet, die mit der Tat nicht das Geringste zu tun hat. Die sogenannten Fan-Arts zeigen auch keine realen Personen, sondern Figuren aus den Mangas “Black Rock Shooter” und “Naruto”.

Die Zeichnerin beschwerte sich schon im November darüber, dass ihre Bilder ohne Genehmigung abgedruckt und als “persönliche Mord-Motive” missbraucht worden waren. Sie erstattete auch Strafanzeige gegen “Bild” und “B.Z.”, doch die Staatsanwaltschaft Berlin stellte das Ermittlungsverfahren ein.

In ihrer Begründung verwies die Staasanwaltschaft auf §50 UrhG, wonach in der “Berichterstattung über Tagesereignisse” auch die Vervielfältigung von Werken erlaubt ist, “die im Verlauf dieser Ereignisse wahrnehmbar werden”. Diese Vorschrift trage, so die Staatsanwaltschaft, dem Umstand Rechnung, dass “die rechtzeitige Einholung bei aktuellen Ereignissen kaum möglich” sei und gestatte daher “ausnahmsweise eine zustimmungsfreie Nutzung”.

Eine seltsame Begründung. Denn die Zeichnungen wurden auch mehrere Tage nach dem Mord noch gedruckt; die Redaktionen hätten also durchaus Zeit gehabt, den Ursprung der Bilder zu klären und eine Zustimmung einzuholen. Dass sie später nicht mehr behaupteten, der Mann habe die Figuren selbst gezeichnet, sondern lediglich schrieben, er habe sie “auf sein Internet-Profil geladen”, deutet außerdem darauf hin, dass sie sich im Klaren darüber waren, dass er nicht der Urheber der Zeichnungen ist. Und: Die Staatsanwaltschaft schreibt selbst, dass mit “Berichterstattung” die “sachliche Schilderung tatsächlicher Geschehnisse” gemeint sei. Was an “Die schwarze Kunst des Mädchen-Killers” sachlich sein soll, schreibt sie allerdings nicht.

Wie dem auch sei: Spätestens seit Ende November — damals wandte sich die Mutter der Zeichnerin mit einer Beschwerde direkt an “Bild” und “B.Z.” — wissen die Redaktionen, dass die Zeichnungen nicht vom mutmaßlichen Täter stammen. Sie wissen auch, dass die angeblichen Ähnlichkeiten höchstens Zufall sein können. Und dass die Zeichnerin nicht mit der Verwendung ihrer Bilder einverstanden ist.

Tatsächlich hat die “B.Z.” die Zeichnungen mittlerweile aus ihren Online-Artikeln gelöscht, und auch als vor wenigen Tagen der Prozess gegen den mutmaßlichen Täter begann, verzichtete die “B.Z.” auf den Abdruck der Manga-Bilder.

Die “Bild am Sonntag” nicht.

Diese Zeichnung hat der Täter auf sein Internet-Profil geladen. Die Manga-Figur sieht [dem Opfer] ähnlich, zeigt ein zierliches Mädchen mit traurigem Blick. Auf seinem Bauch hat es zwei lange Narben

Darüber, dass die Zeichnung von jemand anderem stammt und die Figur — inklusive Narben — ein gängiges Motiv in der Manga-Szene ist, verliert die Redaktion mal wieder: kein Wort.

iPhone 6, Report Mainz, Profimeinungskommentare

1. “SPIEGEL Online und der Phantom-Konvoi – Hysterie, Lügen und Heuchelei”
(nachdenkseiten.de, Jens Berger)
Die “Spiegel-Online”-Schlagzeile “Ukrainische Truppen greifen russischen Konvoi an” in der Analyse: “Man spekuliert munter drauf los, überprüft Nachrichten nicht auf deren Wahrheitsgehalt, verbreitet mutwillig Hysterie und schürt damit das Feuer, aus dem ein Krieg zwischen West und Ost entfachen könnte.”

2. “Angebliche Gerichtsaffäre wird zur Petitesse”
(mainpost.de, Manfred Schweidler)
Ein Blick zurück auf die Auswirkungen des Berichts “Verdacht auf Parteilichkeit und Vetternwirtschaft bei Bußgeldvergabe” des ARD-Politmagazins “Report Mainz”: “Eine Reihe von Opfern blieb zurück – und nicht zuletzt ein Stück journalistischer Glaubwürdigkeit. Nur wenige Schlagzeilen-Formulierer kamen später zu der Einsicht: Der Richter hatte vielleicht ein wenig unbekümmert Bußgelder vergeben, was zu einem falschen Eindruck führen konnte. Aber von Mauschelei konnte nie die Rede sein.”

3. “BILD Plus und das Geschaeft mit ‘exklusiven Fotos’ eines Fakes des iPhone 6”
(mobilegeeks.de, Sascha Pallenberg)
Fotos hinter der “Bild-Plus”-Paywall, die angeblich ein Apple iPhone 6 zeigen: “Es handelt sich bei all diesen vermeintlichen Fotos des echten iPhone 6 um immer wieder die gleichen Modelle eines Fakes auf Android Basis, den man bereits seit Wochen auf Aliexpress.com bestellen kann.”

4. “Bomben auf Gaza: Ohne deutsche Medien – Jung & Naiv in Israel: Folge 192”
(youtube.com, Video, 40:17 Minuten)
Im Interview mit Tilo Jung fragt sich der freie Journalist Martin Lejeune, der die Bombardierungen des Gazastreifens durch die israelische Armee bei einer Familie dort erlebt hatte, warum öffentlich-rechtliche Medien in Deutschland kaum mit ihm zusammenarbeiten wollen. Zur Sprache kommt auch die Frage nach seiner Unabhängigkeit.

5. “Krude, kruder, am krudesten”
(taz.de, Deniz Yücel)
Deniz Yücel gibt Tipps, wie man einen “Profimeinungskommentar” verfasst.

6. “Was für ein Pech mit dem Wetter! Ein PR-Trip des FC Bayern München im Live-Ticker”
(funkkorrespondenz.kim-info.de)

Verfassungsschutz, Israelkritik, NDR

1. “Geschreddert, vergessen, geschlossen”
(journalist.de, Michael Kraske)
Im Bundesamt für Verfassungsschutz wurden “zwischen dem 4. November 2011 und dem 4. Juli 2012 insgesamt 310 Akten über Rechtsextremisten geschreddert, bevor ein genereller Vernichtungsstopp erging”. Michael Kraske geht der Frage nach, warum die Vertuschungsaktionen des Verfassungsschutzes rund um die NSU in den Medien mehrheitlich versandet sind: “Tageszeitungen haben immer wieder Beteuerungen von Verfassungsschützern verbreitet: kein NSU-Bezug bei vernichteten Akten, fast alles rekonstruierbar. Dass es dann doch relevante Bezüge gab und etliche Akten nicht rekonstruierbar waren, ging unter. Da Medien meistens anlassbezogen berichten, fällt es häufig schwer, Prozesse abzubilden und Fehler zu korrigieren.”

2. “Ein Leben für diese Bilder”
(zeit.de, Bastian Berbner)
Bastian Berbner schreibt über den Tod von Molhem Barakat, der auch dann noch als Kriegsfotograf in Syrien arbeitete, als die ausländischen Reporter längst das Land verlassen hatten: “Niemand wird zu diesem Job gezwungen. Aber in einem Land, in dem es kaum noch einheimische Arbeitgeber gibt, herrschen dennoch Zwänge. Molhem kann das Geld gut gebrauchen. Sein Vater ist arbeitslos, sein Bruder kämpft für die Rebellen. Der Teenager ernährt jetzt seine ganze Familie.”

3. “Die Mär von der verbotenen Israelkritik”
(stern.de, Mareike Enghusen)
Mareike Enghusen stellt vorläufige Ergebnisse einer Studie über die deutsche Berichterstattung zur Nahostpolitik vor: “Kein anderes Land der Welt wird in deutschen Medien so oft und scharf kritisiert wie Israel.”

4. “Pförtner des NDR beweist größere News Kompetenz als Tagesschau Redaktion”
(martin-lejeune.tumblr.com)
Journalist Martin Leujeune, der derzeit bei einer Familie im Gazastreifen wohnt, beklagt, dass er vom NDR ignoriert wird: “Der einzige, der sich im NDR für meine Schilderung und Erlebnisse interessierte, war der Pförtner, bei dem ich landete als ich um ein Uhr Nachts die Nummer der Zentrale wählte.”

5. “Ukraine-Reporter: ‘Wir sind Detektive'”
(ostpol.de, Sonja Volkmann-Schluck und Stefan Günther)
Fünf Korrespondenten schätzen die russischen und ukrainischen Medien ein und erzählen, wie sie arbeiten.

6. “Tote im SPIEGEL-BILD”
(lto.de, Markus Kompa)
Die rechtliche Seite der Fotos der mit dem Flug MH017 zu Tode gekommenen Menschen, die der “Spiegel” auf seiner Titelseite rund um die Schlagzeile “Stoppt Putin jetzt!” veröffentlicht hatte.

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