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Allgemein  

“Bild” hat sich vorab sorgfältig verdacht

Seit einiger Zeit versteckt die “Bild”-Zeitung die Rügen, die der Presserat gegen sie ausspricht, nicht mehr möglichst unauffällig im Blatt, sondern widerspricht lieber lautstark – beweist darin aber deutlich weniger Geschick.

Aktuell sieht sich die “Bild”-Zeitung ja zu Unrecht für ihre drastische Berichterstattung über einen Flugzeugabsturz in Nepal gerügt. Deshalb gab die Axel Springer AG gestern eine Pressemitteilung heraus. “Bild”-Chef Kai Diekmann bezeichnet die Rüge darin als “rätselhaft”, berief sich auf frühere Entscheidungen des Presserats, schien aber gar nicht begriffen zu haben, warum “Bild” eigentlich genau gerügt wurde (wir berichteten).

Der Presserat sah sich daraufhin genötigt, heute seinerseits eine Pressemitteilung herauszugeben, in der er Diekmanns Kritik “entschieden zurück” weist:

Die Rüge für die Abbildung von verkohlten Leichen auf der Titelseite der Zeitung – insbesondere in Verbindung mit Porträtfotos von Absturzopfern im Innenteil – liegt auf einer Linie mit der bisherigen Spruchpraxis des Presserats. Dies zeigen die Entscheidungen des Selbstkontrollgremiums zu Beschwerden über die Veröffentlichung von Fotos vom Concorde-Absturz und der Tsunami-Katastrophe, in denen ebenfalls gerügt bzw. missbilligt wurde.

Damit geht der Presserat explizit auf eine Passage aus der gestrigen Springer-Pressemitteilung ein, in der Diekmann sich so zitieren ließ:

“Nach allen vom Presserat zu vergleichbaren Fällen kommunizierten Kriterien – siehe ‘Stern’ und ‘Spiegel’ zum Concorde-Absturz und Tsunami –, die BILD vorab sorgfältig bedacht hat, hätte diese Veröffentlichung ethisch für unbedenklich gehalten werden müssen.”

Wie sorgfältig “Bild” insbesondere die Begründung des Presserats etwa zur Rüge für die Concorde-Berichterstattung des “Stern” bedacht hat, wird deutlich, wenn man sich anschaut, welche Kriterien der Presserat im Jahr 2000 in seiner Entscheidung kommuniziert hat:

Unter der Überschrift “Die Tragödie – Das Leben geht weiter” zeigt [der “Stern”] die Stelle in Paris, an der am 25. Juli 2000 eine Concorde-Maschine der Air France abgestürzt ist. Das Farbfoto veranschaulicht das Grauen auf dem Trümmerfeld und die Bergungsarbeiten nach der Katastrophe. So sind auf dem doppelseitigen Bild verkohlte Leichen zu sehen. Am rechten Rand der Seite sind die Fotos zweier Ehepaare und eines Mannes eingeblockt, die sich an Bord der Unglücksmaschine befanden. (…)

Der Presserat (…) erteilt der Zeitschrift eine öffentliche Rüge. (…)

Die eingeblockten Fotos der Absturzopfer stellen einen optischen und assoziativen Zusammenhang zwischen den Abgelichteten und den anonymen Leichen her. Das verletzt zumindest die Würde der trauernden Angehörigen.

Zur Erinnerung hier nochmal die Begründung der aktuellen Rüge gegen die “Bild”-Zeitung:

Durch den assoziativen Zusammenhang zwischen den Abgelichteten im Innenteil und den anonymen Leichen auf der Vorderseite wurden die Gefühle der trauernden Angehörigen verletzt.

Was auch immer Kai Diekmann daran nicht verstanden hat – es scheint ein grundsätzliches Problem zu sein.

“Bild” missversteht “rätselhafte” Rüge

"12 Deutsche im Flugzeug verbrannt!"Die “Bild”-Zeitung hatte am 9. Oktober dieses Jahres über einen Flugzeugabsturz in Nepal berichtet, bei dem 18 Passagiere starben. “Bild” zeigte auf der Titelseite unter der Schlagzeile “12 Deutsche im Flugzeug verbrannt!” ein Foto, auf dem “die verkohlten Leichen” geborgen wurden. Zudem druckte “Bild” im Innenteil der Ausgabe mehrere unverfremdete Fotos von insgesamt sechs der zwölf deutschen Opfer.

Für diese Berichterstattung wurde “Bild” nun vom Presserat gerügt.

“Bild”-Chef Kai Diekmann indes ist mit der Rüge nicht einverstanden. In einer Pressemitteilung der Axel Springer AG wird er mit den Worten zitiert:

“Der Presserat misst mit zweierlei Maß und problematisiert mit dieser Entscheidung jede Fotoveröffentlichung, sofern sie Opfer auch nur aus der Ferne zeigt. Nach allen vom Presserat zu vergleichbaren Fällen kommunizierten Kriterien – siehe ‘Stern’ und ‘Spiegel’ zum Concorde-Absturz und Tsunami –, die BILD vorab sorgfältig bedacht hat, hätte diese Veröffentlichung ethisch für unbedenklich gehalten werden müssen. Mit einer solch rätselhaften Entscheidung verunsichert der Presserat die Redaktionen. Vollständigkeit gehört auch zur Wahrheitspflicht der Berichterstattung.”

(Außer Diekmann kommt in der Springer[!]-Pressemitteilung auch DeutschlandRadio-Intendant Ernst Elitz zu Wort, weil er am Tag der Veröffentlichung bei “Bild” zufällig die öffentliche Blattkritik abhielt und die Berichterstattung schon damals als “eine akzeptable Lösung” bezeichnet hatte. In einem ausführlichen Statement äußert er sich jetzt – siehe auch hierabermals in Diekmanns Sinne.)

Diekmanns Argumentation ist im Prinzip nachvollziehbar, hat aber einen Haken: Sie hat nur am Rande mit der “rätselhaften” Rüge des Presserats zu tun. Das Titelseiten-Foto spielt darin zwar eine Rolle, gerügt wurde jedoch die “Gesamtberichterstattung”, die laut Presserat unangemessen sensationell bzw. respektlos gegenüber dem Leid der Opfer und den Gefühlen von Angehörigen sei und zudem das Privatleben und die Intimsphäre der Betroffenen verletze (Pressekodex Ziffer 11 bzw. Richtlinie 11.3 und Ziffer 8):

Öffentlich gerügt wurde die BILD-Zeitung aufgrund der Berichterstattung zum Absturz eines Flugzeuges im Himalaya, bei dem auch zwölf deutsche Touristen starben. Die Zeitung hatte auf der ersten Seite großformatig ein Foto der Unglücksstelle abgebildet, auf dem verkohlte Leichen zu sehen waren. Im Innenteil wurden zudem Fotos einiger Passagiere veröffentlicht. Dadurch wurde ein Teil der Opfer identifizierbar. Durch den assoziativen Zusammenhang zwischen den Abgelichteten im Innenteil und den anonymen Leichen auf der Vorderseite wurden die Gefühle der trauernden Angehörigen verletzt.
(Hervorhebung von uns.)

Lustknaben, virtueller Hinterhalt, RSS

1. “RSS: Beginnt das Umdenken?”
(georgholzer.at)
Georg Holzer fordert von den Medienhäusern brauchbare RSS-Feeds. Statt “verkrüppelt, verkürzt, auf den Titel und höchstens noch einem kurzen Teaser reduziert”, sollen sie vollständig sein. Werbung nimmt er dabei gerne in Kauf, solange sie nicht blinkt: “Dann hilft nämlich das ganze RSS-Zeugs nicht, weil man den eigentlichen Text dann schwerer lesen kann.”

2. “Freie beim Fernsehen”
(taz.de, Eckart Lottmann)
“Wer ist ärmer dran? Der unterbezahlte Fernsehautor oder der überarbeitete Fernsehredakteur? Eine Tagung in Stuttgart widmete sich dieser ‘schwierigen Liebe’.”

3. “Immer mehr Gift-Spritzen aus dem virtuellen Hinterhalt”
(onlinereports.ch, Peter Knechtli)
Peter Knechtli sorgt sich in einem langen Artikel um das Internet, das, so meint er, immer brutaler zur Kampfzone wird. Mit ihren Waffen, den “Buchstaben ihrer Tastatur”, würden “Schützen aus dem Hinterhalt” “gezielt Personen ins Visier” nehmen, “mit dem Ziel, sich über sie systematisch lustig zu machen, sie zu denunzieren, über sie gezielt Unwahrheiten zu verbreiten oder gar Psychoterror auszuüben”. Angegriffen werden im Text auch seit Jahren bloggende Journalisten auf dem Antville-Blog infam.antville.org. Die sind der Meinung, so anonym doch gar nicht zu sein.

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Unverbesserlich VI

Im Frühjahr dieses Jahres wurde bekannt, dass eine Mutter in einem Zeitraum von über 20 Jahren drei Babys zur Welt gebracht, möglicherweise nach der Geburt getötet und in die Tiefkühltruhe gelegt hatte. Was danach geschah, fasst die Nachrichtenagentur AP wie folgt zusammen: “Nach dem Fund der Babys war die [Frau] mit ihrem Ehemann und ihrer [erwachsenen] Tochter auf einer Polizeiwache erschienen und hatte Selbstanzeige erstattet. Nach einem Teilgeständnis äußerte sie sich nicht weiter zu den Vorwürfen und galt während ihrer Zeit in der Untersuchungshaft als nicht vernehmungsfähig. Seit Oktober ist die Frau auf eigenen Wunsch in einer psychiatrischen Klinik untergebracht.”

Aus dem Pressekodex:

“Bei der Berichterstattung über Unglücksfälle, Straftaten, Ermittlungs- und Gerichtsverfahren (…) veröffentlicht die Presse in der Regel keine Informationen in Wort und Bild, die eine Identifizierung von Opfern und Tätern ermöglichen würden. (…) Sensationsbedürfnisse allein können ein Informationsinteresse der Öffentlichkeit nicht begründen. (…) Liegen Anhaltspunkte für eine mögliche Schuldunfähigkeit eines Täters oder Tatverdächtigen vor, sollen Namensnennung und Abbildung unterbleiben.”

Zum heutigen Prozessauftakt vorm Landgericht Siegen hatte sich die Angeklagte bis zur Unkenntlichkeit vermummt, trug einen schwarzen Schal überm Kopf und vorm Gesicht und eine Sonnenbrille mit verspiegelten Gläsern vor den Augen – und es ist nicht anzunehmen, dass das einem eigenwilligen Modebewusstsein geschuldet war. Es hatte einen guten Grund.

Denn wie groß das Medieninteresse hier auch sein mag: Das Persönlichkeitsrecht der Angeklagten ist größer. Oder um es – ohne Wenn und Aber – mit den Worten des Presserates zu sagen: Medien müssen in Fällen wie diesem “auf eine erkennbare Darstellung des Betroffenen verzichten” (siehe auch Kasten).

Fast überall, wo heute über den Prozess berichtet wird, finden sich Fotos der vermummten Frau – auch in einem großen Teaser auf der Bild.de-Startseite. Bild.de hat es allerdings nicht dabei belassen, sondern den Teaser und den dazugehörigen Artikel um ein weiteres Foto ergänzt:

Das zweite Foto veröffentlicht Bild.de nicht zum ersten Mal. Schon im Frühjahr, als der Fall bekannt wurde, war es – exklusiv – auf Bild.de und andertags auch auf der Titelseite der “Bild”-Zeitung zu sehen (wir berichteten). Es zeigt die Frau ohne Unkenntlichmachung.

Ob es sich bei dem Foto auf Bild.de jedoch nur um ein (unentschuldbares) Versehen handelt, wird sich spätestens morgen zeigen, wenn die gedruckte “Bild” ihre elfeinhalb Millionen Leser über den heutigen Prozessauftakt unterrichtet.

Nachtrag, 12.11.2008: Nun… Während das unverpixelte Foto der “Todes-Mutter” auf Bild.de nach wie vor online ist, hat die “Bild”-Zeitung (“Hier versteckt sich die Horrormutter”) heute offenbar auf dessen Abdruck verzichtet.

Wochenrückblick Nr. 40

Hunde statt Aktien, Nahles statt Palin, Standart statt Standard und silsicheres Deutsch in unserem Rückblick auf die 40. Kalenderwoche des Jahres.

Sarah Nales und Andrea Palin. Oder so. (Bilder Keystone)

In unserer abgekupferten Serie “schlecht geklont” präsentieren wir nach Roger Köppel und Roland Nef diesmal: Andrea Nahles und Sarah Palin. Auch das ist nicht unsere Idee, wenn man diesem Flickr-Bild glauben schenken darf, stammt der grandiose Einfall die Verwechslung von der Online-Redaktion der FAZ.

Ein Mitarbeiter der vom Tamedia-Verlag diese Woche offiziell übernommenen Suchmaschine search.ch schrieb in einem Blogeintrag über die aus seiner Sicht nicht optimale Aufnahme in den Konzern: “Ich habe den Informationsanlass frustriert verlassen und bin auch nicht zum anschliessenden Apero geblieben.” Obwohl im Impressum des Blogs der Inhaber des Blogs, für alle einsehbar, zu lesen ist, schrieb der Kleinreport von einem “anonymen Blogger”. Etwas weiter oben im Text spricht der ältliche Branchendienst, der offenbar noch immer nicht das Geheimnis des Verlinkens entdeckt hat, es sei der “Name der Redaktion bekannt”. Was bleibt dem Kleinreport-Leser in Erinnerung? Anonyme Blogger mit mieser Stimmung. Nachprüfen kann er die Meldung nicht.

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1. Oscar Bronner im Interview
(falter.at, Armin Thurnher)
“Er hat Österreich mit den Magazinen ‘trend’ und ‘profil’ verändert. Jetzt wird sein ‘Standard’ zwanzig. Der Journalist, Maler und Zeitungsgründer Oscar Bronner über sein Wirken und Schaffen in Wien und New York.”

2. “Die Gefährdung der Öffentlichkeit durch entbettete Medien”
(nzz.ch, Kurt Imhof)
“Erst im neoliberalen Gesellschaftsmodell erfolgte im Rahmen der Globalisierung der Wirtschaft und des Zerfalls der Parteimilieus die Entbettung der Medien von ihren sozialen Bindungen. Diese Entwicklung wird zum entscheidenden Faktor der Zerstörung der Balance zwischen Öffentlichkeit und Privatheit. Die Entbettung der Medien machte sie zu reinen Renditeunternehmen.”

3. “Der Fall Jürgen Emig”
(faz.net, Michael Hanfeld)
Grosses Dossier von faz.net zum Bestechungsskandal um den ehemaligen Sportchef des Hessischen Rundfunks: “Emig muss wegen Untreue und Bestechlichkeit für zwei Jahre und acht Monate ins Gefängnis. Über einen Zeitraum von fünf Jahren hinweg hatte er, wie das Gericht festhält, 440.000 Euro in die eigene Tasche gewirtschaftet, dabei sei ein Schaden von mindestens 285.000 Euro für den HR entstanden.”

4. “Ausreden fürs Ausziehen”
(einestages.spiegel.de, Benjamin Maack)
“Einfach blank ziehen ging gar nicht: Weil sexuelle Stimulation lange Zeit als Vorstufe zur Geisteskrankheit galt, mussten die Männermagazin-Pioniere erfinderisch sein. Als Kunstmagazin oder FKK-Postille getarnt, brachten sie ihre Hefte an den Mann – dabei ging es auch vor über hundert Jahren nur um eines.”

5. “Artisten im Wirklichkeitszirkus”
(freitag.de, Katrin Schuster)
“Sarah Kuttner, Charlotte Roche und Stefan Raab heißen drei von denen, die keine Journalisten sind, aber oftmals die interessanteren Fragen stellen; die auch keine Schauspieler sind, obwohl der Umgang mit der Kamera ein durchweg lockerer, gleichsam unbewusster ist.”

6. “Warum ich nicht mehr Lehrer bin”
(dasmagazin.ch, Martin Beglinger)
“An dieser Stelle soll nur ein einziger Lehrer zu Wort kommen: ein 35-jähriger Sekundarlehrer, den wir hier Bernhard Lorenz nennen. Der Mann will anonym bleiben. Aber umso offener redet er darüber, warum er seinen Beruf, den er im Grunde so liebt, nach sechs Jahren aufgegeben hat. Und warum so viele seiner Kolleginnen und Kollegen frustriert in der Schule zurückbleiben.”

“Bild” beschmiert Jungpolitiker mit Hakenkreuzen

Die bisherige politische Karriere des 25-jährigen CDU-Nachwuchspolitikers F. endete am 10. September 2008.

Darüber, welchen Anteil F. selbst daran hat, lässt sich diskutieren. Über den Anteil von “Bild” nicht. Denn “Bild” zeigte am 10. September unter der Überschrift “Hakenkreuz-Skandal bei der Jungen Union” ein Foto des Berliner JU-Kreisvorsitzenden und schrieb:

Mindestens drei CDU-Mitglieder sollen in einen Hakenkreuz-Skandal verwickelt sein. Jetzt tauchte ein geheimes Videoband bei der CDU-Zentrale im Abgeordnetenhaus auf.

Die Hauptdarsteller: drei Parteimitglieder, darunter [F.] (25), Kreisvorsitzender der Jungen Union […].

Der Film zeigt die CDU-Mitglieder während einer Fahrt vor zwei Jahren: Sie haben ihre Oberkörper mit Hakenkreuzen beschmiert, schreien wüste Nazi-Parolen!

Das Video:

Die Videosequenz, die kurz vor dem “Bild”-Bericht der Berliner CDU zugespielt worden war, zeigt mehrere junge, sichtlich alkoholisierte Männer, darunter auch F. und andere JU-Mitglieder (u.a. mit polnischem, tschechischem und jüdischem Hintergrund), die sich zum Zeitvertreib wie in einer Talk-Show Fragen stellen. Irgendwann hält einer der Anwesenden kurz einen Sticker mit Hakenkreuz-Motiv vors Objektiv, den er an einem Rigaer Souvenirstand erworben hat; ein anderer findet es hingegen sichtlich lustig, zum Thema Ausländer mit rechten Parolen wie der Bekämpfung “des jüdischen Bolschewismus” in die Kamera zu provozieren.

F. ist währenddessen anwesend, aber nicht im Bild.

Nach eigenen Angaben unterhielt er sich, während die Situation entglitt, mit einem Kollegen, wenig später spricht er sich im selben Video für eine multikulturelle Gesellschaft aus.

Nach unseren Informationen veröffentlichte “Bild” diese Zeilen, ohne das “geheime Videoband” überhaupt gesehen zu haben. Und so ist es vielleicht auch kein Wunder, dass der Film (ein etwa 3-minütiger Ausschnitt aus einem längeren Privatvideo, entstanden vor knapp drei Jahren auf einer Schülerunionsreise in Riga) nicht das “zeigt”, was “Bild” behauptet: Mit Hakenkreuzen beschmierte Oberkörper etwa sucht man auf dem Video vergeblich (siehe Kasten).

Mehrere Teilnehmer der Riga-Reise haben, unmittelbar nachdem die Videosequenz der Berliner CDU zugespielt worden war, Konsequenzen aus dem Bekanntwerden gezogen und sind aus der Partei aus- bzw. von ihren Ämtern zurückgetreten.

F. indes, der in “Bild” als einziger namentlich genannt und gezeigt wird, sieht sich zu Unrecht diffamiert. Seine Beteiligung am “Hakenkreuz-Skandal” bestehe, wie er uns sagt, ausschließlich in seiner Anwesenheit während der fraglichen Szenen, sein Fehler wohl eher darin, dass er damals vor Ort nicht eingeschritten sei. Darüber hinaus jedoch habe er sich nichts vorzuwerfen — zumal er sich selbst seit längerer Zeit in Sozialprojekten für Intergration einsetzt und u.a. für den “Störungsmelder”, dem Anti-Nazi-Blog der “Zeit”, als Autor tätig war. (Dort ruht seine Autorenschaft derzeit “bis zur endgültigen Klärung der Vorwürfe”.)

F. prüft derzeit rechtliche Schritte gegen “Bild”. Dort erklärt man nach unseren Informationen die falsche Behauptung, F. und seine Kollegen hätten “die Oberkörper mit Hakenkreuzen beschmiert”, mit einem “Übermittlungsfehler”.

Hinweis: Dieser Artikel wurde nachträglich anonymisiert.

6 vor 9

1. “Der PR fehlt ein Link”
(georgholzer.at)
Georg Holzer erklärt, wie er mit unerwünschter und unangebrachter PR umgeht: “Jeder Absender, der mir ab jetzt irrelevante Aussendungen schickt, landet im Spam-Filter.” Nicht davon betroffen sind Informationen, die man ein für alle mal mit einem leicht aufzufindenden Unsubscribe-Link abbestellen kann. “Ist so eine Kleinigkeit im Sinne eines guten Miteinanders von Journalismus und PR zu viel verlangt? Ich glaub nicht.”

2. “N24 simuliert die eigenen Zuschauer”
(medienpiraten.tv, Peer Schader)
Peer Schader hat einen starken Verdacht, dass nicht alle Teilnehmer der N24-Sendung “Debatte 2.0″ echt sind.

3. “Schall und Rauch”
(flashfrog.wordpress.com)
Flashfrog bringt etwas Klarheit in die Begriffe “Realname”, “Pseudonym” und “Anonymität”.

4. “Was erlaube´ DFL!”
(freitag.de, Katrin Schuster)
“Fußballspiele sind besser vor medialem Missbrauch geschützt als jeder Mensch.”

5. “Der journalistische Schein”
(blog.handelsblatt.de/indiskretion, Thomas Knüwer)
Thomas Knüwer fragt sich, was für ein Mehrwert ein Korrespondent bietet, der in einer dem Ereignis nahe gelegenen Stadt Nachrichtenkanäle guckt.

6. “Auch Basler Zeitung will keine Links”
(blogdessennamenmansichnichtmerkenkann.com, ugugu)
Schon drei Wochen nach tagesanzeiger.ch hat nun auch baz.ch den Absatz, dass man “vorgängig eine ausdrückliche, schriftliche Bewilligung” benötigt, um einen Link auf ihr Internetangebot zu setzen, herausgenommen. Ohne die Intervention von Bloggern wären die Bedingungen vermutlich noch immer unverändert.

“Bild”-Reporter bei mieser Recherche erwischt

Ein BILDblog-Leser schilderte uns vorgestern folgendes Erlebnis:

Am heutigen Montag, dem 4. August, hatte ich einen handgeschriebenen Zettel im Briefkasten auf dem stand “Lieber            , bitte ruf mich an Jörg Bergmann” und eine Handynummer (siehe Ausriss). Mein Vater hatte den Zettel gefunden, und weil ich keinen Jörg Bergmann kenne, rief mein Vater die Handy-Nummer an. Er gab sich zunächst als ich aus, reichte das Telefon aber kurz darauf an mich weiter. Der Mann am anderen Ende erklärte kurz, er sei Journalist, und sagte, es ginge um einen gewissen Stefan B. und ob ich mit ihm befreundet sei. Auf meine Frage, für welche Zeitung er denn arbeitet, antwortete der Mann zunächst nur, er sei freier Journalist. Aber ich wollte es genauer wissen und bekam etwas zögerlich zur Antwort: “Konkret für die ‘B.Z.’ und ‘Bild’.”

Ich gab dem Mann deutlich zu verstehen, dass er nichts von mir erfahren wird, und dass er keine Zitate von mir veröffentlichen darf. Daraufhin sagte der Mann, dass das dann so am nächsten Tag in der Zeitung stehen würde. Mir kam das ein wenig wie eine Drohung vor. Ich sagte dem Mann, dass ich auf keinen Fall Bestandteil der Berichterstattung werden möchte und dass er nicht mehr anrufen soll. Damit war das Gespräch beendet und ich kontaktierte noch einige Leute, die Stefan B. auch kannten, und riet ihnen, nicht mit Journalisten über Stefan B. zu reden. Zum Wohle Stefans, seiner Eltern und ihrem eigenen.

Soweit die Schilderung unseres Lesers.

Gestern fand sich dann folgende Meldung in der “Bild”-Zeitung:

"Abiturient (20) rast gegen Baum – tot!"

Abiturient Stefan B. (20) ist im grünen Skoda seiner Eltern unterwegs. Er ist mit der Schule fertig, wartet auf einen Studienplatz. Medizin oder Psychologie will der Musterschüler (Abischnitt 1,6) vom            -Gymnasium in             studieren. Doch dann rast der junge Mann gegen einen Straßenbaum. (…)

Bergmann in “Bild”:

  • “Sex-Unfall: Foto-Model (20) tot nach Fessel-Spielen”
    (31.7.2008)
  • “Anna (11) in diesem Keller vergewaltigt – Straßenmusiker festgenommen”
    (23.7.2008)
  • “Ihr Herz schlägt jetzt in der Brust eines 7-Jährigen: Michelle (15) totgerast”
    (16.2.2008)
  • “Mädchen (6) auf Schulweg vergewaltigt – Polizei jagt Mann mit weißen Schuhen”
    (31.1.2008)
  • “Liebes-Terror! Anna (13) schickte Prügel-Bande zu ihrem Ex”
    (29.1.2008)

Es ist keine besonders große Geschichte. Vielleicht gab es nichts übermäßig Aufregendes oder gar Skandalöses über Stefan B. zu berichten. Vielleicht hatte Bergmann bei anderen Mitschülern von Stefan B. genauso wenig Glück wie bei unserem Leser. Vielleicht gab es aber auch Wichtigeres.

Anscheinend hat Bergmann aber immerhin ein Foto des tödlich Verunglückten auftreiben können, wie sich aus einem Foto-Nachweis ergibt. Es ist ein wenig unscharf, und Bergmann könnte es aus einem Internet-Angebot wie StudiVZ oder SchülerVZ haben. Das sind bekanntlich beliebte und ergiebige Quellen für “Bild”-Mitarbeiter auf der Suche nach privaten Fotos von Unfall-Opfern. Und bei StudiVZ beispielsweise gibt es tatsächlich diverse Abi-Fotos des Abschlussjahrgangs von Stefan B.

Allerdings ist der junge Mann auf dem “Bild”-Foto, das einen kleinen Ausschnitt eines Gruppenfotos vom Abi-Ball zeigt, nicht der tödlich verunglückte Abiturient Stefan B. Es ist nur ein junger Mann aus demselben Jahrgang. Stefan B. war nach unseren Informationen überhaupt nicht anwesend, als das Foto entstand.

P.S.: Interessanterweise steht nirgends in der “Bild”-Meldung explizit, dass das Foto Stefan B. zeigt. Wir hoffen, das liegt nicht daran, dass man bei der “Bild”-Zeitung wusste, dass das Foto nicht Stefan B. zeigt.

Nachtrag, 18.44 Uhr: Jörg Bergmann teilt uns auf Anfrage mit, er habe das Foto nicht aus dem Internet, sondern aus dem Umfeld von Stefan B. bekommen. Den Umständen nach habe er keine Zweifel gehabt, dass Stefan B. darauf zu sehen sei. Sonst fände er das sehr schlimm.

Nachtrag, 7.8.2008: “Bild” veröffentlicht heute diese Gegendarstellung:

"Gegendarstellung"

Rügen haben kurze Beine

Einmal im Jahr veröffentlicht der Deutsche Presserat in seinem Jahrbuch alle Entscheidungen, die er im Vorjahr gefällt hat. Interessanter als seine nur selten nachvollziehbaren Urteile sind oft die (anonymisierten) Stellungnahmen der Zeitungen.

Das Jahrbuch bietet auch seltene Einblicke in die Argumentationsmuster innerhalb der notorisch öffentlichkeitsscheuen Axel-Springer-AG, wenn die Rechtsabteilung gegenüber dem Presserat ausgeruht die fragwürdigen Ad-Hoc-Entscheidungen der “Bild”-Zeitung zu rechtfertigen versucht.

Da war etwa die Beschwerde, dass “Bild” am Tag des Fußball-WM-Spiels gegen Polen 2006 dreizehn Witze über Polen veröffentlichte, von denen zwölf darauf abzielten, dass Polen Diebe seien. Ein Leser fand das diskriminierend und ehrverletzend. Der Presserat gab ihm Recht und sprach einen “Hinweis” aus. Die Rechtsabteilung von “Bild” aber erklärte in den Worten des Presserates:

Der Abdruck der Witze sei (…) dem aktuellen Ereignis geschuldet. Kollektiv abwertende Vorurteile würden nicht zum Ausdruck gebracht. (…) Die Rechtsabteilung verweist auf die gängige Praxis in der Sportberichterstattung, Schlagzeilen zu wählen, die mit dem sportlichen Wettkampf zusammenhingen und zum Ausdruck brächten, dass Deutschland hoffentlich gewinnen werde. Eine Diskriminierung oder Herabsetzung des Gegners gehe damit nicht einher. Es handele sich vielmehr um eine Motivationshilfe für das jeweilige deutsche Team.

Bemerkenswert ist auch die Erklärung des Verlages, warum es zulässig gewesen sei, das Porträtfoto eines 17-Jährigen zu zeigen, der gestanden hat, am Raubüberfall auf das Haus von Dieter Bohlen beteiligt gewesen zu sein — obwohl der Pressekodex eine solche Identifizierung in der Regel untersagt und bei Jugendlichen ganz besonders. Laut Presserat erklärte Springer:

Den Tätern habe auch klar sein müssen, dass ihr Überfall auf den prominenten Dieter Bohlen eine besondere öffentliche Wirkung entfalten würde. Das wiederum habe zwangsläuzfig zur Folge gehabt, dass auch sie im Fall einer Festnahme und anschließender Anklage einem besonderen Informationsinteresse ausgesetzt sein würden.

Die Erwiderung des Presserates, der in diesem Fall eine “Missbilligung” aussprach, liest sich vergleichsweise trocken: “Die Resozialisierungschancen eines Täters hängen nicht von der Prominenz des Opfers ab.” Nun ja, möchte man erwidern: dank “Bild” eben doch.

Die “Maßnahmen” des Presserates:

Hat eine Zeitung oder eine Zeitschrift gegen den Pressekodex verstoßen, kann der Presserat aussprechen:

  • einen Hinweis
  • eine Missbilligung
  • eine Rüge.

Eine “Missbilligung” ist schlimmer als ein “Hinweis”, aber genauso folgenlos. Die schärfste Sanktion ist die “Rüge”. Gerügte Presseorgane werden in der Regel vom Presserat öffentlich gemacht. Rügen müssen in der Regel von den jeweiligen Medien veröffentlicht werden. Tun sie es nicht, tun sie es nicht.

Die nüchtern zusammengefassten Stellungnahmen der Rechtsabteilung lesen sich manchmal wie erstaunliche Leugnungen des Unleugbaren. Wenn “Bild” etwa in großer, aus gutem Grund unzulässiger Ausführlichkeit die tragischen Begleitumstände einer Selbsttötung schildert, und die Juristen erklären, der Artikel sei einfühlsam und mit viel Fingerspitzengefühl geschrieben.

Dazu passt, dass “Bild”-Chefredakteur Kai Diekmann, der die Suizid-Berichterstattung angeblich zur Chefsache gemacht hat, im vergangenen Jahr erklärte, “Bild” sei in diesem Bereich “extrem zurückhaltend”, weil man “wisse, dass die Berichterstattung über Selbstmorde labile Menschen möglicherweise zum Nacheifern veranlasst”. “Bild” hat in den vergangenen sechs Jahren acht Rügen für ihre Suizid-Berichterstattung kassiert.

Wie immer haben wir alle Rügen, die der Presserat im vergangenen Jahr gegen “Bild” ausgesprochen hat, und die jeweilige Rechtfertigung des Verlages dokumentiert.

  • Wie “Bild” aus schwererziehbaren Jugendlichen “Gangster” macht und andere Verstöße gegen Ethik und Menschenwürde:
    “Bild”-Rügen 2007
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