1. “Der PR fehlt ein Link” (georgholzer.at)
Georg Holzer erklärt, wie er mit unerwünschter und unangebrachter PR umgeht: “Jeder Absender, der mir ab jetzt irrelevante Aussendungen schickt, landet im Spam-Filter.” Nicht davon betroffen sind Informationen, die man ein für alle mal mit einem leicht aufzufindenden Unsubscribe-Link abbestellen kann. “Ist so eine Kleinigkeit im Sinne eines guten Miteinanders von Journalismus und PR zu viel verlangt? Ich glaub nicht.”
2. “N24 simuliert die eigenen Zuschauer” (medienpiraten.tv, Peer Schader)
Peer Schader hat einen starken Verdacht, dass nicht alle Teilnehmer der N24-Sendung “Debatte 2.0″ echt sind.
3. “Schall und Rauch” (flashfrog.wordpress.com)
Flashfrog bringt etwas Klarheit in die Begriffe “Realname”, “Pseudonym” und “Anonymität”.
4. “Was erlaube´ DFL!” (freitag.de, Katrin Schuster)
“Fußballspiele sind besser vor medialem Missbrauch geschützt als jeder Mensch.”
5. “Der journalistische Schein” (blog.handelsblatt.de/indiskretion, Thomas Knüwer)
Thomas Knüwer fragt sich, was für ein Mehrwert ein Korrespondent bietet, der in einer dem Ereignis nahe gelegenen Stadt Nachrichtenkanäle guckt.
6. “Auch Basler Zeitung will keine Links” (blogdessennamenmansichnichtmerkenkann.com, ugugu)
Schon drei Wochen nach tagesanzeiger.ch hat nun auch baz.ch den Absatz, dass man “vorgängig eine ausdrückliche, schriftliche Bewilligung” benötigt, um einen Link auf ihr Internetangebot zu setzen, herausgenommen. Ohne die Intervention von Bloggern wären die Bedingungen vermutlich noch immer unverändert.
Ein BILDblog-Leser schilderte uns vorgestern folgendes Erlebnis:
Am heutigen Montag, dem 4. August, hatte ich einen handgeschriebenen Zettel im Briefkasten auf dem stand “Lieber , bitte ruf mich an Jörg Bergmann” und eine Handynummer (siehe Ausriss). Mein Vater hatte den Zettel gefunden, und weil ich keinen Jörg Bergmann kenne, rief mein Vater die Handy-Nummer an. Er gab sich zunächst als ich aus, reichte das Telefon aber kurz darauf an mich weiter. Der Mann am anderen Ende erklärte kurz, er sei Journalist, und sagte, es ginge um einen gewissen Stefan B. und ob ich mit ihm befreundet sei. Auf meine Frage, für welche Zeitung er denn arbeitet, antwortete der Mann zunächst nur, er sei freier Journalist. Aber ich wollte es genauer wissen und bekam etwas zögerlich zur Antwort: “Konkret für die ‘B.Z.’ und ‘Bild’.”
Ich gab dem Mann deutlich zu verstehen, dass er nichts von mir erfahren wird, und dass er keine Zitate von mir veröffentlichen darf. Daraufhin sagte der Mann, dass das dann so am nächsten Tag in der Zeitung stehen würde. Mir kam das ein wenig wie eine Drohung vor. Ich sagte dem Mann, dass ich auf keinen Fall Bestandteil der Berichterstattung werden möchte und dass er nicht mehr anrufen soll. Damit war das Gespräch beendet und ich kontaktierte noch einige Leute, die Stefan B. auch kannten, und riet ihnen, nicht mit Journalisten über Stefan B. zu reden. Zum Wohle Stefans, seiner Eltern und ihrem eigenen.
Soweit die Schilderung unseres Lesers.
Gestern fand sich dann folgende Meldung in der “Bild”-Zeitung:
Abiturient Stefan B. (20) ist im grünen Skoda seiner Eltern unterwegs. Er ist mit der Schule fertig, wartet auf einen Studienplatz. Medizin oder Psychologie will der Musterschüler (Abischnitt 1,6) vom -Gymnasium in studieren. Doch dann rast der junge Mann gegen einen Straßenbaum. (…)
Bergmann in “Bild”:
“Sex-Unfall: Foto-Model (20) tot nach Fessel-Spielen” (31.7.2008)
“Anna (11) in diesem Keller vergewaltigt – Straßenmusiker festgenommen” (23.7.2008)
“Ihr Herz schlägt jetzt in der Brust eines 7-Jährigen: Michelle (15) totgerast” (16.2.2008)
“Mädchen (6) auf Schulweg vergewaltigt – Polizei jagt Mann mit weißen Schuhen” (31.1.2008)
“Liebes-Terror! Anna (13) schickte Prügel-Bande zu ihrem Ex” (29.1.2008)
Es ist keine besonders große Geschichte. Vielleicht gab es nichts übermäßig Aufregendes oder gar Skandalöses über Stefan B. zu berichten. Vielleicht hatte Bergmann bei anderen Mitschülern von Stefan B. genauso wenig Glück wie bei unserem Leser. Vielleicht gab es aber auch Wichtigeres.
Anscheinend hat Bergmann aber immerhin ein Foto des tödlich Verunglückten auftreiben können, wie sich aus einem Foto-Nachweis ergibt. Es ist ein wenig unscharf, und Bergmann könnte es aus einem Internet-Angebot wie StudiVZ oder SchülerVZ haben. Das sind bekanntlichbeliebte und ergiebige Quellen für “Bild”-Mitarbeiter auf der Suche nach privaten Fotos von Unfall-Opfern. Und bei StudiVZ beispielsweise gibt es tatsächlich diverse Abi-Fotos des Abschlussjahrgangs von Stefan B.
Allerdings ist der junge Mann auf dem “Bild”-Foto, das einen kleinen Ausschnitt eines Gruppenfotos vom Abi-Ball zeigt, nicht der tödlich verunglückte Abiturient Stefan B. Es ist nur ein junger Mann aus demselben Jahrgang. Stefan B. war nach unseren Informationen überhaupt nicht anwesend, als das Foto entstand.
P.S.: Interessanterweise steht nirgends in der “Bild”-Meldung explizit, dass das Foto Stefan B. zeigt. Wir hoffen, das liegt nicht daran, dass man bei der “Bild”-Zeitung wusste, dass das Foto nicht Stefan B. zeigt.
Nachtrag, 18.44 Uhr: Jörg Bergmann teilt uns auf Anfrage mit, er habe das Foto nicht aus dem Internet, sondern aus dem Umfeld von Stefan B. bekommen. Den Umständen nach habe er keine Zweifel gehabt, dass Stefan B. darauf zu sehen sei. Sonst fände er das sehr schlimm.
Nachtrag, 7.8.2008: “Bild” veröffentlicht heute diese Gegendarstellung:
Einmal im Jahr veröffentlicht der Deutsche Presserat in seinem Jahrbuch alle Entscheidungen, die er im Vorjahr gefällt hat. Interessanter als seine nur selten nachvollziehbaren Urteile sind oft die (anonymisierten) Stellungnahmen der Zeitungen.
Das Jahrbuch bietet auch seltene Einblicke in die Argumentationsmuster innerhalb der notorisch öffentlichkeitsscheuen Axel-Springer-AG, wenn die Rechtsabteilung gegenüber dem Presserat ausgeruht die fragwürdigen Ad-Hoc-Entscheidungen der “Bild”-Zeitung zu rechtfertigen versucht.
Da war etwa die Beschwerde, dass “Bild” am Tag des Fußball-WM-Spiels gegen Polen 2006 dreizehn Witze über Polen veröffentlichte, von denen zwölf darauf abzielten, dass Polen Diebe seien. Ein Leser fand das diskriminierend und ehrverletzend. Der Presserat gab ihm Recht und sprach einen “Hinweis” aus. Die Rechtsabteilung von “Bild” aber erklärte in den Worten des Presserates:
Der Abdruck der Witze sei (…) dem aktuellen Ereignis geschuldet. Kollektiv abwertende Vorurteile würden nicht zum Ausdruck gebracht. (…) Die Rechtsabteilung verweist auf die gängige Praxis in der Sportberichterstattung, Schlagzeilen zu wählen, die mit dem sportlichen Wettkampf zusammenhingen und zum Ausdruck brächten, dass Deutschland hoffentlich gewinnen werde. Eine Diskriminierung oder Herabsetzung des Gegners gehe damit nicht einher. Es handele sich vielmehr um eine Motivationshilfe für das jeweilige deutsche Team.
Bemerkenswert ist auch die Erklärung des Verlages, warum es zulässig gewesen sei, das Porträtfoto eines 17-Jährigen zu zeigen, der gestanden hat, am Raubüberfall auf das Haus von Dieter Bohlen beteiligt gewesen zu sein — obwohl der Pressekodex eine solche Identifizierung in der Regel untersagt und bei Jugendlichen ganz besonders. Laut Presserat erklärte Springer:
Den Tätern habe auch klar sein müssen, dass ihr Überfall auf den prominenten Dieter Bohlen eine besondere öffentliche Wirkung entfalten würde. Das wiederum habe zwangsläuzfig zur Folge gehabt, dass auch sie im Fall einer Festnahme und anschließender Anklage einem besonderen Informationsinteresse ausgesetzt sein würden.
Die Erwiderung des Presserates, der in diesem Fall eine “Missbilligung” aussprach, liest sich vergleichsweise trocken: “Die Resozialisierungschancen eines Täters hängen nicht von der Prominenz des Opfers ab.” Nun ja, möchte man erwidern: dank “Bild” eben doch.
Die “Maßnahmen” des Presserates:
Hat eine Zeitung oder eine Zeitschrift gegen den Pressekodex verstoßen, kann der Presserat aussprechen:
einen Hinweis
eine Missbilligung
eine Rüge.
Eine “Missbilligung” ist schlimmer als ein “Hinweis”, aber genauso folgenlos. Die schärfste Sanktion ist die “Rüge”. Gerügte Presseorgane werden in der Regel vom Presserat öffentlich gemacht. Rügen müssen in der Regel von den jeweiligen Medien veröffentlicht werden. Tun sie es nicht, tun sie es nicht.
Die nüchtern zusammengefassten Stellungnahmen der Rechtsabteilung lesen sich manchmal wie erstaunliche Leugnungen des Unleugbaren. Wenn “Bild” etwa in großer, aus gutem Grund unzulässiger Ausführlichkeit die tragischen Begleitumstände einer Selbsttötung schildert, und die Juristen erklären, der Artikel sei einfühlsam und mit viel Fingerspitzengefühl geschrieben.
Dazu passt, dass “Bild”-Chefredakteur Kai Diekmann, der die Suizid-Berichterstattung angeblich zur Chefsache gemacht hat, im vergangenen Jahr erklärte, “Bild” sei in diesem Bereich “extrem zurückhaltend”, weil man “wisse, dass die Berichterstattung über Selbstmorde labile Menschen möglicherweise zum Nacheifern veranlasst”. “Bild” hat in den vergangenen sechs Jahren acht Rügen für ihre Suizid-Berichterstattung kassiert.
Wie immer haben wir alle Rügen, die der Presserat im vergangenen Jahr gegen “Bild” ausgesprochen hat, und die jeweilige Rechtfertigung des Verlages dokumentiert.
Wie “Bild” aus schwererziehbaren Jugendlichen “Gangster” macht und andere Verstöße gegen Ethik und Menschenwürde: “Bild”-Rügen 2007
Köppel lacht, Turchet klagt, Mosley rehabilitiert und Gratiszeitungen fordern Bäume: Der medienlese.com-Rückblick auf die 30. Kalenderwoche.
Bild der Woche: Unter Journalisten macht gerade eine anonyme Mail mit zwei Fotos die Runde, auf denen die (rein äußerliche) Ähnlichkeit von Ex-Armeechef Roland Nef und Weltwoche-Chefredaktor Roger Köppel unverkennbar ist.
Ich weiß, dass auf dem Schreibtisch des Papstes, der zurzeit in der Wohnung im Cathedral House des Kardinals von Sydney steht, ein Zettel mit folgender Telefonnummer liegt: Sie beginnt mit den Ziffern 02645… Mehr kann ich nicht verraten.
Es ist die Telefonnummer von Steffie B. (81), Kusine von Papst Benedikt XVI. (…) Sie lebte bis zum Jahr 1956 in Weilheim in Oberbayern, dann emigrierte sie nach Cooma bei Canberra in Australien. Ich habe diese Nummer schon einmal angerufen.
„Ja, mei“, sagt sie. „Nach so langer Zeit ruft mich ein deutscher Journalist an. Ich kann es gar nicht glauben“, sagt sie auf Deutsch (…).
Und fünf Absätze später schreibt Englisch:
Doch abgesehen davon, dass man sich fragt, was daran eigentlich ein “Problem” sein soll, ist es nicht das einzige. Denn vor und nach diesem Absatz nennt Englisch die Papstkusine bloß “Steffie B.”. Und wenn man also annimmt, dass Englisch die Frau hat anonymisieren wollen, ist es ihm nicht nur nicht gelungen — es ist zudem auch überflüssig:
Dass Steffie B. Steffie Brzakovic heißt, ist schließlich kein Geheimnis. Bereits 2005 berichtete die “Canberra Times” über sie* und – was die Überraschung der Kusine über Englischs Anruf ein wenig irritierend wirken lässt – am vergangenen Donnerstag (also zwei Tage vor Erscheinen der Englisch-Kolumne) auch die italienische Zeitung “Il Giornale”, was anschließend weltweit und u.a. durch eine dpa-Meldung weiterverbreitet wurde.
*) Die “Canberra Times” berichtete damals übrigens (wie jetzt auch “Il Giornale” und dpa, nicht aber “Bild”), dass der Papst die Kusine schon mal angerufen hat. Kein Wunder also, dass er ihre Nummer kennt. Und wenn nicht: “Il Giornale” nennt nicht nur Brzakovics Namen, sondern auch Straße und Hausnummer. Der Rest steht im Telefonbuch.
Die folgende Geschichte beginnt mit einer ungewöhnlichen Pressemitteilung der Berliner Polizei und endet damit, dass der Axel Springer Verlag 5.000 Euro an die 30-jährige Petra B. [Name von uns geändert] zahlt. Es ist eine Geschichte über die beunruhigenden Arbeitsmethoden der “Bild”-Zeitung.
Aber beginnen wir mit der Polizeimeldung vom 13. Mai:
Ein kleines Mädchen ist am Abend des 12.5. von einer 30-jährigen Frau in Hohenschönhausen geschlagen worden. Gegen 19 Uhr 30 kam es auf einem Spielplatz zu einem Streit unter Kindern. Die 30-Jährige schlug in dessen Verlauf zweimal mit der Faust gegen den Kopf des zehnjährigen Mädchens. Außerdem beleidigte sie das Kind auf Grund seiner Hautfarbe. Polizeibeamte nahmen eine Anzeige auf, der Polizeiliche Staatsschutz hat die Ermittlungen übernommen.
Deutliche Worte für eine polizeiliche Pressemitteilung. Kein “wird verdächtigt”, kein “soll”, kein Konjunktiv weit und breit. Man könnte also sagen: eine gute Vorlage für die “Bild”-Zeitung.
Die berichtete am 14. Mai unter der Überschrift “Schäm dich, du miese Schlägerin” über den Vorfall (siehe Ausriss). Sie druckte einen Ausriss der Pressemitteilung ab und zitierte einen “Polizeisprecher” mit den Worten: “Die Frau schlug zweimal mit der Faust gegen den Kopf des Mädchens. Außerdem beleidigte sie das Kind aufgrund seiner Hautfarbe”. Über ein notdürftig anonymisiertes Foto von Petra B. schrieb “Bild”: “Die Täterin”. Kurzum: “Bild” machte aus der vorverurteilenden Polizeimeldung einen eigenen vorverurteilenden Bericht. Außerdem wies “Bild” auf ein Bild.de-Video hin, das Petra B. zeigte, wie sie einen Mann beschimpft und ihm Schläge androht, falls er sie nicht in Ruhe lässt.
Petra B. jedoch schildert den Vorfall anders:
Am Abend des 12. Mai sitzt sie mit ihrer türkischen Freundin auf dem Balkon und sieht, wie ein größeres Mädchen ihre Tochter auf dem nahegelegenen Spielplatz gegen einen Zaun drückt. Petra B. läuft zum Spielplatz, stellt dort aber fest, dass der Streit schon beendet ist. Dennoch greift sie das afghanische Mädchen am Handgelenk und sagt ihm, es soll ihre Tochter, die vor einiger Zeit eine schwere Wirbelsäulenverletzung hatte, in Ruhe lassen. Kurze Zeit später trifft die Polizei ein, die von der Familie des afghanischen Mädchens gerufen wurde. Die Polizei nimmt die Zeugenaussagen auf – auch die von Petra B.s Freundin, die aussagt, dass B. das Mädchen weder geschlagen noch rassistisch beleidigt hat.
Am nächsten Tag steht ein Mann vor dem Haus, in dem Petra B. wohnt, und sagt, er sei von der Polizei. Petra B. wundert sich, da sie doch schon am Abend vorher mit der Polizei gesprochen hatte. Als sie jedoch sieht, dass sich in einem Gebüsch im Hintergrund ein weiterer Mann mit Kamera versteckt hält, ahnt sie, dass der Mann kein Polizist, sondern ein Reporter ist. Aufgebracht beschimpft Petra B. die beiden – und muss tags drauf feststellen, dass ihre Beschimpfungen mitgefilmt worden und (eingebaut in den “Schäm dich”-Artikel und ohne Hinweis auf den Anlass ihrer Empörung) auf Bild.de als Video zu sehen waren.
Soweit also Petra B.s Version, wie sie weder in der Pressemitteilung der Polizei noch in “Bild” vorkommt.
Aufgebracht über den einseitigen “Bild”-Artikel und das irreführende Video nahm sich Petra B. einen Anwalt, der von “Bild” eine Gegendarstellung verlangte. Am 3. Juli kam es deswegen zur Verhandlung vor dem Landgericht Berlin, an deren Ende der Axel Springer Verlag und Petra B. sich jedoch darauf einigten, dass der Verlag der Frau 5.000 Euro Entschädigung zahlt und das Video aus dem Netz nimmt. Im Gegenzug verzichtete Petra B. nicht nur auf den Abdruck einer Gegendarstellung, sondern auch auf eine Anzeige gegen den Reporter, der sich als Polizist ausgegeben habe – was eine Nachbarin bestätigen könne.
Zumindest für “Bild” und den falschen Polizisten ist die Geschichte damit erledigt.
Und weil Bild.de nicht ausdrücklich verpflichtet wurde, den Artikel zu löschen, ist er dort (ohne das Video) nach wie vor online.
Ein rudimentäres Protokoll der Gerichtsverhandlung gibt es auf buskeismus.de.
Bei der Berichterstattung über Unglücksfälle, Straftaten, Ermittlungs- und Gerichtsverfahren (…) veröffentlicht die Presse in der Regel keine Informationen in Wort und Bild, die eine Identifizierung von Opfern und Tätern ermöglichen würden. (…) Immer ist zwischen dem Informationsinteresse der Öffentlichkeit und dem Persönlichkeitsrecht des Betroffenen abzuwägen. Sensationsbedürfnisse allein können ein Informationsinteresse der Öffentlichkeit nicht begründen. (Richtlinie 8.1 des Pressekodex)
Zwar könnte man sich bei “Bild” fragen, ob beispielsweise in Fällen, wo eine Mutter ihr Neugeborenes tötet, eine Ausnahme von dieser “Regel” greife (obgleich das Verhältnis von Ausnahme zu Regel bei “Bild” ohnehin eigentümlich ist). Aber der Presserat hat “Bild” die Antwort bereits gegeben: Nein und nochmals nein. Trotzdem zeigt “Bild” regelmäßig Fotos von Frauen, die ihre Kinder getötet haben oder dessen verdächtigt werden (wir berichteten hier und hier).
Auch heute wieder.
Eine 23-Jährige hat offenbar ihr Neugeborenes in der Badewanne ertränkt und versuchte später sich das Leben zu nehmen. Jetzt steht sie vor Gericht. Der “Tagesspiegel” schreibt:
Die junge Frau (…) will von den Fotografen nicht abgelichtet werden. (…) Kopf und Oberkörper versteckt sie unter einer Kapuzenjacke, die sie erst ablegt, als die Fotografen den Saal verlassen.
“Bild” zeigt ein Foto von ihr, auf dem sie gerade besagte Kapuzenjacke anhebt (siehe Ausriss). Nicht einmal einer der bei “Bild” so beliebten kleinen schwarzen Alibi-Balken verdeckt die Augen der jungen Frau.
Bild.de indes zeigte dasselbe Foto verpixelt – allerdings nur im Text. Auf der Bild.de-Startseite war das unverfremdete Foto der Frau geraume Zeit in einem großen Teaser zu sehen.
Ein Versehen? Offenbar schon.
Inzwischen nämlich ist das Foto der 23-Jährigen auch im Text bei Bild.de nicht mehr verpixelt. Und den Teaser von der Startseite können Bild.de-Leser in einer etwas kleineren Version auf der “News”-Seite begaffen:
Das ist immerhin genau so konsequent wie rücksichtslos.
Im November vergangenen Jahres hatte die “Bild”-Zeitung malwiederFotosgeklautund sie zum Teil großformatig bundesweit und online ihren Lesern gezeigt. Wie so oft, ohne die abgebildeten Personen unkenntlich zu machen.
Anlass war der Tod einer 26-jährigen Brasilianerin, die offenbar von ihrem Ehemann erwürgt und in einem Kanal versenkt worden war (siehe Ausriss). Auch vom mutmaßlichen Täter druckte “Bild” ein Foto. Ebenfalls ohne Genehmigung. Die Fotos hatte “Bild” sich kurzerhand von der Internetseite eines Karnevalsvereins besorgt.
Deshalb hat sich der Axel Springer Verlag nun zur Zahlung von Schadensersatz an den Fotografen verpflichtet. In einer Pressemitteilung des Rechtsanwalts Dierk Straeter heißt es:
Im Auftrag des Urhebers wurde die Axel Springer AG (…) von uns abgemahnt und zur Abgabe einer strafbewährten Unterlassungserklärung und zur Zahlung eines fünfstelligen Schadensersatzes aufgefordert.
Zur Vermeidung weiterer gerichtlicher Schritte hat sich der Springerverlag daraufhin mit einer Unterlassungserklärung unter Anerkennung einer Vertragsstrafe unterworfen und einen Schadensersatzbetrag an den Fotografen gezahlt.
Nach unseren Informationen zahlte Springer letztlich eine höhere vierstellige Summe. Immerhin, könnte man sagen. Doch die Axel Springer AG wird den Schadensersatz verschmerzen können.
Und es gibt keinerlei Anhaltspunkte dafür, dass “Bild” sich in Zukunft davon abhalten lässt, auf dubiosem oder unzulässigem Weg Fotos zu beschaffen, um sie dann millionenfach zu verbreiten. Sicher immer in dem Wissen, dass die wenigsten deswegen gegen “Bild” vorgehen.
Am 10. September 2005 fuhr Katia R.* zum Münchner Flughafen, um Erdal G.* abzuholen, den sie einige Monate zuvor in der Türkei geheiratet hatte. Doch Erdal G. wurde unmittelbar nach seiner Ankunft wegen Mordes verhaftet. Er soll elf Jahre zuvor in Berlin seine 17-jährige Freundin brutal umgebracht haben, als die ihn verlassen wollte.
Der 10. September 2005 wäre auch ganz ohne das Zutun von “Bild” einer der schlimmsten Tage im Leben von Katia R. gewesen. Aber kein Elend ist groß genug, als dass es die “Bild”-Zeitung nicht noch größer machen könnte. Am späten Nachmittag des 11. September 2005 drang sie in das Leben von Katia R. ein.
Was dann geschah, schildern sie und ihre Nachbarn so:
Zwei Reporter, mindestens einer davon von der “Bild”-Zeitung, tauchen in dem Haus auf, in dem Frau R. wohnt. Sie haben sich durch Klingeln bei Nachbarn Zutritt verschafft. Weil Katia R. nicht da ist, fragen sie ein unter ihr wohnendes Ehepaar hartnäckig nach ihr aus. Als die Ehefrau die Reporter endlich abgewimmelt hat, legt sie Katia R. einen Zettel in den Briefkasten. Eine Art Warnung: Sie solle sich unverzüglich bei ihr melden. Als Katia R. nach Hause kommt, findet sie den Zettel und besucht sofort das Ehepaar, das ihr von dem “Bild”-Besuch berichtet. Katia R. gerät in Panik und will so schnell wie möglich in ihre Wohnung. Die Ehefrau begleitet sie.
Als die beiden Frauen sich auf den Weg machen, werden sie von den Reportern bemerkt, die sich immer noch im Haus befinden. Sie stürmen ebenfalls in Richtung Wohnung und versuchten, Katia R. abzufangen, was ihnen jedoch nicht gelingt. Die Reporter lassen sich diesmal aber auch von der Nachbarin nicht vertreiben und klingen Sturm, bis Katia R. schließlich die Polizei ruft.
Eine halbe Stunde später klingelt bei Katia R. das Telefon. Es meldet sich Burkhard Wittmann, ein “Bild”-Redakteur und wahrscheinlich einer der beiden Reporter, die ihr zuvor im Flur aufgelauert haben, und bedrängt sie mit Fragen. Sie lässt sich aber auf kein Gespräch ein und fordert ihn auf, sie in Ruhe zu lassen. Sie verbarrikadiert sämtliche Fenster und traut sich teilweise nicht einmal, Licht anzumachen.
Soweit die Schilderung von Katia R. und ihrer Nachbarn.
Der nächste Tag ist ein Montag, und die Münchner Zeitungen berichten über die Festnahme des gesuchten Mörders am Flughafen. Das heißt, drei Münchner Zeitungen berichten über die Festnahme des gesuchten Mörders — und eine über seine Ehefrau.
Der “Bild”-Artikel beginnt mit folgenden Worten:
München — Mit Mitte 40 noch mal einen zehn Jahre jüngeren Mann abgreifen – für die Münchner war’s wie ein Hauptgewinn im Lotto.
“Bild” hatte den Nachnamen von Katia R. abgekürzt, nannte aber ihren richtigen, durch eine markante Schreibweise sehr auffälligen Vornamen, ihren Beruf und das Wohnviertel in dem sie lebte.
Für Kollegen und Nachbarn war Katia R. leicht als die Frau zu identifizieren, die “diesen eiskalten Killer heiratete”. Noch Monate später ist sie nach eigenen Angaben sogar im Urlaub in der Türkei von einem deutschen Rentner-Ehepaar aufgrund des “Bild”-Artikels erkannt und angesprochen worden.
Nach dem dramatischen Wochenende hatte sie nach Angaben ihrer Ärzte erhebliche gesundheitliche Probleme und litt unter Angst- und Panikzuständen, die dauernde psychologische Betreuung notwendig machte. Auch am Arbeitsplatz habe die Veröffentlichung erhebliche negative Folgen gehabt, sagt sie.
Katia R. nutzte ihre Rechtsschutzversicherung, um einen Anwalt einzuschalten. Der Medienrechtsexperte Marc Heinkelein warf “Bild” schwere Persönlichkeitsrechtsverletzung und Beleidigung vor – Vorwürfe, die die Rechtsabteilung der Axel Springer AG umgehend zurückwies. Es könne auch “keine Rede davon sein”, dass Katia R. durch die Berichterstattung “eindeutig identifizierbar sei”, schrieb das Justiziariat am 6. Oktober 2005: “Ihre Anonymität wurde zu keinem Zeitpunkt aufgehoben.” An der Schilderung des konkreten Geschehens bestehe “ein besonderes öffentliches Informationsinteresse”. Es sei zulässig, auch über die soziale Umgebung von Erdal G. zu berichten, weil sein Mordopfer auch aus seiner früheren unmittelbaren sozialen Umgebung stammte.
Der Justiziar Springers erklärte, Katia R. sei durch die “Bild”-Berichterstattung “keineswegs an den Pranger gestellt” worden, “nach dem Motto ‘wie kann man denn nur einen eiskalten Killer heiraten?'”:
Wenn überhaupt, dann ist die Wirkung gegenüber [Katia R.] Erweckung von Mitgefühl und Erleichterung darüber, daß ihr nichts zugestoßen ist (…).
Die Formulierung “Mit Mitte 40 noch mal einen zehn Jahre jüngeren Mann abgreifen – für die Münchner war’s wie ein Hauptgewinn im Lotto” stelle “keine Ehrenrührigkeit” dar. Der Altersunterschied sei unter anderem deshalb berichtenswert, erklärte die Rechtsabteilung von Axel Springer, “weil es bereits statistisch weitaus seltener ist, daß eine Frau einen deutlich jüngeren Mann ehelicht, als dies im umgekehrten Fall geschieht”.
Sechs Wochen später gab Springer dennoch eine Unterlassungserklärung ab, und verpflichtete sich, Katia R. nicht in die Berichterstattung über Erdal G. mit einzubeziehen und die Beschreibung mit dem “Lotto-Hauptgewinn” nicht zu wiederholen. Erst ein knappes Jahr später gab auch Clemens Hagen, der presserechtlich Verantwortliche für die Müncher “Bild”-Ausgabe, eine solche Erklärung ab. Der Verlag blieb aber dabei, nichts Unrechtes getan zu haben.
Inzwischen hatte Katia R. Klage gegen die Axel Springer AG, Hagen und den Redaktionsleiter Rolf Hauschild eingereicht. Sie forderte Unterlassung, Schmerzensgeld und Schadensersatz.
Am 22. November 2006, vierzehn Monate nach dem “Bild”-Bericht, kam es zur ersten mündlichen Verhandlung vor dem Landgericht München I. In ihrem Protokoll stellte die Kammer fest, dass sie überzeugt sei, dass Katia R. einen Anspruch auf Schmerzensgeld habe, und wischte einen Großteil der Argumentation von “Bild” vom Tisch:
Das Persönlichkeitsrecht der Klägerin wurde durch die streitgegenständliche Veröffentlichung in schwerwiegender Weise verletzt. Es kann keine Rede davon sein, dass die Klägerin auch nur ansatzweise zulänglich anonymisiert wurde. Erschwert kommt hinzu, dass die Klägerin nicht nur in ihrer Eigenschaft als Ehefrau eines mutmaßlichen Mörders Gegenstand der Berichterstattung wurde, sondern dass sie auch noch persönlich in einer besonders hämischen Weise angesprochen wurde. Die Kammer wird deutlich über den eingeklagten Betrag hinausgehen, dies nicht zuletzt auch wegen der im Presserecht anerkannten Präventivfunktion des “Schmerzensgeldes”.
Aus dem Protokoll des Landgerichts München I:
“Jedenfalls ab dem heutigen Verhandlungstermin wird die Kammer auch das prozessuale Verhalten der Beklagten [der Axel Springer AG] als schmerzensgelderhöhend verwerten.”
Die Pressekammer legte es der Axel-Springer-AG nah, freiwillig zu zahlen. Sie hielt sogar im Protokoll die Warnung an das Unternehmen fest: Je länger man über den Fall nachdenke, desto teurer werde es.
Das Gericht hielt “ein Schmerzensgeld in Höhe von mindestens 50.000 Euro für angemessen” und regte die beiden Parteien an, “in dieser Größenordnung über einen Abfindungsvergleich zu verhandeln”.
Die “Süddeutsche Zeitung” über die erste mündliche Verhandlung:
“Die Richter der 9. Kammer machten (…) keinen Hehl daraus, dass die der klägerin auf jeden Fall Schmerzensgeld zusprechen werden — und zwar mindestens 50.000 Euro, doppelt so viel, wie bisher gefordert. Denn der Betrag sei nicht nur als Genugtuung für die Betroffene zu verstehen, sondern auch als Prävention: Das Blatt habe mit seiner Berichterstattung ‘ohne Not jemanden individualisierbar gemacht’ und obendrein beleidigt — ‘Medien sollen davon abgehalten werden, so etwas zu tun’.”
Springer ignorierte den Hinweis des Gerichtes und bot nur 35.000 Euro Abfindung an – Katia R. forderte mindestens 65.000 Euro. Ihrem Anwalt Marc Heinkelein teilten die Springer-Anwälte nach seinen Angaben mit, dass über eine solche Summe nicht mehr der Justiziar der Axel Springer AG entscheiden könne, sondern nur die Vorstandskonferenz. Ob Mathias Döpfner und seine Vorstandskollegen eine solche Einigung ausdrücklich abgelehnt haben, ist unbekannt. Es sieht aber so aus: Die Anwälte jedenfalls teilten Heinkelein im Janur 2007 mit, dass Springer nicht mehr als 35.000 Euro anbiete – ein Vergleich kam also nicht zustande. Das Gerichtsverfahren ging weiter.
Die Anwälte Springers erklärten nun, die Einschätzung des Gerichtes sei “rechtlich verfehlt”, und zweifelten an dessen Unvoreingenommenheit. Katia R.s Anwalt hingegen forderte eine Geldentschädigung, die die Axel-Springer-AG “ernsthaft davon abhalten wird, in Zukunft weiterhin in diesem Stil, also unter bewusster Inkaufnahme von schweren Persönlichkeitsrechtsverletzungen, zu berichten”. Eine Summe von 35.000 oder 50.000 Euro zahle das Unternehmen vermutlich aus seiner Portokasse:
Es spricht […] im Übrigen viel dafür, dass bei derartigen Millionenkonzernen entsprechende Entschädigungsleistungen für “Berichterstattungsopfer” von vornherein in die Kalkulation eingestellt werden.
Aus dem Gutachten über Frau R.
“Zumindest ein Teil des genannten psychischen Beschwerdebildes (…) ist mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlich[keit] zumindest wesentlich teilursächlich, u.E. sogar wesentlich ursächlich auf die streitgegenständliche Berichterstattung der BILD-Zeitung zurückzuführen, wobei auch das Auflauern von Reportern im Wohnhaus von Frau (…) als Mitursache zu berücksichtigen ist. (…)
[Es kann] festgestellt werden, dass sich das psychische Beschwerdebild (…) bei Frau (…) in Art und Ausmaß nicht derart, wie es vorhanden gewesen ist, ausgebildet hätte, wenn es nicht zu dem BILD-Artikel und dem Auflauern im Wohnhaus der Begutachteten gekommen wäre.”
Um klären zu lassen, “ob die psychischen Folgen, unter denen die Klägerin leidet, auf den Umstand der Verhaftung oder auf die Veröffentlichung [der ‘Bild’-Zeitung] zurückzuführen sind”, gab das Gericht ein Sachverständigengutachten beim Institut für Psychotraumatologie in Auftrag. Das kam in seinem 100-seitigen Papier zu einem klaren Ergebnis: Wenigstens ein Teil der Beschwerden von Katia R. sei nach Einschätzung der Gutachter höchstwahrscheinlich “wesentlich ursächlich” auf den “Bild”-Artikel zurückzuführen.
Aus rechtlicher Sicht genügt für eine Schadensersatzpflicht sogar bereits “Mitursächlichkeit”. Demnach würde “Bild” bei einer Verurteilung letztlich für alle Kosten aufkommen müssen, die durch die psychologische Behandlung und die gesundheitlichen Probleme entstanden sind und noch entstehen.
Am kommenden Mittwoch wird das Urteil verkündet. Die Anwälte von Springer haben bereits angekündigt, nach der zu erwartenden Verurteilung in die zweite Instanz zu gehen. Es können noch Jahre vergehen, bis Katia R. tatsächlich Schmerzensgeld oder Schadensersatz von der Axel Springer AG bekommt.
Kapitulation in der Senioren-Ecke (Kölner Stadt-Anzeiger, Sibylle Quenett)
“Stimmt es, dass ARD und ZDF, alimentiert mit jährlich rund acht Milliarden Euro, ‘Spartensender für Senioren’ geworden sind? Müssen damit die unter Jüngeren weitaus erfolgreicheren Privatsender nicht ihren Anteil an der Grundversorgung mit Nachrichten ausbauen?” Schon fantasiert RTL von der öffentlichen Finanzierung der Nachrichten …
Vom Journalismus zum News-Marketing (Medienheft, Roman Berger)
“Im harten Medienbusiness der USA kämpft der seriöse Journalismus ums Überleben. Auf der Strecke bleibt die politische Information – der Sauerstoff für die Demokratie.” Ist das Non-Profit-Projekt “Pro Publica”, das mit Millionen-Budget gemeinnützig investigativ recherchieren will, die Alternative?
Keine Gnade bei “Big Brother” (Jungle World, Elke Wittich und Boris Mayer)
In der aktuellen “Big Brother”-Staffel machen zwei Teilnehmer miteinander rum und belügen Verwandte – obwohl die “Beweise” längst auf YouTube stehen. Den sollte mal jemand Bescheid stoßen, denken sich die Autoren. Aber die Produktionsfirma kennt keine Gnade. Die Jungle World auch nicht, weder mit Endemol noch mit den beiden Düpierten.
Gysi beißt Journalisten (Video) (NDR, Zapp)
“‘Gemeine Rufschädigung, miese Medienkampagne’: Der gewiefte Anwalt klagt gegen unliebsame Berichte, gegen Redaktionen, die behaupten, er sei IM gewesen.”
“Get to the point and get out of the way” (The News & Observer, J. Peder Zane)
Bitterböse: Ein Artikel aus der New York Times wird von einem anonymen Editor nach Strich und Faden auseinander genommen.
Rockstars nach der Show fotografiert (78s.ch, David Bauer)
“?The Moment After The Show? heisst die Bilderserie des Basler Fotografen Matthias Willi mit rund 50 Aufnahmen von Künstlern direkt nach einem Auftritt. (…) Vom 4. – 8. Juni werden die Bilder an der ?Ping Pong Basel?, einer Nebenveranstaltung zur Kunstmesse Art Basel, erneut ausgestellt.”