
Für diese Berichterstattung wurde “Bild” nun vom Presserat gerügt.
“Bild”-Chef Kai Diekmann indes ist mit der Rüge nicht einverstanden. In einer Pressemitteilung der Axel Springer AG wird er mit den Worten zitiert:
“Der Presserat misst mit zweierlei Maß und problematisiert mit dieser Entscheidung jede Fotoveröffentlichung, sofern sie Opfer auch nur aus der Ferne zeigt. Nach allen vom Presserat zu vergleichbaren Fällen kommunizierten Kriterien – siehe ‘Stern’ und ‘Spiegel’ zum Concorde-Absturz und Tsunami –, die BILD vorab sorgfältig bedacht hat, hätte diese Veröffentlichung ethisch für unbedenklich gehalten werden müssen. Mit einer solch rätselhaften Entscheidung verunsichert der Presserat die Redaktionen. Vollständigkeit gehört auch zur Wahrheitspflicht der Berichterstattung.”
(Außer Diekmann kommt in der Springer[!]-Pressemitteilung auch DeutschlandRadio-Intendant Ernst Elitz zu Wort, weil er am Tag der Veröffentlichung bei “Bild” zufällig die öffentliche Blattkritik abhielt und die Berichterstattung schon damals als “eine akzeptable Lösung” bezeichnet hatte. In einem ausführlichen Statement äußert er sich jetzt – siehe auch hier – abermals in Diekmanns Sinne.)
Diekmanns Argumentation ist im Prinzip nachvollziehbar, hat aber einen Haken: Sie hat nur am Rande mit der “rätselhaften” Rüge des Presserats zu tun. Das Titelseiten-Foto spielt darin zwar eine Rolle, gerügt wurde jedoch die “Gesamtberichterstattung”, die laut Presserat unangemessen sensationell bzw. respektlos gegenüber dem Leid der Opfer und den Gefühlen von Angehörigen sei und zudem das Privatleben und die Intimsphäre der Betroffenen verletze (Pressekodex Ziffer 11 bzw. Richtlinie 11.3 und Ziffer 8):
Öffentlich gerügt wurde die BILD-Zeitung aufgrund der Berichterstattung zum Absturz eines Flugzeuges im Himalaya, bei dem auch zwölf deutsche Touristen starben. Die Zeitung hatte auf der ersten Seite großformatig ein Foto der Unglücksstelle abgebildet, auf dem verkohlte Leichen zu sehen waren. Im Innenteil wurden zudem Fotos einiger Passagiere veröffentlicht. Dadurch wurde ein Teil der Opfer identifizierbar. Durch den assoziativen Zusammenhang zwischen den Abgelichteten im Innenteil und den anonymen Leichen auf der Vorderseite wurden die Gefühle der trauernden Angehörigen verletzt.
(Hervorhebung von uns.)
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Das zweite Foto veröffentlicht Bild.de nicht zum ersten Mal. Schon im Frühjahr, als der Fall bekannt wurde, war es – exklusiv – auf Bild.de und andertags auch auf der Titelseite der “Bild”-Zeitung zu sehen (
10. September unter der Überschrift “Hakenkreuz-Skandal bei der Jungen Union” ein Foto des Berliner JU-Kreisvorsitzenden und schrieb:
Handynummer (siehe Ausriss). Mein Vater hatte den Zettel gefunden, und weil ich keinen Jörg Bergmann kenne, rief mein Vater die Handy-Nummer an. Er gab sich zunächst als ich aus, reichte das Telefon aber kurz darauf an mich weiter. Der Mann am anderen Ende erklärte kurz, er sei Journalist, und sagte, es ginge um einen gewissen Stefan B. und ob ich mit ihm befreundet sei. Auf meine Frage, für welche Zeitung er denn arbeitet, antwortete der Mann zunächst nur, er sei freier Journalist. Aber ich wollte es genauer wissen und bekam etwas zögerlich zur Antwort: “Konkret für die ‘B.Z.’ und ‘Bild’.”

Einmal im Jahr veröffentlicht der Deutsche Presserat in seinem Jahrbuch alle Entscheidungen, die er im Vorjahr gefällt hat. Interessanter als seine nur selten nachvollziehbaren Urteile sind oft die (anonymisierten) Stellungnahmen der Zeitungen.