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“Bild” und die Kinderporno-Ermittlungen (2)

Das Landgericht (LG) Köln hat die “konkrete identifizierende Verdachtsberichterstattung” der “Bild”-Medien über einen ehemaligen Profifußballer verboten. “Bild” und Bild.de hatten Anfang September exklusiv und riesengroß über einen “Kinderpornografie-Verdacht” berichtet. In der Pressemitteilung des Gerichts heißt es:

In Ihrem Beschluss hebt die Kammer (…) maßgeblich auf die durch die konkrete Gestaltung der Berichterstattung gegebene Vorverurteilung und den Umstand ab, dass es für eine derartige Verdachtsberichterstattung an einem Mindestbestand an Beweistatsachen fehle, die für die Richtigkeit des vermittelten Verdachts sprechen könnten.

Auch “Bild” berichtet heute online und in der gedruckten Ausgabe über die Gerichtsentscheidung:

Ausriss Bild-Zeitung - Verdacht der Verbreitung kinderpornographischer Schriften - Gericht verbietet Bild Berichte über M.
(Unkenntlichmachung durch uns.)

Die Redaktion schreibt dazu:

Das Landgericht Köln hat BILD mit einer einstweiligen Verfügung verboten, über die Ermittlungen gegen Ex-Fußball-Nationalspieler [M.] identifizierend zu berichten.

Bei Androhung einer Geldstrafe von bis zu 250 000 Euro — “oder einer Ordnungshaft bis zu 6 Monaten” — wird es BILD verboten, “über den Antragsteller im Zusammenhang mit einem Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft Hamburg wegen des Verdachts der Verbreitung kinderpornographischer Schriften in einer diesen durch Nennung seines Namens und Veröffentlichung seines Bildnisses identifizierenden Weise zu berichten”.

Aber verstößt “Bild” mit diesem Bericht über die einstweilige Verfügung nicht schon gegen die einstweilige Verfügung? Wir haben bei Medienrechtlern nachgefragt.

Zunächst stelle sich die Frage, ob die einstweilige Verfügung bereits ordnungsgemäß zugestellt wurde, erklärt Lucas Brost von der Kanzlei Höcker, denn erst dann sei sie für “Bild” bindend. Es sei beispielsweise denkbar, dass der Anwalt des früheren Fußballprofis die “Bild”-Redaktion vorab, etwa per E-Mail, über die Verfügung informiert hat, und “Bild” daher die Kenntnis habe. Allerdings, so Brost:

Für eine bereits erfolgte Zustellung könnte sprechen, dass die alten BILD-Beiträge offensichtlich bereits gelöscht wurden und die einstweilige Verfügung ausweislich der Pressemitteilung des LG Köln bereits am 19.09.2019 erlassen wurde.

Tatsächlich sind bei Bild.de alle alten Artikel zum Fall verschwunden.

Der Medienrechtler Dominik Höch sagt zum “Bild”-Bericht von heute:

BILD wird sich darauf berufen, dass es sich um einen Fall der sogenannten referierenden Berichterstattung handelt. Gerichte haben mehrfach entschieden, dass Medien über ein Verbot gegen sie selbst berichten dürfen, ohne gegen die einstweilige Verfügung zu verstoßen. Voraussetzung ist allerdings, dass für den Leser erkennbar ist, dass nur sachlich referiert wird, was nun untersagt wurde. Und: Es darf sich nicht um einen Vorwand handeln, um das Verbot zu umgehen und die Behauptung erneut aufzustellen.

Wäre er der Anwalt des Ex-Fußballers, so Höch, würde er ihm raten, “ein Ordnungsgeld wegen Verstoßes gegen die einstweilige Verfügung, so diese denn schon formal zugestellt ist, zu beantragen”:

Zwei Gründe: Alleine im Text der BILD wird fünfmal der konkrete Vorwurf (“Verbreitung kinderpornographischer Schriften”) erneut aufgestellt. Dazu kommt die eingeblendete Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft. Das geht weit über eine sachliche Mitteilung hinaus, was der BILD verboten wurde. Man hat den Eindruck, man wollte dem Antragsteller hier noch mal “einen mitgeben”. Zum Zweiten liefe der Anonymitätsschutz im Ermittlungsverfahren komplett leer, wenn auf diese Weise solche existenzvernichtenden Vorwürfe, deren Mitteilung gerade ein Gericht verboten hat, doch weiter ventiliert werden.

Auch Lucas Brost sieht in dem aktuellen “Bild”-Bericht einen Verstoß gegen die einstweilige Verfügung, “wenn wir die Zustellung annehmen”:

Denn das LG Köln hat in seiner Pressemitteilung festgestellt, dass es für eine identifizierende Berichterstattung an einem Mindestbestand an Beweistatsachen fehlt, das heißt auf Grund der derzeitigen Sach- und Rechtslage darf Herr [M.] unter Nennung seines Namens und der Ablichtung eines Bildnisses nicht mehr mit den Vorwürfen in Verbindung gebracht werden.

Die “Bild”-Redaktion kündigt in ihrem Bericht von heute an, dass sie gegen die einstweilige Verfügung juristisch vorgehen wolle. Dabei beruft sie sich auch auf eine Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft Hamburg, die darin ebenfalls den kompletten Namen des Verdächtigen genannt hatte. “Bild” schreibt:

Dennoch besonders bizarr: BILD wurde nun vom Kölner Landgericht verboten, über den Fall zu berichten, obwohl die Hamburger Staatsanwaltschaft selbst die Öffentlichkeit darüber informiert hatte!

Erstens hat der Bundesgerichtshof längst festgestellt, dass die Mitteilung einer Staatsanwaltschaft nicht einem Persilschein für Redaktionen gleichkommt:

Zwar ist in der höchstrichterlichen Rechtsprechung anerkannt, dass den Verlautbarungen amtlicher Stellen ein gesteigertes Vertrauen entgegengebracht werden darf. Dies beruht auf der Erwägung, dass Behörden in ihrer Informationspolitik unmittelbar an die Grundrechte gebunden sind und Amtsträger, wenn sie vor der Frage stehen, ob die Presse über amtliche Vorgänge informiert werden soll, die erforderliche Abwägung zwischen dem Informationsrecht der Presse und dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht vorzunehmen haben. (…) Daher ist regelmäßig die Annahme gerechtfertigt, dass eine unmittelbar an die Grundrechte gebundene, auf Objektivität verpflichtete Behörde wie die Staatsanwaltschaft die Öffentlichkeit erst dann unter Namensnennung über ein Ermittlungsverfahren unterrichten wird, wenn sich der zugrunde liegende Tatverdacht bereits einigermaßen erhärtet hat. Auch das entlastet die Medien allerdings nicht von der Aufgabe der Abwägung und Prüfung, ob im Übrigen nach den Grundsätzen der Verdachtsberichterstattung eine Namensnennung des Betroffenen gerechtfertigt ist.

Und zweitens ist der zeitliche Ablauf in dem Fall interessant: Die Hamburger Staatsanwaltschaft veröffentlichte ihre Pressemitteilung samt Namen des Verdächtigen im Laufe des 4. September. Da lag die “Bild”-Ausgabe mit Foto und Namen des Verdächtigen auf der Titelseite längst an allen Kiosken Deutschlands. Der erste identifizierende Bericht von Bild.de erschien bereits am Vorabend.

Mit Dank an die vielen Hinweisgeber!

“Bild” und die Kinderporno-Ermittlungen

Seit gestern berichten die “Bild”-Medien riesengroß über einen ehemaligen Profifußballer, gegen den wegen des Verdachts der Verbreitung von kinderpornografischen Materials ermittelt wird. Gut ein Dutzend Artikel und zwei Titelgeschichten hat “Bild” bereits dazu veröffentlicht, unter voller Namensnennung, mit vielen Fotos und Details aus den Ermittlungen. Zweifel an der Schuld des Mannes lässt das Blatt dabei nur wenige: Die Ermittler seien sich “sicher, dass [M.] über kinderpornografische Fotos verfügt”.

Oder wie es der “Postillon” gestern formulierte:

Mann (38) ohne Verfahren öffentlich hingerichtet

Düsseldorf (dpo) – Ein 38-jähriger Deutscher ist innerhalb der letzten Stunden ohne gerichtliches Verfahren öffentlich hingerichtet worden. Die für die öffentliche Hinrichtung nötige Aussetzung der Unschuldsvermutung wurde zuvor unrechtskräftig von Boulevard-Journalisten und mutmaßlichen Informanten von Staatsanwaltschaft oder Polizei beschlossen.

***

Gestern Abend wurde das Thema auch in der ARD-Sendung “Maischberger” angesprochen. Zu Gast war unter anderem FDP-Politiker und Rechtsanwalt Wolfgang Kubicki.

Maischberger: Es ist heute eigentlich zu früh, darüber zu reden, aber Sie haben vor der Sendung gesagt, dass Sie ihn kennen: [M.], der Mann, der heute auf der großen Titelseite einer sehr großen Zeitung in Deutschland …

Kubicki: Was ich unverschämt finde.

Maischberger: … wegen des Verdachts der Verbreitung von kinderpornografischem Material steht. Dann hat die Staatsanwaltschaft tatsächlich gesagt: Ja, es gibt ein Ermittlunsgsverfahren. Kann man das machen in dem Moment schon?

Kubicki: Nein. Der Begriff Unschuldsvermutung heißt, jemand ist so lange unschuldig, bis die Schuld durch ein gerichtliches Verfahren nachgewiesen ist. Das Problem — ich mache ja Wirtschafts- und Steuerstrafsachen, das ist einigermaßen harmlos –, aber wenn Sie als Vergewaltiger oder als Kinderschänder gebrandmarkt werden, auch wenn sich hinterher rausstellt, da ist nichts dran, das werden Sie in Ihrem Leben nie wieder los. Die Staatsanwaltschaft hat einen Anfangsverdacht bejaht. Sie ermittelt jetzt logischerweise, das muss sie tun, sie ist zur Legalität verpflichtet. Aber dass eine Zeitung so groß schon so tut, als sei das erwiesen, das zieht mir die Schuhe aus.

Über Kubickis Aussagen berichtet heute auch Bild.de. Und zwar so:

Screenshot BILD.de: Kubicki: [M.]-Ermittlungen sind eine "Unverschämtheit"

Auch im Text heißt es:

Die Ermittlungen gegen den Ex-Nationalspieler [M.], mit dem er persönlich bekannt ist, nennt Kubicki eine “Unverschämtheit!”

Denn: “Wenn Sie als Vergewaltiger oder als Kinderschänder gebrandmarkt werden — auch wenn sich hinterher herausstellt, da ist nichts dran: Das werden Sie in Ihrem Leben nie wieder los!”

So geht “Bild” mit Kritik an “Bild” um: Sie wird einfach weggelogen.

***

“Immerhin”, schreibt der “Postillon” noch: “Nach der öffentlichen Hinrichtung soll nun in einem ordentlichen Gerichtsverfahren herausgefunden werden, ob die Anschuldigungen gegen den Hingerichteten gerechtfertigt waren.”

Vielleicht — hoffentlich — wird dabei auch die Rolle der “Bild”-Zeitung näher beleuchtet. Zum Beispiel die Frage, woher die Reporter genau wussten, wann und wo der Verdächtige von den Fahndern aufgegriffen wird (“Bild” war mit mehreren Leuten dabei und hielt dem Mann Kameras vors Gesicht).

Interessant auch die Frage, wie genau die Ermittlungen zustande kamen. “Bild” schrieb gestern:

Nach BILD-Informationen meldete sich vor drei Wochen eine Frau bei der Hamburger Polizei. Sie legte den Ermittlern mindestens 15 kinderpornografische Fotos vor, die ihr per WhatsApp geschickt worden sein sollen. Der mutmaßliche Absender der Bilder: [M.]. [Er] soll seit über einem Jahr eine Beziehung mit der Hamburgerin gehabt haben und vertraute ihr offenbar.

Die Staatsanwaltschaft erklärte gegenüber Medienvertretern später jedoch, dass nicht die Frau, sondern ein Tippgeber die Ermittlungen ins Rollen brachte:

Nach Angaben der Staatsanwaltschaft erhielt die Polizei von einer dritten Person den Hinweis, dass eine Frau kinderpornografische Dateien von dem Ex-Fußballer erhalten habe. Die Polizei habe die Frau daraufhin kontaktiert und als Zeugin befragt.

Nach unseren Informationen kam dieser Hinweis von: der “Bild”-Zeitung.

Auch der Sprecher der Hamburger Polizei teilte mit: “Die Bild-Zeitung ist an die Polizei Hamburg mit einem Sachverhalt herangetreten, bei dem sofort strafrechtliche Ermittlungen einzuleiten waren.”

Die “Bild”-Zeitung stößt also Ermittlungen an, über die sie selbst dann exklusiv berichtet, mit mutmaßlich durchgesteckten Infos aus Ermittlerkreisen und ohne große Rücksicht auf die Unschuldsvermutung. Da zieht es nicht nur Wolfgang Kubicki die Schuhe aus.

Mit Dank auch an den anonymen Hinweisgeber!

Razzia bei “Öko-Test”, Mit Rechten reden?, FaceApp in der Kritik

1. “Arglistig getäuscht”
(sueddeutsche.de, Christoph Giesen & Klaus Ott)
Verantwortliche des zur Medien-Holding der SPD gehörenden Verbraucher­magazins “Öko-Test” stehen unter dem Verdacht, im Zusammenhang mit einer Expansion nach China Firmengelder in Millionenhöhe veruntreut zu haben. Die Verdachtsmomente wiegen so schwer, dass bei einer Razzia mehr als 40 Beamte zum Einsatz kamen. Die “Süddeutsche Zeitung” erzählt die ganze Geschichte, die sich streckenweise wie ein Medienkrimi liest.

2. Digitaler Helpdesk für Medienschaffende
(reporter-ohne-grenzen.de)
Reporter ohne Grenzen startet einen digitalen Helpdesk mit Informationen zu Themen wie Verschlüsselung, Anonymisierung und Account-Sicherheit sowie dem professionellen Umgang mit Hassrede und Falschnachrichten. Ein Angebot, dass der ROG-Geschäftsführer für unbedingt erforderlich hält: “Digitale Gefahren gehen in der journalistischen Arbeit längst einher mit physischen Bedrohungen. Dennoch wissen viele Journalistinnen und Journalisten nicht genug, um sich selbst und ihre Quellen zu schützen”.

3. Frauen auf dem Schirm
(tagesanzeiger.ch, Walter Niederberger)
In den USA gibt es bei den großen TV-Sendern ABC, NBC und MSNBC mehr Frauen in Spitzenpositionen. Das liege daran, dass weibliche TV-Hosts bei den Zuschauerinnen und Zuschauern besser ankämen, es ist aber auch darauf zurückzuführen, dass etliche prominente Fernsehmänner in den vergangenen Jahren wegen sexueller Übergriffe ihre Plätze räumen mussten.

4. Ein Spiel als Impfung gegen Fake News
(heise.de, Sascha Mattke)
Forscher der University of Cambridge haben ein Onlinespiel entwickelt, bei dem man in die Rolle eines Fake-News-Verbreiters schlüpfen und mit allerlei schmutzigen Tricks darauf hinarbeiten muss, möglichst viele Follower zu generieren. Anschließend seien die Probanden besser in der Lage gewesen, Falschnachrichten zu erkennen, es ist gar von einem Immunisierungseffekt die Rede.

5. Warum reden Sie mit Rechten, Herr Augstein?
(belltower.news, Fabian Schroers)
Es ist eine hierzulande oft diskutierte Frage: Darf oder soll man mit Rechten reden? Jakob Augstein hat dies im Mai getan, als er sich mit Karlheinz Weißmann, einem der Vordenker der Neuen Rechten, auf Schloss Ettersburg bei Weimar traf. Augstein hat dies vor ein paar Tagen im “Tagesspiegel” erklärt und begründet. Erklärungen, denen Fabian Schroers wenig bis nichts abgewinnen kann: “So hat das Gespräch auf Schloss Ettersburg herzlich wenig gebracht, außer der “neurechten” Publizistik Gelegenheit zu geben, vollmundig über “demokratischen Dialog” zu schwadronieren und sich in einem hübschen Schloss wichtig zu fühlen. Sowohl “neurechtes” Personal als auch dessen Positionen sind weiter legitimiert und normalisiert worden”.

6. Tausche lustiges Foto gegen meine Daten
(spiegel.de, Caspar von Allwörden)
Mit der Bildmanipulationssoftware FaceApp kann man sich in ein jüngeres oder älteres Ich verwandeln lassen. Weil dies erstaunliche Effekte hervorbringt, geistern die derart gepimpten Bilder gerade quer durch die sozialen Medien. Nun gibt es Kritik am unzureichenden Datenschutz und an dem Umstand, dass die App aus Russland stamme. Ein führender Demokrat im US-Senat sieht in der App gar “ein Risiko für die nationale Sicherheit und die Privatsphäre von Millionen US-Bürgern”. Die Daten könnten einer “gegnerischen Macht” in die Hände fallen. In Anbetracht des Umstandes, dass es unzählige datensammelwütige Apps gibt und dass die us-amerikanischstämmigen sozialen Netzwerke wohl zu den weltweit größten Datenhortern zählen, eine erstaunliche Sichtweise.

Weg mit den Weisheiten, Trick am Newsdesk, Altpapier “Motorwelt”

1. Weg mit den Weisheiten, her mit den Zwischentönen
(journalist-magazin.de, Barbara Hans)
Barbara Hans leitet “Spiegel Online” und gehört der Chefredaktion des “Spiegel” an. Sie hat in ihrem Leben schon viele ungebetene Ratschläge bekommen und vermeintliche Weisheiten über den Journalismus gehört. Ein paar davon hat sie sich notiert, um sie nun genüsslich zu demontieren. Und dabei fallen ein paar tatsächliche Wahrheiten ab.

2. Alter Trick am Newsdesk
(twitter.com, Jonas Leppin)
Jonas Leppin zeigt anhand von zwei Screenshots, wie Clickbait geht: “Alter Trick am Newsdesk: Wenn die Geschichte nicht so läuft, einfach mal die Zeile drehen.” Ein Fall von kühl kalkuliertem Populismus, den sich Journalistenschulen abspeichern sollten. Als Negativbeispiel.

3. SZ-Postfach: “Securedrop kann eine Art Lebensversicherung für Whistleblower sein.”
(get.torial.com, Stefan Mey)
Stefan Mey hat Vanessa Wormer von der “Süddeutschen Zeitung” interviewt, die dort das Darknet-Postfach für Whistleblower betreut. Um den Hinweisgebern ein hohes Maß an Anonymität zu bieten, ist eine Menge technischer Aufwand nötig. Trotzdem sollten die Whistleblower ein paar grundlegende Dinge beachten: “Das Wichtigste ist, uns nicht mit Geräten des Arbeitgebers zu kontaktieren, sondern private Geräte zu nutzen. Es macht auch immer Sinn, nicht das Netzwerk in der Privatwohnung oder am Arbeitsplatz zu nutzen, sondern in ein Café oder einen sonstigen Ort mit öffentlichem WLAN zu gehen.”

4. Deal.
(twitter.com/rezomusik)
Die SPD-Politikerin Sawsan Chebli hat auf Twitter angeregt, den Tweets des ehemaligen Verfassungsschutzpräsidenten Hans-Georg Maaßen weniger Aufmerksamkeit zu schenken. Rezo ist einverstanden: “Deal. Ab jetzt gibt ihm keiner mehr Reichweite und jede Zeitung, die ihn mit Reichweite pusht, wird 4 Wochen von uns allen nicht mehr gekauft. Hart für uns, weil er so erstaunlich dumme Sachen sagt. Hart für die Zeitungen, weil dumme Statements Klicks bringen. Aber schaffen wir.”

5. #40 Gutes Reden, schlechtes Reden – ein Talkshow-Talk
(deutschlandfunkkultur.de, Christine Watty, Audio: 48:55 Minuten)
Eine illustre Runde hat sich beim Kulturpodcast “Lakonisch Elegant” zum Meta-Talk über Talkshows zusammengefunden: die Medienprofis Eva Horn, Ferda Ataman, Arno Frank und Dirk von Gehlen. Es geht um die störenden Aspekte des Talkformats und um die Frage, was man besser machen könnte.

6. Für Selbstabholer
(sueddeutsche.de, Laura Hertreiter & Uwe Ritzer)
Das ADAC-Magazin “Motorwelt” ist nicht nur Europas auflagenstärkste Zeitschrift, sondern auch das führende Flachblatt für Treppenlifte, Flusskreuzfahrten und Seniorenbedarf. Aus Kostengründen soll das Magazin nur noch viermal im Jahr erscheinen. Der lustigste Satz des Artikels bei Süddeutsche.de: “Intern geht man beim ADAC davon aus, dass ein Viertel der Empfänger die Motorwelt ungelesen wegwirft.” (Lustig, weil es eigentlich fünf Viertel sein müssten.)

AfD-Talkshows, “Mad”-Aus, Harald Schmidts Dieter-Nuhrisierung

1. “Öffentlich-rechtliche Talkshows sind Werbeträger für die AfD”
(deutschlandfunk.de, Sebastian Wellendorf, Audio: 8:30 Minuten)
Der Medienwissenschaftler Lutz Hachmeister spricht im Deutschlandfunk über die Rolle von Talkshows in Bezug auf politische Berichterstattung. Hachmeister nennt das Format ein “Ritual der Politiksimulation”, das durch Taktung und Inszenierung der AfD in die Hände spiele: “Man muss eigentlich dieses System austrocknen, man müsste diesen Talkshow-Sumpf, um es mal so hart zu sagen, trockenlegen. Und das gelingt nur, indem man ihm insgesamt weniger Beachtung schenkt, auch über die sozialen Medien, über Twitter. Es kommt ja noch dazu, dass diese Talkshows in den Tageszeitungen zum Teil rezensiert werden wie Theateraufführungen, in der Frankfurter Allgemeinen Zeitung zum Beispiel, die macht das regelmäßig, auch online. Und damit bekommt das Ganze ja noch mehr Gewicht, und das ist insgesamt für die Temperatur der gesellschaftlichen Debatte kein guter Zustand.”

2. Die Dieter-Nuhrisierung von Harald Schmidt
(blogs.faz.net, Martin Benninghoff)
Der “FAZ”-Autor Martin Benninghoff ist über einige Äußerungen von Harald Schmidt im Interview mit dem ORF verwundert und fragt: “Kann es sein, dass Schmidt eine Dieter-Nuhrisierung durchmacht? Indem er aus einer Position der Selbstgefälligkeit heraus den bräsigen Mainstream bedient?”

3. Hans-Ulrich Jörges zittert um Angela Merkel
(uebermedien.de, Stefan Niggemeier)
Stefan Niggemeier wundert sich, wie “Stern”-Kolumnist Hans-Ulrich Jörges es schafft, eine ganze Seite mit Geraune und Spekulationen über Angela Merkels Gesundheitszustand zu füllen: “Er weiß, um es vorwegzunehmen, nichts über den Gesundheitszustand von Angela Merkel. Er sieht die Bilder, die wir alle gesehen haben, und dann geht er zum Recherchieren in seinen Kopf und lässt uns staunend teilhaben an den Abgründen, die sich dort auftun.”

4. Kriminalisierung von Tor-Servern stoppen
(reporter-ohne-grenzen.de)
Reporter ohne Grenzen kritisiert die Bestrebungen des Bundesinnenministeriums, Tor-Server und Anonymisierungsdienste zu kriminalisieren. Die Organisation wäre davon selbst betroffen: “Wir wehren uns gegen die Kriminalisierung unseres Einsatzes für Anonymität im Internet. Nur weil wir Tor-Knoten betreiben, sind wir nicht kriminell. In unseren Trainings zur digitalen Sicherheit erleben wir täglich, wie wichtig ein VPN oder der Tor-Browser für die Arbeit von Journalistinnen und Journalisten geworden ist. Solche Angebote gilt es im Zeitalter zunehmender Überwachung zu stärken, anstatt zu kriminalisieren.”

5. LKA ermittelt nach tausenden Hass-Kommentaren zu Lübcke
(hessenschau.de, Heike Borufka & Tobias Lübben)
Im Zusammenhang mit dem Mord am früheren Kasseler Regierungspräsidenten Walter Lübcke tut sich ein Abgrund von Hass und Häme im Internet auf. Das Landeskriminalamt Hessen will der geballten Hasskriminalität nun mit einer eigens dafür eingerichteten Arbeitsgruppe begegnen. Man rechne mit mehreren tausend Strafverfahren.
Weitere Lesetipps: t-online.de berichtet über die Initiative HateAid: Opfer erzählt: So half mir die neue Shitstorm-Feuerwehr. Siehe dazu auch den Facebook-Eintrag von HateAid-Mitgründer Gerald Hensel.
Außerdem einen Blick wert: der Bericht zur neuen Hate-Speech-Studie: Eine massive Einschränkung der Meinungsvielfalt (belltower.news, Oliver Saal & civic.net).

6. Regular Issue Mad Covers
(madcoversite.com, Dough Gilford)
Das amerikanische “Mad”-Magazin steht nach 67 Jahren kurz vor dem Aus und füllt die nächsten Ausgaben nur noch mit Alt-Material. Vielleicht ein Anlass, einen wehmütigen Blick auf Dough Gilfords Website zu werfen, auf der alle “Mad”-Cover seit 1952 abgebildet sind.

Kampf der “NZZ” gegen PC, Staatshumor, Klarnamenpflicht

1. Verteidigung der Missionarsstellung
(tagesanzeiger.ch, Andreas Tobler)
Andreas Tobler hat bei der “NZZ” so etwas wie ein eigenes Genre entdeckt: den Artikel gegen die “politische Korrektheit”. Allein im vergangenen Jahr seien in der “NZZ” über hundert dieser Anti-PC-Beiträge erschienen. Tobler kommentiert: “Gehegt und gepflegt wird das Phantasma der politischen Korrektheit nicht zuletzt, um sich ja nicht mit der schlichten Tatsache zu beschäftigen, dass Normalität schon immer einer gesellschaftlichen Aushandlung unterlag.”

2. Zuhause ist, wo die Männer sind
(tagesspiegel.de, Gerrit Bartels)
Das kommende Herbst- und Winterprogramm des Rowohlt-Verlags bestehe zu 90 Prozent aus Titeln von Männern, kritisiert Gerrit Bartels. Sein Unmut darüber mündet in einem langen Satz: “Man muss kein Feminist sein, um das seltsam und unbedacht zu finden, gerade in Zeiten, in denen der Verlag Klett-Cotta in seiner Vorschau bei der Ankündigung eines Buches von Lady Bitch Ray das “Trendthema Feminismus” entdeckt hat; in denen in den sozialen Medien alle halbe Jahre sorgfältig gezählt wird, wieviel Titel die Verlage von Frauen und Männern veröffentlichen; in denen, genau, das interessiert Verlage, junge Feministinnen nicht nur wie Stokowski, sondern auch wie Sophie Passmann oder Jagoda Marinic mit “Alte weiße Männer” und “Sheroes” gerade Bestseller veröffentlicht haben; in denen, auch das ist bekannt, Frauen mehr zu Büchern greifen als Männer, zu Belletristik überdies.”

3. Rezo-Video: Trend vom Lesen weg zum Vorlesen wie im Mittelalter
(infosperber.ch)
“Infosperber” greift ein “Deutschlandfunk”-Interview des Medienwissenschaftlers Christoph Engemann auf, das dieser anlässlich des Rezo-Videos (“Die Zerstörung der CDU”) gegeben hat. Wie ist diese Art der “Vorlesung” einzuordnen, was bedeutet dies für die Kommunikationskultur, und wie soll man darauf reagieren? Der Kommunikationswissenschaftler Martin Emmer erklärt, warum sich die CDU so schwer mit einer Reaktion tut: “Das ganze politische System ist stark formalisiert und strukturiert. Man kennt sich. Das war bisher eine gut geölte Maschine. Wenn da plötzlich irgendein Akteur aus dem Nichts kommt, den man auch nicht richtig einordnen kann, nicht ein Parteiakteur, keiner der für irgendwelche Interessengruppen steht, eher so ein Halbprominenter in einer bestimmten Generation, der sehr massiv, sehr fundiert und eben sehr gut sichtbar seine Meinung äussert — das irritiert die Politiker natürlich.”

4. Was soll der Müll
(freitag.de, Hannah Schlüter)
Hannah Schlüter beschäftigt sich mit dem erfolgreichen Genre der Aussteiger- und Reisefilme. Die Protagonisten seien oft Influencer oder würden es durch ihre Filme werden wollen: “Der blinde Fleck der Filme bleibt die eigene Herkunft, die ökonomischen Bedingungen, unter denen die Protagonisten auf ihre Reisen gehen können (und anschließend auf Kinotour durch Deutschland). Und der große Unterschied zwischen ihnen und den Leuten, die sie auf ihren Reisen treffen: Sie können am Ende wieder nach Hause. Sich doch wieder den Ballast eines Hauses gönnen und sesshaft werden.”

5. Das Problem heißt Hass
(taz.de, Johanna Roth)
CDU-Chefin Annegret Kramp-Karrenbauer hat eine Klarnamenpflicht im Internet gefordert. Eine derartige Pflicht wäre jedoch wenig hilfreich, findet “taz”-Redakteurin Johanna Roth: “Eine Klarnamenpflicht verhindert keine Hasskommentare. Facebook fordert seine User schon lange dazu auf, sich mit echten Namen zu registrieren, auch wenn eine entsprechende Verpflichtung im vergangenen Jahr für rechtswidrig erklärt wurde. Das hält Nutzer aber nicht davon ab, Beleidigungen und Morddrohungen zu posten. Das Problem heißt nicht Anonymität, das Problem heißt schlicht: Hass.”

6. Hoch lebe der Staatshumor
(heise.de, Wolf Reiser)
Wolf Reiser hat einen Artikel über die Humor- und Kabarettsendungen der öffentlich-rechtlichen Sender geschrieben und dabei reichlich Ohrfeigen verteilt. Den ARD-Satiriker Dieter Nuhr beschreibt er wie folgt: “Die Marke Nuhr ist eine seltsam konturlose Gestalt, ein wenig Disko-Türsteher, einem auch bei Lehrern beliebten Klassenclown, einem durchreisenden Jahrmarkt-Jakob und einer sprechenden Parkuhr.” Das ZDF mit seiner “heute show” kommt nur wenig besser weg: “Natürlich ist das frech, keck und oft auch richtig lustig, hat seinen Reiz wie eine gewisse Berechtigung und verärgert mitunter sogar ungelenke Parlamentarier, die sich für ein Drehverbot unter der Glaskuppel stark machen. Letztlich endet der Klamauk aber bei dem Bubenhumor im Pausenhof einer Waldorfschule, wo sich die Raucher von den Strebern trennen und sich als elitäre Sekte feiern.”
Nachtrag: Der Beitrag ist ein wildes Rumgebashe in viele möglichen Richtungen, manchmal auch in die falschen. Eine Leseempfehlung in den “6 vor 9” bedeutet nicht automatisch, dass der Kurator sich die Aussagen in den verlinkten Texten zu eigen macht. Dies gilt für diesen Text ganz besonders.

Fotos Getöteter zeigen? Für Ernst Elitz “eine richtige Entscheidung”

E. Behrendt (“Bild”-Leser) hatte neulich eine ziemlich gute Frage:

Nach dem Mord an einer jungen Frau in Thailand schrieb Leser E. Behrendt: “Können Sie mir erklären, warum Bilder des Opfers in unverpixelter Form gezeigt werden?”

Von dieser Zuschrift berichtete “Bild”-Ombudsmann Ernst Elitz am vergangenen Samstag im Blatt und bereits am Abend zuvor bei Bild.de. Der Leser bezieht sich auf die Berichterstattung von Anfang April über den Tod einer 26-Jährigen, für die die “Bild”-Medien mehrere Fotos von der Facebookseite des Opfers genommen und ohne jegliche Unkenntlichmachung veröffentlicht haben.

Natürlich findet Ombudsmann Elitz auch für diese Schweinerei eine Erklärung, damit er am Ende seines Textes einmal mehr verkünden kann, dass die Redaktion alles richtig gemacht habe:

Hier die Erklärung: Das Foto war aus dem öffentlichen, für jeden einsehbaren Sektor von Facebook, nicht aus einer geschlossenen Community übernommen worden. Es zeigt die Frau glücklich und lebensfroh. So wie sie sich selber sah.

Die Redaktion wollte, dass sie mit dieser sympathischen Ausstrahlung und nicht als anonymes Opfer eines Verbrechers in Erinnerung bleibt. Deshalb wurde sie auf dem Foto nicht unkenntlich gemacht.

Für mich war das eine richtige Entscheidung.

Nur spielt es bei den beiden Rechten, die in solchen Fällen wichtig sind — dem Persönlichkeits- sowie dem Urheberrecht –, überhaupt keine Rolle, ob das abgebildete Opfer “glücklich und lebensfroh” aussieht oder nicht. Es ist egal, wie sympathisch dessen Ausstrahlung auf den Fotos sein mag. Nicht die ästhetische Abwägung der “Bild”-Redaktion ist bei der Frage, ob die Aufnahmen gezeigt werden dürfen, relevant, sondern die Entscheidung der Familie.

Aus Erzählungen wissen wir, dass das Zeigen von Fotos, dazu noch unverpixelt, einen zusätzlichen, tiefen Schmerz bei Angehörigen hinterlassen kann — auch wenn die Personen auf Titel- und Startseiten “glücklich und lebensfroh” ausschauen. Den Familien wird von “Bild” die Kontrolle darüber entrissen, wie ihre Söhne und Töchter wahrgenommen werden. Manche von ihnen bringen die Kraft auf und wehren sich gegen diese Methoden von “Bild”. Erst vor wenigen Monaten hatten wir über zwei Fälle berichtet. In beiden hatten die Abgebildeten eine ausgesprochen “sympathische Ausstrahlung”. Und dennoch sind die Angehörigen gegen die Veröffentlichungen vorgegangen.

“Digitales Vermummungsverbot”, Seitenwechsler, Politisches Verfahren

1. Österreich bekommt “digitales Vermummungsverbot”
(sueddeutsche.de, Oliver Das Gupta)
Nach Informationen der “Süddeutschen Zeitung” will die österreichische Bundesregierung die Anonymität im Netz einschränken. Am Mittwoch würde sich das Kabinett in Wien mit einer entsprechenden Gesetzesvorlage befassen. Demnach könnten Nutzerinnen und Nutzer zwar weiterhin unter Pseudonym posten, sie müssten jedoch identifizierbar sein. Dem Vernehmen nach soll es auf eine Registrierungspflicht per Handynummer hinauslaufen.

2. Können aus Journalisten gute Pressesprecher werden?
(journalist-magazin.de, Robert von Heusinger)
Robert von Heusinger hat die Seiten gewechselt: Zwei Jahrzehnte war er Journalist, jetzt ist er Kommunikationschef. Beim DJV-Kongress “Brückenschlag” hat sich von Heusinger zu den Vor- und Nachteilen beider Tätigkeiten geäußert. In seiner Keynote erinnert er die Journalistinnen und Journalisten daran, “wie gut sie es doch hätten”, warum ein Wechsel in die PR aber dennoch lohnen könnte. Und das liest sich ganz unterhaltsam und lebensnah.

3. Die Ablehnung von “Gendersprache” – medial produziert
(scilogs.spektrum.de, Henning Lobin)
Henning Lobin kritisiert den Verein Deutsche Sprache, die “FAZ” und in Teilen das ZDF für ihre Stimmungsmache in Sachen geschlechtergerechter Sprache: “Die mediale Produktion von Ablehnung ist hier in Reinkultur zu besichtigen: Ein propagandistisch geschickt agierender Interessenverband, ein Netzwerk von Stiftungen und Unterstützenden im Vorfeld, eine als seriös angesehene Zeitung, die verdeckt Politik betreibt, und ein öffentlich-rechtlicher Sender, der es sich, anstatt zu recherchieren, mit Grobschlächtigkeit und witzelnder Verhöhnung leicht macht.”

4. Axel Springer reicht Urheberrechtsklage gegen Eyeo ein
(horizont.net, David Hein)
Der Springer-Konzern war mit seiner Klage gegen den führenden Adblocker-Anbieter Eyeo vor Gericht gescheitert und unternimmt nun einen weiteren juristischen Anlauf. Nachdem der Hebel “unlauterer Wettbewerb” nicht funktioniert hat, argumentiert man nun mit dem Urheberrecht: “Werbeblocker verändern die Programmiercodes von Webseiten und greifen damit direkt in das rechtlich geschützte Angebot von Verlagen ein”, erklärt Claas-Hendrik Soehring, Leiter Medienrecht bei Axel Springer: “Dadurch beschädigen sie langfristig nicht nur eine zentrale Finanzierungsgrundlage von digitalem Journalismus, sondern gefährden auf Dauer auch den offenen Zugang zu meinungsbildenden Informationen im Internet. Das werden wir nicht hinnehmen.” Bei “heise online” entgegnet Eyeo-Unternehmenssprecherin Laura Dornheim: “Es braucht nicht viel technisches Verständnis, um zu verstehen, dass es durch ein Browser-seitiges Plugin gar nicht möglich ist, irgendetwas auf Springers Servern zu modifizieren.”

5. Ermittlungsverfahren gegen Zentrum für politische Schönheit wird eingestellt
(netzpolitik.org, Markus Reuter)
Nur eine Woche nach Bekanntwerden des Ermittlungsverfahrens gegen die Künstler des “Zentrums für Politische Schönheit”, wurde das Verfahren eingestellt. Davor hatte die Staatsanwaltschaft 16 volle Monate gegen die Aktionskünstler ermittelt. Der Verdacht: “Bildung einer kriminellen Vereinigung”. Nun stellt sich zu allem Überfluss heraus, dass der ermittelnde Staatsanwalt ein Spender der AfD ist und es sich demnach um ein politisch motiviertes Verfahren gehandelt haben könnte.
Weiterer Lesetipp: Der Rechts-Staatsanwalt: “Gegen ein Künstlerkollektiv wird ermittelt, weil es eine Aktion gegen den AfD-Politiker Björn Höcke veranstaltete. Der Ermittler steht der AfD nahe. Wie neutral ist er?” (zeit.de, Christian Fuchs & Luisa Hommerich).

6. Barometer der medialen Welt
(taz.de, Steffen Grimberg)
Seit nunmehr 70 Jahren existiert der kirchliche Nachrichtendienst epd medien. Anlass für einige, zum Ende hin sogar sakrale, Lobesworte von Steffen Grimberg: “Auch heute ist epd medien unverzichtbares Barometer der medialen Welt und der Berichterstattung über sie. Ganze egal, wie viele meedias oder DWDLs noch kommen und gehen: Die immense Erfahrung (und das Archiv, siehe Grimme), die Unabhängigkeit (dank Kirchensteuer) und die unaufgeregte Professionalität von epd medien sind — wie so ziemlich alles, was in der Bibel steht — für die Ewigkeit. Amen.”

Facebooks Löschzentrum Essen, AfD-Newsroom, Twitter lässt NPD hetzen

1. Exklusiver Einblick: So funktionieren Facebooks Moderationszentren
(netzpolitik.org, Markus Reuter & Ingo Dachwitz & Alexander Fanta & Markus Beckedahl)
Erstmals hat netzpolitik.org einen detaillierten Einblick in die Abläufe im Facebook-Löschzentrum des Dienstleisters CCC in Essen bekommen. Dort bearbeiten etwa 1.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Dreischichtbetrieb Inhalte, die auf Facebook und Instagram gemeldet wurden. Einer dieser Mitarbeiter hat sich anonym zu den Strukturen, Hierarchien, Abläufen, Arbeitsbedingungen des Facebook-Dienstleisters geäußert, für den weltweit 7.500 Angestellte arbeiten. Die anstrengende Arbeit werde übrigens in der untersten Stufe mit 10,65 Euro je Stunde entlohnt.

2. Was ist aus dem AfD-Newsroom geworden?
(n-tv.de, Benjamin Konietzny)
Vergangenes Jahr hatte die AfD ein ehrgeiziges Projekt angekündigt, das in den Medien für viel Aufmerksamkeit sorgte: Von einem eigenen Newsroom mit rund 20 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern war die Rede, mit denen die Partei rund um die Uhr eigene Nachrichten produzieren wollte. n-tv-Parlamentsreporter Benjamin Konietzny hat sich umgehört, was aus dem Projekt geworden ist. Spoiler: nicht allzu viel.

3. Wissenschaftler: Fake-News haben den Journalisten sogar geholfen
(schwaebische.de, Sebastian Heinrich)
Die “Schwäbische” hat mit Journalismus-Professor Klaus Meier über die Glaubwürdigkeitskrise der Medien gesprochen. Meier kann der aktuellen Lage auch etwas Positives abgewinnen: Die ganzen Debatten mit Stichworten wie “Fake News” und “postfaktisches Zeitalter” hätten “dem Journalismus in Deutschland eigentlich sogar geholfen. Den Menschen ist viel bewusster geworden, was sie von einer unabhängigen, überprüften Informationsaufbereitung haben. Und dass sie ohne Journalismus politischen Interessen wie ein Spielball ausgeliefert wären.”

4. Der Vorreiter der Nachrichtenpodcasts ist immer noch einer der besten
(uebermedien.de, Sandro Schroeder)
Bei “Übermedien” erscheint ab sofort alle zwei Wochen “Die Podcast-Kritik”. Den Anfang macht Sandro Schroeder mit einer Rezension des werktäglich erscheinenden “The Daily”-Podcasts der “New York Times”. Der Nachrichtenpodcast hat Maßstäbe gesetzt und erreicht weltweit ein Millionenpublikum.

5. Die NPD hetzt, Twitter bleibt stumm
(zeit.de, Henrik Merker)
Wenn etwas Hass und Hetze ist, dann wohl diese Aktion: Einige NPD-Funktionäre haben auf Twitter zum Abschieben von Menschen mit tatsächlichem oder vermeintlichem Migrationshintergrund aufgerufen, indem sie die “Abschiebe-Challenge” starteten. Doch es gibt noch einen weiteren Skandal: Twitter lässt die Neonazis gewähren und löscht die gemeldeten Inhalte nicht (“kein Verstoß gegen die Nutzungsbedingungen”), obwohl sich das Unternehmen nach außen hin gegen Hatespeech positioniert.

6. “Die Suppe steht auf dem Herd. Allmählich brennt sie an.”
(facebook.com, Leo Fischer)
Wie würden führende liberale Medienhäuser auf eine anbrennende Suppe reagieren? Leo Fischer sieht die entsprechenden Meldungen schon vor sich.

Tabuwort “Werbung”, Reform-Sackgasse, Teure Abmahnfalle

1. Wie schwer kann es sein, über bezahlte Inhalte “Anzeige” zu schreiben?
(uebermedien.de, Juliane Wiedemeier)
Laut Pressekodex müssen “bezahlte Veröffentlichungen so gestaltet sein, dass sie als Werbung für den Leser erkennbar sind”. Bezeichnungen wie “Advertorial”, “Sponsored Post” oder “Verlags-Sonderveröffentlichung” würden nicht ausreichen und kein “presseethisch anerkanntes Synonym” für Werbung darstellen. Doch genau mit derartigen Verschleierungs-Vokabeln tricksen viele Medien munter weiter, wie Juliane Wiedemeier anhand verschiedener Beispiele beweist. Das betrifft namhafte Medien wie “FAZ”, “National Geographic” und “Stern”.

2. Gegen abschreckende Gebühren: Wir klagen gegen das Bundesinnenministerium
(fragdenstaat.de, Arne Semsrott)
Die Transparenz-Initiative “FragDenStaat” klagt gegen das Bundesinnenministerium. Dieses akzeptiere ein Urteil des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg nicht. Deswegen müsse man jetzt abermals vor Gericht, um endgültig zu klären, dass Gebühren bei Anfragen nicht abschrecken dürfen. Die mündliche Verhandlung findet am Freitag, 29. März, um 10 Uhr im Verwaltungsgericht Berlin, Kirchstraße 7, 10557 Berlin statt. Interessierte seien herzlich eingeladen. Eine Anmeldung sei nicht erforderlich.

3. Die neuen Täler der Ahnungslosen
(medienwoche.ch, Lothar Struck)
Immer mehr journalistische Angebote verschwinden hinter Bezahlschranken. Das ist von Verlagsseite verständlich, doch die Vielzahl von Bezahlmodellen mit ihren teilweise fein verästelten Preisstrukturen mache die Sache unübersichtlich und kostspielig. Lothar Struck sieht daneben noch ein weiteres Problem: “Was nämlich frei zugänglich bleibt, sind entweder die Beiträge der zunehmend in einer Legitimationsskrise steckenden öffentlich-rechtlichen Medien oder freie Angebote, die mit reisserischen und unter Umständen falschen Behauptungen eine maximal mögliche Reichweite erzielen müssen, um sich so noch von den Resten der Online-Werbung zu finanzieren. Diese Texte werden gefunden und verbreiten sich. Dies führt zu neuen Tälern von Ahnungslosen, die dann den politischen und gesellschaftlichen Diskurs zunehmend bestimmen.”

4. Die unsichere Kommunikation mit anonymen Quellen
(deutschlandfunk.de, Christopher Ophoven, Audio: 4:44 Minuten)
Investigativ-Reportagen wie “Lux-Leaks”, “Panama-Papers” und “Football-Leaks” sind auf Informanten angewiesen, die teilweise erhebliche Risiken für sich in Kauf nehmen. Um diese Risiken zu minimieren und einen Anreiz zu schaffen, Informationen einzureichen, haben viele Medienhäuser digitale anonyme Briefkästen eingerichtet. Doch die Sicherheit der elektronischen Kommunikationswege ist höchst unterschiedlich.

5. Pyrrhussieg heißt jetzt Voss-Sieg
(spiegel.de, Sascha Lobo)
Sascha Lobo kommentiert die Abstimmung zur Reform des Urheberrechts im Europa-Parlament: “Die Urheberrechtsreform ist der Versuch, die Regeln des analogen 20. Jahrhunderts dem digitalen 21. Jahrhundert überzustülpen, das muss zwingend scheitern. (…) Die Befürworter dieser Reform glauben, das Rennen gewonnen zu haben. Sie werden feststellen, dass sie in eine Sackgasse gerannt sind, in eine sehr, sehr einsame Sackgasse.”

6. game over – Wie Zalando mich in die Abmahnfalle geschickt hat
(the-shopazine.de)
Fashionbloggerin Berit schildert einen besonders tragischen Fall einer für sie kostspieligen Abmahnung. Ende 2013 habe ihr ein milliardenschwerer Online-Versandhändler Presse-Fotos zugeschickt mit der ausdrücklichen Bitte, damit eine Modelinie zu bewerben. Später sei sie für das Verwenden dieser Fotos abgemahnt worden. Was sie nicht wusste und wovon man auch schwerlich ausgehen konnte: Der Online-Versandhändler hatte die Bilder anscheinend nur für sechs Monate beim Fotografen lizensiert. Die daraus resultierende Abmahnung habe sie einen hohen vierstelligen Eurobetrag gekostet. Vom Versandhändler habe es keinerlei Unterstützung gegeben, weder in moralischer noch in finanzieller Hinsicht.

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