Suchergebnisse für ‘Presserat’

“Bild” will Ausländerin aus dem Land jagen

Die “Bild”-Zeitung kann die niederländische RTL-Moderatorin Tooske Ragas nicht ausstehen. Sie hält sie für langweilig, unansehnlich, schwer verständlich und inkompetent.

Es ist das gute Recht der “Bild”-Zeitung, Tooske Ragas für ihr angeblich fehlendes Talent zu kritisieren. Allerdings gibt es Grenzen für die Form dieser Kritik. Sie sind zurückzuführen auf einen Gedanken im Grundgesetz, Artikel 1. Dort heißt es: “Die Würde des Menschen ist unantastbar.”

“Bild” nennt Ragas “Käse-Tussi” und “Gouda-Tooske” und macht in diesem Zusammenhang gleichzeitig alles Holländische verächtlich, vom Bier (“fad und nüchtern”) bis zur Fußball-Nationalmannschaft (“Ihr werdet im Leben nicht mehr Weltmeister”). In einem “offenen Brief” an die Moderatorin (unterschrieben mit “Deine BILD Zeitung”) klingt das heute so:

Käse-Tussi, hops in deinen Wohnwagen und roll zurück Richtung Campingplatz! Ins Land, wo die Menschen ihr eigenes Gras rauchen — und auf’m Rasen spucken, statt Fußball zu spielen.

Wahrscheinlich würde die “Bild”-Zeitung Schwarze, die sie nicht mag, nie als “Nigger” beschimpfen und über Juden, die sie für untalentiert hält, nie Judenwitze reißen. Aber sowohl im Grundgesetz als auch im Pressekodex steht: “Niemand darf wegen (…) seiner Zugehörigkeit zu einer rassischen, ethnischen, (…) oder nationalen Gruppe diskriminiert werden.” Da steht nicht: “außer die lustigen Holländer und andere harmlose Völker, die ja deswegen nicht gleich von Neo-Nazis zusammengetreten werden”.

Eigentlich weiß “Bild” das auch. Als Karl Moik im “Musikantenstadl” von “Spaghettifressern” sprach, war das der “Bild”-Zeitung am 19. April 2004 eine Seite-1-Schlagzeile wert: “Karl Moik beleidigt alle Italiener”, schrieb sie, fragte: “Was hat er sich dabei bloß gedacht” und sprach von “Ausfällen” Moiks.

Die “Bild”-Beleidigungen von Tooske Ragas aber sind Teil einer Eskalationsstrategie. Zunächst fragte die Zeitung: “Sind wir Deutsche nicht mehr gut genug?”. Seit vielen Wochen schon steigert “Bild” die persönlichen Beleidigungen und anti-holländischen Ressentiments. Anstand und Wahrhaftigkeit sind dabei längst unter die Räder geraten. Die Überschrift des Artikels, der den “Offenen Brief” einrahmt, lautet:

RTL will Michelle Hunziker wieder ins Programm nehmen
Muß die Käse-Tussi jetzt zurück nach Holland?

Kein deutscher Moderator wäre je einer solchen “Bild”-Überschrift ausgesetzt. Bei keinem Deutschen ließe sich ja auch auf eine solche Art andeuten, dass er nur ein Gastrecht in diesem Land hat, das jederzeit entzogen werden kann, wenn er nicht gut genug moderiert. Natürlich weiß “Bild”, dass Ragas nicht “nach Holland zurück muss”, egal was RTL entscheidet. Aber das Spiel mit ausländerfeindlichen Reflexen macht die Schmähung und Verunglimpfung Ragas noch wirkungsvoller.

Die Überschrift suggeriert darüber hinaus noch einen Zusammenhang, den es nicht gibt. Hunziker soll die Ko-Moderation der Nachfolgesendung von “Deutschland sucht den Superstar” (DSDS) übernehmen. “Bild” lässt offen, welchen Einfluss das auf die Moderation von “DSDS” selbst haben soll — beendet den Artikel über Ragas aber mit den Worten:

(…) sie kann zur Heimfahrt ruhig schon mal den Wohnwagen aus der Garage holen!

“Bild” schreibt, Ragas moderiere “glücklos”, ohne zu erklären, woran das zu messen ist. An den Quoten jedenfalls nicht, die liegen über der zweiten Staffel mit Michelle Hunziker, für deren Rückkehr “Bild” kämpft. Über jene Michelle, die “Bild” heute einen “Engel” nennt, hatte “Bild” am 25. Oktober 2003 geschrieben:

Quoten-Katastrophe bei RTL-Show — Michelle Hunziker droht der Rausschmiss

Jetzt wird’s eng für Michelle Hunziker (26). Ihr Sender RTL hat ihre ständigen Eskapaden endgültig satt. Und die Zuschauer wenden sich von der schönen Moderatorin ab. Der Quotenverfall ist dramatisch. (…)

Mitarbeiter beschweren sich über die schöne Blondine: “Michelle Hunziker sagt ständig Proben und Sendungen ab. Außerdem bringt sie das ganze Team durcheinander. So kann es nicht weitergehen.”

Am 18. Juni 2005 erklärte “Bild” demgegenüber die Vorteile von Tooske Ragas:

Kann tanzen und singen. Und — anders als Michelle — auch frei moderieren.

Aber auch damals schon hieß es in “Bild”:

Was kann Tooske besser als unsere Michelle?
(Hervorhebung von uns.)

Dass Michelle Hunziker Schweizerin ist und eine holländische Mutter hat, erwähnt “Bild” zwar, aber es spielt keine Rolle. Die Nationalität wird erst relevant, wenn man jemanden nicht mag. So ist das mit der Ausländerfeindlichkeit.

Vom Schweigen

Man könnte natürlich einfach sagen, dass es weder uns, noch die “Bild”-Zeitung irgendetwas angeht, ob Rudi Carrell krank ist und wie krank er ist. Interessanterweise sagt das Gesetz genau das Gleiche:

Die Intimsphäre bildet den engsten Persönlichkeitsbereich und genießt den stärksten Schutz vor öffentlichen Einblicken. Grundsätzlich vor Öffentlichkeit geschützt ist der Sexualbereich des Menschen, und sein körperliches Befinden, wozu auch medizinische Untersuchungen gehören.
(Dorothee Bölke: Presserecht für Journalisten.)

(…) selbst bei Personen der Zeitgeschichte bleibt die Art einer Erkrankung regelmäßig in der Geheimsphäre, es sei denn, die Betroffenen gehen mit dieser Information selbst in die Öffentlichkeit.
(Deutscher Presserat: Umgang mit Krankheiten.)

Bis zum 24. November 2005 hatte Rudi Carrell öffentlich nicht über seine Krankheit gesprochen. Das hatte “Bild” nicht vom Spekulieren abgehalten: “Wie schlimm steht es um Rudi Carrell”, fragte die Zeitung am 15. November in großen Buchstaben und berichtete:

Der Showmaster ist abgemagert, leidet an Haarausfall. (…)

Fragen zu seiner Krankheit möchte Carrell nicht beantworten. Sein Assistent Sören Haensell: “Es gibt von uns keine Auskunft zu diesem Thema.”

Erst, wie gesagt, neun Tage später äußerte sich Carrell öffentlich, in der “Bunten”. Man kann argumentieren, dass “Bild” seitdem das Recht habe, über Carrells Krebserkrankung zu berichten. Aber stimmen muss es natürlich.

Krebskranker Carrell: Stummer Abschied im TVEs spricht wenig dafür, dass das stimmt, was “Bild”-Reporter Daniel Cremer in seinem Artikel über den Auftritt Carrells bei der Aufzeichnung der letzten Ausgabe von “Sieben Tage, sieben Köpfe” suggeriert: dass Carrell nicht mehr sprechen kann. “Ist der Holländer mit dem unverwechselbaren Akzent für immer verstummt?”, fragt “Bild” und zitiert zur Antwort einen anonymen “langjährigen Kollegen”: “Rudi kann nicht mehr sprechen.” Cremer behandelt diese Aussage, als sei sie eine Tatsache, zitiert einen Arzt, der das Phänomen einer “Stimmbandlähmung” erklärte, und behauptet vielsagend: Carrell “kommuniziert über E-Mail”.

Wenige Tage später liest sich das in der “Bild am Sonntag” ganz anders. Cremers Kollegin Angelika Hellemann hat von Bernd Stelter erfahren, dass Carrell das Team “zusammengestaucht” habe, und zitiert Stelter mit dem Satz:

Er darf seine Stimme zwar nicht überanstrengen, kann aber ganz normal mit uns reden.

Und wir merken uns: Wenn “Bild” sorglos über die Krankheit von Menschen berichtet, kann immer auch das Gegenteil stimmen.

Danke an Michael M. für den Hinweis!

Allgemein  

Drei Rügen für “Bild”

Der Presserat hat abermals sieben Rügen ausgesprochen. Drei davon gehen an “Bild”*.

So hatte “Bild” über einen Verkehrsunfall berichtet, bei dem u.a. der dafür verantwortliche Fahrer starb. Laut Presserat habe “Bild” den Fahrer durch den Abdruck “negativer Aussagen ausschließlich anonymer Quellen (…) in ein schlechtes Licht gerückt” und ein identifizierbares Foto veröffentlicht, was als “Ehrverletzung” ein Verstoß gegen Ziffer 9 des Pressekodex ist.

Außerdem hatte “Bild” nach dem Selbstmord eines Polizisten ein identifizierbares und “unangemessen sensationelles” Foto veröffentlicht, was der Presserat als Verstoß gegen Richtlinie 8.5 des Pressekodex wertet.

Einen Bericht über den Tod zweier Menschen bei einem Friedhofsbesuch hatte “Bild” mit dem Foto eines der Toten illustriert. Laut Presserat (der in diesem Fall eine “nicht-öffentliche” Rüge aussprach) sei das Foto jedoch “nicht ausreichend gepixelt”, der Tote also identifizierbar gewesen. Zudem sei die zweite Tote durch den Nachnamen, der auf dem Grabkreuz eines Angehörigen lesbar war, ebenfalls erkennbar gewesen.

“Bild” wurde damit in diesem Jahr insgesamt sechs Mal gerügt. Das sind weniger Rügen als in den vergangenen Jahren (2004: zwölf; 2003: neun, 2002: elf), aber abermals mehr, als gegen jedes andere Medium ausgesprochen wurden.

PS: Zu der öffentlich bereits heftig kritisierten “Bild”-Schlagzeile vom 30. November (“Wird sie geköpft?”) teilt der Presserat mit, es seien dazu bislang “rund 30 Beschwerden” eingegangen.

*) Auch “Bild” ist den “journalistischen Leitlinien” der Axel Springer AG verpflichtet, die sich ausdrücklich auf die “publizistischen Grundsätze des Pressekodex” berufen.

Was “Bild” die “Sprache der Wahrheit” nennt

“Mit über 12 Millionen Lesern täglich ist uns auch die Verbreitung der christlichen Glaubensbotschaft ein ernstes Anliegen.”
(“Bild”-Chef Kai Diekmann zu Johannes Paul II. und in “Bild”)

“Wir sind Papst!” schrieb “Bild” vor gar nicht allzulanger Zeit. Und zuvor war “Bild” selbst beim Papst, hatte eine Volks-Bibel verkauft usw.

Gestern lautete die “Bild”-Schlagzeile anders: “Wird sie geköpft?” nämlich (was ja schon den Herausgeber der Wochenzeitung “Die Zeit”, Michael Naumann, zu drastischen Worten greifen ließ).

Heute nun hat sich auch die Katholische Kirche, genauer gesagt, der Diözesanrat der Erzdiözese München und Freising als höchstes Laiengremium der Erzdiözese mit deutlichen Worten gegen den “Wird sie geköpft?”-Titel (anlässlich der Entführung der deutschen Archäologin Susanne Osthoff im Irak) gewandt. Das Gremium wirft den Verantwortlichen der “Bild”-Zeitung vor, “unter bewusster Missachtung der Menschenwürde die Auflage steigern” zu wollen, “mit sprachlicher Brutalität Schicksal gespielt” und die Pressefreiheit “missbraucht” zu haben.

PS: Bei Spiegel Online heißt es zudem, es seien inzwischen sechs Beschwerden beim Deutschen Presserat eingegangen. Dort wird auch auf die Nachrichtenagentur ddp verwiesen, wonach die Mutter der Geisel “geschockt” sei über den “Wahnsinn” einiger Medien, das Schicksal ihrer Tochter so auszuschlachten.

PPS: Bei “Bild” sieht man die Sache natürlich offenbar anders. Laut dpa sagte ein “Bild”-Sprecher, es gehe der Zeitung “allein darum, mit der Sprache der Wahrheit diesen abscheulichen und widerlichen Akt des Terrors, nämlich einen angekündigten Mord, deutlich beim Namen zu nennen, auch wenn dies schrecklich sei”.

Mit Dank an Roland B. und andere für die Hinweise.

Die schärfste Sanktion

Im Juni dieses Jahres hatte “Bild” in der Überschrift zu einem Artikel geschrieben, “Kannibale grillte seine Cousine im Backofen”. Gut drei Monate später ging der Presserat bis zum Äußersten: Er rügte “Bild” öffentlich deswegen, und griff damit zur schärfsten Sanktion, die ihm zur Verfügung steht.

Und heute nun kommt “Bild” der Verpflichtung, die Rüge abzudrucken auf Seite zwölf nach — schließlich entspricht es laut Ziffer 16 des Pressekodex ja “fairer Berichterstattung”, öffentlich ausgesprochene Rügen abzudrucken:

P.S.: Damit Sie etwas leichter fündig werden: Die Rüge ist der kleine Text unter der handelsüblichen Streichholzschachtel, die wir zur Verdeutlichung dazu gelegt haben. Dort steht:

Presserat rügt
Wegen der Berichterstattung in der BILD vom 10.06.2005 unter der Überschrift “Kannibale grillte seine Cousine im Backofen” hat der Deutsche Presserat einen Verstoß gegen Ziffer 8 und Ziffer 13 des Pressekodex festgestellt und gerügt.

Nachtrag, 24.11.05:
Die gerügte Meldung findet sich nach wie vor unverändert bei Bild.de.

Was aus der “kleinen Elisabeth” wurde

Es war ein Versehen. Also, genau genommen, waren es drei Versehen. Dreimal innerhalb einer Woche hat “Bild” Fotos von der kleinen Tochter der “Todes-Mutter”, die neun ihrer Kinder getötet haben soll, gezeigt, ohne das Gesicht des kleinen Kindes zu verfremden. Jedesmal versehentlich.

So lautet jedenfalls die Erklärung von “Bild” für ihre Berichterstattung, aufgrund derer wir am 16. August eine Beschwerde beim Presserat eingereicht hatten. Genau sechs Wochen, nachdem der Presserat entschieden hat, “Bild” dafür nicht zu rügen, aber zu missbilligen*, erhielten wir gestern die Begründung dieser Entscheidung.

Darin heißt es:

Die Rechtsabteilung des Axel Springer Verlages weist den Vorwurf, BILD zeige mit “großer Konsequenz” immer wieder Fotos von der einjährigen Elisabeth, zurück. Im Zusammenhang mit diesem Fall wurde ca. 15 Mal berichtet. Während die Fotos in den Veröffentlichungen zwischen dem 03.08. und 26.08.2005 entsprechend verfremdet wurden, war der Abdruck am 09.08.2005 so nicht beabsichtigt. Es handele sich um einen “Ausreißer”, den der Verlag nicht rechtfertigen will.

In den Ausgaben vom 10. und 11.08.2005 [gemeint ist offenbar 15.08.2005, Anm. von uns] erschien ein Bild, das die Mutter mit Elisabeth kurz nach der Geburt des Babys zeigt. Das Kind trägt eine Mütze und ist unscharf im Profil zu erkennen. Obwohl dieses Foto bereits mehrfach zuvor verfremdet gedruckt worden sei, sei diese Verfremdung in den genannten zwei Ausgaben unterblieben. “Das Gesicht der kleinen Elisabeth ist auf dem Bild so unscharf, dass der Layouter offenbar nicht erkannte, dass er die unverfremdete Version des Fotos auf die Seite geladen hat.”

Der Verlag weist darauf hin, dass die verfremdete Version des Fotos auch im Redaktionssystem stehe, da diese Version zuvor bereits mehrfach gedruckt worden sei. Der Verlag hat den Vorfall zum Anlass genommen, die Sicherheitsvorkerhrungen vor dem Einladen von unverfremdeten Bildern zu verstärken.

Was den “Ausreißer” vom 09.08. angeht, sieht der Presserat in dem Abdruck des Fotos tatsächlich einen Verstoß gegen Ziffer 8 des Pressekodex in Verbindung mit den Richtlinien 8.1 und 8.3. Dadurch, dass “Bild” gleich zweimal das andere Foto unverfremdet druckte, habe die Zeitung aber nicht gegen den Pressekodex verstoßen. Warum nicht? Weil es “irrtümlich” geschah. Bei den übrigen Beiträgen habe “Bild” eine “entsprechende Anonymisierung” vorgenommen, so der Presserat. Er entschied sich deshalb, “Bild” nicht zu rügen, sondern nur zu missbilligen.

*) Eine Missbilligung durch den Presserat ist für die missbilligte Zeitung folgenlos. Der Presserat “empfiehlt” den Zeitungen allerdings, die Missbilligungen abzudrucken — “als Ausdruck fairer Berichterstattung”.

Eine Rüge durch den Presserat ist für die gerügte Zeitung ebenfalls folgenlos. Die gerügte Zeitung ist zwar laut Pressekodex “verpflichtet”, die Rüge abzudrucken. Tut sie das nicht, verstößt sie damit aber nur gegen den Pressekodex, wofür sie gerügt werden könnte, was sie abdrucken müsste und so weiter und so fort.

Die Effenberg-Symbiose

Dies ist die erstaunliche Geschichte von Jan Mendelin, einem glücklichen Mann, der es geschafft hat, gleichzeitig eine Art Manager des Fußballers Stefan Effenberg zu sein und regelmäßig in der “Bild”-Zeitung als scheinbar unabhängiger Journalist über Stefan Effenberg zu schreiben. Erzählt hat sie gestern das NDR-Medienmagazin “Zapp” in einem Schleichwerbe-Special.

Mendelin war früher Redakteur bei RTL. Der “Spiegel” berichtet, 1999 habe der damals 26-jährige als Reporter den Sportler kennengelernt und schnell Freundschaft geschlossen. Schon im ersten Interview habe Mendelin nach fünf Minuten bewundernd festgestellt: “Stefan, Sie sind ja total unkompliziert.”

Ab Herbst 2002 taucht Mendelin in den Medien in einer veränderten Rolle auf. In einem Interview mit “Bild am Sonntag” am 10. November 2002 spricht Effenberg unter anderem über die Trennung von seiner Frau:

“BamS”: Ihre Frau Martina war auch Ihre Managerin. Wer macht das heute?

Effenberg: Ich habe jetzt einen Koordinator — Jan Mendelin. Der kümmert sich auch um meine Memoiren, die im nächsten Jahr rauskommen.

Die “Berliner Zeitung” schreibt wenige Tage später, Mendelins Aufgabe bestehe “vor allem darin, Medienanfragen abzublocken”.

Mendelin schreibt mit und für Effenberg dessen Biographie, die im Frühling 2003 exklusiv von “Bild” vorabgedruckt wird: “Jetzt knallt’s täglich In BILD! Skandal- Fußballstar Stefan Effenberg (34) rechnet ab. (…) Effe so intim wie nie.” Seine Geschäftsbeziehung zu Effenberg wird von vielen Medien diskutiert; sie ist auch kein Geheimnis: Mendelins Name steht mit auf dem Buchcover.

Jan MendelinNun könnte man glauben, dass ihn das disqualifizert, gleichzeitig in der Rolle als scheinbar unabhängiger Journalist über Effenberg zu berichten. Nicht für “Bild”. Am 7. Februar 2004 führt Mendelin mit einem anderen Autor zusammen für “Bild” ein “Interview” mit seinem eigenen Schützling: “EFFE – Abrechnung mit dem FC Arrogant”. Am 8. September 2004 ist Mendelin der Autor eines großen “Bild”-Interviews: “Effenberg & Frau Strunz exklusiv in BILD: Warum wir uns trennen”. Am 20. April 2005 “interviewt” Mendelin Effenberg für “Bild” und setzt davor den einleitenden Satz: “Die Fans in Gladbach lieben ihn”. Am 29. Juni 2005 schreibt Mendelin in “Bild”: “Effes Frau will mehr Geld für die Kinder: Unterhalts-Klage gegen Strunz”. Am 22. Juli 2005 “interviewt” Mendelin für “Bild” Effenbergs Eltern, am 25. Juli 2005 “berichtet” er für “Bild” über Effenbergs Abschiedsspiel.

Zur Höchstform läuft Mendelin in seiner Doppelrolle auf, als Effenberg wegen Polizistenbeleidigung angeklagt wird. “Zapp” zeigt, wie Mendelin als Berater Effenbergs vor und im Gerichtssaal nicht von dessen Seite wich. Gleichzeitig schrieb er für “Bild” die Artikel über den Prozess, z.B.: “Effes Arschloch-Prozess”, “Effe — Das Urteil ist eine Unverschämtheit”, “Effe spuckt Gift und Galle”.

All das widerspricht der Ziffer 7 des Pressekodex, in der es heißt:

Die Verantwortung der Presse gegenüber der Öffentlichkeit gebietet, dass redaktionelle Veröffentlichungen nicht durch private oder geschäftliche Interessen Dritter oder durch persönliche wirtschaftliche Interessen der Journalistinnen und Journalisten beeinflusst werden.

Es widerspricht auch fundamental den angeblich bei der Axel Springer AG geltenden “journalistischen Leitlinien”.

Und was sagt der Verlag zu den Vorwürfen? Offiziell nichts. “Zapp” berichtet, der “Bild”-Sprecher habe ausrichten lassen, man wisse nichts von einer Geschäftsverbindung zwischen Mendelin und Effenberg.

Danke auch an Thomas C.

Nachtrag, 5. November. Wir haben am Donnerstagmittag den “Bild”-Pressesprecher gebeten, uns zu sagen, ob Mendelin auch in Zukunft für “Bild” über Effenberg berichten wird. Wir haben keine Antwort erhalten.

Nachtrag, 30. November. Inzwischen haben wir vom “Bild”-Pressesprecher die Zusage bekommen, noch in diesem Jahr eine Antwort auf unsere Fragen zu erhalten.

Nachtrag, 5. Januar. Tatsächlich hat uns der “Bild”-Pressesprecher noch 2005 geantwortet. Am 24. Dezember teilte er uns mit:

1. Wir haben Ihre Vorwürfe gegen Hr. Mendelin geprüft. Daraus hat sich für uns nach wie vor kein Nachweis für eine Geschäftsbeziehung zwischen ihm und Effenberg ergeben. Als was ihn verschiedene Medien, egal aus welchem Verlag, bezeichnen, sagt ja noch nichts über einen wirklichen Tatbestand aus. Da werden Sie mir sicherlich zustimmen.

Zudem liegt uns eine Eidesstattliche Erklärung von Hr. Mendelin vor. Für uns gibt es keinen Anlaß daran zu zweifeln.

2. Wie bereits erwähnt ist Hr. Mendelin freier Autor, insofern kann ich Ihnen nicht sagen ob, wann oder über was er das nächste Mal für BILD schreibt.

Wir bleiben an der Sache dran.

Justiziar Zufall

Vielleicht hat die “Bild”-Zeitung gute Gründe dafür, warum sie den Berliner Mann, der wegen Missbrauchs seiner Tochter zu drei Jahren Haft verurteilt wurde, in ihrer Hamburger Ausgabe auf einem großen Foto klar erkennbar zeigt, in ihrer Berliner Ausgabe (und bei Bild.de) sein Gesicht auf demselben Foto aber unkenntlich gemacht hat.

Vielleicht würfeln sie aber auch nur.

Danke an Torben L. für den Hinweis!

Nachtrag, 7. Oktober, 18.20 Uhr: “Bild”-Sprecher Tobias Fröhlich antwortet auf unsere Bitte nach einer Erklärung:

Wie Sie ja wissen, dürfen volljährige, geständige und verurteilte Straftäter im Bild gezeigt werden.

In diesem Falle haben es einige Redaktionsleiter mit dem Persönlichkeitsschutz vielleicht etwas übertrieben.

Fröhlichs Auslegung des Persönlichkeitsrechts ist falsch. Keineswegs dürfen volljährige, geständige und verurteilte Straftäter grundsätzlich im Bild gezeigt werden. In ihrem Buch “Presserecht für Journalisten” schreibt Dorothee Bölke, ehemalige “Spiegel”-Justiziarin und Geschäftsführerin des Deutschen Presserates:

Über eine Tat selbst darf berichtet werden, die Veröffentlichung von Bildern der Täter oder Verdächtigen unterliegt dagegen besonderen Regeln. Die betreffenden Personen sollen nicht an den Pranger gestellt werden: Deshalb gilt der Grundsatz: Niemand wird allein durch eine Straftat oder ein Strafverfahren zur “Person der Zeitgeschichte”, die ohne weiteres abgebildet werden darf. (…) Immer müssen die Umstände des Einzelfalles berücksichtigt werden: die Schwere der Tat, die Bedeutung des Betreffenden in der Öffentlichkeit, die Person des Täters oder Einzelheiten, die den Fall deutlich aus dem Kreis der alltäglichen Kriminalität herausheben (…).

“Bild”-Berichterstattung bleibt “nicht akzeptabel”

Wir haben jetzt mal nachgefragt. Warum die “Bild”-Zeitung einen Artikel, für den sie gerade vom Presserat gerügt wurde, weil er gegen mehrere Ziffern des Pressekodex verstößt, nicht aus ihrem Online-Angebot entfernt. Und das, obwohl “Bild” als Zeitung der Axel Springer AG ausdrücklich den Pressekodex als Grundlage ihrer Arbeit anerkennt.

Wir haben also beim offiziellen “Bild”-Sprecher angerufen und nachgefragt. Wir werden seine Antwort allerdings nicht veröffentlichen. Der Sprecher von “Bild” weigert sich, uns als journalistisches Angebot zu behandeln und uns offiziell Auskünfte zu geben. Er spricht mit uns unter der Voraussetzung, dass wir seine Aussagen nicht verwenden. Als journalistisches Angebot fühlen wir uns an solche Gepflogenheiten gebunden.

Und so muss die Frage offen bleiben, warum Bild.de weiter einen Artikel in seinem Angebot hat, der nach dem Urteil des Presserates das Persönlichkeitsrecht eines Menschen verletzt, eine vorverurteilende Berichterstattung darstellt und insgesamt “nicht akzeptabel” ist. Offenkundig handelt es sich aber nicht um ein Versehen oder ein Versäumnis von Bild.de.

Allgemein  

“Nicht akzeptabel”, gerügt und missbilligt

“Kannibale grillte seine Cousine im Backofen”

So stand es am 10. Juni in “Bild” (und steht noch so bei Bild.de).

Der Deutsche Presserat hat die “Bild”-Zeitung deshalb jetzt öffentlich gerügt*. Die “Tatsachenbehauptung” in der Überschrift ist laut Presserat eine “Vorverurteilung” und als Verstoß gegen Ziffer 13 des Pressekodex “nicht akzeptabel”. Weiter heißt es (mit Hinweis auf die Pressekodex-Ziffer 8):

“Zudem wurde ein Foto des vermeintlichen Täters veröffentlicht, auf dem er klar erkennbar ist. Dadurch wurden die Persönlichkeitsrechte des Betroffenen verletzt.”

Und es ist, um es mal so zu sagen, nicht die erste Rüge, die gegen “Bild” ausgesprochen wurde. Im Gegenteil: Die “Bild”-Zeitung wird überdurchschnittlich häufig gerügt (allein in den letzten zehn Jahren fast 70-mal) und begeht viele Verstöße immer wieder.

Den aktuellen Anlass nutzend, dokumentieren wir alle öffentlichen und nicht-öffentlichen Rügen der “Bild”-Zeitung (zunächst von 2002 bis 2004).

Zu den Rügen
 
PS: Nicht gerügt wurde die “Bild”-Zeitung dafür, dass sie im August 2005 mit großer Konsequenz immer wieder gänzlich unverfremdete Fotos von der minderjährigen Tochter einer Frau zeigte, die neun ihrer Kinder getötet haben soll. Auf Nachfrage erfahren wir vom Beschwerdereferenten, dass eine von uns eingereichte Beschwerde den Presserat jedoch dazu veranlasste, eine Missbilligung der “Bild”-Berichterstattung auszusprechen.

*) “Es entspricht fairer Berichterstattung, vom Deutschen Presserat öffentlich ausgesprochene Rügen abzudrucken, insbesondere in den betroffenen Publikationsorganen.” (Pressekodex Ziffer 16 mit einem Link von uns.)

Blättern:  1 ... 54 55 56 57 58