Suchergebnisse für ‘Presserat Bild’

SZ-Erdogan-Propaganda, Fake-Gespräche, Umfrage-Gefahren

1. Die Alarmglocken haben versagt
(horizont.net, Ulrike Simon)
Die “Süddeutschen Zeitung” hat eine ganzseitige Anzeige mit Erdogan-Propaganda abgedruckt, in der die Absender der Polit-Botschaft unter anderem schreiben: „Mit Demut und Respekt verneigen wir uns nochmals vor unseren Märtyrern, die ihr Leben im Widerstand gegen den Putschversuch heldenhaft geopfert haben“. Wie konnte es dazu kommen, dass die Anzeige, die von “Spiegel” und “Bild” abgelehnt wurde, bei der “Süddeutschen” abgedruckt wurde? Ulrike Simon hat sich beim Geschäftsführer des Süddeutschen Verlags erkundigt.

2. Aufwachen! Neues Radio mit alten Fehlern
(fair-radio.net, Katharina Thoms)
Durch die Erfolge der unabhängigen Podcaster-Szene aufmerksam geworden, bieten immer mehr etablierte Medien Audioformate an. Doch dabei geht es nicht immer mit rechten Dingen zu. Der “Aufwacher-Podcast von “RP Online” erwecke den Live-Anschein, arbeite jedoch bei Interviews mit eingekauften und vorproduzierten Antworten. Sprich, der Moderator tut nur so, als ob er sich mit dem vermeintlich Interviewten unterhält. “RP Online” zeigt sich leider wenig einsichtsbereit und will die Fake-Gespräche weiter senden: “Wir finden, dass ein Gespräch eine sehr hörerfreundliche Darstellungsform ist. Wir planen derzeit, sie weiterhin zu nutzen.”

3. Die große Quoten-Lüge
(faz.net, Claudius Seidl)
Wird Fernsehen wirklich für die Mehrheit der Bevölkerung gemacht? Claudius Seidl hat seine Zweifel daran und spricht, nachdem er sich die Zahlen genauer angeschaut hat, von der “großen Quoten-Lüge”: “Es ist nicht etwa die Mehrheit, die öffentlich-rechtliche Programme sieht. Es sind jene Leute, welche das Lesen anstrengt und das Ausgehen erst recht, Leute, die vielleicht auch schon genug geredet haben in ihrem Leben und ein paar Abende, in denen das Fernsehen zu ihnen spricht, gut aushalten können. Es sind diese Menschen, welche man auch mit dem harmlosen Quatsch erreicht, schon weil sie für andere Abendvergnügungen wenig Alternativen haben.”
Nachtrag, 11:14 Uhr: Uns ist leider erst jetzt aufgefallen, dass der Text von Claudius Seidl etwas älter ist. Interessant ist er aber (hoffentlich) trotzdem, weil er ein grundsätzliches Problem anspricht.

4. „Kohl sah einen Anschlag auf die Menschenwürde“
(tagesspiegel.de, Thomas Eckert & Joachim Huber)
Der “Tagesspiegel” hat sich mit ZDF-Chefredakteur Peter Frey über das “Morgenmagazin” unterhalten. Als man mit dem Format vor 25 Jahren startete, war man vergleichsweise spät dran. Nun schauen in der Spitze gegen 8 Uhr morgens zwischen 800.000 und einer Million Zuschauer zu. Auf die teilweise recht bunte Themenmischung angesprochen, entgegnet Frey: “Wir versuchen, die Lebenswirklichkeit abzubilden. Und da geht es bekanntlich bunt zu. Wir sind ein Supermarkt, in dem es frische, aktuelle Ware, aber eben auch schöne, interessante und manchmal auch einfach unterhaltsame Dinge gibt.” Nun ja, in vielen Supermärkten liegen auch Dinge aus, bei denen man nicht unbedingt zugreifen sollte, weil sie ungesund, fragwürdig hergestellt oder verfallen sind, aber wir wollen Herrn Frey nicht seine Geburtstagslaune verderben.

5. Mitmachen und gewinnen
(sueddeutsche.de, Kathrin Hollmer)
Viele Online-Medien nutzen Online-Umfragen nicht nur zur Einholung eines Meinungsbilds, sondern um Besucher länger auf ihren Seiten zu halten. Doch die Umfragen lassen sich leicht manipulieren z.B. durch mehrfache Stimmabgabe. Die Ergebnisse sind daher nur mit Vorsicht zu genießen; ein Umstand, dem kurz vor der Bundestagswahl besondere Bedeutung zukommt. Nun hat ein Grünen-Politiker mit journalistischem Hintergrund eine Beschwerde beim Presserat eingereicht: “Ein journalistisches Umfeld erhöht die Glaubwürdigkeit von Online-Umfragen, manipulierbare Online-Umfragen allerdings gefährden die Glaubwürdigkeit des journalistischen Umfelds.”

6. Standard-Namen, Standard-Schuhe, Standard-Marotten
(dwdl.de, Jan Freitag)
Fernsehen ist eine Welt voller Klischees. Jan Freitag hat seinen Blick auf die scheinbar belanglosen Randaspekte gerichtet und auch dort viele wiederkehrende Muster ausgemacht. Von der Namensgebung, den Darstellern bis hin zu den Requisiten. (Beispiel Personenkraftwagen: “Autos sind Distinktionselemente. Da all die Neoheimatfilmcharaktere lässig sind wie Graubrot, öffnet der Heckflossenbenz in “Um Himmels Willen” eine Klostertür zur Moderne”

Redaktioneller Hinweis: Wegen der besonderen Bedeutung des Themas folgt heute eine Spezialausgabe zum G20-Gipfel und dem Umgang mit den Medien bzw. der Medienresonanz auf die Geschehnisse.

“Ich gehe davon aus, dass ihre Geschichte erfunden ist”

Morgen jährt sich zum zweiten Mal der Absturz des “Germanwings”-Flugs 4U9525. 150 Menschen sind damals in den französischen Alpen ums Leben gekommen, darunter auch Co-Pilot Andreas Lubitz, der die Maschine bewusst zum Absturz gebracht haben soll. Während viele der Hinterbliebenen sich treffen und gemeinsam trauern werden, werden Lubitz’ Eltern in Berlin bei einer eigens organisierten Pressekonferenz sitzen. Sie wollen ein Gutachten präsentieren, in dem es um Zweifel an den offiziellen Ermittlungen zur Absturzursache gehen soll.

In der “Zeit” von heute ist ein lesenswertes Stück von Petra Sorge zum Thema erschienen (hier eine Zusammenfassung von “Zeit Online”). Sie hat sich mit Günter Lubitz, dem Vater von Andreas, getroffen und mit ihm über verschiedene Gutachten, Vorwürfe gegen die Staatsanwaltschaft, seine Motivation gesprochen:


Der Text handelt auch von der Berichterstattung rund um den “Germanwings”-Absturz. Es geht um ein brennendes Grab, um herumschleichende Reporter, um möglicherweise erfundene Interviewaussagen. Es geht vor allem um die “Springer”-Blätter “Bild” und “Welt am Sonntag”.

***

Da ist zum Beispiel der “Bild”-Bericht über das Grab von Andreas Lubitz. In der Print-Ausgabe und online hatten die “Bild”-Redaktionen Ende Juni 2015 groß auf der Titel- beziehungsweise Startseite über die Beerdigung des “Germanwings”-Co-Piloten berichtet …


… und dabei auch dessen Grab, niedergelegte Kränze, letzte Grüße von Freunden gezeigt.

Petra Sorge schreibt in ihrem “Zeit”-Artikel:

Kurz nach der Beerdigung von Andreas Lubitz gelangte ein Reporter auf den Friedhof. Er fotografierte das Grab: Kränze, die letzte Widmung der Familie. Bild veröffentlichte das Foto. Kurze zeit später setzte jemand das Grab in Brand. Der Brandstifter wurde nie gefunden.

Wegen der Veröffentlichung des Fotos folgte ein Gerichtsverfahren, das noch immer nicht endgültig entschieden ist. Inzwischen liegt der Fall beim Bundesgerichtshof:

Das Kammergericht Berlin untersagte den Abdruck des Fotos schließlich, mit der Begründung, die Berichterstattung stelle “einen schwerwiegenden Eingriff in die Persönlichkeitsrechte” der Kläger dar. Der Springer-Verlag hat Nichtzulassungsbeschwerde eingelegt. Über die Frage von Pietät, Persönlichkeitsrecht und Grenzen der Pressefreiheit muss nun der Bundesgerichtshof entscheiden.

Nun kann man über einen direkten Zusammenhang von Bericht und Feuer nur mutmaßen. Die Tatsache aber, dass “Bild” und Bild.de trotz des Brandes und der möglichen Gefahr einer weiteren Brandstiftung im vergangenen August wieder mit großen Fotos über das Grab von Andreas Lubitz und den neuen Grabstein dort berichtet haben, wird vor diesem Hintergrund noch ekliger als es eh schon ist.

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Direkt im Anschluss schreibt Petra Sorge:

Günter Lubitz hat lange überlegt, ob er mit der ZEIT sprechen soll. Mehrmals stand das Treffen auf der Kippe, besonders nachdem im Februar zwei Journalisten nahe dem Haus waren und danach behauptet hatten, die Familie habe sich erstmals öffentlich geäußert. Diese aus dem Zusammenhang gerissene “Äußerung” stammte aus einem Antwortschreiben, mit dem Günter Lubitz schon im November 2016 auf die Bitte um ein Interview reagiert hatte.

Bei den “zwei Journalisten” dürfte es sich um Mitarbeiter der “Welt am Sonntag” handeln. Die Wochenzeitung hatte vor gut einem Monat, am 26. Februar, vier Seiten über den “Germanwings”-Absturz veröffentlicht. In dem langen Text findet sich auch diese Passage:

Erstmals überhaupt haben sich die Eltern nun zu Wort gemeldet. Auf Anfrage der “Welt am Sonntag” schrieben sie: “Zum Absturz des Germanwings-Fluges 9525 ergeben sich auch für uns noch viele unbeantwortete Fragen, merkwürdige Sachverhalte und Zweifel am bisher kommunizierten Unfallhergang. Wir sind momentan selber noch am Recherchieren.” Zu dem “völlig falsch gezeichneten Bild” ihres Sohnes wollen sie sich momentan aber noch nicht äußern.

Ein “Unfallhergang”? Ein “völlig falsch gezeichnetes Bild” ihres Sohnes?

Aus einer E-Mail-Absage auf eine Interview-Anfrage vom November 2016 macht die “Welt am Sonntag” im Februar 2017 also die exklusive Nachricht, dass Lubitz’ Eltern sich “erstmals überhaupt” geäußert hätten.

“Bild” und Bild.de griffen das Thema direkt auf:


Franz Josef Wagner schrieb einen Brief an die Eltern von Andreas Lubitz.

***

Der dritte Abschnitt im “Zeit”-Artikel zur Berichterstattung über die “Germanwings”-Katastrophe ist der brisanteste. Es geht um ein Interview von “Bild”-Reporter John Puthenpurackal aus dem März 2015:



Die Aussagen der angeblichen “Ex-Freundin” über Lubitz’ angebliche Ausraster und seine angeblichen Ankündigungen waren nur wenige Tage nach dem Unglück entscheidende Bausteine bei der medialen Konstruktion eines Psychogramms.

“Bild” schreibt in dem Artikel:

Die Stewardess Maria W. (26) war eine zeitlang die Freundin von Todes-Pilot Andreas Lubitz (27).

Fünf Monate lang flogen sie im vergangenen Jahr zusammen durch Europa und übernachteten heimlich gemeinsam in Hotels.

BILD-Reporter John Puthenpurackal hat ihre Identität überprüft. Er ließ sich u.a. ein Foto zeigen, das die Stewardess und den Amok-Piloten bei einem Flug in derselben Crew zeigt.

Wir haben den Namen auf ihren Wunsch geändert, sie so fotografiert, dass sie nicht erkannt werden kann. In BILD spricht jetzt die Frau, die diesem Mann sehr, sehr nah war.

Trotz Identitätsprüfung durch Reporter Puthenpurackal und Foto-zeigen-lassen glaubt Staatsanwalt Christoph Kumpa laut “Zeit” inzwischen, dass die Aussagen in dem “Bild”-Artikel erfunden seien. Petra Sorge schreibt:

Und dann ist da die Sache mit der angeblichen Ex-Freundin seines Sohnes, der Stewardess Maria W. Bild druckte im März 2015 ein Interview mit ihr, wonach Andreas Lubitz angekündigt haben soll: “Eines Tages werde ich etwas tun, was das ganze System verändern wird, und alle werden dann meinen Namen kennen und in Erinnerung behalten.” Maria W. habe sich wegen seiner Probleme von ihm getrennt: “Er ist in Gesprächen plötzlich ausgerastet und schrie mich an. Ich hatte Angst. Er hat sich einmal sogar für längere Zeit im Badezimmer eingesperrt.” Das Interview schien genau jenes Puzzleteilchen zu liefern, das noch fehlte zum Bild eines Wahnsinnigen. Als die Staatsanwaltschaft einen Zeugenaufruf startete, meldete sich aber keine Maria W. Staatsanwalt Kumpa erklärt jetzt auf ZEIT-Anfrage: “Ich gehe davon aus, dass ihre Geschichte erfunden ist.”

“Bild” wehrt sich im “Zeit”-Artikel gegen diesen Vorwurf.

Verschlimmbesserung, Treppenlift-Spiegel, US-Comedy-Boom

1. Der Pressekodex öffnet sich für die „Lügenpresse“-Verschwörer
(udostiehl.wordpress.com)
Der Deutsche Presserat hat den sogenannten Pressekodex überarbeitet. Konkret ging es um die vieldiskutierte Richtlinie 12.1, welche die Berichterstattung über Straftaten und die Erwähnung von ethnischen, religiösen und anderen Zugehörigkeiten der mutmaßlichen Täter behandelt. Udo Stiehl vergleicht die Formulierungen der neuen mit der alten Richtlinie. Mit der Änderung bzw. Aufweichung dieser Richtlinie wollte man wohl dem von Lügenpresse-Rufern und Besorgtbürgern oft geäußerten Vorwurf begegnen, die Presse verschweige bewusst Angaben zur Herkunft von Tätern. Stiehls Resümee: “Die Richtlinie 12.1 ist in ihrer neuen Form unkonkreter und öffnet damit genau jenen Provokateuren neue Möglichkeiten, die Presseberichterstattung ohnehin gezielt diskreditieren wollen.”

2. Berichterstattung über dubiose Anbieter: Kanzlei droht Journalisten
(test.de)
Die Stiftung Warentest berichtet immer wieder über schwarze Schafe im Finanzbereich. Um Anleger vor dubiosen Angeboten zu schützen, muss natürlich der Name des Anbieters genannt werden. Die Kanzlei Höcker Rechtsanwälte aus Köln wolle das oft verbieten. Sie versuche Journalisten einzuschüchtern, indem sie bereits vor einer Veröffentlichung mit rechtlichen Schritten gegen die Berichterstattung drohe. Das sei ein Angriff auf die Pressefreiheit, so die Stiftung. Zwei konkrete Beispiele machen deutlich, wie seitens der Kanzlei mit Warnschreiben und unverhohlenen Drohungen operiert wird.

3. Facebook führt Anfechtungstool für Falschmeldungen ein
(zeit.de, Jan Aleksander Karon)
Vorerst nur in den USA führt Facebook ein Anfechtungstool für Falschmeldungen ein: Ein rotes Warndreieck soll darauf hinweisen, dass ein Beitrag unter Fake-News-Verdacht steht. Wer einen derartigen Artikel auf Facebook teilen will, bekommt einen Warnhinweis und weitere Informationen eingeblendet.

4. Fast ohne Treppenlift
(taz.de, René Martens)
René Martens hat sich den neuen “Spiegel Classic” angeschaut, den „Spiegel“-Spin-off für die Generation 50+. Große Begeisterungsstürme hat ihm das Heft nicht abgerungen: “Das Magazin für sehr erwachsene Erwachsene liefert zwar Eins-a-Qualitätsjournalismus, wirkt aber allzu gediegen, um nicht zu sagen: verschnarcht. Ironie? Witz? Schwer auszumachen. Spiegel Classic mutet so berechenbar an wie der Set eines Ü50-Party-DJs.”

5. Twitter-Transparenzbericht: Frankreich und Türkei stellen die meisten Löschanfragen
(netzpolitik.org, Markus Reuter)
Im Twitter-Transparenzbericht für das zweite Halbjahr 2016 ist die Türkei weltweit führend, was die Anzahl der Löschversuche angeht. Weltweit seien 13 Prozent mehr Löschanfragen gestellt worden als im Vorhalbjahr. Die meisten dieser Ersuchen seien keine Folgen von Gerichtsurteilen, sondern Anfragen von Regierungsstellen und Polizeien. 88 Anfragen hätten sich gegen verifizierte Journalisten oder Medien, fast 90 Prozent dieser Anfragen seien aus der Türkei gekommen.

6. Die besten Witze kommen aus Washington
(faz.net, Christiane Heil)
Christiane Heil berichtet aus Los Angeles über den Aufschwung der amerikanischen Comedians seit Trumps Machtübernahme im Weißen Haus. Die Comedy-Show „Saturday Night Live“ (SNL) hatte unlängst die höchsten Einschaltquoten der letzten 20 Jahre. Der sogenannte „Trump bump“ treibe aber auch auf die Einschaltquoten anderer Sendungen in die Höhe.

7. Offener Brief anlässlich des “Bild”-Beitrags “Darf man Sie Mongo nennen?”
(facebook.com, Lorenz Meyer)
Als siebter und damit zusätzlicher Link ein Hinweis auf den offenen Brief von 6-vor-9-Kurator Lorenz Meyer (also von mir) an die “Bild”-Redaktion. Diese hatte am Tag des Down-Syndroms geschlagzeilt: “Darf man Sie Mongo nennen?”, überschrieben mit “Bild fragt Fragen, die sich keiner zu stellen traut”.
Der Beginn meiner Botschaft an die Kollegen: “Ich könnte es mir natürlich leicht machen und Euch im Gegenzug fragen, ob ich Euch “Arschlöcher” nennen darf? Aber ich will mir mal die Mühe machen und Euch erklären, was an Eurer Schlagzeile falsch und schlecht ist.”

Bild  

Aus Fanboy wurde Ernst. Ernst ist jetzt Ombudsmann.

Als es Ende Oktober 2010 mal wieder eng wurde für “Bild”, war Ernst Elitz direkt zur Stelle. Damals verurteilte das Amtsgericht München einen früheren Redakteur des Blatts zur Zahlung von 14.400 Euro an den Schauspieler Ottfried Fischer. Der Mann, zu der Zeit noch “Bild”-Mitarbeiter, hatte ein illegal aufgenommenes Video gekauft, das Fischer beim Sex zeigen sollte. Er meldete sich bei Fischers PR-Agentin, erwähnte das Sextape und bekam ein Exklusiv-Interview mit dem Schauspieler. Fischer wehrte sich später, sprach von Nötigung. Und das Münchner Amtsgericht gab ihm Recht. Es sah in der Erwähnung des Videos eine konkludente Drohung des “Bild”-Mitarbeiters; eine explizite Drohung, dass man die Aufnahmen anderenfalls veröffentliche könne, sei nicht nötig gewesen.

Zwei Tage später äußerte sich Ernst Elitz zu dem Urteil. Der einstige “Deutschlandradio”-Intendant kommentierte damals schon seit einiger Zeit alles Mögliche in “Bild”. Für das Urteil aus München hatte er überhaupt kein Verständnis:

Elitz schrieb:

Darf ein Journalist mit keinem mehr sprechen, über den er mehr weiß, als dem Angesprochenen lieb sein kann? Das ist bei jeder professionellen Recherche so. Das verletzt keine Grenze.

Und:

Auch mit diesem Urteil wurden Grenzen verletzt. Ein Journalist, der Betroffene mit Recherche-Ergebnissen konfrontiert, nötigt nicht. Er schafft klare Verhältnisse. Unabhängig davon, ob es um einen groß angelegten Betrugsfall oder um ein Sexvideo geht.

Der Ankauf von illegalen Aufnahmen aus dem höchstpersönlichen Bereich und das Unterdrucksetzen mit diesen Aufnahmen sei also “Profi-Recherche”, schrieb Ernst Elitz über die Methoden eines “Bild”-Mitarbeiters in “Bild”.

Zwei Jahre zuvor verteidigte Elitz schon einmal die Arbeitsweise des Boulevardblatts. Damals war er noch Intendant des “Deutschlandradios”, seine regelmäßigen “Bild”-Kommentare gab es noch nicht. Der Deutsche Presserat rügte im Dezember 2008 die “Bild”-Berichterstattung über einen Flugzeugabsturz in Nepal. Auf der Titelseite waren “verkohlte Leichen” zu sehen, im Innenteil unverfremdete Fotos von sechs der zwölf deutschen Opfer.

Ernst Elitz war zufällig Blattkritiker an dem Tag, als “Bild” über den Absturz berichtete. Damals nannte er die Aufmachung “eine akzeptable Lösung”. Als der Presserat dann die Rüge aussprach, äußerte er sich, zusammen mit Kai Diekmann, in einer Pressemitteilung des Axel-Springer-Verlags kritisch zu dieser Entscheidung und verteidigte “Bild”.

Und auch sonst gab sich Elitz stets Mühe, alles super zu finden, was die “Bild”-Zeitung so macht, und ihre Schweinereien als ganz normalen Journalismus zu bezeichnen: Die Griechenland-Hetze der Redaktion war für ihn “keine Griechenland-Hetze”, ein juristischer Sieg für “Bild” war gleich ein “Sieg für die Pressefreiheit”.

Dieser Mann, der sich gern mal an falsche oder einseitige Berichte dranhängt und wiederholt null Verständnis für Kritik an “Bild”-Methoden zeigte, ist neuerdings Ombudsmann bei der “Bild”-Zeitung. Das verkünden das Blatt …

und Bild.de

… heute stolz.

In seiner neuen Rolle soll Elitz die Schnittstelle zwischen Redaktion und Lesern sein, schreiben “Bild”-Chefredakteurin Tanit Koch und “Bild”-Oberchefredakteur Julian Reichelt:

Wir schaffen die Stelle des Ombudsmannes. Ernst Elitz ist ab sofort Ansprechpartner für Sie! (…)

Sie können ihn kontaktieren, wenn Sie Ihre politische Ansicht oder eine Debatte falsch oder verzerrt dargestellt finden. Aber auch, wenn Sie Zweifel an Fakten haben oder Fragen zu unserer Quellenlage. Er darf in Ihrem Auftrag bei uns in der Chefredaktion recherchieren, ob wir falsch gelegen haben. Wir werden keinen Einfluss auf sein Urteil nehmen und es veröffentlichen, wann immer er es von uns verlangt.

Ja, “wann immer er es von uns verlangt.” Aber dafür müsste erstmal ein Wille da sein, “Bild” kritisch zu betrachten. Zumindest bei der Nötigung von Ottfried Fischer und den “verkohlten Leichen” aus Nepal wären die Zuschriften aus Ernst Elitz’ Posteingang vermutlich direkt in den Papierkorb gewandert — war schließlich alles tiptop.

Dazu auch:

Mit Dank an Eva für den Hinweis!

Die ungeschriebenen Gesetze des Journalismus – nun aufgeschrieben

Der Pressekodex sieht vor, dass Journalisten die Wahrheit achten, die Menschenwürde wahren und die Öffentlichkeit wahrhaftig informieren. Das steht ganz am Anfang des Regel-Katalogs. Alles weitere wird unter 16 Ziffern in aller Ausführlichkeit erklärt. Und dann gibt es noch ein paar ungeschriebene Gesetze, die man eigentlich auch noch anfügen wollte, aus zwei Gründen aber doch weggelassen hat. Zum einen dachten die Verfasser: Diese Regeln kennt ja nun wirklich eh jeder Journalist. Zum anderen war es schon Freitag und gerade 14 Uhr durch.

Ralf Heimann hat vor ein paar Jahren aus Versehen einen Zeitungsbericht über einen umgefallenen Blumenkübel berühmt gemacht. Seitdem lassen ihn abseitige Meldungen nicht mehr los. Er hat mehrere Bücher veröffentlicht, zuletzt zusammen mit Jörg Homering-Elsner “Bauchchirurg schneidet hervorragend ab — Perlen des Lokaljournalismus”. Fürs BILDblog kümmert er sich um all die unwichtigen Dinge, die in Deutschland und auf der Welt so passieren.
(Foto: Jean-Marie Tronquet)

Inzwischen gibt es Zweifel daran, ob diese Entscheidung richtig war. Heute würden viele Menschen lieber einem mehrfach vorbestraften Trickbetrüger ihre gesamten Ersparnisse anvertrauen als einem Journalisten eine wichtige Information. Um das Vertrauen zurückzugewinnen, müssen Journalisten die Regeln, nach denen sie arbeiten, transparent machen. Und weil alle anderen Kollegen gerade mit “wichtigen Recherchen” beschäftigt sind, blieb am Ende nur ich für diese undankbare Aufgabe.

Leider kenne ich selbst gar nicht alle ungeschriebenen Gesetz und auch nicht die richtige Reihenfolge. Daher kann ich hier nur einige vorstellen. Aber ein Kollege sagte mir: Vieles kann man sich herleiten, wenn man nur einfach mal hinsieht. Und das stimmt. Diese Regel hier ist nun ziemlich offensichtlich:

Leser sind grundsätzlich nicht in der Lage, die Qualität des vor ihnen liegenden Produkts selbst zu erkennen. Deswegen muss man sie auf vorhandene Qualität hinweisen, wo immer es möglich ist. Wichtig: Vorhandene Qualität ist keine Voraussetzung für den Hinweis. Und: Der Hinweis kann auf unterschiedliche Weise erfolgen:

a) durch vom eigenen Haus, Berufsverbände oder andere Institutionen in Auftrag gegebene Studien, die absichtlich oder zufällig zu dem Ergebnis kommen, dass Print-Produkte sich weiterhin größter Glaubwürdigkeit und Beliebtheit erfreuen. Bei Studien mit einem gegenteiligen Ergebnis ist im Sinne des Pressewesens von der Veröffentlichung abzusehen.

b) durch den Hinweis auf Exklusivität. Wenn Journalisten früher als andere an eine Information gelangen, sollten sie das unabhängig von der Wichtigkeit der Information deutlich hervorheben. Wissenschaftler haben herausgefunden, dass Leser den Hinweis erst bei der dritten Erwähnung wahrnehmen. Daher sollte sichergestellt sein, dass im Text ausreichend oft auf die Exklusivität hingewiesen wird.

Man muss allerdings dazusagen: Dieses Forschungsergebnis ist höchst umstritten. Viele Journalisten wissen das und beschränken sich daher in ihren Artikeln nicht auf die empfohlenen drei Erwähnungen.

Neben diesem sehr allgemeinen ehemals ungeschriebenen Gesetz gibt es aber auch sehr spezielle Regeln. Zum Beispiel diese hier:

Wenn ein Pressesprecher, der mit vollem Namen im Text erscheint, während des Gesprächs den Satz gesagt hat “Aber das haben Sie jetzt nicht von mir”, dann ist der Journalist dazu angehalten, die nach dem Satz gesagte Information im Artikel unterzubringen, und zwar unter Verweis auf “Insider-Kreise”.

Das ist aus gleich mehreren Gründen sinnvoll. Zum einen liegt diese Erwähnung im Interesse des Verlages, denn durch den Eindruck, der Journalist hätte die Fakten in einer umfangreichen Recherche bei top-geheimen Quellen verifiziert, gewinnt sein Artikel an Glaubwürdigkeit. Und das bei gleichbleibenden Kosten. Das sichert die Existenz des Unternehmens und damit auch die des im Interesse des Gemeinwohls stehenden Pressewesens.

Gleichzeitig — und das darf man hier auch ruhig erwähnen — hat es angenehme Nebeneffekte für den Journalisten. Sein Ansehen unter Lesern und Kollegen wächst. Und das bei gleichbleibender Arbeitszeit. Die Kollegen, die wirklich mit top-geheimen Quellen sprechen, bringen ihre Informationen nämlich auf die gleiche Weise in ihren Artikeln unter, gehen aber zwei Stunden später nach Hause. Das wiederum schadet dem Verlag, denn früher oder später fallen sie mit der Diagnose Burnout für mehrere Wochen aus, während ihre Bezüge weiter fällig werden.

Vor allem diese Regel macht deutlich, dass Journalisten heute auch wirtschaftliche Verantwortung tragen. In ihrem eigenen Interesse und im Interesse der Allgemeinheit sind sie dazu verpflichtet, sich selbst zu einer Marke zu transformieren. Darauf zielt das folgende in diesem Augenblick noch ungeschriebene Gesetz ab:

Mit der Nominierung zu einem Journalistenpreis, dem Beginn eines Buchprojekts oder der schriftlichen Zusage für ein beliebiges Stipendium (möglichst im Zusammenhang mit der beruflichen Tätigkeit) tritt unverzüglich die zeitgeschichtliche Bedeutung des Journalisten ein. Dadurch ergibt sich unmittelbar die Notwendigkeit eines eigenen “Wikipedia”-Eintrags. Wenn sich niemand dazu bereiterklärt, einen solchen zu verfassen, ist der Journalist selbst dazu verpflichtet, dies zu übernehmen. Im Falle von bedeutsamen Ereignissen (Auslandsaufenthalte, weitere Nominierungen, kontroverse Meinungen zu irgendwelchen Themen) hat der Journalist die Pflicht, seinen Eintrag innerhalb eines Tages zu aktualisieren.

Die erschreckend geringe Anzahl von Journalisten mit eigenem Wikipedia-Eintrag zeigt, dass einige der ungeschriebenen Gesetze, anders als von den Verfassern des Pressekodexes angenommen, noch immer erstaunlich unbekannt sind.

Andere dagegen haben sich erfreulicherweise etabliert, ohne je niedergeschrieben worden zu sein. Zum Beispiel das heute in nahezu jeder Redaktion bekannte Gesetz vom Texteinstieg bei einem vertrauten Ereignis:



Die goldene Regel zur Ereignissimulation in statischen Gesprächssituationen:




Und, vielleicht am bekanntesten von allen bis gerade noch ungeschriebenen Gesetzen: das Gebot vom ersten Satz einer Ärgernis-Berichterstattung in Verbindung mit dem Geheiß einer nachgestellten Verstärkung.









Verkehrte Welt

Zwei Tage nach Bekanntwerden der Strafanzeige gegen Kai Diekmann wegen eines möglichen sexuellen Übergriffs hat “Springer”-Vorstandschef Mathias Döpfner die Öffentlichkeit dazu aufgerufen, die Persönlichkeitsrechte und die Privatsphäre des “Bild”-Herausgebers zu respektieren. Anlass dazu war ein Vorfall am Samstagabend in Potsdam: Zwei Personen hatten Kai Diekmann vor seinem Privathaus aufgelauert, ihn fotografiert und die Bilder anschließend ins Internet gestellt.

Ralf Heimann hat vor ein paar Jahren aus Versehen einen Zeitungsbericht über einen umgefallenen Blumenkübel berühmt gemacht. Seitdem lassen ihn abseitige Meldungen nicht mehr los. Er hat mehrere Bücher veröffentlicht, zuletzt zusammen mit Jörg Homering-Elsner “Bauchchirurg schneidet hervorragend ab — Perlen des Lokaljournalismus”. Fürs BILDblog kümmert er sich um all die unwichtigen Dinge, die in Deutschland und auf der Welt so passieren.
(Foto: Jean-Marie Tronquet)

In einer auf Bild.de veröffentlichten Videobotschaft nannte Döpfner den Vorfall “schändlich und niederträchtig”. Er sprach von einer “regelrechten Hetzjagd” auf Diekmann, die man so nicht hinnehmen werde. “Wir sollten nicht vergessen, dass in Deutschland auch weiterhin die Unschuldsvermutung gilt”, sagte Döpfner. Ein schwerwiegender Vorwurf, wie der hier im Raum stehende, bleibe “in irgendeiner Weise immer am Beschuldigten hängen”, sagte er. Daher gebiete es schon der Anstand, sich in einer solchen Situation mit entsprechenden Veröffentlichungen zurückzuhalten, bis geklärt sei, was wirklich passiert ist.

Kai Diekmann soll im Sommer vergangenen Jahres nach einer Klausur-Tagung in Potsdam eine Mitarbeiterin beim Baden sexuell belästigt haben. Er selbst bestreitet das. Der “Spiegel” hatte den Vorwurf am Freitag öffentlich gemacht.
Am Wochenende gerieten die “Bild”-Medien selbst wegen ihrer zurückhaltenden Berichterstattung über die Ermittlungen in die Kritik. Sie hatten sowohl bei Bild.de als auch in der Zeitung nur eine knappe “dpa”-Meldung veröffentlicht. Politiker und Journalisten kritisierten das.

“Grünen”-Chefin Simone Peter warf der Zeitung in einem Radio-Interview vor, sich unbequemen Wahrheiten zu verschließen. “Wir dürfen nicht vergessen, dass zum ganzen Bild auch die Dinge gehören, die nicht in unser Weltbild passen”, sagte sie.

“Tagesschau”-Chefredakteur Kai Gniffke bezichtigte “Bild” in einem Blog-Beitrag für tagesschau.de des “Tendenz-Journalismus” und attestierte der Redaktion “falsche Correctness”: “Wenn ein derartiger Vorwurf in der Welt ist, ist es die Aufgabe von Journalisten, alle zur Verfügung stehenden Informationen öffentlich zu machen — und nicht, sie unter den Teppich zu kehren”, schrieb er.

Lediglich der Presserat nahm die Zeitung in Schutz: “Wir sind der Auffassung, dass die ‘Bild’-Zeitung hier absolut richtig handelt, wenn sie darauf verzichtet, einen Verdächtigen unnötig an den Pranger zu stellen”, hieß es in einer Mitteilung des Gremiums. Man hoffe, diese Entscheidung werde auch wegweisend für die Zukunft sein.

Bei Twitter fielen die Reaktionen auf die Anschuldigungen verhalten aus. “Erst mal abwarten, was die Ermittlungen bringen #Diekmann”, schrieb @krawallzwerg1314. Der Nutzer @anarchoklaus78 kommentierte: “Es ist einfach noch zu früh, um dazu irgendetwas zu sagen. #Diekmann #Ruhigbleiben #Abwarten.” Die beiden Tweets blieben die einzigen Einträge zum Thema.

Chefredakteure und Intendanten dagegen überschütteten Kai Diekmann mit Spott und Häme. “Sicherlich nur Umkleide-Kabinen-Gefummel”, schrieb Heribert Prantl von der “Süddeutschen Zeitung”. “Zeit”-Chef Giovanni di Lorenzo veröffentlichte bei Facebook ein Foto, das einen kopulierenden Esel zeigt, auf dessen Hals Diekmanns Kopf montiert ist. “FAZ”-Herausgeber Jürgen Kaube kommentierte: “Hahaha! Genau mein Humor!!!1111“.

“AfD”-Chefin Frauke Petry warnte indes vor Schnellschüssen. “Wir dürfen einen Menschen nicht nur aufgrund seiner beruflichen Herkunft vorverurteilen”, sagte sie und mahnte zur Besonnenheit. In die gleiche Richtung verlief eine Diskussion unter einem Facebook-Posting des “Kopp”-Verlags. Der Tenor dort: Die Behörden werden die Wahrheit schon ans Licht bringen.

Kai Diekmann selbst hatte sich gleich nach Bekanntwerden der Vorwürfe öffentlich geäußert. Bei einer Pressekonferenz in der 19. Etage des “Springer”-Hochhauses bezeichnete er die Berichte als “Kampagnen-Journalismus der übelsten Art” und beteuerte seine Unschuld.

“Ich gebe Ihnen mein Ehrenwort — ich wiederhole: mein Ehrenwort, dass die gegen mich erhobenen Vorwürfe haltlos sind”, sagte er. Nachfragen ließ er nicht zu. Nach der Pressekonferenz verschwand Diekmann wortlos. Mit einer “Bild”-Zeitung in der Hand fuhr er nach unten — im gleichen Fahrstuhl, in dem er gekommen war.

(Nur zur Sicherheit: Abgesehen von der Tatsache, dass die Staatsanwaltschaft Potsdam gegen Kai Diekmann ermittelt, und von der zurückhaltenden “Bild”-Berichterstattung über den Fall, ist all das hier erfunden.)

RT deutsch, Lauers Antwort, Admiral Tamm

1. Russische Propaganda für deutsche Zuschauer
(correctiv.org, Camilla Kohrs)
Camilla Kohrs von “Correctiv” hat mehrere Monate über die Medien der Neuen Rechten recherchiert und eine lesenswerte achtteilige Artikelserie vorgelegt. Im aktuellen und letzten Teil der Serie geht es um den russischen Auslandssender “RT deutsch”. Das Besondere bei der Plattform: “RT Deutsch” biete europakritischen Politikern von ganz links und ganz rechts eine Bühne – Hauptsache die Interviewten seien Merkel- und europakritisch.

2. Bedrohter Politiker outet Sparkassen-Mitarbeiter als AfD-Fan
(waz.de, Lars Wienand)
Darf man eine Mail veröffentlichen, samt Foto und Namen des Absenders, auch wenn diese besonders kritisch war und man vielleicht schon durch andere unschöne Nachrichten vorsensibilisiert war? Das ist die Frage, die sich im Falle des Politikers Christopher Lauer (ehemals Piratenpartei, jetzt SPD) stellt, der genau dies bei einem Kritiker getan hat. Dieser hatte für einen Leserbrief an Lauer, wahrscheinlich versehentlich, eine Mailadresse seines Arbeitgebers, einer Kreissparkasse, verwendet. Daraufhin hatte Lauer die Mail öffentlich gemacht. Ein Vorgehen, bei dem es zumindest Zweifel an der Rechtmäßigkeit gibt, so ein hinzugezogener Rechtsanwalt.

3. 25 Beschwerden beim Presserat
(taz.de)
Nach dem Terroranschlag von Berlin gingen beim Deutschen Presserat 25 Beschwerden über die Berichterstattung ein. Hauptsächlich ging es dabei um die unverpixelte Darstellung des getöteten Lkw-Fahrers und Bilder der Leiche des mutmaßlichen Attentäters. Insgesamt seien es deutlich weniger Beschwerden als nach den Terroranschlägen in Paris im November 2015.

4. Software überlistet: US-Bibliothekare erfinden Kunden, um Bücher zu bewahren
(heise.de, Martin Holland)
In einer Bücherei in Florida sortiert eine Bibliothekssoftware vollautomatisch all die Bücher aus, die länger nicht mehr ausgeliehen wurden. Um dies zu verhindern, erfanden Bibliothekare den fiktiven Kunden “Chuck Finley” und ließen ihn in einem Zeitraum von neun Monaten 2.361 Bücher ausleihen. Um finanzielle Vorteile ging es dabei ausdrücklich nicht, trotzdem ist der dafür verantwortliche Mitarbeiter beurlaubt worden.

5. Zum Tod von Peter Tamm: Im Blutmeer
(konkret-magazin.de, Kay Sokolowsky)
Der Journalist, Manager und Verleger Peter Tamm (lange Jahre Vorstandsvorsitzender des Axel Springer Verlages) ist Ende des Jahres im Alter von 88 Jahren verstorben. Ihm zu Gedenken hat “konkret” einen älteren, aber dennoch zeitlosen Artikel aus dem Archiv gekramt. Darin geht es um das, was der sich selbst angeblich “Admiral” nennende Mann, der Welt hinterlässt: ein Marine-Museum. Kay Sokolowsky hat sich das Ganze seinerzeit angeschaut: “Gelegentlich empfindet man beim Rundgang fast Mitleid für den »Admiral«: Welch ungeheure Leere muss ausfüllen, wer so megaloman Nippes auf Nippes häuft? Was ist schiefgelaufen in einem Leben, das dermaßen von Fetischen beherrscht wird?”

6. Krimi, Krimi, Krimi – und das Publikum ist begeistert
(tagesspiegel.de, Joachim Huber)
Joachim Huber vom “Tagesspiegel” hat über das Fernsehprogramm der ersten Tage des Jahrs geschaut und hat jetzt schon genug von all den Krimis und der seichten Unterhaltung: “Breaking-News-Momente – woher, warum, von wem, wieso? Da wird es viel Ahnungslosigkeit, viel Schulterzucken geben im weiten Rund der TV-Maniacs, auf jeden Fall einen Überschuss an Überraschung, dass die Fiktion des Fernsehens und die Faktizität der Nachrichten so sehr auseinanderfallen. Und weil so was von so was kommt, ist die Massivität der Krimiunterhaltung ein Fehler. 2017 muss ein Jahr der Information sein.”

Der Stammbaum des Verbrechens

Der CSU-Generalsekretär Andreas Scheuer hat vor ein paar Tagen den Vorschlag gemacht, den Pressekodex zu ändern. Er möchte, dass Journalisten nicht länger verschweigen, aus welchem Land Straftäter kommen. Bislang verzichten sie auf derartige Angaben, weil der Pressekodex sie dazu auffordert, die Herkunft von Tätern nur dann zu erwähnen, wenn diese Information für das Verständnis der Tat von Bedeutung ist — wenn also zum Beispiel ein Wohnwagen-Gespann einen Fußgänger überfährt und sich im Nachhinein herausstellt: Es war ein Holländer.

Ralf Heimann hat vor ein paar Jahren aus Versehen einen Zeitungsbericht über einen umgefallenen Blumenkübel berühmt gemacht. Seitdem lassen ihn abseitige Meldungen nicht mehr los. Er hat mehrere Bücher veröffentlicht, zuletzt zusammen mit Jörg Homering-Elsner “Bauchchirurg schneidet hervorragend ab — Perlen des Lokaljournalismus”. Fürs BILDblog kümmert er sich um all die unwichtigen Dinge, die in Deutschland und auf der Welt so passieren.
(Foto: Jean-Marie Tronquet)

Ich hoffe, ich hab’ das richtig verstanden.

Die Richtlinie 12.1 im Pressekodex lautet:

In der Berichterstattung über Straftaten wird die Zugehörigkeit der Verdächtigen oder Täter zu religiösen, ethnischen oder anderen Minderheiten nur dann erwähnt, wenn für das Verständnis des berichteten Vorgangs ein begründbarer Sachbezug besteht.

Diese Richtlinie soll verhindern, dass Minderheiten diskriminiert werden. Und nachdem man sie gelesen hat, sieht man schon: Wenn wir sie streichen, müssen wir auch konsequent sein. Wir können uns schlecht darauf beschränken, nur die Nationalität zu nennen. Wir müssen alle Minderheiten gleich behandeln. Deswegen müssen wir auch alle erwähnen. In den Nachrichten würde das dann in etwa so klingen:

Ein kleinwüchsiger Wallone aus Lüttich hat am Mittwochmittag in Bochum einen Auffahr-Unfall verursacht. Der Mann ist Veganer.

Oder:

Eine 36-jährige Diabetikerin aus Hof hat am Dienstag eine Sparkasse in Nürnberg überfallen. Bei der Täterin handelt es sich um eine fettleibige Atheistin.

Oder vielleicht auch:

Ein koptischer Christ aus Kirgisistan ist vom Landgericht Stuttgart wegen Geldwäsche zu zwei Jahren Haft auf Bewährung verurteilt worden. Der Mann leidet an einer Hausstaubmilben-Allergie und ist Anhänger von RB Leipzig.

Ja, das müsste man der Vollständigkeit halber dazusagen.

Wobei man ja schon bei der Herkunft nicht so recht wüsste, wo man am besten die Grenze zieht. Wenn ein in Berlin lebender Brite in einer Münchener Kneipe die Zeche prellt, wäre dann von Bedeutung, ob er aus England kommt oder aus Schottland? Und wäre es ein weiterer Hinweis, wenn er nicht in Berlin-Mitte leben würde, sondern im schwäbischen Teil von Kreuzberg? Und was, wenn er zwar Brite ist, aber in Zypern geboren wurde? Kann man das einfach so verschweigen?

Da müsste man vielleicht mal Andreas Scheuer fragen. In dem Fall wäre ja vielleicht sogar von Bedeutung, auf welchem Teil der Insel er zur Welt gekommen ist: auf dem türkischen oder dem griechischen? Wahrscheinlich dann wohl auf dem griechischen. Die haben ja die Probleme mit dem Geld. So war das doch, oder? Und dann kann man sich auch schon denken, was das für einer ist. Die Zeche geprellt in München. Und das mit dieser Vorgeschichte. Unglaublich.

Mal angenommen, es gäbe jetzt noch einen Großvater aus Russland. Was wäre dann? Wäre das nicht auch eine interessante Information? Die Affinität zu Hochprozentigem läge nähe. Und das könnte eine Erklärung für die Tat sein.

Überhaupt sind Eltern und Großeltern doch eigentlich ein viel wichtigeres Indiz, wenn es um Straftaten geht. So eine Staatsbürgerschaft kann ja auch Zufall sein: Man war halt gerade in Los Angeles, als man geboren wurde. Aber beide Eltern Libanesen. In der Zeitung stand nur: “Der Dreifach-Mörder war US-Amerikaner.” Tja, so entsteht fälschlicherweise schnell ein vertrauenserweckender Eindruck.

Bei der Nachbarin im dritten Stock hört man die italienischen Wurzeln sogar noch durch die gedämmten Innenwände heraus. Das ist jedenfalls mein Empfinden. Der dumpfe Knall neulich, das war sicher ein Nudelholz, und wenn die mal im falschen Moment ein Messer in die Hand bekäme — ich würde für nichts mehr garantieren.

Aber kann man das wirklich alles berücksichtigen? Wie sähe dann die Berichterstattung aus?

Bei einem Familienstreit in Münster ist am Samstagmorgen ein 55-jähriger Mann erstochen worden. Die 53-jährige Täterin hat eine belgische Mutter und einen norwegischen Vater. Wichtig dürfte in diesem Zusammenhang aber vor allem der sizilianische Großvater sein. Nach Polizeiangaben ging es in dem Streit um Drogen. Der getötete Mann war Jamaikaner.

Dann ist ja alles klar. Aber kurz darauf stellt sich heraus: Die Großmutter der Täterin war Schwedin, was in der Sache vielleicht auch nicht ganz unwichtig ist. Um zu sehen, was bei denen verbrechenstechnisch so los ist, muss man ja im Prinzip nur einmal durch eine Buchhandlung laufen. Und dann meldet die Polizei zwei Tage später: Die Frau war auf Speed, aber der Mann hatte überhaupt nichts genommen. Die totale Verwirrung.

Es ist alles sehr kompliziert. Aber wenn wir nichts verschweigen wollen, müssen wir uns die Mühe machen, dann müssen wir alle bekannten Fakten nennen. Nur dann müssen wir auch konsequent sein. Und wenn kurz nach Weihnachten am Düsseldorfer Rheinufer ein Flüchtling von einem Betrunkenen zusammengeschlagen wird, müssen wir, wenn die Fakten eben so sind, in der Polizei-Meldung auch dazuschreiben: “Bei dem betrunkenen Täter handelte es sich um ein CSU-Mitglied. Der Mann stammte aus Bayern.”

Journalisten in Haft, Mafia-Berichte, Projekt “Schmalbart”

1. Justiz muss führende Journalisten freilassen
(reporter-ohne-grenzen.de)
Seit über zwei Wochen sitzen die myanmarischen Journalisten Than Htut Aung und Wai Phyo in Untersuchungshaft. Sie hatten in einem Kommentar Korruptionsvorwürfe gegen einen Politiker der regierenden “Nationalen Liga für Demokratie” angedeutet. Die “Reporter ohne Grenzen” fordern ihre sofortige Freilassung und berichten in ihrem Appell über die aktuelle Situation der Pressefreiheit in Myanmar, das auf der “Rangliste der Pressefreiheit” auf Platz 143 von 180 Staaten liegt.

2. Flüchtlinge — Presserat bietet “Checkliste” für Berichterstattung
(derstandard.at)
Der Presserat in Österreich hat eine Checkliste zum “verantwortungsvollen Journalismus in der Flüchtlingsberichterstattung” veröffentlicht. Zehn Fragen sollen dabei helfen, sachlich über das Thema zu berichten, das “in der Bevölkerung, aber auch in den Medien ’emotional und kontrovers’ diskutiert” werde. Kostprobe: “Würde ich über ein Fehlverhalten auch dann berichten, wenn es nicht von einem Ausländer/Asylwerber/Migranten gesetzt worden wäre?” oder “Bin ich mir im Klaren darüber, welche Absichten meine Hinweisgeber/ Recherchequellen verfolgen?”

3. “Ich gewinne leider nie”
(taz.de, Ambros Waibel)
Claudio Cordova hat vor vier Jahren die Webzeitung “il dispaccio” gegründet, die über die Mafia und das Beziehungsgeflecht der Ndrangheta berichtet. Im Interview mit “taz”-Redakteur Ambros Waibel erzählt er von investigativer Arbeit im Umfeld der organisierten Kriminalität, einer Million Euro Schadenersatz und das Problem mit Werbekunden, die zur Mafia gehören könnten.

4. Staunen über eine Nachricht zur ARD-Struktur: Wenn “Bild” medienpolitisch aktiv wird
(medienkorrespondenz.de, Dietrich Leder)
Vergangene Woche meldeten die “Bild”-Medien, es gebe einen Fusionsplan für die “ARD”: Statt den bisher neun Anstalten könnte es bald nur noch vier geben. Das Presseteam der “ARD” sagte ziemlich schnell, dass das “blanker Unsinn” sei. Dietrich Leder erkennt in der steten Diskussion “um etwaige oder reale Reformpläne des öffentlich-rechtlichen Systems” Interessen der Zeitungsverlage: “Die Zeitungsverleger haben sich mit der Existenz dieses nicht-privatwirtschaftlichen Mediensystems bis heute nicht abfinden können und delegieren deshalb an dieses öffentlich-rechtliche System permanent die Ursachen ihres eigenen Versagens, etwa was ihre Situation im Internet betrifft.”

5. Wie geht das genau mit dem Gegenlesen?
(tagesanzeiger.ch, Philipp Loser)
“Nun sag, wie hast du’s mit dem Gegenlesen?” Philipp Loser erklärt, wie der “Tages-Anzeiger” es mit dem Autorisieren von Interviews, Zitaten und ganzen Texten hält. Er hofft auf mehr Politiker, Verwaltungsangestellte, Funktionäre, die souverän aufs Gegenlesen verzichten, auch im Sinne eins guten Journalismus: “Wer von Anfang weiss, dass der Politiker nicht mehr draufschauen wird, formuliert exakter, wortgetreuer.”

6. Projekt “Schmalbart” — eine Einladung
(christophkappes.de)
Die Ankündigung von “Breitbart”, bald auch in Deutschland einen Ableger der “Alt-Right”-“Nachrichten”-Seite aufzubauen, führte bei einigen Leuten zur gleichen Reaktion: “Dagegen muss man doch was tun!” Auch bei Christoph Kappes. Damit auch wirklich was dagegen getan wird, hat er ein schon ziemlich detailliertes Konzept entwickelt für das “Projekt ‘Schmalbart'”. Mitstreiter sind sehr willkommen.

Opfer bringen

Jörg Völkerling ist selbst für “Bild”-Verhältnisse ein besonderer Fall. Wenn sich beispielsweise eine Angeklagte vor einem Gerichtsprozess einen Aktenordner vors Gesicht hält, dann machen alle Fotografen Fotos von der Frau mit dem Aktenordner vor dem Gesicht. “Bild”-Polizei-und-Gerichtsreporter Völkerling sucht sich hingegen einen Platz im Saal, von dem aus er hinter den Ordner fotografieren kann. Ha, mal wieder alle reingelegt!

Völkerling war es auch, der Wetter-Moderator Jörg Kachelmann beim Hofgang in der Justizvollzugsanstalt Mannheim fotografierte — unerlaubter Weise, wie ein Gericht später feststellte. Als Kachelmann dann bei Twitter ein Foto von Völkerling auf der Lauer verbreitete, ging der “Bild”-Reporter vergeblich dagegen vor.

Jetzt hat Jörg Völkerling wieder mit einer für ihn typischen Aktion zugeschlagen.

Vor dem Landgericht Aschaffenburg läuft seit Donnerstag ein Prozess wegen zweifachen versuchten Totschlags, über den Völkerling berichtet. Der Fall in Kurzform: Ein Mann soll mit seinem Auto ziemlich dicht an zwei jungen Fußgängern vorbeigerast sein. Diese sollen ihm daraufhin einen Vogel und den Mittelfinger gezeigt haben. Der Mann soll gebremst, den Rückwärtsgang eingelegt und die beiden Fußgänger über den Haufen gefahren haben. Diese schleuderten gegen eine Hauswand und mussten mit schweren Verletzungen ins Krankenhaus. Der Angeklagte sagt, er habe die jungen Männer lediglich zur Rede stellen wollen, er könne sich nicht erklären, warum sein Auto auf den Gehweg ausbrach.

“Bild” brachte gestern in der Bundesausgabe einen großen Artikel über den Prozessauftakt:


(Unkenntlichmachungen durch uns.)

Und auch Bild.de berichtete:


(Zusätzliche Unkenntlichmachungen durch uns.)

Dass die “Bild”-Medien ganz selbstverständlich ein Foto des (noch nicht verurteilten) Angeklagten veröffentlichen, ist zwar bedenklich, aber nicht ungewöhnlich. Schließlich scheint im Axel-Springer-Hochhaus der Grundsatz zu gelten: Leute, denen etwas vorgeworfen wird, wird man ja wohl noch zeigen dürfen!

Jörg Völkerling hat aber auch die zwei Opfer fotografiert.* Und das — so wirkt das Foto jedenfalls –, obwohl sie es nicht wollten: Das eine Opfer hat sich eine Kapuze übergezogen; das andere Opfer hat blöderweise keine Kapuze, hält sich dafür aber die Hand vors Gesicht. Beide haben sich von Völkerlings Kamera weggedreht. Und dennoch veröffentlichen “Bild” und Bild.de dieses Foto:


(Zusätzliche Unkenntlichmachungen durch uns.)

Im Pressekodex des Deutschen Presserats steht zum “Opferschutz”:

Die Identität von Opfern ist besonders zu schützen. Für das Verständnis eines Unfallgeschehens, Unglücks- bzw. Tathergangs ist das Wissen um die Identität des Opfers in der Regel unerheblich. Name und Foto eines Opfers können veröffentlicht werden, wenn das Opfer bzw. Angehörige oder sonstige befugte Personen zugestimmt haben, oder wenn es sich bei dem Opfer um eine Person des öffentlichen Lebens handelt.

Nach Zustimmung sieht es in diesem Fall wahrlich nicht aus. Dennoch bedrängt “Bild”-Spezialfall Jörg Völkerling mit seiner Kamera die zwei Opfer, die eigentlich nur zu ihrem Gerichtsprozess und dabei nicht fotografiert werden wollen.

An dem Fall in Aschaffenburg kann man übrigens ganz gut sehen, nach welchen Kriterien die “Bild”-Medien Anonymisierungs-Balken und Verpixelungen verteilen: offenbar nach keinen. Bei Bild.de hat der Angeklagte einen schwarzen Balken vor die Augen gesetzt bekommen, das Gesicht des Opfers ohne Kapuze hat die Redaktion verpixelt. In der Print-Version gibt es weder das eine noch das andere.

Mit Dank an Philipp für den Hinweis!

*Korrektur, 27. November: Jörg Völkerling sagt, dass er von den Opfern “selbstverständlich” eine Zustimmung zur Veröffentlichung des Fotos hatte:

Unser Fehler tut uns leid, wir ziehen die Kritik an der Veröffentlichung des Opferfotos zurück. An den anderen Kritikpunkten (Veröffentlichung eines Fotos des Angeklagten, willkürliche Anonymisierung bei “Bild” und Bild.de) halten wir hingegen fest.

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