Vor einem Jahr ist im Zentrum von Münster ein Mann mit einem Kleinbus in eine Menschengruppe gefahren. Bei dieser Amokfahrt wurde unter anderem Profi-Volleyballerin Chiara Hoenhorst verletzt. Die heute 22-Jährige musste zwischenzeitlich ins künstliche Koma versetzt werden. Nun gab Hoenhorst bekannt, dass sie ihre Karriere beenden muss, da ihr Sehnerv weiterhin beschädigt sei.
Bild.de berichtet über diese Entscheidung von Chiara Hoenhorst und schafft es dabei nicht, die wenigen Fakten zur Amokfahrt, die im Text genannt werden, fehlerfrei wiederzugeben:
Als am 7. April 2018 ein Einzeltäter mit seinem Lieferwagen in ein vollbesetztes Straßencafe in der Innenstadt raste, wurde (sic) sieben Menschen getötet und zahlreiche weitere schwer verletzt.
Es sind nicht, wie Bild.de schreibt, “sieben Menschen getötet” worden, sondern vier. Außerdem nahm sich der Täter anschließend das Leben.
Mit Dank an Daniel für den Hinweis!
Nachtrag, 17:01 Uhr: Bild.de hat auf unsere Kritik reagiert und die Stelle entsprechend geändert:
Als am 7. April 2018 ein Einzeltäter mit seinem Lieferwagen in ein vollbesetztes Straßencafe in der Innenstadt raste, wurden vier Menschen getötet und zahlreiche weitere schwer verletzt. Auch der Täter starb.
Einen transparenten Hinweis zu dieser Korrektur hat sich die Redaktion allerdings gespart.
1. Österreich bekommt “digitales Vermummungsverbot” (sueddeutsche.de, Oliver Das Gupta)
Nach Informationen der “Süddeutschen Zeitung” will die österreichische Bundesregierung die Anonymität im Netz einschränken. Am Mittwoch würde sich das Kabinett in Wien mit einer entsprechenden Gesetzesvorlage befassen. Demnach könnten Nutzerinnen und Nutzer zwar weiterhin unter Pseudonym posten, sie müssten jedoch identifizierbar sein. Dem Vernehmen nach soll es auf eine Registrierungspflicht per Handynummer hinauslaufen.
2. Können aus Journalisten gute Pressesprecher werden? (journalist-magazin.de, Robert von Heusinger)
Robert von Heusinger hat die Seiten gewechselt: Zwei Jahrzehnte war er Journalist, jetzt ist er Kommunikationschef. Beim DJV-Kongress “Brückenschlag” hat sich von Heusinger zu den Vor- und Nachteilen beider Tätigkeiten geäußert. In seiner Keynote erinnert er die Journalistinnen und Journalisten daran, “wie gut sie es doch hätten”, warum ein Wechsel in die PR aber dennoch lohnen könnte. Und das liest sich ganz unterhaltsam und lebensnah.
3. Die Ablehnung von “Gendersprache” – medial produziert (scilogs.spektrum.de, Henning Lobin)
Henning Lobin kritisiert den Verein Deutsche Sprache, die “FAZ” und in Teilen das ZDF für ihre Stimmungsmache in Sachen geschlechtergerechter Sprache: “Die mediale Produktion von Ablehnung ist hier in Reinkultur zu besichtigen: Ein propagandistisch geschickt agierender Interessenverband, ein Netzwerk von Stiftungen und Unterstützenden im Vorfeld, eine als seriös angesehene Zeitung, die verdeckt Politik betreibt, und ein öffentlich-rechtlicher Sender, der es sich, anstatt zu recherchieren, mit Grobschlächtigkeit und witzelnder Verhöhnung leicht macht.”
4. Axel Springer reicht Urheberrechtsklage gegen Eyeo ein (horizont.net, David Hein)
Der Springer-Konzern war mit seiner Klage gegen den führenden Adblocker-Anbieter Eyeo vor Gericht gescheitert und unternimmt nun einen weiteren juristischen Anlauf. Nachdem der Hebel “unlauterer Wettbewerb” nicht funktioniert hat, argumentiert man nun mit dem Urheberrecht: “Werbeblocker verändern die Programmiercodes von Webseiten und greifen damit direkt in das rechtlich geschützte Angebot von Verlagen ein”, erklärt Claas-Hendrik Soehring, Leiter Medienrecht bei Axel Springer: “Dadurch beschädigen sie langfristig nicht nur eine zentrale Finanzierungsgrundlage von digitalem Journalismus, sondern gefährden auf Dauer auch den offenen Zugang zu meinungsbildenden Informationen im Internet. Das werden wir nicht hinnehmen.” Bei “heise online” entgegnet Eyeo-Unternehmenssprecherin Laura Dornheim: “Es braucht nicht viel technisches Verständnis, um zu verstehen, dass es durch ein Browser-seitiges Plugin gar nicht möglich ist, irgendetwas auf Springers Servern zu modifizieren.”
5. Ermittlungsverfahren gegen Zentrum für politische Schönheit wird eingestellt (netzpolitik.org, Markus Reuter)
Nur eine Woche nach Bekanntwerden des Ermittlungsverfahrens gegen die Künstler des “Zentrums für Politische Schönheit”, wurde das Verfahren eingestellt. Davor hatte die Staatsanwaltschaft 16 volle Monate gegen die Aktionskünstler ermittelt. Der Verdacht: “Bildung einer kriminellen Vereinigung”. Nun stellt sich zu allem Überfluss heraus, dass der ermittelnde Staatsanwalt ein Spender der AfD ist und es sich demnach um ein politisch motiviertes Verfahren gehandelt haben könnte.
Weiterer Lesetipp: Der Rechts-Staatsanwalt: “Gegen ein Künstlerkollektiv wird ermittelt, weil es eine Aktion gegen den AfD-Politiker Björn Höcke veranstaltete. Der Ermittler steht der AfD nahe. Wie neutral ist er?” (zeit.de, Christian Fuchs & Luisa Hommerich).
6. Barometer der medialen Welt (taz.de, Steffen Grimberg)
Seit nunmehr 70 Jahren existiert der kirchliche Nachrichtendienst epd medien. Anlass für einige, zum Ende hin sogar sakrale, Lobesworte von Steffen Grimberg: “Auch heute ist epd medien unverzichtbares Barometer der medialen Welt und der Berichterstattung über sie. Ganze egal, wie viele meedias oder DWDLs noch kommen und gehen: Die immense Erfahrung (und das Archiv, siehe Grimme), die Unabhängigkeit (dank Kirchensteuer) und die unaufgeregte Professionalität von epd medien sind — wie so ziemlich alles, was in der Bibel steht — für die Ewigkeit. Amen.”
Auf der thailändischen Insel Ko Sichang ist gestern eine Frau aus Deutschland vergewaltigt und getötet worden. Während die meisten Redaktionen, die darüber berichten, eine allgemeine Aufnahme der Insel oder ein Symbolfoto mit einer nicht zu erkennenden Backpackerin wählten, um ihre Meldungen zu bebildern, zeigt Bild.de unverpixelte Fotos der 26-Jährigen. Eines davon aktuell ganz oben auf der Startseite …
(Alle Unkenntlichmachungen in diesem Beitrag durch uns.)
… und ein weiteres im Artikel:
Als Quelle gibt Bild.de jeweils an:
Foto: Miriam B./facebook
(In einer ersten Version des Artikels hat Bild.de in einer Quellenangabe der kompletten Nachnamen der getöteten Frau genannt. Das hat die Redaktion inzwischen geändert. Nun ist im gesamten Artikel der Nachname abgekürzt.)
Was übersetzt heißt: Die Redaktion ist mal wieder in den Sozialen Medien auf Beutezug gegangen — ungeachtet der Tatsache, dass das Recht am eigenen Bild über den Tod hinaus besteht. Die Mitarbeiter von Bild.de müssten eigentlich bei den Angehörigen nachfragen, ob sie die Fotos veröffentlichen darf.
Das machen die “Bild”-Medien inderRegel nicht. Und oft kommen sie damit durch, denn es gilt: Nur die Betroffenen — in diesem Fall die Angehörigen — können sich gegen diese Praxis zur Wehr setzen. Und die haben in ihrer Trauer meist nicht die Kraft oder Wichtigeres zu tun, als sich mit ekligen “Bild”-Methoden herumzuschlagen.
Vor drei Monaten, im Januar, ernannte die “Bild”-Redaktion den Bruder des Ex-Papstes zum VERLIERER des Tages. Der Grund: seine Einstellung gegenüber Frauen.
Eine Woche später ging der Titel VERLIERER an eine “exklusive Männerrunde” aus Bremen. Grund: ihr Umgang mit Frauen.
Ja, da regte sie sich auf, die “Bild”-Redaktion, denn bei “Bild” werden Frauen noch respektiert!
Das erkennt man schon an dem täglichen GEWINNER/VERLIERER-Ranking. Bereits in unserem Jahresrückblick 2018 haben wir festgestellt, dass von den ausgezeichneten Personen im vergangenen Jahr über 80 Prozent Männer waren. Selbst Tiere und Gegenstände kamen in dem Ranking häufiger vor als Frauen.
Nachdem wir den Beitrag veröffentlicht hatten, änderte sich jedoch plötzlich etwas. Denn in den folgenden Wochen schien sich die Redaktion tatsächlich Mühe zu geben, mehr Frauen im Ranking unterzubringen: Im Januar war gut die Hälfte aller GEWINNER weiblich — ein immenser Anstieg zum Vorjahr. In dieser Zeit ernannte “Bild” auch die oben genannten Männer zu VERLIERERN, weil sie so “veraltet” mit Frauen umgegangen waren.
Eine feministische Revolution bei “Bild”?
Nee. Es dauerte nicht lange, da verfiel die Redaktion wieder in alte Muster. Die GEWINNER im Februar und März: Männer – 68 Prozent. Tiere und Gegenstände – 22 Prozent. Frauen – 10 Prozent.
1. “Facebook-Pranger” von “Bild” bleibt unzulässig (tagesspiegel.de, Joachim Huber)
Der sogenannte Facebook-Pranger, den die “Bild”-Zeitung 2015 aufgestellt hatte, bleibt unzulässig. Dies entschied nun der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe und lehnte Springers Wunsch nach einer Revision ab. “Bild” hatte in Print und online fremdenfeindliche Facebook-Kommentare samt Nutzerfotos und Namen der Kommentierenden veröffentlicht und selbst von einem “Pranger” gesprochen. Während der Presserat diese Art der Berichterstattung 2015 noch für zulässig gehalten hatte, verurteilte das Oberlandesgericht München diese Praxis ohne Zulassung weiterer Rechtsmittel. Dies wurde nun vom BGH bestätigt.
2. Verständnis für Rechtsextreme (taz.de, Ralf Leonhard)
Der österreichische Milliardär und Unternehmer Dietrich Mateschitz (Red Bull) sponsert nicht nur diverse Extremsportler wie den “Stratosphärenspringer” und politisch rechtsaußen stehenden Felix Baumgartner, sondern besitzt auch den Fernsehsender “Servus TV”. Damit fördere der Brauseabfüller auch die Verbreitung rechten Gedankenguts, so der Vorwurf von Kritikern.
3. Nur 155 Zuschauer: Til-Schweiger-Film scheitert spektakulär (ostsee-zeitung.de)
Til Schweigers “Head Full of Honey” lockte am Wochenende gerade mal 155 Zuschauer in die Kinos — bei 86 im Umlauf befindlichen Kopien … klingt unwirtschaftlich, oder? Ist es aber nicht unbedingt, denn die 4,6 Millionen Euro deutsche Fördergelder sind an den deutschen Kinostart gekoppelt.
4. Das Lügen geht weiter (golem.de, Friedhelm Greis)
Selbst nach der Abstimmung über die EU-Urheberrechtsreform würden die “Lügen für das Leistungsschutzrecht” weitergehen, konstatiert Friedhelm Greis in seiner Analyse. Besonderen Unmut ruft bei ihm ein Interview des Springer-Vorstands und BDZV-Chefs Mathias Döpfner hervor, das “so viele Falschbehauptungen und Verdrehungen enthält, dass man gar nicht weiß, wo man mit den Richtigstellungen anfangen soll.” Greis fordert: “Auf dieser Basis darf die Regierung nicht final den Plänen zum Leistungsschutzrecht zustimmen.”
5. Wa(h)re Verbrechen: Der True-Crime-Boom (ndr.de, Christine Seidemann, Video: 5:48 Minuten)
Sogenannte True-Crime-Formate erfreuen sich großer Beliebtheit, ob im Print, Fernsehen oder als Podcast. Das Medienmagazin “Zapp” hat mit zwei hochkarätigen Experten über den Boom des Genres gesprochen: Mit Giuseppe Di Grazia (“Stern Crime”) und mit Sabine Rückert (“Zeit Verbrechen”). Eine derart breite mediale Beschäftigung mit besonders spektakulären Gewalttaten könne jedoch dazu beitragen, dass die Kriminalitätsfurcht steigt, warnt Bernd-Rüdiger Sonnen, Rechtswissenschaftler von der Uni Hamburg.
6. Was labert der? Die Sprache der Nummer-Eins-Hits in Deutschland (einfacherdienst.de)
Von der Mitte der Neunzigerjahre bis in die jüngste Vergangenheit kritisierten viele Menschen die Übermacht englischsprachiger Musik im Radio. Und immer wieder gab es seine Diskussion um eine Quote für deutschsprachige Musik. Eine Debatte, die sich heutzutage nicht mehr stellt: Sämtliche Lieder der Top 10 der MTV-Single-Charts haben deutschsprachige Texte. (Wobei Bandnamen und Songtitel teilweise nicht ohne die englische Sprache auskommen. Aber “Kirsche Kirsche Dame” von “Hauptstadt Büstenhalter” beziehungsweise “Besitztumsbruder” klinge zugegebenermaßen auch etwas irritierend.)
1. Ein Angriff auf die Freiheit der Kunst (netzpolitik.org, Markus Reuter)
Die Staatsanwaltschaft in Gera ermittelt gegen die Aktionskunstgruppe “Zentrum für Politische Schönheit” wegen “Bildung einer kriminellen Vereinigung”. Nicht nur ein Skandal allererster Güte, sondern ein Angriff auf die Freiheit der Kunst, wie Markus Reuter in seinem Kommentar findet: “Wer auch immer dieses Verfahren eröffnet und für 16 Monate nicht eingestellt hat, sollte von seinem Amt zurücktreten.”
2. Theodor-Wolff-Preis Lebenswerk für Michael Jürgs (bdzv.de)
Der Theodor-Wolff-Preis ist “die renommierteste Auszeichnung, die die Zeitungsbranche zu vergeben hat”. So urteilt jedenfalls der Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger über den von ihm vergebenen Journalistenpreis. Dieses Jahr auf der Nominierungsliste: Das vielfach kritisierte Pro und Contra der “Zeit” über die Seenotrettung von Geflüchteten “Oder soll man es lassen?”. Es wäre interessant zu erfahren, was der Namensgeber Theodor Wolff von dieser Nominierung halten würde. Wolff musste nämlich selbst flüchten (vor den Nazis).
Über den nominierten Beitrag siehe auch: Leben oder sterben lassen?: “In der “Zeit” wird diskutiert, ob Schiffsbrüchige gerettet werden dürfen — mit halben Wahrheiten und kruden Vergleichen. Ein Faktencheck.” (taz.de, Christian Jakob).
3. Karl Lauterbach zu Gesundheits-Fakes News im Netz: “Der Verbraucherschutz ist überhaupt nicht ausgeprägt” (medwatch.de, Nicola Kuhrt & Hinnerk Feldwisch-Drentrup)
“MedWatch” hat sich mit dem SPD-Gesundheitsexperten Karl Lauterbach über die Qualität von Gesundheitsinformationen im Internet unterhalten. Außerdem geht es um eine mögliche Impfpflicht, Homöopathie und Heilpraktiker, sowie um Pläne von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) zur Kostenerstattung.
5. So werden aus Politikern wieder Journalisten (deutschlandfunk.de, Mike Herbstreuth und Stefan Fries)
Reinhard Grindel könnte nach seinem Rücktritt als DFB-Präsident theoretisch wieder zum ZDF, seinem alten Arbeitgeber, zurückkehren. Der Sender hält ihm jedenfalls eine Stelle frei. Der “Deutschlandfunk” hat bei öffentlich-rechtlichen Sendern nachgefragt, wie sie mit möglichen Rückkehrern umgehen.
Weiterer Lesehinweis: Ex-DFB-Chef Grindel: Drehtür zurück zum ZDF? (deutschlandfunk.de, Christoph Sterz).
6. System der Angst (freitag.de, Lennart Laberenz)
Herrscht auf dem Buchmarkt oder in der Fernsehunterhaltung ein “System der Angst” vor allem, was neu, andersartig und mutig ist? Über diese Frage hat der “Freitag” mit zwei Autorinnen gesprochen: Heidi Goch-Lange, die unter dem Pseudonym Sofie Cramer Bestseller wie “SMS für dich” geschrieben hat, und Drehbuchschreiberin Dorothee Schön (u.a. “Tatort”, “Charité”).
In Berlin und im schleswig-holsteinischen Neustadt ist jeweils ein Mann aus dem Maßregelvollzug geflohen. Die Polizei sucht derzeit öffentlich nach den zwei verurteilten Verbrechern. “Bild” und Bild.de schreiben heute dazu:
Die zwei hoch gefährlichen aus dem Maßregelvollzug geflohenen Verbrecher sind weiter auf der Flucht. Und die Justiz kann nur hoffen, dass nichts Dramatisches passiert.
Wir sind uns auch ziemlich sicher, dass die Justiz in Berlin und die Justiz in Schleswig-Holstein und der Berliner Justizsenator und die schleswig-holsteinische Justizministerin hoffen, “dass nichts Dramatisches passiert.” Wer hofft das schon? Sollte die “Bild”-Redaktion damit aber meinen, dass der Justizsenator oder die Justizministerin für die zwei Geflohenen zuständig sind, dann liegt sie damit falsch. Der Maßregelvollzug ist in Berlin und in Schleswig-Holstein, anders als der Justizvollzug, bei der Gesundheitssenatorin beziehungsweise dem Gesundheitsminister angesiedelt.
Das steht so auch angedeutet im “Bild”-Text (“Montag präzisierte die zuständige Gesundheitsverwaltung der rot-rot-grün-regierten Hauptstadt”), was den Einleitungssatz mit der Justiz, die nur hoffen könne, umso merkwürdiger macht.
DFB-Präsident Reinhard Grindel ist heute zurückgetreten. Dieser Schritt ist die Reaktion auf verschiedene Vorwürfe — der ausschlaggebende war wohl jener zu einer teuren Uhr, die Grindel von einem ukrainischen Oligarchen und Fußballfunktionär geschenkt bekommen hatte. Steht auch so bei Bild.de:
Tick, tick, tick…
Der Druck war am Ende zu groß und seine Uhr als DFB-Boss heute Vormittag endgültig abgelaufen.
Über diesen “UHREN-SKANDAL” berichteten zuerst die “Bild”-Medien:
Eine “geschenkte Luxus-Uhr”? Sowas würde bei “Bild” ja niemand annehmen. Also, außer … Bei dem ganzen Wirbel um Reinhard Grindel fiel uns eine Geschichte von vor zehn Jahren ein: Damals bekam der Hamburger Sportchef der “Bild”-Zeitung Jürgen Schnitgerhans eine 1000 Euro teure Armbanduhr vom HSV-Vorstand geschenkt — also von dem Verein, über den er selbst und seine Redaktion berichteten. Schnitgerhans und “Bild” fuhren unter anderem eine ordentliche Kampagne zugunsten des HSV-Vorstandsvorsitzenden Bernd Hoffmann.
Konsequenzen aus diesem “UHREN-SKANDAL” bei “Bild”? Keine. Denn das hatte ja alles überhaupt nichts miteinander zu tun. Und außerdem handelte es sich ja auch gar nicht um ein Geschenk, wie der damalige “Bild”-Sprecher Tobias Fröhlich erklärte:
Hr. Schnitgerhans hat sich keine Uhr vom HSV-Vorstand “schenken lassen”. Sondern vielmehr wurde ihm diese Uhr vom gesamten HSV-Vorstand zum 60. Geburtstag als Würdigung und Anerkennung für seine 37-jährige Tätigkeit als Sportreporter für verschiedene Medien und speziell als journalistischer und kritischer Begleiter des Vereins überreicht. Dies wurde auch so in der Ansprache des Vorstands artikuliert.
Er wurde also für seine Gesamtleistung als langjähriger Sportjournalist und nicht als BILD-Reporter ausgezeichnet. Schnitgerhans schrieb über den HSV 1971 beim Sportmegaphon Lübeck, ab 1973 bei der Hamburger Morgenpost, seit 1980 für BILD. Aus diesem Grund sehen wir diese Auszeichnung nicht im Widerspruch zu unseren Leitlinien.
Schon der Anschein, die Entscheidungsfreiheit von Journalisten könne durch Gewährung von Einladungen oder Geschenken beeinträchtigt werden, ist zu vermeiden.
Klar, so einen Anschein kann man natürlich auch durch Kleinreden vermeiden.
Bietet ein Vermisstenfall, bei dem Medien wie im Live-Ticker-Modus jede Kleinigkeit zu einem Beitrag verwursten, mal keine Neuigkeiten, greifen Redaktionen auch auf besondere Mittel und Quellen zurück, um dem Klickvieh etwas hinwerfen der Leserschaft einen Artikel präsentieren zu können:
Was für ein erbärmlicher Clickbait auf Kosten einer vermissten 15-Jährigen und deren Familie. Wohlgemerkt: Es steht nicht fest, ob Rebecca noch lebt oder tot ist. Die Polizei geht davon aus, dass sie nicht mehr lebt, aber sicher ist das nicht.
Ärgerlicherweise geht die rücksichtslose, klickgeile Rechnung der “Der Westen”-Redaktion auch noch auf:
1. Drohung wahr gemacht: Böhmermann klagt gegen Merkel (dwdl.de, Timo Niemeier)
Jan Böhmermann verklagt Bundeskanzlerin Angela Merkel. Durch ihre Äußerungen in Sachen Erdogan-Schmähgedicht (“bewusst verletzend”) habe die Kanzlerin eine “juristische Bewertung” vorgenommen, die ihr nicht zugestanden und für den Satiriker “erhebliche Folgen” gehabt habe. Mitte April soll das Berliner Verwaltungsgericht entscheiden, ob die Kanzlerin ihre Worte zurücknehmen muss.
2. Polizei interviewt sich selbst (deutschlandfunk.de, Felicitas Boeselager, Audio: 4:07 Minuten)
Immer öfter nutzt die Polizei die sozialen Netzwerke als Verlautbarungs- und Informationskanal. Ob mit kurzen Tweets oder ganzen Videobeiträgen, wie in einem aktuellen Fall in Bremen. Dort hatte die Polizei ein professionell geschnittenes Video mit Informationen und Bildern von einer Razzia im Rahmen von Clan-Ermittlungen veröffentlicht. Der Deutsche Journalisten-Verband Bremen kritisiert, dass nicht zunächst Medienanfragen bearbeitet wurden: “Wenn es Anfragen gibt von Journalisten, dann müssen die zunächst beantwortet und bedient werden. Und erst danach kann ich als Pressestelle natürlich auch mein eigenes Material drehen, für die Verwendung auf Facebook. Oder ich kann eine Pressemitteilung schreiben, keine Frage. Aber zunächst muss ich die Journalisten bedienen und darf die nicht vertrösten und dann mit meinem eigenen Material auf den Markt kommen.”
Weiterer Lesehinweis: Polizei will “sensibler formulieren”: “Seit Jahren kritisieren schwul-lesbische Verbände den Begriff “Homosexuellen-Milieu”. Die Kölner Polizei will jetzt auf den Begriff verzichten.” (taz.de, Frederik Schindler).
3. Medien-Kolumne: Willkommen in der Lokalsport-Zentrale (kress.de, Steffen Grimberg)
Der ehemalige “taz”-Medienjournalist und frühere “Zapp”-Redakteur Steffen Grimberg schreibt ab sofort regelmäßig eine Medien-Kolumne bei “kress”. In der ersten Ausgabe geht es um den Ab- und Umbau bei der Funke Mediengruppe.
5. Schmerzfrei (sueddeutsche.de, Werner Bartens)
Stolze 4,9 Millionen Exemplare beträgt die Auflage der “Apotheken Umschau”, die zweiwöchentlich kostenlos an Kunden abgegeben wird. Nun bringt Burda mit “My Life” ein konkurrierendes Gratisheft auf den Markt. Werner Bartens hat sich das Blatt angeschaut und allerlei Unausgewogenes sowie “Ankündigungs-Prosa” entdeckt.
6. Presserat erklärt “Focus Money” die Bedeutung von Anführungszeichen (uebermedien.de, Stefan Niggemeier)
“Wer Verstand hat, kauft Gold”: In großen Lettern titelte “Focus Money” dieses vermeintliche Zitat von Alan Greenspan. Das Problem: Sowas hat der frühere Notenbankchef weder wörtlich noch sinngemäß gesagt. Der Presserat hat dem wenig einsichtigen “Focus Money”-Chefredakteur Frank Pöpsel nun in aller Ruhe erklärt, was ein Zitat ist (Setzung in Anführungszeichen, “die gemeinhin als Konvention für wörtliche Zitate bekannt ist”) und eine Rüge ausgesprochen.