Braunes Geblubber, Head Full of Fördergeld, Leistungsschutzlügen

1. “Facebook-Pranger” von “Bild” bleibt unzulässig
(tagesspiegel.de, Joachim Huber)
Der sogenannte Facebook-Pranger, den die “Bild”-Zeitung 2015 aufgestellt hatte, bleibt unzulässig. Dies entschied nun der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe und lehnte Springers Wunsch nach einer Revision ab. “Bild” hatte in Print und online fremdenfeindliche Facebook-Kommentare samt Nutzerfotos und Namen der Kommentierenden veröffentlicht und selbst von einem “Pranger” gesprochen. Während der Presserat diese Art der Berichterstattung 2015 noch für zulässig gehalten hatte, verurteilte das Oberlandesgericht München diese Praxis ohne Zulassung weiterer Rechtsmittel. Dies wurde nun vom BGH bestätigt.

2. Verständnis für Rechtsextreme
(taz.de, Ralf Leonhard)
Der österreichische Milliardär und Unternehmer Dietrich Mateschitz (Red Bull) sponsert nicht nur diverse Extremsportler wie den “Stratosphärenspringer” und politisch rechtsaußen stehenden Felix Baumgartner, sondern besitzt auch den Fernsehsender “Servus TV”. Damit fördere der Brauseabfüller auch die Verbreitung rechten Gedankenguts, so der Vorwurf von Kritikern.

3. Nur 155 Zuschauer: Til-Schweiger-Film scheitert spektakulär
(ostsee-zeitung.de)
Til Schweigers “Head Full of Honey” lockte am Wochenende gerade mal 155 Zuschauer in die Kinos — bei 86 im Umlauf befindlichen Kopien … klingt unwirtschaftlich, oder? Ist es aber nicht unbedingt, denn die 4,6 Millionen Euro deutsche Fördergelder sind an den deutschen Kinostart gekoppelt.

4. Das Lügen geht weiter
(golem.de, Friedhelm Greis)
Selbst nach der Abstimmung über die EU-Urheberrechtsreform würden die “Lügen für das Leistungsschutzrecht” weitergehen, konstatiert Friedhelm Greis in seiner Analyse. Besonderen Unmut ruft bei ihm ein Interview des Springer-Vorstands und BDZV-Chefs Mathias Döpfner hervor, das “so viele Falschbehauptungen und Verdrehungen enthält, dass man gar nicht weiß, wo man mit den Richtigstellungen anfangen soll.” Greis fordert: “Auf dieser Basis darf die Regierung nicht final den Plänen zum Leistungsschutzrecht zustimmen.”

5. Wa(h)re Verbrechen: Der True-Crime-Boom
(ndr.de, Christine Seidemann, Video: 5:48 Minuten)
Sogenannte True-Crime-Formate erfreuen sich großer Beliebtheit, ob im Print, Fernsehen oder als Podcast. Das Medienmagazin “Zapp” hat mit zwei hochkarätigen Experten über den Boom des Genres gesprochen: Mit Giuseppe Di Grazia (“Stern Crime”) und mit Sabine Rückert (“Zeit Verbrechen”). Eine derart breite mediale Beschäftigung mit besonders spektakulären Gewalttaten könne jedoch dazu beitragen, dass die Kriminalitätsfurcht steigt, warnt Bernd-Rüdiger Sonnen, Rechtswissenschaftler von der Uni Hamburg.

6. Was labert der? Die Sprache der Nummer-Eins-Hits in Deutschland
(einfacherdienst.de)
Von der Mitte der Neunzigerjahre bis in die jüngste Vergangenheit kritisierten viele Menschen die Übermacht englischsprachiger Musik im Radio. Und immer wieder gab es seine Diskussion um eine Quote für deutschsprachige Musik. Eine Debatte, die sich heutzutage nicht mehr stellt: Sämtliche Lieder der Top 10 der MTV-Single-Charts haben deutschsprachige Texte. (Wobei Bandnamen und Songtitel teilweise nicht ohne die englische Sprache auskommen. Aber “Kirsche Kirsche Dame” von “Hauptstadt Büstenhalter” beziehungsweise “Besitztumsbruder” klinge zugegebenermaßen auch etwas irritierend.)