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Wie “Bild” eine Kuscheljustiz für Vergewaltiger konstruiert

Es gebe “Verbrechen, die sprachlos machen”, schrieben “Bild” und Bild.de vergangene Woche. Die Vergewaltigung einer 100-Jährigen gehöre dazu. Und dann erst das Urteil des Gerichts:

Screenshot Bild.de - Nach dem Baden fiel er über sie her - Vergewaltiger (18) von 100-Jähriger bleibt frei!

… titelte Bild.de auf der Startseite. In der Thüringen-Ausgabe der gedruckten “Bild” gab es ebenfalls einen größeren Artikel:

Ausriss Bild Thüringen - Pfleger (18) vergewaltigt 100-Jährige - und bleibt frei!

Und in der “Bild”-Bundesausgabe eine Meldung:

Ausriss Bild Zeitung - Pfleger (19) vergewaltigt 100-Jährige - und bleibt frei!
(Zu den unterschiedlichen Altersangaben: Bei der Tat war der Mann 18 Jahre alt, bei der Gerichtsverhandlung bereits 19.)

Damit es zu diesem vermeintlichen Justizskandal reicht, muss die “Bild”-Redaktion allerdings manche Details weglassen, andere überbetonen und noch ein bisschen Politik reinrühren.

Die Tat schildern “Bild” und Bild.de so:

Ein damals 18-jähriger Pflegehelfer, der für einen ambulanten Dienst arbeitete, hatte die Aufgabe, eine 100-Jährige in ihrer Wohnung zu betreuen. Als die Seniorin nach dem Baden aus der Wanne stieg, packte der Jugendliche die 100-Jährige, vergewaltigte sie!

“fiel er über sie her”, “packte der Jugendliche die 100-Jährige”, “vergewaltigte sie” — darunter stellt man sich beim Lesen fast unweigerlich einen erzwungenen Geschlechtsverkehr vor. Den gab es in diesem Fall allerdings nicht. Die “Ostthüringer Zeitung” berichtete ebenfalls über den Prozess am Amtsgericht Gera. Redakteur Tino Zippel beschreibt den Vorwurf der Staatsanwaltschaft: Nachdem die Frau nackt aus der Badewanne gestiegen sei, habe der damals 18-Jährige sie abgetrocknet. Das habe er auch im Brust- und im Intimbereich getan. Dabei sei der Mann mit seinen Fingern in die Frau eingedrungen, was zu erheblichen Schmerzen bei der 100-Jährigen geführt habe. Bei “Focus Online” schreibt Reporter Göran Schattauer:

Im Fall der 100-jährigen Frau war der Angeklagte nach Informationen von FOCUS Online zur Tatzeit vollständig bekleidet und nicht sexuell erregt. (…)

Den Ermittlungen zufolge stand der 18-Jährige zunächst untätig im Bad herum. Dann bat ihn die Seniorin um Unterstützung. Schließlich habe er sie an den Brüsten und zwischen den Beinen abgetrocknet, so der Angeklagte. Vor Gericht gestand er, seine mit einem Handtuch bedeckten Finger in das Opfer eingeführt zu haben. Er habe noch nie eine Patientin abgetrocknet und sei von der Situation völlig überfordert gewesen. Eine sexuelle Motivation des jungen Mannes konnte in der Hauptverhandlung nicht festgestellt werden.

Um eine Vergewaltigung handelte es sich trotzdem. Denn die liegt laut Gesetz auch vor, wenn ein Täter “sexuelle Handlungen an dem Opfer vornimmt (…), die dieses besonders erniedrigen, insbesondere wenn sie mit einem Eindringen in den Körper verbunden sind”.

Zum Urteil schreiben die “Bild”-Medien:

Der Vergewaltiger der 100-Jährigen wird keinen Knast von innen sehen. Er wurde wegen Vergewaltigung und sexuellem Missbrauch unter Ausnutzung eines Betreuungsverhältnisses zu einer Jugendstrafe von 22 Monaten verurteilt — auf Bewährung.

Zwar ergänzt die Redaktion noch, dass der heute 19-Jährige die Tat “im Prozess gestanden” habe, aber auch hier fehlen manche Details. Etwa dass der Täter für die gleiche Tat auf jeden Fall einen “Knast von innen” gesehen hätte, wäre er mindestens 21 Jahre alt gewesen. Das Gesetz sieht für eine Vergewaltigung eine “Freiheitsstrafe nicht unter zwei Jahren” vor, die dann nicht zur Bewährung ausgesetzt werden kann.* Weil der Angeklagte mit 18 Jahren als Heranwachsender galt, wurde bei ihm allerdings das Jugendstrafrecht angewandt. Außerdem war er nicht vorbestraft und hat durch sein Geständnis dem Opfer eine Aussage vor Gericht erspart. Und es hätten “sich in der Hauptverhandlung keine Hinweise ergeben, wonach er zukünftig Sexualstraftaten oder andere Delikte begehen könnte. Der Angeklagte ist nicht mehr in einem Pflegeberuf tätig und hat dies auch künftig nicht vor”, so Göran Schattauer bei “Focus Online”. Der Mann sei einsichtig gewesen.

Die Artikel von “Bild” und Bild.de haben aber auch eine politische Ebene:

Richter am Jugendschöffengericht: Eugen Wagner, früherer Stadtrat der Grünen in Gera, der schon mal für Aufsehen sorgte, als er einen 73-jährigen Schwarzfahrer ohne Bewährung hinter Gitter steckte.

(Die Redaktion bekommt es nicht mal hin, den richtigen Nachnamen des Richters zu recherchieren.)

Die Richtung ist klar: Ein Grüner, der einen schwarzfahrenden Rentner in den Knast steckt, aber einen Vergewaltiger frei rumlaufen lässt.

Auch hier fehlt das eine oder andere Detail: Der damals 73-Jährige war notorischer Schwarzfahrer, mehrere Dutzend Mal wurde er ohne Ticket erwischt. Er war zuvor schon mehrfach verurteilt worden, auch auf Bewährung. Erst später stellte sich raus, dass der Mann an Demenz leidet. Bei dem Vergewaltigungsprozess gegen den Pflegehelfer kommt hinzu: Mit dem Urteil — ein Jahr und zehn Monate auf Bewährung plus 101 Arbeitsstunden sowie ein fünfseitiger Aufsatz über “Die sexuelle Selbstbestimmung der Frau”, den der Täter verfassen muss — lag das Gericht über den Forderungen von Jugendgerichtshilfe und Staatsanwaltschaft.

Der unvollständige Artikel, in denen die “Bild”-Redaktion geschickt Fakten wegließ, verfehlte seine Wirkung nicht: Der dazugehörige Post auf der “Bild”-Facebookseite wurde über 1200 Mal kommentiert, vor allem mit Wut auf den Richter und die deutsche Justiz:

Warum???? Wie kann das sein das er nicht hinter Gitter muss??? Es ist für mich unfassbar wie die Gerichte hier entscheiden… Ergibt keinen Sinn und schon garkeine Gerechtigkeit!! In Amerika wäre er jetzt ewig eingesessen! Hier?? Darf er frei herum spazieren

unsere Richter scheinen unfähig Recht zu sprechen..unfassbar

Manche Richter sollte man unverzüglich vom Dienst freistellen!

Was sind das für Richter, ich bin einfach sprachlos

Bei der Parteizugehörigkeit des Richters wundert mich das Urteil nicht.

Vor allem gibt es Urteile, die noch sprachloser machen !! Ist der Richter vielleicht krank, ganz vorsichtig gefragt

Und auch andere griffen den Beitrag auf. Beispielsweise Martin Sichert, Bundestagsabgeordneter der AfD, verlinkte ihn bei Facebook und schrieb dazu:

Skandalurteile deutscher Gerichte
Bewährung für Vergewaltigung
Gefängnis für Schwarzfahren

AfD-Ortsgruppen und -Kreisverbände, die AfD-nahe Desiderius-Erasmus-Stiftung, die Partei Die Republikaner sowie Dutzende Facebook-Seiten mit Namen wie “Baden-Württemberg Patrioten”, “Klartext für Deutschland – FREI statt bunt”, “NRW schaut nicht weg”, “Patrioten – BW Stuttgart” und “Mannheim / freiheitlich-patriotisch-traditionsbewusst” verbreiteten ebenfalls den Artikel.

Die Wut und der Hass blieben nicht nur im Internet. Göran Schattauer schreibt:

Nach Informationen von FOCUS Online ging beim Amtsgericht Gera sogar eine Todesdrohung gegen den 56-jährigen, aus Bayern stammenden Juristen ein.

Mit Dank an @daniel_burek für den Hinweis!

*Nachtrag, 12. Februar: Ein Leser weist uns darauf hin, dass durch Paragraph 56 des Strafgesetzbuchs durchaus die Möglichkeit besteht, dass auch eine Freiheitsstrafe, die genau zwei Jahre beträgt, unter besonderen Voraussetzungen zur Bewährung ausgesetzt werden kann.

Mit Dank für den Hinweis!

Keine Neonazis auf den Titel, Corona-Rassismus, Menschenrechtler Melzer

1. Ich war sehr gerne beim SPIEGEL und schätze die Kolleginnen und Kollegen sehr. Dennoch …
(twitter.com, Hasnain Kazim)
Der Autor, Journalist und ehemalige “Spiegel”-Korrespondent Hasnain Kazim kritisiert das aktuelle Höcke-Cover des Nachrichtenmagazins: “1. Wir heben keinen Neonazi auf den Titel, denn das normalisiert diese Leute, macht sie gesellschaftsfähig. 2. Bernd Höcke ist weder ein Dämon noch ein Demokrat. Sondern er ist einfach ein mieser kleiner Faschist. 3. Es ist nicht erst der ‘Flirt mit Höckes AfD’, der die Republik vergiftet, sondern die Tatsache an sich, dass Neonazis seit mittlerweile Jahren als akzeptable Stimme im demokratischen Meinungsspektrum gesehen werden. Aber wer Menschen wie mir wegen meiner Hautfarbe vorwirft, zum ‘schleichenden Volkstod der Deutschen’ und zum ‘Bevölkerungsaustausch’ beizutragen, bewegt sich weit jenseits des zivilisierten Miteinanders. 4. Wir heben keine Neonazis auf den Titel.”
Weiterer Lesehinweis: Der ehemalige “Spiegel”-Kolumnist Georg Diez schließt sich dem an: “Ich sehe das wie @HasnainKazim, ich war auch gern beim Spiegel, aber das, nach dieser Woche, als Belohnung für einen Faschisten, zeigt, wie wenig selbst Menschen in den Medien verstehen oder verstehen wollen, wie Medien, mediale Kommunikation, die mediale Demokratie funktioniert.”

2. Der Mann, der in Assange ein Folteropfer sieht
(sueddeutsche.de, Isabel Pfaff)
Wer ist dieser Nils Melzer, der als UN-Rechtsexperte neulich so deutliche Worte zum Fall des in Großbritannien inhaftierten Julian Assange fand? Isabel Pfaff schreibt über einen Diplomaten und Menschenrechtsexperten, der wohltuend undiplomatisch für Aufklärung sorgt — auch wenn ihn die Staaten immer wieder ohne echte Antworten abspeisen wollen.

3. Marietta Slomka ist unangenehm – und damit ein Vorbild
(dwdl.de, Hans Hoff)
Medienkolumnist Hans Hoff wünscht sich mehr TV-Moderatorinnen und -Moderatoren wie Marietta Slomka (“heute-journal” im ZDF). Sie sei auf positive Weise “unangenehm, weil sie schlicht und einfach zeigt, wie es zu gehen hat, wenn man als Anchor-Frau einer Nachrichtensendung vorsteht, die mehr will als nur Oberfläche abbilden. Das aber wirft ein trübes Licht auf ihre Mitbewerber. Schließlich stellt sich angesichts der vielen packenden Interviews, die Marietta Slomka führt, schon die Frage, warum das immer nur bei ihr so aufsehenerregend wirkt. Wer kann sich an das letzte wirklich kontroverse Gespräch bei den ‘Tagesthemen’ erinnern? Gab es das? Und wenn ja, warum ist es nicht im Gedächtnis geblieben?”

4. Facebook und Twitter wollen Pelosi-Fake-Video nicht entfernen
(spiegel.de)
Nachdem Donald Trump ein bösartig und irreführend zusammengeschnittenes Video über Oppositionsführerin Nancy Pelosi gepostet hat, verlangt diese von Twitter und Facebook die Löschung. Die Plattformen kommen dem jedoch nicht nach. Der Fall berührt mal wieder die Frage nach der Verantwortung der Sozialen Medien.

5. Rassismus in Corona-Nachrichten: “China ist keine Krankheit”
(derstandard.at, Doris Priesching)
In den Nachrichten über das Coronavirus gebe es oft verdeckten Rassismus, so die in Berlin lebende Autorin und Filmemacherin Sun-Jo Choi: “Viele Bilder, Titel und Aufmacher der letzten Tage spielen mit dem alten Bild der ‘gelben Gefahr aus dem Osten’. Da schlummert ein Rassismus, der aus kolonialen Zeiten des 19. Jahrhunderts stammt. Es wird suggeriert, dass alle Asiatinnen und Asiaten als infiziert gelten. Das ist eine rassistische Annahme.”

6. Und der Oscar für den meisten Dank geht an …
(uebermedien.de, Mats Schönauer)
Wem wurde bei den Oscars am häufigsten gedankt? Aufopferungsvoll ist Mats Schönauer dieser Frage nachgegangen und hat sich unzählige Dankesreden angehört. Das Resultat sind zwei toll aufbereitete Grafiken und ein überraschendes Ranking.

Kaufbares Klimaleugner-Institut, Angeschossene Funkhäuser, Hoaxfibel

1. Das Heartland Institute: Wie US-Klimaleugner Politik in Europa machen
(correctiv.org, Annika Joeres & Susanne Götze)
Undercover bei den Klimawandelleugnern: “Frontal 21” (ZDF) und “Correctiv” haben verdeckt zur Strategie des sogenannten Heartland Institute recherchiert, einer der wichtigsten Lobbygruppen in der Szene der Klimawandelleugner. Hinter dem dubiosen Institut stecke wohl vor allem das Geld von Kohle- und Erdölindustrie. Für die Investigativrecherche hat “Correctiv” eine fiktive PR-Agentur gegründet und sich als angebliche Auto- und Kohle-Lobbyisten ausgegeben — um herauszufinden, ob und wie man sich bei dem Institut Agitation gegen Umweltschutz und den menschengemachten Klimawandel erkaufen kann, samt dazugehöriger Stimmen aus der Wissenschaft. Eine erschütternde und lesenswerte Recherche, die “zeigt, wie das US-amerikanische Heartland Institute Leugner des Klimawandels in Deutschland unterstützt, um Maßnahmen zum Klimaschutz zu untergraben. Undercover lernen wir den Chefstrategen des Instituts kennen: James Taylor. Er wird uns erzählen, wie das Netzwerk der Klimawandelleugner funktioniert, wie Spenden verschleiert werden und wie sie eine deutsche, AfD-nahe Youtuberin nutzen wollen, um ‘die Jugend’ zu erreichen.”
Der dazugehörige “Frontal 21”-Bericht ist in der ZDF-Mediathek zu sehen (ab Minute 24:08).

2. Sollten wir alle in Panik verfallen? Ich bitte um Handzeichen!
(uebermedien.de, Jürn Kruse)
Jürn Kruse hat sich die neue Talkshow von “Bild”-Chefredakteur Julian Reichelt und dessen fehlgeschlagene Bemühung um mehr Empörung angeschaut: “Wenn die Diskutierenden in ‘Hier spricht das Volk’ die normalen Menschen sind, wie Reichelt sagt, ‘ein Querschnitt durch unsere Gesellschaft, ein Querschnitt durch Deutschland’, dann bildet seine Zeitung diese Gesellschaft nicht mehr ab. Dann hat ‘Bild’ den Großteil unserer Gesellschaft verloren. Dann bleibt ihr nur noch der Rand.”

3. Sieben Statistiken zum Journalismus und zum Geschäft der Republik
(republik.ch, Oliver Fuchs & Thomas Preusse)
Das von rund 19.000 Unterstützerinnen und Unterstützern getragene Schweizer Online-Magazin “Republik” lässt sich in die Karten schauen: Woher kommt die Leserschaft? Wann wird “Republik” gelesen? Wie gewinnt man Mitglieder, und wie hält man sie bei der Stange? Und welche der Recherchen und Analysen wurden am meisten aufgerufen?
Weiterer Lesehinweis: Zehn Learnings aus zwei Jahren Republik.

4. Das waren 2019 die beliebtesten Magazine im Netz
(horizont.net, David Hein)
Der Flatrate-Digitalkiosk Readly bietet mehr als 4.000 Magazine zur Lektüre an. Doch auf welche Inhalte stürzen sich Leser und Leserinnen am liebsten? Es ist ein Hang zum Seichten zu erkennen: Zu den beliebtesten Magazinen bei Readly würden Technik- und Autozeitschriften sowie Klatschblätter zählen. Die beliebteste Kategorie sei vergangenes Jahr “Stars & Entertainment” gewesen.

5. Angeschossene Funkhäuser: Die sieben größten Probleme von ARD und ZDF
(rnd.de, Imre Grimm)
Für ARD und ZDF brechen schwierige Zeiten an: Der Spardruck wachse, die Kritik am Rundfunkbeitrag werde lauter, und den Sendern laufe die junge Generation davon. Imre Grimm beschreibt die sieben größten Probleme der Öffentlich-Rechtlichen.
Weiterer Lesehinweis: Der Deutschlandfunk hat mit dem ARD-Vorsitzenden Tom Buhrow gesprochen: “Rundfunkanstalten müssen Prioritäten setzen” (deutschlandfunk.de, Christoph Sterz, Audio: 10:05 Minuten).

6. “Verschwörungsideologien und Fake News – erkennen und widerlegen” (Kostenlose Broschüre)
(dergoldenealuhut.de, Giulia Silberberger)
Giulia Silberberger und Rüdiger Reinhardt vom “Goldenen Aluhut” haben eine Fibel über Hoaxes, “Fake News” und Verschwörungstheorien zusammengestellt. Die Online-Version der Broschüre steht ab sofort zum kostenlosen Download bereit (PDF), die Printversion soll Mitte Februar folgen.

Digitaler Nachlass, Leid und Gefahr in Krisengebieten, 150.000 Verfahren?

1. Was pas­siert mit meinem Face­book-Profil, wenn ich sterbe?
(lto.de, Hasso Suliak)
Die meisten Menschen kümmern sich nicht um ihren digitalen Nachlass und verdrängen das unangenehme Thema. Die Juristin Magdalena Naczinsky ist Mitautorin der Studie “Der digitale Nachlass – Eine Untersuchung aus rechtlicher und technischer Sicht”. Sie empfiehlt, zur Vereinfachung eine Liste der bestehenden Nutzerkonten samt Zugangsdaten zu hinterlassen. Aber Achtung: “Auf keinen Fall sollte eine solche Auflistung in einem Testament erfolgen, da sonst bei der Testamentseröffnung Unbefugte Kenntnis von den Zugangsdaten erlangen können. Wir empfehlen deshalb, dass der Nutzer die Zugangsdaten auf einem verschlüsselten lokalen Datenträger, also zum Beispiel einem USB-Stick, sichert.” Zur Verschlüsselung eigne sich bereits kostenlose Software. Naczinsky weiter: “Der Datenträger ist so mit einem Masterpasswort gesichert, das bei einer Vertrauensperson, etwa einem Notar, hinterlegt ist. Den Datenträger bewahrt der Erblasser selbst auf und im Testament erfolgt lediglich ein Hinweis darauf, wo Datenträger und Masterpasswort hinterlegt sind.”

2. 150.000 neue Verfahren durch Gesetz gegen Hasskriminalität erwartet
(zeit.de)
Das Gesetz gegen Hasskriminalität ist nicht nur datenschutzrechtlich umstritten, sondern erfordert auch deutlich mehr juristisches Personal als zuvor. Der Deutsche Richterbund rechnet mit bis zu 150.000 neuen Verfahren pro Jahr, für deren Bewältigung bundesweit etwa 400 zusätzliche Staatsanwältinnen und Staatsanwälte sowie Strafrichterinnen und -richter nötig seien. “Der Rechtsstaat ist gefordert, der Spirale von Hass und Gewalt klare Grenzen zu setzen. Ohne deutlich mehr Personal und eine weitergehende Spezialisierung in der Justiz wird es aber nicht gehen”, so Bundesgeschäftsführer Sven Rebehn.

3. So tickt der chinesische Podcastmarkt
(horizont.net, Constantin Buer & Vincent Kittmann)
Bei “Horizont” berichten Constantin Buer und Vincent Kittmann einmal im Monat über die neuesten Entwicklungen im Podcast-Business. In der aktuellen Ausgabe geht es um den chinesischen Audiomarkt und dessen Besonderheiten, um die sogenannten “Branded Podcasts” von Unternehmen und um die Frage, wie allumfassend und zielgenau Spotify seine Podcasts zukünftig vermarkten will.

4. Was Kurt Tucholsky schmutzig fand
(sudelblog.de, Friedhelm Greis)
Vor knapp zwei Wochen druckte die “taz” eine Glosse von Kurt Tucholsky aus dem Jahr 1922 über “das, was heute Hate Speech heißt”. Tucholsky-Kenner Friedhelm Greis schreibt im “Sudelblog”, dass diese Hasskommentare und Morddrohungen auf eine “klassische Fake-News-Kampagne” reaktionärer Blätter zurückgingen. Tucholsky habe wegen dieser Verleumdungen den Satz geprägt: “Im übrigen gilt ja hier derjenige, der auf den Schmutz hinweist, für viel gefährlicher als der, der den Schmutz macht.” Ein Satz, der heute sinnentstellend im AfD-Umfeld verwendet werde, um sich etwa gegen Kritik an Ausländerfeindlichkeit zu immunisieren.

5. Unterwegs im Ausland 2: Leid und Gefahr in Krisengebieten
(anchor.fm, Levin Kubeth, Audio: 1:06:52 Stunden)
Der “Spiegel”-Reporter und Kriegsberichterstatter Christoph Reuter ist ein profunder Kenner des Nahen und Mittleres Ostens (Empfehlung des Kurators: Christoph Reuters Buch “Die schwarze Macht: Der ‘Islamische Staat’ und die Strategen des Terrors”). Im Medienpodcast “Unter zwei” hat sich Levin Kubeth mit Reuter über die gefährliche und spannende Arbeit in den Krisenregionen dieser Welt unterhalten. Technischer Hinweis: Der Link oben ist nur eine Möglichkeit, den Podcast zu hören. Das Gespräch kann auch über die üblichen Podcast-Player oder Spotify angehört werden.

6. Chronik: Januar 2020
(54books.de)
Die Literaturkritiker und -kritikerinnen von “54books” kommentieren die Mediengeschehnisse und Kulturereignisse des vergangenen Monats. Eine lesenswerte und abwechslungsreich durchmischte Chronik, in der es unter anderem um die Ereignisse beim WDR, Beethovens Geburtstag und den “Großschriftsteller” Uwe Tellkamp geht.

Koalition der Klimawandelleugner, Untertitel für Pornos, Gelber Stern

1. Koalition der Klimawandelleugner
(spiegel.de, Susanne Götze & Annika Joeres)
Neue Rechte und Klimawandelleugner haben eine Medienkampagne gegen mehr Klimaschutz in Deutschland gestartet. Zu den “Kooperationspartnern” der Initiative würden der ultra-konservative CDU/CSU-Flügel “Werteunion”, der rechtslastige Arbeitgeberverband DAV sowie AfD-, CDU- und FDP-Mitglieder und ehemalige Abgeordnete gehören. Die CDU habe sich trotz mehrfacher Nachfrage nicht zu der Kampagne und der Rolle der “Werteunion” äußern wollen: “Man darf spekulieren, dass die Parteispitze darauf hofft, mit der Werteunion und dem Grenzgänger Maaßen AfD-nahe Wähler holen zu können. Auch wenn die Gruppe von Präsidium und Vorstand der CDU nicht anerkannt wird.”

2. Was ist ein Mensch wert: Sat.1 trommelt für “Big Brother”
(dwdl.de, Alexander Krei)
“DWDL” berichtet über die fragwürdige Ankündigung der neuen “Big Brother”-Staffel (Sat.1) und wird dafür selbst kritisiert: “Wie unbedarft muss man eigentlich sein, um so einen geschichtsvergessenen, faschistoiden Schund unkommentiert zu vermelden?”, fragt Till Räther auf Twitter. “DWDL” veröffentlichte später am Tag noch einen Kommentar von Redakteur Alexander Krei zur “Big Brother”-PR-Strategie. Auch Rainer Leurs, Redaktionsleiter bei “RP Online”, kommentiert die Marketing-Kampagne des Fernsehsenders: “Mit gelbem Stern entscheiden, ‘was ein Mensch wert ist’ & ‘Follow the Leader’ als Titelsong — die Provokation ist so obvious, dass ich nicht an eine Panne glauben kann. Bei der Geschmacklosigkeit dürfte der Social-Media-Aufschrei Teil des Plans gewesen sein. Eklig ist das.” Und Anna Aridzanjan fällt nur noch ein: “Ob diese Marketingleute in der Geschichtsstunde Kreide holen waren habe ich gefragt”.

3. Untertitel für Pornos
(taz.de, Denis Gießler)
Für viele klingt es zunächst wie ein Witz: Der gehörlose New Yorker Yaroslav Suris habe laut ABC News mehrere Online-Pornoplattformen wegen fehlender Untertitel verklagt. Suris stütze sich dabei auf den Americans with Disabilities Act, der US-Amerikaner mit Behinderungen seit 1990 bundes- und staatsübergreifend vor Diskrimierung schützen soll. Es wären nicht die USA, wenn es dabei nicht auch um jede Menge Geld gehen würde — in Form von Strafzahlungen, aber auch als Schadensersatz.

4. Der Deutsche Podcastpreis ist eine Fehlkonstruktion
(uebermedien.de, Daniel Bouhs)
Mitte März soll erstmals der Deutsche Podcastpreis verliehen werden. Unter den Initiatoren befinden sich öffentlich-rechtliche Radiosender, aber auch privatwirtschaftliche Podcast-Schwergewichte wie Amazon und Spotify. Im Vorfeld regt sich allerlei Kritik: Podcasts hätten sich mit dem Label “nominiert” schmücken können, über die “Crowd-Jury” sei wenig bekannt und das Auswahlverfahren sei überfordernd. Daniel Bouhs kommentiert: “So ehrenhaft der Versuch auch sein mag, unter dem Stichwort ‘Crowd’ alle zu umarmen: Engere Kriterien und eine Vorjury wären nur fair, um Brillantes verlässlich identifizieren und so tatsächlich allen eine Chance bieten zu können. Die Nominierten, erst recht die Prämierten, hätten es dann wirklich verdient.”

5. “Und morgen bist du tot!”
(zeit.de, Hasnain Kazim)
Was macht es mit einem, wenn man über einen längeren Zeitraum und nahezu täglich Hassnachrichten und Morddrohungen erhält? Es lohnt sich, dem für seine Deutlichkeit bekannten Journalisten Hasnain Kazim zuzuhören. Nicht nur, weil sein persönliches Erleben so erschütternd ist, sondern weil die Angriffe auf ihn in gewisser Weise auch Angriffe auf die Gesellschaft sind: “Manchmal erkennen mich Leute auf der Straße. ‘Sind Sie nicht …?’ Oder: ‘Ich kenne Sie doch!’ Ich freue mich darüber, es ist ja eine Form der Anerkennung. Aber in letzter Zeit hat sich ein Unbehagen eingeschlichen. Ich weiche unweigerlich zurück, wenn fremde Leute auf mich zukommen. Was, wenn sie mir etwas antun wollen? Dann wieder ärgere ich mich darüber, dass ich so misstrauisch geworden bin. Es zeigt, dass die Drohungen mich verändern.”

6. Die vier Gesichter unserer Internetprofile
(sz-magazin.sueddeutsche.de, Marc Baumann)
Die US-amerikanische Country-Sängerin Dolly Parton veröffentlichte eine Bildcollage, die zeigen sollte, wie unterschiedlich wir uns auf Plattformen wie Linkedin, Facebook, Instagram und Tinder darstellen. Damit war die “Dolly Parton Challenge” geboren, der sich nun unzählige Promis, mal mehr und mal weniger lustig, anschließen.

“ISIS-Gefährder” ist man, wenn “Bild” das sagt

Vergangene Woche Dienstag entschied das Bundesverwaltungsgericht, dass Ahmet K. nicht abgeschoben werden darf, jedenfalls nicht nach Paragraph 58a des Aufenthaltsgesetzes. Das niedersächsische Innenministerium ordnete im April 2019 per Verfügung die Abschiebung des Mannes in die Türkei an, da dieser von den Behörden als islamistischer Gefährder eingestuft wurde. Für einen solchen Fall bietet der Paragraph eine Art Abschiebeschnellweg. K. ging dagegen juristisch vor und bekam Recht. In einer Pressemitteilung schreibt das Gericht:

Auch unter Berücksichtigung der von der Behörde nach Ergehen des Eilbeschlusses und der daraufhin erfolgten Entlassung aus der Abschiebungshaft vorgelegten Erkenntnisse hält der Senat für den maßgeblichen Zeitpunkt der heutigen mündlichen Verhandlung die Verfügung für rechtswidrig. Eine Gefahr i.S.d. § 58a AufenthG kann auch dann vorliegen, wenn der Ausländer zwar nicht selbst — gar vollständig oder nachhaltig — ideologisch radikalisiert ist, er sich jedoch von Dritten im Wissen um deren ideologische Zwecke für entsprechende Gewalthandlungen “einspannen” lässt. Auch nach diesem konkretisierten Maßstab gelangt der Senat in der Gesamtschau bei umfassender Würdigung des Verhaltens des Klägers, seiner Persönlichkeit, seiner nach außen erkennbaren oder geäußerten inneren Einstellung und seiner Verbindungen zu anderen Personen und Gruppierungen zu der Bewertung, dass die festgestellten Tatsachen im Ergebnis nicht die Bewertung tragen, dass aktuell von dem Kläger mit der gebotenen Wahrscheinlichkeit eine nach § 58a AufenthG erforderliche besondere Gefahr für die Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland oder terroristische Gefahr ausgeht.

Damit bestätigte das Gericht einen Beschluss vom 25. Juni 2019. Damals hatte das Bundesverwaltungsgericht “Zweifel an der der Gefahrenprognose des Beklagten zugrunde gelegten Hinwendung des Klägers zum radikal-extremistischen Islamismus.” Oder anders gesagt: Ahmet K. ist kein Gefährder, den man nach Paragraph 58a des Aufenthaltsgesetzes abschieben kann.

Das Bundeskriminalamt (BKA) glaubt auch nicht, dass K. Islamist ist. Die Behörde hat eine Risikoanalyse zu dem 29-Jährigen angefertigt. Das als Verschlusssache eingestufte Papier liegt dem NDR-Duo Angelika Henkel und Stefan Schölermann, das sich schon lange und ausführlich mit dem Fall beschäftigt, vor. Henkel und Schölermann schreiben dazu:

Das Bundeskriminalamt geht — wie das Bundesverwaltungsgericht — von keiner islamistischen Haltung des 29-Jährigen aus. Damit widerspricht es der Einschätzung der Göttinger Polizei. Die Kontakte zu Islamisten in der Stadt beruhten demnach nicht auf politischer Überzeugung. So schreiben es vier Beamte, die [K.] aufgrund der vom niedersächsischen Innenministerium zusammengetragenen Informationen in dem Papier bewertet haben. (…)

Hinweise auf eine eigene Radikalisierung sehen die Beamten nicht: Trotz zahlreicher polizeilicher Maßnahmen sei kein dezidiertes Feindbild vorhanden, ein Hass auf die westliche Gesellschaft sei ebenso wenig erkennbar wie eine Verbindung zur Terrormiliz “Islamischer Staat” (IS).

Und jetzt zu den “Bild”-Medien.

Wie bezeichnen “Bild” und Bild.de einen Mann, von dem laut Gericht nicht die “erforderliche besondere Gefahr für die Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland oder terroristische Gefahr ausgeht” und von dem das BKA sagt, es gebe keine Verbindung zum sogenannten “Islamischen Staat”?

Ausriss Bild-Titelseite - Obwohl der Innenminister ihn für eine Bedrohung hält - Gericht verbietet Abschiebung von ISIS-Gefährder!
Ausriss Bild-Zeitung - Irres Urteil! ISIS-Gefährder zu ungefährlich für Abschiebung
Ausriss Bild-Zeitung - Rocker warfen ISIS-Gefährder raus - Weil er ihnen zu brutal war - aber abgeschoben wird Ahmet K. nicht
Ausriss Bild-Zeitung - Gericht verhinderte seine Abschiebung - Hier führt der ISIS-Gefährder seinen Hund spazieren
(Alle Unkenntlichmachungen in diesem Beitrag durch uns.)

Das ist gleich dreifach problematisch: Da wird ein Mann auf der Titelseite, im Blatt und online wiederholt als “ISIS-Gefährder” dargestellt, bei dem laut Bundesverwaltungsgericht und Bundeskriminalamt weder der Teil vor dem Bindestrich noch der danach stimmen soll. Außerdem schreibt die “Bild”-Redaktion damit ein weiteres (falsches) Kapitel in ihrer langen Erzählung von der deutschen Kuscheljustiz, die jetzt sogar schon in “irren Urteilen” Abschiebungen von “ISIS-Gefährdern” “verbietet” (wobei das Urteil ja gerade nicht gefällt wurde, obwohl K. “ISIS-Gefährder” ist, sondern weil er nicht “ISIS-Gefährder” zu sein scheint). Und drittens: Der “Bild”-Leserschaft wird einmal mehr vermittelt, dass in Deutschland scheinbar überhaupt nichts klappt in Sachen Abschiebung und dass ein vermeintlicher Gefährder nun einfach so durchs Land spazieren kann. Die AfD und sehr rechte Facebook-Gruppen haben dieses gefundene Fressen längst verbreitet:



Dabei ist das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts, das im Fall von Ahmet K. so entschieden hat, “obwohl der Innenminister ihn für eine Bedrohung hält”, vor allem eines: ein Zeichen, dass Rechtsstaat und Gewaltenteilung funktionieren.

Clearviews Gesichtserkennung, Briefmarkenformat, BND-Lehren

1. Gewaltige Fotodatenbank zeigt, wie gefährlich Gesichtserkennung ist
(zeit.de)
Laut “New York Times” soll das wenig bekannte Startup Clearview eine Datenbank mit Milliarden Bildern von Menschen zusammengesammelt haben, die mittels Gesichtserkennung zuzuordnen seien. Clearview soll dafür Facebook, Youtube und viele andere Websites geplündert haben. Das Unternehmen biete seine Dienste sowohl Behörden als auch Privatunternehmen an. Es lohnt sich, auch den “NYT”-Beitrag im Original zu lesen. Er hat Elemente einer alarmierenden Dystopie.

2. Eine Frage der Größe
(sueddeutsche.de, Simon Hurtz)
Wenn es nach einem “Diskussionsentwurf” des Justizministeriums zur Umsetzung des Leistungsschutzrechts geht, sollen Vorschaubilder bald nur nur noch im Briefmarkenformat erlaubt sein. Simon Hurtz erklärt Hintergrund, Zusammenhänge und Interessenlagen.

3. Wenn überall das Gleiche steht
(taz.de, Anne Fromm)
Im Osten Deutschlands schrumpft die Presse auf einige wenige Anbieter zusammen. Nach dem Verkauf der “Mitteldeutschen Zeitung” an die Bauer Media Group, die mit der “Volksstimme” bereits die andere große Tageszeitung in Sachsen-Anhalt besitzt, kommentiert Anne Fromm: “Das mag Ihnen in Tübingen oder Oldenburg egal sein. Vielleicht nehmen Sie von ihr nur dann Kenntnis, wenn sie morgens in der ‘Presseschau’ im Deutschlandfunk zitiert wird. Doch zur Demokratie gehört ein dichtes Netz aus Meinungsvielfalt und Pressevielzahl.”

4. AfD- und Nichtwähler nutzen wenig Nachrichtenquellen
(heise.de, Andreas Wilkens)
Psychologinnen und Psychologen der Universität Ulm haben Wähler politischer Parteien zu deren Nachrichtenkonsum befragt. Das Ergebnis: Nicht- und AfD-Wähler sowie Unterstützer kleiner Parteien bezögen sich auf die vergleichsweise wenigsten Nachrichtenquellen. Außerdem würden ältere Befragte laut Studie mehr Nachrichtenquellen nutzen als jüngere.

5. Nach der Verhandlung über die BND-Massenüberwachung: 7 Lehren für die (investigative) journalistische Arbeit
(medium.com, Daniel Moßbrucker)
Das Bundesverfassungsgericht befasst sich derzeit mit der Massenüberwachung durch den Bundesnachrichtendienst und prüft, ob diese das Grundgesetz verletzt. Durch das energische Nachfragen der Richterinnen und Richter seien so viele Details und Zahlen wie lange nicht bekannt geworden. Daniel Moßbrucker hat daraus sieben Erkenntnisse für Journalistinnen und Journalisten abgeleitet.

6. Wie Polizeimeldungen Autounfälle verharmlosen
(tagesspiegel.de, Stefan Jacobs)
In Polizeiberichten über Autounfälle werde oft die Perspektive des Autoverkehrs eingenommen, was zu einer Verharmlosung und Falschbewertung des tatsächlichen Unfallgeschehens führen könne. Stefan Jacobs hat einige Beispiele aus Berlin zusammengetragen und sensibilisiert damit für das wichtige Thema.

Kritik an Deutscher Welle, Björn Höcke will nicht, CC-Bilderfalle

1. Macht und Missbrauch
(taz.de, Peter Weissenburger)
Der Auslandssender Deutsche Welle (DW) kommt nicht zur Ruhe. Im Hintergrund schwelt ein noch nicht geklärter #Metoo-Fall. Nun berichtet ein Whistleblower im “Guardian” von weiteren Missständen: Dem Sender werden Rassismus, Mobbing und systematische Unterdrückung von Kritik vorgeworfen (worauf Angestellte der DW mit einem offenen Brief geantwortet haben). Die “taz” hatte in den vergangenen Monaten Kontakt mit verschiedenen ehemaligen und gegenwärtigen DW-Mitarbeiterinnen und -Mit­ar­bei­te­rn, die von Drohungen und Machtmissbrauch sprechen.

2. Björn Höcke will doch nicht reden
(n-tv.de, Benjamin Konietzny)
Björn Höcke, AfD-Fraktionsvorsitzender im thüringischen Landtag, beklage sich oft, dass viel über ihn, aber nie mit ihm geredet werde. Die Redaktion von RTL und n-tv hat sich nach eigener Aussage vier Monate lang um ein Interview mit Höcke bemüht, doch 48 Stunden vor dem abgesprochenen Termin sei überraschend die Absage erfolgt. Die habe vermutlich auch mit angekündigten Fragen zu Höckes Buch zu tun: “Auf Nachfrage, wann der Termin nachgeholt werden könne, heißt es, man werde ntv überhaupt keine Interviews mehr geben.”

3. “Kreative Rechnungen” – c’t-Artikel über Kostenfalle Creative-Commons-Bilder
(kanzleikompa.de, Markus Kompa)
In der Computerfachzeitschrift “c’t” haben sich der Verlagsjustiziar Joerg Heidrich und der Journalist Keywan Tonekaboni mit der Kostenfalle Creative-Commons-Bilder auseinandergesetzt. Urheberrechts-Anwalt Markus Kompa bewertet die Dinge teilweise anders. Pflichtlektüre für jeden, der Creative-Commons-Bilder einsetzt.

4. Leipziger Polizeisprecher mischte sich unter Pseudonym in Gewalt-Debatte ein
(tagesspiegel.de, Maximilian König)
Von einem Polizeisprecher erwartet man öffentliche Stellungnahmen, doch der Leipziger Polizeisprecher schaltete sich unter Pseudonym in die Debatte zur Gewalt in Connewitz ein. Nicht das erste Mal, dass er sich ungefragt einmische, wie Maximilian König feststellt: “Unter einem Artikel des Leipziger Stadtmagazins ‘Kreuzer’ zu einer Attacke von Kampfsportfans auf einen Club, kommentierte er 2016 unter dem Usernamen ‘Polizei Leipzig’ Vorwürfe an die Polizei.”

5. Journalistischer Kitsch über Soleimani
(nzz.ch, Rainer Stadler)
Rainer Stadler kritisiert Teile der Berichterstattung über den Anschlag der USA auf den iranischen General Kassem Soleimani: “Man mag Soleimani zu den brutalen Zeitgenossen zählen. Wer ihn jedoch zum schlechthin Bösen erklärt, macht aus der realen Welt, in der der Mensch aus krummem Holz geschnitzt ist, ein Disneyland. Mit journalistischem Kitsch missachtet man das mündige Publikum.”

6. Das Problem mit den Seichtreportagen im Fernsehen
(dwdl.de, Hans Hoff)
Hans Hoff hat sich eine ZDF-Reportage über deutsche Trucker angeschaut, in der es um Dinge wie einen verschwundenen Grillrost gehe. Anhand dieses Beispiels erklärt er, wie das Genre “Seichtreportage” funktioniere: “Man muss nur alle paar Minuten ein gewichtiges Problem andeuten, dann bleibt der Zuschauer dran. Mögen die Probleme auch noch so nichtig sein, sie müssen benannt werden.”

Unwort des Jahres, Assanges Hinrichtung auf Raten, Herrenwitz

1. Selbstverliebte Männer
(taz.de, Ingo Arzt)
Eine Jury aus vier SprachwissenschaftlerInnen und einem Journalisten hat entschieden: Unwort des Jahres ist “Klimahysterie” (Pressemitteilung als PDF). Im Interview mit dem “Spiegel” erklärt Jurychefin Nina Janich, warum das Wort irreführend und diskreditierend sei: “Wenn man die Klimadebatte mit einem Wort wie Hysterie in Zusammenhang bringt, dann diskreditiert man die Debatte, indem man sie pathologisiert und wie eine kollektive Psychose behandelt. Damit werden in der Konsequenz alle, die sich für Klimaschutz engagieren, als Hysteriker abgestempelt. Irreführend ist der Begriff deshalb, weil die Klimadebatte auf Basis wissenschaftlicher Ergebnisse geführt wird, mit dem Wort Hysterie wird sie aber in einen Krankheitsbereich verschoben.” “taz”-Redakteur Ingo Arzt kommentiert: “Auch FDP-Neoliberale, CDU-Konservative und diverse Journalisten nutzten es, denn sie eint mit den Rechtspopulisten das dumpfe Gefühl, dass ihnen da jemand die argumentative Lufthoheit geraubt hat. ‘Hysterie’ als Kampfbegriff gegen eine größtenteils weibliche Klimabewegung lag da auf der Hand.”

2. Gericht stärkt Faktenchecks von Correctiv
(correctiv.org, David Schraven)
Wie “Correctiv”-Chef David Schraven berichtet, habe das Landgericht Mannheim die Klage des Blogs “Tichys Einblick” auf eine einstweilige Verfügung abgewiesen (Urteil als PDF). Bei “Tichys Einblick” hatte man sich an “Correctivs” Faktencheck für Facebook gestört. Die Entscheidung sei auf 45 Seiten ausführlich und umfassend begründet. Trotzdem hätten Tichys Anwälte angekündigt, in Berufung gehen zu wollen. Der Streit wird also vermutlich fortgeführt.

3. Julian Assanges Hinrichtung auf Raten
(deutschlandfunkkultur.de, Milosz Matuschek)
Nach einem langjährigen Aufenthalt in der Botschaft Ecuadors sitzt Wikileaks-Gründer Julian Assange nun in einem Hochsicherheitsgefängnis in Großbritannien. Der UN-Folterbeauftragte Nils Melzer spreche in diesem Zusammenhang von “psychologischer Folter”. Trotz dieses Vorwurfs würden sich nur wenige Journalistenverbände für Assanges Freilassung einsetzen. Der Publizist und Jurist Milosz Matuschek spricht in seinem Kommentar von einem Totalversagen: “Wäre Julian Assange in einem Keller über Monate eingesperrter, gequälter Hund — wir hätten vermutlich längst einen Prozess gegen die Tierquäler, eine Verschärfung des Tierschutzgesetzes und ‘Donnerstage für Doggen’-Demos gesehen. Doch Assange ist — zu seinem Pech — leider ein Mensch. Und zwar einer, der sich bei Mächtigen nicht beliebt gemacht hat.”

4. Liebe Kollegen der @berlinerzeitung …
(twitter.com, Julius Betschka)
Julius Betschka wirft der “Berliner Zeitung” in einem Twitter-Thread vor, zum wiederholten Mal Falschmeldungen über die Mordrate in Berlin zu verbreiten: “Jeder macht Fehler. Man kann sich korrigieren und entschuldigen. Aber anstelle einer Entschuldigung wird hier eine unhaltbare These mit wiederholt falschen Fakten und besonders markigen Worten verteidigt. Verstehe ich nicht, liebe @berlinerzeitung.”
Lesehinweis zum Hintergrund: Berlin doch nicht Mordmetropole Europas (uebermedien.de, Stefan Niggemeier).

5. “Deutschland sticht absolut heraus”
(deutschlandfunk.de, Bettina Schmieding, Audio: 6:30 Minuten)
Bettina Schmieding hat sich im Deutschlandfunk mit der Wissenschaftlerin Susanne Fengler unterhalten, die sich mit ihrem Co-Autor Marcus Kreutler die Berichterstattung über Geflüchtete genauer angeschaut hat (“Stumme Migranten, laute Politik, gespaltene Medien”). In Deutschland werde zwar intensiv über Migration und Flucht berichtet, aber dies erfolge sehr selektiv. So kämen Migranten und Geflüchtete nur in einem Viertel der Berichte als zentrale Akteure vor. Auch Herkunft und Kontext sowie der Status — Geflüchteter oder Migrant — seien oft kein Thema, so Fengler.

6. Herrenwitz: Keine Partei wird anteilig häufiger von Männern gewählt
(einfacherdienst.de)
Welche Partei wird laut offizieller Wahlstatistik des Bundeswahlleiters am meisten, nämlich zu zwei Dritteln, von Männern gewählt? Ist es die AfD? Oder vielleicht die FDP? Nein, es handelt sich dabei um die Satirepartei Die Partei mit ihren Spitzenleuten Martin Sonneborn und Nico Semsrott. Das krasse Geschlechter-Ungleichgewicht bei der Wählerschaft soll sich jedoch ändern. Laut Semsrotts Pressesprecherin Isabel Prößdorf stelle man sich nun “immer die Frage, ob Frauen aber auch Personen, die sich selbst als divers bezeichnen würden, genug in unsere Aktionen miteingebunden sind und sich angesprochen fühlen.” Männer seien dabei egal, “die werden von der AfD und CSU schon genug vertreten.”

Bild.de liefert “Terror”-Futter für Islamhasser und rechte Hetzer

+++ Messermann erschossen! Polizei verhindert Terror-Anschlag in Gelsenkirchen! +++

… schreibt der AfD-Bundestagsabgeordnete Johannes Huber.

++ Angreifer erschossen: Islamistischer Terror-Anschlag vereitelt! ++

… schreibt die AfD-Fraktion, die im nordrhein-westfälischen Landtag sitzt.

+++ Islamistischer Terror? Bewaffneter greift Polizeiwache an, ruft “Allahu akbar” und wird erschossen! +++

… schreibt der AfD-Landesverband Hessen.

Islamisch motivierter Anschlag konnte vereitelt werden!

… schreibt Pierre Jung, Sprecher des AfD-Kreisverbandes Hamm.

Polizei verhindert Terror-Anschlag!

… schreibt Dimitri Schulz, der für die AfD im hessischen Landtag sitzt.

Sie alle beziehen sich in ihren Facebook-Posts auf einen Artikel, der gestern Abend bei Bild.de erschienen ist. Darin geht es um einen Vorfall in Gelsenkirchen: Ein Mann soll sich einer Polizeiwache genähert und dabei mit einem Gegenstand, wohl einem Stock, auf einen Streifenwagen geschlagen haben. Zwei Polizisten, die vor der Wache standen, sollen ihn aufgefordert haben, dies zu unterlassen und stehenzubleiben. Der Mann soll auf sie zugegangen sein und in der anderen Hand ein Messer getragen haben. Daraufhin soll einer der Polizisten den Mann erschossen haben.

Ob es sich dabei um einen “Terror-Anschlag” handelte, den die Polizisten vereitelten, ob es tatsächlich einen islamistischen Hintergrund gab, und ob der Mann wirklich “Allahu Akbar” rief — all das war zum Zeitpunkt der Veröffentlichung des Bild.de-Beitrags alles andere als klar. Und dennoch titelte die Redaktion auf ihrer Startseite:

Screenshot Bild.de - Messer-Mann (37) erschossen - Polizei verhindert Terror-Anschlag in Gelsenkirchen

Sowas greifen die AfD-Abgeordneten, -Landesverbände und -Fraktionen genauso gern auf wie die Facebook-Gruppen “Unsere Heimat Deutschland”, “Deutschland – quo vadis”, “Frankfurt gegen Salafismus – Das Original”, “Patrioten des Vaterlands 5” und so weiter. Auch die NPD verbreitet den Bild.de-Artikel, der laut dem Analysetool CrowdTangle allein bei Facebook bisher mehr als 5000 Mal geteilt wurde.

Direkt zu Beginn ihres Textes schreiben die zwei “Bild”-Autoren Celal Çakar und Frank Schneider:

Die Polizei ist sich sicher: Diese feige Attacke war ein versuchter Terror-Anschlag auf Polizisten mitten in Deutschland!

Das ist gleich aus drei Gründen interessant: Erstens hat die Polizei nicht gesagt, dass sie “sicher” sei, dass es sich um einen “versuchten Terror-Anschlag auf Polizisten” handele. Der dpa sagte ein Sprecher, dass ein möglicher terroristischer Hintergrund Gegenstand der Ermittlungen sei. Und auch Zeugenaussagen, nach denen der Mann “Allahu Akbar” gerufen habe, und die erst die zwei “Bild”-Autoren ins Spiel brachten (“Zeugen schilderten BILD, der Mann habe stattdessen laut ‘Allahu Akbar’ (arabisch ‘Gott ist groß’) gerufen”), seien einem Polizeisprecher zufolge erstmal nur “Gerüchte”, die bislang nicht bestätigt seien.

Zweitens lautete dieser erste Satz des Bild.de-Artikels mal ziemlich anders. In einer früheren Version behaupteten Çakar und Schneider noch selbst, dass es sich um einen “Terroranschlag” handelt, und schoben nicht die Polizei als vermeintliche Quelle vor:

Die Polizei hat im Ruhrgebiet einen Terroranschlag verhindert!

Und drittens hat die Polizei inzwischen bekanntgegeben, dass sie nicht von einem terroristischen Hintergrund ausgehe.

Das ist inzwischen auch bei Bild.de angekommen. Die Überschrift hat die Redaktion klammheimlich geändert in:

Screenshot Bild.de - Messer-Mann (37) erschossen - Polizisten in Gelsenkirchen angegriffen

Und den ersten Satz genauso klammheimlich in:

Die Polizei ist sich sicher: Diese feige Attacke war ein versuchter Anschlag auf Polizisten mitten in Deutschland!

Einen Korrekturhinweis darauf, dass man mal etwas völlig anderes berichtet hat, gibt es nicht. Nur zur Erinnerung: Bild.de wird von einem Mann geleitet, der über sich selbst gern sagt, dass es ihm “grundsätzlich leicht” falle, “mich zu entschuldigen, wenn wir Fehler gemacht haben.”

Mit Dank an @MeiersKaettche für den Hinweis!

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