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ODER AUCH NICHT

Einen unverhofften Einblick in die Arbeitsweisen von Medien gewährt heute – mutmaßlich unabsichtlich – die Webseite der “Süddeutschen Zeitung”:

ACHTUNG!!!!! JE NACH ENTSCHEIDUNG DER UNESCO-KOMMISSION MUSS DER EINSTIEG GEÄNDERT WERDEN - ERSATZFRAGE GANZ UNTEN (GGF: HERAUSNEHMEN; FALLS BEWERBUNG ERFOLGREICH WAR!) + DACHZEILE ÄNDERN und bitte auch in der Reise-Biga die Unesco-Stellen aktualisieren/konkretisieren. DANKe

Offensichtlich schon lange bevor die Unesco am Abend verkündet hat, das Fagus-Werk im niedersächsischen Alfeld (das Erstlingswerk des späteren Bauhaus-Gründers Walter Gropius) zum Weltkulturerbe zu ernennen, hatte sueddeutsche.de ein Interview mit Ernst Greten geführt, dem heutigen Chef der Schuhleistenfabrik.

Die Redakteure waren dabei auf alle Eventualitäten vorbereitet:

Nun hat die Unesco-Kommission entschieden, es ODER AUCH NICHT als Welterbe für die Menschheit zu bewahren.

Der Schusseligkeit der sueddeutsche.de-Redakteure ist es zu verdanken, dass die Nachwelt jetzt nicht nur weiß, was Ernst Greten zu der Entscheidung sagt (“Ich bin stolz, dass wir es bis dahin geschafft haben”), dass seine Fabrik jetzt Weltkulturerbe wird, sondern auch, was er gesagt hätte, wenn seine Fabrik nicht (bzw. NICHT) Weltkulturerbe geworden wäre:

EINSTIEGSFRAGE; falls das Fagus-Werk NICHT Welterbe wird:

sueddeutsche.de: Herr Greten, Ihr Fabrikgebäude galt als aussichtsreichster deutscher Kandidat auf den Unesco-Titel - und hat ihn nun doch nicht erhalten. Lassen Sie sich davon entmutigen?

Greten: Das ist kein Beinbruch! Es ist eine große Ehre, dass wir so weit gekommen sind. Die deutschen Gremien haben uns alle positiv beurteilt und das Fagus-Werk für würdig befunden, sich um den Welterbe-Titel zu bewerben. Wenn letztlich eine Höhlenzeichnung in Namibia als wichtiger erachtet wird, ist das nur eine Bewertungsfrage, das kann man so oder so sehen. Für uns bleibt die Hauptaufgabe, dieses lebende Denkmal zu bewahren.

sueddeutsche.de: Sie haben den Gropius-Bau mühevoll restaurieren lassen ... (dann weiter mit Frage zwei)

Mit Dank an Maximilian.

Nachtrag, 14.45 Uhr: sueddeutsche.de hat sich konsequent für die Welterbe-Variante entschieden.

Und wir holen den Pokal

In der vergangenen Nacht deutscher Zeit gewannen die Boston Bruins im entscheidenden siebten Spiel der Playoff-Finals nach einem 4:0-Sieg gegen die Vancouver Canucks den Stanley Cup, die legendäre Trophäe der nordamerikanischen Eishockeyliga NHL.

Da jeder Spieler der Siegermannschaft den Pokal anschließend für einen Tag mit nach hause nehmen darf und Dennis Seidenberg als zweiter deutscher Spieler den Stanley Cup gewonnen hat, freut sich sueddeutsche.de:

Eishockey: Boston gewinnt NHL-Finale. Seidenberg holt Stanley-Cup nach Deutschland

Schon im Vorspann des Artikels heißt es:

Dank Bruins-Spieler Dennis Seidenberg gastiert damit im Sommer der Stanley Cup in Schwenningen – und kommt zum ersten Mal seit 15 Jahren wieder nach Deutschland.

Der Text selbst schließt dann mit den Worten:

Uwe Krupp hatte 1996 mit der Colorado Avalanche als erster Deutscher die begehrteste Eishockey-Trophäe der Welt gewonnen und den Stanley Cup anschließend für einen Tag nach Deutschland gebracht.

Diese Behauptung ist offensichtlich falsch.

In einem Interview mit dem Internetmagazin Hockeyweb antwortete Uwe Krupp vor zwei Wochen auf die Frage, was er denn mit dem Pokal, den er 1996 und 2002 gewonnen hatte, gemacht hätte:

1996 hatten wir eine Party bei mir zu Hause in Colorado, so dass Freunde und Familie den Pokal bewundern konnten. Das zweite Mal wohnte ich bereits in Montana. Da der Cup noch nie dort war, habe ich ihn in Seeley Lake ausstellen lassen. Er wurde in der Stadt präsentiert, unter anderem in der Turnhalle. Doch im Nachhinein tut es mir leid, den Cup nie nach Deutschland mitgenommen zu haben. Aber das können ja jetzt Christian [Ehrhoff, Vancouver Canucks] oder Dennis nachholen.

Sollte Dennis Seidenberg den Stanley Cup also tatsächlich in seine Schwarzwälder Heimat bringen, wäre der Pokal damit zum ersten Mal auf deutschem Boden.

Mit Dank an Michael W.

Nachtrag, 15.50 Uhr: Den Fehler hat sueddeutsche.de offenbar von der Deutschen Presse Agentur (dpa) übernommen, die heute in mehreren Meldungen schreibt:

Uwe Krupp hatte 1996 mit der Colorado Avalanche als erster Deutscher die begehrteste Eishockey-Trophäe der Welt gewonnen und den Stanley Cup anschließend für einen Tag nach Deutschland gebracht.

Der Satz steht daher unter anderem auch bei faz.net, sportschau.de, “Focus Online” und Eurosport.

Mit Dank an Benjamin M.

2. Nachtrag, 19.45 Uhr: dpa hat eine Berichtigung ihres Artikels verschickt und mit einem Hinweis versehen:

Der zweite Satz und der vierte Absatz wurden neu formuliert. Damit wird klargestellt, dass Krupp zwar 1996 die Trophäe gewonnen, den Pokal aber nicht rpt nicht mit nach Deutschland gebracht hat.

sueddeutsche.de bleibt bisher bei ihrer Darstellung.

Voll daneben getroffen

Was für eine schöne Geschichte: Mario Gomez, Stürmer der deutschen Fußballnationalmannschaft, hat beim gestrigen EM-Qualifikationsspiel gegen Österreich in Wien genau auf das Tor getroffen, vor dem er bei der EM 2008 eine Großchance vergeben hatte, die ihn danach jahrelang verfolgte.

Auch sueddeutsche.de räumt dieser Geschichte viel Raum ein und erinnert noch mal an jenen verhängnisvollen 16. Juni 2008:

Deutschland musste gegen Österreich das blamable Vorrundenaus bei der Europameisterschaft abwenden. Ein Spiel um die Ehre des Landes. Und da erlaubte sich Gomez, drei Meter vor dem leeren Tor, sich eine lächerliche Bogenlampe. Er schrumpfte in einem Augenblick vom neuen Bomber der Nation, vom 35-Millionen-Rekordtransfer des FC Bayern, zum Chinakracher, zum teuersten Tollpatsch des Landes. Im weißen Adler-Trikot des DFB konnte sich der Schwabe lange nicht davon befreien. Und nun solch eine Rückkehr an den Ort der Schande.

Gomez wechselte allerdings erst ein Jahr später, zur Saison 2009/10 für die unglaublichen 35 Millionen vom VfB Stuttgart zu Bayern München. Was beim “teuersten Tollpatsch des Landes” natürlich so ein bisschen die Luft raus lässt.

Mit Dank an Franky H.

Fast-Zusammenstoß mit der Realität

Ob Flugzeug oder Hubschrauber — wann immer in luftiger Höhe etwas schief geht, haben “Bild” und Bild.de eine passende Schlagzeile parat. Besonders, wenn ein Prominenter eine Rolle spielt. Und so bedachte Bild.de am Mittwoch einen Zwischenfall, bei dem ein Flugzeug mit Michelle Obama an Bord zu einem Ausweichmanöver veranlasst worden war, gleich mit zwei Schlagzeilen:

Zuerst, um 7.18 Uhr:

Beinahe-Zusammenstoß mit Militärtransporter! Michelle Obama entkommt Flugzeug-Katastrophe Schon wieder ein Fluglotsenfehler?

Dann noch einmal um 13.57 Uhr:

‘Michelle

Und tatsächlich hat die US-Flugaufsicht FAA einen Vorfall bestätigt, bei dem die Flugzeuge allerdings “zu keinem Zeitpunkt” in Gefahr gewesen seien. Immerhin war Michelle Obama wirklich an Bord — was ja sonst nicht zwingend erforderlich ist, um Beinahe-Katastrophen “knapp” zu entgehen.

Doch was war jetzt eigentlich los?

Sehr spät aber noch rechtzeitig bemerkten die Piloten, dass ein Militärtransporter (Typ C-17) der landenden Obama-Maschine in die Quere kommen könnte. Der Transporter wollte starten, es war jedoch nicht klar, ob er dies rechtzeitig schaffen würde. Zeitweise waren die beiden Maschinen nur 4,5 Kilometer voneinander entfernt! Vorgeschrieben sind aber mindestens 8 Kilometer, um gefährliche Turbulenzen zu vermeiden.

Wie ein am Boden stehendes Flugzeug Turbulenzen verursachen soll, die eine kilometerweit entfernte Boeing 737 in Schwierigkeiten bringen, erscheint rätselhaft. Die Auflösung ist jedoch einfach: offenbar hat Bild.de Start- und Landebahn verwechselt. Nach dem Bericht der “Washington Post”, auf die sich Bild.de bezieht, wollte der Militärtransporter nicht etwa starten, sondern setzte kurz vor der Regierungs-Maschine zur Landung an.

Die Flugzeuge drohten zu keinem Zeitpunkt in der Luft zu kollidieren. Sehr wohl bestand aber die Möglichkeit, dass die Boeing 737 in Turbulenzen geraten könnte, die von dem voranfliegenden Militärflugzeug verursacht worden waren. Damit auch die Landebahn sicher geräumt war, musste die Maschine mit Michelle Obama an Bord lediglich eine Warteschleife drehen.

Grund für die Verwechslung ist wahrscheinlich eine Meldung der Nachrichtenagentur AFP, die bereits um 2.11 Uhr gemeldet hatte:

Beim Landeanflug bemerkten die Fluglotsen in Andrews den Berichten zufolge, dass die Boeing einem Militärtransporter in die Quere kommen könnte, der im Begriff war zu starten. Sie fürchteten, die Militärmaschine würde nicht rechtzeitig abheben, und wiesen die Präsidentenmaschine an, eine Extrarunde zu drehen. Der Tower am Armeestützpunkt wies die Verantwortung für den Fehler einem zivilen Fluglotsen in der Region Washington zu.

Von AFP hat wohl auch sueddeutsche.de die Verwechslung übernommen:

Obamas Pilot hatte bereits zum Anflug auf die Andrews Air Force Base angesetzt, als die Fluglotsen des Stützpunktes bemerkten, dass die Boeing einem Militärtransporter vom Typ C-17 in die Quere kommen könnte, der im Begriff war zu starten. Da Gefahr bestand, das Militärflugzeug könnte nicht rechtzeitig abheben, wiesen sie die Präsidentenmaschine an, eine Extrarunde zu drehen.

Mit Dank an Hans E., Markus S. und Till G.

Interner EU-Unfall

Eine ernste Meldung in eigener Sache: Soeben mussten wir unseren Chefredakteur in ärztliche Behandlung bringen lassen.

Zuerst hörten wir aus seinem Büro nur ein langgezogenes “Neeeeeiiiiin!”, dann vernahmen wir einen dumpfen Schlag und ein “wahnsinnig” zu nennendes Lachen, das langsam erstarb. Als wir sein Büro betraten, fanden wir ihn mit blutiger Stirn auf dem Fußboden vor, die Hände verkrampft. Seine Schreibtischplatte war in zwei Teile zerbrochen.

Auf seinem Computerbildschirm war noch dieser Artikel von sueddeutsche.de geöffnet:

EU-Grundsatzurteil zur Asylpolitik: Rüge für Griechenland und Belgien. Das EU-Menschenrechtsgericht hat gesprochen: Zwei Mitgliedsstaaten verstoßen mit ihrer Asylpolitik gegen das Verbot unmenschlicher Behandlung. Die Zustände in den griechischen Flüchtlingslagern sind so schlimm, dass Deutschland niemanden mehr dorthin zurückschickt. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hat in einem Grundsatzurteil die Asylpolitik der EU scharf kritisiert.

Wir vermuten, dass Herrn Heinsers außergewöhnliche Reaktion etwas mit der wiederholten Verwechslung des Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) mit einem “EU-Gericht” zu tun hat, und wünschen ihm auf diesem Wege eine baldige Genesung!

Mit Dank an David H.

Nachtrag, 18.15 Uhr: sueddeutsche.de hat reagiert und aus dem “EU-Grundsatzurteil” in der Dachzeile ein “Grundsatzurteil” gemacht.

Der erste Satz des Artikels lautet indes immer noch:

Das EU-Menschenrechtsgericht hat gesprochen

2. Nachtrag, 18.36 Uhr: Jetzt ist auch der erste Satz des Artikels korrigiert:

Der europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat gesprochen

Schlagzeilen aus einer anderen Welt

Der Medienzirkus um Wikileaks geht weiter. Am Freitag antwortete Wikileaks-Gründer auf der Webseite der britischen Zeitung “Guardian” auf Leserfragen. Julian Assange erläuterte, dass er derzeit nicht in sein Heimatland Australien zurückkehren könne, erklärte die Wikileaks-Quellen zu Helden und wies eine Frage nach der Verantwortung für diplomatische Kollateralschäden zurück. Ach ja — ein ganz anderes Thema kam auch zur Sprache:

achanth: Mr Assange, have there ever been documents forwarded to you which deal with the topic of UFOs or extraterrestrials? Julian Assange: Many weirdos email us about UFOs or how they discovered that they were the anti-christ whilst talking with their ex-wife at a garden party over a pot-plant. However, as yet they have not satisfied two of our publishing rules. 1) that the documents not be self-authored; 2) that they be original. However, it is worth noting that in yet-to-be-published parts of the cablegate archive there are indeed references to UFOs.

Zu deutsch:

achanth: Herr Assange, wurden ihnen jemals Dokumente übermittelt, die sich mit UFOs oder Außerirdischen befassten?

Julian Assange: Viele Wirrköpfe schicken uns E-Mails über UFOs oder wie sie erkannten, dass sie der Antichrist sind, als sie sich mit ihrer Ex-Frau über eine Topfpflanze unterhielten. Wie dem auch sei, erfüllen diese Einsendungen zwei unserer Veröffentlichungeregeln nicht. Erstens: Dokumente dürfen nicht selbst geschrieben sein. Zweitens: Die Dokumente müssen Originale sein.
Aber es ist erwähnenswert, dass in einigen noch zu veröffentlichenden “Cablegate”-Dokumente auch auf unidentifizierte Flugobjekte Bezug genommen wird.

Angesichts von andauernden Drohnen-Einsätzen und Spionageflugzeugen sind unbekannte Objekte am Himmel kein besonders überraschendes Thema für die internationale Diplomatie, aber Assange verriet nicht wirklich, was in den Dokumenten zu lesen sein wird. Doch das Wort “Wirrköpfe” macht auch deutlich: Enthüllungen über außerirdisches Leben sind von Wikileaks nicht zu erwarten.

Für Schlagzeilen-Schreiber, die ihre Superlative in den letzten Tagen verschossen hatten, war es jedoch mehr als genug.

Bild.de:

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“Welt Online”:

Julian Assange kündigt Enthüllungen über Ufos an  Der Wikileaks-Aktivist bricht sein Schweigen: Julian Assange stellt sich Lesern des "Guardian". Der Ansturm legte zwischenzeitlich die Seite lahm.

abendblatt.de:

WikiLeaks: Assange will UFO-Dokumente veröffentlichen

augsburger-allgemeine.de:

Enthüllungs-Plattform Assange: WikiLeaks hat Dokumente, in denen es um Ufos geht

Und sueddeutsche.de:

Julian Assange chattet beim Guardian Todesangst und Ufo-Akten - 2010-12-03 16:48:52   Wikileaks-Kopf Julian Assange beantwortet Fragen von Lesern des "Guardian" - und macht Verschwörungstheoretiker mit einem Hinweis auf Außerirdische neugierig.

Mit Dank an Ralf D. und Tobi R.

Nachtrag, 6. Dezember: Süddeutsche.de hat die Außerirdischen aus dem Vorspann entfernt und fragt auf Twitter: “War die Schlagzeile tatsächlich zu sehr aufgebrezelt?”

Der ewige Manager

Im Onlinejournalismus läuft es normalerweise so ab: Ein Autor, der im Idealfall Ahnung von dem hat, worüber er schreibt, liefert einen Artikel ab, dann guckt ein Online-Redakteur kurz über den Text und schreibt eine Überschrift und einen Vorspann, der mal mehr, mal weniger mit dem Inhalt des Artikels zu tun hat.

Bei sueddeutsche.de ist es heute umgekehrt:

Hoeneß geht auf van Gaal los. "Ein Fußball-Verein darf heutzutage keine One-Man-Show mehr sein": Uli Hoeneß kritisiert Bayern-Trainer Louis van Gaal - weil der einfach nicht auf den Präsidenten hören will. Dazu kommt eine neue schwere Verletzung von Olic.

Daran ist noch nichts falsch. Aber falsch geht es weiter:

Bayern Manager Uli Hoeneß ist sauer auf Meistertrainer Louis van Gaal - und macht seinem Ärger öffentlich Luft:

Bayern-Manager Uli Hoeneß (re.) macht seinem Ärger auf Trainer Louis van Gaal (li.) öffentlich Luft.

Uli Hoeneß ist schließlich schon seit elf Monaten nicht mehr Manager, sondern Präsident des FC Bayern.

Mit Dank an Robert.

Nachtrag, 2. November: sueddeutsche.de hat die beiden hier abgebildeten Stellen korrigiert — aber einen dritten “Manager” übersehen:

Durch ironische Kommentare zum 4:2-Erfolg gegen den SC Freiburg verdeutlichte der Manager, um welche Spieler es sich unter anderem handelt

Banken: Verwechselkurse stabil

Man stelle sich folgenden Dialog in der Online-Redaktion der “Süddeutschen Zeitung” vor:

Redakteur: So, mein Artikel über die Milliardenklage gegen die Deutsche Bank ist fertig.
Bildredakteur: Und ich habe auch schon das passende Foto dazu: ein verbogenes Schild vor wolkenverhangenem Himmel. Das zeigt, dass die Bank angeschlagen ist.
Redakteur: Aber die Deutsche Bank und die Deutsche Bundesbank haben doch gar nichts miteinander zu tun…
Bildredakteur: Ihr Schreiberlinge habt keine Ahnung von Komposition: Ein verbogenes Schild, das ist genial!
Redakteur: Aber die Deutsche Bank ist eine Privatbank und die Deutsche Bundesbank ist die Zentralbank der Bundesrep…
Bildredakteur: Ich habe aber kein verbogenes Schild vor wolkenverhangenem Himmel, auf dem Deutsche Bank steht. Außerdem hab ich’s schon längst online gestellt:

Für eine milliardenschwere Klage muss die Deutsche Bank vor ein US-amerikanisches Gericht treten. (dpa)

Mit Dank an die Hinweisgeber.

Nachtrag, 15.50 Uhr: Sueddeutsche.de hat das Symbolbild ersatzlos entfernt.

Stände, Räte und Mehre

Noch bevor die Schweizerische Bundeskanzlei im amtlichen Bundesblatt die Vorprüfung der Volksinitiative mit dem Titel “Todesstrafe bei Mord mit sexuellem Missbrauch” vermelden konnte, schrieben die Medien schon weltweit darüber. Einen Tag nach Beginn der bis Februar 2012 dauernden Sammelfrist für die benötigten 100.000 Unterschriften verkündete das Initiativkomitee den Rückzug der Initiative.

Auf ihrer Website todes-strafe.ch schrieben die Initianten:

Unser Hauptziel war die Bevölkerung auf die Missstände aufmerksam zu machen.

Auch Sueddeutsche.de dachte über die möglichen Folgen der nicht zustandekommenden Initiative nach, verirrte sich dabei aber:

Um die Verfassung dann tatsächlich zu ändern, muss allerdings auch die Mehrheit des Ständerats, also die Vertretung der Kantone im Parlament, dem Beschluss zustimmen.

Aber dennoch: Würde eine solche Volksinitiative zunächst zugelassen, dann vom Volk und vom Parlament angenommen, würde die Verfassung der Schweiz gegen die Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK) stehen.

Eine Entscheidungsmacht hat das aus Nationalrat (Entsprechung in Deutschland: Bundestag) und Ständerat (Entsprechung in Deutschland: Bundesrat) bestehende Schweizer Parlament bei Volksinitiativen keine.

Entschieden werden Volksinitiativen durch das Volksmehr (die Mehrheit der gültigen Stimmen der Bürger) und das Ständemehr, also die Mehrheit der Stimmen in den Kantonen.

Im Unterschied zur rein repräsentativen Demokratie ist es ja der Sinn der direkten Demokratie, das Volk ohne Umwege über das Parlament entscheiden zu lassen.

Mit Dank an Fabian P.

Das Rauschen im Hanfblätterwald

Dass die wilden 70er schon lange zurückliegen, erkennt man an einer Meldung der Deutschen Presseagentur dpa über die Pläne der Bundesregierung, verschreibungspflichtige Cannabis-Medikamente zuzulassen. Dort heißt es unter anderem:

Eigentlich ist Cannabis ein Rauschgift, das aus Hanfblättern gewonnen und meist als Haschisch oder Marihuana konsumiert wird.

Profikiffern dürfte angesichts dieser naiven Aussage der Kragen platzen — wenn sie nicht so lethargisch wären. Erstens ist Cannabis nämlich kein Rauschgift, sondern lediglich der wissenschaftliche Name der vielseitig einsetzbaren Pflanze Hanf. Zweitens werden Marihuana und Haschisch nicht aus Hanfblättern, sondern aus den Blüten bzw. ihrem THC-haltigen Harz gewonnen. Für Marihuana werden zwar auch die kleinen Blättchen über den Blüten der weiblichen Pflanze mitverarbeitet, doch das, was in der dpa-Meldung gemeint ist und was im Zusammenhang mit Cannabis überall abgebildet wird, hat abgesehen von einer abführenden überhaupt keine Wirkung.

Das hat sueddeutsche.de, “Zeit Online”, “Spiegel Online”, fr-online.de und viele mehr aber nicht daran gehindert, diesen Unfug weiterzuverbreiten. Wenigstens ftd.de und Bild.de haben den Joint gerochen und die betreffende Stelle einfach ausgelassen.

Mit Dank an Sara.

Nachtrag, 20.31 Uhr: Bei “Zeit Online” hat sich inzwischen das Bewusstsein erweitert und der Fehler ist korrigiert. Bei “Spiegel Online” wurden zwar wenigstens die wirkungslosen Hanfblätter geerntet, aber man hat immer noch nicht verstanden, dass Cannabis Hanf ist und nicht aus Hanf gewonnen wird:

Eigentlich ist Cannabis ein Rauschmittel, das aus Hanf gewonnen und meist als Haschisch oder Marihuana konsumiert wird.

Nachtrag, 19. August. dpa hat sich an einer Korrektur versucht, was allerdings nur halb gelungen ist. In einer neuen Fassung der Meldung heißt es nun:

Der Cannabis-Wirkstoff Tetrahydrocannabinol ist eigentlich ein Rauschgift, das vor allem aus den Blättern der Hanfpflanze gewonnen und meist als Haschisch oder Marihuana konsumiert wird.

Auf die “Berichtigung” macht dpa in einem “redaktionellen Hinweis” aufmerksam:

Im letzten Satz wurde klargestellt, dass der Wirkstoff Tetrahydrocannabinol das Rauschmittel darstellt und vor allem aus der Blüte gewonnen wird, nicht aus den großen Blättern.

“Wurde klargestellt” hier offenbar in der Bedeutung von “hätte klargestellt werden sollen”.

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