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Vom Untergang des Abendlandes kann “Bild” ein Liedchen singen

Wenn die “Pegida”-Bewegung heute wieder Zuwachs bekommt, dann liegt das mit Sicherheit auch an Schlagzeilen wie dieser:

Das berichtet die “Bild”-Zeitung heute — in der Print-Version unter der Dachzeile: “Politiker fordern”.

Im Text heißt es:

Es soll eine Geste des Friedens, ein Zeichen der Verständigung sein: Christen sollen in den Gottesdiensten an Heiligabend auch ein muslimisches Lied singen!

Das regen Politiker und der Zentralrat der Muslime in Deutschland an.

„Es wäre ein tolles Zeichen des friedlichen Zusammenlebens der Religionen, wenn in der Kirche ein islamisches Lied gesungen würde und in der Moschee ein Weihnachtslied“, sagte der Grünen-Menschenrechtsexperte Omid Nouripour (39) zu BILD. (…)

Der baden-württembergische SPD-Abgeordnete Thomas Funk (52) erklärte: „Wir brauchen Verständnis, Achtung und Toleranz.“ Er fände es gut, wenn sich das „mit einem Lied befördern lässt“.

Welche muslimischen Lieder kommen infrage?

Der Chef des Zentralrats der Muslime, Aiman Mazyek (45), macht einen Vorschlag: Tala’a al-badru alayna („Heller Mondschein leuchtet“) des Sängers Yusuf Islam (66, hieß vor der Konvertierung Cat Stevens). „Das wäre ein wunderbares Zeichen des Friedens und der Anteilnahme“, sagte Mazyek zu BILD.

Frieden und Anteilnahme waren unter den „Bild“-Lesern allerdings weniger zu spüren, sondern vor allem: Wut.

Bei Facebook schreien sie:

wir sind doch hier in deutschland oder?! wir sollten unsere kultur schützen und uns nicht in unserem eigenen land an andere anpassen! (60 Likes)

Ich glaube es hackt wenn die Muslime unsere Lieder singen, können wir weiterreden! (394 Likes)

Wie sagte ein Herr Sarazin noch…..
DEUTSCHLAND SCHAFFT SICH AB. (308 Likes)

Ich geh nachher lieber deutsche Lieder mit der PEGIDA singen (354 Likes)

Banane in der Birnen? Wird ja immer schlimmer. Geht doch mal gucken ob sie demnächst in der Moschee auch Schweineschnitzel und Glühwein verteilen als Zeichen eines GEMEINSAMEN Zusammenlebens. Lach (115 Likes)

Auch in anderen sozialen Netzwerken und in den Kommentarspalten der Islamhasserblogs brach ein (erneuter) Sturm der Empörung los.

Geht’s noch? Sollen wir den °Nicht-Christen° jetzt noch den Arsch lecken? Toll! Eher sterbe ich, als musl. Lieder zu singen!

WIE BESCHEUERT UND VERRÄTERISCH GEBEN SICH DIESE ISLAM-ARSCHKRIECHER NOCH BEI DER ABSCHAFFUNG UNSERER KULTUR UND UNSERER WERTE?!

Diese Anbiederung kann man nur noch widerlich nennen. Eine Bankrotterklärung ersten Ranges.
Bin glücklicherweise aus diesem Jesus-Verein ausgetreten.
Warum wird nicht auch das Horst-Wessel-Lied gesungen, oder “Hohe Nacht der klaren Sterne, die wie helle Brücken stehen…”?
Da ist doch auch von Brücken die Rede, die zur “Versöhnung” gebaut werden sollen.

Auf der Facebookseite des Grünen-Politikers Omid Nouripour stehen inzwischen Kommentare wie …




Auch Wolfgang Bosbach (CDU) hat sich schon zu Wort gemeldet — via “Focus Online”:

„Weihnachten ist kein Hochamt für Multikulti, sondern ein christliches Fest, bei dem traditionell nur christliche Weihnachtslieder gesungen werden. Dabei soll es bleiben“, sagte Wolfgang Bosbach am Montag zu FOCUS Online. „Mir ist auch nicht bekannt, dass in irgendeiner Moschee ,Stille Nacht, heilige Nacht‘ gesungen wird oder es entsprechende Pläne gibt“, fuhr der Innenpolitik-Experte der Union fort. „Bevor Herr Nouripour vorschlägt, dass der Muezzin zur Christmette ruft, hoffe ich sehr, dass es beim christlichen Glockenläuten bleibt.“

Und man kann ihnen (Bosbach ausgenommen) die Verunsicherung nicht mal richtig übelnehmen, schließlich erweckt die „Bild“-Zeitung den Eindruck, als sei diese Idee — diese „Forderung“ — auf Nouripours Mist gewachsen und als gebe es schon konkrete Pläne für die Umsetzung. Auch andere Medien, etwa “Spiegel Online” oder FAZ.net schreiben (bei “Bild” ab), diese “Forderung” sei von Nouripour “in die Debatte eingebracht” worden.

Die Wahrheit sieht aber ganz anders aus. Tatsächlich stammt die Idee nämlich von „Bild“.

Omid Nouripour erklärte uns das Zustandekommen des Artikels heute so: Am vergangenen Dienstag habe ihn “Bild”-Autorin Karina Mößbauer (die den Artikel zusammen mit Ralf Schuler geschrieben hat) angerufen und sinngemäß gesagt:

Wir bringen zu Weihnachten ja immer gute Nachrichten. Und da haben wir uns gefragt, ob es nicht eine schöne Idee wäre, wenn in christlichen Weihnachtsgottesdiensten muslimische Lieder gesungen würden.

Daraufhin habe er geantwortet: Nein, das sei keine gute Idee. Wenn, dann sollte es eine Art Tausch geben: Muslimische Lieder in der Kirche, christliche Lieder in der Moschee. „Tolle Idee!“, habe die „Bild“-Autorin geantwortet.

Ja, toll. Denn so musste sie nur noch ein, zwei andere passende Zitate einsammeln — und fertig war die Schlagzeile. Vermutlich stand sie sogar vorher schon fest, und die “Bild”-Autoren haben nur so lange rumtelefoniert, bis sie prominente Stimmen gefunden hatten, die dazu passten.

Die Rechnung ist jedenfalls aufgegangen: Der Artikel gehört zu den Meistgelesenen auf Bild.de, wurde bei Facebook tausendfach geteilt.

Und die “Pegida”-Leute haben ein Scheinargument mehr für ihre Demonstrationen.

Auf seiner Facebookseite schreibt Omid Nouripour heute:

Der Vorschlag, wie er da steht, ist von der BILD-Zeitung – einem Politiker muslimischen Glaubens in den Mund gelegt. Mein Vorschlag war der eines Austauschs. Es würde auch vielen deutschen Moscheen gut zu Gesicht stehen, wenn dort die Weihnachtszeit besinnlich begangen werden würde.

So manche Reaktionen auf meiner Facebook-Seite zeigen, wie richtig mein Vorschlag eigentlich ist. Der gesellschaftliche Graben, der sich in unserem Land derzeit auftut, ist nicht der zwischen Christentum und Islam, sondern der zwischen demokratischen Kräften und der Feinde der Demokratie – ob Islamisten oder Pegida. Der Schulterschluss der Demokraten ist notwendig, nicht eine weitere Spaltung der Gesellschaft – wie ihm der Artikel der BILD-Zeitung Vorschub leistet.

So gelingt es der “Bild”-Zeitung mal wieder, den Keil noch weiter zwischen die Religionen zu treiben. Das ist natürlich nichts Neues. Aber man muss schon verdammt skrupellos sein, um dafür ausgerechnet die Zitate zu missbrauchen, die genau das Gegenteil bewirken sollten.

Nachtrag, 15.45 Uhr: Bild.de hat nochmal nachgelegt. Unter der Überschrift “Große Debatte um muslimische Lieder im Weihnachtsgottesdienst” wird jetzt auch das Bosbach-Zitat („Weihnachten ist kein Multi-Kulti-Hochamt”) aufgegriffen, auch andere Politiker und Kirchenvertreter kommen zu Wort. Dabei wird weiterhin der Eindruck erweckt, es gebe die “Forderung”, muslimische Lieder in christlichen Gottesdiensten zu singen. Die Umfrage für die Bild.de-Leser (“Deutschlands schnellste Meinung”) lautet dann auch: “Sollen wir im Weihnachtsgottesdienst auch ein muslimisches Lied singen?” (Aktuell: 97% für “Nein, Weihnachten ist ein christliches Fest”.)

Vermutlich war das auch die Grundlage, auf der Bild.de die Zitate eingeholt hat. Hans-Peter Uhl (CSU) zum Beispiel rumpelt: “Die Forderung ist kompletter Unsinn! Ich beanspruche ja auch nicht, dass in einer Moschee ,Stille Nacht, heilige Nacht’ gesungen wird.” Dass ein solcher Tausch gerade Teil des Vorschlags von Nouripour war, hat ihm der zuständige Zitate-Einholer von Bild.de offenbar lieber verschwiegen.

Das Facebook-Statement von Nouripour erwähnt Bild.de natürlich ebenfalls mit keinem Wort.

Nachtrag, 16.50 Uhr: “Spiegel Online” hat den Artikel korrigiert und eine Anmerkung dazu veröffentlicht.

Nachtrag, 17.50 Uhr: Der Vorsitzende des Zentralrats der Muslime, Aiman Mazyek, von dem der Vorschlag zum Cat-Stevens-Song kam, hat sich inzwischen ebenfalls vom “Bild”-Artikel distanziert. Gegenüber der Katholischen Nachrichtenagentur sagte er, er sei bei der “Bild”-Anfrage davon ausgegangen, dass eine konkrete Gemeinde vorhabe, ein Zeichen zu setzen, und deshalb um einen Tipp gebeten habe.

Nachtrag, 22.10 Uhr: Auch FAZ.net hat den Artikel (einigermaßen) korrigiert und eine Anmerkung hinzugefügt.

Nachtrag, 23. Dezember: Die “Bild”-Zeitung hat heute eine Pressemitteilung veröffentlicht, in der sie sich allerdings nur gegen den Vorwurf wehrt, sie habe Omid Nouripour falsch zitiert. Sein Zitat sei ungekürzt und unverändert abgedruckt worden, heißt es dort, was ja auch stimmen mag, aber immer noch nicht erklärt, warum “Bild” aus einem “Vorschlag” eine “Forderung” machte und warum in der Überschrift nicht der Tausch erwähnt wird, sondern bloß die muslimischen Lieder in christlichen Gottesdiensten. “Bild” geht auch nicht darauf ein, ob die grundlegende Idee von den Politikern kam, wie der Artikel suggeriert, oder doch von der Redaktion.

Inzwischen hat sich auch der dritte Politiker, der im Text zitiert wird, Thomas Funk (SPD), zu dem Artikel geäußert. Die Initiative sei natürlich nicht von den Politikern ausgegangen, sagte er gegenüber BILDblog, sondern von “Bild”. Er sei von “Bild” gefragt worden, was er von der Idee mit dem Liedertausch halte; sein Zitat sei dann auch korrekt wiedergegeben worden. Dennoch sieht er in der Aktion im Nachinein ein “vergiftetes Geschenk”. Der Artikel sei ja augenscheinlich nicht auf Weihnachten gemünzt worden, sondern auf den “Pegida”-Montag, und “Bild” habe den Artikel genutzt, um Öl ins Feuer zu gießen.

Nachtrag, 24. Dezember: Die Bundestagsabgeordnete Ute Finckh-Krämer (SPD) hat gestern auf Facebook mitgeteilt:

Ich kann bestätigen, dass Karin Mößbauer nicht nur Omid Nouripour diesen Vorschlag gemacht hat – sie hat mich nämlich auch gefragt, ob ich einen solchen Vorschlag unterstützen würde. Meine Antwort passte dann wohl nicht so gut in den Artikel, ich habe nämlich die Hoffnung geäußert, dass in vielen Weihnachtsgottesdiensten mit Respekt über Mitbürgerinnen und Mitbürger islamischen Glaubens gesprochen wird. Egal, ob sie schon seit Generationen hier leben oder gerade als Flüchtlinge hierher gekommen sind.

Nachtrag, 17. März 2015: Die Berichterstattung ist nun auch vom Deutschen Presserat missbilligt worden.

Asylstatistik, geschnitten serviert

Als wir vor ein paar Tagen darüber berichteten, wie die “Bild”-Zeitung Stimmung gegen Asylbewerber macht, schrieb uns ein Leser, dass auch andere Medien gezielt Panik verbreiten würden:

apropos Angstmache vor “Flüchtlingsflut”:
da machen auch Blätter wie die Frankfurter Allgemeine Zeitung mit, indem sie bspw. Statistiken manipulativ so ausschneiden, dass die aktuellen Zahlen herausstechen.

Konkret meint er eine Infografik, die vor gut drei Wochen bei Faz.net erschienen ist:

Ein ganz ähnliches Diagramm taucht derzeit auch in anderen Medien auf, etwa im aktuellen “Spiegel”* …

(Hier sind die Zahlen insgesamt niedriger, weil der “Spiegel” nur die Erstanträge zählt, Faz.net aber Erst- und Folgeanträge.)

… auf den Webseiten der “Welt” …

… oder der “Berliner Zeitung”* …

… und auch die dpa* hat eine Grafik im Angebot:

Sie alle bilden den Zeitraum von 1995 bis heute ab. Das ist zwar nicht falsch, aber: 1992 gab es mehr als doppelt so viele Asylanträge wie 1995. Auch 1991 und 1993 war die Zahl viel größer. In der Infografik werden diese Jahre aber weggelassen, wodurch der Balken für das aktuelle Jahr im Vergleich zu den anderen deutlich höher ist.

Wenn man die Grafik aber beispielsweise um fünf Jahre nach hinten ausdehnt, sieht sie nicht mehr so aus …

… sondern so:

Und wenn man noch ein paar Jahre zurückgeht, so:


(Jeweils Erst- und Folgeanträge; Quellen: “Das Bundesamt in Zahlen” & “Aktuelle Zahlen zu Asyl” des BAMF, für 2014: Schätzung des Bundesinnenministers im Mai.)

Dass die Medien nur den Ausschnitt ab 1995 zeigen, muss natürlich nicht gleich böse Absicht sein (wir vermuten eher, dass sie einfach auf die aktuelle Statistik des BAMF zurückgegriffen haben, dort werden nämlich ebenfalls nur die Zahlen ab 1995 aufgelistet), aber mit ein bisschen mehr Recherche und ein paar zusätzlichen Zahlen hätten sie erstens eine bessere Einordnung und zweitens weniger Futter für Manipulationsvorwürfe geliefert.

Mit Dank an Christian K.

Nachtrag/Korrektur, 19.05 Uhr: Einige Leser haben uns darauf hingewiesen, dass man in diesem Zusammenhang auch den “Asylkompromiss” beachten muss. Diese im Mai 1993 beschlossene Neuregelung des Asylrechts hatte unter anderem zur Folge, dass es schwieriger wurde, sich auf das Grundrecht auf Asyl zu berufen. *Wichtig ist außerdem: Bei Infografiken, die nur die Erstanträge abbilden, können die Jahre vor 1995 nicht als Vergleich herangezogen werden. Das BAMF differenziert in seiner Statistik nämlich erst seit 1995 zwischen Erst- und Folgeanträgen.

Am Undercut herbeigezogen

So ganz sicher sind sich die Medien ja nicht, ob es wirklich stimmt, was da gerade wieder Verrücktes über Nordkorea berichtet wird. Die dpa hat am Ende ihrer Meldung sogar extra geschrieben:

Es ist sehr schwierig, Angaben aus Nordkorea zu überprüfen.

Aber wie immer in solchen Fällen, hält das die Journalisten natürlich auch diesmal nicht davon ab, die Geschichte trotzdem zu verbreiten.

Und wie!

Screenshots: diverse

In fast allen Überschriften und Teasern wird der angebliche “Frisurenzwang” kurzerhand zur Tatsache erklärt, auch in einigen Artikeln ist kaum ein Zweifel an der Story zu spüren.

Als erstes großes Medium hatte die BBC über die Geschichte berichtet, aufgeschnappt hatte die sie wiederum bei “Radio Free Asia”. In Deutschland war “Focus Online” zuerst darauf angesprungen, später dann dpa und Dutzende andere Medien.

Wie aber die Seite “NK News” bereits gestern berichtet hat, ist auch an dieser Story offensichtlich nicht allzu viel dran. Das in den USA ansässige Nachrichtenportal hat sich auf Nordkorea spezialisiert; Quellen sind oftmals NGO-Mitarbeiter, im Ausland lebende Nordkoreaner oder Menschen, die erst kürzlich von einer Nordkorea-Reise zurückgekehrt sind. So wie auch in diesem Fall:

“Ich bin mir ziemlich sicher, dass [die Geschichte vom Frisurenzwang] Quatsch ist. Letzte Woche hatten alle noch typische Haarschnitte”, sagte Andray Abrahamian, Executive Director der NGO “Choson Exchange” in Singapur, der regelmäßig mit jungen Nordkoreanern arbeitet.

Gareth Johnson, General Manager der “Young Pioneer Tours” in Peking, sagt NK News ebenfalls, dass — Stand: letzte Woche — keiner seiner Kollegen Beweise für die neue Frisurenverordnung entdeckt habe. “Wir waren letzte Woche in Nordkorea und haben niemanden mit besagtem Haarschnitt gesehen. Es scheint, als müsse die BBC jede Woche eine neue Nordkorea-Geschichte finden”, sagte Johnson […].

(Übersetzung von uns.)

Das Portal zitiert noch weitere Quellen, die in Nordkorea leben oder arbeiten und ebenfalls davon ausgehen, dass an der Meldung nichts dran ist. Zwar habe sich der Staat in der Vergangenheit bei diesem Thema tatsächlich eingemischt, indem er bestimmte Haarschnitte empfohlen habe, doch inzwischen seien die Mode-Richtlinien gelockert worden. Außerdem würden Verstöße gegen solche Richtlinien nur selten geahndet.

Auch eine andere haarige Geschichte, über die in diesem Zusammenhang (auch von deutschen Medien) gerne berichtet wird, entspricht laut “NK News” nicht der Wahrheit: Seit einiger Zeit geistere der Mythos umher, dass

Frauen aus einer bestimmten Palette von zugelassenen Haarschnitten auswählen müssen. Doch die Fotos, die in der Regel genutzt werden, um diese Behauptung zu untermauern, zeigen oft Poster mit einer Auswahl von Haarschnitten, die in Friseurläden in Pjöngjang hängen — und die den Kunden in Wirklichkeit nur eine Idee von den möglichen Optionen geben sollen, keine verpflichtende Auswahl.

Aber wie das nun mal so ist:

Gerüchte über Nordkorea, die auf anonymen Quellen basieren, tauchen oft in den Maintream-Medien auf — und führen zu einem “echo chamber effect”.

Mit Dank an Stefan S., Marvin S. und Christoph A.

Von “Gipsy-Banden” und “Terror-Transen”

Vor einem halben Jahr wurde bei einer griechischen Roma-Familie ein blondes Mädchen entdeckt und von den Behörden in Obhut genommen. Schnell stand für viele Medien fest, dass das Kind entführt worden war und nun “aus den Fängen einer Roma-Bande befreit” wurde (Bild.de). Kurz darauf kehrte das Mädchen jedoch wieder zu seiner Familie zurück — der Verdacht der Kindesentführung hatte sich nämlich als unbegründet herausgestellt.

Genauso verhielt es sich in einem weiteren Fall, diesmal in Irland, der sich kurze Zeit später abspielte. Polizisten hatten auch dort ein blondes Kind aus einer Roma-Familie geholt, später belegte aber ein DNA-Test, dass es tatsächlich zur Familie gehörte.

Und obwohl der Verdacht schon ausgeräumt war, schrieb Bild.de:

[…] am Dienstag wurde ein Mädchen aus einer Siedlung nahe Dublin gerettet. Wie viele blonde und blauäugige Mädchen leben noch bei Roma-Familien in Europa – und warum?

Nach Ansicht des Presserats ist diese Bildunterschrift diskriminierend. Die Formulierung “gerettet” sowie die Suggestivfrage seien “dazu geeignet, Vorurteile gegen die Volksgruppe der Roma zu schüren” (Ziffer 12 des Pressekodex). Der Beschwerdeausschuss, der vergangene Woche getagt hat, sprach deshalb eine Rüge gegen das Portal aus.

Inzwischen hat Bild.de das Wort “gerettet” durch “geholt” ersetzt und unter der Bildunterschrift sogar die Rüge veröffentlicht. Am Titel der Klickstrecke hat sich aber nichts geändert — der lautet weiterhin: “Polizei rettet Mädchen vor Gipsy-Bande”.

Die “Maßnahmen” des Presserates:

Hat eine Zeitung, eine Zeitschrift oder ein dazugehöriger Internetauftritt gegen den Pressekodex verstoßen, kann der Presserat aussprechen:

  • einen Hinweis
  • eine Missbilligung
  • eine Rüge.

Eine “Missbilligung” ist schlimmer als ein “Hinweis”, aber genauso folgenlos. Die schärfste Sanktion ist die “Rüge”. Gerügte Presseorgane werden in der Regel vom Presserat öffentlich gemacht. Rügen müssen in der Regel von den jeweiligen Medien veröffentlicht werden. Tun sie es nicht, dann tun sie es nicht.

Der Presserat kritisierte noch einen weiteren Bild.de-Artikel, darin ging es um einen Gerichtsprozess in Berlin. Die Überschrift lautete:

Stöckelte Terror-Transe einer Frau das Auge kaputt?

Insbesondere der Begriff “Terror-Transe” könne Vorurteile schüren und Transsexuelle herabwürdigen, befand der Ausschuss und sprach einen “Hinweis” gegen Bild.de aus.

Insgesamt verteilte der Presserat fünf Rügen, 14 Missbilligungen und 15 Hinweise.

Eine Rüge bekam der Online-Auftritt der niedersächsischen Zeitung “Die Harke”. Das Portal hatte ein Foto der Privatwohnung von Sebastian Edathy veröffentlicht, das ein Reporter während der polizeilichen Durchsuchung durch das Fenster geschossen hatte. Der Presserat wertete die Veröffentlichung als einen schweren Verstoß gegen den Schutz der Persönlichkeit (Ziffer 8). Der private Wohnsitz genießt nach Richtlinie 8.8 des Pressekodex besonderen Schutz.

Eine weitere Rüge erging an FAZ.net, weil die Redaktion über eine mögliche psychische Erkrankung des Limburger Bischofs Tebartz-van Elst spekuliert hatte. Der Bruder des Bischofs habe darüber angeblich mit “Vertrauten” gesprochen, schrieb FAZ.net. Eine Stellungnahme des Bischofs oder seines Bruders enthielt der Artikel aber nicht. Damit habe die Redaktion die Privatsphäre des Bischofs verletzt und gegen den Pressekodex verstoßen, befand der Presserat. Über Krankheiten dürfe nur mit Zustimmung der Betroffenen berichtet werden (Richtlinie 8.6). Der Artikel stand übrigens auch in der Print-Ausgabe der “FAZ”, aber über die hat sich offenbar niemand konkret beim Presserat beschwert.

Die “Dithmarsche Landeszeitung” wurde für die Veröffentlichung eines Leserbriefs gerügt, der unter anderem Antisemitismus und staatliche Euthanasie in der NS-Zeit relativiert hatte.

Die fünfte Rüge kassierte schließlich “Das goldene Blatt” aus dem Funke-Verlag. Die Redaktion hatte einen Artikel, der 2009 entstanden und in mehreren Zeitungen erschienen war, fast vier Jahre später einfach noch mal veröffentlicht — ohne Zustimmung der Betroffenen. Die Lebensumstände der Frau, um die es in dem Text geht (“‘Ich lebe im Wohnmobil'”), hatten sich in der Zwischenzeit aber grundlegend verändert. “Das goldene Blatt” habe damit gegen den Schutz der Persönlichkeit verstoßen, befand der Presserat: Vor einer neuen Veröffentlichung hätte die Redaktion die Fakten überprüfen und eine erneute Einwilligung der Frau einholen müssen.

Nicht geahndet wurde hingegen das “Titanic”-Cover zu Michael Schumacher. Das Satire-Magazin hatte getitelt:

Erstes Foto nach dem Unfall: So schlimm erwischte es Schumi

… und dazu ein Foto von Niki Lauda gezeigt.

Der Presserat bewertete das Cover als “eine kritische Auseinandersetzung mit dem Medienrummel um Michael Schumachers Gesundheitszustand und der Jagd der Reporter nach Fotos von dem Verunglückten” (BILDblog berichtete). Weil das Foto neutral sei und die Unfallverletzungen von Lauda nicht in den Mittelpunkt gestellt würden, sei es nicht herabwürdigend.

Projekt: Spracherkennung

Der “Spiegel” berichtet in seiner morgen erscheinenden Ausgabe darüber, dass ein Spähprogramm der NSA auch vom deutschen Geheimdienst eingesetzt werde. “XKeyscore” heiße die Software, schreibt das Magazin in seiner Vorabmeldung.

Viele deutsche Medien berichteten heute über den Artikel. Dummerweise hat gestern ein Journalist einer Nachrichtenagentur die Anführungsstriche falsch gesetzt und aus der Software “XKeyscore” versehentlich “XKeyscorewerde” gemacht. Eigentlich ein kleiner Flüchtigkeitsfehler.

Andererseits:

FAZ.net:

Deutsche Verfassungsschützer testen derzeit eine Software des amerikanischen Geheimdienstes. Laut einem Medienbericht handelt es sich um das Programm “XKeyscorewerde”.

Bild.de:

Mit dem Spionagewerkzeug namens “XKeyscorewerde” werde ein großer Teil der Datensätze aus Deutschland erfasst, auf die die NSA Zugriff habe, schreibt der “Spiegel”.

sueddeutsche.de:

Den geheimen Unterlagen zufolge, die dem Spiegel vorliegen sollen, wird mit der Spähsoftware namens “XKeyscorewerde” ein großer Teil der Datensätze aus Deutschland erfasst, auf die die NSA Zugriff habe.

vox.de:

Mit dem Spionagewerkzeug namens ‘XKeyscorewerde’ werde ein großer Teil der Datensätze aus Deutschland erfasst, auf die die NSA Zugriff habe.

ksta.de:

Mit dem Spionagewerkzeug namens “XKeyscorewerde” werde ein großer Teil der Datensätze aus Deutschland erfasst, auf die die NSA Zugriff habe.

rtl.de:

Mit dem Spionagewerkzeug namens ‘XKeyscorewerde’ werde ein großer Teil der Datensätze aus Deutschland erfasst, auf die die NSA Zugriff habe.

dw.de:

Demnach wird mit der Spähsoftware namens “XKeyscorewerde” ein großer Teil der Datensätze aus Deutschland erfasst, auf die die NSA Zugriff habe.

“RP-Online”:

Das Programm “XKeyscorewerde” werde bislang lediglich getestet, aber nicht im großen Umfang eingesetzt, heißt es vom Verfassungsschutz.

Handelsblatt.com:

Demnach wird mit der Spähsoftware namens “XKeyscorewerde” ein großer Teil der Datensätze aus Deutschland erfasst, auf die die NSA Zugriff habe.

welt.de:

Demnach wird mit der Spähsoftware “XKeyscorewerde” ein großer Teil der Datensätze aus Deutschland erfasst, auf die die NSA Zugriff habe.

Offenbar geht der Fehler auf zwei Meldungen von Reuters zurück, in denen die Nachrichtenagentur gestern geschrieben hatte:

Mit dem Spionagewerkzeug namens “XKeyscorewerde” werde ein großer Teil der Datensätze aus Deutschland erfasst, auf die die NSA Zugriff habe.

Und später:

Demnach wird mit der Spähsoftware namens “XKeyscorewerde” ein großer Teil der Datensätze aus Deutschland erfasst, auf die die NSA Zugriff habe.

Heute schreibt Reuters den Namen der Software wieder richtig. Eine offizielle Korrektur gab es aber offensichtlich nicht.

Bei FAZ.net haben sie den Fehler dennoch bemerkt und inzwischen korrigiert. Alle anderen Medien schreiben immer noch, die Software hieße “XKeyscorewerde”. Was selbst bei den oft etwas seltsamen Bezeichnungen amerikanischer Militär- und Geheimdienstprojekte ein außergewöhnlich bekloppter Name wäre.

Mit Dank an den Hinweisgeber.

Nachtrag, 23. Juli: Kurz nach Erscheinen unseres Eintrags hat sueddeutsche.de den Fehler transparent korrigiert. Alle anderen Medien haben es heimlich gemacht. Bis auf rtl.de, wo immer noch der falsche Name steht.

Als hätten sich alle verschworen!

Amerikanischer Verschwörungstheoretiker müsste man sein! Dann würden die europäischen Medien über einen berichten — wenn es denn das ist, was man will.

Screenshots: NZZ.ch, yahoo.de, FAZ.net, spiegel.de, focus.de

Doch von Anfang an: Das “International Center for 9/11 Studies” ist ein gemeinnütziger Verein, der es sich zum Ziel gesetzt hat, die Anschläge vom 11. September 2001 besser verständlich zu machen. Ein besonderes Augenmerk liegt dabei auf dem Einsturz des WTC 7, jenes Gebäudes des World Trade Centers, das – anders als die beiden berühmten Türme – nicht selbst von einem Flugzeug getroffen wurde. Hinter dem Kollaps dieses Hochhauses vermuten Verschwörungstheoretiker eine gezielte Sprengung.

Das “National Institute of Standards and Technology” (NIST) wiederum ist eine Normierungsbehörde in den Vereinigten Staaten, die auch zahlreiche bautechnische Untersuchungen zum Einsturz des World Trade Centers durchgeführt hat. Im Jahr 2008 veröffentlichte das NIST eine Untersuchung über den Einsturz von WTC 7, deren ursprüngliche Fassung nach zahlreichen Hinweisen des Zentrums für 9/11-Studien noch einmal etwas überarbeitet werden musste. Es gibt also seit längerem ein gewisses Spannungsfeld zwischen dem Verein und der Behörde.

Unter Berufung auf den Freedom of Information Act, der jedem US-Bürger Einblick in Regierungsdokumente erlaubt, hat das 9/11-Zentrum vom NIST die Herausgabe von Gutachten, Plänen und Detailzeichnungen statischer Elemente des WTC 7 gefordert (PDF) — und die Herausgabe aller Videos und Fotos, die bei der Untersuchung des Einsturzes durch das NIST verwendet wurden.

In einer Pressemitteilung schreibt das 9/11-Center, dass das NIST das Material erst herausgegeben habe, nachdem das Center Klage eingereicht habe. Diese Klage ist ein bisschen nebulös: Außer in dieser Pressemittelung lässt sich kein Hinweis dazu finden. Auch lässt das Center selbst offen, ob es einen direkten Zusammenhang zwischen Klage und Herausgabe gibt oder nur einen zeitlichen, und ob es tatsächlich zu einer Verhandlung oder gar einem Urteil gegen das NIST kam.

Als das Material, das eine bunte Sammlung von Fotos und Videos von privaten Nutzern und Medien darstellt, dem Verein vor kurzem dann endlich übergeben wurde, fing der an, es auf YouTube hochzuladen — eine Nachricht, die in den USA außer den üblichen Verschwörungswebseiten näherungsweise niemanden interessierte.

Ganz anders in Europa: Mit der Internetseite der “Neuen Zürcher Zeitung” fing letzte Woche alles an. Die erklärte erst noch einigermaßen korrekt:

[Die Videos] gleichen im wesentlichen denjenigen, die schon am 11. September 2001 und kurz danach im Fernsehen gezeigt wurden. Darunter befinden sich aber auch die Szene [sic] aus der Sicht von direkt Beteiligten, etwa von Feuerwehrmännern oder von Eingeschlossenen.

Nur um dann hinzuzufügen:

Die Aufnahmen blieben während Jahren unter Verschluss.

Eine Formulierung, die so oder so ähnlich von allen anderen Medien übernommen wurde, die aber grob irreführend ist: Das NIST hatte die Aufnahmen ja nur für seine Untersuchungen zusammengetragen, nicht etwa beschlagnahmt. Die Originalaufnahmen existierten weiterhin und wurden teilweise veröffentlicht (zum Teil live am 11. September 2001 selbst) und teilweise eben nicht. Bei der Menge des Materials lässt sich schlecht sagen, was davon schon veröffentlicht wurde und was nicht, und anders als Texte lassen sich Videos auch nur bedingt googeln. Schon unter den Clips, die das 9/11-Center mit seiner Pressemitteilung online gestellt hat, finden sich aber prompt zwei, die schon seit mindestens drei Jahren auf YouTube zu sehen sind.

“NZZ Online” zeigte die beiden seit Jahren veröffentlichten Videos als zwei von drei Beispielen für die “bisher unbekannten Videos”. Und weil die Formulierungen zur Klage gegen das NIST in der Pressemitteilung etwas vage waren und der Autor von “NZZ Online” auf jede weitere Recherche verzichtete, wie er uns auf Anfrage mitteilte, lautet die Formulierung dort ähnlich vage:

Die Veröffentlichung erfolgt unter dem Druck einer Klage des International Center for 9/11 Studies.

Obwohl sich “NZZ Online” ausschließlich auf das Center for 9/11 Studies selbst stützt, reichte der gute Ruf der “Neuen Zürcher Zeitung” einigen Journalisten offenbar aus, die Angaben ungeprüft zu übernehmen. Und damit existierte plötzlich eine neue, vermeintlich seriösere Quelle:

Wie die “Neue Züricher Zeitung” in ihrem Internetangebot berichtet, seien die Videos in den vergangenen neun Jahren durch das National Institute of Standards and Technology (Nist) unter Verschluss gehalten worden.

(Yahoo! Nachrichten)

Auch Bild.de (BILDblog berichtete), express.de, FAZ.net und “Focus Online” schlossen sich an. “Spiegel Online” erklärte gar, die Veröffentlichung der “jahrelang unter Verschluss gehaltenen” Aufnahmen sei “vor Gericht” erzwungen worden, wofür sich nun wirklich überhaupt kein Beweis mehr finden lässt.

Und weil ein paar europäische Journalisten auf der Suche nach einer guten Story und beeindruckenden Bildern auf ernstzunehmende Recherche verzichtet haben, glauben jetzt ein paar Millionen Internetnutzer, dass sie bisher unbekannte Videos gesehen haben, für die amerikanische Verschwörungstheoretiker vor Gericht gezogen sind.

Mit Dank an die vielen Hinweisgeber.

Nachtrag, 15. September: Das International Center for 9/11 Studies hat uns gegenüber bestätigt, dass es keine gerichtliche Entscheidung gegen das NIST gegeben hat. Ob ein direkter Zusammenhang zwischen der eingereichten Klage und der Freigabe des Bildmaterials durch das NIST besteht, ließ das Center selbst offen.

Zitieren und verklagen mit Jörg Kachelmann

Es gibt Worte, die sind klein und unscheinbar, haben aber eine erhebliche Auswirkung auf die Bedeutung des Satzes, in dem sie stehen. Zahlreiche Väter wären ohne “wenn” längst Millionäre, die Welt wäre eine andere ohne “nicht”.

Auch das Wort “auch” kann einen entscheidenden Unterschied bedeuten:

Das ist etwas, was ich niemandem wünschen möchte, niemandem auf der Welt, was dieser Mensch mir auch angetan hat.

sagt etwas ganz anderes aus als

Das ist etwas, was ich niemandem wünschen möchte, niemandem auf der Welt, was dieser Mensch mir angetan hat.

Der obere Satz drückt aus, dass der Sprecher die gemachte Erfahrung niemandem wünscht — was auch immer ein Mensch ihm angetan haben könnte. Er wünscht die Erfahrung nicht mal seinem ärgsten Feind, wie man so schön sagt.

Der untere Satz drückt aus, dass der Sprecher niemandem die Erfahrung dessen wünscht, was ihm eine dritte Person (“dieser Mensch”) angetan hat.

Der obere Satz ist ein Zitat des Fernsehmoderators Jörg Kachelmann, der Untere der Versuch von FAZ.net, Kachelmann zu zitieren.

FAZ.net befindet sich damit ganz in der Nähe von Bild.de, die vergangene Woche bereits an dem Zitat gescheitert waren (BILDblog berichtete).

Unterdessen hat die Axel Springer AG bestätigt, dass Jörg Kachelmann sie (genauer: “Bild”, “Bild am Sonntag” und Bild.de) auf mehr als 2 Millionen Euro verklagt hat. Kachelmanns Strafverteidiger Reinhard Birkenstock spricht im “Spiegel” von 2,25 Millionen Euro Schmerzensgeldforderungen und begründet diese wie folgt:

Es geht um zahlreiche Persönlichkeitsverletzungen, die begangen wurden, darunter Fotos, die Kachelmann beim Hofgang zeigen. Dies wurde bereits in einer früheren Entscheidung gerichtlich untersagt. Die Verletzung der Persönlichkeitsrechte Kachelmanns sind beispiellos in der deutschen Pressegeschichte.

(Link von uns)

Die Axel Springer AG hat Kachelmanns Forderungen laut handelsblatt.com als “durchsichtige Aktion” zurückgewiesen. Gleichzeitig stehen vermutlich auch weiteren Verlagen (“mit Ausnahme des ‘Spiegels'”, so handelsblatt.com) Klagen ins Haus. Heißer Kandidat für hohe Forderungen: Der “Focus”. Das Blatt, das in der Vergangenheit bereits ausführlich aus den Ermittlungsakten zitiert und dafür eine Einstweilige Verfügung kassiert hatte (BILDblog berichtete), plaudert in seiner aktuellen Titelstory weitere Details aus und arbeitet sich dabei auch an den angeblichen sexuellen Vorlieben des Moderators ab. Letzteres tat auch der “Stern” am vergangenen Donnerstag.

Mit Dank auch an Jens Sch.

Journalisten: Ein Berufsstand meldet sich krank

“Die Welt” berichtet in ihrer heutigen Ausgabe:

Die Arbeitnehmer fehlten in den ersten sechs Monaten laut den neuesten Statistiken des Bundesgesundheitsministeriums (BMG), die der WELT vorliegen, 3,58 Prozent der Sollarbeitszeit – das sind zehn Prozent mehr als im vergleichbaren Vorjahreszeitraum.

Diese Behauptung ist insofern falsch, als es in den Statistiken gar nicht um die Sollarbeitszeit geht, sondern um den Anteil der Pflichtversicherten, die am 1. eines Monats krankgeschrieben sind.

Autor Christoph B. Schiltz hätte gewarnt sein müssen. Etwa durch den Hinweis, den das Bundesgesundheitsministerium deutlich sichtbar im Vorlauf seines Berichts untergebracht hatte:

Krankenstand = Arbeitsunfähig kranke Pflichtmitglieder in % der Pflichtmitglieder ohne Rentner, Studenten, Jugendlichen und Behinderten, Wehr-, Zivil- und Dienstleistende bei der Bundespolizei, landwirtschaftliche Unternehmer, Alg II- sowie Vorruhestandsgeldempfänger / Stichtag jeweils 1. des Monats

Oder durch die Pressemitteilung, die das Ministerium im Vorjahr veröffentlichen musste, um den Schaden einzudämmen, den Schiltz angerichtet hatte, weil er (damals schon wiederholt) den gleichen Fehler gemacht hatte — und der natürlich von anderen Medien munter weiterverbreitet wurde.

Auch die anderen Medien hätten also gewarnt sein können, als die Vorabmeldung der “Welt” bei ihnen einging. Sie waren es nicht:

Im Durchschnitt hätten die Arbeitnehmer 3,58 Prozent der Soll-Arbeitszeit gefehlt, berichtete die Zeitung “Die Welt” vorab aus ihrer Montagausgabe unter Berufung auf neueste Statistiken des Bundesgesundheitsministeriums.
(Reuters)

Die Arbeitnehmer fehlten einem Bericht der Zeitung «Die Welt» zufolge in der Zeit von Januar bis Juni 2010 im Durchschnitt 3,58 Prozent der Sollarbeitszeit – das ist ein Anstieg um zehn Prozent gegenüber dem vergleichbaren Vorjahreszeitraum (3,24 Prozent der Sollarbeitszeit). Das Blatt beruft sich auf die neuesten Statistiken des Bundesgesundheitsministeriums.
(AFP)

Die Krankenstände in den deutschen Betrieben sind nach einem Bericht der Zeitung «Die Welt» in den ersten sechs Monaten 2010 auf den höchsten Halbjahresstand seit fünf Jahren geklettert. Die Arbeitnehmer fehlten in der Zeit von Anfang Januar bis Ende Juni im Durchschnitt 3,58 Prozent der Sollarbeitszeit.
(dpa)

Die Arbeitnehmer hätten in der Zeit von Januar bis Juni 2010 im Durchschnitt 3,58 Prozent der Sollarbeitszeit gefehlt, hieß es.
(epd)

Die Arbeitnehmer fehlten in der Zeit von Januar bis Juni 2010 im Durchschnitt 3,58 Prozent der Sollarbeitszeit. Dies berichtet die Tageszeitung “Die Welt” (Montagausgabe) unter Berufung auf die neuesten Statistiken des Bundesgesundheitsministeriums (BMG).
(AP)

Die Arbeitnehmer hätten in der Zeit von Januar bis Juni 2010 im Durchschnitt 3,58 Prozent der Sollarbeitszeit gefehlt, hieß es unter Berufung auf Statistiken des Bundesgesundheitsministeriums.
(FAZ.net)

Die Arbeitnehmer fehlten zwischen Januar und Juni im Durchschnitt 3,58 Prozent der Sollarbeitszeit, berichtet die Zeitung unter Berufung auf die neuesten Statistiken des Bundesgesundheitsministeriums, die die Krankenstände aller gesetzlich versicherten Arbeitnehmer umfassen.
(“Spiegel Online”)

Die Arbeitnehmer fehlten in der Zeit von Anfang Januar bis Ende Juni im Durchschnitt 3,58 Prozent der Sollarbeitszeit.
(Bild.de)

Die Arbeitnehmer fehlten von Januar bis Juni im Durchschnitt 3,58 Prozent der Sollarbeitszeit.

Das ist ein Anstieg um zehn Prozent gegenüber dem vergleichbaren Vorjahreszeitraum (3,24 Prozent der Sollarbeitszeit), wie die Zeitung “Die Welt” unter Berufung auf die neuesten Statistiken des Bundesgesundheitsministeriums (BMG) berichtet.
(“RP Online”)

Besonders bemerkenswert daran: Die ominösen Statistiken, “die der WELT vorliegen” und auf die sich “das Blatt beruft”, sind schon länger für jeden zugänglich auf der Webseite des Gesundheitsministeriums einzusehen (PDF). Ein halbwegs erfahrener Computernutzer braucht fünf Sekunden um festzustellen, dass das Wort “Sollarbeitszeit” im ganzen Dokument nicht ein einziges Mal auftaucht.

Immerhin tagesschau.de hat es geschafft, die Statistik richtig zu lesen — und lässt einen Ministeriums-Sprecher gleich die begrenzte Aussagekraft der Statistik kommentieren.

Das Ministerium selbst sah sich abermals gezwungen, eine Stellungnahme zu veröffentlichen, die die Interpretationen des Herrn Schiltz in ihre Schranken weist. Inzwischen sei man ein wenig resigniert: “Das passiert jedes Mal”, beklagte sich eine Sprecherin auf unsere Anfrage hin.

Seit dem Vormittag kursieren jetzt auch einzelne korrekte Meldungen der Nachrichtenagenturen. Offiziell korrigiert wurden die alten Versionen aber alle nicht.

Mit Dank an Matthias B.

Nachtrag, 22.40 Uhr: “Spiegel Online” hat den Fehler korrigiert und den Artikel mit einem Hinweis versehen — zumindest den diesjährigen Artikel, wenn auch nicht den von 2009.

2. Nachtrag, 20. Juli: dpa hat inzwischen eine Korrektur seiner ursprünglichen Meldung verschickt.

Mehr zu Christoph B. Schiltz und seiner jahrzehntelangen eigenwilligen Statistikinterpretation:

Drittklassige Leistungen

Der Text von Frank Pergande, den FAZ.net gestern über Hansa Rostock veröffentlicht hat, ist nicht ganz neu: So ähnlich war er schon in der “Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung” vom 2. Mai zu lesen gewesen, nur der erste Absatz musste ein wenig angepasst werden, nachdem der Abstieg in die dritte Liga nicht mehr “droht”, sondern seit Montagabend feststeht.

Ansonsten hat sich in den zweieinhalb Wochen nicht viel verändert — zumindest nicht an den Fehlern:

Die Gewalttätigen sind vor allem in einem der Fanklubs auszumachen – bei den “Ultras”, die sich in Rostock “Subtras” nennen.

Naja, die heißen “Suptras”, aber das könnte ja fast noch als Tippfehler durchgehen.

So wandten sie sich Anfang des Jahres gegen den Sicherheitsverantwortlichen Rainer Friedrich, dem sie auch seine Vergangenheit bei der Stasi vorwarfen; er wurde prompt abgelöst.

Sicherheitschef bei Hansa Rostock war Jörg Hübner, der im vergangenen November aus ganz anderen Gründen zurückgetreten ist. Rainer Friedrich hingegen ist Geschäftsführer des Stadions von Hansa Rostock. Der Verein hat im Januar angekündigt, die Vorwürfe gegen ihn sorgfältig zu prüfen, aber im Moment ist Friedrich noch im Amt.

Erst seit 1965 trägt der Fußballklub den Namen Hansa. In der Oberliga der DDR spielte er immer mit. Aber erst 1989 schaffte er endlich einmal den Doppelerfolg: Fußballmeister und Pokalsieger. Das berechtigte die Mannschaft, in der Bundesliga zu spielen. Der Verein stieg nach der ersten Saison gleich wieder ab, schaffte aber 1995 abermals den Aufstieg.

Das ist jetzt ein heißer Favorit für Auszeichnungen in der Kategorie “Wie viele Fehler passen in einen einzigen Absatz?”: Hansa Rostock ist zwischen 1965 und 1991 insgesamt vier Mal aus der Oberliga abgestiegen (1975, 1977, 1979 und 1986). In der Saison 1988/89 schied Hansa Rostock im Pokal in der zweiten Runde aus, Meister wurde damals Dynamo Dresden. Und natürlich berechtigte der Gewinn der DDR-Meisterschaft 1989 auch nicht zur Teilnahme an der Bundesliga, weil die Saison im Juni 1989 endete, mehr als fünf Monate vor dem Mauerfall. Den “Doppelerfolg” wirklich erzielt hat Hansa Rostock 1990/91, als sie die Oberliga und den Pokal im Bereich des Nordostdeutschen Fußballverbandes gewannen (die DDR gab es da, anders als zu Beginn der Saison nicht mehr). In der Saison 1991/92 wurden Hansa Rostock und Dynamo Dresden als Zweitplatzierter der Oberliga dann tatsächlich in die Bundesliga aufgenommen.

Bis heute fehlt ein Hauptsponsor.

Das ist allenfalls teilrichtig, weil Ende April ein neuer Hauptsponsor für die kommende Saison vorgestellt wurde — ausgerechnet für die Saison des FC Hansa Rostock in der dritten Liga.

Mit Dank an Martin K.

Nachtrag, 20. Mai: Unser Leser Wilko S. weist darauf hin, dass Hansa Rostock doch noch eine theoretische Chance hat, in der kommen den Saison in der zweiten Liga zu spielen: Sollte die in akuten Finanzproblemen steckende Arminia aus Bielefeld keine Lizenz für die kommende Saison erhalten, dürfte Rostock statt Bielefeld in der zweiten Bundesliga spielen (s.a. hier, letzter Absatz).

Diktatoren zum An- und Abschalten

Es sind einige steile Thesen und “überraschend anders” zu nennende Gedankengänge, die der Philosoph und Kulturwissenschaftler Bazon Brock da vergangene Woche im Interview mit FAZ.net ausplauderte:

Vor fünf Jahren wurden Sie für Ihren Vergleich von Internet und GULAG gescholten. Fühlen Sie sich von den Entwicklungen seitdem, etwa durch die sozialen Netzwerke, bestätigt?

Als wir das vor Jahren sagten, haben die Leute uns für verrückt erklärt. Wir waren vor Jahren viel weiter und haben gesagt, dass das, was die Lager der totalitär-faschistischen Regime, des stalinistischen oder des Hitler-Regimes waren, jetzt, als Weltlager, das Netz geworden ist. Und es ist extrem gefährlich geworden, dort überhaupt in die Akten zu kommen, auffindbar zu sein. Wir wissen, wie delikat der Datenmissbrauch ist, wie hoch die Erpressungsmöglichkeiten liegen, nicht nur von Kriminellen, sondern auch von den eigenen Regierungen und den eigenen Institutionen.

Wie gesagt: Steile Thesen und überraschend andere Gedankengänge, mit denen es Brock spontan ins Hitler-Blog unseres Kollegen Daniel Erk schaffte.

Wer das Interview am Donnerstag las, stieß allerdings auf eine Hitler- und Stalinfreie Fassung, wie Mario Sixtus erstaunt in seinem Blog feststellte:

Wir waren vor Jahren viel weiter und haben gesagt, dass das, was die Lager der totalitär-faschistischen Regime, jetzt, als Weltlager, das Netz geworden ist.

Sixtus’ Eintrag trat einige Diskussionen los, die wiederum dazu führten, dass die FAZ.net-Redaktion am Freitag die Ursprungsfassung wiederherstellte und den Artikel mit folgendem Hinweis versah:

Aufgrund vielfältiger Proteste gegen einen Nebensatz in diesem Interview (fünfte Frage, zweiter Satz: “des stralinistischen … waren”) haben wir die nicht-argumentationsrelevante Passage am 4. Mai entfernt und dabei den Fehler gemacht, dies nicht zu kennzeichnen. Der Blog von Mario Sixtus hat den Fehler aufgegriffen und damit eine Diskussion über die Notwendigkeit des Eingriffs ausgelöst, in der uns die Argumente dagegen überzeugt haben. Wir veröffentlichen das Interview daher wieder in der ursprünglichen Form. (7. Mai, 13.40 Uhr)

Wir wollten am Freitagnachmittag von FAZ.net wissen, warum überhaupt die “nicht-argumentationsrelevante Passage” noch nach der Veröffentlichung des Interviews entfernt worden sei, haben aber bisher keine Antwort erhalten.

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