Zitieren und verklagen mit Jörg Kachelmann

Es gibt Worte, die sind klein und unscheinbar, haben aber eine erhebliche Auswirkung auf die Bedeutung des Satzes, in dem sie stehen. Zahlreiche Väter wären ohne “wenn” längst Millionäre, die Welt wäre eine andere ohne “nicht”.

Auch das Wort “auch” kann einen entscheidenden Unterschied bedeuten:

Das ist etwas, was ich niemandem wünschen möchte, niemandem auf der Welt, was dieser Mensch mir auch angetan hat.

sagt etwas ganz anderes aus als

Das ist etwas, was ich niemandem wünschen möchte, niemandem auf der Welt, was dieser Mensch mir angetan hat.

Der obere Satz drückt aus, dass der Sprecher die gemachte Erfahrung niemandem wünscht — was auch immer ein Mensch ihm angetan haben könnte. Er wünscht die Erfahrung nicht mal seinem ärgsten Feind, wie man so schön sagt.

Der untere Satz drückt aus, dass der Sprecher niemandem die Erfahrung dessen wünscht, was ihm eine dritte Person (“dieser Mensch”) angetan hat.

Der obere Satz ist ein Zitat des Fernsehmoderators Jörg Kachelmann, der Untere der Versuch von FAZ.net, Kachelmann zu zitieren.

FAZ.net befindet sich damit ganz in der Nähe von Bild.de, die vergangene Woche bereits an dem Zitat gescheitert waren (BILDblog berichtete).

Unterdessen hat die Axel Springer AG bestätigt, dass Jörg Kachelmann sie (genauer: “Bild”, “Bild am Sonntag” und Bild.de) auf mehr als 2 Millionen Euro verklagt hat. Kachelmanns Strafverteidiger Reinhard Birkenstock spricht im “Spiegel” von 2,25 Millionen Euro Schmerzensgeldforderungen und begründet diese wie folgt:

Es geht um zahlreiche Persönlichkeitsverletzungen, die begangen wurden, darunter Fotos, die Kachelmann beim Hofgang zeigen. Dies wurde bereits in einer früheren Entscheidung gerichtlich untersagt. Die Verletzung der Persönlichkeitsrechte Kachelmanns sind beispiellos in der deutschen Pressegeschichte.

(Link von uns)

Die Axel Springer AG hat Kachelmanns Forderungen laut handelsblatt.com als “durchsichtige Aktion” zurückgewiesen. Gleichzeitig stehen vermutlich auch weiteren Verlagen (“mit Ausnahme des ‘Spiegels'”, so handelsblatt.com) Klagen ins Haus. Heißer Kandidat für hohe Forderungen: Der “Focus”. Das Blatt, das in der Vergangenheit bereits ausführlich aus den Ermittlungsakten zitiert und dafür eine Einstweilige Verfügung kassiert hatte (BILDblog berichtete), plaudert in seiner aktuellen Titelstory weitere Details aus und arbeitet sich dabei auch an den angeblichen sexuellen Vorlieben des Moderators ab. Letzteres tat auch der “Stern” am vergangenen Donnerstag.

Mit Dank auch an Jens Sch.