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Good Molch, bad Molch

Vielleicht können Psychologen erklären, warum Christian von Boetticher, frischgebackener Ex-designierter Ministerpräsident von Schleswig-Holstein, das erste Interview nach seinem Rücktritt ausgerechnet jener Zeitung gegeben hat, die als erstes Medium über seine Beziehung zu einem damals 16-jährigen Mädchen berichtet hatte: Der “Bild am Sonntag”.

Die Folgeberichterstattung über Boettichers Rücktritt, seine ehemalige Geliebte und seine “Blitzhochzeit” mit seiner langjährigen Lebensgefährtin hatte dann “Bild” übernommen.

Oder, wie es die “Bild am Sonntag” ausdrückt:

Es ist seitdem viel über die Affäre, ihre Folgen und die Darsteller geschrieben und gesendet worden, man hat Boetticher in diesem Zusammenhang “einen Lolita-Politiker” genannt oder, deutlicher noch, einen “Lustmolch”.

Die letzte Bezeichnung scheint auch Boetticher schwer getroffen zu haben:

“(…) Erst wurde ich zum Kinderschänder gemacht, dann zum Weiberhelden und Lustmolch.”

Und dann direkt wieder “BamS”:

Wie lustig ist es für einen konservativen Politiker aus Schleswig-Holstein, Lustmolch genannt zu werden?

Man kann Boettichers Monologe durchaus unterbrechen, man muss dazu zwei bis drei Anläufe unternehmen. Aber er lässt die Unterbrechungen zu, sie verstimmen ihn nicht.

“Über den Lustmolch haben meine Freunde noch geschmunzelt. Sie wissen genau, dass ich mich weder zum Lustmolch noch zum Weiberhelden eigne.”

Langsam sollte es auch ein gemeiner Schwanzlurch verstanden haben: Herr Boetticher wurde als “Lustmolch” bezeichnet.

Aber wer war so böse, herz- und lustlos?

Sie, lieber von Boetticher, Sie sind weder christlich noch sozial. Sie sind ein Lustmolch. Herzlichst, Ihr Franz Josef Wagner

Mit Dank an Oliver K.

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Der Kult ums Horror-Haus (2)

“Bild” greift gerne mal zu Superlativen:

Die gruseligste Immobilie Deutschlands: Zum Verkauf! Das Haus von Mircos Mörder

In Schwalmtal (NRW) wird also das Haus verkauft, in dem Olaf H., der geständige Mörder des zehnjährigen Mirco aus Grefrath, bis zu seiner Verhaftung mit seiner Familie gewohnt hat. Ja: gewohnt — ermordet hat er Mirco ganz woanders.

Was also ist so “gruselig” an dem “freistehenden Einfamilienhaus mit traumhaftem Riesengrundstück”? So richtig genau weiß das auch “Bild” nicht, schreibt aber über die Verkaufschancen:

Wohl kein leichter Job für die beauftragte Maklerfirma. Unter den zahlreichen eingestellten Fotos findet sich im Internet jedenfalls keine Vorderansicht des Hauses – wohl um jeden unmittelbaren Hinweis auf Olaf H. und sein grauenvolles Verbrechen zu vermeiden.

Solche Hinweise gibt “Bild” natürlich gerne und empört sich:

Im Internet weist keine Zeile auf die schaurige Geschichte des Hauses hin.

Die Immobilienfirma, die das Angebot inzwischen offline genommen hat, hätte auf die “schaurige Geschichte” im Internet auch gar nicht hinweisen müssen, wie wir schon erklärt haben, als “Bild” vor etwa zwei Jahren über den Verkauf des Hauses berichtete, in dem der Schul-Amokläufer von Winnenden mit seiner Familie gewohnt hatte.

“Bild” war mit den Superlativen damals übrigens noch etwas sparsamer:

Es ist Stuttgarts grusligste Immobilien-Anzeige.

Mit Dank an Therese.

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Peter Müller Beck For Good

Das Saarland hat seit wenigen Stunden eine neue Ministerpräsidentin. Zum Abschied des alten, Peter Müller, hat die saarländische Regionalausgabe gestern ein Interview mit ihm abgedruckt, das so beginnt:

Heute ist sein letzter Arbeitstag: Nach zwölf Jahren scheidet Ministerpräsident Peter Müller (55, CDU) aus dem Amt. Im Interview spricht Deutschlands dienstältester Regierungschef über seine zurückliegende Amtszeit, seine Zukunftspläne und seine Nachfolgerin.

Trotz der etwas verwirrenden Anmoderation sprach dann aber doch nicht Deutschlands dienstältester Regierungschef, Kurt Beck (bald 17 Jahre im Amt), sondern Peter Müller (knapp 12 Jahre im Amt).

Mit Dank an Oliver K.

Gestatten, Presse-Pisser

Man kann Walter M. Straten von “Bild” gar nicht oft genug zitieren — zumindest was seine Aussagen gegenüber der “Süddeutschen Zeitung” kurz nach dem Selbstmord von Robert Enke angehen:

“Wir werden wohl mit extremen Noten etwas vorsichtiger sein”, sagt der stellvertretende Bild-Sportchef. Man werde sich einmal mehr überlegen, “ob der Spieler, der eine klare Torchance vergeben hat, oder der Torwart, der den Ball hat durchflutschen lassen, eine Sechs bekommt oder eine Fünf reicht”.

So bewertete “Bild” gestern die Leistung von Bayer Leverkusen beim FSV Mainz 05:

Weil die prägenden Bilder des ersten Bundesliga-Spieltags die Aussetzer einiger Torhüter waren, titelte “Spiegel Online”:

Fußball-Bundesliga: Gestatten, Torwart-Trottel

Autor Christian Paul schwafelte unter anderem über Manuel Neuer:

Eine Erklärung für seinen Patzer gegen Mönchengladbach hatte Bayerns Torwart Manuel Neuer schnell gefunden. Er habe durch ein Handspiel außerhalb des Strafraums keine Rote Karte riskieren wollen, sagte der 25-Jährige zu der Szene aus der 62. Minute, die der Borussia den Siegtreffer in München ermöglichte. Äußerlich souverän parierte der mindestens 18 Millionen Euro teure Zugang die Fragen nach seinem missglückten ersten Bundesliga-Spiel für den Rekordmeister.

Bloß nicht darüber reden, wie unglücklich sein Fehlgriff am Strafraumrand aussah, den der Belgier Igor de Camargo per Kopf ausnutzte. Bloß nicht einräumen, wie sehr die Münchner die 0:1-Heimniederlage gegen den Außenseiter schmerzt.

(Dass Paul die Bayern gegen Borussia Mönchengladbach als “hoch überlegen” bezeichnet, wirft ganz nebenbei auch noch die Frage auf, ob er das Spiel überhaupt gesehen hat.)

Inzwischen hat “Spiegel Online” die Überschrift zu “Gestatten, Torwart-Tollpatsch” geändert. Ein Glück, dass es so viele Worte mit “T” gibt!

Mit Dank an Torsten B., C.W. und V.

Eine ansteckende Krankheit

Früher spielte man in Kindergärten ein Spiel, das sich “Stille Post” nannte: Die Kinder saßen im Stuhlkreis, eines dachte sich ein Wort oder einen Satz aus und sagte dies seinem Nebenmann ins Ohr. Der sagte nun das, was er verstanden zu haben glaubte, seinem Nebenmann weiter und so ging es der Reihe nach, bis am Ende irgendwas mit “Scheiße” oder “Arsch” rauskam.

Dieses Spiel nennt man heute “Boulevardjournalismus” und es funktioniert zum Beispiel so:

(Ja, das haben wir schon mal geschrieben, aber es passt zu gut zu dieser Geschichte.)

Am 27. Juli berichtete die Wartezimmer-Postille “Das neue Blatt” (gehört zum Bauer-Verlag) über “immer neue Sorgen” bei der niederländischen Kronprinzessin Maxima:

Eine Spezialklinik ist die letzte Rettung für ihr Engelchen

Folgendes war angeblich geschehen:

Im Sommerurlaub in Italien ließen sich die drei Töchter des holländischen Kronprinzenpaares kürzlich fröhlich von der Presse fotografieren. Erst bei genauerem Hinsehen fiel es auf: Während Amalia und Alexia wild herumtollten, hielt sich das Nesthäkchen auffallend zurück. Ein wenig blass um die Nase, saß Ariane oft allein im Schatten – wobei Prinzessin Amalia ihre kleine Schwester besonders aufmerksam im Auge behielt.

Gut, dass die Journalisten Leute vom “neuen Blatt” genauer hingesehen haben, denn es gibt offensichtlich etwas, was man Szeneintern ein “dunkles Geheimnis” nennen würde:

Was der Hof nicht gern an die große Glocke hängt: Das Nesthäkchen von Maxima und Kronprinz Willem-Alexander (44) ist offenbar immer noch krank! Im August plant die Familie deshalb sogar eine Reise nach Amerika. Fachärzte am berühmten “Mount Sinai Medical Center” in Miami sollen Maximas Engelchen endlich von der Lungenkrankheit heilen! Angeblich sind die Experten an der Fachklinik ihre letzte Rettung!

Das “neue Blatt” nennt einige Situationen, in denen die heute vierjährige Ariane schon einmal im Krankenhaus war und “ihr Leben auf Messers Schneide” stand. Dass das alles schon fast zwei Jahre her ist, ist dabei unerheblich, denn:

Selbst Königin Beatrix (73) machte keinen Hehl aus dem Ernst der Lage: “Eine Weile stand es wirklich sehr kritisch um unsere Kleine.”

Wann und wo die Königin diese Worte geäußert haben soll, verrät das Blatt nicht, aber immerhin:

Wir drücken die Daumen, dass die amerikanischen Ärzte dem Mädchen helfen können!

(Als das “neue Blatt” zwei Wochen zuvor die gleichen Urlaubsfotos der königlichen Familie schon einmal gezeigt hatte, wirkte Ariane “auf den ersten Blick” gesund.)

Genau eine Woche später, am Mittwoch vergangener Woche (3. August), plauderte der Society-Reporter Michael Begasse im RTL-Frühstücksfernsehen über die kleine Prinzessin:

Begasse wusste schon mehr als seine Kollegen: Ariane habe “eine Lungenkrankheit, in Richtung Mukoviszidose gehend”, erklärte er — nur, um dann eine Minute später zu erklären, dass es noch gar keine genaue Diagnose gebe. Auch bei ihm musste der Umstand, dass Ariane “immer so ein bisschen … ganz schüchtern” wirke, als Indiz für ihre schwere Erkrankung herhalten. (Dass ein vierjähriges Mädchen durch Dutzende Fernseh- und Pressekameras eingeschüchtert werden könnte, ist für Fernseh- und Pressereporter offensichtlich keine plausible Erklärung.) Auch Begasse berichtete von einem angeblichen Interview, in dem Königin Beatrix diesmal “Ja, wir machen uns Sorgen um unsere Kleine” gesagt haben soll.

Einen Tag später erschien in “Bild” diese Geschichte:

Ariane (4) ist schwer lungenkrank. Große Sorge um Prinzessin Máximas jüngste Tochter.

Interessanterweise beruft sich “Bild” auf “das holländische RTL-Fernsehen” (bei Bild.de ist nur von “RTL” die Rede), wenn sie schreibt, “dass es sich bei der Krankheit um Mukoviszidose handeln soll”. Die Zeitung hat sogar einen Arzt gefunden, der diese Spekulation für “plausibel” hält.

Und nicht nur das:

Ein Hof-Insider zu BILD: “Máxima wird nichts unversucht lassen, um ihrem Nesthäkchen zu helfen.”

Durch die “Bild”-Berichterstattung wurden auch niederländische Medien auf die Gerüchte aufmerksam und ab hier wird die Chronologie etwas unübersichtlich: Ebenfalls am Donnerstag vermeldete der niederländische “Telegraaf”, die Pressestelle der Regierung habe die Gerüchte als “völligen Unsinn” bezeichnet.

Und weiter:

Als Quelle für die Geschichte über Ariane nimmt die deutsche Presse auf einen niederländischen Sender Bezug. Es scheint sich jedoch um einen deutschen Sender zu handeln.

(Übersetzung von uns.)

Am gleichen Tag machte sich die Sendung “Boulevard”, die tatsächlich beim niederländischen RTL 4 läuft, über die deutschen Boulevard-Reporter lustig. Darin war auch ein Ausschnitt zu sehen, wie ein niederländischer Hof-Insider im ZDF-Klatschmagazin “Leute heute” alle Gerüchte zurückweist.

Ebenfalls am 4. August schrieb RTL.de:

Die Sorgen des niederländischen Prinzenpaares Maxima und Willem-Alexander um ihre jüngste Tochter Ariane (4) werden immer größer: Nun steht die Vermutung im Raum, dass es sich bei der mysteriösen Lungenkrankheit, an der Ariane leidet, möglicherweise um die unheilbare Mukoviszidose handeln könne, wie ‘RTL 4’ in den Niederlanden meldet.

Ob RTL Deutschland mit der Berichterstattung bei RTL 4 das Dementi meint, ist nicht ganz klar, aber der Artikel ist inzwischen offline.

Immer noch am 4. August sendete RTL Deutschland aber auch ein Dementi des niederländischen Königshauses.

Den Gipfel des Zynismus erklomm derweil das Internetportal wunderweib.de, das wie das “neue Blatt” zum Bauer-Verlag gehört. Es schrieb irgendwann in den letzten Tagen (ein Datum würde so eine Nachricht nur unnötig greifbar machen):

Bei unseren Nachbarn in Holland machte dieser Tage die Schreckensmeldung die Runde, dass die kleine Prinzessin Ariane (4) angeblich erneut an schweren Lungenproblemen leide.

Es hieß, Kronprinzessin Máxima der Niederlande sei mit ihrer jüngsten Tochter nach Miami/USA gereist, um dort eine Spezialklinik aufzusuchen. Doch inzwischen veröffentlichte der Hof auf Druck der Öffentlichkeit ein Dementi und ließ verlauten, dass die Geschichte so nicht stimme.

Das bedeutet Entwarnung. Prinzessin Ariane ist demnach wohlauf. Genährt wurden die jetzt in den Medien publizierten Spekulationen, weil die Vierjährige früher tatsächlich mehrfach gesundheitliche Probleme hatte.

Noch mal zum Mitdenken: Bauer tut so, als hätten irgendwelche niederländischen Medien diesen Unsinn in die Welt gesetzt. Es war das eigene “neue Blatt”.

Mit Dank an Ilonka L. und Petra S.

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Die Perversion des Rechtsstaats

Sie haben wirklich nichts unversucht gelassen bei “Bild” am gestrigen Morgen:

Der Fall Gäfgen heute vor Gericht Schmerzens-Geld für Kinder-Mörder? Herr Richter, verhindern Sie das!

Das Kleingedruckte lautete:

Einfach widerlich! Kindermörder Magnus Gäfgen (35) fordert Schmerzensgeld! Grund: Ihm wurde in Polizeiverhören Folter angedroht, um das Leben seines Opfers Jakob von Metzler (verstorben 11) zu retten. Heute muss das Landgericht Frankfurt/Main entscheiden: Bekommt der Killer 10 000 Euro? Herr Richter, bitte lassen Sie das nicht zu!

Tatsächlich kann man es widerlich finden, dass Gäfgen, rechtskräftig verurteilter Kindesentführer und -mörder, Schmerzensgeld vom Land Hessen forderte, weil ihm Polizisten beim Verhör mit Folter gedroht hatten. Doch es ist die Aufgabe der Justiz, zu überprüfen, ob das, was widerlich ist, trotzdem auch rechtens sein kann.

Und letztlich entsprach der Richter mit seinem Urteil (hoffentlich unbewusst) ein Stück weit der Forderung von “Bild”: Statt der geforderten mindestens 10.000 Euro bekam Gäfgen 3.000 Euro zugesprochen (Pressemitteilung zum Urteil als PDF), vier Fünftel der Gerichtskosten muss er selbst tragen.

Doch irgendwie hat all das “Bild” nicht besänftigen können. Die Zeitung liegt heute so am Kiosk:

3000 Euro Entschädigung für Magnus Gäfgen 3000 Euro "Entschädigung" für Kindermörder. In was für einem Land leben wir?
Um den Autoren Horst Cronauer und Tim Thorer gleich mal ihre drängendste Frage zu beantworten: Die Art Land, in der wir hier leben, nennt sich “Rechtsstaat”. Die Frage “Herr Richter, warum geben Sie diesem Mörder auch noch Geld?” ist mindestens infam, weil sie suggeriert, Gäfgen bekomme das Geld gleichsam als Belohnung für den Mord.

Die wenigen “Bild”-Leser, die nach der Lektüre der Überschrift noch nicht mit Fackeln und Forken vor der Tür des Richters stehen, könnten im Artikel dann erfahren, dass Gäfgen eigentlich gar nicht so richtig gewonnen hat:

Doch Gäfgen, der sogar 10 000 Euro Schmerzensgeld plus Schadenersatz verlangt hatte, bekam nicht in allen Punkten recht. Gäfgen sei nicht durch das Verhör traumatisiert worden, erklärte das Gericht, sondern durch sein eigenes Verbrechen und den Einsturz seines aus “Lügengeschichten und Luftschlössern bestehenden Selbstbildes”.

Und: Von der Entschädigung (inklusive Zinsen 3410,25 Euro) wird er nicht einen Cent sehen! Oberstaatsanwältin Doris Möller-Scheu: “Gäfgen hat aus dem Mordprozess noch 71 000 Euro bei der Justizkasse offen. Die muss er erst begleichen.”

Trotzdem lobt der Anwalt des Mörders, Michael Heuchemer, die Entscheidung als “wichtiges Signal für die Menschenrechte”!

(Dieses “trotzdem” ist ein bisschen unglücklich gewählt, denn Menschenrechte und finanzieller Gewinn stehen in keinem direkten Zusammenhang zueinander.) *

Florian von Heintze wettert in seinem Kommentar, das Urteil sei eine “Perversion des Rechtsstaates”, dabei ist es genau das nicht. Man mag Gäfgens Zivilklage “unsensibel” finden, “zynisch”, “schamlos” oder “verachtenswert”, aber es war sein Recht zu klagen und das Gericht hatte aufgrund der Rechtslage und ohne Ansehen der Person zu entscheiden.

Heintzes argumentativer Eiertanz endet mit einer rhetorischen Frage, die er haarscharf falsch beantwortet:

Natürlich ist schon die bloße Androhung von Folter rechtswidrig. Aber rechtfertigt das wirklich eine Geldzahlung an einen verurteilten Mörder?

Mit diesem Urteil hat sich der Rechtsstaat ad absurdum geführt.

Der Rechtsstaat an sich funktioniert wunderbar, das hat das Urteil bewiesen. Die Frage, wie sachdienlich oder nachvollziehbar das Urteil war, kann man natürlich trotzdem verhandeln, wie es etwa Heribert Prantl in der “Süddeutschen Zeitung” getan hat.

Dass Friedrich von Metzler, Vater des Mordopfers Jakob, sich von “Bild” mit den Worten zitieren lässt, das Urteil empöre ihn “zutiefst” und seine Familie verstehe es nicht, ist menschlich nachvollziehbar.

Schwerer verheddert sich da schon Helmut K. Rüster, Sprecher der Opferschutzorganisation “Weißer Ring” und gern gesehener Stichwortgeber von “Bild”, in seiner Argumentation:

“Wenn ein Kindesmörder sich lediglich auf eine Drohung hin auf Todesangst berufen kann und daraufhin aus der Staatskasse Geld bekommt, dann stimmt etwas nicht mehr in unserem Rechtsverständnis.”

Nach der gleichen Logik dürfte auch ein Täter nicht verurteilt werden, dessen Opfer angibt, “lediglich auf eine Drohung hin” Todesangst ausgestanden zu haben. Eine steile These für den Sprecher eines Opferverbandes.

Überraschend treffend (wenn auch mutmaßlich anders gemeint) fasst der Vorsitzende der Deutschen Polizeigewerkschaft, Rainer Wendt, die Situation zusammen:

“Das Urteil lässt die eigentliche ungeheuerliche Tat – die Ermordung eines Kindes – in den Hintergrund treten.”

Das Urteil sicher nicht — der Richter ist ja durchaus noch einmal auf Gäfgens Taten eingegangen. Aber die Berichterstattung darüber.

Und welche Folgen die hat, kann man heute schön an den (sicherlich eher zufällig ausgewählten) Leserbriefen in “Bild” sehen:

Ich glaub es nicht! Ein Kindermörder bekommt vom Steuerzahler Prozesskostenhilfe und 3000 Euro Schmerzensgeld! Wofür? Für eine Drohung, für die auch eine Verwarnung gelangt hätte. Dieses Urteil ist eine Ohrfeige für ganz Deutschland. Und die Eltern von Jakob müssen wieder mal die Hölle durchmachen. Harry K., Offenbach (Hessen) Ich empfehle euch die Schlagzeile: Pfui Deutschland! Heike M., Heilbad Heiligenstadt (Thüringen) Ich bin wütend! Ich finde es unmöglich, dass einem Menschen wie Gäfgen überhaupt Gehör geschenkt werden muss. Petra C., Frankfurt am Main. Ab heute bin ich nicht mehr stolz darauf, ein Deutscher zu sein. Deutschland und deine Richter, schämt euch! Walter-Anton H. (E-Mail) Juristisch mag das Urteil in Ordnung gehen, aber das Feingefühl sagt doch, dass, wenn Schmerzensgeld gezahlt wird, dieses nicht für Gäfgen, sondern für die leidgeprüften Eltern gezahlt werden sollte. Ich bin entsetzt. Werner B., Dresden

Andererseits ist das schon ein ganzes Stück besonnener als das, was “Bild”-Leser im März an die Zeitung schrieben:

Wenn der 1 Pfennig vom Staat kriegt, zahl‘ ich keine Steuern mehr! Brigitte E., Wiesbaden (Hessen) Meine Meinung: Ab in eine Gemeinschaftszelle und Hofgang mit allen anderen Ganoven! Rolf K., Leipzig (Sachsen) Solche Menschen haben mit ihrer Tat jegliches Recht verwirkt. Uschi Trost, Lahr (Baden-Württemberg) Das gibt es nur in Deutschland. In Amerika wäre diese Bestie kein Thema mehr. Bernd Munce, Lüdenscheid (NRW)

Mit Dank auch an die vielen Hinweisgeber.

* Nachtrag, 16.30 Uhr: Außerdem darf die Staatsanwaltschaft Gäfgens Entschädigung gar nicht mit seinen Schulden verrechnen, wie Udo Vetter im Lawblog schreibt.

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Wir müssen leider draußen bleiben

Am Dienstag hatte “Bild” erklärt, dass sie es für ihre Pflicht hielten, der Öffentlichkeit mitzuteilen, wie ein Kindesentführer aussieht, und damit die Spruchpraxis des Deutschen Presserats kritisiert (BILDblog berichtete).

Doch nicht nur der Presserat ist anderer Meinung als “Bild”, sondern auch die Justiz: Gestern, am zweiten Verhandlungstag, verhängte der Vorsitzende Richter am Potsdamer Landgericht ein Fotoverbot für die Medien. Er dulde in seinem Sitzungssaal keine Hetzjagd, sagte er laut “Berliner Zeitung”.

Und weiter:

[N]icht nur der Täter wurde an den Pranger gestellt, sondern auch Verwandte des Mannes. “Sicher muss zwischen dem Interesse der Öffentlichkeit und dem Interesse der Prozessbeteiligten abgewogen werden”, sagte Dielitz. Dies sei nicht immer einfach. In diesem Fall aber habe sich die Ex-Frau des Angeklagten, die als Zeugin gehört werden soll, einer Hetzjagd durch die Presse ausgesetzt gefühlt.

Es ist übrigens denkbar, dass sich die Berichterstattung von “Bild” strafmildernd auf das Urteil des Gerichts auswirkt — es wäre nicht das erste Mal.

“Bild” selbst berichtet heute nicht weiter über den Prozess.

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Ohne Gesicht kein Bericht

Bei “Bild” können sie es selbst nicht fassen, was sie da schreiben (müssen):

“Die Identität eines Straftäters ist grundsätzlich zu schützen”

Ja, liebe Leser, Sie haben richtig gelesen: “Die Identität eines Straftäters ist grundsätzlich zu schützen”, sagt der Deutsche Presserat, der oberste Sittenwächter der Presse – und kritisiert aus diesem Grund immer wieder die BILD-Zeitung. Weil wir ganz anderer Meinung sind. Weil wir glauben, dass die Öffentlichkeit ein Recht darauf hat zu erfahren, wie ein Vergewaltiger, ein Kinderschänder und ein Mörder aussehen. Und wir deshalb Vergewaltiger, Kinderschänder und Mörder auch zeigen.

Mit diesen zwei Absätzen ist eigentlich alles gesagt, denn natürlich handelt es sich beim Schutz der Identität nicht um irgendeine hippiemäßige Meinung des Presserats, sondern um ein Recht, das sich aus den Grund- und Menschenrechten ableitet und für alle Menschen gilt. Dieses Recht muss im Einzelfall immer gegen das Interesse der Öffentlichkeit abgewogen werden.

Deswegen lautet die Aussage des Presserates vollständig auch:

Die Identität eines Straftäters ist grundsätzlich zu schützen. Nur in Ausnahmefällen darf die Identität eines mutmaßlichen Täters in der Berichterstattung preisgegeben werden. Dabei ist zwischen dem Informationsinteresse der Öffentlichkeit und dem Persönlichkeitsrecht des Betroffenen abzuwägen.

(“Grundsätzlich” ist hier also nicht im Sinne von “immer”, sondern im Sinne von “in aller Regel” gemeint.)

“Bild” glaubt offensichtlich nicht nur, “dass die Öffentlichkeit ein Recht darauf hat zu erfahren, wie ein Vergewaltiger, ein Kinderschänder und ein Mörder aussehen”, sondern auch, wie ein Kindesentführer aussieht: Im Februar hatte die Zeitung über eine Kindesentführung in der Nähe von Berlin berichtet. Für ihre Form der Berichterstattung erhielt “Bild” vom Presserat eine “nicht-öffentliche Rüge”, über die die Zeitung schreibt:

Grund: Das Persönlichkeitsrecht des Täters, also sein Recht auf Anonymität, verbiete die Namensnennung und Abbildung. “Aus der Schwere der Tat”, so der Presserat, “könne nicht geschlossen werden, dass das Informationsinteresse der Öffentlichkeit überwiege.”

“Bild” hatte in der Berichterstattung allerdings nicht nur ein Foto des mutmaßlichen Täters gezeigt und dessen (abgekürzten) Namen genannt, sondern auch dessen Lebensumfeld sehr genau beschrieben.

Der Presserat beschreibt die “Erwägungen des Beschwerdeausschusses” unter anderem so:

Aus der Schwere der Tat könne hier jedoch nicht geschlossen werden, dass das Informationsinteresse der Öffentlichkeit gegenüber den Persönlichkeitsrechten des Betroffenen überwiege. Es müssten weitere Umstände hinzukommen, die für eine Abbildung sprächen. Entgegen der Argumentation des Beschwerdegegners rechtfertige auch das Geständnis die identifizierende Berichterstattung nicht. Gleiches gelte für Aspekte wie das genaue Planen der Tat, die familiäre Situation des mutmaßlichen Täters und seine berufliche Stellung. Diese seien möglicherweise strafrechtlich, jedoch nicht pressethisch von Bedeutung.

“Bild” verkürzt diese Abwägungen zu einer allgemeingültigen Frage:

Ist also der Schutz des Täters wichtiger als die Berichterstattung über eine schwere Straftat?

Wir finden Nein und finden uns mit der Rüge des Presserates auch nicht ab. Deshalb zeigen wir auch heute ein Bild von Carolinas Entführer – und zwar aus dem Gerichtssaal.

Den letzten Satz hat “Bild” natürlich nicht einfach so dahin geschrieben:

Diesen Entführer soll BILD nicht mehr zeigen dürfen

Auch die eigenen Leser will “Bild” mal wieder mobilisieren:

Ist der Schutz eines Täters wichtiger als die Berichterstattung über eine schwere Straftat? Sagen Sie dem Presserat Ihre Meinung: Deutscher Presserat, Fritschestraße 27/28, 10585 Berlin, Tel: 030 / 36 70 07-0, Fax 030 / 36 70 07-20, Email: info@presserat.de

Bis zum Mittag seien “einige Hundert Anrufe, einige Hundert E-Mails und ein paar Faxe” eingegangen, wie uns der Presserat auf Anfrage erklärt. Drei Viertel der Menschen seien für “Bild” gewesen, ein Viertel habe sich differenziert geäußert — auch mehrere Beschwerden über den heutigen Artikel seien auch schon dabei gewesen. Am Nachmittag sei das Verhältnis schon bei zwei Dritteln zu einem Drittel gewesen.

Dabei könnte “Bild” auf derlei populistische Aktionen verzichten: Der Presserat wird von Verlegerverbänden und Journalistengewerkschaften getragen, das heißt die Axel Springer AG, bei der “Bild” erscheint, könnte sich für eine Änderung des Pressekodex in diesem Punkt einsetzen. Das hat sie laut Presserat bisher noch nie versucht.

Mit Dank an die vielen, vielen Hinweisgeber! (Ihr könnt jetzt aufhören!)

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Windows Vista

In ihrer Düsseldorfer Regionalausgabe berichtet “Bild” heute über eine Frau, die in Langenfeld aus einem Fenster im zweiten Stock gestürzt ist, und präsentiert dabei folgende Theorie für den Unfallhergang:

Um 7.15 Uhr stellte sich das Paar ans Schlafzimmerfenster, wollte gemeinsam eine Zigarette genießen.

Als sich Jasmin an das Fenster lehnte, ging es plötzlich auf. Es war anscheinend nicht richtig verschlossen. Sie verlor das Gleichgewicht und stürzte – so nackt wie sie war – in die Tiefe.

Die “Bild”-Theorie hat genau einen Haken: Das Fenster geht (wie die meisten anderen Fenster in Privatwohnungen auch) nach innen auf, wie die Zeitung selbst zeigt.

Gefährliche „Zigarette danach“? Frau (34) stürzt fast nackt aus dem Fenster — Intensivstation!

Die Polizei beschreibt die Situation ein wenig zurückhaltender:

Die Frau hatte sich nach vermutlich reichlichem Alkoholgenuss mit ihrem Lebensgefährten kaum bekleidet zum Rauchen an das Fenster gelehnt. Aus bislang nicht geklärter Ursache verlor sie das Gleichgewicht und stürzte aus dem Fenster in der zweiten Etage auf den nassen Rasen vor dem Haus.

Mit Dank an Christoph, Bastian K. und und Bertolt.

Ein verlorener Tag

Es war ein “verpfuschtes”, ein “kaputtes Leben”, das da am Samstag endete, da ist sich “Bild” sicher. Amy Winehouse, der “tragische Superstar”, ist tot und “Bild” macht heute pflichtschuldig das, was man als Boulevardzeitung eben so macht, wenn mal wieder ein Mensch “tragisch und viel zu früh aus dem Leben” geschieden ist und es noch keine Obduktionsergebnisse zu vermelden gibt: “Bild” protokolliert also “die letzten Tage”.

Die letzten Tage der Amy Winehouse (†27)

Am Mittwoch habe Winehouse im Londoner “Roundhouse” zum letzten Mal auf einer Bühne gestanden, berichtet die Zeitung.* “Am nächsten Tag” (demnach der Donnerstag) habe sich die Sängerin dann mit ihrer Mutter getroffen.

Und “Bild” war anscheinend dabei:

Was Janis Winehouse zu sehen bekam, war besorgniserregend: “Sie war neben der Spur.” Trost geben ihrer Mutter da nur die letzten Worte. “Ich liebe dich, Mum”, sagte Amy zum Abschied.

Nach dem Treffen mit ihrer Mutter ging die Sängerin angeblich Drogen kaufen. Gegen 22.30 Uhr wurde sie mit einem Dealer gesehen, kaufte Heroin, Kokain, Ecstasy und das Pferdebetäubungsmittel Ketamin. Nur Stunden später hören Nachbarn Schreie aus Amys Haus. Als die Sanitäter kommen, zeigt sie noch Lebenszeichen. Um 16.05 Uhr ist Amy Winehouse tot.

Noch mal zum Mitdenken: Donnerstag Abend ging Winehouse “angeblich Drogen kaufen”, “nur Stunden später” werden die Sanitäter gerufen und die Sängerin wird für tot erklärt. Es müssten mehr als 24 Stunden gewesen sein, denn Winehouse starb erst am Samstag.

Diese offensichtliche Diskrepanz muss auch den Leuten bei “Bild” aufgefallen sein: In einer zweiten Version der “letzten Stunden ihres tragischen Lebens” auf Bild.de fand das Treffen zwischen Mutter und Tochter plötzlich am “Freitagvormittag” statt.

Den eigenen Berichten, wonach Winehouse beim Eintreffen der Sanitäter “noch Lebenszeichen” gezeigt habe, hatte Bild.de schon heute Morgen eine gegenteilige Schilderung entgegengesetzt:

Etwa sechs Stunden soll Amy Winehouse († 27) schon tot gewesen sein, als man sie fand. Laut Informationen ihres Sprechers Chris Goodman starb die britische Soul-Sängerin am Samstag allein in ihrem Bett.

Mit Dank an Stefan W.

*) Nachtrag, 21.45 Uhr: Wie verwirrend: In der gedruckten “Bild”-Ausgabe (die wir oben zeigen) stand Amy Winehouse am Donnerstag das letzte Mal auf der Bühne — das ist zwar faktisch falsch, dafür passt dann das Mittagessen am “nächsten Tag”. Bei Bild.de stimmt dann der Tag (Mittwoch), aber der “nächste Tag” ist Quatsch.

Mit Dank an Benjamin W.

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