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1. “US campaigns seeking quote approval should beware German control” (guardian.co.uk, Ian Traynor, englisch)
Die in Deutschland weit verbreitete Praxis der Bestätigung von Zitaten stößt im englischsprachigen Raum auf Unverständnis: “If the big German media organisations play by these rules and seldom mount any challenge, there is little that the foreign media operating in Berlin can do to change the control freakery, unless they break the rules and find themselves cut out of access.” Siehe dazu auch “Journalists who allow quote approval become complicit in political spin” (guardian.co.uk, Jeff Jarvis, englisch)
2. “Ein Gewinn mit Nebenkosten” (fernsehkritik.tv)
In der RTL-Sendung “Punkt 12” gibt es ein Fertighaus zu gewinnen, ein Grundstück dafür muss der Gewinner aber selbst mitbringen. “Nun könnte man noch denken, dass der Gewinner sich die 250.000 Euro auch in bar auszahlen lassen könnte oder den Gewinn einfach auf jemand anderen überträgt, der vielleicht sowieso gerade bauen will – beides wird in den Teilnahmebedingungen ausdrücklich ausgeschlossen.”
3. “Nordkorea als Spekulationsobjekt” (nzz.ch, Beat U. Wieser)
Gegenüber Nordkorea hätten Experten und Journalisten längst den Blick von Paparazzi entwickelt, schreibt Beat U. Wieser: “Was ist falsch daran, über Ereignisse zu berichten, ohne sie einzuordnen, wenn sie sich nicht oder noch nicht einordnen lassen? Spekulationen stören die Wahrnehmung und verstellen den Blick auf die Realität. Sie fördern die Projektion eigenen Wunschdenkens auf eine dafür ungeeignete Wirklichkeit.”
Als die Boeing 757 von United Airlines am Sonntag von Washington, D.C. nach London von der Startbahn abhob, ahnten die 50 Passagiere an Bord vermutlich noch nicht, dass sie Zeugen und Opfer einer Beinahe-Katastrophe werden würden, die in deutschen Medien so aufbereitet wurde:
Die deutschen Medien berufen sich dabei auf Artikel ihrer englischen Kollegen, denn zuvor hatten etwa die “Daily Mail” und der “Daily Mirror” über den Zwischenfall berichtet.
Hätten die Journalisten jedoch selbst ein wenig recherchiert (oder einfach mal in ihren zahlreichen Leserkommentaren nachgeschaut), wären sie schnell darauf gestoßen, dass das Flugzeug nicht “gestürzt”, “gefallen” oder “abgesackt” war, sondern die Piloten – weil es Probleme bei einem Triebwerk gab – aus Sicherheitsgründen bewusst niedriger geflogen sind.
Dementsprechend klingt die Version des “Aviation Herald” auch um einiges nüchterner:
Eine United Boeing 757-200, Kennzeichen N14118, Flug UA-130 von Washington Dulles, DC (USA) nach London Heathrow, EN (UK) mit 50 Passagieren und 9 Crew-Mitgliedern, war auf dem Weg auf Flugfläche 390 über den Atlantischen Ozean etwa 500 Nautische Meilen östlich von St. John’s, NL (Kanada), als die Crew über das Notfallmeldesystem erklärte, dass sie ein Triebwerk (RB211) abgeschaltet habe und auf Flugfläche 280 gesunken sei. Das Flugzeug kehrte um und steuerte St. John’s an, wo es etwa 130 Minuten später sicher auf Landebahn 29 landete.
Der Rest des Fluges wurde gestrichen.
Die Airline teilte mit, es sei ein technisches Problem mit einem Triebwerk aufgetreten. Als Vorsichtsmaßnahme sei das Triebwerk abgeschaltet worden. Die Passagiere wurden auf andere Flüge in Richtung London umgebucht.
(Übersetzung von uns).
Wie uns das Deutsche Zentrum für Luft- und Raumfahrt auf Anfrage erklärte, ist es völlig normal, die Flughöhe zu reduzieren, wenn eines von zwei Triebwerken ausfällt oder abgeschaltet werden muss. Nur so kann in vielen Fällen der nächste Flughafen erreicht werden. Und das ist seit knapp 50 Jahren für zweistrahlige Flugzeuge wie die Boeing 757 sogar Vorschrift.
Davon abgesehen ist das Flugzeug laut “Aviation Herald” von Flugfläche 390 (etwa 39.000 Fuß/11.900 Meter) auf Flightlevel 280 (etwa 28.000 Fuß/8.500 Meter) gesunken – also nicht um 6.000 Meter, sondern um “nur” 3.400.
“Spiegel Online” immerhin hat die ursprüngliche Überschrift “Boeing sackt um 6.000 Meter ab” mittlerweile in “Triebwerksprobleme zwingen Boeing zum Umkehren” geändert.
Unter dem Artikel heißt es:
Anmerkung der Redaktion: In der ursprünglichen Meldung wurde der Eindruck erweckt, die Boeing sei nach einem Triebwerksausfall um 6000 Meter unkontrolliert abgesackt. Tatsächlich handelte es sich um ein kontrolliertes Manöver des Piloten. Wir bitten um Entschuldigung.
Mit Wolkenkratzern ist es wie mit Journalisten: Es ist quasi unmöglich, einen zu finden, der nicht irgendeine Auszeichnung trägt.
Neben ca. sieben Milliarden Journalistenpreisen gibt es auf der Erde auch ungefähr 828 verschiedene Ranglisten für das wirklich allerhöchste Hochhaus (mit und ohne Antenne auf dem Dach, mit und ohne Wohnungen im Gebäude, nach nutzbaren Etagen, nach Etagen insgesamt, …). Doch während die Journalisten den Hochhäusern reichlich egal sind, ist es umgekehrt anders. Und weil Journalisten auch Zahlen und Listen ganz besonders mögen, bauen sie gerne Artikel mit Bildergalerien, in denen dann Sätze wie dieser stehen:
Immer höher hinaus geht es, die durchschnittliche Höhe der zehn höchsten derzeit im Bau befindlichen Wolkenkratzer beträgt stolze 566 Meter.
Aber auch solche:
Neun der zukünftigen Top-10-Wolkenkratzer stehen in Asien. Besonders hoch hinaus möchte China: Dort werden derzeit sechs der zukünftig wahrscheinlich höchsten Wolkenkratzer errichtet, gefolgt von Südkorea, das zwei Wolkenkratzer bauen wird.
Die Nordhalbkugel wird nur einen einzigen Wolkenkratzer mit einer Höhe von über 500 Metern haben: das One World Trade Center in Lower Manhattan, New York (USA).
Als Nordhalbkugel bezeichnet man den Teil der Erde nördlich des Äquators. Die aktuell im Bau befindlichen Wolkenkratzer in China, Saudi-Arabien und Südkorea, die über 500 Meter hoch werden sollen, liegen damit ebenfalls alle auf der Nordhalbkugel.
Was Bild.de meint, ist die Westliche Hemisphäre, also der Teil der Welt westlich des Nullmeridians in Greenwich.
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1. “‘Missbrauchte Rechercheure'” (message-online.com, Michael Haller und Antje Glück)
“Stern”-Reporter Kuno Kruse gibt Auskunft über seine Recherchen zu den Hells Angels. Die Arbeit von Kollegen sieht er kritisch, die würden “zugesteckte Behauptungen als großartige Sensation” drucken und sich selbst “in der Rolle des investigativen Journalisten” feiern. “Den generellen Fehler sehe ich darin, dass die meisten Journalisten die Tendenz der Strafverfolgungsbehörden unreflektiert übernehmen, die Verdächtigen kriminalisieren und zu Schuldigen machen, noch ehe überhaupt über eine Anklageerhebung entschieden worden ist.”
2. “Der Rückgang, der keiner ist” (begleitschreiben.net, Gregor Keuschnig)
Die “Börse im Ersten” versucht, in einer Infografik das Wirtschaftswachstum von China darzustellen: “Wenn eine Wirtschaft um 14% wächst und danach um 7% beziehen sich die 7% auf die um 14% gewachsene Wirtschaft. Die Graphik hätte additiv sein müssen.”
3. “AFP-Chef wütend: ‘dapd-Gebaren schadet Image der ganzen Branche'” (newsroom.de, Bülend Ürük)
Clemens Wortmann, Geschäftsführer der Nachrichtenagentur AFP, wirft der Konkurrenz dapd vor, “den eigenen Textdienst dazu zu missbrauchen, Unwahrheiten über Wettbewerber zu verbreiten”. Weiter bestreitet er, dass die aufgrund Urheberrechtsverletzungen eingeforderten Lizenzgebühren ein Geschäftsmodell seien: “Die Anwälte und der Betreiber der Trackingsoftware erhalten ein angemessenes Honorar, durch das Einfordern von Schadenersatz sind diese Summen jedoch vergleichsweise geringer als bei anderen Modellen der Rechteverfolgung.”
5. “Mängel in Artikeln finden” (nzz.ch, Hanna Wick)
Hanna Wick schreibt über Artikel in Fachmagazinen, die nach der Publikation wegen Mängeln zurückgezogen werden müssen und stellt das Blog “Retraction Watch” vor.
Wenn Sie der Meinung sind, die Ehescheidung zwischen einer berühmten Schauspielerin und einem noch viel berühmteren Schauspieler sei unwichtig, deren Privatsache, jedenfalls kein Fall für die Presse, mögen Sie vielleicht Recht haben, aber das interessiert leider niemanden.
Sie unterschätzen sogar, was manche Journalisten darüber hinaus für erwähnenswert halten:
Während sich “Free Katie” fortan zur Kämpferin für Kindeswohl (Suri) und Frauenrechte (die eigenen) wandelte, alterte Tom Cruise, der weitab in Island einen Science-Fiction-Thriller drehte, optisch von Tag zu Tag. Gipfel der Demütigung: Ein Text in der britischen “Daily Mail”, in dem die Reporter anhand von Paparazzi-Bildern rekonstruierten, dass der gerade 50 Jahre alt gewordene US-Star angeblich innerhalb von “20 Minuten fünf Mal” die Toilette am Filmset aufgesucht habe. Der alte Mann und das Klo – ein neuerlicher Image-Gau für Tom “Top Gun” Cruise, vermutlich ein irreparabler.
Ja, echt jetzt: Die Journalistin Kerstin Rottmann hielt die Information, wie oft Tom Cruise am Filmset eine Toilette aufgesucht hat, für so wichtig, dass sie sie in ihren Artikel in “Welt Kompakt” einbaute.
Für so wichtig, dass sie dabei auf Details achtete oder auch nur simpelste englische Vokabeln korrekt ins Deutsche übersetzte, dann aber doch wieder nicht.
Der Artikel der “Daily Mail” trägt online jedenfalls diese Überschrift:
Es war eine dieser Überschriften, von der Boulevardjournalisten nachts träumen:
Die Geschichte allerdings auch: Das Opfer hatte seinen späteren Mörder im Internet kennengelernt. Die beiden Männer trafen sich zum Sex in der Wohnung des Täters, dabei kam das Opfer zu Tode. Der Täter zerstückelte sein Opfer und kochte dessen Kopf.
“Bild” druckte ein Porträtfoto des Opfers, daneben ein Bild des Täters.
Bild.de berichtete unter anderem so:
Die Parallelen zum Film “Hannibal” sahen dabei so aus:
Im Film muss das Opfer Teile seines Gehirns essen. Im realen Fall fanden die Ermittler den gekochten Kopf des Opfers in einem Topf.
Wollte der Mörder sein Opfer vielleicht verspeisen, zögerte aber dann doch? “Es liegen uns keine kannibalistischen Anzeichen vor”, sagt Justizsprecher Martin Steltner.
Ein Leser beschwerte sich beim Presserat. Die Veröffentlichung eines Fotos, auf dem das Opfer deutlich zu erkennen ist, sei im Zusammenhang mit den entwürdigenden Umständen seines Todes überflüssig. Er bemängelte weiter, dass auch der Täter eine Zeitlang auf der Startseite von BILD Online ungepixelt zu sehen war und dass seine HIV-Infektion erwähnt wurde.
Die “Bild”-Rechtsabteilung erwiderte, die Abbildung des Opfers stelle keinen Verstoß gegen Ziffer 8 des Pressekodex dar, da sie im öffentlichen Interesse sei. Der Beitrag befasse sich immerhin mit einem “spektakulären und aufsehenerregenden Kapitalverbrechen”.
Der Artikel sei eine “Folgeberichterstattung zu den Berichten über die polizeiliche Suche nach dem Vermissten”. Medien dürften laut Pressekodex vermisste Personen zeigen, wenn dies in Absprache mit den zuständigen Behörden erfolge. In diesem Vermisstenfall habe die Polizei das Foto im Rahmen eines Fahndungsaufrufs öffentlich gemacht, mit der erneuten Veröffentlichung sollte ein Bezug dazu hergestellt werden.
Die zeitweise Veröffentlichung des ungepixelten Fotos des Täters auf der Startseite von Bild.de hingegen sei ein bedauerliches Versehen gewesen, für das sich die Redaktion entschuldige, erklärte die Rechtsabteilung.
Davon ab habe Bild.de den Täter aber auch zeigen dürfen: Das öffentliche Interesses überwiege das Persönlichkeitsrecht des Täters. Es handele sich um einen spektakulären Kriminalfall, bei dem sich der Ablauf und die beteiligten Personen von anderen Kriminalfällen unterscheiden würden (sic!). Selbst wenn man von einem Verstoß ausginge, wäre dieser nicht schwerwiegend, weil der Teaser nur kurz, nämlich zwischen 0.22 und 9.26 Uhr, zu sehen gewesen sei.
Außerdem liege auch noch eine Situation vor, für die Richtlinie 8.1 Abs. 4 sogar ausdrücklich eine Ausnahme von dem generellen Verbot der Abbildung von Tatverdächtigen vorsehe.
Diese Stelle im Pressekodex lautet übrigens:
Die Nennung des vollständigen Namens und/oder die Abbildung von Tatverdächtigen, die eines Kapitalverbrechens beschuldigt werden, ist ausnahmsweise dann gerechtfertigt, wenn dies im Interesse der Verbrechensaufklärung liegt und Haftbefehl beantragt ist oder wenn das Verbrechen unter den Augen der Öffentlichkeit begangen wird.
Ob sie sich nun auf die Verbrechensaufklärung berufen (der Täter hatte zu diesem Zeitpunkt bereits ein Geständnis abgelegt, bei dem er von einem “Sex-Unfall” als Todesursache gesprochen hatte) oder auf die Öffentlichkeit (das Opfer kam in der Zweizimmerwohnung des Täters zu Tode), ließen die Springer-Juristen offenbar offen.
Die Erwähnung der HIV-Infektion des Täters stelle ebenfalls keinen Verstoß gegen den Pressekodex dar. Sie ermögliche dem Leser eine Erklärung, warum der Mann sexuelle Dienste im Internet angeboten habe und es zu einem Treffen mit dem Opfer gekommen sei. Die Angabe trage damit dazu bei, dem Leser ein umfassendes Bild von der Tat zu ermöglichen.
Der Beschwerdeausschuss des Presserats hingegen kam zu der Einschätzung, dass Bild.de gegen den Pressekodex, Ziffer 8, verstoßen habe. Danach haben Opfer von Straftaten Anspruch auf besonderen Schutz. Bild.de aber habe das Opfer identifizierbar dargestellt, auf einem unverfremdeten Foto gezeigt, seinen Geburtsort und seinen letzten Wohnorts genannt und den Mann so für einen erweiterten Personenkreis identifizierbar gemacht. Dazu habe es keinen Anlass gegeben.
Die “Maßnahmen” des Presserates:
Hat eine Zeitung, eine Zeitschrift oder ein dazugehöriger Internetauftritt gegen den Pressekodex verstoßen, kann der Presserat aussprechen:
einen Hinweis
eine Missbilligung
eine Rüge.
Eine “Missbilligung” ist schlimmer als ein “Hinweis”, aber genauso folgenlos. Die schärfste Sanktion ist die “Rüge”. Gerügte Presseorgane werden in der Regel vom Presserat öffentlich gemacht. Rügen müssen in der Regel von den jeweiligen Medien veröffentlicht werden. Tun sie es nicht, dann tun sie es nicht.
Der Umstand, dass es um einen zunächst vermissten Mann gehe, rechtfertige keinen späteren Gebrauch des Fahndungsfotos (eine Tatsache, die “Bild” und Bild.de nichtakzeptieren).
Dass der Täter zunächst unverpixelt gezeigt wurde, sei aus Sicht des Beschwerdeausschusses presseethisch ebenfalls nicht vertretbar. Da Bild.de jedoch zeitnah reagiert hat, falle das nicht ins Gewicht. Dass der Täter in der gedruckten “Bild” dauerhaft unverpixelt zu sehen war, ist in diesem Fall unerheblich, da sich die Beschwerde gegen einen konkreten Artikel von Bild.de richtete.
Die Einschätzung des Presserates endet mit dem Satz:
Bei ausreichender Anonymisierung ist auch die Erwähnung einer HIV-Infektion nicht zu beanstanden.
Gemeint ist womöglich: “… wäre auch die Erwähnung einer HIV-Infektion nicht zu beanstanden gewesen”.
Der Beschwerdeausschuss urteilte, Bild.de habe ohne überwiegendes öffentliches Interesse tief in die Privatsphäre des Opfers und seiner Angehörigen eingegriffen. Er sprach eine öffentliche Rüge aus und bat die Redaktion traditionell, “die Rüge gemäß Ziffer 16 Pressekodex zeitnah zu veröffentlichen”.
Bild.de ist dieser Bitte nachgekommen.
Unter dem gerügten Artikel steht nun:
Hinweis der Redaktion:
Der Deutsche Presserat hat BILD.de für diese Veröffentlichung eine Rüge erteilt, weil das Opfer namentlich genannt, im Foto abgebildet und Stationen seines Lebens erwähnt wurden. Diese weitgehende Identifizierbarkeit ist nach Auffassung des Deutschen Presserates nicht mehr vom öffentlichen Interesse an dem spektakulären Mordfall gedeckt. Es lägen keine besonderen Begleitumstände vor, in denen eine Identifizierung in Einzelfällen erlaubt sei. Auch die Tatsache, dass es hier um einen zunächst vermissten Mann geht, rechtfertigt nach Meinung des Deutschen Presserates weder die Veröffentlichung des Fahndungsfotos noch die Abbildung eines anderen Fotos.
Über dem Artikel prangt weiterhin das beanstandete unverpixelte Foto des Opfers.
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1. “‘taz’ entschuldigt sich für Altmaier-Outing – zu Unrecht!” (queer.de, Micha Schulze)
Jan Feddersen spekuliert in einem Kommentar unter dem Titel “Pseudobarockes Geschwurbel” über die sexuelle Orientierung von Peter Altmaier. Daraufhin entschuldigt sich Ines Pohl, Chefredakteurin der “taz”, für den in der Montagsausgabe gedruckten Beitrag und lässt ihn von taz.de entfernen (“politisch wie moralisch ist die sexuelle Orientierung eines Menschen irrelevant. Sie ist Privatsache”). Micha Schulze sieht das anders: “Homo, hetero oder bi zu sein, ist kein Tabu und nichts, was man verheimlichen oder für das man sich schämen müsste. Darüber zu reden oder zu schreiben, ist weder eine Bedrohung noch eine Beleidung und schon gar keine ‘Hetzjagd’, wie selbst in der schwulen Blogosphäre zu lesen war. Mit dem bewussten Verschweigen unterstützt man stattdessen ein Klima, das es manchen Teenagern noch immer schwer macht, ihr Coming-out problemlos anzugehen.”
2. “Der ewige Junggeselle Peter Altmaier und die Selbstzensur der ‘taz'” (stefan-niggemeier.de)
Auch Stefan Niggemeier findet es “legitim, darüber zu spekulieren”. “Peter Altmaier ist entweder jemand, der glaubt, dass seine Homosexualität etwas ist, dass er verschweigen muss. Oder er wird für schwul gehalten, obwohl er es gar nicht ist. Wenn er selbst nicht bereit ist, für Aufklärung zu sorgen, muss man wenigstens darüber diskutieren dürfen.”
3. “Programmier-Crashkurs für Journalisten” (digitalerwandel.de)
“Dieser Beitrag erklärt erst die Grundlagen und die Grundausstattung der Web-Entwicklung und bietet dann einen Überblick über aktuelle Web-Techniken und Frameworks, die man als Journalist zumindest einmal gehört haben sollte.”
4. “Seinen Leser lieben – ein paar Gedanken zur Zukunft der Zeitung” (ankommen.nordbayerischer-kurier.de, Joachim Braun)
Die Verlagserlöse im Printgeschäft seien “wieder auf dem Stand von Anfang der 1990er Jahre”, bemerkt Joachim Braun in einem Beitrag zur Zukunft der Regionalzeitung. “In einer Zukunft, in der jeder User Zugang hat zu allen Informationen, zählen nur noch: Qualität, Unabhängigkeit und Kundennähe.”
6. “Wissenschafts-PR ist auch nur PR” (scilogs.de, Peter Zekert)
Peter Zekert bezweifelt die These von Florian Aigner, wonach Universitäten, die Forschungserfolge nach außen tragen, keine Werbung, sondern Information produzieren. “Am Ende handelt es sich auch hier um interessengeleitete Kommunikation (selbst wenn man der Meinung ist, die eigene Institution gehöre zu den ‘Guten’)”.
Beim Satiremagazin “Titanic” gehört es gewissermaßen zur Tradition, sich auf dem Titelbild mitderKircheunddemPapstzubeschäftigen. Da wird das Kirchenoberhaupt dann auch mal für schwanger erklärt, mal trägt der Papst einen Bin-Laden-Bart oder wird in äußerst zweideutiger Stellung mit einem Schaf gezeigt. Doch so sehr sich die Satiriker auch bemühten: An der Öffentlichkeit gingen ihre Papst-Witze in den letzten Jahren meist vorüber, ohne für großes Aufsehen zu sorgen. Auch die deutschen Journalisten schauten dem fröhlichen Treiben der “Titanic” meist kommentarlos zu, ohne irgendwelche Bedenken oder gar Widerspruch anzumelden.
Beim aktuellen “Titanic”-Titelbild wäre es wahrscheinlich nicht anders gewesen. Vermutlich wäre es irgendwann in den Archiven des Magazins verschwunden, ohne dass sich jemand, erst recht kein Journalist, öffentlich dazu geäußerst hätte.
Zunächst sah es auch ganz danach aus — immerhin lag das Heft nach Erscheinen fast zwei Wochen lang am Kiosk, ohne dass jemand Anstoß daran nahm. Seit etwa einer Woche aber interessiert sich der Großteil der deutschen Medien plötzlich doch für die “Titanic” und ihr Titelbild. Nicht, weil sich die Satiriker diesmal besonders weit aus dem Fenster gelehnt hätten — nein, der Grund für das plötzliche Interesse der Medien war der Gang des Papstes zur irdischen Gerichtsbarkeit:
Das Blatt darf das katholische Kirchenoberhaupt nicht mehr – wie in der aktuellen Ausgabe – mit einem großen gelben Fleck vorne und einem braunen Fleck hinten auf der Soutane auf Titelbild und Rückseite zeigen, wie eine Sprecherin des Landgericht Hamburg am Dienstag sagte. Titanic dürfe unter Androhung eines Zwangsgeldes die Hefte nicht weiter verbreiten und die Bilder nicht im Internet veröffentlichen. Allerdings müssten die bereits an den Handel verschickten Ausgaben nicht zurückgerufen werden.
Anlass der Unterlassungsklage ist das aktuelle Titelbild “Halleluja im Vatikan – Die undichte Stelle ist gefunden!”. Wegen “Verletzung seiner Persönlichkeitsrechte” habe Erzbischof Angelo Becciu im Namen von Benedikt XVI. eine Bonner Kanzlei mit der Durchsetzung der Unterlassung beauftragt, so Titanic.
Nachdem der Papst seine Anwälte eingeschaltet hatte, meldeten sich plötzlich auch jene Journalisten empört zu Wort, die sich an Titelbildern wie “Gott im Glück: der Papst ist schwanger” oder “Abwrackprämie sichern: Altpapst verschrotten” bislang offenbar nie gestört hatten.
Franz Josef Wagner, Fachmann für Harndrang, polterte am Donnerstag in einem Brief an die “Idioten von der Titanic” drauf los:
Ich frage mich, ob Ihr Humorhelden jemals einen sich besudelnden Propheten Mohammed auf den Titel gebracht hättet.
Ihr habt es nicht gemacht, weil Euer Arsch auf Grundeis ging. Scharia, Todesdrohungen. Euer Redaktionsgebäude würde belagert von Demonstranten. Fahnen würden brennen.
Ihr tapferen Humorhelden von Titanic. Mit dem Papst könnt Ihr alles machen. Er schickt keine Todesschwadronen. Er setzt kein Kopfgeld auf den Chefredakteur aus. Der Papst klagte gegen seine beschmutzten Bilder.
Auch “Spiegel Online”-Kolumnist Jan Fleischhauer kann sich mit den “Furzkissenwitzen” der “Titanic” mal so gar nicht anfreunden. Er macht folgenden Vorschlag:
Ich bin nicht katholisch genug, um mir wie Mosebach eine strengere Verfolgung der Blasphemie zurückzuwünschen. Aber wenn man als aufmüpfig gelten will, dann sollte man dabei einen Einsatz wagen – da hat er recht, wie ich finde. Wie wäre es also, liebe “Titanic”-Redaktion, beim nächsten Mal mit einer ordentlichen Mohammed-Karikatur? Vielleicht zum Anfang ein Bild des Propheten mit verschütteter Cola überm Rauschebart.
Dann müsstet ihr in eurem fidelen Studentenbuden-Gejuxe mal ausnahmsweise unter Beweis stellen, dass es euch wirklich ernst ist mit dem Einsatz für den Freiraum der Satire. Das könnte lustig werden. Echt.
(Link von uns.)
Das Argument, mit dem Islam hätte sich die “Titanic” so etwas bestimmt nicht getraut, wird nicht nur von Wagner und Fleischhauer angeführt, auch viele andere Kritiker (etwa “Bild”-Chef Kai Diekmann) benutzen es gerne, um der “Titanic” vorzuwerfen, dass sie ja eigentlich ziemlich feige sei.
Man kann von dem “Titanic”-Titelbild ja halten, was man will — doch dieses Argument zieht nicht so recht. Wer so argumentiert, geht davon aus, Muslime würden, sobald sich jemand dem Islam auf humoristische oder satirische Weise annähert, quasi ganz automatisch “Todesschwadronen” losschicken, Morddrohungen aussprechen und Fahnen verbrennen. Die Wirklichkeit sieht hingegen meist deutlich entspannter aus, als es sich Herr Wagner und Herr Fleischhauer vorstellen mögen.
In einem Interview berichtete “Titanic”-Chefredakteur Leo Fischer kürzlich zum Beispiel über den “Mohammed-Ähnlichkeitswettbewerb”, den die “Titanic” 2008 für die Frankfurter Buchmesse geplant hatte:
Das Interessante in diesem Zusammenhang war, dass wir von deutschen Muslimen überhaupt keine Reaktionen erhalten haben. Es gab allerdings eine Vielzahl von Christen und Deutschen ohne Migrationshintergrund, die uns beschimpften und sich empörten. Von Morddrohungen und Gewaltaufrufen seitens Muslimen waren wir himmelweit entfernt. Ich erinnere mich lediglich an einen einzigen Leserbrief, in dem ein Muslim seine Trauer und sein Unverständnis über die Namensgebung der Lesung zum Ausdruck brachte. Ein islamischer Kulturverein hat uns sogar angeboten, als alternativer Veranstaltungsort dieses Wettbewerbs zu fungieren.
Und davon mal abgesehen: Dass die “Titanic” sich nicht traue, auch mal den Islam durch den Kakao zu ziehen, ist als Argument mindestens ebenso haltlos. Mit ein bisschen Recherche hätten Herr Wagner und Herr Fleischhauer das aber auchselbstherausfindenkönnen.
Der VfB Stuttgart hat am Sonntag ein Testspiel beim Drittligisten Hansa Rostock absolviert. Die Leistung der Stuttgarter war wohl nicht so richtig überzeugend, das Spiel endete 1:1 und einer war laut “Bild” besonders schwach:
Der Nationalspieler, der in den vergangenen Tagen laut über seinen Abschied aus Stuttgart nachgedacht hatte, muss wirklich schlecht gespielt haben: Insgesamt drei Mal erwähnt “Bild”, dass “für den enttäuschenden Cacau” “nach 45 Minuten Schluss” bzw. “sein Arbeitstag beendet” gewesen sei.
Doch nicht nur für den: Die gesamte Startelf des VfB Stuttgart wurde in der Halbzeitpause ausgewechselt, wie der Verein auf seiner Internetseite schreibt. Er schreibt allerdings auch:
In der Pause wechselte Cheftrainer Bruno Labbadia, wie vorab angekündigt, komplett durch.
Dadurch wirkte die Auswechslung von Cacau – schwache Leistung hin oder her – natürlich nicht mehr ganz so spektakulär. Das haben sie selbst bei “Bild” eingesehen und in der Nacht die Version bei Bild.de überarbeitet.
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1. “‘Wir scheinen ein sehr christliches Blatt zu sein'” (theeuropean.de)
Als eine von 38 Ausgaben darf die Satirezeitschrift “Titanic” die aktuelle mit dem Papst auf dem Titel nicht mehr verbreiten. Chefredakteur Leo Fischer findet es interessant, dass sich “extrem witzlose Figuren wie Jan Fleischhauer, Franz Josef Wagner oder die Journalisten hinter dem ‘Süddeutsche Streiflicht’ nun als Humorexperten aufspielen. Das eigentlich Schockierende ist doch, dass es hier nicht um Geschmacksfragen geht. Sondern darum, dass das Cover in einer erstaunlichen Geschwindigkeit verboten wurde. Dass bei solch einer Verletzung von Presse- und Meinungsfreiheit keine stärkere Solidarisierung der Journalisten stattgefunden hat, ist verrückt.”
2. “Titanic und der Papst: Anatomie eines Skandals” (britcoms.de, Oliver Nagel)
“Die Titanic mit dem inkriminierten Pipikackatitel lag etwa zwei Wochen lang am Kiosk, bevor jemandem aufgefallen ist, dass man da ja einen handfesten Skandal an der Hand hat. Warum eigentlich erst nach zwei Wochen? Antwort: Weil man bis dahin dachte, es sei ganz normal, dass ein Satiremagazin Satire für Satirefreunde macht.”
3. “Die Freiheit, die ich meine” (wahrheitueberwahrheit.blogspot.de, Thomas)
In der Diskussion zum Papst-Titelblatt lerne man viel über die Wahrnehmung der “Meinungsfreiheit”, schreibt Thomas: “Meinungsfreiheit meint die Freiheit, jede Meinung frei zu verhöhnen, sofern es sich nicht um die eigene handelt. (…) Mit einem kleinen, in jeder Hinsicht schlichten Witz so viele wahre Gesinnungen aus ihren dunklen, vermoderten Ritzen hinaus in Tageslicht zu locken, das ist schon wahrlich große Kunst!”
4. “Die FAZ und ich: Ein wehmütiger Abschrieb” (manuelschubert.wordpress.com)
Manuel Schubert entdeckt in der FAZ einen Artikel zu einem Thema, über das er auch geschrieben hatte: “Dass die FAZ auch ein Portrait über Ottenbacher geschrieben hat, stört mich überhaupt nicht. Was ich nicht begreife, ist jedoch: Wenn man schon durch einen Artikel auf ein Thema stößt, sollte man dann nicht alles daran setzen, einen völlig anderen Artikel zu schreiben? Vor allem, wenn man für die FAZ arbeitet.”
5. “NSU-Morde: Fakten und Fabeln” (daserste.ndr.de, Anke Hunold, Anna Orth und Stephan Wels)
Ein Artikel in der “Zeit” mit dem Titel “Hat ein hessischer Verfassungsschützer einen der NSU-Morde begangen?” im Faktencheck der “Panorama”-Redaktion.
6. “Deutscher Student irrtümlich auf Terrorliste” (welt.de, Florian Flade)
Der Student Hamid A. findet sich auf einem Fahnungsfoto wieder. “In einem Online-Nachrichtenartikel waren zwei Fahndungsfotos zu sehen, die angeblich denselben Mann zeigten – das Al-Qaida-Mitglied Emrah E. Allerdings zeigte nur das eine den echten Terroristen, das andere Hamid A.”