1. Während Söder-Rede: CSU-Pressesprecher behindert Reporter
(t-online.de, Alexander Spöri & Jannik Läkamp)
Beim politischen Frühschoppen der CSU auf dem Gillamoos sollen ein Pressesprecher der Partei und zwei Sicherheitsleute die Arbeit von Journalisten behindert haben. Nachdem ein Journalist eine Protestaktion von Klimaschützern gefilmt hatte, habe sich der Pressesprecher neben die Journalisten an den Pressetisch gesetzt und versucht, die Veröffentlichung des Videos zu verhindern.
2. “Im Grunde eine Medienkampagne-Kampagne”
(deutschlandfunk.de, Michael Borgers & Sebastian Wellendorf, Audio: 7:38 Minuten)
Der Deutschlandfunk beschäftigt sich mit der Flugblatt-Affäre um Hubert Aiwanger, den stellvertretenden Ministerpräsidenten Bayerns und Bundesvorsitzenden der Freien Wähler. Aiwanger und Bayerns Ministerpräsident Markus Söder kritisieren die Medien und werfen ihnen eine “Schmutzkampagne” vor. Politik- und Kommunikationsberater Johannes Hillje sowie Frank Überall, Vorsitzender des Deutschen Journalisten-Verbandes, betonen jedoch die Bedeutung kritischer Berichterstattung und warnen vor einer “Medienopfer-Erzählung”.
3. RBB: Kein Anspruch auf Ruhegeld
(verdi.de)
Der ehemalige Verwaltungsdirektor des öffentlich-rechtlichen RBB, Hagen Brandstäter, ist nach Angaben der Gewerkschaft Verdi mit einer Klage gegen seine Kündigung gescheitert. Das Arbeitsgericht Berlin habe entschieden, dass Brandstäters Vertrag von 2018 wegen der Pensionsregelungen sittenwidrig und damit nichtig sei. Dadurch bestehe auch kein Anspruch auf Ruhegeldzahlungen und Hinterbliebenenversorgung. Finanzielle Ansprüche des RBB gegen Brandstäter wies das Gericht ebenfalls zurück. Das erstinstanzliche Urteil ist noch nicht rechtskräftig, beide Parteien können noch Berufung einlegen.
4. Spiegel siegt in Runde 2 gegen Lindemann-Kanzlei
(lto.de, Max Kolter)
Wie “Legal Tribune Online” (“LTO”) berichtet, hat das Landgericht Hamburg auf Antrag des “Spiegel” eine Pressemitteilung der Anwälte des Rammstein-Sängers Till Lindemann teilweise untersagt. Die Kanzlei Schertz Bergmann dürfe nicht mehr behaupten, dem “Spiegel” seien zwei Tatsachenbehauptungen untersagt worden. Die Entscheidung ist Teil eines größeren Rechtsstreits zwischen dem “Spiegel” und der Kanzlei, die gegen die Entscheidung Berufung einlegen wolle. “LTO”-Redakteur Max Kolter erläutert die rechtlichen und prozesstaktischen Implikationen der juristischen Auseinandersetzung
5. Wie westliche Medien TikTok nutzen um die Generation Z zu erreichen
(de.ejo-online.eu, Tamar Merabishvili)
Der Artikel des “European Journalism Observatory” diskutiert, wie westliche Medien TikTok nutzen, um die Generation Z zu erreichen. Traditionelle Medienorganisationen wie die Deutsche Welle hätten TikTok-Strategien entwickelt, um Inhalte zu präsentieren, die speziell auf die Interessen der jüngeren Generation zugeschnitten sind. Trotz des rasanten Wachstums von TikTok gebe es Bedenken hinsichtlich Fehlinformationen und der chinesischen Eigentümerschaft der Plattform.
6. Twitter wegen angeblicher Hilfe für Saudi-Arabien verklagt
(spiegel.de)
Nach Informationen des “Guardian” werde Twitter beziehungsweise X von einer Frau verklagt, die behauptet, das Unternehmen habe der saudischen Regierung bei der Identifizierung ihres Bruders geholfen, der später zu 20 Jahren Haft verurteilt wurde. Zwei ehemalige saudische Mitarbeiter des Kurznachrichtendienstes sollen – lange Zeit vor der Twitter-Übernahme durch Elon Musk – Nutzerdaten an die Behörden ihres Landes weitergegeben haben. Einer von ihnen wurde bereits in den USA zu einer Haftstrafe verurteilt, der andere hatte sich rechtzeitig nach Saudi-Arabien abgesetzt. Bei dem Vorgang könnten womöglich finanzielle Interessen eine Rolle spielen: “Saudi-Arabien ist bis heute über die Kingdom Holding Company (KHC) und das Büro von Prinz Alwaleed bin Talal einer der wichtigsten Geldgeber von Twitter.”