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Überraschend ist etwas anderes

“Die Geschichte geht so: Da gibt es einen Volker Schäfer aus Kassel. Der ist gelernter Kunstlehrer, freiberuflicher PR-Berater und steht den Grünen nahe. In jeder Beziehung! ‘Das ist mein Lebensgefährte, wir lieben uns’, stellte Grünen-Parteichefin Claudia Roth den Mann aus Kassel vor wenigen Monaten überglücklich vor, nahm ihn mit zu einer Gala beim französischen Botschafter.

So weit, so gut. Überraschend ist etwas anderes: Der ‘Kulturexperte’ Volker Schäfer verdient seit einiger Zeit kräftig Geld nebenbei dazu – als Kommunikationsberater für das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS).”

So ähnlich geht die “Geschichte” noch eine ganze Weile weiter. Und weil sie gestern unter der Überschrift “Amigo-Affäre um Grünen-Chefin Roth – Warum bekam ihr Freund so lukrative Staatsaufträge?” in der “Bild”-Zeitung stand, konnte der Eindruck entstehen, es gebe einen kausalen Zusammenhang zwischen der Beauftragung Schäfers als Kommunikationsberater des BfS und seiner Beziehung zu Roth.

Roth jedoch ließ nach dem “Bild”-Bericht mitteilen, der Eindruck, es gäbe einen kausalen Zusammenhang zwischen der Beauftragung Schäfers als Kommunikationsberater des BfS und seiner Beziehung zu Roth, “entbehrt jeglicher Grundlage”. So heißt es jedenfalls in einer Meldung der Nachrichtenagentur dpa, die außerdem einen “Bild”-Sprecher zitiert, der sagt, die Fakten in “Bild” seien korrekt und würden nicht bestritten. “Wir haben uns nichts vorzuwerfen” lautet das Resümee bei “Bild”, das allerdings leider nicht so ganz nachvollziehbar ist.

Denn Roth hat nicht nur rechtliche Schritte gegen “Bild” angekündigt, ihr Anwalt weist zudem ausdrücklich darauf hin, Roth habe Schäfer “zu einem Zeitpunkt kennen gelernt, als dieser bereits seit über einem Jahr als Kommunikationsberater für das Bundesamt für Strahlenschutz tätig war”. Und das bedeutet doch, die Fakten in “Bild” (egal wie “korrekt” und “nicht bestritten” sie auch sein mögen) sind derart unvollständig, dass von einer “Amigo-Affäre” womöglich überhaupt gar keine Rede sein kann, oder?

Mit Dank an Max P., CS und Pascal-Nicolas B. für die Hinweise.

Nachtrag, 22.4.2005:
Wie die Nachrichtenagentur dpa berichtet (siehe Netzeitung.de), hat Roth nach Angaben einer Parteisprecherin vorm Landgericht Berlin wegen des “Bild”-Berichts eine Einstweilige Verfügung gegen die “Bild”-Zeitung erwirkt, wonach das Blatt eine Gegendarstellung abdrucken müsse. Weiter heißt es: Das BfS und das Bundesumweltministerium betonten, der Vertrag Schäfers sei einwandfrei, er arbeite projektbezogen seit März 2001 für das BfS. Der Axel Springer-Verlag will dennoch Rechtsmittel einlegen.

“Bild” und die “Kunstfigur”

Am vergangenen Samstag schrieb “Bild” mal wieder über die Sängerin Michelle. Michelles neue Platte ist seit gestern im Handel, vor ein paar Jahren war sie mal ein paar Jahre lang mit dem Sänger Matthias Reim zusammen, und man könnte meinen, die 32-Jährige hätte der “Bild” (oder in “Bild”) (oder bei “Kerner”) schon so ziemlich alles erzählt, was es so zu erzählen gibt: Abtreibung, Schulden, Brust-OP, “Koma-Kollaps”, Psychiatrie, Selbstmordversuch, Hundediplom… Die Überschrift vom vergangenen Samstag indes lautete:

“Michelle: Für Sex mit Matthias Reim musste ich mich schminken”

Im Text stand dann als O-Ton von Michelle über sich und Reim:

“Wir trafen uns jede Nacht im Bett. Erst später begriff ich, daß er nicht mich, sondern die Kunstfigur Michelle liebte. Warum sonst hatte er vor dem Sex immer darauf gedrungen, ich solle mich schminken mit knallroten Lippen und ein verführerisches Kleid anziehen?“

Gute Frage. Statt einer Antwort steht bei Bild.de nun aber eine Gegendarstellung von Matthias Reim, die sich auf den “Sex”-Text bezieht und mit den Worten endet:

“Hierzu stelle ich fest: Diese Behauptungen entbehren jeglicher Grundlage.

Und man kann an dieser Stelle getrost hinzufügen, was gelegentlich auch andernorts (als “Anm. d. Red.”) unter einer Gegendarstellung zu lesen ist – nämlich, dass die Redaktion verpflichtet ist, eine Gegendarstellung “wie vorgelegt und unabhängig von ihrem Wahrheitsgehalt abzudrucken”. (Siehe beispielsweise auch: HbgPrG, §11) Denn unter Reims Gegendarstellung steht der Zusatz nicht. Stattdessen heißt es:

Matthias Reim hat Recht.
Die Redaktion”

Eine Frage hätten wir aber trotzdem noch: Wenn Reim also Recht hat und die Behauptungen “jeglicher Grundlage” entbehren — wer hat sie sich dann ausgedacht: Michelle oder die Erschaffer der Kunstfigur Michelle?

Allgemein  

Nachrichtenvergrößerung (Nachtrag)

Aus aktuellem Anlass möchten wir noch einmal kurz auf diese (hoppla, dann eben auf diese) “Erster TV-Star bereut Busen-OP”-Sache mit Nadeshda Brennicke zurückkommen, auch wenn wir dem nichts, aber auch gar nichts hinzuzufügen haben – außer vielleicht den folgenden Bild.de-Satz, mit dem Brennickes Gegendarstellung / Richtigstellung endet:

Die Redaktion stellt hierzu fest: Frau Brennicke hat Recht. Das Bild zeigt Frau Nadesha nicht nach ihrer Busen-OP.”

Denn darüber wird sich “Frau Nadesha” bestimmt freuen – zumal sie das Foto sehr wohl nach ihrer Busen-OP zeigt. (Der ARD-“Tatort”, aus dem das Bild stammt, wurde am 26.05.2002 erstausgestrahlt, während der Untergang der Kursk, dessenwegen Brennicke offenbar unmittelbar nach ihrer Busen-OP hatte weinen müssen, bekanntlich am 12. August 2000 stattfand.)

Naja, ist’s eben eher eine Falschstellung” geworden, was nicht verwundert: Schließlich hatte “die Redaktion” die Sache ja schon bei der ursprünglichen Bild.de-Veröffentlichung nicht begriffen.

Allgemein  

Herr Pocher hat Recht

Heute vor einer Woche rückte “Bild” auf der Titelseite Oliver Pocher in die Nähe von Kinderschändern. Mehrere Wochen, nachdem er bei Johannes B. Kerner über das Thema Kindesmissbrauch gesprochen hatte, verkürzte und verdrehte das Blatt seine Aussagen (siehe hier). Pocher setzte gerichtlich eine Gegendarstellung durch, die sich heute auf der Homepage von bild.de und auf der Seite 1 der “Bild”-Zeitung findet:

Auf der BILD-Titelseite vom 20. Oktober 2004 schreiben Sie in einer Überschrift über mich: „Oliver Pocher TV-Star schützt Kinder-Schänder“.

Weiter heißt es dort: „… Der Komiker gab in der Kerner-Talkshow zu, von einem Kindesmißbrauch zu wissen. Den Täter zeigte er aber nicht an!“

Hierzu stelle ich fest: Der hierdurch erweckte Eindruck, ich würde aktuell einen Kinderschänder schützen, ist falsch. Meine Aussage in der Sendung Kerner bezog sich auf einen Fall, von dem ich vor zehn Jahren erfahren habe und der zum damaligen Zeitpunkt bereits 3 Jahre zurücklag. Die Tat ist verjährt und den Behörden bekannt.

Die Redaktion hat dem Text einen Satz hinzugefügt:

Herr Pocher hat Recht.

Das ist interessant. Denn gegenüber der FAZ hatte “Bild” vergangene Woche noch beharrt, im Recht zu sein. Und die Gegendarstellung hat “Bild” nicht freiwillig gedruckt, sondern erst, nachdem Pocher eine entsprechende Gerichtsentscheidung erreicht hatte. Von der Managerin des TV-Komikers ist zu erfahren: Entschuldigt habe sich “Bild” bei Oliver Pocher bis heute nicht.

Korrektur, 18.30 Uhr: Pochers Anwalt Christian Schertz sagt, eine Gerichtsentscheidung zur Erzwingung der Gegendarstellung sei nicht nötig gewesen. “Bild” habe die Gegendarstellung gedruckt, nachdem er die Zeitung abgemahnt habe. Am heutigen Donnerstag habe sich die “Bild”-Reporterin auch bei Pochers Managerin entschuldigt.

Jegliches Ethos abgegeben

Auf Homestories von Politikern will “Bild” zukünftig angeblich verzichten; von Artikeln aus dem Privatleben von anderen Prominenten, um die es im “Caroline-Urteil” im Kern geht, ist nicht die Rede. Schade eigentlich — denkt man, wenn man einen Artikel im heutigen “Tagesspiegel”* gelesen hat, der sich die Arbeit des “Bild”-Unterhaltungsressorts unter seinem Chef Martin Heidemanns genauer ansieht.

Zu lesen ist in der ausführlichen Geschichte unter anderem:

… wie die Methoden von Martin Heidemanns in der Branche beschrieben werden: Anschreien, Drohen, Erpressen.

… wie “Bild” versucht haben soll, Prominente wie Charlotte Roche, Ursula Karven und Esther Schweins in persönlichen Notsituationen zu Interviews zu erpressen.

…wie “Bild am Sonntag” falsche Fotos von Andreas Türck (wie er angeblich nach den Vergewaltigungsvorwürfen zu seiner “Mama” flieht) und Oliver Kahn (wie er angeblich wieder seine Ehefrau betrügt) zeigte.

Die Chefin der Agentur Barbarella, die viele Prominente vertritt, zitiert der “Tagesspiegel” mit dem Fazit:

Journalisten der ,Bild’-Zeitung scheinen darauf trainiert zu werden, jeglichen Ethos abzugeben.

Weder Heidemanns noch sein Chef Kai Diekmann wollten mit dem “Tagesspiegel” reden. Ein Sprecher des Verlages sagte:

Die Unterstellungen des Tagesspiegels gegenüber “Bild” sind so haarsträubend, dass sich darauf eine Antwort verbietet. Genauso wie beim Tagesspiegel sind dies auch für “Bild” keine üblichen Arbeitsmethoden.

Ach ja. Oder wie Kai Diekmann der Zeitschrift “Cover” sagte: “Nur Moralisten können gute Journalisten sein.”

(Verspäteter) Nachtrag, 29. Dezember 2005:
Von Martin Heidemanns erschien am 14. November 2004 eine Gegendarstellung zu dem Artikel im “Tagesspiegel”. Darin heißt es unter anderem:

Durch die Formulierung: “Spricht man mit Prominenten und ihren Managern, mit ehemaligen und aktuellen Kollegen über jenen Mann, der bei BILD für das Unterhaltungsressort verantwortlich ist, fallen drei Worte immer wieder: Anschreien, Drohen, Erpressen”, erwecken Sie den Eindruck, dass ich bei meiner Berufsausübung schreie, drohe, erpresse.

Das ist falsch. Ich schreie nicht, ich drohe nicht, und ich erpresse auch nicht.

*) Nachtrag, 25.1.2006:
Der strittige Artikel ist im Online-Archiv des “Tagesspiegel” nicht mehr (oder nicht mehr frei) verfügbar, aber im Wortlaut hier nachzulesen. Zwei weitere Gegendarstellungen dazu finden sich hier und hier.

Nicht nicht ordnungsgemäß

Jürgen Trittin hat, soviel steht inzwischen definitiv fest, kein “verseuchtes Dachgebälk” aus einer neu erworbenen Wohnung “nicht ordnungsgemäß entsorgt”, weshalb auch die “Umweltkripo” nicht gegen ihn ermittelt. Trittin war im Mai deswegen auch nie “Verlierer des Tages” in “Bild”. Merkwürdig also, dass das Blatt nach der Seite-1-Gegendarstellung von Trittin am 28. Mai nun noch einmal eine Richtigstellung auf Seite 2 druckt, die bei bild.t-online schon seit einem Monat online steht, oder?

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