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Ende eines Wahlkampfs

Am 28. August, drei Wochen vor der Bundestagswahl, erschien eine “Bild am Sonntag”, deren Titelseite so aussah:

Und heute, fünf Wochen danach, sieht die Titelseite der “BamS” so aus:

Und weil die Titelgeschichte der “BamS” damals, vor acht Wochen, natürlich im Blatt weiterging, steht das Wort Gegendarstellung heute ein zweites Mal auf Seite 4:

Mit anderen Worten: In der längst eskalierten Privatfehde zwischen der “Bild am Sonntag” und Oskar Lafontaine, aus der von Anfang an nicht ersichtlich war, wer denn nun Recht hatte (oder den Streit geschickter für den Wahlkampf zu nutzen wusste), hat sich der ehemalige “Bild”-Kolumnist das Recht erstritten, den Tatsachenbehauptungen der “BamS” seine eigenen entgegenzusetzen. Laut Lafontaine ist die “BamS”-Behauptung nämlich “falsch”, ein sog. “Protokoll der Privatjet-Affäre” des “BamS”-Korrespondenten Bernhard Keller würde belegen, dass Lafontaine die Unwahrheit gesagt habe, als er öffentlich bestritt, für die Anreise zu einem “BamS”-Interview einen Privatjet angefordert zu haben: Weder habe seine Mitarbeiterin für ihn “einen Privatjet gefordert”, noch habe er selbst “eine solche Forderung gestellt”.

Unmittelbar unter der Gegendarstellung steht:

“BILD am SONNTAG ist zum Abdruck der vorstehenden Gegendarstellung unabhängig von deren Wahrheit gesetzlich verpflichtet. Wir bleiben bei unserer Darstellung.”

Und unmittelbar neben der Gegendarstellung steht dies:

Denn die “BamS” hat Matthias Prinz, “Deutschlands bekanntestem Medienanwalt”, einfach mal so ein paar Fragen gestellt: “Herr Professor Prinz, was ist eine Gegendarstellung?” zum Beispiel, “Steht in einer Gegendarstellung immer die Wahrheit?” oder eben: “Beweist der Abdruck einer Gegendarstellung, daß eine Zeitung falsch berichtet hat?”

Auf die letzte Frage antwortet Prinz:

“Nein, und deswegen sieht man ja manchmal auch Gegendarstellungen mit Anmerkungen der Redaktion, in denen es heißt: ‘Die Redaktion bleibt bei ihrer Darstellung. Es liegen uns die folgenden Beweise vor, aus denen sich ergibt, daß die Gegendarstellung unwahr ist…'”

Und dem ist nichts hinzuzufügen – außer zweierlei.

Erstens: Es gibt auch Gegendarstellungen, unter die eine Redaktion schreiben muss: XY hat Recht.” Und zweitens: Der von Prinz angeführte Satz mit den “Beweisen” steht unter Lafontaines Gegendarstellung nicht.

Mehr dazu hier und hier.

Schwups IV

Es hat lange gedauert. Die Axel Springer AG hat sich bis zuletzt mit Händen und Füßen dagegen gewehrt, eine Gegendarstellung von Umweltminister Jürgen Trittin abzudrucken. Das Landgericht Berlin hatte sie bereits am 6. September mit einer einstweiligen Verfügung dazu verpflichtet. Eine Beschwerde Springers dagegen wies das Landgericht am 22. September zurück. Einen weiteren Antrag Springers gegen die Vollstreckung lehnte nun das Kammergericht Berlin ab.

Deshalb soll nach Auskunft des Ministeriums am morgigen Samstag auf Seite 2 der “Bild”-Zeitung folgende Gegendarstellung Trittins erscheinen:

“In der BILD-Zeitung vom 31. August 2005 verbreiten Sie auf S.2 unter der Überschrift “Benzin-Wut Die Sprüche der Politiker” über mich, ich hätte erst am Samstag (27. August 2005) im BILD-Interview allen Autofahrern geraten, ab und zu das Auto stehen zu lassen. Gestern — so schreiben Sie weiter — hätte ich auf BILD-Anfrage ein Drei-Punkte-Programm gegen die Belastung der Bürger durch hohe Spritpreise präsentiert, nämlich den Verzicht auf weitere Erhöhung der Besteuerung von Sprit durch die von Frau Merkel geplante Mehrwertsteuererhöhung; mehr Biosprit und sparsamere Autos. Dazu stelle ich fest: Genau diese drei Punkte habe ich bereits in dem Interview am Samstag der BILD-Zeitung “präsentiert”, in dem ich neben diesen Forderungen empfohlen habe, ab und zu das Auto stehen zu lassen und andere Fortbewegungsmittel zu nutzen.

Hintergrund ist, dass “Bild” (wie berichtet) die verschiedenen Vorschläge Trittins mehrere Tage lang auf die einzige Forderung verkürzt hatte, das Auto ab und zu stehen zu lassen. Das Kammergericht urteilte jetzt, dass die Formulierungen von “Bild” den Eindruck erweckten, Trittin habe tatsächlich zunächst nur diese Forderung aufgestellt und erst auf Nachfrage die “drei Punkte” präsentiert — was nachweislich falsch ist.

Über den Anspruch Trittins auf eine weitere Gegendarstellung auf Seite 1 sei noch nicht abschließend entschieden worden, sagte uns der Sprecher des Ministeriums, Michael Schroeren. Offen sei allerdings auch, ob Trittin weiter darauf bestehen werde.

“Bild” veröffentlicht Gegendarstellungen (entgegen anderslautender Behauptungen) am liebsten gar nicht und notfalls bevorzugt samstags. Dann ist die Auflage der Zeitung am niedrigsten.

Nachtrag, 23.10.2005:
Naja, und so sah sie dann aus am Samstag:

Kleinste Zweifel

FAZ:Wie war das eigentlich mit Gregor Gysis Hirn? Haben Sie Gysis Hirn gezeigt oder irgendeinen anderen Schädel?

Kai Diekmann: “Auf die hübsche Idee mit dem Gehirn hat uns zuerst Gregor Gysi selbst gebracht, als wir mit ihm über seinen Gesundheitszustand und die Belastungen der kommenden Wahl sprachen. Da hat er uns zu seinem Arzt geschickt. Bei dem Termin hat der Professor sogar noch mit Gregor Gysi telefoniert und uns mitgeteilt, er könne die Unterlagen aus der Krankenakte Gysi, die wir dann veröffentlicht haben, herausgeben. Da gibt es nicht den kleinsten Zweifel.”

(Aus einem FAZ-Interview mit dem “Bild”-Chef vom 15.9.2005)

Unter der Überschrift “Keine hübsche Idee” veröffentlicht die “Frankfurter Allgemeine Zeitung” heute zu obigem Interview folgenden Leserbrief:

“K. Diekmann wird unter anderem gefragt, ob auf der Titelseite der ‘Bild’ vom 14. Juni mein Gehirn gezeigt worden sei oder nicht. Dieser Frage weicht K. Diekmann wohlweislich aus, es gibt nämlich nicht den kleinsten Zweifel, daß der abgebildete Gehirnquerschnitt nicht von mir stammt. Im Widerspruch zu seinen Behauptungen ist ‘die hübsche Idee’ mit dem Gehirn keineswegs auf mich zurückzuführen. Auch habe ich die Journalisten nicht etwa zu meinem Arzt geschickt. Schon gar nicht hat der Professor diesen gegenüber geäußert, er könne Unterlagen aus meiner Krankenakte zur Veröffentlichung herausgeben. Die Veröffentlichung ist ohne meine Kenntnis und ohne mein Zutun erfolgt. Ich habe nicht einmal geahnt, daß ‘Bild’ plante, meinen Gehirnquerschnitt auf der Titelseite zu präsentieren.

Dr. Gregor Gysi, Berlin”
(Verlinkung von uns.)

Die FAZ hat die eingangs zitierte Interview-Passage in ihrer Online-Ausgabe inzwischen ersatzlos und unkommentiert entfernt.

Mit Dank an Markus H. fürs FAZ-Lesen.

Nachtrag, 17:55:
Mittlerweile findet sich unter dem gekürzten Interview bei FAZ.net folgende “Anmerkung der Redaktion”:

Einzelne Absätze des Gesprächs sind aus rechtlichen Gründen bis zu einer abschließenden Prüfung entfernt worden.

Schwups III

Die “Bild”-Zeitung wird wohl auch in den nächsten Tagen ihre Seiten mit Gegendarstellungen von Menschen füllen müssen, über die das Blatt falsch oder irreführend berichtet hat. Am eindrucksvollsten dürfte eine Gegendarstellung von Umweltminister Jürgen Trittin ausfallen, die “Bild” in Schlagzeilengröße auf Seite 1 bringen muss. Eine weitere Gegendarstellung Trittins soll auf Seite 2 erscheinen.

Das Landgericht Berlin hat am Freitag nämlich den Einspruch der Axel Springer AG gegen zwei einstweilige Verfügungen zurückgewiesen. Es geht dabei (wie berichtet) um die “Benzin-Wut”-Kampagne von “Bild” gegen Trittin. “Bild” hatte die Empfehlungen des Umweltministers gegen die hohen Spritpreise (u.a.: zu sparsameren Autos wechseln, spritsparender fahren, Kraftstoffe wie Biodiesel einsetzen, ab und zu Bus und Bahn statt des Autos benutzen) auf die einzige Forderung verkürzt: “ab und zu das Auto stehen lassen”.

Das Landgericht Berlin sieht in dieser Verkürzung des Zitates eine Verletzung des Persönlichkeitsrechtes von Trittin.

An die Wiedergabe wörtlicher Zitate sind grundsätzlich strenge Anforderungen zu stellen. (…)

Dass der Antragsteller den Rat, ab und zu das Auto stehen zu lassen, für den Fall gegeben hat, dass Bus oder Bahn genutzt werden könne, wird dem Leser ebenso verschwiegen wie die Tatsache, dass er weitere Vorschläge unterbreitet hat, die den Antragsteller nicht mehr in einem so arroganten Licht dastehen lassen wie es nach dem Ausgangsartikel der Fall ist, in dem der Antragsteller als jemand dargestellt wird, dem die Belange der Autofahrer völlig egal sind.

Bemerkenswert ist, wie die Axel-Springer-AG in dem Prozess laut Urteilsbegründung die Verkürzung von Trittins Aussagen verteidigt hat: Aus dem Interview habe die “Bild”-Zeitung “den einzig realistischen und praktikablen Vorschlag” Trittins herausgegriffen. Sie habe Trittin durch die Verkürzung sogar “vor noch heftigerer Kritik bewahrt, weil durch die hohen Benzinpreise in finanzielle Bedrängnis geratene Autofahrer es als Hohn empfinden müssten, dass sie sich ein neues Biodiesel-Auto kaufen sollten.

Im Klartext: “Bild” hat Trittin mit dieser sinnentstellenden Berichterstattung letztlich vor sich selbst geschützt:

Wut auf Trittin / "Der soll mal SEINEN Dienstwagen stehen lassen"

Und er ist nicht einmal dankbar.

Wie die Lotto-Szenen nicht in den “Tatort” kamen

Im vergangenen Sommer wurde eine Reihe von Fällen bekannt, in denen Unternehmen ihre Werbebotschaften gegen Geld in ARD-Sendungen wie “Tatort” und “Marienhof” untergebracht hatten. Für Aufsehen sorgte, dass sie sogar die Drehbücher in ihrem Sinne beeinflussen konnten.

In diesem “Schleichwerbe-Skandal” gab es einen bizarren Fall, der anders war: Der damalige Geschäftsführer der Produktionsfirma Studio Hamburg, Frank Döhmann, sah einen bereits fertiggestellten, aber noch nicht ausgestrahlten “Tatort” und entdeckte darin eine Szene, in der — aus rein dramaturgischen Gründen, ohne dass Geld im Spiel war — vor einer “Lotto”-Bude ein Lottoschein ausgefüllt und abgegeben wird. Dennoch gelang es Döhmann im Nachhinein über einen Vermittler, die Deutsche Klassenlotterie Berlin dazu zu bringen, für diese Schleichwerbung, die gar keine war, 15.000 Euro zu akquirieren. Inzwischen ist Döhmann gekündigt, und Studio Hamburg hat zugesagt, das Geld zurückzuzahlen.

Dieser Fall unterscheidet sich also von den Schleichwerbungs-Fällen in einem wesentlichen Detail. Das hat “Bild am Sonntag” entweder nicht verstanden oder nicht verstehen wollen. Am 17. Juli (drei Tage, nachdem unter anderem die Schwesterblätter “Welt” und “Hamburger Abendblatt” den Fall korrekt geschildert hatten) veröffentlichte “Bild am Sonntag” einen Text, dessen Überschrift schon falsch war:

So kamen die Lotto-Szenen in den “Tatort”

Im Artikel selbst schrieb “Bild am Sonntag”:

Gekaufter “Tatort”
Im “Tatort”-Film “Schattenhochzeit” füllen die Kommissare (…) einen Lottoschein aus. Die Darstellung von Lotto in dem Krimi wurde vertraglich genau geregelt.

“Bild am Sonntag” erweckte den falschen Eindruck, die Lotto-Szene sei aufgrund eines Schleichwerbe-Vertrages eingefügt worden. Heute, nach über zwei Monaten, haben Studio Hamburg und der NDR deshalb zwei Gegendarstellungen durchgesetzt. Die “Bild am Sonntag” druckt sie mit dem Zusatz:

Anmerkung der Redaktion: Der NDR und die Studio Hamburg Produktion bestreiten nicht, daß Geld geflossen ist.

Das stimmt, tut aber nichts zur Sache.

Da fällt uns ein: Hat die “Bild am Sonntag” nicht im Gegensatz zu “Bild” eine Korrektur-Rubrik, um eigene Fehler richtigzustellen? Hätte sie da nicht längst…? Ah, blöd: Darin war in den letzten Monaten wohl kein Platz. “Bild am Sonntag” musste stattdessen so gravierende Korrekturen unterbringen wie die, dass “Die Liebe ist ein seltsames Spiel” nicht von Ralph Maria Siegel, sondern von Gerhard Winkler komponiert wurde (“BamS”-Korrektur vom 28. August) und dass Wittenberge nicht in Mecklenburg-Vorpommern, sondern in Brandenburg liegt (“BamS”-Korrektur vom 18. September).

Stasi-Spitzel Lafontaine?

Es gibt viele Möglichkeiten, auf die Nachricht hinzuweisen, dass in der neuen Fraktion der Linkspartei im Bundestag nach Angaben der Stasi-Unterlagen-Beauftragen Oskar Lafontaine / Stasi-Spitzel in Links-Fraktionmindestens sieben bekannte Stasi-Informanten sitzen sollen. Diese hier links, die Bild.de gewählt hat, ist vermutlich die missverständlichste. Oskar Lafontaine ist bislang nicht öffentlich verdächtigt worden, Stasi-Spitzel gewesen zu sein, nicht einmal von “Bild”.

Vielleicht hat die Art der Formulierung etwas damit zu tun, dass “Bild” und Lafontaine gerade in vielerlei Hinsicht miteinander im Clinch liegen. Heute veröffentlicht “Bild” auf Seite 2 folgende Gegendarstellung des Politikers:

In der “BILD-Zeitung” vom 16. Juli 2005 (S. 2), wurde unter der Überschrift “Warum fliegt der Osten so auf Lafontaine?” behauptet, ich hätte nach dem Fall der Mauer gesagt, dass “wir alles dafür tun müssen, um zu verhindern, dass die Wiedervereinigung stattfindet”. Das ist falsch. Richtig ist, dass ich im Dezember 1989 aus Anlass des Zuzugs zahlreicher Übersiedler aus der DDR in das damalige Bundesgebiet geäußert habe, “dass wir alles tun müssen, um zu verhindern, dass die Wiedervereinigung auf bundesdeutschem Boden” — gemeint war Westdeutschland — “stattfindet”.

Damit finden sich in der Berliner “Bild”-Ausgabe heute gleich zwei der ungeliebten Gegendarstellungen. Nach Angaben von Juristen, die mit der Zeitung in ähnlichen Fällen zu tun hatten, versucht “Bild” solche Veröffentlichungen wann immer möglich auf den Samstag zu legen. An diesem Tag ist die Auflage der Zeitung niedriger als unter der Woche.

Mit Dank an Michael K.

Allgemein  

In “Bild” spricht die Freundin von Christians Killer

"Ich liebe ihn noch immer"

Die Schlagzeile war 23 Zentimeter breit, fast 9 Zentimeter hoch und falsch.

Seltener als Stars und Politiker setzen nichtprominente Opfer von “Bild” durch, dass das Blatt seine Fehler korrigieren muss. “Steffi”, die angeblich “offizielle Freundin” von Keith M., hat es geschafft. Heute druckt “Bild” folgende Gegendarstellung:

Gegendarstellung zu dem Zitat in der Bildzeitung vom 1. September 2005, S.8 über Keith M., der im Verdacht steht, den 7-Jährigen Christian getötet zu haben, über der Überschrift: “In Bild spricht die Freundin von Christians Killer”: “Ich liebe ihn noch immer”. Ihre Darstellung ist falsch. So etwas habe ich nicht gesagt.

Die Redaktion hat den Satz hinzugefügt:

“Steffi” hat recht.

Gericht zwingt “Bild”, die Wahrheit zu schreiben

Die Europäische Kommission hat recht. Die Redaktion

schreibt “Bild” heute unter eine Gegendarstellung, in der die EU-Kommission dementiert, dass sie die Übersetzung von Dokumenten ins Deutsche gestoppt habe. Das ist bemerkenswert. Nicht nur, weil die “Bild”-Zeitung vor einem Monat noch das Gegenteil behaupt hatte. Sondern vor allem, weil die “Bild”-Zeitung erheblichen Aufwand betrieben hat, um zu verhindern, dass sie diese Gegendarstellung veröffentlichen muss.

Gegendarstellung

“Bild”-Redakteur aus Sommerloch geborgen

Erinnert sich noch jemand an diese “Bild”-Falschmeldung, in der es hieß: “EU schafft Deutsch ab”? Dazu gibt es nämlich jetzt eine neue Pressemitteilung der “Vertretung der Europäischen Kommission in Deutschland”. Darin heißt es u.a.:

“Die Europäische Kommission freut sich, dass sie bei der Bergung des für den Artikel verantwortlichen Redakteurs aus dem Sommerloch helfen konnte.”

Der Rest der Mitteilung ist weniger witzig. “Bild” hat nämlich die Angewohnheit, die eigenen Falschmeldungen nicht nur nicht zu korrigieren, sondern sich auch zu weigern, Gegendarstellungen der Betroffenen zu drucken. Selbst als die EU-Kommission am 25. August eine einstweilige Verfügung erwirkte, die “Bild” zum Abdruck der Gegendarstellung verpflichtete, gab die Zeitung noch nicht auf und legte Widerspruch ein. Heute nun hat das Landgericht Berlin diesen Widerspruch abgewiesen.

In der “F.A.Z.” sagte “Bild”-Chefredakteur Kai Diekmann, er drucke absurde Gegendarstellungen gerne, “weil sie zeigen, wie hier das Recht der Gegendarstellung im Kern mißbraucht wird.” Wir lernen: Weniger absurde Gegendarstellungen druckt er offenbar nicht so gerne.

Adrian-Benjamin III

Dass das zweite Kind von Anke Engelke (anders als von “Bild” behauptet) nicht “Adrian Benjamin” heißt, wissen wir. Aus “Bild” zum Beispiel. Oder aus der “B.Z.”, die vergangene Woche ebenfalls eine Gegendarstellung abdrucken musste, nachdem sie die “Bild”-Falschmeldung munter weiterverbreitet hatte.

Aber so richtig aus der Welt ist das, was falsch in “Bild” stand, damit leider nicht (siehe auch “taz”). Fand sich doch kürzlich in einer Meldung der “führenden deutschen Nachrichtenagentur” dpa einfach so der irreführende deutsche Satz:

Engelke hatte Mitte August ihren Sohn Adrian-Benjamin zur Welt gebracht.

Mit Dank an Hannah P. für den Hinweis.

PS: Auf Nachfrage bedauert man bei der dpa den Fehler und verspricht, die Meldung im Archiv mit einem Sperrvermerk zu versehen, damit sowas nicht noch mal passiert.

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