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Herr Pocher hat Recht

Heute vor einer Woche rückte “Bild” auf der Titelseite Oliver Pocher in die Nähe von Kinderschändern. Mehrere Wochen, nachdem er bei Johannes B. Kerner über das Thema Kindesmissbrauch gesprochen hatte, verkürzte und verdrehte das Blatt seine Aussagen (siehe hier). Pocher setzte gerichtlich eine Gegendarstellung durch, die sich heute auf der Homepage von bild.de und auf der Seite 1 der “Bild”-Zeitung findet:

Auf der BILD-Titelseite vom 20. Oktober 2004 schreiben Sie in einer Überschrift über mich: „Oliver Pocher TV-Star schützt Kinder-Schänder“.

Weiter heißt es dort: „… Der Komiker gab in der Kerner-Talkshow zu, von einem Kindesmißbrauch zu wissen. Den Täter zeigte er aber nicht an!“

Hierzu stelle ich fest: Der hierdurch erweckte Eindruck, ich würde aktuell einen Kinderschänder schützen, ist falsch. Meine Aussage in der Sendung Kerner bezog sich auf einen Fall, von dem ich vor zehn Jahren erfahren habe und der zum damaligen Zeitpunkt bereits 3 Jahre zurücklag. Die Tat ist verjährt und den Behörden bekannt.

Die Redaktion hat dem Text einen Satz hinzugefügt:

Herr Pocher hat Recht.

Das ist interessant. Denn gegenüber der FAZ hatte “Bild” vergangene Woche noch beharrt, im Recht zu sein. Und die Gegendarstellung hat “Bild” nicht freiwillig gedruckt, sondern erst, nachdem Pocher eine entsprechende Gerichtsentscheidung erreicht hatte. Von der Managerin des TV-Komikers ist zu erfahren: Entschuldigt habe sich “Bild” bei Oliver Pocher bis heute nicht.

Korrektur, 18.30 Uhr: Pochers Anwalt Christian Schertz sagt, eine Gerichtsentscheidung zur Erzwingung der Gegendarstellung sei nicht nötig gewesen. “Bild” habe die Gegendarstellung gedruckt, nachdem er die Zeitung abgemahnt habe. Am heutigen Donnerstag habe sich die “Bild”-Reporterin auch bei Pochers Managerin entschuldigt.