Suchergebnisse für ‘straßburg’

Sendeschluss, Medien-Honorare, Bundesliga

1. Das war’s dann
(taz.de, Jürgen Gottschlich)
Ein Besuch bei der letzten Mitarbeiterversammlung des türkischen Senders “IMC TV” brachte die traurige Gewissheit: Der unabhängige, linke Fernsehsender muss dicht machen, die mehr als 100 Mitarbeiter sind arbeitslos. Nun bleibt nur noch der Gang nach Straßburg zum Gerichtshof für Menschenrechte. Doch das kann Jahre dauern und der bisherige Finanzier befürchtet eine Enteignung, sollte er den Sender finanziell unterstützen. Damit seien im türkischen Fernsehen jetzt praktisch nur noch regierungsnahe Kanäle zu sehen.

2. “Tichys Einblick” – die konservative Alternative
(sueddeutsche.de, Johannes Boie)
Johannes Boie hat sich das Monatsmagazin “Tichys Einblick” angeschaut, hinter dem der Ex-Chef der “Wirtschaftswoche” Roland Tichy steckt. “Tichy kann es”, befindet der Autor. Das neue Heft habe eine Auflage von 70 000, erste Abos seien verkauft, Immobilienmaklern und Banken würden Inserate schalten. Unter den Autoren würden sich bekannte Konservative, aber auch “Internetkrawallos” befinden. “Tichy positioniert sich seriös, profitiert aber selbstverständlich vom Pegida-Narrativ der “Lücken- und Lügenpresse”. Es klingt nur vornehmer bei ihm: Sein Blatt, so schreibt er, sei “für Menschen, die die Nase voll haben vom bevormundenden Mainstream-Journalismus, die selber denken, die die Wahrheit vertragen”. Das stimmt. Jedenfalls solange die eigene Wahrheit ist, dass Merkel dringend abgewählt werden muss.”

3. Medien-Honorare: David gegen Goliath
(carta.info, Laurent Joachim)
Laurent Joachim fragt sich, warum Deutschlands Journalisten in fremden Angelegenheiten so mutig seien, aber innerhalb ihrer Verlage so verzagt. In kaum einer anderen Branche seien die Stundenlöhne so schlecht wie in den Medien. Und kaum irgendwo sonst würden sich die Betroffenen so selten dagegen wehren. Joachims trauriges Fazit: “Inzwischen ist Lohndumping überall so verbreitet, dass keine Krähe einer anderen ein Auge aushacken kann, ohne sich selbst in Verlegenheit zu bringen. Eigentlich ein perfektes Machtsystem samt Schweigekartell.”

4. Erdogan geht gegen Einstellung des Böhmermann-Verfahrens vor
(zeit.de)
Der türkische Präsident Recep Tayyip Erdoğan wehrt sich gegen die Einstellung der strafrechtlichen Ermittlungen gegen den ZDF-Moderator Jan Böhmermann. Die Generalstaatsanwaltschaft in Koblenz muss nun über die Beschwerde Erdoğans entscheiden.

5. Seniorbook heißt jetzt Wize.life
(horizont.net, Katrin Ansorge)
Das Netzwerk “Seniorbook” weicht einem Rechtsstreit mit Facebook aus und benennt sich “freiwillig” um in “wize.life”. Laut IVW hätte “Wize.life” im September dieses Jahres 5,9 Millionen Visits verzeichnen können, bei 320.000 registrierten Nutzern.

6. Wie sich das Facebook-Wachstum der Bundesliga-Klubs ins Ausland verschiebt
(andreasrickmann.de)
Der FC Bayern hat 39 Millionen Fans auf Facebook. Doch nicht einmal mehr 10 Prozent kommen aus Deutschland. Ein Trend, der auch bei anderen Bundesligisten zu sehen ist und die Vereine vor neue Herausforderungen stellt, findet Andreas Rickmann. So habe der FC Bayern seine Teamvorstellung im August via Facebook Live auf Englisch gestreamt. Dies sei im Sinne von über 90 Prozent der Facebook-Fans und konsequent am (Facebook) Publikum ausgerichtet gewesen, hätte aber für Unmut bei den heimischen Fans gesorgt. Rickmann spricht von einem Spagat, vor dem gerade Traditionsklubs im Bereich der Internationalisierung stehen würden: “Die Emotionen und Identität der wichtigen deutschen Fans respektieren, die Werte und die Seele des Klubs wahren und zugleich neue Zielgruppen erschließen.”

Panoramafreiheit, Hoax, Bixit

1. “Die Panoramafreiheit ist bedroht”
(zeit.de, Torsten Kleinz)
Eine Urheberrechtsreform auf europäischer Ebene bedroht die Panoramafreiheit: “Wer Bilder im öffentlichen Raum macht, soll vor Veröffentlichung abklären, ob im Foto geschützte Werke wie Skulpturen, Fassaden oder Kunstwerke zu sehen sind und deren Urheber um Genehmigung bitten. Für Deutschland, Großbritannien und viele andere europäische Länder wäre dies ein erheblicher Rückschritt: Wer sich auf öffentlichem Grund befindet, hat hierzulande relativ freie Wahl, was er fotografiert und kann diese Bilder – auch gewerblich – publizieren.”

2. “‘Panoramafreiheit’: zum Abschuss freigegeben”
(zeitgeisterjagd.de, Matthias Heitmann)
Auch Matthias Heitmann kommentiert die geplante Neuregelung: “Bei ‘Harmonisierungen’, die Fragen individueller Freiheiten oder Rechte berühren, kann daher fast mit Gewissheit davon ausgegangen werden, dass der Kompromiss, dem die angestrebte ‘Vereinheitlichung’ zugrunde liegt, sich am restriktivsten existierenden nationalen Regulierungsniveau orientiert, um die Nationenvertreter nicht vor den Kopf zu stoßen und um wütende nationale Debatten zu vermeiden. Lieber passt man sich in Brüssel und Straßburg an diese niedrigen Standards an und versucht, dies möglichst unbemerkt zu tun.”

3. “Teenager veräppelt ‘New York Times'”
(sueddeutsche.de, Karoline Meta Beisel)
Eine Falschauskunft eines Teenagers an die “New York Times”: “Bei der Zeitung reagierte man prompt, entfernte die Passage und fügte einen Hinweis über den Fehler hinzu.”

4. “Alles falsch – Kleine textile Hoaxsammlung”
(textilegeschichten.net, Suschna)
Suschna stellt den Kontext einiger historischer Fotos klar: “Seiten, denen man gar nicht folgen sollte, so viel Falschinfos werden verbreitet (ganz abgesehen von Copyrightmissachtungen): Alle die irgendwie HistPic, SciencePorn, GlobalPic, BestofSpace, WOWAnimals oder so heißen. In der Regel haben diese Konten Hundertausende Follower und werden immer wieder umbenannt. Sie sind kommerziell sehr erfolgreich. Daher ist es ihnen völlig egal, ob die Bilder, die sie herumschicken, echt sind oder ob die Bildüberschriften stimmen.”

5. “Vor 30 Jahren: Grosser Auftritt im Fernsehen”
(blog.jacomet.ch)
Andi Jacomet blickt zurück auf einen Film, der 1985 im Schweizer Fernsehen ausgestrahlt wurde: “TV DRS hatte keine Freude an der Qualität unseres Videobandes (jeder Schnitt- und somit Kopiervorgang verschlechterte die Qualität, werte verwöhnte Digitalkids von heute!). Die Fernsehleute verlangten also die Originalaufnahmen und versprachen, sie gemäss unseres Schnittes aneinander zu reihen. Leider missriet da einiges – und die Story wurde noch unverständlicher als sie eh schon war. Das war für mich die erste Lebenserfahrung des Typs ‘gib nie ein Projekt aus der Hand, das dir extrem wichtig ist’.”

6. “‘Bixit’: Ökonomen fordern Ausschluss von Bild-Zeitung aus Eurozone, damit Krise in Ruhe gelöst werden kann”
(der-postillon.com)

Ihr EUmel! (6)

Vielleicht müssen wir das anders angehen.

Also, liebe Journalisten: Nein!

Nein,
nein,
nein,
nein,
nein,
nein,
nein,
nein,
nein,
nein,
nein,
und nochmals nein!

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte ist kein “EU-Gericht”!

Und jetzt alle zusammen:

Er ist kein “EU-Gericht”!
Er ist kein “EU-Gericht”!
Er ist kein

Okay, wir geben’s auf. Sie werden es nie lernen.

Verbockt hat es in diesem Fall anscheinend übrigens nicht die AFP (die Überschrift lautet im Original: “Menschenrechtsgericht verurteilt Polen wegen Haft in CIA-Gefängnis”), sondern die Redaktion von Stern.de. Auch die “Süddeutsche” hatte online aus dem “Menschenrechtsgericht” zunächst ein “EU-Gericht” gemacht, bemerkte den Fehler aber selbst.

Der mit Abstand, sagen wir: kreativste Beitrag kommt diesmal aber von der Online-Redaktion von Heute.de.


Im Text ist konsequent vom “EuGH” die Rede. Das ist aber die Abkürzung des Europäischen Gerichtshofs. Der wäre dann auch, wie es – natürlich – in der Überschrift heißt: ein “EU-Gericht”. Er sitzt allerdings nicht, wie unter dem Bild behauptet, in Straßburg, sondern in Luxemburg. In Straßburg sitzt der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (um den es ja auch tatsächlich geht), der wird aber eigentlich mit “EGMR” abgekürzt. Und den

gibt es überhaupt nicht. Das ist in etwa so, als würde man vom “Bundesverfassungsgerichtshof” sprechen.

Aber hey: Am Foto gibt’s nichts auszusetzen! Ist ja schon mal ein Anfang.

Mit Dank an levu.

Nachtrag, 30. Juli: Heute.de hat den Artikel unauffällig korrigiert. Stern.de nicht.

Remix, Netzgemeinde, Netzgemüse

6 vor 9

Um 6 Minuten vor 9 Uhr erscheinen hier montags bis freitags handverlesene Links zu lesenswerten Geschichten aus alten und neuen Medien. Tipps gerne bis 8 Uhr an [email protected].

1. “Feldherr im digitalen Krieg”
zeit.de, Kilian Trotier
Kilian Trotier portraitiert den kanadischen Autor, Blogger und Aktivisten Cory Doctorow. Doctorow sei ein klassischer Aktivist, “aber gleichzeitig einer, der einen neuen Typus des Engagierten im öffentlichen Raum” verkörpere. Doctorow sei “einer der großen Digitalen” unserer Zeit. Der Habitus der Großen der analogen Welt aber sei ihm völlig fremd. Und tatsächlich ordnet Doctorow seine Aktivitäten selbst eher in einen eher spielerischen Kontext ein, als einen kriegerischen, wie es die Überschrift suggeriert. Doctorow: “Wir sind im ersten Level eines sehr langen und sehr komplexen Spiels. Der Endgegner ist noch lange nicht in Sicht.”

2. “Everything is a Remix Part 4”
everythingisaremix.info, Kirby Ferguson, englisch
Im vierten und letzten Teil seiner Serie “Everything is a Remix” wird Kirby Ferguson grundsätzlich und behauptet das Urheberrechtssystem in der westlichen Welt seinen ursprünglichen, dem Gemeinwohl dienenden Zweck aus den Augen verloren habe und nun statt des Gemeinwohls zum Selbstzweck und systemzerstörenden Geschäftsmodel geworden sei: “The belief in intellectual property has grown so dominant it’s pushed the original intent of copyrights and patents out of the public consciousness. But that original purpose is still right there in plain sight. The copyright act of 1790 is entitled ‘an Act for the encouragement of learning’. The Patent Act is ‘to promote the progress of useful Arts.'”

Ein Transcript des Films liegt hier.

3. “How Much Is Enough? We’ve Passed 15 ‘Anti-Piracy’ Laws In The Last 30 Years”
techdirt.com, Mike Masnick, englisch
Mike Masnik listet die 15 Gesetze zum Schutz von “geistigem Eigentum” auf, die auf Initiative der Unterhaltungsindustrie in den letzten 30 Jahren in den USA verabschiedet wurden. Offenbar ist der Spruch vom rechtsfreien Raum Internet auch in den USA bei Politikern und Lobbyisten sehr beliebt: “But apparently we’re told that the internet is a ‘lawless wild west’ when it comes to copyright issues? I think not. All we’ve seen is expansion after expansion after expansion, always using questionable claims of rampant infringement that is supposedly destroying industries.”

4. “Welches Chaos?”
spreeblick.com, Johnny Haeusler
Johnny Haeusler bemängelt, dass die FAZ über die jüngsten Proteste in Griechenland schrob “Athen versank im Chaos” und der Berliner Tagesspiegel die in Griechenland protestierenden “Chaoten” nannte, ohne den Blick auf das grosse Ganze zu richten und nach den Auslösern zu fragen. Haeuslers Fazit: “Das Chaos wütet nicht nur auf den Straßen von Athen, sondern auch in den Sälen von Straßburg, Brüssel, Paris, Berlin.”

Den Eindruck, dass Ahnungslosigkeit, blinder Aktionsismus und Chaos grosse Teile der Politik antreiben drängt sich zumindest auf, wenn man Konrad Lischkas Kommentar zu den vorgeschlagenen Massnahmen der Drogenbeauftragten der Bundesregierung gegen Onlinesucht liest oder Sven Dietrichs Kommentar zur “EU Cookie Richtlinie”.

5. “Das Ende der Netzgemeinde”
indiskretionehrensache.de, Thomas Knüwer
Thomas Knüwer prophezeit das Ende der “Netzgemeinde”, meint damit aber das Ende einer unpassenden Bezeichnung für einen sehr grossen Teil der Gesellschaft. In Deutschland verändere sich laut Knüwer die Haltung gegenüber digitalen Werkzeugen weg von “der German Facebook Angst hin zu mehr Offenheit ohne unkritisch zu sein.” Knüwer glaubt, dass das auch auch den Abschied vom Begriff der “Netzgemeinde” bedeute: “Mit jenem wolkigen Begriff versuchen noch immer Politiker und Journalisten den Mythos aufrechtzuerhalten, digitale Themen seien nur etwas, das eine kleine, verschworene Minderheit interessiere, einen Wan Lan Klan in Kapuzzenpullis und mit Irokesenhaarschnitt.”

Wenn es dann bald keine “Netzgemeinde” mehr gibt, gibt es künftig immerhin noch “Netzgemüse“.

6. “Die Medien als Richter?”
vocer.org, Volker Boehme-Neßler
Der Rechtswissenschaftler und Politologe Volker Boehme-Neßler fordert, dass die Unabhängigkeit der Richter künftig auch durch eine “ausgeprägte Mediensouveränität” der Richter sichergestellt wird: “Richter müssen sich bewusst werden, dass sie nolens volens durch Medien beeinflusst werden. Die Unabhängigkeit eines Richters wächst in dem Maße, wie er sich seiner Abhängigkeit bewusst wird. Nur wer seine Abhängigkeiten kennt, kann ihnen entgegenwirken. Die in Justizkreisen weit verbreitete Ansicht, Richter seien per se resistent gegen Mediendruck, ist nicht nur sachlich falsch. Sie behindert auch den wirklich souveränen Umgang mit den Versuchungen, Drohungen und Einflüssen der Medien.”

Ihr EUmel! (2)

Als wir hörten, dass der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) heute im Fall einer gekündigten Berliner Altenpflegerin entscheiden wird, wussten wir, es würde heute Arbeit geben. Denn: Zu viele Journalisten glauben immer noch, der EGMR hätte irgendetwas mit der Europäischen Union zu tun, was bekanntlich nicht der Fall ist.

Vorgelegt hatte bereits die “Berliner Morgenpost”, die in ihrer heutigen Ausgabe vor dem Urteil schreibt:

Auf EU-Ebene wird im Fall Heinisch entschieden, ob die Entlassung nicht doch ein Verstoß gegen das Recht auf Meinungsfreiheit ist.

Auf morgenpost.de ist dann auch noch die Überschrift falsch:

Pflegenotstand bei Vivantes: EU entscheidet über Entlassung von Altenpflegerin

Und nach dem Urteil ging es weiter:

Kritik an Vivantes: EU - Kündigung einer Altenpflegerin nicht rechtens

Ahnungslosigkeit auch mal wieder bei “Welt online”:

Gerichtsurteil - Schutz für "Whistleblower": Arbeitgeber dürfen ihren Mitarbeitern laut EU-Urteil nicht kündigen, wenn sie auf Missstände aufmerksam machen.

Mit Dank an Mark K., Philipp W. und Matthias B.

Nachtrag, 21.20 Uhr: “Welt online” hat sich unauffällig korrigiert. morgenpost.de hat den eigenen Artikel korrigiert, den übernommenen Print-Artikel aber unangetastet gelassen.

Unterdessen gibt es zwei Neuzugänge im Wettbewerb “Deutschlands begriffsstutzigste Journalisten”zu vermelden.

Den “Westen”:

Urteil: EU-Gerichtshof stärkt Arbeitnehmer bei der Offenlegung von Missständen

Und den in dieser Sache traditionell ahnungslosen “Berliner Kurier”:

15.000 Euro Entschädigung erstritt Heinisch vorm EU-Gericht für Menschenrechte in Straßburg, erreichte für Arbeitnehmer ein wichtiges Urteil. Wer Missstände bei seinem Arbeitgeber öffentlich anprangert, darf nicht fristlos gefeuert werden. Das war in ihrem Fall passiert.

2. Nachtrag, 22. Juli: Und so berichtet die “B.Z.” heute über den Fall:

Bild  

Wer stoppt diesen EU-Irrsinn?

Irgendwann wird vielleicht auch der letzte Journalist verstanden haben, dass der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) kein “EU-Gericht” ist.

Heute jedoch nicht:

Denn der EU-Gerichtshof in Straßburg urteilte im Mai 2010, dass alle nachträglich zur Sicherungsverwahrung verurteilten Täter freizulassen sind.

Mit Dank an Moritz, Martin E., Jan C. und Frank Sch.

Silvana Koch-Mehrin, Lena, Mississippi

6 vor 9

Um 6 Minuten vor 9 Uhr erscheinen hier montags bis freitags handverlesene Links zu lesenswerten Geschichten aus alten und neuen Medien. Tipps gerne bis 8 Uhr an [email protected].

1. “Kisch-Debatte: Interview mit René Pfister”
(reporter-forum.de, Ariel Hauptmeier)
Ariel Hauptmeier befragt René Pfister zur Verleihung und Aberkennung des Henri-Nannen-Preises: “Die Jury hat sich am vergangenen Freitag entschieden, mir die größte Ehre zukommen zu lassen, die in Deutschland einem Reporter zukommen kann. Dann wurde der Preis in eine Strafe verwandelt, und die Jury hat es nicht einmal für nötig erachtet, mich anzuhören.”

2. “Mogelpackung im WWW?”
(de.ejo-online.eu)
Eine Studie des European Journalism Observatory (PDF-Datei) untersucht, “wie europäische Medien ihr Publikum online an redaktionellen Prozessen teilhaben” lassen. “Viele europäische Medien setzen offenbar vor allem aus Marketing-Gründen Transparenz-Instrumente ein, die dem Publikum eher die Illusion von Teilhabe an journalistischen Prozessen geben denn tatsächlich Dialog ermöglichen.”

3. “Schäuble lässt nach Informanten fahnden”
(zeit.de, Philip Faigle)
Im Finanzministerium sucht man den Mitarbeiter, “der in der vergangenen Woche einen internen Sprechzettel von Finanzminister Wolfgang Schäuble an die Presse weiter gereicht hat”: “Das Papier habe auf einem Server des Ministeriums gelegen, auf den insgesamt 28 Mitarbeiter Zugriff hatten, sagte der Sprecher Schäubles. Noch sei allerdings unklar, wie viele Personen das Dokument kannten. Auch habe man noch keinerlei Anhaltspunkte, wer schließlich das Papier verschickt habe.”

4. “Vorzeigefrau wird Hinterbänklerin”
(tagesschau.de, Martin Durm)
Martin Durm schreibt aus Straßburg zum Rückzug von Silvana Koch-Mehrin: “Frau Koch-Mehrin hat viele Gegner in Straßburg, aber andererseits eben auch viele Verbündete in Medien und Politk. Die ‘Bild’-Zeitung beispielsweise, die sich in ihrer ansonsten eher europakritischen Berichterstattung gar nicht mehr einkriegen konnte vor Begeisterung für Frau Koch Mehrin – und für ihr blondes Haar: Miss Europa, schönste Mutter im EU-Parlament, wurde sie bei Springer genannt, als sie sich mit Schwangerschaftsbauch ablichten ließ.”

5. “Anstelle eines Lena-Wortspiels: Benehmen wie ein Bürstenbinder”
(miumeu.twoday.net, Miss Manierlich)
“Heisskalte wellen des fremdschämens” durchlaufen Miss Manierlich anlässlich des Zusammentreffens von Lena Meyer-Landrut und Frank Elstner in der ARD-Sendung “Show für Deutschland” (Video auf YouTube): “ich erwarte, dass so jemand den arsch zusammenkneift und ein freundliches lächeln aufsetzt, wenn ein interviewer pathetische vergleiche zieht (‘sie sind der einsamste mensch da unten auf der bühne’) oder probleme mit dem zählen hat (‘die letzten beiden jahre’). pampigkeit, klugscheißerei und sparkassen-freche-jugendlichkeit ist nur dann angebracht, wenn das gegenüber selbst die grenze der höflichkeit und des guten geschmacks überschreitet und bspw. unverschämte privatangelegenheiten aus dem interviewten herausprovozieren will.”

6. “Weatherman-Based System of Flood Height Measurements”
(thedailyshow.com, Video, 1:53 Minuten, englisch)
Der über die Ufer tretende Mississippi bringt Journalisten dazu, sich in den Fluß zu stellen.

dpa  etc.

Ihr EUmel!

Besondere Situationen erfordern besondere Maßnahmen: Am Besten, wir legen alle zusammen und lassen mehrere Quadratmeter große Schilder in Signalfarben anfertigen, auf denen in großen Lettern “DER EUROPÄISCHE GERICHTSHOF FÜR MENSCHENRECHTE (EGMR) IST KEIN EU-GERICHT!” steht. Diese Schilder hängen wir dann in den Redaktionsräumen deutscher Medien, in den Journalistenschulen und – je nachdem, wie viel Geld zusammenkommt – vor den Badezimmerspiegeln aller Journalisten auf.

Das klingt zwar wie ein geisteskranker Plan, aber alle bisherigen Versuche, diese schlichte Information in Journalistenhirne zu prügeln, haben ja nichts gebracht:

Der dpa-Landesdienst Baden-Württemberg behauptete gestern gleich in drei Überschriften über eine Entscheidung des EGMR:

EU-Gerichtshof rügt Sicherungsverwahrung in Deutschland

Und er war damit nicht allein:

Menschenrechte: EU-Gerichtshof rügt Sicherungsverwahrung in Deutschland
(“Welt Online”)

EU-Gerichtshof fordert Freilassung von Triebtätern
(“RP Online”)

Urteil in Straßburg: Sicherungsverwahrung: EU-Gerichtshof rügt Deutschland
(badische-zeitung.de)

Klares Urteil: Vier Deutsche haben erfolgreich beim EU-Gerichtshof gegen ihre Sicherungsverwahrung geklagt.
(nwzonline.de)

FRAGE: Vor dem EU-Gerichtshof sind noch 40 Fälle über Sicherungsverwahrung anhängig. Berücksichtigt der EGMR die Reform, die am 1. Januar in Kraft getreten ist?
(nwzonline.de)

Rüge des EU-Gerichtshofs: Politiker will Urteil zur Sicherungsverwahrung ignorieren
(augsburger-allgemeine.de)

Straßburg : EU-Richter kritisieren deutsche Sicherungsverwahrung
(sr-online.de)

Erneut wurde der deutsche Weg jetzt von höchsten EU-Richtern gerügt. Vier Sextäter hatten geklagt, zwei aus Aachen. Mit Erfolg.
(express.de)

Wie begründet das der EU-Gerichtshof? “Die deutschen Gerichte hätten die Unterbringung der Strafgefangenen im Gefängnis zu Präventivzwecken nicht nachträglich anordnen dürfen.”

(“B.Z.”)

Mit Dank an Manuel.

Nachtrag, 20.02 Uhr: Folgendes veröffentlichte “Zeit Online” um 18.26 Uhr:

EU-Urteil zur Sicherungsverwahrung Eine Ohrfeige für den Gesetzgeber

Mit Dank an Maximilian.

2. Nachtrag, 16. Januar: Von den oben verlinkten Medien haben die “Badische Zeitung” und die “Zeit” ihre Fehler korrigiert.

Von Fehlern und Fehlerinnen

Zugegeben: Das mit Europa, das ist unübersichtlich. Es gibt die Europäische Union (EU), die auf die Europäischen Gemeinschaften (nicht zu verwechseln mit der Europäischen Gemeinschaft) zurückgeht, den Europarat (nicht zu verwechseln mit dem Europäischen Rat oder dem Rat der Europäischen Union), den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (nicht zu verwechseln mit dem Europäischen Gerichtshof der Europäischen Union, obwohl genau das immer wieder geschieht), das Europäische Parlament und die Europäische Kommission, die wiederum Teil der EU sind, außerdem die Europäische Rundfunkunion, die UEFA und die Band Europe. Da kann man schon mal durcheinander kommen.

Trotz dieser offensichtlichen Verwechslungsgefahren nähern sich Journalisten Themen, in denen es irgendwie um Europa geht, häufig mit großer Ahnungslosigkeit Sorglosigkeit. Statt noch mal eben schnell nachzugucken, wird da gerne mal einfach vor sich hinbehauptet. Denn letztlich wissen vor allem die Leser: Europa, das ist immer auch Bürokratie-Irrsinn und irgendwie schlecht für Deutschland.

Im Mai rief die Schweizer Politikerin Doris Stump bei einer Gleichstellungskonferenz des Europarats zum Kampf gegen sexistische Stereotype in den Medien auf, im Juni schließlich schloss sich der Europarat ihren Forderungen an und empfahl dem Ministerkomitee (und damit seinen Mitgliedsstaaten), in den eigenen Verwaltungen auf eine Verwendung “nicht-sexistischer Sprache” zu achten. Beobachter(innen), die zur Resignation neigen, werden festgestellt haben, dass die Fortschritte auf dem Gebiet in den letzten 20 Jahren anscheinend nicht sehr groß waren.

Gestern veröffentlichte dann “Bild” auf Seite 1 eine kleine Meldung, deren Langfassung auf Bild.de erschien. Autor Stefan Ernst ging dabei nicht nur auf die Empfehlung des Europarats ein, sondern füllte seinen Text auch mit zahlreichen Beispielen geschlechtsneutraler Sprache aus Frau Stumps Schweizer Heimat an, die allerdings in keinem direkten Zusammenhang zur Empfehlung des Europarats standen. Das alles war also nicht gerade neu und einigermaßen irreführend, aber auch nicht falsch.

“Welt Online” verkürzte schon etwas und hob den “Leitfaden zum geschlechtergerechten Formulieren” der Schweizer Bundeskanzlei (PDF) in neue Höhen:

Der Rat in Straßburg will Sexismus bekämpfen und rät zu geschlechtsneutraler Sprache. Es gibt bizarre Ersatzvorschläge.

Europamäßig war da aber noch alles im grünen Bereich.

Schlimmer erwischt hat es da schon den “Berliner Kurier”, der dem Thema heute gleich zwei Kommentare, geschlechtergerecht geschrieben von Mann und Frau, widmet: Martin Geiger echauffiert sich über den “EU-Irrsinns-Stadl” und fragt angesichts der Straßburger Empfehlungen und des Schweizer Leitfadens:

Wie viel Fantasie muss in Brüsseler Amtsstuben herrschen, um im Wort “Fußgängerzone” den puren Sexismus der übelsten, chauvinistischen Art auszumachen.

Geigers Kollegin Stefanie Monien geht gleich noch einen Schritt weiter und listet unter der Überschrift “EU will Mama und Papa abschaffen” noch ein paar “Gaga-Empfehlungen für die EU” (“zum Schmunzeln”) auf und erklärt, dass die Schweiz “im Übrigen” gar nicht zum Europarat gehöre — was dann richtig wäre, wenn es tatsächlich um die EU ginge und nicht um den Europarat. Konsequenterweise hat die “Hamburger Morgenpost” Moniens Kommentar gleich die Dachzeile “EU total verrückt” verpasst.

Mit Dank an Florian S. und Henning.

Kurz korrigiert (491 & 492)

Bei der wörtlichen Übernahme einer Meldung der Nachrichtenagentur AFP im hauseigenen “News-Ticker” hat sich Bild.de für folgende Überschrift entschieden:

"EuGH verklagt Russland"

Anders gesagt: Drei Wörter, zwei davon falsch.

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) sitzt in Luxemburg und wäre für das Nicht-EU-Land Russland gar nicht zuständig, wohingegen der zuständige Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) in Straßburg Russland nicht “verklagt”, sondern verurteilt hat.

Und woher wissen wir das? Na, aus der Meldung selbst natürlich.

Mit Dank an Katharina.

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