Sibel Kekilli hat kein besonders gutes Verhältnis zur “Bild”-Zeitung, und das verwundert wenig, wenn man weiß, was das Blatt der Schauspielerin vor zehn Jahren angetan hat.
Zwei Tage nachdem der Film „Gegen die Wand“, in dem Kekilli die Hauptrolle spielt, den Goldenen Bären gewonnen hatte, breitete “Bild” wochenlang genüsslich ihre Vergangenheit als Pornodarstellerin aus. Kekilli sagte danach gegenüber der „Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung“: „Die ‘Bild’-Zeitung sagt mir zum Beispiel: Wir wollen jetzt an deine Eltern ran. Aber wir können sie in Ruhe lassen, wenn du uns ein Interview gibst. Ich laß mich ganz bestimmt von denen nicht erpressen.“
Die “Bild”-Berichterstattung wurde später vom Presserat mit einer Rüge belegt (die “Bild” erst zwei Jahre später unauffällig abdruckte) und vom Berliner Kammergericht als unzulässiger “Eingriff in die Würde eines Menschen“ bezeichnet (Genaueres s. Kasten).
Seitdem hat Sibel Kekilli der „Bild“-Zeitung (mit zweiAusnahmen) keine Interviews mehr gegeben und würde es nach eigener Aussage auch nicht mehr tun. Darum waren wir auch etwas überrascht, als wir vor gut drei Wochen lasen:
Jetzt erzählt Sibel Kekilli BILD bei der Berlinale, wie ihr neues Leben in Hollywood läuft und wie es weitergeht.
Unser Verdacht war zuerst, dass „Bild“ sich das Interview (das wortgleich auch in der „B.Z.“ erschienen ist) in guteralterSportteil-Tradition aus den Antworten von einer allgemeinen Pressekonferenz zusammengestückelt hat, doch inzwischen wissen wir, dass es doch ein wenig anders war:
Die Reporterin selbst erinnert sich offenbar anders. In einer Anmerkung schiebt die Redaktion hinterher:
Die Freiwillige Selbstkontrolle der Presse funktioniert. Im Februar des Jahres 2004 berichtete “Bild” unter Überschriften wie “Deutsche Filmdiva in Wahrheit Porno-Star” mehrfach verächtlich über die Schauspielerin Sibel Kekilli*. Nur zehn Monate später kassierte das Blatt dafür eine heftige Rüge vom Deutschen Presserat. Und nur fünfzehn weitere Monate später, insgesamt also über zwei Jahre nach ihren ursprünglichen Berichten, entledigt sich “Bild” der Selbstverpflichtung, diese Rüge zu veröffentlichen. Heute, fast ganz unten auf Seite 4:
(Ja, das ist die komplette Meldung. Und als Größenvergleich rechts im gleichen Maßstab ein kleines “g” der Hauptschlagzeile von Seite 1.)
Natürlich wissen die “Bild”-Leser, dass sich hinter Ziffer 1 des Pressekodex “die Wahrung der Menschenwürde” als eines der “obersten Gebote der Presse” verbirgt. Und hinter Ziffer 12 das Verbot, jemanden aufgrund seines Geschlechtes oder seiner Zugehörigkeit zu einer “rassischen, ethnischen, religiösen, sozialen oder nationalen Gruppe” zu diskriminieren. Klar, das musste “Bild” nicht erklären.
Und sicher war den “Bild”-Lesern auch bekannt, wie der Presserat seine Rüge begründete. Dass nämlich die “Bild”-Berichterstattung die Betroffene “entwürdigt” hätte. Denn, so wörtlich:
“Das öffentliche Interesse deckt eine Form der Berichterstattung nicht, in der die Persönlichkeit der Betroffenen auf das reduziert wird, was man über diese in den Klappentexten von Pornofilmkassetten lesen kann.”
Diesen Satz — und damit genug der Ironie — hat “Bild” nicht verstanden. Aus der Rüge sei für die “Bild”-Redaktion “nicht eindeutig” hervorgegangen, über welche Verfehlungen sie die Leser hätte informieren wollen, sagte im Februar 2005, ein Jahr nach den ursprünglichen Berichten, ein “Bild”-Sprecher. Man habe daher den Presserat gebeten, die Ausführungen zu präzisieren. Die Zwischenzeit hatte “Bild” genutzt, in anderer beleidigender Form über Kekilli zu berichten. Zweimal untersagten Gerichte dies, einmal mit der Begründung, Kekilli sei im Rahmen einer Kampagne von “Bild” “in höhnischer Weise herabgesetzt und verächtlich gemacht” worden. “Ein derartiger Eingriff in die Würde eines Menschen” sei durch die Freiheit der Berichterstattung “nicht mehr gedeckt”.
Ein knappes Jahr später hatte der “Bild”-Sprecher eine neue Begründung dafür, dass “Bild” die Rüge noch nicht abgedruckt hatte. Im Januar 2006 sagte er, die Rüge sei “unter schweren Verstößen gegen die Verfahrensordnung zustande gekommen” und man warte seit vielen Monaten auf eine Erklärung des Presserates, wie nun zu verfahren sei. Gleichzeitig wartete der Presserat nach eigener Auskunft darauf, dass “Bild” die insgesamt sechs noch nicht abgedruckten öffentlichen Rügen aus dem Jahr 2004 noch drucken würde.
Offenbar hat man inzwischen miteinander gesprochen, verhandelt, gefeilscht, erklärt. Und damit die Mühe nicht umsonst war, zeigen wir einfach noch mal das Ergebnis dieses jahrelangen Vorgangs:
Das wird “Bild” eine Lehre sein.
*) Die “Bild”-Autoren Bernhard Kelm und Patricia Dreyer veröffentlichten die Details über Kekillis Vergangenheit unmittelbar nachdem der Film “Gegen die Wand” mit ihr in der Hauptrolle den Goldenen Bären gewonnen hatte. Die Zeitung “berichtete” über Kekilli unter anderem: “Blasen gehört neben Doggystyle zu ihren bevorzugten Sexualpraktiken” und veröffentlichte, auch online, Bilder aus den Pornos (“klicken Sie hier”). Kekilli sagte danach gegenüber der “Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung”: “Die ‘Bild’-Zeitung sagt mir zum Beispiel: Wir wollen jetzt an deine Eltern ran. Aber wir können sie in Ruhe lassen, wenn du uns ein Interview gibst. Ich laß mich ganz bestimmt von denen nicht erpressen.”
Falls Sie in der Zwischenzeit Entzugserscheinungen oder stressige Verwandte plagen, empfehlen wir eine Stöberrunde in unserem Archiv. Unsere Beiträge aus diesem Jahr:
Die “6 vor 9”-Ausgaben finden Sie hier, die “Perlen des Lokaljournalismus” hier.
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Um 6 Minuten vor 9 Uhr erscheinen hier montags bis freitags handverlesene Links zu lesenswerten Geschichten aus alten und neuen Medien. Tipps gerne bis 8 Uhr an [email protected].
1. “Erpressung im Boulevard-Journalismus” (ndr.de, Video, 9:05 Minuten)
“Zapp” berichtet vom Prozess gegen einen wegen Nötigung zu einer Geldstrafe verurteilten Ex-“Bild”-Journalisten. “Pressefreiheit darf nicht zur Erpressungsfreiheit werden”, sagte Kläger Ottfried Fischer nach der Verhandlung. Vor der Anklage, 2009, bewertete er in der Talkshow “Beckmann” seine Beziehung zu “Bild” so: “Wir haben ein gutes Handling miteinander.”
2. “Kampf der Leserintelligenz” (el-futbol.de, Sidan)
Sidan liest “Sport Bild”: “Die Zeitung schnappt irgendwelche Tatsachen auf und dreht sie sich so hin, dass sich das, was passiert ist, so spektakulär oder skandalös wie möglich anhört. Den dabei entstehenden Kollateralschaden, dass dem Leser Artikel aufgetischt werden, die nicht mehr so ganz der Wahrheit entsprechen, muss man dabei halt in Kauf nehmen.”
3. “Die RTL-Siedlung” (fernsehkritik.tv, Fernsehkritiker)
“Am 21. Oktober liefen nachmittags, wie sonst auch, die Dokusoaps ‘Verdachtsfälle’ und ‘Familien im Brennpunkt’ hintereinander – und auch geographisch betrachtet spielten sie sich nah beieinander ab.”
4. Interview mit Hans Ulrich Gumbrecht (welt.de, Mara Delius) Hans Ulrich Gumbrecht vermisst die Lernbereitschaft in deutschen Talkshows: “Das sind Sendungen, die dreißig Stunden laufen könnten, ohne dass sich irgendeine Position verschiebt oder verändert.”
5. “Geschenkpapier III: Altpapier Des Jahres” (evangelisch.de, Sascha Lobo)
Zum zehnten Geburtstag der Rubrik “Altpapier” gratuliert nach Rüdiger Dingemann und Hans-Jürgen Jakobs auch Sascha Lobo mit einem “Geschenkpapier”. Er fragt sich, was die Quellenangabe “Deutscher Twittereintrag” zu bedeuten hat. “Das entspricht der Medienpraxis, bei irgendwelchen im Fernsehen gezeigten Amateuraufnahmen ‘Quelle: Youtube’ einzublenden oder gleich zu schreiben: ‘Quelle: Internet’. ‘Qualität’ kommt vielleicht nicht von ‘Quelle’, sollte es aber. Oder man ist wenigstens konsequent und schreibt bei den Zeitungszitaten ‘Quelle: Papier’.”
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1. “Westerwelle ist zurückgetreten” (tagesspiegel.de, Elisa Georgi und Florian Wessel)
Tagesspiegel.de erinnert sich an den Fall “Bluewater” (BILDblogberichtete), der am 10. September 2009 den Puls in der Redaktion ansteigen liess. Elisa Georgi und Florian Wessel bezweifeln, “dass durch diese Art der falschen Berichterstattung die Welt wirklich verbessert werden kann”. “Statt über die ‘Blödheit’ einiger Journalisten zu lachen und von nun an kritisch an das zu gehen, was man täglich in der Zeitung liest, führen ‘Fakenews’ eher zu einer Verunsicherung der Leser, welche so schon in der Nachrichtenflut ertrinken.”
2. Interview mit Matthias Matussek (meedia.de, Christopher Lesko)
Teil 1 eines langen Gesprächs mit Matthias Matussek: “Schauen Sie doch auf Nixon, Tony Blair, Clinton: Lügen verschaffen vielleicht einen kurzen, strategischen Vorteil. Letztlich zahlen sie sich nicht aus und werden von der Wahrheit eingeholt. Dauerhafter sind da schon Wahrheits-Sager wie Ghandi oder Martin Luther King.”
3. “Darf ich vorstellen: Der Embedded Advertiser” (juliane-wiedemeier.de)
“I♥KR” steht auf dem T-Shirt einer der Kandidatinnen in der Sat.1-Sendung “Deutschlands Meisterkoch”. Juliane Wiedemeier fragt sich, ob KR ihr Freund ist oder ob es sich um eine “Liebesbekundung für das chemische Element Krypton im Speziellen oder Kommerzienräte im Allgemeinen” handelt.
4. “‘Heute’ sabbert sich ein Nacktbild von Sibel Kekilli” (kobuk.at, Helge Fahrnberger)
Die Gratiszeitung “Heute” illustriert ein Zitat des Gerichts, dass es Sibel Kekilli nicht mehr zu dulden hat, dass das Fernsehen “nach so vielen Jahren” Szenen aus einem Porno, in dem sie mal mitgespielt hat, ausstrahlt, “ausgerechnet mit einer Nacktszene aus besagtem Porno”.
5. “Unter Linken – Die Links” (scienceblogs.de/primaklima, Georg Hoffmann, Videos)
Georg Hoffmann fand den Film “Unter Linken” von Jan Fleischhauer “exzellent und sehr lustig und manchmal auch sehr wahr”. Michael Angele auf freitag.de dagegen: “Das Problem ist, dass Fleischhauer in seinem Film nur am Rande als Satiriker auftritt. Er ist auch nicht erkennbar ein Aufklärer.”
“Welt Online” tut sich schwer damit, eine Rüge des Presserates zu akzeptieren. Vor vier Monaten beanstandete das Gremium einen aus der “Welt am Sonntag” übernommenen Artikel, der in den höchsten Tönen von Aperol-Sprizz schwärmte — einem Getränk, das offenbar “selig” macht.
Für alle, denen die Werbebotschaft im Text noch zu subtil war, hatte “Welt Online” den Artikel mit einem prägnanten Foto des Herstellers illustriert:
Nun könnte man das für ein fast schulbuchmäßiges Beispiel für eine fehlende Trennung von redaktionellen und werblichen Veröffentlichungen halten, wie sie der Pressekodex unter Ziffer 7 untersagt. Nicht so “Welt Online”: Dort legte man Beschwerde gegen den Beschluss des Presserates ein und wies u.a. darauf hin, dass man das Werbefoto im Artikel doch ausgetauscht habe, nachdem der Presserat sich gemeldet hatte.
Also beschäftigte sich der Presserat noch einmal mit der Sache, aber auch der zweite Ausschuss, der sich mit dem Thema befasste, kam zum selben Ergebnis wie der erste. Es bleibt bei der Rüge.
Das ist jetzt auch schon wieder vier Wochen her. Veröffentlicht hat “Welt Online” die Beanstandung noch nicht.
Wie es übrigens aussieht, wenn ein Qualitätsmedium wie die “Welt am Sonntag” seiner Pflicht nachkommt, die Leser über eine solche Rüge zu informieren, konnte man am 3. Januar dieses Jahres sehen:
Dass es sich bei “Ziffer 7” um das Trennungsgebot zwischen Werbung und Redaktion handelt, die Zeitung also für (besonders krasse) Schleichwerbung gerügt wurde, dieses Wissen setzt die “WamS” bei ihren Lesern einfach mal voraus. Man muss so Sachen ja auch nicht über-erklären. Dieses Prinzip hat die andere große Qualitätszeitung im Haus ja erfolgreich vorgemacht.
Korrektur, 15.50 Uhr. Wir hatten übersehen, dass in dem gerügten Aperol-Artikel von “Welt Online” doch schon ein Kasten steht, der auf die Rüge hinweist — mit derselben kryptischen Formulierung (siehe rechts).
Korrektur / Nachtrag, 12. April. Soweit wir oben den Eindruck erweckt haben, dass “Welt Online” bereits seit vier Wochen von der Bestätigung der Rüge durch den Presserat wusste und die Veröffentlichung schuldhaft
verzögert hat, stellen wir fest: Das war falsch. “Welt Online” hat nunmehr mitgeteilt, erst am 1. April 2010 von der Rüge erfahren zu haben und diese noch am gleichen Tag veröffentlicht zu haben. Lukas Heinser, Stefan Niggemeier
Seit einiger Zeit versteckt die “Bild”-Zeitung die Rügen, die der Presserat gegen sie ausspricht, nicht mehr möglichstunauffälligimBlatt, sondern widersprichtlieberlautstark – beweist darin aber deutlich weniger Geschick.
Aktuell sieht sich die “Bild”-Zeitung ja zu Unrecht für ihre drastische Berichterstattung über einen Flugzeugabsturz in Nepal gerügt. Deshalb gab die Axel Springer AG gestern eine Pressemitteilung heraus. “Bild”-Chef Kai Diekmann bezeichnet die Rüge darin als “rätselhaft”, berief sich auf frühere Entscheidungen des Presserats, schien aber gar nicht begriffen zu haben, warum “Bild” eigentlich genau gerügt wurde (wir berichteten).
Der Presserat sah sich daraufhin genötigt, heute seinerseits eine Pressemitteilung herauszugeben, in der er Diekmanns Kritik “entschieden zurück” weist:
Die Rüge für die Abbildung von verkohlten Leichen auf der Titelseite der Zeitung – insbesondere in Verbindung mit Porträtfotos von Absturzopfern im Innenteil – liegt auf einer Linie mit der bisherigen Spruchpraxis des Presserats. Dies zeigen die Entscheidungen des Selbstkontrollgremiums zu Beschwerden über die Veröffentlichung von Fotos vom Concorde-Absturz und der Tsunami-Katastrophe, in denen ebenfalls gerügt bzw. missbilligt wurde.
Damit geht der Presserat explizit auf eine Passage aus der gestrigen Springer-Pressemitteilung ein, in der Diekmann sich so zitieren ließ:
“Nach allen vom Presserat zu vergleichbaren Fällen kommunizierten Kriterien – siehe ‘Stern’ und ‘Spiegel’ zum Concorde-Absturz und Tsunami –, die BILD vorab sorgfältig bedacht hat, hätte diese Veröffentlichung ethisch für unbedenklich gehalten werden müssen.”
Wie sorgfältig “Bild” insbesondere die Begründung des Presserats etwa zur Rüge für die Concorde-Berichterstattung des “Stern” bedacht hat, wird deutlich, wenn man sich anschaut, welche Kriterien der Presserat im Jahr 2000 in seiner Entscheidung kommuniziert hat:
Unter der Überschrift “Die Tragödie – Das Leben geht weiter” zeigt [der “Stern”] die Stelle in Paris, an der am 25. Juli 2000 eine Concorde-Maschine der Air France abgestürzt ist. Das Farbfoto veranschaulicht das Grauen auf dem Trümmerfeld und die Bergungsarbeiten nach der Katastrophe. So sind auf dem doppelseitigen Bild verkohlte Leichen zu sehen. Am rechten Rand der Seite sind die Fotos zweier Ehepaare und eines Mannes eingeblockt, die sich an Bord der Unglücksmaschine befanden. (…)
Der Presserat (…) erteilt der Zeitschrift eine öffentliche Rüge. (…)
Die eingeblockten Fotos der Absturzopfer stellen einen optischen und assoziativen Zusammenhang zwischen den Abgelichteten und den anonymen Leichen her. Das verletzt zumindest die Würde der trauernden Angehörigen.
Zur Erinnerung hier nochmal die Begründung der aktuellen Rüge gegen die “Bild”-Zeitung:
Durch den assoziativen Zusammenhang zwischen den Abgelichteten im Innenteil und den anonymen Leichen auf der Vorderseite wurden die Gefühle der trauernden Angehörigen verletzt.
Was auch immer Kai Diekmann daran nicht verstanden hat – es scheint ein grundsätzliches Problem zu sein.
Christian Schertz, 41, ist Medienanwalt in Berlin. In den vergangenen Jahren setzte er in “Bild” und “BamS” u.a. Gegendarstellungen für Sabine Christiansen, Oliver Pocher, Nadja Auermann, Natalie Wörner, Katja Flint, Hannelore Hoger, Nora Tschirner, Karsten Speck, Sibel Kekilli, Cosma Shiva Hagen, Dieter Wedel, Günther Jauch und Alexandra Neldel durch. Schertz lehrt u.a. Medienrecht an der Potsdamer HFF und der FU Berlin — und stellt heute in Berlin gemeinsam mit Thomas Schuler das Buch “Rufmord und Medienopfer” vor.
Von Christian Schertz
Kein Zweifel: Auf BILDblog ist es angezeigt, sich kritisch mit “Bild” auseinanderzusetzen. Nur: Kritik kommt aus dem Altgriechischen und bedeutet sinngemäß: “Die Kunst der Beurteilung”. Blattkritik — zu der ich von “Bild” noch nie eingeladen wurde — heißt also auch, Positives zu erwähnen. Daher mein Selbstversuch, die heutige “Bild”-Ausgabe nach Punkten zu durchforsten, die mir positiv auffallen, gewissermaßen als dialektischer Gegenentwurf zu BILDblog.
And here are the results:
Auf der Titelseite ist Nicolas Sarkozy “Verlierer” des Tages. “Bild” prangert zu Recht an, wie der französische Staatspräsident dem libyschen Staatschef Gaddafi (“Folter, Zensur und Menschen, die einfach verschwinden!”) fünf Tage einen roten Teppich ausrollt, um ihm ein Atomkraftwerk zu verkaufen.
Auf Seite 2 deckt Hugo Müller-Vogg in seinem Kommentar die Bigotterie christdemokratischer Politiker auf, die zumindest über Jahre ausschließlich das Lebensmodell “verheiratet mit Kindern” als Ideal gefeiert und vor allem dem Volk verkauft haben, dieses Modell aber immer seltener selbst leben nach dem Motto: “Wasser predigen und Wein trinken.” Müller-Vogg gelingt das Ganze auch noch, ohne bei den beschriebenen Fällen (Wulff, Oettinger, Pofalla) die Intimsphäre zu verletzen, da er lediglich öffentlich bekannte Fakten mitteilt und hieraus seine Schlüsse zieht. Hinzutritt, dass Frau Oettinger in einem Artikel neben dem Kommentar immerhin Fragen der “Bild” zu der Trennung, wenngleich abwiegelnd, beantwortet und damit selbst den heutigen Titel “Nach Ehe-Aus: Das sagt Frau Oettinger” ohne Not befördert hat. Wahrscheinlich war es wieder ein Überrumpelungsanruf, bei dem als presserechtliche Grundregel eigentlich gilt: Wenn man weitere Berichterstattung nicht befördern will, sagt man nichts, njet, kein Kommentar. Anders offenbar im Fall Oettinger.
Weiterhin fällt auf, dass die heutige “Bild” im Wesentlichen auch sonst ohne massive Eingriffe in die Privatsphäre auskommt. Lediglich ein “Abschuss” von Britney Spears, der sie beim Stehlen eines Feuerzeuges im Wert von 99 Cent an einer Tankstelle zeigt, lässt sich finden. Indes dürfte auch dieses Foto rechtlich nach der medialen Inszenierung von Frau Spears sogar zulässig sein.
Noch zu diesem Thema: Tatsächlich, ich kann es gar nicht glauben, ich finde kein Leser-Reporter-Foto! Jedenfalls in der Printausgabe. Mehrfach blättere ich die Zeitung durch. Ich finde keins.* Da wurde über Monate “das Phänomen Leser-Reporter” in den Feuilletons der überregionalen Tagespresse und den Medienmagazinen in Funk und Fernsehen diskutiert und angeprangert. Auch ich selbst war hieranbeteiligt (“Massenweiser Aufruf zum Rechtsbruch”). Und dann stellt man fest, dass die “Bild”-Zeitung in ihrer Printausgabe jedenfalls eine tägliche Rubrik “Leser-Reporter” offensichtlich aufgegeben hat. Völlig unbemerkt. Nach dem Abklingen der Diskussion.
Vielleicht muss “Bild” ja auch die Privatsphäre von Menschen nicht mehr verletzen, da seit geraumer Zeit Prominente jeglicher Couleur zumeist unaufgefordert, jedenfalls ohne Not, sich zu dem aktuellen Zustand ihres Liebes- und Privatleben äußern. Während in der Vergangenheit viele Celebrities gut daran getan haben, ihre Privatsphäre zu schützen, häuft sich die Anzahl derjenigen, die mit O-Tönen wie: “Ja, es stimmt. Wir sind ein Paar.”; “Ja, es stimmt. Wir haben uns getrennt.” oder gleich in der Kombi “Ja, es stimmt. Ich habe mich getrennt und bin jetzt zusammen mit…” in die Öffentlichkeit gehen. BUNTE-Republik Deutschland.
Dennoch ist der Selbstversuch misslungen: Was die “Bild”-Zeitung heute auf Seite 2 mit dem offensichtlich traumatisierten Folter-Opfer Al-Masri macht (“Brandstifter und Schläger vor Gericht”) ist unfassbar, unentschuldbar, ein Nachtreten in Richtung Presserat und Betroffenen. Das Leben ist nicht fair.
*) Nachtrag zum misslungenen Selbstversuch, 16.47 Uhr: Jetzt habe ich sie doch gefunden, Leser-Reporter-Fotos auf Seite 12, insgesamt 5 Fotos von Frauen mit Rückentatoos. Dabei handelt es sich aber im Wortsinne nicht um Leser-Reporter-Fotos, sondern um Leser-Fotos — offensichtlich mit Einwilligung der Abgebildeten. In den Anfängen der Leser-Reporter-Fotos waren es noch vielfach Abschüsse von Prominenten ohne deren Zustimmung. Das erklärt auch, warum die Rubrik Leser-Reporter nicht mehr offensichtlich ins Auge fiel.
Schon in der Vergangenheit hatten wir gelegentlich, nicht oft, den Eindruck, dass “Bild” zu Unrecht (oder zumindest mehr als nötig) in die Kritik geraten sei. So naheliegend es in den meisten Fällen auch sein mag, “Bild” die Schuld zu geben: Manchmal glauben wir, “Bild” doch irgendwie in Schutz nehmen zu müssen. Und dann tun wir dasauch.
Ebenfalls seit ein paar Tagen erreichen uns Leser- und Medienanfragen, die auf diesen Umstand hinweisen — und uns mit Blick auf Alice Schwarzer fragen:
Ob die sich wohl wehrt?
Im Gästebuch von Alice Schwarzers Homepage finden sich ähnliche Fragen:
Ist das von Ihnen autorisiert?
Wie konnte das passieren?
Wie viel hat die ‘Bild’ geboten, dass Sie sich zu dieser Werbung prostituieren ließen? Oder wurden sie gar nicht gefragt?
Haben sie wirklich zugestimmt für solch eine Werbung/Zeitung ihr Gesicht zu geben?
Ist dieses Photo mit Ihrem Einverständnis genutzt worden oder sind Sie nicht gefragt worden und schlicht als “Person öffentlichen Interesses” verwandt worden?
Ich kann mir die Sache nur so erklären, dass diese Plakate gegen Ihren Willen aufgehängt wurden. Denn Sie würden doch niemals im Leben Werbung, für so ein Drecksblatt wir BILD machen.
Und die Verunsicherung ist nachvollziehbar. Es ist noch nicht sooo lange her, da hatte Schwarzers Zeitschrift “Emma” gegen eine frühere “sexistische” Werbekampagne von “Bild” gewettert und es als “einen der größten Erfolge in der Protest-Geschichte” gefeiert, dass die Kampagne, die “auf eine Verhurung aller Frauen” ziele, “in mehreren Städten gestoppt” worden war. “Emma” zitierte damals u.a. “Bild”-Chef Kai Diekmann (“Eine Massenzeitung kann man nur mit dem Trend, aber nicht gegen den Trend machen”) und stellte fest: “Doch hat er Neigung, seinen sehr persönlichen Trend zur Pornografie mit einem Massentrend zu verwechseln.”
“Jeder ist berechtigt, sich beim Deutschen Presserat allgemein über Veröffentlichungen oder Vorgänge in der deutschen Presse zu beschweren.” (Deutscher Presserat: Beschwerdeordnung, §1.)
Die “Bild”-Zeitung ist der Ansicht, BILDblog hätte kein Recht, vom Presserat überprüfen zu lassen, ob ihre Berichterstattung ethisch vertretbar ist. Das geht aus den Stellungnahmen der “Bild”-Chefredaktion hervor, die sie gegenüber dem Presserat zu zweiBeschwerden abgegeben hat. Er fasst die Position der “Bild”-Chefredaktion in seiner Entscheidung so zusammen:
B-Blog GbR [also BILDblog] sei ein auf BILD spezialisierter Internet-Anbieter, dessen Aktivitäten inzwischen beachtliche Ausmaße annähmen. Der Deutsche Presserat entwickle sich “auf diese Weise zum Kontent-Lieferanten für das Internet-Angebot Bildblog.de.” [BILD] regt eine grundsätzliche Überlegung des Presserats an, “ob er sich auf Dauer als Dienstleister für die — inzwischen kommerziellen — Aktivitäten dieses Beschwerdeführers benutzen lassen wolle”.
Noch deutlicher wird die “Bild”-Chefredaktion in ihrer Stellungnahme zum Fall Kekilli (wir sind der Meinung, dass die Zeitung ihrer Pflicht zum Abdruck öffentlicher Rügen nicht nachgekommen ist). Die “Bild”-Chefredaktion hält unsere Beschwerde laut Presserat nicht nur für unbegründet, sondern sogar für “unzulässig”:
Der Verlag [die Axel-Springer-AG] habe sich ausschließlich dem Presserat gegenüber zum Rügenabdruck verpflichtet, nicht sonstigen “Bürgern, die sich nachträglich als Trittbrettfahrer an ein bereits erledigtes Verfahren anhängen möchten”. […] Die vorliegende Beschwerde diene dem einzigen Zweck, Stoff zu liefern, mit dem das inzwischen kommerzielle Internetangebot der Beschwerdeführer inhaltlich gefüllt und attraktiv gemacht werden soll. Die BILD-Blogger inszenierten mit dieser Beschwerde ihren künftigen Webinhalt. Dies sei ein Verhalten, welches nicht mit dem Pressekodex übereinstimme.
Dieser Auffassung der “Bild”-Chefredaktion wollte sich der Presserat nicht anschließen.
Und wir fragen uns:
Glaubt die “Bild”-Zeitung, dass die kontinuierliche Überprüfung ihrer Arbeit durch den Presserat und die Berichterstattung darüber einem Missbrauch des Presserates gleichkommt und gegen den Pressekodex verstößt?
Glaubt die “Bild”-Zeitung, dass sie “ausschließlich” dem Presserat Rechenschaft schuldig ist, ob ihre Berichterstattung ethischen Ansprüchen genügt, und nicht auch ihren Lesern und vor allem ihren Opfern?
Glaubt die “Bild”-Zeitung, dass es legitim ist, von der Verletzung von Persönlichkeitsrechten wirtschaftlich zu profitieren, nicht aber von der Aufklärung über diese Persönlichkeitsrechtsverletzungen?