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Presserat: Mehr Rüge muss nicht sein

“Bild” hat sich verpflichtet, den Pressekodex einzuhalten. Zu dessen Grundsätzen gehört, dass eine Zeitung, die vom Presserat öffentlich gerügt wurde, diese Rüge selbst abdrucken muss (Ziffer 13). Eine Richtlinie konkretisiert diese Pflicht:

Der Leser muss erfahren, welcher Sachverhalt der gerügten Veröffentlichung zugrunde lag und welcher publizistische Grundsatz dadurch verletzt wurde.

Soweit die Theorie.

Im Dezember 2004 rügte der Presserat die “Bild”-Zeitung dafür, dass sie mit ihrer Berichterstattung die Schauspielerin Sibel Kekilli “entwürdigt” habe. “Bild” veröffentlichte diese Rüge nach langen Wirren mit fünfzehnmonatiger Verspätung, und zwar so:

Presserat rügt BILD. Wegen der Berichterstattung im Februar 2004 über die Schauspielerin Sibel Kekilli hat der Deutsche Presserat eine Rüge gegen BILD nach Ziffer 1 und 12 Pressekodex ausgesprochen.

Tja. Und das soll reichen? So sieht die schärfstmögliche Sanktion aus, die das Kontrollorgan der deutschen Presse aussprechen kann?

Auf die Fragen gibt es nun eine Antwort vom Presserat: Ja, das reicht. Mehr Rüge im eigenen Blatt muss nicht sein.

Wir hatten uns beim Presserat über die “Bild”-Zeitung beschwert (Beschwerdesache BK1-71/06):

Es ist sicherlich weder im Sinne des Presserates, noch im Sinne der Selbstverpflichtung der Verlage, dass sich gerügte Presseorgane ihrer Pflicht zum Abdruck öffentlicher Rügen auf diese Weise entledigen können, die dem Leser keinerlei Möglichkeit gibt, Anlass und Inhalt der Rüge nachzuvollziehen.

Der Beschwerdeausschuss 1 des Deutschen Presserates erklärte unsere Beschwerde nun für “unbegründet”:

Die sehr knapp gehaltene Rügenveröffentlichung hält die inhaltichen Vorgaben des Pressekodex ein. Es wird mitgeteilt, dass der Presserat BILD wegen der Berichterstattung im Februar 2004 zur Schauspielerin Sibel Kekilli gerügt hat. Der Leser erfährt außerdem, nach welchen Ziffern des Pressekodex diese Maßnahme ausgesprochen wurde. Dass Leser nicht ausführlicher, etwa über den Kontext der Presseratsbewertung oder über den Inhalt der Kodexziffern 1 und 12 informiert werden, verletzt Ziffer 16 des Pressekodex nicht. Die Entscheidung über eine darüber hinausgehende Information von Leserinnen und Lesern liegt im redaktionellen Ermessen der Zeitung. Sie trägt auch das Risiko möglicher Nachfragen oder Irritationen von Lesern.

Das ist für “Bild” (und andere Zeitungen) gut zu wissen. Wenn Sie jemanden entwürdigen, müssen sie schlimmstenfalls als Sanktion vom Presserat zwei Jahre später eine solche Notiz veröffentlichen:

Presserat rügt BILD. Wegen der Berichterstattung im Februar 2004 über die Schauspielerin Sibel Kekilli hat der Deutsche Presserat eine Rüge gegen BILD nach Ziffer 1 und 12 Pressekodex ausgesprochen.

Und natürlich “das Risiko möglicher Nachfragen” tragen.

  

Presseratsrügen für “Bild” 2004

“Bild” diskriminiert Asylbewerber
Verstoß gegen Ziffer 12 (B1-193/03)

“Bild” berichtet unter der Überschrift “Hier wohnt Bremens schlimmste Asyl-Familie” bzw. “Die Asylabzocker” über eine 16-köpfige Asylbewerberfamilie und wirft ihr Asyl- und Sozialhilfebetrug vor. Eine Million Euro Sozialhilfe hätte sie bereits kassiert. Nun terrorisiere sie ihre Umgebung. Die Mutter habe sich wegen eines Traumas krank schreiben lassen, um eine Abschiebung zu verhindern. Dazu druckt das Blatt ein Foto des Wohnhauses der Familie sowie deren komplette Anschrift.

Der Presserat erkennt in dem Bericht eine Diskriminierung der betroffenen Familie und bemängelt, dass die Vorwürfe “ohne Tatsachenbezug” erhoben worden seien. (Öffentliche Rüge)

* * *

“Bild” beleidigt Richter
Verstoß gegen die Ziffer 1 und 9 (BK1-6/04)

Der Bundesgerichtshof (BGH) hebt ein Urteil gegen einen vorbestraften Mann auf, da das verhängte Strafmaß der Tat nicht angemessen gewesen sei. “Bild” berichtet mehrere Male über den Fall, nennt ihn einen “Justizskandal”, das Gericht einen “Saustall” und fragt “Wer schützt uns künftig vor solchen milden Richtern?” Den Richtern wird vorgeworfen, sie stellten die Rechte des Täters über den Schutz der Opfer. In weiteren Berichten titelt “Bild” u.a. “Schämen Sie sich, Herr Richter!” Kurze Zeit später berichtet “Bild” über einen weiteren “Skandal-Beschluss” des BGH, dessen Präsident sich daraufhin beim Presserat beschwert. “Bild” habe Sachverhalte, die zu den Entscheidungen führten, erheblich entstellt und verfälscht. Die Zeitung hingegen lässt u.a. mitteilen, es sei die ureigenste Aufgabe der Presse, auf tatsächliche oder vermeintliche Fehlentwicklungen aufmerksam zu machen.

Nach Ansicht des Presserates war die Berichterstattung von “Bild” unzulässig. Die Zeitung habe nicht einen potentiellen Gesetzesmangel, sondern einen einzelnen Richter persönlich angegriffen. Die Bezeichnung “Saustall Justiz” sei zudem weit überzogen. (Öffentliche Rüge)

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“Bild” zeigt sterbenden Fußballer
Verstoß gegen Ziffer 11 und 1 (BK1-8-14/04)

Unter den Überschriften “Hier stirbt Herthas Hoffnung” bzw. “Hier stirbt ein Fußballstar” druckt “Bild” ein Foto des sterbenden Fußballspielers Miklos Feher. Dieser war während eines Spiels auf dem Platz zusammengebrochen und gestorben. Die Aufnahme in “Bild” zeigt das Gesicht des Toten: Seine Augen starren ins Leere. Beim Presserat gehen mehrere Beschwerden ein.

“Bild” argumentiert, der Fußballer habe sich zum Zeitpunkt seines Zusammenbruchs nicht in den Grenzen seiner geschützten Intimsphäre bewegt, deshalb sei ein Abdruck rechtens. Der Rat entscheidet jedoch, dass es “mit der Aufgabe der Presse (…) nicht vereinbar” ist, einen sterbenden Menschen zu zeigen. Die Veröffentlichung sei “unangemessen sensationell” und verletze die Menschenwürde. (Öffentliche Rüge)

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“Bild” macht familieninternen Streit zum Thema
Verstoß gegen die Ziffern 2 und 8 (BK2-18/04)

Unter den Überschriften “Mein Sohn hat mich verstoßen, weil ich Putzfrau bin” und “Mutter, ich hab’s satt” berichtet “Bild” über einen jungen Mann, der den Kontakt zu seiner Mutter abgebrochen hat. Die Zeitung zeigt ein altes Bild des Mannes und beschreibt ihn so, dass er in der Öffentlichkeit erkennbar ist.

Der Betroffene beschwert sich beim Presserat: Er versuche, eine Einstweilige Verfügung gegen seine Mutter zu erwirken, die sich ständig in sein Leben einzumischen versuche. “Bild” argumentiert, man habe beide Seiten zu Wort kommen lassen. Der Presserat stellt Verstöße gegen die Ziffern 2 und 8 fest. Die Persönlichkeitsrechte des Betroffenen seien verletzt worden. Ein öffentliches Informationsinteresse bestehe bei der familieninternen Angelegenheit nicht. (Nicht-öffentliche Rüge)

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“Bild” zeigt Unfallopfer
Verstoß gegen Ziffer 8 (BK2-26/04)

Eine 21-Jährige gerät mit ihrem Auto von der Fahrbahn ab, prallt gegen einen Baum und stirbt. “Bild” schreibt ausführlich über das private Umfeld der jungen Frau, illustriert den Bericht mit einem “übergroßen Porträt” und nennt Vorname, Alter und Beruf. Mit den Eltern der Frau hatte “Bild” vor dem Bericht nicht gesprochen.

Gegenüber dem Presserat rechtferigt das Blatt, dass Artikel über schwere Unfälle auf öffentlichen Straßen gelegentlich auch personalisiert werden müssten, um eine warnende Wirkung beim Leser zu erreichen. Darüber hinaus sei die junge Frau einfühlsam dargestellt und positiv beschrieben worden. Der Presserat ist dennoch der Ansicht, dass das Persönlichkeitsrecht der Betroffenen “nicht hinreichend berücksichtigt” wurde. Die Identität des Opfers sei für das Verständnis des Unfallgeschehens und die abschreckende Wirkung nicht relevant gewesen. (Öffentliche Rüge)

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“Bild” zeigt zerfetzte Leichenteile
Verstoß gegen Ziffer 11 und 1 (BK1-62/04)

Nach der Ermordung des palästinensischen Scheichs Jassin zeigt “Bild” ein Foto vom Ort des Attentates. Darauf ist der zerfetzte Kopf Jassins zu sehen. In einer Stellungnahme gegenüber dem Presserat erklärt “Bild”-Chefredakteur Kai Diekmann, er halte den Abdruck drastischer und abstoßender Bilder für zulässig, wenn diese eine eminent politische Bedeutung besäßen. In diesem Falle belege das Foto, dass von dieser Person kein Schrecken mehr ausgehe. Auch die zivilisierte und freiheitliche Welt müsse den Tod ihrer Feinde dokumentieren, um Legendenbildung zu verhindern.

Der Presserat rügt die Abbildung als “unangemessen sensationell und nicht durch ein öffentliches Interesse zu rechtfertigen”. Als “publizistischer Beweis” sei das Foto nicht notwendig gewesen, da der Tod Jassins nicht in Frage gestanden habe. (Öffentliche Rüge)

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“Bild” zeigt Leichenfoto
Verstoß gegen Ziffer 8 (BK1-63-64/04)

“Bild” schreibt, dass zwei deutsche GSG-9-Männer von Terroristen im Irak umgebracht worden sind und druckt als Beleg das Foto einer blutüberströmten Leiche, deren Augenpartie mit einem Balken unkenntlich gemacht wurde.

Als Rechtfertigung für den Abdruck gibt das Blatt hinterher an, dass die Bundesregierung die Tötung nicht vor der Bergung der Leichen habe bestätigen wollen. Der Presserat kritisiert, dass ein Beleg auch ohne den Abdruck des Fotos hätte erbracht werden können, da der Tod des Beamten nie bestritten worden sei. Dass der getötete Mann auf dem Bild “eindeutig identifiziert” werden könne, sei eine Verletzung seines Persönlichkeitsrechts und dessen seiner Angehörigen. (Öffentliche Rüge)

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“Bild” zeigt Enthauptung
Verstoß gegen Ziffer 11 (BK1-70/04)

Zu einem Beitrag über die Entführung des Amerikaners Nicholas Berg im Irak zeigt “Bild” sowohl in der Print- als auch in ihrer Online-Ausgabe Standbilder aus dem Video der Entführer. Auf einem ist zu sehen, wie ein Entführer nach der Enthauptung Bergs dessen abgetrennten Kopf in die Kamera hält.

Nach Leserbeschwerden beim Presserat weist “Bild”-Chefredakteur Kai Diekmann darauf hin, dass das beanstandete Foto lediglich die Größe einer Visitenkarte habe und als Zeitdokument zu werten sei. Der Presserat wertet den Abdruck der Standbilder dennoch als “unangemessen sensationelle Darstellung”. bei den Fotos handele es sich nicht um journalistische Produkte, sondern um Aufnahmen von Mördern, die damit Propaganda für ihre Ziele machen würden. Eine Veröffentlichung könne dies fördern und hätte deshalb unterbleiben müssen. Die Größe des Bilds spiele für eine Beurteilung keine Rolle. (Öffentliche Rüge)

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“Bild” zeigt gestorbenen Tankwart
Verstoß gegen Richtlinie 8.1 (BK2-76/04)

“Bild” berichtet, wegen der steigenden Benzinpreise würden immer mehr Autofahrer tanken und nachher nicht bezahlen. Ein Tankwart habe einen Herzinfarkt erlitten, als er einen solchen Autofahrer stellen wollte. “Bild” nennt den Vornamen des Betroffenen, den Anfangsbuchstaben seines Nachnamens sowie seinen Heimatort und druckt ein Foto von ihm und der Tankstelle, an der der Mann arbeitete.

Beim Pressewart geht eine Beschwerde ein, der Beitrag enthalte grundlegende Fehler: Der Mann sei nicht an der Tankstelle zusammengebrochen, sondern habe sich nach Dienstschluss ins Krankenhaus zu einer Untersuchung begeben, sei stationär aufgenommen worden und dort wegen eines Herzinfarkts zwei Tage später verstorben. Einen Zusammenhang mit den steigenden Benzinpreisen gebe es nicht. “Bild” beruft sich jedoch auf Aussagen der Tankstellen-Chefin. Der Presserat kann deshalb lediglich einen Verstoß gegen das Persönlichkeitsrecht des Verstorbenen feststellen. Es sei nicht notwendig gewesen, den Mann identifizierbar abzubilden. (Nicht öffentliche Rüge)

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“Bild” berichtet aus Krankenzimmer
Verstoß gegen Richtlinie 8.2 (BK2-88/04)

Eine prominente Adelige liegt wegen eines Schlaganfalls im Krankenhaus. “Bild” berichtet und nennt sowohl den Namen der Klinik als auch die Nummer des Krankenzimmers. Darüber hinaus wird die Ausstattung des Zimmers äußerst detailliert beschrieben. Der Anwalt der Betroffenen hat deshalb den Eindruck, die Reporter seien ohne Erlaubnis in dem Zimmer gewesen und wendet sich an den Presserat. “Bild” erklärt daraufhin, eine Redakteurin habe sich im Krankenhaus als Mitarbeiterin des Blatts vorgestellt und die Zimmernummer vom Personal mitgeteilt bekommen. Weil die Betroffene geschlafen habe, verzichtete die Redakteurin auf ein Interview.

Der Presserat erkennt dennoch “eine deutliche Verletzung des Privatlebens und der Intimsphäre”: “Bild” hätte auf die detaillierte Beschreibung des Krankenzimmers verzichten müssen. (Öffentliche Rüge)

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“Bild” macht jugendliche Verdächtige identifizierbar
Verstoß gegen Richtlinie 8.1 (BK2-114/04)

“Bild” berichtet über das Verfahren gegen ein 15-jähriges Mädchen, das verdächtigt wird, ihr neugeborenes Kind getötet zu haben. Unter der Überschrift “Sie ist die Mutter des toten Babys vom Gruselwald” druckt “Bild” ein großes Foto der Schülerin, das trotz leichter Verfremdung eine Identifizierung zulässt. Das Blatt beschreibt, wo das Mädchen wohnt und zeigt ein Bild des Kindsvaters mit einem Augenbalken, nennt dessen Vornamen.

Die Familie der Schülerin beschwert sich beim Presserat: Der Schutz von Jugendlichen sei durch die Veröffentlichung nicht gewahrt worden. Der Presserat hält die erkennbare Darstellung des Mädchens für “nicht gerechtfertigt”. Die Berichterstattung über den Fall sei zwar im öffentlichen Interesse, nicht aber die Identifizierbarkeit der Schülerin. Gleiches gelte für den Vater des Kindes. (Nicht öffentliche Rüge)

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“Bild” reduziert Schauspielerin auf Porno-Rolle
Verstoß gegen Ziffer 1 (BK2-117/04)

“Bild” berichtet mehrfach über die Schauspielerin Sibel Kekilli, die vor ihrer Rolle in dem auf der Berlinale 2004 ausgezeichneten Film “Gegen Die Wand” in Pornofilmen mitspielte. Das Blatt beschreibt Details und zeigt entsprechende Szenenfotos. In einer Stellungnahme gegenüber dem Presserat erklärt “Bild”, Kekilli habe ihre Haut selbst auf den Markt getragen. Wer Pornos drehe, die am Markt frei erworben werden können, wolle keine Intimsphäre, sondern das Gegenteil, lautet das Argument des Blatts. “Bild” beansprucht, eine “PR-Lüge” aufgedeckt zu haben, da Kekilli auf der Berlinale als “Neuentdeckung” vorgestellt wurde, und erklärt, sauber recherchiert und weder bewusst falsch noch diskriminierend berichtet zu haben. Der Presserat widerspricht: Es sei nicht rechtens, die Persönlichkeit der Betroffenen allein auf das zu reduzieren, was man über sie in den Klappentexten von Pornofilmkassetten lesen könne, so wie “Bild das getan habe. Dies verletze die Menschenwürde. (Öffentliche Rüge)

Siehe Bildblog-Einträge: “‘Bild’ entwürdigt und verletzt”, “‘Bild’ verletzt Menschenwürde”, “‘Bild’ versteht Rüge nicht”.

Allgemein  

Die bittere Rache II

Dass die Springer-Blätter politisch auf einer Linie fahren, ist nicht neu, auch nicht, dass sie sich gegenseitig helfen, indem sie die selben Texte drucken. Dass die Bild-Zeitung aber ihre Macht missbraucht, um das rechtswidriges Vorgehen eines Hausblättchens zu rächen, ist eine neue Qualität.

Schreibt die “Berliner Zeitung” in einem Artikel über die “widerliche Kampagne”, die “Bild” gerade (wie berichtet) gegen die Schauspielerin Alexandra Neldel fährt.

Der Hintergrund: Die Springer-Jugendzeitschrift “Yam” hat — offenbar rechtswidrig — ein acht Jahre altes Nacktfoto veröffentlicht, das Neldel exklusiv für den “Playboy” gemacht hat. Als die Schauspielerin jetzt juristisch dagegen vorging, zeigte “Bild” ebenfalls die nackte Neldel vom “Playboy”-Cover. Dabei hat laut “Berliner Zeitung” ein Gericht dem Blatt die Veröffentlichung der “Playboy”-Fotos schon 1998 ausdrücklich verboten. Neldels Anwalt sagt, “Bild” habe “in Kenntnis des Verbots gegen Recht und Gesetz verstoßen”.

Im vergangenen Jahr hat “Bild” bereits eine ähnliche Kampagne gegen die Schauspielerin und frühere Porno-Darstellerin Sibel Kekilli gefahren. Dafür wurde sie vom Presserat im Dezember 2004 gerügt. Auch über ein halbes Jahr später hat “Bild” diese Rüge — entgegen den Gepflogenheiten und der eigenen “journalistischen Richtlinien” — noch nicht im Blatt abgedruckt.

“Bild” weiß, was Frauen denken

So ganz kann sich die “Bild”-Zeitung immer noch nicht damit abfinden, dass drei Parteien in Schleswig-Holstein einfach über Politik und Ministerpräsidenten entscheiden, nur weil sie bei einer Wahl die Mehrheit der Sitze im Landtag errungen haben. Und dass es sich bei den entscheidenden Personen nicht um richtige Politiker, sondern nur um Frauen handelt, scheint die Sache für “Bild” nur noch beunruhigender zu machen:

Meine Damen, wie lange geht das gut?

fragte “Bild” gestern groß auf Seite 2 und stellte fest:

“Deutschlands Norden ist seit gestern in Frauenhand!”

Zum Glück weiß “Bild”, was Frauen denken. Ministerpräsidentin Heide Simonis denkt: “Klasse! Jetzt kriegt mich hier keiner mehr weg!”, Anne Lütkes von den Grünen denkt: “Prima! Jetzt können wir die Küste mit noch mehr Windrädern zupflastern!” und Anke Spoorendonk vom SSW denkt: “Super! Ich krieg’ sogar Oppositionszulage!”

Das ist, nun ja, mutig von “Bild”. Denn es ist noch kein Jahr her, dass die Zeitung wegen solcher Denkblasen mit von “Bild” ausgedachten Gedanken von Sibel Kekilli verklagt wurde. Der “Bild”-Anwalt hatte argumentiert, dass eine Denkblase im Gegensatz zu einer Sprechblase offensichtlich karikierend und daher kein falsches Zitat sei. Das Berliner Landgericht sah das anders.

Anscheinend kann sich “Bild” aber eine Berichterstattung ohne Denkblasen nicht vorstellen. Immerhin steht neben dem Foto der Satz:

BILD hat darüber nachgedacht, was die drei mächtigen Frauen jetzt wohl so denken

Eigentlich ist also das, was aussieht wie Berichterstattung, nichts weiter als eine Denkblase von “Bild”.

“Bild” versteht Rüge nicht

In Sachen Sibel Kekilli ist man bei “Bild” noch nicht bereit, klein bei zu geben. Die Nachrichtenagentur epd berichtet folgendes: Anwälte des Springer-Verlages prüfen derzeit Schritte gegen die einstweilige Verfügung des Berliner Kammergerichts, die dem Blatt (wie gesagt) den Abdruck eines Fotos und einer Bildunterschrift untersagt, durch die die Schauspielerin “in höhnischer Weise herabgesetzt und verächtlich gemacht” worden sei.

Und auch die Rüge des Presserates in dieser Angelegenheit mag man bei “Bild” nicht hinnehmen. Obwohl es “fairer Berichterstattung” entspräche, öffentliche Rügen im Blatt selbst abzudrucken und obwohl der Springer-Verlag in seinen “Journalistischen Leitlinien” ausdrücklich Bezug nimmt auf die publizistischen Grundsätze des Pressekodex, hat “Bild” die inzwischen zwei Monate zurückliegende Rüge nicht abgedruckt. Immerhin hat sich der Verlag aber inzwischen eine originelle Begründung dafür ausgedacht und sie epd genannt:

… aus der Rüge sei für die Redaktion “nicht eindeutig” hervorgegangen, über welche Verfehlungen sie die Leser hätte informieren sollen. Sie habe daher den Presserat gebeten, die Ausführungen zu präzisieren.

Die “Ausführungen” des Presserates, die den “Bild”-Verantwortlichen nicht präzise genug waren, lauteten im Kern:

Natürlich kann über die Vergangenheit einer Schauspielerin berichtet werden. Dabei ist aber zu beachten, dass in der Berichterstattung die Persönlichkeit der Betroffenen nicht mit den Rollen, die sie gespielt hat, identifiziert wird. (…)

Das öffentliche Interesse deckt eine Form der Berichterstattung nicht, in der die Persönlichkeit der Betroffenen auf das reduziert wird, was man über diese in den Klappentexten von Pornofilmkassetten lesen kann.

Zu befürchten ist, dass “Bild”-Veranwortliche das tatsächlich einfach nicht verstehen.

(Weitere Texte zum Thema: Sensation: “Bild” druckt Kekilli-Rüge, Presserat: Mehr Rüge muss nicht sein.)

Allgemein  

“Bild” verletzt Menschenwürde

Den vorläufig letzten Porno-Witz über Sibel Kekilli hat “Bild” vor nicht einmal zwei Wochen gemacht, am 17. Januar 2005. Damals saß die Ehefrau des Bayerischen Ministerpräsidenten Edmund Stoiber beim Deutschen Filmball neben der “Preisträgerin des Goldenen Bären und Ex-Porno-Darstellerin”. Und weil sie sagte: “Mein Mann kennt ihren Film”, schrieb “Bild” dahinter: “Welchen verriet sie nicht” und verdrehte das Zitat zur Überschrift: “Frau Stoiber outete ihren Mann als Kekilli-Fan”.

Höhepunkt einer mehrmonatigen Kampagne von “Bild” gegen Kekilli war allerdings, als das Blatt am 2. November 2004 ein Foto aus einem Porno-Film abdruckte, das sie beim Geschlechtsverkehr von hinten zeigt. Damit illustrierte “Bild” die Nachricht, dass Kekilli mit dem Bambi ausgezeichnet werde — wegen ihrer “eindringlichen Darstellung” in dem preisgekrönten Film “Gegen die Wand”.

Wie nennt man solche “Berichterstattung”? Kekilli nannte sie eine “dreckige Hetzkampagne” und “Medienvergewaltigung”. Der Deutsche Presserat nannte sie eine Entwürdigung und Verletzung der Menschenwürde. Jetzt hat auch das Berliner Kammergericht Worte gefunden: Sie sei “Teil einer Kampagne”, mit der Kekilli “in höhnischer Weise herabgesetzt und verächtlich gemacht” worden sei. “Ein derartiger Eingriff in die Würde eines Menschen” sei durch die Freiheit der Berichterstattung “nicht mehr gedeckt”.

Das berichtet der “Tagesspiegel” heute. Das Gericht habe “Bild” nun die Veröffentlichung und Verbreitung des Nacktfotos untersagt. Sonst drohten 250.000 Euro Ordnungsgeld, ersatzweise Ordnungshaft.

Übrigens hat “Bild” nach unserem Wissen bis heute nicht über die öffentliche Rüge berichtet, die der Presserat in der gleichen Sache schon am 2. Dezember 2004 ausgesprochen hat. Solche Rügen abzudrucken, entspricht laut Pressekodex “fairer Berichterstattung”.

(Weitere Texte zum Thema: “Bild” versteht Rüge nicht, Sensation: “Bild” druckt Kekilli-Rüge, Presserat: Mehr Rüge muss nicht sein.)

“Bild” entwürdigt und verletzt

Aus einer heute veröffentlichten Pressemitteilung des Deutschen Presserats (Hervorhebungen von uns):

“(…) Öffentlich gerügt wurde die Berichterstattung der ‘Bild’-Zeitung über die Schauspielerin Sibel Kekilli. Die Zeitung hatte nach der Verleihung des Goldenen Bären mehrfach über die Vergangenheit der Schauspielerin berichtet, die vor ihrer Rolle in dem ausgezeichneten Film ‘Gegen Die Wand’ in Pornofilmen mitgespielt hat. Natürlich kann über die Vergangenheit einer Schauspielerin berichtet werden. Dabei ist aber zu beachten, dass in der Berichterstattung die Persönlichkeit der Betroffenen nicht mit den Rollen, die sie gespielt hat, identifiziert wird. Der Beschwerdeausschuss ist der Überzeugung, dass die Berichterstattung über Sibel Kekilli insbesondere durch die Kombination von Text und Bild diese Grenze deutlich überschreitet. Solche Berichterstattung entwürdigt nach Meinung des Ausschusses die Betroffene und verletzt damit die in Ziffer 1 des Pressekodex geforderte Wahrung der Menschenwürde:

Ziffer 1:
Die Achtung vor der Wahrheit, die Wahrung der Menschenwürde und die wahrhaftige Unterrichtung der Öffentlichkeit sind oberste Gebote der Presse.

Das öffentliche Interesse deckt eine Form der Berichterstattung nicht, in der die Persönlichkeit der Betroffenen auf das reduziert wird, was man über diese in den Klappentexten von Pornofilmkassetten lesen kann.”

PS: Laut Pressekodex (Ziffer 16) entspricht es ” fairer Berichterstattung, vom Deutschen Presserat öffentlich ausgesprochene Rügen abzudrucken, insbesondere in den betroffenen Publikationsorganen.” In der Richtlinie zu Ziffer 16 heißt es außerem: “Für das betroffene Publikationsorgan gilt: Der Leser muss erfahren, welcher Sachverhalt der gerügten Veröffentlichung zugrunde lag und welcher publizistische Grundsatz dadurch verletzt wurde.”

(Weitere Texte zum Thema: “Bild” verletzt Menschenwürde, “Bild” versteht Rüge nicht, Sensation: “Bild” druckt Kekilli-Rüge, Presserat: Mehr Rüge muss nicht sein.)

Kein Kommentar

Der Burda-Verlag konnte nicht wissen, welche Vorlage er den Kollegen von “Bild” liefern würde, als er die Verleihung seines Bambi an Sibel Kekilli mit ihrer “eindringlichen” Darstellung in dem preisgekrönten Film “Gegen die Wand” begründete. Die “Bild”-Zeitung setzte die Formulierung “eindringliche Darstellung” daraufhin am 2. November unter ein Foto aus einem Pornofilm, den Kekilli gedreht hatte, auf dem ein Mann gerade von hinten in sie eindringt.

Der Kölner “Express” hatte vor zwei Wochen die Meldung über den Bambi für Kekilli zum Anlass für eine Foto-Galerie im Internet genommen: “Auch die Skandal-Schauspielerin Sibel Kekilli wird ausgezeichnet. Sie drehte früher Pornos – die Bilder”.

Beiden Zeitungen hat Kekilli bekanntlich bei der Verleihung des Bambi eine “dreckige Hetzkampagne” und “Medienvergewaltigung” vorgeworfen. Der Chefredakteur des “Express”, Rudolf Kreitz, sagte am Tag darauf, er habe Verständnis dafür, dass Kekilli sich darüber geärgert habe. Dies sei “ein misslicher Ausrutscher gewesen, den wir sehr bedauern“. Der Chefredakteur der “Bild”-Zeitung, Kai Diekmann, sagte am Tag darauf: nichts.

Ausgeblendet

War das eine tolle Party – bei den MTV Europe Music Awards, die gestern Abend in Rom stattfanden, und über die Bild.T-Online heute ausführlich berichtet.

Ach ja – ein bisschen was von dem, was zur selben Zeit im ungleich näheren Hamburger Theater am Hafen los war, erfahren Bild.T-Online-Leser auch noch. In der Druckausgabe steht der knappe Text über die diesjährige Bambi-Verleihung, den “Ball der blitzenden Bälle”, in der Klatsch-Kolumne von Christiane “Ich weiß es” Hoffmann, die heute von Katharina Wolf vertreten wird, auf der letzten “Bild”-Seite.

Freilich schreibt Wolf darin nicht, was Schauspielerin Sibel Kekilli, die gestern als “Shooting-Star des Jahres” mit dem Bambi ausgezeichnet wurde, unter Tränen in ihrer Dankesrede über “Bild” und Kölner “Express” sagte, nachdem die Blätter Wochen lang über ihre Vergangenheit als Pornodarstellerin berichtet hatten. Nämlich das:

“Hört endlich auf mit dieser dreckigen Hetzkampagne. Das, was ihr macht, nennt man Medienvergewaltigung. Ich will nicht, dass ihr mich liebt. Aber respektiert endlich, dass ich ein neues Leben angefangen habe.”

Zuvor hatte Laudator Dominic Raacke, der den Preis übergab, Kekilli mit den folgenden Worten auf die Bühne gebeten:

“Völlig verdient und einer großen deutschen Boulevardzeitung zum Trotz ist sie der Shooting-Star des Jahres.”

In Hamburg geht das Gerücht um, Springer-Verlagschef Mathias Döpfner habe nach Kekillis Rede die Veranstaltung sofort verlassen und mit “Bild”-Chef Kai Diekmann abgesprochen, die geplante Sonderseite zu Bambi in “Bild” Hamburg zu streichen.

Und die stets neutrale Netzeitung findet es in ihrem Bericht zur Preisverleihung “taktvoll”, dass die Regie der ARD, die die Veranstaltung übertrug, während Kekillis Rede darauf verzichtete, “die Attackierten – etwa die anwesenden Chefredakteure – ins Bild zu setzen”.

Schön, dass wenigstens die Leute beim Ersten noch wissen, was das bedeutet: taktvoll mit anderen Menschen umzugehen.

Mit Dank an zahlreiche sachdienliche Hinweiser.

Horizontal, unterirdisch

Sibel Kekilli hat vor dem Berliner Landgericht einen Prozess gegen “Bild” gewonnen. Wie der “Tagesspiegel” berichtet, hatte “Bild” einem Foto von ihr eine Denkblase hinzugefügt, in der stand: “Nie geraucht! Nie getrunken! Nur die paar Pornos…” “Bild” argumentierte, die Denkblase mache deutlich, dass es sich nicht um ein Zitat der Schauspielerin handele. Kekilli fand, das Gegenteil sei der Fall. Das Gericht auch. 

Dabei ist das Blatt doch so gründlich! Berichtet über den “Star und die Porno-Szene”, das “Film-Früchtchen”, das seine Sex-Erfahrung “im preisgekrönten Berlinale-Film gut verwenden konnte”, von dem sich Schwester und Eltern abwandten. Selbst im Bericht über ihren Triumph beim Deutschen Filmpreis vergißt “Bild” nicht den Hinweis, daß sie “ihre Karriere horizontal begann”. Ein “Bild”-Artikel, der ausführlich aus einem Interview Kekillis mit der “Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung” (FAS) zitiert, steht online unter der Adresse “…porno__diva__sibel…”. Darüber erscheinen je nach Tageszeit Sex-Werbebanner, mit denen Bild.de sein Geld verdient: 1, 2, 3 (Ausschnitte). Die Bild.T-Online-Suchmaschine wirft zum Stichwort “Kekilli” noch vor den redaktionellen Beiträgen zwei Links zu Sexshops aus, die mit Pornos mit Kekilli werben.

Diese Aussage Kekillis im FAS-Interview zitierte “Bild” nicht: “Die ‘Bild’-Zeitung sagt mir zum Beispiel: Wir wollen jetzt an deine Eltern ran. Aber wir können sie in Ruhe lassen, wenn du uns ein Interview gibst. Ich laß mich ganz bestimmt von denen nicht erpressen.

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