Heute in der “Bild”-Zeitung:
Nachdem unsere erste Unterhaltung mit Hey_ so erfrischend ehrlich war, sind wir da natürlich dabei! Also, los:
Na, wenn die “Bild”-KI das sagt.
Heute in der “Bild”-Zeitung:
Nachdem unsere erste Unterhaltung mit Hey_ so erfrischend ehrlich war, sind wir da natürlich dabei! Also, los:
Na, wenn die “Bild”-KI das sagt.
In dem Vorgang steckt eigentlich nichts Skandalöses: Jedes Jahr muss die jeweils amtierende Bundesregierung die sogenannten Rechengrößen der Sozialversicherung festlegen. Dazu gehören beispielsweise die Beitragsbemessungsgrenzen, die vorgeben, bis zu welcher Einkommensgrenze Beiträge für die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung und die gesetzliche Rentenversicherung erhoben werden. Für das Einkommen, das oberhalb dieser Grenzen liegt, fallen keine Sozialabgaben an.
Die Regierung muss das machen, sie ist dazu verpflichtet – mehrere Gesetze schreiben diese Praxis vor. So steht beispielsweise zur Rentenversicherung in Paragraf 160 des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch:
Die Bundesregierung hat durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates
1. die Beitragssätze in der Rentenversicherung,
2. in Ergänzung der Anlage 2 die Beitragsbemessungsgrenzenfestzusetzen.
In Paragraf 159 ist mit Blick auf die Beitragsbemessungsgrenzen das Wie geregelt:
Die Beitragsbemessungsgrenzen in der allgemeinen Rentenversicherung sowie in der knappschaftlichen Rentenversicherung ändern sich zum 1. Januar eines jeden Jahres in dem Verhältnis, in dem die Bruttolöhne und -gehälter je Arbeitnehmer (§ 68 Abs. 2 Satz 1) im vergangenen zu den entsprechenden Bruttolöhnen und -gehältern im vorvergangenen Kalenderjahr stehen.
Im erwähnten Paragraf 68 Absatz 2 Satz 1 steht:
Bruttolöhne und -gehälter je Arbeitnehmer sind die durch das Statistische Bundesamt ermittelten Bruttolöhne und -gehälter je Arbeitnehmer ohne Personen in Arbeitsgelegenheiten mit Entschädigungen für Mehraufwendungen jeweils nach der Systematik der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen.
Das heißt: Die Bundesregierung muss die Rechengrößen der Sozialversicherung nicht nur jedes Jahr neu festlegen; sie hat dabei – beispielsweise bei der Ermittlung der Beitragsbemessungsgrenzen – auch nicht freie Hand, sondern muss sich an die Berechnungen des Statistischen Bundesamtes halten.
Wie gesagt: Eigentlich nichts Skandalöses, sondern alles gesetzlich so vorgesehen, wenn die amtierende Ampel-Regierung bald die neuen Rechengrößen beschließen will.
Die “Bild”-Redaktion gibt sich große Mühe, es anders wirken zu lassen:
Es sei ein “Plan der Bundesregierung”:
Der Plan der Bundesregierung: In der gesetzlichen Rentenversicherung und in der Arbeitslosenversicherung sollen bis zu einem Betrag von monatlich 7550 Euro (West) beziehungsweise 7450 Euro (Ost) Beiträge fällig werden.
Laut “Bild” handele es sich um einen “Vorstoß”, der “zuletzt für Zoff in der Ampel-Koalition” gesorgt habe. Und der Arbeitsminister mache Tempo:
Doch der zuständige Arbeitsminister Hubertus Heil (50, SPD) macht Tempo: Der Sozialbeitrags-Hammer soll schon am 11. Oktober vom Bundeskabinett auf den Weg gebracht werden.
Ohne Hubertus Heil zu nahe treten zu wollen: Er ist in diesem Sinne wahrlich kein besonderer Tempomacher. Die “Verordnung über maßgebende Rechengrößen der Sozialversicherung” wurde 2022 am 12. Oktober vom Bundeskabinett beschlossen, 2021 war es am 20. Oktober, 2020 am 14. Oktober, 2019 am 9. Oktober, 2018 am 10. Oktober, 2017 am 27. September und so weiter.
Wenn es in ihre Erzählung passt, erklärt die “Bild”-Redaktion einfach mal etwas sehr Übliches zum nächsten Aufreger-“Hammer”.
1. Sender spricht von »Kulturoffensive«, Proteste in München
(spiegel.de)
Rund 200 Menschen haben am Montag vor dem Hochhaus des Bayerischen Rundfunks (BR) in München gegen eine geplante Programmreform im Kulturbereich protestiert. In einem offenen Brief der Initiative “Störsender” kritisieren Kulturschaffende die Reform, durch die im kommenden Jahr “mehrere Stunden eigenständiges Kulturprogramm” verschwänden. Der BR spreche hingegen von einer geplanten “Kulturoffensive”.
2. ver.di fordert lückenlose Aufklärung der Verhaftung zweier Journalisten in Dortmund
(dju.verdi.de, Lisa Isabell Wahr)
Im August wurden nach Angaben der Gewerkschaft Verdi in Dortmund zwei Journalisten, die wegen eigener Recherchen vor Ort waren, in der Nähe eines Tatorts festgenommen und für 16 Stunden in Polizeigewahrsam gehalten. Während der Ermittlungen sei die Wohnung eines der Journalisten gewaltsam aufgebrochen und Arbeitsmaterial beschlagnahmt worden: “Wir bezweifeln, dass das Vorgehen verhältnismäßig war. Wenn Journalistinnen und Journalisten Sorge haben müssen, im Rahmen ihrer Berichterstattung von der Polizei in Gewahrsam genommen und über Stunden festgehalten zu werden, beschneidet sie das eindeutig in der Ausübung ihrer Tätigkeit und damit am Ende auch die Pressefreiheit.”
3. Europas Krisen und das Versagen der Medien – Die überfällige Europäisierung des Journalismus
(de.ejo-online.eu, Harald Schumann & Elisa Simantke)
“Seit Jahrzehnten berichten Europas Medien und ihre Journalistinnen und Journalisten über europäische Themen allein aus der jeweils nationalen Perspektive ihrer Sitzländer und mit geringer Kenntnis der Vorgänge in den EU-Institutionen und den jeweils anderen Staaten. Das gefährdet die europäische Demokratie – und die Pressefreiheit.” Harald Schumann und Elisa Simantke stellen verschiedene Beispiele vor, bei denen Medien in verschiedenen EU-Ländern wichtige Themen und Ereignisse falsch oder unvollständig dargestellt haben, und betonen die Notwendigkeit einer stärkeren europäischen Perspektive im Journalismus.
4. Keine Spähsoftware gegen Journalisten
(djv.de, Hendrik Zörner)
Der Deutsche Journalisten-Verband (DJV) fordert die EU-Institutionen auf, im Rahmen des EU-Medienfreiheitsgesetzes den Einsatz von Spähsoftware gegen Journalistinnen und Journalisten zu verbieten. Der vorliegende Gesetzentwurf habe Schlupflöcher, die von den Regierungen der Mitgliedstaaten ausgenutzt werden könnten. Diese Lücken müssten geschlossen werden, so der DJV-Bundesvorsitzende Frank Überall: “Sonst besteht die Gefahr, dass übereifrige Ermittler ganz legal Spionageprogramme wie etwa Pegasus benutzen und so in jeden Redaktionsrechner eindringen können.”
5. Plattformaufsicht könnte Journalisten stärken
(reporter-ohne-grenzen.de)
Die Organisation Reporter ohne Grenzen unterstützt den Entwurf für das neue Digitale-Dienste-Gesetz zur Plattformregulierung, sieht aber weiteren Handlungsbedarf zum Schutz der Meinungs- und Pressefreiheit: “Wenn uns Grundrechte wie Presse- und Informationsfreiheit wichtig sind, dann brauchen wir eine zentrale und durchsetzungsstarke Behörde, die die Rechte von Nutzerinnen und Nutzern gegen die Macht der Tech-Konzerne effektiv durchsetzt”, so Helene Hahn, die zuständige Referentin für Internetfreiheit bei Reporter ohne Grenzen.
6. Der künstliche Sprachpapst
(deutschlandfunk.de, Bettina Köster, Audio: 5:55 Minuten)
Der im November 2022 verstorbene Wolf Schneider gilt vielen als der “Sprachpapst” schlechthin. Ganze Generationen von Medienschaffenden haben seine Bücher gelesen. Nun sollen Schneiders Sprachempfehlungen in eine Künstliche Intelligenz einfließen, die von der “Reporterfabrik” entwickelt wird. Der Deutschlandfunk sprach mit Cordt Schnibben über das Projekt, das sich derzeit noch in der Testphase befindet.