Archiv für März 28th, 2023

Wenn “Bild” sämtliche pressethischen Standards einhält

In Dresden wird eine Frau erschlagen. Bild.de zeigt ein unverpixeltes Foto des Opfers. Der Presserat erteilt dafür eine Rüge: “Eine Einwilligung für eine identifizierbare Abbildung konnte die Redaktion nicht vorlegen.”

In Nürnberg wird ein Mann erschossen. “Bild” und Bild.de zeigen ein unvepixeltes Foto des Opfers. Der Presserat erteilt dafür eine Rüge: “Die Identität von Opfern muss laut Ziffer 8, Richtlinie 8.2 des Pressekodex besonders geschützt werden.”

In Ibbenbüren wird eine Frau mit mehreren Messerstichen getötet. “Bild” und Bild.de zeigen ein unverpixeltes Foto des Opfers. Der Presserat erteilt dafür eine Rüge: “Das Wissen um die Identität des Opfers ist in der Regel unerheblich. Eine Einwilligung der Angehörigen lag nicht vor, es handelte sich auch nicht um eine Person des öffentlichen Lebens.”

In Stadtallendorf wird eine Frau mit mehreren Messerstichen getötet. “Bild” und Bild.de zeigen ein unvepixeltes Foto des Opfers. Der Presserat erteilt dafür eine Rüge: Im Artikel “zeigte die Redaktion das Porträt des Opfers, für das offenbar keine Einwilligung der Angehörigen vorlag.”

In Warendorf wird eine Frau getötet. Bild.de zeigt ein unvepixeltes Foto des Opfers. Der Presserat erteilt dafür eine Rüge: “Das Bild stammte von der Gedenkseite eines Bestattungsunternehmens. Eine Einwilligung der Angehörigen zur Veröffentlichung bei BILD.DE lag offenbar nicht vor.”

Der Deutsche Presserat hat vergangene Woche Rügen verteilt: insgesamt 17 Stück, acht allein an “Bild” und Bild.de, davon fünf für “Verstöße gegen den Opferschutz”.

Gestern berichteten die “Bild”-Medien über einen “tödlichen Streit um Vermögen in Hamburg”. In der “Bild”-Bundesausgabe groß auf Seite 6:

Ausriss Bild-Zeitung - Rocker im Vorgarten hingerichtet

Bei Bild.de auf der Startseite:

Screenshot Bild.de - Tödliche Schießerei in Hamburg - Rocker D. im Vorgarten hingerichtet

Die Verpixelungen oben stammen alle von uns. “Bild” und Bild.de haben die Fotos des Opfers und des Tatverdächtigen, der auch nicht mehr lebt, ohne irgendeine Unkenntlichmachung veröffentlicht.

Wir haben bei “Bild” nachgefragt, ob der Redaktion Einwilligungen der Familien vorliegen, die Fotos ohne Verpixelung zu veröffentlichen. Ein “Bild”-Sprecher antwortete uns: Das Foto des Tatverdächtigen …

wurde uns aus dem direkten familiären Umfeld rechtefrei für unsere Berichterstattung zur Verfügung gestellt.

Leider sagt er nicht, von wem genau. Es könnte die Verlobte des Mannes sein, jedenfalls scheint “Bild” mit ihr gesprochen zu haben, sie wird im Artikel zitiert. Ob das mit Blick auf den Pressekodex für eine Veröffentlichung reichen würde, ist fraglich. In dem eingangs erwähnten Fall aus Nürnberg hatte “Bild” das Foto offenbar von einem Cousin des Opfers erhalten. Das reichte dem Presserat nicht: “Die für eine identifizierbare Berichterstattung notwendige Einwilligung eines nahen Angehörigen konnte die Redaktion nicht vorlegen, lediglich die eines Cousins.” Die Entscheidung des Presserats: “Zustimmung des Cousins zur Verwendung eines Opferfotos reichte nicht aus”.

Doch zurück zum Hamburger Fall. Zur Veröffentlichung des Fotos, das das Opfer zeigt, schreibt der “Bild”-Sprecher: Die Aufnahme sei …

in sozialen Medien mit großer Reichweite öffentlich und dort ebenfalls unverpixelt einsehbar.

Die Argumentation ist gleich in mehrfacher Hinsicht interessant. Erstmal scheint keine Einwilligung der Familie vorzuliegen, jedenfalls erwähnt der “Bild”-Sprecher sie nicht. Mit der Begründung macht er es sich bemerkenswert einfach: Dass irgendwer irgendwas irgendwo in irgendwelchen “sozialen Medien” postet, soll für “Bild” und Bild.de ein legitimer Grund für eine identifizierende Berichterstattung sein? Und was meint der “Bild”-Sprecher überhaupt, wenn er davon schreibt, das Foto sei “in sozialen Medien mit großer Reichweite öffentlich”?

Die “Bild”-Redaktion gibt selbst an, wo sie das Foto her hat: von der Instagram-Seite eines Hells-Angels-Charters (auch nicht unbedingt die typische “Bild”-Quelle). Dort trauern sie um das verstorbene Mitglied. Der Account hat aktuell 3.172 Follower, der Beitrag mit dem Foto, das sich die “Bild”-Redaktion geschnappt hat, wurde bislang 392 Mal geliket, es gibt 75 Kommentare. Nun ja.

Eine gute halbe Stunde nach der ersten Mail des “Bild”-Sprechers schickt er uns eine zweite. Wir “dürfen bitte noch ergänzen”:

Die Veröffentlichung der Fotos erfolgte unter Einhaltung sämtlicher presserechtlicher und pressethischer Regeln und Standards.

Ob das stimmt, werden wir vermutlich nach der nächsten Sitzung des Deutschen Presserats erfahren.

Rettung des Medienjournalismus, Unguter Gütetermin, Leere Bahnhöfe

1. RBB und Betriebsdirektor vor Arbeitsgericht
(tagesspiegel.de, Joachim Huber)
Der RBB-Skandal kostet den öffentlich-rechtlichen Sender nach wie vor viel Zeit und vor allem viel Geld. Beim Arbeitsgericht Berlin gäben sich ehemalige und gekündigte Mitglieder der Geschäftsleitung die Klinke in die Hand, berichtet Joachim Huber. Er erklärt, um welche beträchtlichen Summen es dabei geht, und erörtert die Frage, warum der RBB bei einem Urteil schlechte Karten haben dürfte.

2. Eine Königsdisziplin
(epd.de, Hans-Jürgen Jakobs)
Hans-Jürgen Jakobs war einige Jahre Leiter des Medienressorts der “Süddeutschen Zeitung” und ist nun Senior Editor beim “Handelsblatt”. Beim epd macht er sich Gedanken über die Rettung des Medienjournalismus und fragt: “Inwieweit sind Presse und öffentlich-rechtlicher Rundfunk in der Lage, ein positives Gegenbild zum publizistischen Inferno der vorzugsweise amerikanischen Internetkonzerne abzugeben, oder sind sie in Wahrheit längst deren Zulieferer und Vollstrecker geworden?”

3. Bundesweit die Nachrichten kappen
(taz.de, Shoko Bethke)
Journalismus ist unterbezahlt und wird zu wenig wertgeschätzt, findet Shoko Bethke und überlegt, ob ein Streik helfen könnte: “Medien berichten ständig über Streiks. In der einen Woche ist es das Gesundheitspersonal, in der anderen das deutsche Verkehrswesen. Aber der Journalismus streikt nicht mit, zumindest nicht medienübergreifend und nicht bundesweit. Warum eigentlich nicht?”

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4. Fake News
(podcastfe7a98.podigee.io, Media Lab Bayern, Sabrina Harper, Audio: 32:01)
Die aktuelle Folge des “Media-for-Peace”-Podcasts beschäftigt sich mit dem globalen Problem der “Fake News”. Diese würden gezielt eingesetzt, um Meinungen und Stimmungen in Gesellschaften zu erzeugen, was besonders in Kriegs- und Krisengebieten brisant sei. Darüber sprechen der afghanische Journalist Omid Sobhani, Christoph Neuberger von der Freien Universität Berlin und Lina Timm, Leiterin des Media Lab Bayern.

5. Öffentliche Anhörung als Symbolpolitik?
(whistleblower-net.de)
Gestern fand die zweite öffentliche Anhörung des Rechtsausschusses des Bundestags zum Hinweisgeberschutz und zur Umsetzung der EU-Whistleblowing-Richtlinie statt. Das Whistleblower-Netzwerk ist pessimistisch, dass die von verschiedenen Experten und Interessenvertretern geforderten Änderungen noch umgesetzt werden.

6. “Wirklich etwas für die Geschichtsbücher”
(twitter.com, Übermedien, Boris Rosenkranz, Video: 1:20 Minuten)
Boris Rosenkranz hat in einem kurzen Video zusammengestellt, wie verschiedene Redaktionen ihre besten Leute in die Welt geschickt haben, um packende Bilder und viel Gerede über das große Nichts leerer Bahnhöfe und Bahnsteige liefern zu können.