Archiv für August 19th, 2020

“Spannende Frage”, falsche Antwort

Es ist gut, dass Bürgerinnen und Bürger über das Portal “Abgeordnetenwatch” zum Beispiel einer Bundestagsabgeordneten oder einem Landespolitiker Fragen stellen können.

Es ist schlecht, wenn diese Fragen allein auf, nun ja, Informationen aus der “Bild”-Zeitung beruhen.

Ein Mann nutzte Anfang dieses Monats die Möglichkeit, die “Abgeordnetenwatch” bietet, und schrieb an die rheinland-pfälzische Landtagsabgeordnete Bettina Brück:

Sehr geehrte Frau Brück,

einem Beitrag in “Bild Deutschland” vom 4.8.2020 S. 3 “Dürfen sich dicke Lehrer vom Unterricht befreien?”, konnte ich entnehmen, daß im Saarland lediglich 1,4% der Lehrerschaft zur Corona-Risikogruppe gehören, in Rheinland-Pfalz dagegen 15%, mit der damit höchsten Quote der einzelnen Bundesländer. Wie als erklären Sie sich als Bildungspolitikerin diesen eklatanten Unterschied?

Die “Bild”-Redaktion hatte am 4. August “spannende Fragen zum Schulbeginn nach den Ferien” gesammelt und versucht, diese zu beantworten:

Ausriss Bild-Zeitung - Aus Angst vor Corona - Dürfen sich dicke Lehrer vom Unterricht befreien? ... und weitere spannende Fragen zum Schulbeginn nach den Ferien

Die erste Frage lautete: “Wie viele Lehrer werden fehlen?” Antwort der “Bild”-Redaktion:

BILD fragte bei den Bildungsministerien aller 16 Bundesländer nach. Das Ergebnis: Zwischen 1,4 % (Saarland) und 15 % (Rheinland-Pfalz) der Lehrer gehören zu einer Corona-Risikogruppe und sind daher nicht zum Erscheinen in der Schule verpflichtet.

Das ist tatsächlich ein “eklatanter Unterschied”, wie der Fragesteller bei “Abgeordnetenwatch” schreibt. Bloß: Der “Bild”-Vergleich ist falsch. Bettina Brück antwortete dem Mann:

Die Antwort ist schnell gegeben: dieser eklatante Unterschied erklärt sich aus einem journalistischen Fehler der BILD-Zeitung.

Das Problem bei den “Bild”-Zahlen laut der Politikerin: Während die 1,4 Prozent aus dem Saarland eine “Prognose zum Start des neuen Schuljahrs” seien, handele es sich bei den 15 Prozent aus Rheinland-Pfalz um einen Wert aus dem vergangenen Schuljahr. Oder anders: “Bild” vergleicht Zahlen von vor den Sommerferien mit Zahlen von nach den Sommerferien. Allerdings hat sich während der Sommerferien einiges getan bei den Regelungen, welche Lehrkräfte von zu Hause aus unterrichten dürfen und welche nicht. Vor den Sommerferien durften in Rheinland-Pfalz beispielsweise Lehrerinnen und Lehrer, die 60 Jahre oder älter sind, selbst entscheiden, ob sie zum Präsenzunterricht erscheinen. Das ist nun nicht mehr so. Brück schreibt:

Richtig ist: Vor Beginn der Sommerferien waren ca. 15 % der rund 41.000 Lehrkräfte in Rheinland-Pfalz aufgrund des Alters oder von Vorerkrankungen ausschließlich von zuhause tätig. Das Bildungsministerium geht aber begründet davon aus, dass diese Zahl nach den Sommerferien sinken wird. Die Vorgaben für den Schulstart nach den Sommerferien wurden nämlich derart geändert, dass nur noch Lehrkräfte mit attestierten Vorerkrankung von zu Hause arbeiten können.

Laut SWR schätzt das rheinland-pfälzische Bildungsministerium, “dass zu Beginn des neuen Schuljahrs rund zwei Prozent aller Lehrer (…) mit Attest freigestellt werden”.

Es ist schlecht, wenn Politikerinnen und Politiker ihre Zeit damit verbringen müssen, den Unfug, den die “Bild”-Medien verbreiten, richtigzustellen.

Es ist gut, wenn sie es tun.

Mit Dank an Martin für den Hinweis!

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Gerichtliche Zweiklassengesellschaft, Festnahme rechtswidrig, Halbiert

1. Zweiklassengesellschaft bei der Berichterstattung?
(deutschlandfunk.de, Brigitte Baetz, Audio: 9:12 Mintuen)
Das Bundesverfassungsgericht informiert bestimmte Journalistinnen und Journalisten früher über Entscheidungen und Urteile als andere. Das Gericht sehe dies als ein Mittel, positiv auf die Qualität der Berichterstattung einzuwirken. Doch ist diese Form der Privilegierung beziehungsweise Benachteiligung gerecht und zeitgemäß? Im Gespräch mit dem erfahrenen Deutschlandfunk-Hauptstadtjournalisten Stefan Detjen bespricht Brigitte Baetz die Probleme rund um die exklusiven Informationsverhältnisse.

2. “Seebrücken”-Demo in Frankfurt: Festnahme von Journalistin war rechtswidrig
(fr.de, Hanning Voigts)
Wie Hanning Voigts berichtet, protestierten Anfang April rund 400 Menschen unter Einhaltung der Hygiene- und Abstandsregeln am Frankfurter Mainufer gegen die Flüchtlingspolitik in der Europäischen Union. Die Polizei habe damals die “Seebrücken”-Demo aufgelöst und die anwesende Journalistin Lotta Laloire festgenommen. Nun hat das Amtsgericht Frankfurt in einem Beschluss verkündet, dass keine Voraussetzungen für eine Festnahme vorgelegen hätten. “Laloire habe den Beamten, die sie kontrollieren wollten, ihren Presseausweis gegeben und sich damit eindeutig ausgewiesen. Eine Festnahme sei deshalb juristisch nicht in Betracht gekommen”.

3. Innenministerium verklagt Bundesdatenschutzbeauftragten
(netzpolitik.org, Arne Semsrott)
Das Bundesinnenministerium scheint sich mit Händen und Füßen gegen das in seinen Zuständigkeitsbereich fallende Informationsfreiheitsgesetz (IFG) zu wehren. Diese Einstellung gipfelt in einer Groteske: Weil es die Vorgaben zur Datensparsamkeit bei IFG-Anfragen nicht einhalten wolle, habe das Ministerium den Bundesdatenschutzbeauftragten verklagt.

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4. Der letzte Sprachpfleger
(sueddeutsche.de, Aurelie von Blazekovic)
Werner Müller war Jahrzehnte Lehrer an einem Gymnasium und über einen Zeitraum von 25 Jahren Sprachpfleger und Sprachbeobachter des Bayerischen Rundfunks. Der heute 75-Jährige hörte sich das BR-Programm an, machte sich Notizen und gab seine Erkenntnisse weiter. Aurelie von Blazekovic hat sich mit Müller über dessen Werdegang sowie die Besonderheiten der Sprache unterhalten. Und über die Frage, wie es ist, wenn man als Sprachpfleger mit einem Beauftragten für Deutschtümelei verwechselt wird.

5. Google appelliert an Australien
(taz.de)
Australien will, dass Google und Facebook einen Teil ihrer Werbeumsätze an Verlage ausschütten. Dagegen wehrt sich Google nun mit einem “offenen Brief an die Australier”. Durch die neue Regelung würde sich das Angebot verschlechtern. Auch seien unkontrollierten Datenweitergaben zu befürchten. Die zuständige Verbraucherschutz- und Wettbewerbsbehörde Australiens hat ihrerseits reagiert und die Vorwürfe in einem offenen Brief zurückgewiesen.

6. NDR-Chor: Protest gegen Sparvorhaben
(mmm.verdi.de, Lars Hansen)
Um Geld bei seinem Chor zu sparen, hat sich der NDR eine trickreiche Konstruktion ausgedacht: Man will die studierten Sänger und Sängerinnen in eine GmbH überführen, bei “halben Verträgen”. Der Geschäftsführer der Deutschen Orchestervereinigung kommentiert: “In dieser GmbH werden nicht die gleichen Arbeits- und Tarifbedingungen herrschen wie beim NDR. Vor allem aber sollen die neuen Sänger nur noch zu 50 Prozent für den Chor arbeiten. Und sie sollen schneller zu kündigen sein. Damit haben wir ein Problem der sozialen Absicherung, denn bei Sängern kann es vorkommen, dass die Stimmleistung vor Erreichen des Rentenalters nachlässt. Wir fürchten, dass der NDR sich hier aus der sozialen Verantwortung für seine Arbeitnehmer ziehen will.”