Es gebe “Verbrechen, die sprachlos machen”, schrieben “Bild” und Bild.de vergangene Woche. Die Vergewaltigung einer 100-Jährigen gehöre dazu. Und dann erst das Urteil des Gerichts:
… titelte Bild.de auf der Startseite. In der Thüringen-Ausgabe der gedruckten “Bild” gab es ebenfalls einen größeren Artikel:
Und in der “Bild”-Bundesausgabe eine Meldung:
(Zu den unterschiedlichen Altersangaben: Bei der Tat war der Mann 18 Jahre alt, bei der Gerichtsverhandlung bereits 19.)
Damit es zu diesem vermeintlichen Justizskandal reicht, muss die “Bild”-Redaktion allerdings manche Details weglassen, andere überbetonen und noch ein bisschen Politik reinrühren.
Die Tat schildern “Bild” und Bild.de so:
Ein damals 18-jähriger Pflegehelfer, der für einen ambulanten Dienst arbeitete, hatte die Aufgabe, eine 100-Jährige in ihrer Wohnung zu betreuen. Als die Seniorin nach dem Baden aus der Wanne stieg, packte der Jugendliche die 100-Jährige, vergewaltigte sie!
“fiel er über sie her”, “packte der Jugendliche die 100-Jährige”, “vergewaltigte sie” — darunter stellt man sich beim Lesen fast unweigerlich einen erzwungenen Geschlechtsverkehr vor. Den gab es in diesem Fall allerdings nicht. Die “Ostthüringer Zeitung” berichtete ebenfalls über den Prozess am Amtsgericht Gera. Redakteur Tino Zippel beschreibt den Vorwurf der Staatsanwaltschaft: Nachdem die Frau nackt aus der Badewanne gestiegen sei, habe der damals 18-Jährige sie abgetrocknet. Das habe er auch im Brust- und im Intimbereich getan. Dabei sei der Mann mit seinen Fingern in die Frau eingedrungen, was zu erheblichen Schmerzen bei der 100-Jährigen geführt habe. Bei “Focus Online” schreibt Reporter Göran Schattauer:
Im Fall der 100-jährigen Frau war der Angeklagte nach Informationen von FOCUS Online zur Tatzeit vollständig bekleidet und nicht sexuell erregt. (…)
Den Ermittlungen zufolge stand der 18-Jährige zunächst untätig im Bad herum. Dann bat ihn die Seniorin um Unterstützung. Schließlich habe er sie an den Brüsten und zwischen den Beinen abgetrocknet, so der Angeklagte. Vor Gericht gestand er, seine mit einem Handtuch bedeckten Finger in das Opfer eingeführt zu haben. Er habe noch nie eine Patientin abgetrocknet und sei von der Situation völlig überfordert gewesen. Eine sexuelle Motivation des jungen Mannes konnte in der Hauptverhandlung nicht festgestellt werden.
Um eine Vergewaltigung handelte es sich trotzdem. Denn die liegt laut Gesetz auch vor, wenn ein Täter “sexuelle Handlungen an dem Opfer vornimmt (…), die dieses besonders erniedrigen, insbesondere wenn sie mit einem Eindringen in den Körper verbunden sind”.
Zum Urteil schreiben die “Bild”-Medien:
Der Vergewaltiger der 100-Jährigen wird keinen Knast von innen sehen. Er wurde wegen Vergewaltigung und sexuellem Missbrauch unter Ausnutzung eines Betreuungsverhältnisses zu einer Jugendstrafe von 22 Monaten verurteilt — auf Bewährung.
Zwar ergänzt die Redaktion noch, dass der heute 19-Jährige die Tat “im Prozess gestanden” habe, aber auch hier fehlen manche Details. Etwa dass der Täter für die gleiche Tat auf jeden Fall einen “Knast von innen” gesehen hätte, wäre er mindestens 21 Jahre alt gewesen. Das Gesetz sieht für eine Vergewaltigung eine “Freiheitsstrafe nicht unter zwei Jahren” vor, die dann nicht zur Bewährung ausgesetzt werden kann.* Weil der Angeklagte mit 18 Jahren als Heranwachsender galt, wurde bei ihm allerdings das Jugendstrafrecht angewandt. Außerdem war er nicht vorbestraft und hat durch sein Geständnis dem Opfer eine Aussage vor Gericht erspart. Und es hätten “sich in der Hauptverhandlung keine Hinweise ergeben, wonach er zukünftig Sexualstraftaten oder andere Delikte begehen könnte. Der Angeklagte ist nicht mehr in einem Pflegeberuf tätig und hat dies auch künftig nicht vor”, so Göran Schattauer bei “Focus Online”. Der Mann sei einsichtig gewesen.
Die Artikel von “Bild” und Bild.de haben aber auch eine politische Ebene:
Richter am Jugendschöffengericht: Eugen Wagner, früherer Stadtrat der Grünen in Gera, der schon mal für Aufsehen sorgte, als er einen 73-jährigen Schwarzfahrer ohne Bewährung hinter Gitter steckte.
(Die Redaktion bekommt es nicht mal hin, den richtigen Nachnamen des Richters zu recherchieren.)
Die Richtung ist klar: Ein Grüner, der einen schwarzfahrenden Rentner in den Knast steckt, aber einen Vergewaltiger frei rumlaufen lässt.
Auch hier fehlt das eine oder andere Detail: Der damals 73-Jährige war notorischer Schwarzfahrer, mehrere Dutzend Mal wurde er ohne Ticket erwischt. Er war zuvor schon mehrfach verurteilt worden, auch auf Bewährung. Erst später stellte sich raus, dass der Mann an Demenz leidet. Bei dem Vergewaltigungsprozess gegen den Pflegehelfer kommt hinzu: Mit dem Urteil — ein Jahr und zehn Monate auf Bewährung plus 101 Arbeitsstunden sowie ein fünfseitiger Aufsatz über “Die sexuelle Selbstbestimmung der Frau”, den der Täter verfassen muss — lag das Gericht über den Forderungen von Jugendgerichtshilfe und Staatsanwaltschaft.
Der unvollständige Artikel, in denen die “Bild”-Redaktion geschickt Fakten wegließ, verfehlte seine Wirkung nicht: Der dazugehörige Post auf der “Bild”-Facebookseite wurde über 1200 Mal kommentiert, vor allem mit Wut auf den Richter und die deutsche Justiz:
Warum???? Wie kann das sein das er nicht hinter Gitter muss??? Es ist für mich unfassbar wie die Gerichte hier entscheiden… Ergibt keinen Sinn und schon garkeine Gerechtigkeit!! In Amerika wäre er jetzt ewig eingesessen! Hier?? Darf er frei herum spazieren
unsere Richter scheinen unfähig Recht zu sprechen..unfassbar
Manche Richter sollte man unverzüglich vom Dienst freistellen!
Was sind das für Richter, ich bin einfach sprachlos
Bei der Parteizugehörigkeit des Richters wundert mich das Urteil nicht.
Vor allem gibt es Urteile, die noch sprachloser machen !! Ist der Richter vielleicht krank, ganz vorsichtig gefragt
Und auch andere griffen den Beitrag auf. Beispielsweise Martin Sichert, Bundestagsabgeordneter der AfD, verlinkte ihn bei Facebook und schrieb dazu:
Skandalurteile deutscher Gerichte
Bewährung für Vergewaltigung
Gefängnis für Schwarzfahren
AfD-Ortsgruppen und -Kreisverbände, die AfD-nahe Desiderius-Erasmus-Stiftung, die Partei Die Republikaner sowie Dutzende Facebook-Seiten mit Namen wie “Baden-Württemberg Patrioten”, “Klartext für Deutschland – FREI statt bunt”, “NRW schaut nicht weg”, “Patrioten – BW Stuttgart” und “Mannheim / freiheitlich-patriotisch-traditionsbewusst” verbreiteten ebenfalls den Artikel.
Die Wut und der Hass blieben nicht nur im Internet. Göran Schattauer schreibt:
Nach Informationen von FOCUS Online ging beim Amtsgericht Gera sogar eine Todesdrohung gegen den 56-jährigen, aus Bayern stammenden Juristen ein.
Mit Dank an @daniel_burek für den Hinweis!
*Nachtrag, 12. Februar: Ein Leser weist uns darauf hin, dass durch Paragraph 56 des Strafgesetzbuchs durchaus die Möglichkeit besteht, dass auch eine Freiheitsstrafe, die genau zwei Jahre beträgt, unter besonderen Voraussetzungen zur Bewährung ausgesetzt werden kann.
Mit Dank für den Hinweis!