Womöglich muss man schon dankbar sein, dass sie bei “Bild” nicht gleich wieder eine Titelgeschichte draus gemacht haben, nach deren Veröffentlichung eine Bildungseinrichtung bedroht wird, und sich die Polizei einschalten muss.
Aber hartnäckig drangeblieben sind sie schon an der Geschichte, dass eine Grundschule in Halle an der Saale (“kein Einzelfall!”) den Eltern verboten habe, bei der Einschulungsfeier zu fotografieren.
(Nein, in Halle wurden nicht “730.000 Erstklässler” eingeschult — die “Bild”-Redaktion macht es hier nur etwas genereller.)
Der Artikel vom Samstag legte dann für “Bild”-Verhältnisse überraschend sachlich die Rechtslage dar (“Eltern sollten sich bewusst sein, dass Fotos von Kindern im Internet problematisch seien”).
Aber auch gestern waren die besagte Grundschule und eine weitere in Halle noch einmal Thema in der Bundesausgabe: Eine Mutter, die sich mit ihrer Tochter von “Bild” fotografieren ließ, sagt, dass sie die Vorgabe des Schulleiters respektiert hätten. Ein Gast (!) der Einschulung wird mit den Worten zitiert, ein Foto vom eigenen Kind zu verbieten sei “Irrsinn” (eine Formulierung, die “Bild” gerne für die Dachzeile des Artikels übernahm). Und der Präsident des Deutschen Lehrerverbandes erklärt:
“Natürlich muss das Recht der Kinder am eigenen Bild geschützt werden.”
Damit war das Thema für “Bild” aber noch nicht durch: Auf Seite 2 forderte Redakteur Christian Langbehn etwas melodramatisch: “Lasst uns die Erinnerungen”.
Was so alles mit Fotos passieren kann, die zufälligerweise ihren Weg an die Öffentlichkeit gefunden haben, kann man just oben auf jener Seite 6 der “Bild”-Bundesausgabe von gestern sehen, auf der unten die Geschichte vom “Datenschutz-Irrsinn” steht: Da prangt das Foto eines 20-jährigen Geflüchteten aus Afghanistan, der am Wochenende bei einem Polizeieinsatz erschossen wurde — unverpixelt, “Foto: privat”.