1. Aufruhr im Freibad: Vom Jugendstreich zum Terrorakt
(ardmediathek.de, Video: 8:38 Minuten)
Man könnte in der Tat verzweifeln, wie es Georg Restle am Ende des “Monitor”-Beitrags ausdrückt: Da wird ein Düsseldorfer Freibad zum Tatort von Terror und Gewalt hochgejazzt, in dem angeblich 60 aggressive Migranten nordafrikanischer Herkunft Angst und Schrecken verbreiten. Nur allzu begierig stürzen sich Medien und Politik auf den Fall und instrumentalisieren ihn für ihre Zwecke. Ein Fall, bei dem nach näherem Betrachten wenig bis gar nichts übrig bleibt.
2. “Wir kommen uns im digitalen Dorf unerträglich nahe”
(tagesspiegel.de, Joachim Huber)
Der “Tagesspiegel” hat sich mit dem Medienwissenschaftler Bernhard Pörksen über Filterblasen und Echokammern unterhalten. Und über Michael Seemanns Idee “der positiven und negativen Filtersouveränität”: “Man kann sich aktiv in seine Wirklichkeitsblase hineingoogeln, kann für jede Idee einen Beleg, für jeden Irrwitz einen sogenannten Experten finden. Das meint positive Filtersouveränität. Und das Netz kommt der Bestätigungssehnsucht sehr weit entgegen, stellt von der Logik des Empfängers auf die des Empfängers um, der sich — einerseits — seine Wunschwirklichkeit zusammensucht. Andererseits kann man jedoch der Weltsicht der anderen nicht entkommen, kann sich eben gerade nicht effektiv abschotten, isolieren. Negative Filtersouveränität ist in der vernetzten Welt nicht zu haben.”
3. Ein Aufreger jagt den nächsten
(sueddeutsche.de, Jagoda Marinic)
In ihrer Kolumne regt sich Jagoda Marinic über das Aufregen auf: “Die mediale Aufmerksamkeit darf sich nicht auf die Erregungsschleifen über twittertaugliche Thesen richten, sondern muss sich dem Kampf um Ideen widmen, die großen Fragen unserer Zeit angehen. Wer den Profilneurotikern heftig widerspricht, tut einerseits gut daran, doch letztlich wälzt er sich mit ihnen im Schlamm.”
4. Presserat: Blick verletzte Journalistenkodex mit voller Namensnennung im Mordfall von Rupperswil
(steigerlegal.ch, Martin Steiger)
Nun hat es auch der Schweizer Presserat bestätigt: Die Zeitung “Blick” verletzte den schweizerischen Journalistenkodex, indem die Redaktion den Vierfachmörder von Rupperswil offline und online beim vollen Namen nannte. Der Jurist Martin Steiger kommentiert die Entscheidung und kritisiert den Presserat, der in seiner Stellungnahme den Täter mit vollem Vornamen und mit dem ersten Buchstaben des Nachnamens genannt habe: “Der Presserat legitimiert damit eine weit verbreitete, aber vollkommen unnötige Unsitte im Journalismus. Für die Justizberichterstattung ist grundsätzlich gar keine Namensnennung erforderlich. Die Justizberichterstattung kann ihre Funktion genauso erfüllen, wenn ein geeignetes Pseudonym genannt wird. Es gibt grundsätzlich kein überwiegendes öffentliches Interesse an einer Namensnennung.”
5. Asymmetrische Berichterstattung
(taz.de, Serge Halimi & Pierre Rimbert)
In diesem übersetzten Artikel aus “Le Monde diplomatique” geht es um zweierlei Maß in der politischen Berichterstattung. Konkreter Anlass ist der Abschuss einer US-Drohne durch den Iran. Die Autoren kehren den Vorgang um und fragen: “Man stelle sich vor, eine iranische Drohne würde über Florida abgeschossen oder ein paar Kilometer vor der US-Küste. Niemand würde über den exakten Abschussort diskutieren, vielmehr würden sich alle fragen, was diese Drohne dort zu suchen hatte — 11.000 Kilometer entfernt von Teheran.”
6. Google zeigt Podcasts in Suchergebnissen an
(heise.de)
Podcasts erfahren bei Google eine deutliche Aufwertung. Zunächst nur in den USA will die Suchmaschine mehr als zwei Millionen Podcasts auffindbar machen. Dazu werden die Podcasts analysiert, transkribiert und in die Suchergebnisse eingepflegt.