Archiv für Januar 16th, 2019

Bild.de bringt veraltetes Zeug in Umlauf

Achtung, Gefahr!

Screenshot Bild.de - Jugendliche in Gefahr - Schon ein paar Joints verändern das Gehirn

Cannabis ist eine der beliebtesten, illegalen Drogen in Deutschland. Oft verharmlost, ist sie viel gefährlicher, als die meisten denken.

… schrieb Bild.de gestern. Denn:

Schon ein oder zwei Joints verändern das Gehirn eines Jugendlichen merkbar, hat jetzt eine internationale Forschergruppe mit deutscher Beteiligung herausgefunden und ihre Ergebnisse im “Journal of Neuroscience” veröffentlicht.

Das “jetzt” ist an dieser Stelle recht großzügig ausgelegt: Die Studie, auf die sich Bild.de bezieht und die das Portal im Artikel verlinkt*, ist bereits am 28. Januar 2015 im “Journal of Neuroscience” erschienen — und damit geschmeidige vier Jahre alt. Noch interessanter aber ist die Überschrift, die die “internationale Forschergruppe mit deutscher Beteiligung” ihrer Untersuchung damals gab:

Screenshot der Überschrift der Studie - Daily marijuana use is not associated with brain morphometric measures in adolescents or adults

“Is Not Associated”.

Schon im “Abstract” steht:

No statistically significant differences were found between daily users and nonusers on volume or shape in the regions of interest. Effect sizes suggest that the failure to find differences was not due to a lack of statistical power, but rather was due to the lack of even a modest effect. In sum, the results indicate that, when carefully controlling for alcohol use, gender, age, and other variables, there is no association between marijuana use and standard volumetric or shape measurements of subcortical structures.

Das übersetzt Bild.de ins Gegenteil:

Die Wissenschaftler beobachteten bei 14-Jährigen, die nur ein- oder zweimal Cannabis konsumiert hatten, mithilfe eines modernen Bildgebungsverfahrens, der sogenannten Voxel-basierten Morphometrie, eine Zunahme der grauen Hirnsubstanz. Bedeutet: Ein Ungleichgewicht zwischen weißer und grauer Hirnsubstanz entsteht.

Dazu steht in der “Discussion” der Studie:

The lack of significant differences between marijuana users and control subjects in the present study is consistent with the observation that the mean effect size across previously published studies suggests no clear effect of marijuana on gray matter volumes.

Bei Twitter haben einige User die “Bild”-Redaktion auf den Fehler hingewiesen. Die juckt das aber ganz offensichtlich nicht.

Mit Dank an @Goettergattin42 für den Hinweis!

*Nachtrag, 19:13 Uhr: Bei FAZ.net ist ein Artikel zum selben Thema mit recht ähnlicher Überschrift erschienen. Im Gegensatz zu Bild.de verlinkt Autor Joachim Müller-Jung dort auf eine aktuelle Studie aus dem “Journal of Neuroscience” (erschienen am 14. Januar 2019). Es gibt die aktuellen Erkenntnisse, von denen Bild.de berichtet, also tatsächlich. Allerdings nennt und verlinkt die Bild.de-Redaktion die falsche, veraltete Studie.

Wir haben daher unsere Überschrift von “Bild.de bringt falsches Zeug in Umlauf” in “Bild.de bringt veraltetes Zeug in Umlauf” geändert.

Einer schrieb über die Sexualität

Zum Film “Einer flog über das Kuckucksnest” soll es bei Netflix bald ein Pre­quel geben, also eine Fortsetzung, die zeitlich allerdings vor den Ereignissen des Films spielt. Nun ist die Besetzung dafür bekannt gegeben worden, und Bild.de schreibt dazu:

Screenshot Bild.de - Vorgeschichte zum Kultfilm - Mega-Besetzung für neue Netflix-Serie

Und wer ist so alles dabei?

Auch die heterosexuelle Judy Davis (63, “Feud”), der heterosexuelle Finn Wittrock (34, “American Horror Story”) , die heterosexuelle Amanda Plummer (61, “Pulp Fiction”) und der heterosexuelle Corey Stoll (42, “House of Cards”) stehen für die neue Netflix-Serie vor der Kamera.

Ja, gut, so steht das nicht bei Bild.de. Die merkwürdigen, unerheblichen Zusätze zur Sexualität der Schauspielerinnen und Schauspieler haben wir eingefügt. Am folgenden Absatz aber haben wir nicht herumgedoktert — der steht eins zu eins so im Artikel von Bild.de-Autor Roman Scheck:

Mit dabei sind Stars, die so manchen Fan begeistern dürften: Die offen lesbische Schauspielerin Cynthia Nixon (52, “Sex and the City”), die bekennende bisexuelle Kult-Schauspielerin Sharon Stone (60, “Basic Instinct”) und der offen schwule Schauspieler Charlie Carver (30, “Desperate Housewives”).

Mal abgesehen davon, dass das alles völlig unwichtig ist: Die sind also nicht nur lesbisch, bisexuell und schwul, sondern das auch noch “offen”, “bekennend” und “offen”.

Mit Dank an @WayneSchlegel_ für den Hinweis!

Nachtrag, 15:36 Uhr: “Bild”-Redakteur Timo Lokoschat weist bei Twitter darauf hin, dass der Artikel “im LGBT-Bereich von Bild.de” erschienen ist. So ganz verstehen wir aber nicht, warum aufgrund der Sexualität einiger beteiligter Schauspielerinnen und Schauspieler über die neue Serie im LGBT-Bereich berichtet wird (und warum deshalb die Sexualität eine solche Rolle spielt, dass sie genannt werden muss). Inhaltlich hat “Einer flog über das Kuckucksnest” nichts mit LGBT zu tun.

Das Wort “bekennend” findet auch Lokoschat unangebracht.

Ende der Drohbriefe, AfD-Maier muss zahlen, Reporter gegen die Mafia

1. Keine Drohbriefe mehr
(faz.net, Constantin von Lijnden)
Medienrechtsanwälte haben eine pfiffige Strategie entwickelt, um ihre prominenten Mandanten vor Erwähnungen in der Presse zu schützen: Vorauseilende Drohbriefe, die sie euphemistisch als “presserechtliche Informationsschreiben” bezeichnen. Allein bei der “FAZ” seien von der bekannten Medienrechtskanzlei Schertz Bergmann zwischen Ende 2012 und Mitte 2016 mehrere Dutzend solcher Schreiben eingegangen, ungefragt und zuletzt ausdrücklich unerwünscht. Die “FAZ” hat sich gegen diese Praxis juristisch gewehrt — bis zum Bundesgerichtshof (BGH), der die “Informationsschreiben” grundsätzlich für zulässig hält. Anders sieht es der BGH, wenn ein solches Schreiben “keine Informationen enthält, die dem Presseunternehmen die Beurteilung erlauben, ob Persönlichkeitsrechte durch eine etwaige Berichterstattung verletzt werden.” Das Faxen derartiger Schreiben ist mit dem Urteil des BGH nun untersagt.

2. AfD-Rechtsaußen muss Noah Becker Schmerzensgeld zahlen
(spiegel.de, Ansgar Siemens)
Vor einem Jahr erschien auf dem Twitter-Profil des AfD-Bundestagsabgeordneten Jens Maier ein Tweet, in dem der Künstler Noah Becker wegen dessen dunkler Hautfarbe rassistisch beleidigt wurde. Maier, selbst gelernter Richter, gab sich unschuldig: Ein Mitarbeiter habe den Tweet ohne Absprache veröffentlicht, was der Mitarbeiter auch offiziell zugab. Becker verklagte den AfD-Politiker daraufhin auf 15.000 Euro Schmerzensgeld. Sein vorheriges Angebot, 7.500 Euro an eine karitative Organisation zu spenden und den Streit damit zu beenden, hatte Maier abgelehnt. Nun hat das Landgericht Berlin Becker Recht gegeben und Maier zur Zahlung der vollen 15.000 Euro plus Zinsen verurteilt.

3. Re: Der Tod im Auge – Reporter gegen die Mafia
(arte.tv, Chiara Sambuchi, Video: 30 Minuten)
Wer in Italien über die Mafia berichtet, muss sehr mutig sein und setzt unter Umständen sein Leben aufs Spiel. Die Arte-Reportage “Re: Der Tod im Auge” begleitet den unter permanenter Bewachung stehenden Journalisten Paolo Borrometi bei dessen Arbeit für den Fernsehsender TV2000, bei dem er mit Staatsanwälten, Richtern und Kronzeugen Interviews über die Mafia führt.

4. „Politik setzt gezielt auf Framing“
(fr.de, Ruth Herberg)
Die “Frankfurter Rundschau” hat sich mit den beiden “Floskelwolke”-Betreibern Sebastian Pertsch und Udo Stiehl über Wortmacht, Medienkompetenz und politisches Framing unterhalten.

5. Hoher Anspruch, rote Zahlen
(deutschlandfunk.de, Brigitte Baetz, Audio: 5:32 Minuten)
Unglaubliche 3,5 Millionen Franken sammelten der Journalist Constantin Seibt und seine Kollegen an Spendengeldern ein, um vor etwa einem Jahr mit dem Schweizer Online-Magazin “Republik” starten zu können. Die Medienjournalistin Brigitte Baetz gibt dem Startup durchwegs gute Noten. Allein finanziell laufe es nicht so gut: Laut Geschäftsbericht sei das Online-Magazin im ersten Jahr auf ein Minus von rund 2,5 Millionen Euro gekommen.

6. Wann Ihr einen Blogbeitrag als Werbung kennzeichnen müsst
(fitfuerjournalismus.de, Bettina Blaß)
Viele Youtuber, Instagrammer, Facebooker und Blogger sind verunsichert, ob sie ihre Beiträge als Werbung kennzeichnen müssen, wenn sie dort zum Beispiel mit Markenware zu sehen sind oder ein Produkt empfehlen. Zum Glück gibt es die Kennzeichnungsmatrix der Landesmedienanstalten und Bettina Blaß, die Licht ins Kennzeichnungsdunkel bringen.