Archiv für Januar 9th, 2019

Ein unfassbarer Fall

Manchmal gibt es so Glückstage in der “Bild”-Redaktion, da gleicht die Titelseite am Ende einem vollen Spielschein beim Themenbingo:

Ausriss Bild-Titelseite - Abgeschoben, Einreisesperre, illegal zurück - Und trotzdem Stütze! Der unfassbare Fall von Asyl-Bewerber Alassa M. und wie die Politik versagt hat

Auf fast einer ganzen Seite berichtete die Zeitung am vergangenen Freitag im Blatt über den “unfassbaren Fall” eines Mannes aus Kamerun, der sich laut “Bild” so darstellt:

Trotz Einreiseverbot und eines abgelehnten Asylverfahrens kam M. vor zwei Wochen nach Stuttgart, beantragte Asyl und lebt nun auf Staatskosten in Karlsruhe.

Mehr noch:

Als am 30. April ein Togolese abgeschoben werden soll, organisiert Alassa M. mit anderen einen Aufstand gegen die Polizei. Erst drei Tage später und mit 500 Beamten kann die Polizei die Abschiebung durchsetzen. Es kommt zu Tumulten. Wieder mittendrin: Alassa M. Am 20. Juni wird dann schließlich auch M. abgeschoben — nach Mailand, Italien, das für ihn zuständige Land. Die deutsche Ausländerbehörde verhängt ein Einreiseverbot.

Ein Randalierer, der abgeschoben wurde, gegen den ein Einreiseverbot verhängt wurde, und der jetzt wieder dem deutschen Staat auf der Tasche liegt — das perfekte Aufreger-Thema eines noch jungen Jahres!

Es gibt allerdings Gründe, an dieser Version der Geschichte zu zweifeln: Die Anwälte von Alassa M. halten die Berichterstattung von “Bild” nämlich für so falsch, reißerisch und “aufhetzend”, dass sie nicht nur zivilrechtliche Schritte, sondern gleich auch noch Strafanzeige gegen den Axel-Springer-Verlag angekündigt haben.

Zum einen kritisieren sie in ihrer Pressemitteilung einige Fakten, die von “Bild” falsch dargestellt worden seien:

Die Behauptung von “Bild”, der Asylantrag von Alassa M. in Deutschland sei “abgelehnt” worden (“wie 99 Prozent aller Asylanträge aus Kamerun”), sei insofern falsch, als dass die deutschen Behörden den Asylantrag überhaupt nicht geprüft hätten, weil sie sich nach dem Dublin-III-Abkommen für nicht zuständig erklärt hätten. Nach diesem Abkommen ist das EU-Land zuständig, in das ein Geflüchteter als erstes eingereist ist — im Falle von Alassa M. war das Italien, weswegen er dorthin abgeschoben wurde.

Die Behauptung, Alassa M. sei “entgegen einem bestehenden Einreiseverbot” wieder eingereist und habe sich damit strafbar gemacht (“Hat sich M. mit seiner Wiedereinreise strafbar gemacht? Ganz klar: Ja!”), sei schlicht falsch: Das Einreiseverbot sei auf sechs Monate befristet gewesen, diese Frist zum Zeitpunkt seiner Wiedereinreise abgelaufen. Sogar “Bild” schreibt, Alassa M. sei am 20. Juni 2018 abgeschoben worden und am 21. Dezember wieder “aufgetaucht”. Weil er seinen Asylantrag in Ellwangen gestellt hatte, musste er laut seinen Anwälten auch wieder nach Ellwangen, um dort seinen Asylfolgeantrag zu stellen, den er außerhalb der Bundesrepublik nicht hätte stellen können. Rainer Wendt, Chef einer deutschen Polizeigewerkschaft, lässt sich von “Bild” zu dem Fall so zitieren: “‘Der Mann gehört sofort hinter Gitter. Er hat einen Rechtsbruch begangen. Er führt unseren Rechtsstaat vor.'”

Die Behauptung von “Bild”, Alassa M. habe im April mit anderen einen “Aufstand” “organisiert” und sei im Mai bei “Tumulten” “wieder mittendrin” gewesen, ist offenbar so falsch, dass sich die Staatsanwaltschaft Ellwangen und das Polizeipräsidium Aalen gezwungen sahen, eine gemeinsame Pressemitteilung zu veröffentlichen, in der sie mitteilen, dass “keine Hinweise auf eine unmittelbare Beteiligung des Herrn M. an den Vorkommnissen” vorlägen: “Gegen Herrn M. wurden weder nach dem Vorfall am 30. April 2018 noch nach dem Polizeieinsatz am 3. Mai 2018 ein Ermittlungsverfahren eingeleitet.”

Und auch an dieser Formulierung in einem Kommentar von “Bild”-Redakteur Hans-Jörg Vehlewald stoßen sich die Anwälte:

Und sein Anwalt verklagt sogar die Polizisten, denen sich sein Schützling letzten Mai in den Weg stellte, als sie Recht durchsetzen wollten.

So habe die Kanzlei den Dienstherrn der Polizei verklagt, also das Land Baden-Württemberg: “auf Feststellung, dass der Großeinsatz der Polizei in der [Landeserstaufnahmestelle] Ellwangen vom 3. Mai 2018 vom Polizeigesetz nicht gedeckt, völlig unverhältnismäßig und daher rechtswidrig war.”

Neben dieser inhaltlichen Kritik fordert die Gelsenkirchener Kanzlei Meister und Partner von “Bild” und Bild.de auch, die Behauptungen über ihren Mandanten nicht mehr weiter zu verbreiten — dabei solle Bild.de nicht nur die beanstandeten Passagen und die Fotos löschen, auf denen Alassa M. und die Unterkunft, in der er sich zur Zeit aufhält, zu sehen sind, sondern die gesamten Artikel entfernen, weil M. unzulässig herausgepickt und an den Pranger gestellt worden sei.

Sein Rechtsanwalt Frank Stierlin erklärte uns gegenüber: “An unserem Mandanten soll ein Exempel statuiert werden!” Den Grund dafür sieht er darin, dass Alassa M. nach einer Razzia in der Flüchtlingsunterkunft, die zu gewaltsamen Protesten der Bewohner geführt hatte, eine Demo organisiert, das Land Baden-Württemberg verklagt und der Polizei dabei Rassismus vorgeworfen habe (siehe dazu auch diesen Bericht in “SWR Aktuell” vom 7. November 2018).

Bereits am 30. Dezember hatte “Bild” unter Berufung auf einen SWR-Artikel über die Rückkehr von Alassa M. nach Deutschland berichtet, wobei allerdings aus dem “Mitorganisator der Asylbewerber-Demo” (SWR) ein “Rädelsführer” (“Bild”) wurde.

Rechte Medien wie die “Junge Freiheit” (“Einer der Rädelsführer des Asylbewerberaufstands von Ellwangen ist nach seiner Abschiebung wieder zurück in Deutschland.”) und “Die Achse des Guten” (“Im Mai 2018 war Alassa M. als einer der Rädelsführer einer Zusammenrottung von Flüchtlingen identifiziert worden, welche die Polizei an der Abschiebung eines Togoers hinderten.”) griffen das Thema natürlich gerne auf, aber auch seriösere Medien machten mit. So schrieb Welt.de:

Einige der damaligen Rädelsführer wurden anschließend abgeschoben, so auch Alassa M. aus Kamerun, der im Juni 2018 nach Italien ausreisen musste.

Und “Der Westen”, das junge Portal der Funke-Mediengruppe, wollte offenbar sogar die erste “Bild”-Berichterstattung toppen:

Er sorgte im April letzten Jahres für einen Skandal: Asylbewerber Alassa M. (29) aus Kamerun.

Der junge Mann war 2017 nach Deutschland gekommen. Er beantragte Asyl, das aber abgelehnt wurde. So kam er in eine Flüchtlingseinrichtung in Ellwangen.

Als dort ein Tongolese abgeschoben werden sollte, zettelte Alassa M. gemeinsam mit anderen Flüchtlingen einen Aufstand an. Alassa M. galt als Rädelsführer der Aktion, bei der sich die Bewohner drei Tage im Heim verschanzten, Polizisten angriffen und Fahrzeuge der Beamten demolierten.

Auch nach der “unfassbaren” Titelgeschichte vom vergangenen Freitag blieb “Bild” am Ball: Die Zeitung befragte für die Samstag-Ausgabe “eine Regierungssprecherin” (“Bitte sehen Sie mir nach, wenn ich zu diesem konkreten Einzelfall keine Stellung nehmen kann …”) sowie den baden-württembergischen Innenminister Thomas Strobl (CDU) und brachte gestern ein “Interview” mit Alassa M.:

Ausriss Bild-Zeitung - Skandal-Asylbewerber Alassa M. spricht in Bild - So einfach kam ich zurück nach Deutschland

Wie uns seine Anwälte erzählen, habe sich “Bild” das Interview “erschlichen”: Personen, die sich nicht als Journalisten vorgestellt, sondern als Unterstützer des Asylrechts ausgegeben hätten, hätten sich mit Alassa M. unterhalten und seine Äußerungen anschließend aufgeschrieben. “Wenn er gewusst hätte, dass das für ‘Bild’ ist, hätte er natürlich nie mit denen gesprochen!”

Das hätte Alassa M. auch nicht gemusst, denn er hatte bereits am vergangenen Samstag eine Erklärung veröffentlicht (nachzulesen unter anderem bei labournet.de (PDF)), in der er auf über zwei Seiten der “Bild”-Zeitung “Hetze” vorwirft und seine Sicht auf die Geschichte beschreibt.

Er schließt mit drastischen Worten:

Die Veröffentlichung meines Fotos ohne meine Zustimmung ist eine ungeheurliche [sic!] Verletzung meiner Persönlichkeitsrechte. Habe ich keine Rechte mehr? Will man die faschistischen Kräfte auf mich hetzen, wie in Chemnitz? Gegen diese Verletzung meiner Rechte protestiere ich entschieden und werde juristisch vorgehen. Wäre ich ein Krimineller, dann hätten sie mich doch längst verhaften können und ins Gefängnis gebracht, oder? Es ist so wie es in einem Spruch in meinem Dorf heißt: Der Totentischler hat allein das Interesse an der Steigerung der Todesrate (“the coffin seller only wants to increase the mortality rate”).

Davon findet sich in “Bild”: nichts.

Wir haben bei “Bild” nachgefragt, was die Redaktion zur inhaltlichen Kritik der Anwälte sagt, ob ihr schon juristische Schritte bekannt sind, und wie das “Interview” mit Alassa M. zustande gekommen ist. Die Pressestelle des Axel-Springer-Verlags bat uns um Verständnis, “dass wir uns zu redaktionellen Vorgängen und Entscheidungen grundsätzlich nicht äußern”. Die von Alassa M.s Anwälten beanstandeten Artikel sind nach wie vor online.

Mit Dank an Wolfgang F. für den Hinweis!

“Bild” richtet Mittelfinger auf Unfallopfer

Kurz vor Weihnachten fuhr ein 20-Jähriger nahe Aachen (mutmaßlich mit stark überhöhter Geschwindigkeit) in das Auto einer Familie — die Mutter und ihre beiden Kinder starben noch am Unfallort. Zwei Mitfahrer des 20-Jährigen starben ebenfalls.

Doch das Schicksal der Menschen, die bei dem Crash völlig unverschuldet ums Leben kamen, interessiert ihn offenbar nicht.

… schrieb “Bild” gestern, denn:

Ausriss Bild-Zeitung - Marvin H. verursachte Crash mit fünf Toten - Er beleidigt die Opfer mit dem Mittelfinger
Screenshot Bild.de - Fünf Menschen sind tot, weil er ein illegales Rennen fuhr - Marvin zeigt allen den Mittelfinger

(Augenbalken von “Bild”, restliche Unkenntlichmachung von uns. Ob es ein illegales Rennen war, steht im Übrigen noch gar nicht fest.)

Doch das Foto hat er nicht etwa öffentlich gepostet oder an die Hinterbliebenen der Opfer gesendet, wie “Bild” in den Überschriften suggeriert — sondern privat per Whatsapp an Freunde geschickt.

Das erfahren aber nur zahlende Kunden, alle anderen müssen davon ausgehen, dass er den Mittelfinger “allen” zeigt oder gar gezielt “die Opfer beleidigt”. Schaut man sich die Facebookseite von “Bild” an, wird auch klar, dass viele Leser es genau so verstanden haben: Dass er das Foto öffentlich gepostet oder sogar direkt an die Hinterbliebenen geschickt hat. Und dann malen sie sich aus, auf welche Weise sie ihn foltern und ermorden würden, und fragen, ob jemand die Adresse des Krankenhauses hat, damit man die Sache selbst in die Hand nehmen könne.

Dass “Bild” dieses Foto aus einem privaten Chat veröffentlicht, ist übrigens auch insofern bemerkenswert, als “Bild”-Chef Julian Reichelt erst vor wenigen Tagen im Zuge der “Hacker”-Berichterstattung sagte:

Dass wir dabei auch höchst private Daten bis zu Familienfotos oder privaten Chats sichten müssen, gefällt uns selbst nicht. Nutzen werden wir solche sensiblen Daten aber in keinem Fall, nicht jetzt und nicht in Zukunft.

Mit Dank an Feli D. für den Hinweis!

Teures Daten-Leck, Blick in die Glaskugel, Facebooks “Welt”-Sicht

1. “Der Hacker wird zumindest wirtschaftlich seines Lebens nicht mehr froh”
(spiegel.de, Sonja Peteranderl)
Im Fall des Datenleaks ist ein 20-jähriger Mann aus Mittelhessen geständig. Sollte er tatsächlich hinter dem Leak stecken, drohen ihm eine Gefängnisstrafe und hohe Forderungen nach Schmerzensgeld, wie Rechtsanwalt Peter Hense erklärt: “Der Hacker wird zumindest wirtschaftlich seines Lebens nicht mehr froh. Wir reden von hohen sechsstelligen Beträgen — wenn das ausreicht.” Doch auch die Leaks zu teilen, sei illegal.

2. Public Domain Day: Diese Werke sind seit Neujahr gemeinfrei
(netzpolitik.org, Simon Rebiger)
Seit dem 1. Januar sind Werke von allen Künstlern, die 1948 oder früher gestorben sind, ohne urheberrechtlichen Schutz nutzbar. Darunter sind so prominente Personen wie der Reporter Egon Erwin Kisch und der Dadaist Kurt Schwitters und der Komiker Karl Valentin*. Hintergrund: Die sogenannte Regelschutzfrist schützt Werke für 70 Jahre nach dem Todestag des Urhebers. Danach dürfen sie ohne Genehmigung verwendet oder veröffentlicht werden — ob im Original, als bearbeiteter Remix oder zum Beispiel auf Wikipedia.
*Update, 17. Januar: Der Verwalter des urheberrechtlichen Nachlasses von Karl Valentin hat sich bei uns im Auftrage der Erben Valentins gemeldet, um uns mitzuteilen, “dass bei Karl Valentin eben alles irgendwie ein wenig anders ist”, und weist auf den folgenden Umstand hin: “Tatsächlich besteht der Urheberrechtsschutz an den Werken von Karl Valentin über den 01.01.2019 hinaus fort, soweit Liesl Karlstadt als Miturheberin beteiligt war. In diesem Fall läuft die urheberrechtliche Schutzfrist bis 70 Jahre nach dem Tod des zuletzt versterbenden Miturhebers. Da Liesl Karlstadt erst 12 Jahre später als Karl Valentin gestorben ist, dauert insoweit der Urheberrechtsschutz also noch bis Ende des Jahres 2030.”

3. Facebook sperrt Nutzer, die WELT-Artikel geteilt haben
(welt.de)
Einige Facebook-Nutzer, die in den vergangenen Tagen einen älteren “Welt”-Artikel teilten (“So viel Nazi-Ideologie steckt im Islamismus”, Clemens Wergin, 2014), bekamen vom Netzwerk böse Nachrichten: Der Artikel sei entfernt worden, da er “nicht den Gemeinschaftsstandards” entspreche. Teilweise wurde eine Facebook-Sperre von bis zu 30 Tagen verhängt. Die “Welt” hat bei Facebook nachgefragt, was der genaue Grund für die Sperre sei. Die Antwort: Für die Nutzersperrungen sei ein “Fehler in der künstlichen Intelligenz” verantwortlich. Ein eingebettetes Foto sei fälschlicherweise als IS-Propaganda eingestuft worden.

4. “Schnell zu agieren geht nur allein”
(taz.de, Tobias Schulze)
Politikberater Martin Fuchs hält Twitter für das wichtigste Instrument der politischen Kommunikation in Deutschland: “Es gibt keinen anderen Kanal, auf dem Politikerinnen und Politiker so schnell agieren und Themen setzen können. Natürlich wird man dort nur von einer kleinen Diskurs-Elite wahrgenommen, von Journalisten zum Beispiel, aber das sind die Leute, die den Diskurs treiben.” Im Interview mit der “taz” spricht Fuchs über gelungene Twitter-Verwendung, das Vieraugenprinzip und die Causa “Habeck”.

5. Warum der ORF nicht die Hälfte seiner Zuschauer verloren hat
(dwdl.de, Timo Niemeier)
“DWDL” berichtet zukünftig wöchentlich über die wichtigsten Ereignisse aus Österreich. In der ersten Ausgabe des Österreich-Updates geht es um die Frage, wieso der ORF nicht, wie von der “Krone” behauptet, die Hälfte seiner Zuschauer verloren hat. Außerdem dabei: Gute Quoten für Neustarts, und ATV bestätigt den Termin für sein neues Box-Format.

6. Was Social-Media-Experten von 2019 erwarten
(joca.me, Jörgen Camrath)
Was erwartet uns 2019 im Bereich der sozialen Medien? Wie in den vergangenen Jahren hat Jörgen Camrath sich in der Branche umgehört und einige Experten und Expertinnen in die Glaskugel schauen lassen.