Manchmal gibt es so Glückstage in der “Bild”-Redaktion, da gleicht die Titelseite am Ende einem vollen Spielschein beim Themenbingo:
Auf fast einer ganzen Seite berichtete die Zeitung am vergangenen Freitag im Blatt über den “unfassbaren Fall” eines Mannes aus Kamerun, der sich laut “Bild” so darstellt:
Trotz Einreiseverbot und eines abgelehnten Asylverfahrens kam M. vor zwei Wochen nach Stuttgart, beantragte Asyl und lebt nun auf Staatskosten in Karlsruhe.
Mehr noch:
Als am 30. April ein Togolese abgeschoben werden soll, organisiert Alassa M. mit anderen einen Aufstand gegen die Polizei. Erst drei Tage später und mit 500 Beamten kann die Polizei die Abschiebung durchsetzen. Es kommt zu Tumulten. Wieder mittendrin: Alassa M. Am 20. Juni wird dann schließlich auch M. abgeschoben — nach Mailand, Italien, das für ihn zuständige Land. Die deutsche Ausländerbehörde verhängt ein Einreiseverbot.
Ein Randalierer, der abgeschoben wurde, gegen den ein Einreiseverbot verhängt wurde, und der jetzt wieder dem deutschen Staat auf der Tasche liegt — das perfekte Aufreger-Thema eines noch jungen Jahres!
Es gibt allerdings Gründe, an dieser Version der Geschichte zu zweifeln: Die Anwälte von Alassa M. halten die Berichterstattung von “Bild” nämlich für so falsch, reißerisch und “aufhetzend”, dass sie nicht nur zivilrechtliche Schritte, sondern gleich auch noch Strafanzeige gegen den Axel-Springer-Verlag angekündigt haben.
Zum einen kritisieren sie in ihrer Pressemitteilung einige Fakten, die von “Bild” falsch dargestellt worden seien:
Die Behauptung von “Bild”, der Asylantrag von Alassa M. in Deutschland sei “abgelehnt” worden (“wie 99 Prozent aller Asylanträge aus Kamerun”), sei insofern falsch, als dass die deutschen Behörden den Asylantrag überhaupt nicht geprüft hätten, weil sie sich nach dem Dublin-III-Abkommen für nicht zuständig erklärt hätten. Nach diesem Abkommen ist das EU-Land zuständig, in das ein Geflüchteter als erstes eingereist ist — im Falle von Alassa M. war das Italien, weswegen er dorthin abgeschoben wurde.
Die Behauptung, Alassa M. sei “entgegen einem bestehenden Einreiseverbot” wieder eingereist und habe sich damit strafbar gemacht (“Hat sich M. mit seiner Wiedereinreise strafbar gemacht? Ganz klar: Ja!”), sei schlicht falsch: Das Einreiseverbot sei auf sechs Monate befristet gewesen, diese Frist zum Zeitpunkt seiner Wiedereinreise abgelaufen. Sogar “Bild” schreibt, Alassa M. sei am 20. Juni 2018 abgeschoben worden und am 21. Dezember wieder “aufgetaucht”. Weil er seinen Asylantrag in Ellwangen gestellt hatte, musste er laut seinen Anwälten auch wieder nach Ellwangen, um dort seinen Asylfolgeantrag zu stellen, den er außerhalb der Bundesrepublik nicht hätte stellen können. Rainer Wendt, Chef einer deutschen Polizeigewerkschaft, lässt sich von “Bild” zu dem Fall so zitieren: “‘Der Mann gehört sofort hinter Gitter. Er hat einen Rechtsbruch begangen. Er führt unseren Rechtsstaat vor.'”
Die Behauptung von “Bild”, Alassa M. habe im April mit anderen einen “Aufstand” “organisiert” und sei im Mai bei “Tumulten” “wieder mittendrin” gewesen, ist offenbar so falsch, dass sich die Staatsanwaltschaft Ellwangen und das Polizeipräsidium Aalen gezwungen sahen, eine gemeinsame Pressemitteilung zu veröffentlichen, in der sie mitteilen, dass “keine Hinweise auf eine unmittelbare Beteiligung des Herrn M. an den Vorkommnissen” vorlägen: “Gegen Herrn M. wurden weder nach dem Vorfall am 30. April 2018 noch nach dem Polizeieinsatz am 3. Mai 2018 ein Ermittlungsverfahren eingeleitet.”
Und auch an dieser Formulierung in einem Kommentar von “Bild”-Redakteur Hans-Jörg Vehlewald stoßen sich die Anwälte:
Und sein Anwalt verklagt sogar die Polizisten, denen sich sein Schützling letzten Mai in den Weg stellte, als sie Recht durchsetzen wollten.
So habe die Kanzlei den Dienstherrn der Polizei verklagt, also das Land Baden-Württemberg: “auf Feststellung, dass der Großeinsatz der Polizei in der [Landeserstaufnahmestelle] Ellwangen vom 3. Mai 2018 vom Polizeigesetz nicht gedeckt, völlig unverhältnismäßig und daher rechtswidrig war.”
Neben dieser inhaltlichen Kritik fordert die Gelsenkirchener Kanzlei Meister und Partner von “Bild” und Bild.de auch, die Behauptungen über ihren Mandanten nicht mehr weiter zu verbreiten — dabei solle Bild.de nicht nur die beanstandeten Passagen und die Fotos löschen, auf denen Alassa M. und die Unterkunft, in der er sich zur Zeit aufhält, zu sehen sind, sondern die gesamten Artikel entfernen, weil M. unzulässig herausgepickt und an den Pranger gestellt worden sei.
Sein Rechtsanwalt Frank Stierlin erklärte uns gegenüber: “An unserem Mandanten soll ein Exempel statuiert werden!” Den Grund dafür sieht er darin, dass Alassa M. nach einer Razzia in der Flüchtlingsunterkunft, die zu gewaltsamen Protesten der Bewohner geführt hatte, eine Demo organisiert, das Land Baden-Württemberg verklagt und der Polizei dabei Rassismus vorgeworfen habe (siehe dazu auch diesen Bericht in “SWR Aktuell” vom 7. November 2018).
Bereits am 30. Dezember hatte “Bild” unter Berufung auf einen SWR-Artikel über die Rückkehr von Alassa M. nach Deutschland berichtet, wobei allerdings aus dem “Mitorganisator der Asylbewerber-Demo” (SWR) ein “Rädelsführer” (“Bild”) wurde.
Rechte Medien wie die “Junge Freiheit” (“Einer der Rädelsführer des Asylbewerberaufstands von Ellwangen ist nach seiner Abschiebung wieder zurück in Deutschland.”) und “Die Achse des Guten” (“Im Mai 2018 war Alassa M. als einer der Rädelsführer einer Zusammenrottung von Flüchtlingen identifiziert worden, welche die Polizei an der Abschiebung eines Togoers hinderten.”) griffen das Thema natürlich gerne auf, aber auch seriösere Medien machten mit. So schrieb Welt.de:
Einige der damaligen Rädelsführer wurden anschließend abgeschoben, so auch Alassa M. aus Kamerun, der im Juni 2018 nach Italien ausreisen musste.
Und “Der Westen”, das junge Portal der Funke-Mediengruppe, wollte offenbar sogar die erste “Bild”-Berichterstattung toppen:
Er sorgte im April letzten Jahres für einen Skandal: Asylbewerber Alassa M. (29) aus Kamerun.
Der junge Mann war 2017 nach Deutschland gekommen. Er beantragte Asyl, das aber abgelehnt wurde. So kam er in eine Flüchtlingseinrichtung in Ellwangen.
Als dort ein Tongolese abgeschoben werden sollte, zettelte Alassa M. gemeinsam mit anderen Flüchtlingen einen Aufstand an. Alassa M. galt als Rädelsführer der Aktion, bei der sich die Bewohner drei Tage im Heim verschanzten, Polizisten angriffen und Fahrzeuge der Beamten demolierten.
Auch nach der “unfassbaren” Titelgeschichte vom vergangenen Freitag blieb “Bild” am Ball: Die Zeitung befragte für die Samstag-Ausgabe “eine Regierungssprecherin” (“Bitte sehen Sie mir nach, wenn ich zu diesem konkreten Einzelfall keine Stellung nehmen kann …”) sowie den baden-württembergischen Innenminister Thomas Strobl (CDU) und brachte gestern ein “Interview” mit Alassa M.:
Wie uns seine Anwälte erzählen, habe sich “Bild” das Interview “erschlichen”: Personen, die sich nicht als Journalisten vorgestellt, sondern als Unterstützer des Asylrechts ausgegeben hätten, hätten sich mit Alassa M. unterhalten und seine Äußerungen anschließend aufgeschrieben. “Wenn er gewusst hätte, dass das für ‘Bild’ ist, hätte er natürlich nie mit denen gesprochen!”
Das hätte Alassa M. auch nicht gemusst, denn er hatte bereits am vergangenen Samstag eine Erklärung veröffentlicht (nachzulesen unter anderem bei labournet.de (PDF)), in der er auf über zwei Seiten der “Bild”-Zeitung “Hetze” vorwirft und seine Sicht auf die Geschichte beschreibt.
Er schließt mit drastischen Worten:
Die Veröffentlichung meines Fotos ohne meine Zustimmung ist eine ungeheurliche [sic!] Verletzung meiner Persönlichkeitsrechte. Habe ich keine Rechte mehr? Will man die faschistischen Kräfte auf mich hetzen, wie in Chemnitz? Gegen diese Verletzung meiner Rechte protestiere ich entschieden und werde juristisch vorgehen. Wäre ich ein Krimineller, dann hätten sie mich doch längst verhaften können und ins Gefängnis gebracht, oder? Es ist so wie es in einem Spruch in meinem Dorf heißt: Der Totentischler hat allein das Interesse an der Steigerung der Todesrate (“the coffin seller only wants to increase the mortality rate”).
Davon findet sich in “Bild”: nichts.
Wir haben bei “Bild” nachgefragt, was die Redaktion zur inhaltlichen Kritik der Anwälte sagt, ob ihr schon juristische Schritte bekannt sind, und wie das “Interview” mit Alassa M. zustande gekommen ist. Die Pressestelle des Axel-Springer-Verlags bat uns um Verständnis, “dass wir uns zu redaktionellen Vorgängen und Entscheidungen grundsätzlich nicht äußern”. Die von Alassa M.s Anwälten beanstandeten Artikel sind nach wie vor online.
Mit Dank an Wolfgang F. für den Hinweis!