Archiv für September 2nd, 2014

Darf man das Gesicht eines mutmaßlichen Täters zeigen?

Viele Leser haben uns heute empört auf die Berichterstattung über ein Verbrechen in Norddeutschland hingewiesen. Es geht um diese Geschichte:




(Alle Unkenntlichmachungen von uns.)

Der Mann ist gestern festgenommen worden. Die Staatsanwaltschaft geht von einem Mord aus.

Unsere Hinweisgeber kritisieren nun vor allem, dass die Medien ein unverpixeltes Foto des mutmaßlichen Täters zeigen und seinen Klarnamen nennen, also identifizierend über ihn berichten. Auch unser erster Gedanke war: Das dürfen die doch nicht!

Aber: Sie dürfen es. Oder besser gesagt: Sollte der Mann rechtlich gegen die Berichterstattung vorgehen, stünden seine Erfolgschancen nur sehr schlecht.

Das liegt zum einen daran, dass er Politiker ist. Und für die gelten andere Maßstäbe als für Nicht-Politiker, denn: “Personen, die ein öffentliches Amt bekleiden oder eine herausgehobene gesellschaftliche Position innehaben, müssen sich bereits bei geringen Verfehlungen öffentlicher Kritik stellen.” So schreibt es der Medienrechtler Udo Branahl in seiner Einführung ins Medienrecht — und gibt dazu folgende Beispiele:

Über den Ladendiebstahl eines Landesministers darf zutreffend berichtet werden.

Auch ein Polizeibeamter, der als “Hüter von Recht und Ordnung” in besonderer Weise öffentlicher Kontrolle und Kritik ausgesetzt ist, muss die Nennung seines Namens selbst bei weniger schweren Delikten eher dulden als ein vergleichbarer Arbeiter oder Angestellter. (…)

Ein Mitglied des Gemeinderats kann sich gegen die Veröffentlichung eines Fotos, das zeigt, dass er während einer Ratssitzung “eingenickt” ist, nicht erfolgreich zur Wehr setzen.

Und wenn die Gerichte schon bei solch vergleichsweise kleinen Vorwürfen eine identifizierende Berichterstattung erlauben, würden sie es bei einem Mordverdacht wohl nicht anders sehen.

Aber was ist mit der Unschuldsvermutung? Auf Anfrage erklärte uns Udo Branahl: Wenn es so gewesen sei, wie es die Medien schildern — angeblich schoss der Mann aus Wut über seinen Steuerbescheid (niedrige Beweggründe), war während der Tat mit dem Opfer allein in einem Raum und wurde noch am Tatort festgenommen –, spreche einiges für die Täterschaft des Mannes, also auch in diesem Punkt hätte er vor Gericht wahrscheinlich keine guten Chancen.

Kurzum: Aus juristischer Sicht kann man den Medien zum jetzigen Zeitpunkt keinen großen Vorwurf machen.

Und der Pressekodex? Auch der gestattet in bestimmten Fällen die identifizierende Berichterstattung über Tatverdächtige. Voraussetzung ist aber ein erhebliches Informationsinteresse der Öffentlichkeit. Dafür, dass ein solches Interesse vorliegt, spricht zum Beispiel, wenn “eine außergewöhnlich schwere (…) Straftat vorliegt” oder “ein Zusammenhang bzw. Widerspruch besteht zwischen Amt (…) einer Person und der ihr zur Last gelegten Tat”. Beides trifft, wenn man der Darstellung der Medien glaubt, in diesem Fall zu. Auch halten sich die meisten Medien daran, den Mann als “mutmaßlichen” Täter zu bezeichnen, die Beschreibungen sind zudem überwiegend sachlich. Sollte sich der Presserat also demnächst mit den Artikeln befassen, wäre es nicht überraschend, wenn er zu dem Entschluss käme, dass kein Verstoß gegen den Kodex vorliegt.

Doch auch wenn die Berichterstattung weder gegen das Gesetz noch gegen den Pressekodex verstößt — ob man sie als Medium so prominent bringen muss, ist natürlich eine andere Frage.

Gerade die Verdachtsberichterstattung ist ein Gebiet, auf dem Journalisten extrem sorgfältig vorgehen müssen. Schon viel zu oft wurden Tatverdächtige von den Medien verurteilt, obwohl sie, wie sich dann später herausstellte, mit der Sache nichts zu tun hatten. Und selbst wenn sie etwas damit zu tun hatten und das sogar gestehen:

Ziel der Berichterstattung darf in einem Rechtsstaat nicht eine soziale Zusatzbestrafung Verurteilter mit Hilfe eines “Medien-Prangers” sein. (Pressekodex, Richtlinie 13.1)

Mit Dank an Anonym, Torsten K. und T.D.!

Spiegel, Chefredakteur, Klicks

1. “Analyse der Spiegelcover im Laufe der Zeit”
(achim-tack.org)
Achim Tack analysiert “Spiegel”-Titelbilder von 1947 bis 2014.

2. “Propagandatricks – oder schlichte Versehen”
(tagesspiegel.de, Matthias Meisner)
Zur Bildunterzeile “Russische Kampfpanzer fahren am 19.08.2014 noch unter Beobachtung von Medienvertretern in der Ukraine” zeigt Wdr5.de ein Foto, das mutmasslich aus dem Jahr 2009 stammt: “Tatsächlich stammte das Bild offenbar aus dem Jahre 2009 und zeigte das russische Manöver ‘Kaukasus 2009’. In diesem Kontext jedenfalls wurde es vor fünf Jahren auf der Internetseite des Fernsehsenders n-tv verwendet.”

3. “Nachruf auf den Chefredakteur”
(welt.de, Peter Praschl)
Peter Praschl stellt den heutigen Chefredakteur dar als einer, der es “jeden Tag allen, allen, allen recht machen muss: Den alten Lesern, die er nicht verlieren darf, den Jungen, die er gewinnen muss; seinen Mitarbeitern, und zwar sowohl den Onlinern als auch den Printern; den Anzeigenkunden, die sehr viel divenhafter geworden sind; den Controllern und Managern, für die er den Laden schmeißt, dem sie ihre Renditen entnehmen, und die ihn dennoch ohne Erbarmen feuern werden, wenn das von ihnen angelegte prognostische Lineal eine Linie nach rechts unten zeigt.”

4. “Wie sich der Journalismus durch Klicks und Traffic verändern wird”
(onlinemarketing.de, Roger Taiber)
Journalisten, die ihr Einkommen mit hohen Besucherzahlen aufbessern: “Viele Zeitungen in den USA arbeiten bereits mit dem neuen Provisionsmodell. Der Journalist erhält ein Grundgehalt und erwirtschaftet den Rest seines Gehalts mit Traffic im Internet.”

5. “When it comes to chasing clicks, journalists say one thing but feel pressure to do another”
(niemanlab.org, Angèle Christin, englisch)
Angèle Christin verbringt über 400 Stunden in verschiedenen Newsrooms und befragt rund 100 Journalisten: “In other words, all media sites now rely on web analytics to make editorial decisions. But this does not mean that they all use and interpret metrics in similar ways. In fact, each editorial department makes sense of traffic numbers differently. There is not one but several ‘cultures of the click.'”

6. “Meine Wohnung wird immer sauberer”
(faz.net, Joachim Lottmann)
Joachim Lottmann berichtet von seinen Erfahrungen mit Airbnb.