In Bremen steht ein Mann vor Gericht, der in einem Parkhaus in der Innenstadt einen anderen Mann erschossen hat.
“Bild” gibt seine Aussage vor Gericht so wieder:
Da packt der Angeklagte aus: “Ich kannte den Mann gar nicht. Er bog mit seinem Mercedes in die Knochenhauerstraße ein, wo ich als Fußgänger rüber wollte. Ich ging ihm zu langsam. Er stieg aus, beschimpfte mich: ‘Hurensohn! Ich f… deine Mutter.’ Seit dem dachte ich an nichts anderes mehr.”
“Bild” behauptet, vor Gericht werde der Mord “immer spektakulärer”. Ganz so spektakulär, wie die Zeitung ihn zu Beginn dank der Vermutungen des “renommierten” Kriminologen Prof. Dr. Christian Pfeiffer gehalten hatte, war der Mord dann aber vielleicht doch nicht.
Der war sich damals laut “Bild” nämlich “sicher”, dass der Mord einen ganz anderen Hintergrund hätte — woran Bild.de bei der aktuellen Berichterstattung auch gerne noch mal erinnert:
Seit ein paar Tagen geistern Friedhofsbagger durch die Berichterstattung über die neue Rundfunkabgabe. Auslöser war ein Bericht des “Kölner Stadt-Anzeiger” Ende Januar, wonach die Stadt Köln die Zahlung der Rundfunkgebühren vorerst verweigere. Sie sah sich nicht im Stande, Fragen zu beantworten wie die, ob sie “jetzt auch für unsere Friedhofsbagger Gebühren zahlen müssen”.
Die “Süddeutsche Zeitung” griff diese Frage auf, ohne sie zu beantworten (und titelte sogar: “Ein Bagger sieht fern”); “taz” und “Tagesspiegel” hielten es ebenso. Das “Handelsblatt” nannte die “absurde” Frage als Beispiel dafür, dass die Einführung des neuen Rundfunkbeitrags “nicht so simpel” sei, “wie uns die Anstalten weismachen wollen”.
Dabei findet sich die Antwort auf die Frage dort, wo man sie vermuten würde: auf der offiziellen Seite des Rundfunk-Beitragsservice unter “Kraftfahrzeuge”:
Sind Bagger, Kehrfahrzeuge oder Gabelstapler beitragspflichtige Kraftfahrzeuge?
Kraftfahrzeuge, die nach der Verordnung über die Zulassung von Fahrzeugen zum Straßenverkehr (FZV) keiner Zulassung bedürfen, sind nicht beitragspflichtig (siehe § 3 FZV). Dazu zählen u.a. selbstfahrende Arbeitsmaschinen (z. B. Bagger und Kehrfahrzeuge) sowie Stapler (z. B. Gabelstapler).
Doch die Geschichte mit den angeblich möglicherweise rundfunkbeitragspflichtigen Friedhofsbaggern wurde nicht begraben, im Gegenteil. Sie tauchte gestern als Untoter an prominenter Stelle wieder auf: in einer dpa-Meldung über eine Pressekonferenz der ARD. Die Agentur berichtete um 16.01 Uhr:
Hamburg (dpa) – Der ARD-Vorsitzende Lutz Marmor hat “in einzelnen Fällen” Nachbesserungen beim Rundfunkbeitrag in Aussicht gestellt. “Bei einer solchen Neuregelung kann es einzelne Fälle geben, wo es Nachbesserungsbedarf gibt”, sagte Marmor am Dienstag in Hamburg. Als Beispiele nannte er Beitragsrechnungen an Kommunen für Bagger und Friedhöfe. (…)
Erst um 18.48 Uhr korrigierte dpa sich, wies nun explizit darauf hin, dass “Friedhöfe und Bagger nicht beitragspflichtig sind” und änderte den Anfang der Meldung so:
Hamburg (dpa) – Der ARD-Vorsitzende Lutz Marmor hat “in einzelnen Fällen” Nachbesserungen beim Rundfunkbeitrag in Aussicht gestellt. “Bei einer solchen Neuregelung kann es einzelne Fälle geben, wo es Nachbesserungsbedarf gibt”, sagte Marmor am Dienstag in Hamburg. Zum Beispiel müssten demente Patienten in Pflegeheimen keine Beitrage zahlen. Es werde zur Zeit viel geschrieben über Gebührenrechnungen zum Beispiel für Friedhöfe und Bagger. Diese seien jedoch in Wahrheit nicht beitragspflichtig.
Das hätten Journalisten auch vor der Korrektur wissen können, aber selbst die Korrektur half nur wenig.
Firmen, Städte und Gemeinden leisten den Beitrag bislang nach Betriebsstätten und Fahrzeugen. Bei Fällen wie Beitragsrechnungen an Kommunen für Bagger und Friedhöfe könnte es jetzt allerdings Entlastungen geben.
Bei der vermeintlichen Fachzeitschrift “w&v” steht die Falschmeldung online sogar noch in der Überschrift:
Um 6 Minuten vor 9 Uhr erscheinen hier montags bis freitags handverlesene Links zu lesenswerten Geschichten aus alten und neuen Medien. Tipps gerne bis 8 Uhr an [email protected].
1. “Die Zehn-Tage-Regel bei Empörungen” (nzz.ch, Rainer Stadler)
Mediale Empörungswellen dauern etwa zehn Tage, glaubt Rainer Stadler: “Dies wegen der wöchentlich erscheinenden Blätter und Talkshows, die im intermedialen Diskurs eine meinungsverstärkende oder allenfalls meinungsbildende Rolle spielen. Falls nämlich die Redaktion eines Wochentitels oder einer Talkshow kurz nach dem Ausbruch einer Empörung unsicher ist, ob sie auf den Zug aufspringen soll, kann sie für die folgende Ausgabe auf einer sicheren Basis entscheiden. Zu diesem Zeitpunkt hat sie noch eine Chance, eine Diskussion zu befeuern. Einen dritten Versuch zur Einmischung gibt es kaum. Ermüdung hat dann selbst die Rauflustigen erfasst.”
2. “Die seltsame Nähe von Journalisten und Politikern” (dradio.de, Stephan Hebel)
Journalisten, die nachts gemeinsam mit Politikern in Bars rumhängen, sollten ihre Nähe zur Macht hinterfragen, findet Stephan Hebel. “Nichts gegen Hintergrund-Gespräche, nichts gegen ein gutes Verhältnis zwischen Politikern und Journalisten. Aber wer sagt eigentlich, dass so etwas nicht tagsüber geht, nicht nüchtern und nicht in einer angemessenen Arbeits-Umgebung?”
3. “Wir Amis sind blöd, aber haben Spaß dabei” (zeit.de, Eric T. Hansen)
Aus potenziell großen Popkünstlern macht das deutsche Fernsehen verängstigte kleine Beamte, schreibt Eric T. Hansen: “15 Jahre lang musste ich zusehen, wie höchst motivierte und kreative junge Menschen mit Begeisterung und großen Plänen in die deutsche TV-Branche einsteigen und schon ein paar Jahre später wie Bettvorleger landen.”
5. “Deins, meins – egal” (manager-magazin.de, Maren Hoffmann)
Statt etwas zu besitzen reicht es heute vielen, nur Zugang dazu zu haben: “Der Konsument ist nicht mehr passiv, sondern speist aktiv seine Güter in den Kreislauf des Tauschens und Teilens ein – entweder aus Überzeugung oder um mit brachliegendem Besitz Geld zu verdienen oder gleich beides.”