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Kachelmanns Verfügungen

Es ist eine erstaunliche Liste, die im Anhang des Buches “Recht und Gerechtigkeit” von Jörg und Miriam Kachelmann zu finden ist. Kachelmanns Rechtsanwalt Ralf Höcker veröffentlicht darin alle einstweiligen Verfügungen, die seine Kanzlei für Kachelmann gegen Medienberichte erwirkt hat. Zu den Gegnern gehören neben “Bunte”, “Focus”, “Emma”, “Bild” und Bild.de auch die “Süddeutsche Zeitung” — und der Kurznachrichtendienst Twitter.

Die Liste, schreibt Höcker, enthalte nur einen Bruchteil der Artikel, die verboten wurden. “Hunderte Unterlassungserklärungen”, die Medien abgaben, nachdem sie von Kachelmann abgemahnt worden waren, seien ebenso wenig enthalten wie Klagen, die nicht in Form von einstweiligen Verfahren angestrengt wurden.

Mit freundlicher Genehmigung von Höcker dokumentieren wir diese Liste in aktualisierter Form. Neu darin ist zum Beispiel, dass “Emma”-Verlegerin und Chefredakteurin Alice Schwarzer die Berufung gegen eine einstweilige Verfügung zurückgezogen hat. Schwarzer hatte in einem Radiointerview Zitate und Meinungen des Richters, der über Kachelmann urteilte, erfunden. Nach ihren Worten soll er gesagt haben, das Gericht sei “überwiegend von der Schuld [Kachelmanns] überzeugt”. Er halte es für “sehr wahrscheinlich”, dass Kachelmann die ihm vorgeworfene Vergewaltigung begangen habe, suggerierte Schwarzer. Die einstweilige Verfügung, die Kachelmann dagegen erwirkte, hat Frau Schwarzer nun nach Angaben Höckers als endgültige Regelung anerkannt.

Titel, Az. LG Köln Gegner Gegenstand
1 Details aus der
Ermittlungsakte
28 O 175/10
Focus Magazin Verlag GmbH “Focus” hatte schon wenige Tage nach Kachelmanns Festnahme Details aus der Ermittlungsakte zitiert. Das LG Köln verbot die Mitteilung bestimmter Informationen aus der Ermittlungsakte und hat dieses Verbot auch auf den Widerspruch des “Focus” bestätigt. Später wurde eine Einigung mit “Focus” erzielt, über deren Inhalt wir Stillschweigen vereinbarten.
2 Details aus der
Ermittlungsakte
28 O 190/10
Bild digital GmbH & Co. KG “Bild” zitierte aus dem “Focus”-Artikel Details aus der Ermittlungsakte. Das LG Köln verbot deren Weiterverbreitung und bestätigte das Verbot auch auf den Widerspruch von bild.de. Im Rahmen der Berufung wurde die Angelegenheit übereinstimmend für erledigt erklärt.
3 Veröffentlichung privater SMS
28 O 193/10
Bild digital GmbH & Co. KG Gegenstand der Verfügung waren private SMS, die Kachelmann der Sängerin Indira Weis gesendet haben soll. Die Verbreitung der SMS wurde verboten.
4 Veröffentlichung privater SMS
28 O 194/10
Axel Springer AG Parallelfall zum Verfahren 28 O 193/10
5 Details aus der Ermittlungsakte
28 O 196/10
Tomorrow Focus Portal GmbH Parallelfall zum Verfahren 28 O 175/10
6 Hofgangfotos
28 O 215/10
Axel Springer AG Ein Paparazzo hatte Fotos von Jörg Kachelmann beim Hofgang in der JVA Mannheim gemacht. Den Abdruck dieser Bilder ließen wir verbieten. Das Verbot wurde vom OLG Köln bestätigt und ist rechtskräftig.
7 Hofgangfotos
28 O 216/10
Bild digital GmbH & Co. KG Parallelfall zum Verfahren 28 O 215/10
8 Hofgangfotos
28 O 250/10
Bild digital GmbH & Co. KG Parallelfall zum Verfahren 28 O 215/10
9 Angebliche Kachelmann-DNA am “Tatmesser”
28 O 252/10
Süddeutsche Zeitung GmbH Die “Süddeutsche Zeitung” hatte über den angeblichen Fund von Kachelmanns DNA an einem Messer berichtet. Die Nachricht war eine Falschmeldung. Es gab nie einen solchen DNA-Fund. Die “Süddeutsche Zeitung” erkannte die einstweilige Verfügung schließlich als endgültige Regelung an.
10 Persönliche E-Mail Kachelmanns an eine frühere Freundin
28 O 261/10
Bild digital GmbH & Co. KG Das Gericht verbot die Verbreitung der Inhalte einer privaten E-Mail, die Kachelmann an eine frühere Freundin geschickt hatte. In der E-Mail hatte Kachelmann über seinen Gesundheitheitszustand gesprochen. Das parallele Klageverfahren hat bild.de in beiden Instanzen verloren. Die Revision wurde nicht zugelassen. Axel Springer und Bild digital haben beim Bundesgerichtshof Nichtzulassungsbeschwerde eingelegt (Az: VI ZR 356/11).
11 Persönliche E-Mail Kachelmanns an eine frühere Freundin
28 O 265/10
Axel Springer AG Parallelfall zum Verfahren 28 O 261/10.
12 Persönliche E-Mails Kachelmanns an eine frühere Freundin
28 O 266/10
Bunte Entertainment Verlag GmbH Das Gericht verbot die Verbreitung der Inhalte von E-Mails mit persönlichem Inhalt, die Kachelmann an eine frühere Freundin gesendet hatte. “Bunte” hat die Verfügung als endgültige Regelung anerkannt.
13 Angebliche Kachelmann-DNA am “Tatmesser”
28 O 291/10
Bild digital GmbH & Co. KG “Bild” hatte den Bericht der Süddeutschen Zeitung zur angeblichen DNA am Tatmesser übernommen, vgl. oben 28 O 252/10. Wir erwirkten eine einstweilige Verfügung, die vom LG Köln in der Hauptsache bestätigt wurde. In der Berufung hob das OLG Köln das Verbot auf. Kachelmanns Nichtzulassungsbeschwerde wird beim BGH unter dem Az: VI ZR 319/11 geführt.
14 Hofgangfotos und Kachelmanns “Gegenschlag”
28 O 318/10
Völkerling, Jörg Dieses Verfahren richtete sich gegen den Paparazzo persönlich, der die Hofgangfotos gemacht hatte. Er konnte noch am Tatort namentlich identifiziert werden. Die Kölner Gerichte verurteilten ihn im Verfügungsverfahren und im Klageverfahren in beiden Instanzen. Das OLG Köln ließ eine Revision zum BGH nicht zu. Völkerling erhob Nichtzulassungsbeschwerde, die beim BGH unter dem Az. VI ZR 348/12 geführt wird. Unter dem gleichen Aktenzeichen wird die umgekehrte Nichtzulassungsbeschwerde Kachelmanns bearbeitet. Kachelmann hatte Völkerling seinerseits bei seiner Arbeit fotografiert und das Foto auf Twitter eingestellt. Hiergegen wandte sich der “Bild”-Reporter erfolgreich.
15 Intime Details
28 O 331/10
Focus Magazin Verlag GmbH “Focus” hatte intime Details verbreitet. Dies ließen wir verbieten. Die einstweilige Verfügung wurde von “Focus” als endgültige Regelung anerkannt.
16 Veröffentlichung von privaten Blogeinträgen
Kachelmanns
28 O 368/10
Bild digital GmbH & Co. KG Kachelmann hatte sich in einem Blog unter Pseudonym privat geäußert. Die Verbreitung dieses Postings
verbot das LG Köln.
17 Veröffentlichung von privaten Blogeinträgen Kachelmanns
28 O 368/10
Axel Springer AG Parallelfall zum Verfahren 28 O 369/10
18 Angebliche Sexualpraktiken Kachelmanns
28 O 392/10
Focus Magazin Verlag GmbH “Focus” hatte Details zu angeblich von Kachelmann ausgeübten Sexualpraktiken verbreitet. Das LG Köln verbot diese Berichterstattung. Gegen die einstweilige Verfügung legte “Focus” Widerspruch ein, der nur teilweise erfolgreich war. Die im Übrigen zunächst eingelegte Berufung hat “Focus” später zurückgenommen und die einstweilige Verfügung als endgültige Regelung anerkannt. Gegen “Focus” wurde wegen eines Verstoßes gegen die einstweilige Verfügung ein Ordnungsgeld in Höhe von € 5.000 verhängt. Die Beschwerde des “Focus” hiergegen wurde zurückgewiesen.
19 Angebliche Sexualpraktiken Kachelmanns
28 O 401/10
Bild digital GmbH & Co. KG Auch bild.de verbreitete Schilderungen angeblich von Jörg Kachelmann bevorzugter Sexualpraktiken. Dem Verbot im Verfügungsverfahren folgte eine Klage Kachelmanns, die in zwei Instanzen erfolgreich war. Die Revision zum BGH wurde zugelassen. Dort ist der Fall nun unter dem Az. VI ZR 93/12 anhängig.
20 Angebliche Sexualpraktiken Kachelmanns
28 O 403/10
Ringier AG (CH) Die Schweizer Zeitung Blick verbreitete auf ihrer Internetseite ebenfalls Schilderungen angeblicher Sexualpraktiken. Da die Internetseite des Blick auch von Deutschland aus gelesen wird, war das LG Köln zuständig. Es erließ eine Urteilsverfügung gegen die Ringier AG, die die Schweizer inzwischen als endgültige Regelung anerkannt haben.
21 Intime Schilderungen aus der Ermittlungsakte
28 O 479/10
Bild digital GmbH & Co. KG In diesem Fall wurden detaillierte Schilderungen aus dem Intimleben Kachelmanns veröffentlicht, die in der Ermittlungsakte enthalten waren. Diese Berichterstattung wurde in erster Instanz im Verfügungsverfahren und in zwei Instanzen im Hauptsacheverfahren verboten und die Revision zum BGH zugelassen.
22 Intime Schilderungen aus der Ermittlungsakte
28 O 480/10
Axel Springer AG Parallelfall zum Verfahren 28 O 479/10
23 Hofgangfotos
28 O 492/10
Bild digital GmbH & Co. KG Gegenstand dieser Verfügung war erneut die Veröffentlichung eines Paparazzo-Fotos. Es zeigte Jörg Kachelmann mit nacktem Oberkörper in einer Gruppe Mitgefangener im Innenhof der JVA Mannheim. Das Landgericht Köln hat die weitere Verbreitung des Fotos einstweilig untersagt. Das Verbot wurde im Klageverfahren hinsichtlich der konkreten Art der Darstellung von beiden Instanzen bestätigt. Die Revision zum BGH wurde nicht zugelassen, eine Nichtzulassungsbeschwerde soweit ersichtlich nicht eingelegt. Anhängig ist jedoch eine Verfassungsbeschwerde zum Bundesverfassungsgericht (Az. 1 BvR
712/12)
24 Hofgangfotos
28 O 493/10
Axel Springer AG Parallelfall zu 28 O 492/10. Eine Verfassungsbeschwerde der Axel Springer AG ist anhängig (1 BvR
715/12).
25 “Getobt und geschrien”
28 O 501/10
Bild digital GmbH & Co. KG Das LG Köln verbot “Bild” die falsche und frei erfundene Behauptung, Kachelmann habe „getobt und geschrien“, als er in der JVA Mannheim vom “Bunte”-Interview seiner früheren Freundin erfahren habe. “Bild” gab eine Unterlassungserklärung ab, nachdem eine einstweilige Verfügung ergangen war.
26 “Getobt und geschrien”
28 O 506/10
Axel Springer AG Parallelverfahren zum Verfahren 28 O 501/10
27 Chat-Auszüge
28 O 518/10
Focus Magazin Verlag GmbH Focus hatte Auszüge aus einem privaten Internetchat mit Beteiligung Kachelmanns veröffentlicht. Das LG Köln erließ eine Verbotsverfügung, die Focus als endgültig anerkannte. Wir ließen uns vom Nachbestellservice probehalber ein altes Heft schicken. Die verbotene Stelle war darin immer noch enthalten. Das LG Köln verhängte daraufhin ein Ordnungsgeld in Höhe von 1.000 EUR gegen Focus.
28 Weitere angebliche Sexualpraktiken und Geisteszustand
28 O 527/10
Focus Magazin Verlag GmbH In diesem Verfahren ging es erneut um eine detailreiche Schilderung sexueller Erfahrungen, die eine Frau mit Jörg Kachelmann gemacht haben will, sowie um die persönliche Meinung der Dame zu Kachelmanns Geisteszustand. Der neutrale, vom Gericht bestellte Gutachter teilte ihre Einschätzung später allerdings nicht und erklärte Kachelmann für geistig vollkommen gesund. Die Verbreitung der Äußerungen wurde “Focus” verboten. Dieser hat die Verfügung als endgültige Regelung anerkannt.
29 Weitere angebliche Sexualpraktiken und Geisteszustand
28 O 537/10
Tomorrow Focus Portal GmbH Parallelfall zum Verfahren 28 O 527/10
30 Weitere angebliche Sexualpraktiken
28 O 545/10
Bild digital GmbH & Co. KG Eine “Zeugin” behauptete, dass Kachelmann sie einmal unangemessen behandelt habe. Die Verbreitung ihrer falschen Äußerungen wurde “Bild” verboten. “Bild” hat keinen Widerspruch gegen die Verfügung eingelegt. Das zugehörige Klageverfahren hat Kachelmann in beiden Instanzen gewonnen. “Bild” hat Nichtzulassungsbeschwerde zum BGH eingelegt.
31 Weitere angebliche Sexualpraktiken
28 O 547/10
Ullstein GmbH Hier ging es um die gleichen Schilderungen der angeblichen Zeugin. Neben dem Verfügungsverfahren wurde ein Hauptsacheverfahren durchgeführt, das Kachelmann in beiden Instanzen gewonnen hat. Die Antragsgegnerin hat Nichtzulassungsbeschwerde zum BGH eingelegt.
32 Weitere angebliche Sexualpraktiken
28 O 548/10
B.Z. Ullstein GmbH Parallelfall zum Verfahren 28 O 547/10
33 Weitere angebliche Sexualpraktiken
28 O 549/10
Axel Springer AG (Hamburger Abendblatt) Hier ging es um die gleichen Schilderungen der angeblichen Zeugin, diesmal im “Hamburger Abendblatt”. Neben dem Verfügungsverfahren wurde ein Hauptsacheverfahren durchgeführt, das Kachelmann in beiden Instanzen gewonnen hat. Die Antragsgegnerin hat Nichtzulassungsbeschwerde zum BGH eingelegt.
34 Noch einmal neue angebliche Sexualpraktiken
28 O 551/10
Bunte Entertainment Verlag GmbH Gegenstand war die Veröffentlichung neuer angeblicher sexueller Vorlieben Kachelmanns, diesmal unter Bezugnahme auf eine Romanvorlage. Die Schilderungen entstammten der Ermittlungsakte. Das LG Köln erliess eine einstweilige Verfügung, die von “Bunte” als endgültige Regelung anerkannt wurde.
35 Kachelmann-Fotos
vom Urlaub auf seinem Privatgrundstück in Kanada
28 O 590/10
Ringier AG (CH) Verboten wurde die Veröffentlichung von Bildern auf blick.ch, die Kachelmann während seines Urlaubs in Kanada zeigten. Die für die Internetseite verantwortliche Ringier AG gab eine Unterlassungserklärung ab.
36 Kachelmanns Urlaubsfotos
28 O 591/10
Bunte Entertainment Verlag GmbH Gegenstand waren auch hier Kachelmann-Fotos in “Bunte”, die ihn im Urlaub in Kanada zeigten. “Bunte” hat die einstweilige Verfügung als endgültige Regelung anerkannt.
37 Angebliche sexuelle Erlebnisse einer weiteren bezahlten Zeugin mit Kachelmann
28 O 616/10
Bunte Entertainment Verlag GmbH Zeugin “Anja L.” gab gegen Honorar ein Exklusivinterview in “Bunte”, in dem sie angebliche sexuelle Erlebnisse mit Kachelmann wahrheitswidrig ganz anders schilderte als noch in der polizeilichen Vernehmung. Die Verfügung wurde von der “Bunte” als endgültige Regelung anerkannt.
38 Angebliche sexuelle
Erlebnisse einer weiteren bezahlten Zeugin mit Kachelmann
28 O 641/10
May, Tanja “Bunte”-Reporterin Tanja May, die das Interview mit der Zeugin “Anja L.” geführt hatte, kassierte hierfür auch persönlich eine einstweilige Verfügung.
39 Neue angebliche sexuelle Praktiken, angebliche sexuelle Vorlieben und Angaben zum angeblichen Gesundheitszustand Kachelmanns
28 O 685/10
Morgenpost Verlag GmbH Die “Hamburger Morgenpost” hatte Spekulationen zu speziellen sexuellen Neigungen, zum Kondomgebrauch und zur Potenz Kachelmanns aufgestellt. Die hiergegen gerichtete Verfügung erkannte der Verlag als endgültige Regelung an.
40 Neue angebliche sexuelle Praktiken, angebliche sexuelle Vorlieben und Angaben zum angeblichen Gesundheitszustand Kachelmanns
28 O 686/10
DuMont Schauberg (Express) Auch der Kölner Express brachte die Behauptungen über intime Details, die der “Hamburger Morgenpost” verboten wurden. Die Verfügung wurde als endgültige Regelung anerkannt. Der Express versuchte allerdings erfolglos, sich gegen die Übernahme der Kosten zu wehren.
41 Intime Details aus der Ermittlungsakte
28 O 924/10
Bunte Entertainment Verlag GmbH Erneut wurden “Bunte” sexualitätsbezogene Schilderungen verboten. “Bunte” hat die Verfügung anerkannt.
42 Angeblich “neue
Zeugin”
28 O 939/10
Focus Magazin Verlag GmbH “Focus” hatte über die “neue Zeugin Linda T.” und ihre Schilderungen angeblicher Erlebnisse mit Jörg Kachelmann berichtet, wobei Informationen hierzu weder im Gerichtsverfahren eingeführt wurden, noch der Verteidigung bekannt waren. Die Verfügung wurde als endgültige Regelung anerkannt.
43 Behauptungen über Gesundheitszustand Kachelmanns
28 O 944/10
Tomorrow Focus Portal GmbH Gegenstand dieses Verfahrens waren Äußerungen über den angeblichen Gesundheitszustand von Jörg Kachelmann. “Focus” erkannte die Verfügung als endgültige Regelung an.
44 SMS, intime Details, Straftatvorwürfe, sonstige Falschbehauptungen
28 O 977/10
Bunte Entertainment Verlag GmbH Gegenstand dieses Verfahrens war das “Bunte”-Interview mit einer weiteren Zeugin. Es enthielt erneut SMS, Schilderungen intimer Details, falsche Straftatvorwürfe und sonstige unwahre Behauptungen. Die Verfügung wurde von “Bunte” als endgültige Regelung anerkannt.
45 Angebliche Heiratsversprechen
28 O 3/11
Axel Springer AG Gegenstand der Verfügung war die falsche Behauptung von Alice Schwarzer in “Bild”, Jörg Kachelmann habe sechs Frauen gleichzeitig die Ehe versprochen. Axel Springer hat die Verfügung nicht anerkannt, sondern das Hauptsacheverfahren erzwungen und in zwei Instanzen verloren. Die Revision wurde nicht zugelassen.
46 Angebliche
Heiratsversprechen
28 O 4/11
Bild digital GmbH & Co. KG Parallelfall zum Verfahren 28 O 3/11
47 Angebliche
Heiratsversprechen
28 O 5/11
Schwarzer, Alice Frau Schwarzer kassierte für ihre falsche Behauptung auch persönlich eine einstweilige Verfügung, die sie nicht anerkannte, sondern das Hauptsacheverfahren erzwang. Dieses verlor sie in zwei Instanzen. Die Revision wurde nicht zugelassen.
48 Angeblich “neue
Zeugin”
28 O 10/11
Tomorrow Focus Portal GmbH Auch mit dieser Verfügung wurden Veröffentlichungen über eine “neue Zeugin” und deren angebliche Erfahrungen mit Kachelmann verboten. Die Verfügung wurde als endgültige Regelung anerkannt.
49 Angeblich “neue
Zeugin”
28 O 11/11
Bunte Entertainment Verlag GmbH Parallelfall zum Verfahren 28 O 10/11
50 Angeblich “neues
Opfer”
28 O 13/11
Axel Springer AG Auch “Bild” kassierte eine Verfügung wegen der Wiedergabe der Darstellungen eines angeblich “neuen Opfers”.
51 Angebliche sexuelle Praktiken
28 O 25/11
Vox Television GmbH VOX hatte in der Sendung prominent! über angebliche sexuelle Praktiken Kachelmanns berichtet, wobei die Äußerungen teilweise durch Bildmanipulationen unterlegt waren. Die Verfügung wurde auf Widerspruch bestätigt. Die zunächst eingelegte Berufung nahm VOX zurück, nachdem das Gericht auf die mangelnden Erfolgsaussichten hingewiesen hatte. VOX hat die Verfügung als endgültige Regelung anerkannt.
52 Angebliche sexuelle Praktiken
28 O 33/11
RTL Television GmbH Parallelfall zum Verfahren 28 O 25/11 wegen der Schilderung intimer Details in der RTL-Sendung Exclusiv.
53 Haus mieten,
Heiratsversprechen und Kinderwunsch
28 O 36/11
May, Tanja Die “Bunte”-Reporterin hatte der RTL-Sendung “Punkt 12” ein Interview gegeben und darin behauptet, Jörg Kachelmann habe mehreren seiner angeblich 14 Ex-Freundinnen gleichzeitig Häuser gemietet, in denen er mit ihnen zusammen gelebt habe. Er habe zudem mehreren seiner Exfreundinnen parallel vorgespiegelt, sie heiraten zu wollen und mit ihnen Kinder haben zu wollen. Nichts davon ist wahr. Die Wiederholung ihrer falschen Behauptungen wurde Frau May per Verfügung untersagt. Sie hat die Verfügung als endgültige Regelung anerkannt.
54 Fotos auf dem Anwaltsparkplatz
28 O 107/11
Bild digital GmbH & Co. KG “Bild” hatte insgesamt vier Paparazzi-Fotos gezeigt, die Kachelmann auf dem Parkplatz im Hinterhof bzw. unmittelbar vor der Kanzlei seiner Strafverteidigerin Andrea Combé in Heidelberg und in der Nähe seiner jetzigen Frau zeigten. Der die Fotos begleitende Artikel bezog sich auf die “Neue an Kachelmanns Steuer”. Das LG Köln verbot den Abdruck der Bilder.
55 Fotos auf dem Anwaltsparkplatz
28 O 127/11
Axel Springer AG Parallelfall zum Verfahren 28 O 107/11
56 Angebliche Zeugin in der Schweiz
28 O 148/11
Bild digital GmbH & Co. KG Die Verfügung richtete sich gegen falsche Behauptungen und Vorwürfe im Zusammenhang mit der Vernehmung einer vorgeblichen Zeugin in der Schweiz.
57 Angebliches Heiratsversprechen
28 O 150/11
Focus Magazin Verlag GmbH Auch “Focus” verbreitete die Behauptung, Kachelmann habe sich mindestens sechs Frauen gleichzeitig gehalten, denen er die Ehe und Kinder versprochen habe. Diese Behauptung ist falsch und wurde vom LG Köln verboten.
58 Angebliche Zeugin in
der Schweiz
28 O 155/11
Axel Springer AG Parallelfall zum Verfahren 28 O 148/11.
59 Angebliche Zeugin in der Schweiz
28 O 189/11
Focus Magazin Verlag GmbH Auch “Focus” verbreitete Aussagen einer angeblichen Zeugin in einer Art und Weise, die die Intimsphäre von Jörg Kachelmann verletzte und ihn vorverurteilte. Das LG Köln hat dies verboten. “Focus” hat die Verfügung als endgültige Regelung anerkannt.
60 Fotos auf dem Anwaltsparkplatz
28 O 201/11
Axel Springer AG Gegenstand auch dieses Verfahrens war ein Paparazzo-Foto von Jörg Kachelmann beim Verlassen seines Autos auf dem Parkplatz der Kanzlei seiner Strafverteidigerin. Das LG Köln hat die Verbreitung des Fotos im konkreten Äußerungszusammenhang verboten.
61 Fotos auf dem Anwaltsparkplatz
28 O 202/11
Bild digital GmbH & Co. KG Parallelfall zum Verfahren 28 O 201/11
62 Die “gefährliche Zeugin”
28 O 208/11
Bild digital GmbH & Co. KG bild.de hatte Aussagen einer angeblich “gefährlichen” Zeugin in intimsphärenverletzender und vorverurteilender Weise verbreitet. Das LG Köln hat dies verboten.
63 Die “gefährliche Zeugin”
28 O 209/11
Axel Springer AG und Autoren des Artikels Parallelfall zum Verfahren 28 O 208/11 gegen die Axel Springer AG und die Autoren des verbotenen Artikels.
64 Angebliche Zeugin in der Schweiz
28 O 213/11
Autoren des “Focus”-Artikels Parallelfall zum Verfahren 28 O 189/11 gegen die Autoren des “Focus”-Artikels.
65 Fotos auf dem Anwaltsparkplatz
28 O 246/11
Axel Springer AG Auch hier wurde die Veröffentlichung eines Fotos auf dem Parkplatz von Kachelmanns Strafverteidigerin verboten.
66 Fotos auf dem
Anwaltsparkplatz
28 O 254/11
Bild digital GmbH & Co. KG Parallelfall zum Verfahren 28 O 246/11
67 Videosequenz von Kachelmann auf dem Anwaltsparkplatz
28 O 260/11
Vox Television GmbH Gegenstand war eine Videosequenz, die Kachelmann in der Nähe seines Autos auf dem Parkplatz im Hinterhof der Kanzlei seiner Strafverteidigerin zeigte und die in der VOX-Sendung prominent! ausgestrahlt wurde. Das Verbot wurde auf Widerspruch und in der Berufungsinstanz bestätigt und die Verfügung von VOX inzwischen als endgültige Regelung anerkannt.
68 Falsche Behauptungen von Alice Schwarzer
28 O 263/11
Axel Springer/Bild digital/Schwarzer Hier ging es um einen in “Bild” und auf bild.de veröffentlichten Artikel von Alice Schwarzer, in dem sie behauptete, mehere Ex-Freundinnen würfen Kachelmann vor, in der Beziehung gewalttätig geworden zu sein. Im Übrigen spiele er während der Verhandlung angeblich mit seinem iPad. Nichts davon stimmte. Das LG Köln hat die Verbreitung der Äußerungen verboten.
69 Fotos von Jörg Kachelmann und seiner Frau Miriam auf einem kanadischen Flughafen
28 O 276/11
Axel Springer AG Gegenstand der Verfügung waren zwei Fotos, die Jörg Kachelmann und seine Frau auf einem kanadischen Flughafen zeigen. Das LG Köln hat dem Verlag die weitere Verbreitung der Fotos in der konkreten Form verboten.
70 Intimes und Gesundheitszustand
28 O 290/11
Verlag Der Tagesspiegel GmbH Der Tagesspiegel hatte hier längst verbotene Schilderungen intimer Details und ebenfalls bereits verbotene Äußerungen über den angeblichen Gesundheitszustand Kachelmanns veröffentlicht. Dies wurde ihm gerichtlich untersagt. Auf einen Teil der Verfügung wurde später verzichtet, die (Rest-)Verfügung wurde als endgültige Regelung anerkannt.
71 Gesundheitszustand
28 O 297/11
Bild digital GmbH & Co. KG Auch hier ging es um Äußerungen über den Gesundheitszustand Kachelmanns. Auch hier wurde auf einen Teil der Verfügung später verzichtet.
72 Karasek-Artikel mit intimen Details
28 O 330/11
Axel Springer AG + Emma Frauenverlag Hellmuth Karasek hatte auf abendblatt.de und emma.de einen Gastartikel geschrieben, der Äußerungen über intime Details enthielt. Dies wurde verboten.
73 Intimes und Gesundheitszustand
28 O 342/11
Axel Springer AG Auch hier ging es um Äußerungen über Intimes und über den Gesundheitszustand Kachelmanns, diesmal auf welt.de. Auch hier wurde auf einen Teil der Verfügung später verzichtet.
74 Intime Schilderungen im “seriösen” Mantel
28 O 343/11
Druck und Verlagshaus Frankfurt FR-online.de berichtete aus Anlass eines “Bild”-Artikels über verfassungsrechtliche Vorgaben bei der Berichterstattung über intime Details in der Boulevard-Presse. Im Rahmen dieses Artikels wurden die Schilderungen der “Bild” wiederholt. Hiergegen erwirkten wir eine einstweilige Verfügung. Der Verfügungantrag wurde jedoch später zurückgenommen.
75 Gesundheitszustand
28 O 364/11
B.Z. Ullstein GmbH Auch hier ging es um Äußerungen über den Gesundheitszustand Kachelmanns auf bz-berlin.de. Auch hier wurde auf einen Teil der Verfügung später verzichtet.
76 Gesundheitszustand
28 O 373/11
Isabella Pfaff & Normann Broschk GbR Gegenstand waren Äußerungen über den Gesundheitszustand Kachelmanns. Die Verfügung wurde als endgültige Regelung anerkannt.
77 Gesundheitszustand
28 O 374/11
20 Minuten (CH) Auch hier ging es um Äußerungen über den Gesundheitszustand Kachelmanns, diesmal in der Schweizer Publikation 20 Minuten. Auch hier wurde auf einen Teil der Verfügung später verzichtet. Die im Wege eines Versäumnisurteils ergangene Verfügung wurde als endgültige Regelung anerkannt.
78 Gesundheitszustand
28 O 375/11
Berliner Verlag GmbH Auch der “Berliner Kurier” äußerte sich widerrechtlich zum Gesundheitszustand Kachelmanns. Auch auf einen Teil dieser Verfügung wurde verzichtet.
79 Private SMS Kachelmanns an die Anzeigenerstatterin
28 O 377/11
Bild digital GmbH & Co. KG Hier ging es um private SMS-Nachrichten, die Jörg Kachelmann dem angeblichen Opfer geschickt hatte. Die Verbreitung der Nachrichten wurde der Antragsgegnerin verboten.
80 Falsches Kachelmann-Profil auf Twitter
31 O 396/11
Twitter Inc. Auf Twitter hatte jemand ein Profil unter dem Namen Kachelmanns eröffnet. Wir ließen es Twitter daraufhin verbieten, ein auf den Namen Kachelmanns angelegtes Twitterprofil ohne Zustimmung
Kachelmanns zu verbreiten.
81 Kachelmann-Foto vor der Kanzlei Combé
28 O 449/11
Bild digital GmbH & Co. KG Gegenstand dieses Verfahrens war ein Paparazzo-Foto, das Kachelmann unmittelbar vor der Kanzlei seiner Strafverteidigerin und bei der Vorbereitung eines Verhandlungstermins zeigte. Es wurde verboten.
82 Intime Details
28 O 466/11
Madsack Online GmbH & Co. KG Auch in diesem Verfaren ging es einmal mehr um das Verbot der Verbreitung intimer Schilderungen. Die einstweilige Verfügung wurde als endgültige Regelung anerkannt.
83 Private Fotos von Kachelmann und der Anzeigenerstatterin
28 O 494/11
Bunte Entertainment Verlag GmbH “Bunte” hatte Privatfotos von Kachelmann mit der späteren Anzeigenerstatterin gezeigt. Das LG Köln hat sie verboten.
84 “Böse Triebe”- Nachverurteilung I
28 O 539/11
RP-Online GmbH Mit diesem Verfahren begann nach dem Freispruch Kachelmanns eine Prozessreihe gegen Nachverurteilungen unseres Mandanten. Im Internetforum Opinio der Rheinischen Post hatte eine Autorin geschrieben, man wisse nicht erst seit Kachelmann, dass in manchem Manne böse Triebe schlummern könnten. So erweckte sie den Eindruck, er habe die Vergewaltigung doch begangen und sei gar ein Triebtäter. Das LG Köln hat der RP Online GmbH die weitere Verbreitung der Äußerung untersagt. Diese hat dagegen erfolglos Widerspruch eingelegt. Die ebenfalls eingelegte Berufung beim OLG Köln (15 U 192/11) hat die RP Online GmbH zurückgenommen, die Verfügung als endgültige Regelung anerkannt und das Forum Opinio eingestellt.
85 “Jetzt redet sie” – Nachverurteilung II
28 O 540/11
Bunte Entertainment Verlag GmbH Im “Bunte”-Artikel “Jetzt redet sie” gab die Anzeigenerstatterin ein Interview, in dem sie den Vorwurf der Vergewaltigung in verschiedenen Äußerungen aufrecht erhielt und Kachelmann vorwarf, sie mit dem Tode bedroht zu haben. Die Verbreitung dieser Behauptungen wurde “Bunte” vom LG Köln untersagt. Der Widerspruch gegen die Verfügung blieb erfolglos. Die anschließende Hauptsacheklage Kachelmanns verlor “Bunte” ebenfalls. Gegen das Hauptsacheurteil ist die Berufung beim OLG Köln (15 U 102/12) anhängig.
86 “Jetzt redet sie” – Nachverurteilung II
28 O 557/11
D., Claudia Kachelmann ging wegen des nachverurteilenden Interviews auch gegen die Anzeigenerstatterin persönlich vor. Das LG Köln untersagte ihr die Äußerungen. Der Widerspruch gegen die Verfügung blieb für Frau D. erfolglos. Das nachfolgende Hauptsacheverfahren verlor sie ebenfalls. Gegen das Hauptsacheurteil ist die Berufung beim OLG Köln (15 U 97/12) anhängig.
87 “Noch einmal Opfer” – Nachverurteilung III.
28 O 617/11
Staatsanwältin Freudenberg,
Dagmar
Gegenstand des Verfahrens war der Artikel von Dagmar Freudenberg, Staatsanwältin, Referentin im Niedersächsischen Justizministerium für Opfer häuslicher Gewalt und Opferschutz sowie Vorsitzende der Kommission Strafrecht des Deutschen Juristinnenbundes. In diesem Artikel bezeichnete sie Claudia D. als „Geschädigte“ bzw. als „Opfer“. Das LG Köln hat der Staatsanwältin verboten, den Freispruch in dieser Weise zu ignorieren. Sie legte gegen die Verfügung zunächst Widerspruch ein, nahm diesen in der mündlichen Verhandlung jedoch angesichts der Aussichtslosigkeit ihrer Position zurück und erkannte die Verfügung als endgültige Regelung an.
88 Schwarzers erfundene
Richterzitate – Nachverurteilung IV.
28 O 1081/11
Alice Schwarzer Alice Schwarzer hatte in einem SWR1-Interview behauptet: “Der Richter hat gesagt: Wir haben Restzweifel an der Schuld. Das heißt, wir sind überwiegend von der Schuld überzeugt, bleiben aber Restzweifel. In tieferer Kenntnis des Falles komme ich zum selben Schluss wie das Gericht: Ich halte es für sehr wahrscheinlich, dass er es war”. Diese Richterzitate und -meinungen hatte Alice Schwarzer vollkommen frei erfunden. Das Mannheimer LG hat nie von bloßen Restzweifeln an Kachelmanns Schuld gesprochen. Es hat auch nicht geäußert oder gar geurteilt, dass es “sehr wahrscheinlich” sei, dass Kachelmann die Tat begangen habe oder dass es “überwiegend von der Schuld überzeugt” sei. Das LG Köln verbot Schwarzers Ausführungen und bestätigte die einstweilige Verfügug auch auf den Widerspruch von Alice Schwarzer. Die Berufung wurde beim OLG Köln unter dem Az: 15 U 65/12 geführt. Einen Tag vor der mündlichen Verhandlung über die Berufung nahm Frau Schwarzer die Berufung zurück und hat die erwirkte Verfügung nun auch als endgültige Regelung anerkannt.
89 Schwarzers “Unwort des Jahres” – Nachverurteilung V.
28 O 96/12
Alice Schwarzer / EMMA Frauenverlag GmbH In einem Artikel schlug Alice Schwarzer die Worte “einvernehmlicher Sex” und “Unschuldsvermutung” als Unworte des Jahres vor. Zur Begründung, so Schwarzer, frage man “am besten Nafissatou Diallo oder Claudia D. oder irgendeine von den 86800 geschätzten vergewaltigten Frauen im Jahr, deren Vergewaltigung nie angezeigt, nie angeklagt oder nie verurteilt” werde. Das Landgericht hat die Verbreitung dieser Äußerung verboten, weil sie den Eindruck erweckte, Kachelmann habe die Vergewaltigung, von der er freigesprochen wurde, doch begangen. Das Verfahren ist im Stand der Berufung beim OLG Köln (17 U 107/12).
90 “B.Z.” zitiert “Bunte”-Interview – Nachverurteilung VI.
28 O 259/12
B.Z. Ullstein GmbH Die “B.Z.” hatte in einem Internetartikel aus dem “Bunte”-Interview mit Claudia D. zitiert. Die Weiterverbreitung der darin enthaltenen Nachverurteilungen hat das LG Köln verboten.
91 Nutzung des Kachelmannfalls zu Werbezwecken
28 O 263/12
Adolf Jaekle Das Cover eines Buches zeigte Jörg Kachelmann, obwohl im Buch kein einziger Hinweis auf ihn enthalten war. Das LG Köln sprach ein Verbot aus, da die Abbildung Kachelmanns allein zu werblichen Nutzung erfolgte.

Quelle: Jörg und Miriam Kachelmann: “Recht und Gerechtigkeit” / Kanzlei Höcker

Medizinjournalismus mit Chefarztbehandlung (2)

Anfang Juni veröffentlichte die Koblenzer “Rhein-Zeitung” einen Artikel, der von den Erfolgen eines noch nicht zugelassenen Medikamentes gegen Knochenmarkkrebs schwärmte. Es handelte sich allerdings in Wahrheit um eine nur unwesentlich veränderte Pressemitteilung des Stiftungsklinikums Mittelrhein (BILDblog berichtete).

Der Presserat hat aufgrund einer Beschwerde von uns eine “Missbilligung” ausgesprochen. Der Artikel verstoße gegen die Richtlinie 1.3 des Pressekodex, wonach Pressemitteilungen als solche gekennzeichnet werden müssen. Die Chefredaktion der “Rhein-Zeitung” hatte es in ihrer Stellungnahme gegenüber dem Gremium bedauert, dass die journalistische Distanz nicht gewahrt wurde. Sie habe die Kritik zum Anlass genommen, die Redakteure schriftlich auf das Einhalten der journalistischen Grundsätze hinzuweisen. Auf Twitter hatte Chefredakteur Christian Lindner bereits damals erklärt, so etwas dürfe nicht vorkommen.

Der Presserat “empfiehlt” den Medien, “Missbilligungen” zu veröffentlichen, “als Ausdruck fairer Berichterstattung”. Die Betroffenen verzichten aber in aller Regel darauf. Anders die “Rhein-Zeitung”, in der gestern folgender Artikel erschien:

Wenn Wirkungen vor der Ursache eintreten

Alexander Kissler, Autor des Buches “Dummgeglotzt. Wie das Fernsehen uns verblödet”, schreibt in seiner aktuellen “Focus Online”-Kolumne über den “Triumph der Strippenzieher”:

Na bitte, geht doch: Kaum rollt Günther Jauch den roten Teppich aus für Peer Steinbrück, legt dieser in den Umfragen zu. Am Sonntag hielt Steinbrück Hof in der ARD-Talkshow “Günther Jauch”, am gestrigen Mittwoch lasen wir, dass die SPD beim Marktforschungsinstitut Forsa ein Sechs-Jahres-Hoch von 30 Prozent erklommen habe. Auch die persönlichen Zustimmungswerte für Steinbrück verbesserten sich. Wäre Günther Jauch George W. Bush, könnte er nun sagen: “Mission accomplished”, Auftrag erfüllt.

Klitzekleines Logikproblem: Die am Mittwoch veröffentlichte Forsa-Umfrage beruht auf Interviews, die zwischen 1. und 5. Oktober geführt wurden, also spätestens am Freitag vor der Jauch-Sendung. Was auch immer der “Auftrag” Jauchs oder die Wirkung der Sendung gewesen sein mag: An den Forsa-Zahlen, die Kissler zitiert, kann man es ohne größerer Verknotungen des Raum-Zeit-Kontinuums nicht ablesen.

(Solche Verknotungen passieren Journalisten allerdings häufiger.)

Der Sesamstraßen-Skandal (von vor 9 Jahren)

Anfang der Woche gab die Nachrichtenagentur dapd bekannt, eine neue Tochter gegründet zu haben, auf die die Welt gewartet hat: “Spot On News” soll sich ausschließlich um Boulevardthemen kümmern. Gegenüber der Fachzeitschrift w&v sagte Chefredakteur Tobias Lobe: “Ich habe ein Team zusammengestellt, in dem junge Redakteure und extrem erfahrene Unterhaltungs-Profis Hand in Hand arbeiten, eine perfekte Mischung aus Generation 2.0 und Print-Establishment.” Martin Vorderwühlbecke, “Director” von “Spot On News”, ließ sich mit den Worten zitieren, damit biete die Agentur einen Dienst an, der ihren Kunden helfe, “auch im Entertainmentbereich zu punkten“.

Im Online-Angebot der “Westdeutschen Allgemeinen Zeitung” kann man die Auswirkungen schon sehen. Dank “Spot On News” kann es berichten:

Skandal um die neue Sesamstraße

Die Meldung an sich und alle Zitate darin sind zwar bloß aus der “Bild”-Zeitung abgeschrieben, aber den “Skandal” hat “Spot On News” exklusiv:

Die beliebte Kinderserie “Sesamstraße” bringt ab Montag ein paar neue Figuren und die neue Moderatorin Julia Stinshoff. Doch viele können sich nicht so recht darauf freuen, denn der alte, gemütliche Sendeplatz um 18 Uhr gehört der Vergangenheit an. Stattdessen läuft die Show um 8 Uhr in der Früh – wenn die Kinder schon in der Schule sind.

(…) Doch leider ist die Vorfreude dadurch getrübt, dass die neue Sendezeit alles andere als praktisch gewählt wurde: Die Kindersendung läuft nun unter der Woche morgens um 8 Uhr im Kinderkanal (KIKA) und um 6.15 Uhr im NDR.

Ja, das suggeriert “Bild” auch, und auf Bild.de gibt es sogar einen entsprechenden Teaser:

Skandal um die neue Sesamstraße

Doch im Artikel heißt es dann bloß:

Doch schon vor dem Start gibt‘s Ärger!

Grund: die SENDEZEIT! Denn die Kindersendung läuft unter der Woche morgens um 8 Uhr auf dem KIKA und um 6.15 Uhr im NDR.

Von einer “neuen” Sendezeit ist dort nicht die Rede. Ein möglicher Grund: Es gibt keine neue Sendezeit. Seit vielen Jahren läuft die “Sesamstraße” früh morgens im NDR und etwas später im Kika. Auf dem 18-Uhr-Sendeplatz wurde sie zum letzten Mal vor über neun Jahren, am 31. Juli 2003, ausgestrahlt.

“Spot On News”-Chefredakteur Tobias Lobe sagte dem “Handelsblatt”, er glaube an den schnellen wirtschaftlichen Erfolg seiner Agentur: Die Printverlage stünden unter großem Kostendruck und könnten es kaum noch leisten, die Kompetenz für den wachsenden Unterhaltungssektor im Haus zu haben.

Lanz wehrt sich gegen intimes Geständnis

Zu der Art Journalismus, wie ihn die WAZ-Zeitschrift “Frau aktuell” betreibt, gehört es, Woche für Woche auf dem Titelbild eine schicksalshafte Neuigkeit im Leben eines Prominenten anzudeuten, die gar nicht passiert ist.

Insofern ist Heft 30 dieses Jahres keine Ausnahme, sondern typisch:

Der dazugehörige Artikel trägt die Überschrift:

Es passierte kurz vor seiner Sendung

Markus Lanz

So hat er das Baby-Geheimnis verraten…

Und zwar hat Lanz, der mit der RTL-Moderatorin Birgit Schrowange einen elfjährigen Sohn hat, “neulich” kurz vor der Aufzeichnung seiner Talkshow wohl mit einer schwangeren Zuschauerin geredet, mit ihr über den Namen des Kindes gesprochen und gesagt:

“Mir gefallen ja Anna und Julia ganz besonders. Anna heißt ja auch meine Mutter.”

Was die “Frau aktuell”-Leute hyperventilieren ließ:

Ein Mädchen namens Anna (oder Julia) — so ein intimes Geständnis hätte sicher kaum jemand von Markus Lanz erwartet.

Nach der Sendung hätte er dann noch einem Zuschauer gesagt, dass er sich immer ein Mädchen gewünscht hätte. “Dann ist es ein Junge geworden. Das war aber auch okay. Hauptsache gesund.”

Und die “Frau aktuell” fügte hinzu:

Ach, wir würden es ihm ja gönnen. Dann wären Angela (30), er und das Baby endlich eine “richtige” Familie.

Angela ist die Frau, die Lanz im vergangenen Jahr geheiratet hatte (“Frau aktuell” brachte damals eine Titelgeschichte, die im Inneren unter der Überschrift “Hochzeitszauber in den Bergen” nur Blindtext enthielt: “Dunt lor il erosto odio od tincincipit lum venisseniam am, vercil utem aliscilit laoreet wis num velit praestrud tat. Facing eu facin hendre er sum quisim er augait lumsandre molore vel delisim nonsed essisl dolesto eros eriusci liquamc onulla con henibh exero od magna augiat nibh eugait, cortin eniscil iquisciliqui blan voluptat. …”).

Und Angela ist auch die Frau, die die WAZ-Illustrierte auf dem Cover zeigt mit der Zeile “Intimes Baby-Geständnis – Es sollte ein Baby Mädchen werden”. Herr und Frau Lanz meinen, dass der Leser annehmen musste, dass sie ein Kind erwarten oder erwartet haben und fordern deshalb eine Gegendarstellung auf der Titelseite. Und zwar jeweils eine.

Wie die “Süddeutsche Zeitung” in dieser Woche berichtete, urteilte das Landgericht München, dass den Lanzens zwar keine doppelte, aber eine Gegendarstellung zustehe. “Frau aktuell” lehnte das ab und hat Berufung eingelegt.

Im Frühjahr musste die Zeitschrift bereits eine “Klarstellung” auf dem Titel drucken. Sie hatte zuvor mit Oliver Geißen und Christina “Tini” Plate getitelt: “Überraschendes Kinderglück! Es ist die Krönung ihrer Liebe”. Später musste die “Frau aktuell” dann erklären, sie habe keineswegs den Eindruck erwecken wollen, bei Geissens habe sich Nachwuchs eingestellt oder werde erwartet: “Wir wollten mit dem Titel ‘Überraschendes Kinderglück’ nur sagen, wie toll es ist, dass die Patchworkfamilie der Fernsehstars so zusammengewachsen ist.”

So machen sie das, bei den Zeitschriften der WAZ-Gruppe.

Bild  

Bettina Wulffs Frühstück mit Kai Diekmann

“BILD liegt es bereits vor”, das Buch von Bettina Wulff, in dem die Frau des ehemaligen Bundespräsidenten ihr Bild in der Öffentlichkeit zurechtrücken will. BILDblog liegt es auch vor, wir stehen sogar im Quellenverzeichnis, weil Wulff sich darüber lustig macht, dass die “Bild am Sonntag” im März 2008 meldete, sie erwarte ein Mädchen. Es war ein Junge.

Ein ganzes Kapitel hat sie den Medien gewidmet, und es geht, obwohl die “Bild”-Zeitung in ihrer Zusammenfassung nichts davon erwähnt*, natürlich über weite Strecken auch um “Bild” und ihr Verhältnis zu den Wulffs. Es sind keine spektakulären Enthüllungen, aber interessante Beobachtungen.

Bettina Wulff zitiert und bestätigt den bekannten Satz von Springer-Vorstandschef Mathias Döpfner: “Wer mit der Bild-Zeitung im Aufzug nach oben fährt, der fährt auch mit ihr im Aufzug nach unten.”

Es ist alles ein großes Spiel, bei dem es nur ein Ziel gibt: Auflage zu machen! Und plötzlich Teil dieses Spiels zu sein, ein Spielball der gesamten Medien, denn da schließe ich andere Blätter mit ein, bei diesem Spiel irgendwie mitzumachen, um nicht gleich der Verlierer zu sein, das war für mich schon merkwürdig und hat mich von Beginn an überrumpelt.

Sie schildert, wie Christian Wulff Pfingsten 2006 bewusst den Kontakt zur “Bild”-Zeitung und anderen Medien herstellt habe, um “unser — sozusagen — Outing so gut es geht selbst (zu) bestimmen”.

Es ist Fakt: Wenn man in Deutschland einen bestimmten Grad an Öffentlichkeit erreicht hat, kommt man nicht um die Bild herum. Auf einer gewissen Ebene gilt es, mit dem Blatt zurechtzukommen. Und, das streite ich nicht ab, es eventuell auch zu nutzen, um Dinge bekannt zu machen, bevor andere spekulieren.

Ein “recht guter Draht zu der ‘Bild’-Zeitung in Hannover” habe sich bereits entwickelt, als Christian Wulff niedersächsischer Ministerpräsident war:

Es gab eine bestimmte Mitarbeiterin, die vertrauensvoll vom Sprecher meines Mannes mit Informationen zu ihren Anfragen versorgt wurde, die uns auf offiziellen Reisen begleitete und mit der ich mich zu Exklusiv-Interviews verabredete. Ganz ohne Zweifel war uns die Bild-Zeitung zu diesen Zeiten sehr wohlgesonnen, im von Mathias Döpfner erwähnten Fahrstuhl ging es nach oben. Ich glaube durchaus, dass beide Seiten, wir wie die Bild, damals davon profitiert haben.

Als Wulff für das Amt des Bundespräsidenten kandidierte, hätten “Bild”-Chefredakteur Kai Diekmann und seine Frau Katja Kessler das Ehepaar Wulff zu einem Abendessen in ihr Haus in Potsdam eingeladen:

Für mich war es die erste Begegnung mit Kai Diekmann und ich weiß noch, wie unwohl ich mich an diesem Abend fühlte. Zum einen kam ich mir mehr wie das schmückende, aber völlig unwichtige Beiwerk an Christians Seite vor, zum anderen, und das war besonders ausschlaggebend für meine Gefühle, war da dieses wahrlich beeindruckende Haus und dieses Paarensemble Diekmann-Kessler. Er der Typ “Macher”, sie lässig durchgestylt. Mich beschlich das Gefühl, dass dies alles eine mächtige Inszenierung ist. Zugegeben perfekt. Dass so eine Fassade mit zum Spiel gehört, wusste ich damals noch nicht.

Ende September 2010, nach der Wahl Wulffs zum Bundespräsidenten, revanchierten die Wulffs sich — weil es wichtig sei den Kontakt zum Axel-Springer-Verlag zu pflegen — und luden Diekmann und Kessler zu sich ein. Beim Frühstück habe Diekmann plötzlich gefragt:

was denn an den Gerüchten zu meiner vermeintlichen Vergangenheit im Rotlichtmilieu dran sei. Einige seiner Redakteure hätten Derartiges in einer Redaktionskonferenz erwähnt und recherchierten in diese Richtung. (…) Zwar versuchte ich noch, meine Fassungslosigkeit mit einem ironisch gemeinten “Das ist ja interessant!” zu überspielen und Kai Diekmann meinte, dass damit das Thema für ihn erledigt sei. Doch für mich war damit auch das ganze Frühstück gegessen.

Den berüchtigten Anruf Ende 2011, als Christian Wulff Kai Diekmann auf die Mailbox sprach und wütend forderte, einen geplanten Artikel über seine Kreditaffäre wenigstens zu verschieben, bezeichnet Bettina Wulff als einen “riesengroßen Fehler”. Sie könne das Verhalten ihres Mannes aber nachvollziehen: “Es war ein hochemotionaler, aufgeladener Moment. Es ging um unser ganz privates Leben.”

Ich weiß, dass Christian nicht nur entsetzt, sondern auch enttäuscht war über die Handlungsweise von Bild-Chefredakteur Kai Diekmann — eben gerade aufgrund der vorangegangenen Zusammenarbeit. Und jemandem auf die Mailbox zu sprechen, ist ja quasi ein Gespräch, das nur zwischen zwei Menschen stattfindet. Das hätte man auch privat abhandeln und zunächst mit der jeweiligen Person klären können.

Von der Mailbox gelangte der Inhalt der Nachricht aber bekanntlich in die “Bild”-Redaktion und andere Medien.

In den Wochen von Dezember 2011 bis zum Rücktritt Wulffs im Februar 2012 habe sie aufpassen müssen, schreibt Bettina Wulff, nicht zum “Menschenhasser” zu werden. Journalisten per se seien für sie wie ein rotes Tuch geworden, und in Gedanken habe sie dem einen oder anderen Journalisten “ordentlich gegen das Schienbein getreten. Auch einem Kai Diekmann”.

Sie hoffe nun, dass ihre Vergangenheit als Gattin des Bundespräsidenten bald uninteressant für die Medien werde.

Ich konzentriere mich auf meinen Job, auf meine Termine, auf meine Kinder, auf unsere Zukunft als Familie. Und dabei denke ich und gehe davon aus, dass man sich mindestens zweimal im Leben sieht. Auch mit einem Kai Diekmann wird es für mich ein Wiedersehen geben, da bin ich mir fast sicher.

*) Korrektur, 16:05 Uhr. Gar nicht wahr: “Bild” zitiert auch aus Bettina Wulffs “Abrechnung auch mit BILD”.

In einem Studio am Maschsee…

Schauen Sie mal, wo diese Szene aus der fantastischen amerikanischen Serie “Breaking Bad” spielt:

Na? Haben Sie’s erkannt?

Richtig: Das ist Hannover.

Oder jedenfalls ist es der Blick aus der Firmenzentrale des fiktiven Hannoveraner Weltkonzerns “Madrigal Elektromotoren” in der Serie.

Und wenn es da nicht so wahnsinnig nach Hannover aussieht, könnte das daran liegen, dass es womöglich gar nicht Hannover ist. Diese Leute vom Fernsehen kennen da nichts und drehen Sachen gerne einfach irgendwo. Die Münchner “Lindenstraße” zum Beispiel steht bekanntlich in Köln (und ist auch gar keine richtige Straße).

Jemand müsste das mal schonend den Mitarbeitern von Bild.de beibringen. Die brachten heute Abend nämlich aufgeregt folgende Nachricht auf der Startseite:

Ab Staffel fünf: Kultserie "Breaking Bad" wird in Hannover gedreht

Im Artikel heißt es:

Eigentlich spielt die US-Kultserie “Breaking Bad” in Albuquerque, New Mexico. Doch Serien-Erfinder Vince Gilligan (45) hat jetzt verraten, dass Szenen der fünften Staffel erstmals auch in Deutschland gedreht werden.

Es ist eine Sensation für alle deutschen Fans der Serie. Auf der diesjährigen Messe Comic-Con in San Diego verriet Produzent und Ideengeber Gilligan, dass Hannover als neuer Drehort für die letzten Episoden der fünften Staffel auserkoren wurde.

Nun ist die Comic-Con für dieses Jahr allerdings schon seit über zwei Wochen Geschichte. Und die Ausstrahlung der fünften Staffel, von der Bild.de hier in der Zukunft spricht, hat bereits vor drei Wochen begonnen. Die oben gezeigte Szene, die in Hannover spielt, stammt aus der in den USA am 22. Juli erstausgestrahlten zweiten Folge. Und Gilligan hat auf dem “Breaking Bad”-Panel auf der “Comic-Con” vor drei Wochen von Hannover nicht als Dreh-, sondern als Handlungsort (eben dieser zweiten Folge) gesprochen.

(Anders als Bild.de weiter schreibt, handelt es sich bei “Los Pollos Hermanos” in “Breaking Bad” auch nicht um eine Wäscherei, sondern eine Fast-Food-Kette.)

Richtig ist immerhin, dass die letzten Folgen dieser fünften Staffel erst von November an gedreht und im kommenden Jahr ausgestrahlt werden. Trotzdem spricht nichts dafür, dass wahr wird, was Bild.de den Hannoveraner Lesern verspricht:

Von November an könnten einem die Serienstars in Hannover also vor die Füße laufen, denn dann starten die Dreharbeiten zu den finalen Folgen.

Die Macher hatten nach Gilligans Worten “weder das Geld noch die Zeit, um tatsächlich in Deutschland zu drehen”.

Mit Dank an Thomas G. und Dominic I.

Nachtrag, 14:15 Uhr. Bild.de hat dem Artikel eine Viertel- bis Halbkorrektur hinzugefügt. Die Falschmeldung hat es aber auch in die gedruckte “Bild” Hannover geschafft:

US-Serie wird in Hannover gedreht

“Heidi Klum wollte ihre Kinder immer schützen”

Am Dienstag machte die “Bild”-Zeitung groß mit der Nachricht auf, dass der britische Sänger Seal “mitten in der Scheidungs-Schlacht” von Model Heidi Klum Fotos der gemeinsamen Kinder verwendet hat, um für eine Kamera zu werben.

“Ob auch Heidi mit diesen Fotos glücklich ist”, fragte das Blatt bedeutungsschwanger und ließ sich von einem Experten für amerikanisches Familienrecht erklären, dass es “äußerst fragwürdig” sei, die minderjährigen Kinder “ohne Erlaubnis” der Mutter für so etwas zu nutzen.

“Bild”-Reporter Sven Kuschel formulierte:

Heidi Klum (39) wollte ihre Kinder immer schützen. Nun macht ihr Ex Seal (49) Werbung mit ihnen.

Unmittelbar über diesen Worten zeigte das “Bild” auf ihrer Titelseite die Fotos, um die es geht: Unverpixelte Aufnahmen von den Kindern, die Heidi Klum “immer schützen” wollte — zum Beispiel, indem sie keine unverpixelten Fotos von ihnen veröffentlichen ließ.

Man kann das dumm nennen oder dreist. Es war aber nicht halb so dreist wie das, was “Bild”-Mann Kuschel heute im Blatt treuherzig zu dem Thema nachtrug:

Das war wohl nicht mit Heidi abgesprochen … (…)

JETZT GIBT ES ZOFF UM DIE BILDER!

(…) Wie BILD erfuhr, hat Seal jedoch Heidi anscheinend nicht darüber informiert, dass er die gemeinsamen Kinder vermarkten will!

Klums Anwalt über die Veröffentlichung der Bilder: “Das ist rechtswidrig, denn meine Mandantin hat niemals darin eingewilligt, dass diese Bilder irgendwo gezeigt werden — weder in einem Film noch in einer Zeitung.”

Die Formulierung “Wie BILD erfuhr” ist offenbar eine Umschreibung dafür, dass der Anwalt von Heidi Klum eine Pressemitteilung herausgegeben hat. Und Anlass dieser Pressemitteilung war, man würde das aufgrund der Berichterstattung der “Bild”-Zeitung nicht erahnen, die Berichterstattung der “Bild”-Zeitung. Die Formulierung “Das ist rechtswidrig”, die Sven Kuschel zitiert, bezieht sich konkret nicht auf Seal, sondern auf “Bild”. Davor steht nämlich der Satz:

Die BILD-Zeitung hat die Kinder meiner Mandantin Heidi Klum heute völlig ungepixelt abgebildet. Das ist rechtswidrig.

Weiter heißt es:

Wir gehen für Frau Klum seit Jahren konsequent gegen die Verbreitung von Bildern ihrer Kinder vor, wenn diese auf den Fotos nicht unkenntlich gemacht wurden. Dabei wird es auch bleiben. Wir fordern die Medien auf, die rechtswidrige Berichterstattung der BILD-Zeitung nicht zu übernehmen und das Recht der Kinder auf ihre Privatsphäre zu respektieren.

Soviel Unaufrichtigkeit muss der “Bild” erst einmal jemand nachmachen: aus einem Schreiben, das ihr rechtswidriges Verhalten vorwirft, zu zitieren, ohne zu erwähnen, dass es sich gegen sie selbst richtet.

Die Kinderfotos sind inzwischen auch auf Bild.de unkenntlich gemacht.

dpa  etc.

Eine Interpretationsagentur macht Nachrichten

Es war eine düstere Warnung, die am vergangenen Mittwoch Schlagzeilen machte. Eine Gruppe von 17 europäischen Ökonomen hatte am Tag zuvor in einem Gutachten gewarnt: “Europa steuert schlafwandelnd auf eine Katastrophe von unabsehbaren Ausmaßen zu.”

Die Agentur dpa berichtete über das Papier, das der Rat des “Institute for New Economic Thinking” veröffentlicht hatte, den ganzen Tag über in immer neuen Meldungen. Jedesmal schrieb sie dabei auch über die Position der Wissenschaftler:

Eine langfristige Transferunion lehnen sie dagegen ebenso ab wie Eurobonds.

Die Formulierung findet sich in minimalen Varianten in sieben dpa-Meldungen, die zwischen 3:15 Uhr morgens und 16:52 am späten Nachmittag veröffentlicht wurden. Das Problem ist nur: Die Aussage findet sich nicht in dem Papier, in dem sie angeblich stehen soll.

Dort heißt es:

“As far as the long-term vision is concerned, we do not believe that euro zone bonds, or a full fiscal union, are necessary to ensure a functioning economic and monetary union. (…) While many Council members believe that further fiscal and political integration In Europe is desirable, we do no[t] believe that they are necessary to make an economic system with a single currency viable.”

Es ist also keineswegs die Rede davon, dass die Unterzeichner eine langfristige Transferunion und Eurobonds “ablehnen”, sondern bloß, dass beides “nicht notwendig” sei, um das Funktionieren der Währungsunion zu gewährleisten.

Eine “Ablehnung” wäre von dem Rat auch nicht zu erwarten gewesen, denn zu seinen Mitgliedern gehören mehrere ausgesprochene Befürworter von Eurobonds wie der deutsche Wirtschaftsweise Peter Bofinger. Er bestätigt uns auf Anfrage, dass die Formulierung von dpa falsch ist. Unter den Autoren des Papiers herrsche keine Übereinstimmung darüber, ob die Einführung von Eurobonds wünschenswert sei; deshalb hätten sie sich auf die Kompromiss-Formulierung geeinigt, sie sei jedenfalls “nicht notwendig”. Das Papier weise ausdrücklich darauf hin, dass sich “einige Mitglieder” für dauerhafte Eurobonds aussprechen. Er zähle sich auch dazu. Außerdem spreche sich das Papier für eine temporäre Gemeinschaftshaftung in Form des Schuldentilgungspaktes aus.

Wenn in dem Text also nicht steht, dass die Wissenschaftler Eurobonds ablehnen, warum behauptet die dpa das? (Die Agentur betonte in ihren Meldungen, dass ihr das Papier vorliege; es war zu diesem Zeitpunkt eh längst im Internet veröffentlicht.)

Auf unsere Anfrage räumt dpa-Nachrichtenchefin Iris Mayer ein, dass es sich bei der Formulierung um “eine Interpretation unsererseits” handle. Die Darstellung sei “sprachlich verkürzt, inhaltlich finden wir sie aber durchaus angemessen”:

Durch das gesamte Gutachten der Ökonomen zieht sich als Grundtenor die Ablehnung einer langfristigen Transferunion, sie wird als nicht notwendig bezeichnet, im Begleitschreiben heißt es zusätzlich zur Begründung, sie würde falsche Anreize setzen.

(…) Da es sich bei dieser Position um die von Wissenschaftlern handelt, wäre es sicher besser gewesen, sprachlich neutral mit “halten für nicht notwendig” zu formulieren, anstatt dem politisch einordnenden Reflex “lehnen ab” zu unterliegen. Mit genau diesem Reflex hätten wir im übrigen eine Äußerung von Merkel “halte Eurobonds nicht für notwendig” sehr wahrscheinlich verkürzt mit “Merkel hat Eurobonds erneut abgelehnt” dargestellt.

Merkel ist aber auch bekanntermaßen eine Gegnerin von Eurobonds. Mehrere Autoren des Papiers konnten Eurobonds schon deshalb nicht “erneut” ablehnen, weil sie sie gar nicht ablehnen.

Wäre es also nur “besser gewesen”, wenn die Nachrichtenagentur den Inhalt des Gutachtens richtig wiedergegeben hätte? Oder schlicht notwendig — angesichts der Tatsache, dass sich bekannte und erklärte Befürworter von Eurobonds unter den Autoren befinden und ihr Papier, anders als dpa behauptet, eben keine klare Ablehnung von Eurobonds enthält?

Was die Nachrichtenagentur dpa meldet, wird schnell zur Tatsache. Ihre Meldungen mit der Aussage, die 17 Ökonomen “lehnen eine langfristige Transferunion ebenso ab wie Eurobonds” fanden sich u.a. in FAZ.net, “Zeit Online”, “Focus Online”, n-tv.de, stern.de, morgenpost.de, diepresse.com, “Handelsblatt”, ftd.de.

Die spezielle dpa-Behauptung übernahmen aber auch Medien in ihren (vermeintlich) eigenen Berichten, so etwa die “Rheinische Post”, “Frankfurter Neue Presse” und “Kölner Express”.

Selbst die renommierte und als Wirtschafts-Autorität geltende “Frankfurter Allgemeine Zeitung” machte sich offenbar nicht die Mühe, das Originaldokument zu lesen, verließ sich auf die dpa-Zusammenfassung und stolperte nicht darüber, dass eine “Ablehnung” angesichts der beteiligten Personen sehr überraschend gewesen wäre. In der FAZ erschien am Donnerstag ein Zeitungsartikel, der mit dem Kürzel eines Wirtschaftsredakteurs versehen war, und in dem es hieß:

Eine langfristige Transferunion lehnen die Ökonomen dagegen ebenso ab wie Eurobonds. Diese Positionen decken sich mit denen der deutschen Regierung.

Der zweite Satz zeigt, welche Kreise die dpa-Formulierung inzwischen gezogen hatte. Die Bundesregierung hatte nämlich zwischenzeitlich Stellung genommen zu dem Papier der 17 Ökonomen. Wiederum dpa gab die Aussagen des stellvertretenden Regierungssprechers Georg Streiter so wieder:

Streiter betonte, viele der Expertenpositionen deckten sich mit denen der Regierung, etwa die Ablehnung von Eurobonds oder einer langfristigen Transferunion.

Auf dem Umweg über die Antwort der Regierung fand die dpa-Interpretation sogar Einzug in den Dienst der Nachrichtenagentur Reuters, die am Mittwochmittag nun ebenfalls meldete:

Die Bundesregierung folgt zwar ausdrücklich die dramatischen Lagebeurteilung der Ökonomen nicht, sieht Übereinstimmung bei einigen Vorschlägen der Wissenschafter. Das gelte etwa in Hinblick auf die Ablehnung einer langfristigen Transferunion im Währungsraum und von Euro-Bonds.

Das war in der indirekten Rede womöglich noch korrekt, wenn auch irreführend. Anders als die Meldungen der Konkurrenz von AFP, die über die 17 Wissenschaftler und ihr Papier am Mittwochnachmittag dann ebenfalls schrieb:

Zugleich sprachen sie sich gegen eine Transferunion und gemeinsame Staatsanleihen aus.

Die dpa-“Interpretation” dieses Teils des Gutachtens hat in der öffentlichen Darstellung in den deutschen Medien seinen tatsächlichen Inhalt fast vollständig verdrängt.

Abwärts

Die “Bild”-Zeitung, größte deutsche Tageszeitung, hat ihren Auflagenrückgang gestoppt. (…) Ulrike Fröhling von der “Bild”-Verlagsgeschäftsführung führte die aktuelle Entwicklung am Dienstag auf die Veränderungen bei dem Blatt seit dem Wechsel in der Chefredaktion zurück. Neuer Chefredakteur von “Bild” ist seit Anfang des Jahres Kai Diekmann (…).

dpa, 17. April 2001

Der Jubel hielt nicht lange an. Und als es mit der Auflage der “Bild”-Zeitung kurz danach wieder bergab ging, sollte es nicht mehr am Chefredakteur liegen.

Im April 2002 hatte Kai Diekmann noch eine originelle Erklärung dafür, warum deutlich weniger Leute die “Bild”-Zeitung kauften. Der “Tagesspiegel” gab sie damals so wieder:

Seien früher die Leute morgens zum Kiosk gegangen, hätten eine Mark für “Bild” hingelegt und automatisch vom Verkäufer den vorbereiteten Groschen rübergeschoben bekommen, würden sie nun auf der Suche nach Münzen im Portmonee fummeln. An der Kasse bilden sich Schlangen, der Kaufvorgang sei im Gegensatz zu früher kein unbewusster mehr.

Schuld seien außerdem das Gefühl der Verbraucher, dass alles teurer geworden sei, die hohe Arbeitslosigkeit und die sinkende Zahl von Verkaufsstellen.

Das war vor knapp zehn Jahren.

Und so haben sich die Auflagen von “Bild” und “Bild am Sonntag” weiter entwickelt, nachdem die Menschen sich an das neue Geld gewöhnt hatten und die Arbeitslosigkeit gesunken war:

Als sich Anfang 2011 abzeichnete, dass das Blatt bald keine drei Millionen Exemplare mehr verkaufen würde, sagte er dem “Focus” wie zur Erklärung:

Schauen Sie mal raus. Es ist kalt, es schneit, da gehen weniger Menschen zum Kiosk.

Es hörte auf zu schneien, es wurde Sommer, die Auflage der “Bild”-Zeitung sank weiter.

Diekmann hat aber noch eine andere Ausrede, auf die er seit Jahren zurückgreift: Sein Blatt verliere zwar Käufer, aber nicht so viel wie die anderen Blätter. Im Verhältnis zum schrumpfenden Markt gewinne “Bild” also sogar an Auflage.

Im Gespräch mit dpa, 2012:

dpa: “Wenn wir die Verkaufskurve weiterziehen, gibt es in 15, 20 Jahren keine “Bild” mehr…”

Diekmann: “Da wir kontinuierlich Marktanteile gewinnen, würden vorher sehr viele andere Zeitungen und Zeitschriften vom Markt verschwinden. Im Ernst, diese Rechnung ist Quatsch.”

Gegenüber dem “Focus” 2011:

“Wir haben in Deutschland einen insgesamt rückläufigen Markt. Das Mediennutzungsverhalten ändert sich. Die junge Generation bezieht ihre Informationen nicht mehr automatisch auf Papier, sondern etwa über digitale Kanäle. In diesem Markt ist “Bild” stabiler als andere. Deshalb haben wir unseren Marktanteil bei den Boulevardzeitungen weiter ausgebaut.”

Gegenüber der “Süddeutschen Zeitung” 2010:

“Der Tageszeitungsmarkt ist insgesamt rückläufig, die Auflage fast aller Zeitungen geht zurück. In diesem Umfeld verdienen wir mit Bild so viel wie noch nie. Wir haben mit mehr als zwölf Millionen Lesern die höchste Reichweite und im Einzelverkauf den größten Marktanteil unserer Geschichte.”

Im “Tagesspiegel” 2002:

“In einem Marktumfeld, in dem unseren Wettbewerbern die Hände und Füße abfrieren, niesen wir gerade mal. Das macht mich nicht glücklich. Aber immerhin trotzten wir im letzten Jahr dem rückläufigen Markttrend, gewannen sogar Auflage hinzu. Doch jetzt konnten wir uns dem Markttrend zumindest nicht völlig entziehen.”

Spiegelt die sinkende Auflage von “Bild” (und “Bild am Sonntag”) also wirklich nur den Abwärtstrend bei Zeitungen insgesamt wider? Und schlagen sich die Blätter, wie Diekmann seit vielen Jahren in leicht wechselnden Formulierungen behauptet, innerhalb dieses Trends besser als die Konkurrenz?

Nun. Dies ist die relative Entwicklung der Boulevardzeitungen in Deutschland seit 1998:

Alle haben Auflage verloren, aber “Bild” ragt dabei keineswegs positiv heraus. Sie verliert mit erstaunlicher Konstanz dramatisch Käufer. Wenn man als Bezugspunkt 2001 nimmt, das Jahr des Dienstantritts von Kai Diekmann, hat keine Boulevardzeitung in diesem Zeitraum einen so hohen Anteil an Auflage verloren wie “Bild” (38 Prozent) und “Bild am Sonntag” (44 Prozent). Auch bezogen auf die vergangenen beiden Jahre stehen “Bild” und “Bild am Sonntag” schlechter da als die regionale Konkurrenz mit Ausnahme ihres Berliner Schwesterblattes “B.Z.”

Falls nicht die kleinen regionalen Boulevardzeitungen der richtige Bezugspunkt für “Bild” sind, sondern die anderen überregionalen Blätter:

Und, der Vollständigkeit halber: So gut hat “Bild am Sonntag” im Vergleich zu anderen Sonntags- und Wochenzeitungen ihre Auflage in den vergangenen zehn Jahren gehalten:

Die “Bild”-Zeitung hat es unter anderem dank Preiserhöhungen um insgesamt 100 Prozent seit dem Amtsantritt Diekmanns geschafft, ihre Gewinne trotz sinkender Auflagen zu erhöhen. Misst man den publizistischen Erfolg des Blattes aber an der Zahl seiner Käufer — wie Kai Diekmann es tat, solange die Auflage stieg — ist die Bilanz vernichtend. Und das liegt nicht am Wetter und nicht am Euro.

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